Ein guter Player sollte wissen, wann es Zeit ist aufzuhören
Einen gestrigen Facebook-Eintrag von uns, möchten wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten.
Antwort von Heinz-Christian Strache auf unseren Facebook-Eintrag:
Sie haben offensichtlich noch zu wenig Kenntnis von dem Fall. Ein illegal und kriminell erstelltes Video (mit politisch motivierten Auftraggebern, wieviele Millionen sind geflossen?) wurde von Lockvögeln im privaten Urlaubsrahmen erstellt. Von 7 Stunden illegal aufgezeichneten Ton- und Bildaufnahmen und offensichtlich auch noch anderen Straftaten gegenüber meiner Person (siehe Interview auf oe24 mit Gert Schmied), wurden 7 Minuten zusammengeschnitten und manipulativ gekürzt aus dem Gesamtkontext gerissen und zwecks Rufmord veröffentlicht. Ich habe verkürzt behauptete Inhalte im Gesamtkontext ganz anders dargelegt und immer auf Rechts- und Gesetzeskonformität bestanden. Die dortigen Lockvögel haben Rechtsbruch begangen und haben rechtswidrige Anliegen zum Besten gegeben, nicht ich. Ich habe das mehrmals und heftig zurückgewiesen. Und ja, wir wollen dass die österr. und deutsche Staatsanwaltschaft die Täter, Hintermänner und Auftraggeber ermittelt, verhaftet und vor Gericht stellt. Und ja die 7 Stunden Aufzeichnungen des Videos soll auch als Beweismaterial für das an mich begangene Verbrechen sicherstellt werden. Es wäre eine Entlastung. Die Video-Verbrecher wollen es jedoch vernichten, wie in Medien zu lesen war! Und alle die das Gesamtvideo gesehen haben (Klenk, Journalisten der Süddeutschen und des Spiegels) sind nicht bereit die Täter zu nennen und verstecken sich hinter dem Redaktionsgeheimnis. Was haben diese Personen zu verbergen?
Unsere Antwort an Heinz-Christian Strache:
Unserer Meinung nach war die Erstellung des Videos weder illegal noch kriminell. Es wurde ja nicht geheim in Ihren Privat – bzw. Amtsräumen angefertigt. Wir finden auch im Strafrecht nichts, was Ihre Aussage unterstützen würde. Auch die Veröffentlichung ist in Ihrem Fall – als Person öffentlichen Interesses – und bzgl. Ihrer im Video getätigten Aussagen – welche ebenfalls von öffentlichem Interesse sind – unserer Meinung nach nicht strafbar. Diesbezüglich sieht der Gesetzgeber sogar eine Ausnahme vom Persönlichkeitsrecht vor. Sollte das Video derart geschnitten worden sein, sodass Ihre Aussagen nicht den Wahrheitsgehalt wiedergeben, sollten Sie auf eine Veröffentlichung des gesamten Videos bestehen. Szenen im Video, die Ihre Persönlichkeitsrechte betreffen, könnten und sollten davon ausgenommen werden. Zum Schluss möchten wir noch anmerken, dass wir Sie die letzten 10 Jahre medial unterstützt haben. Darüber sind Sie ja auch in Kenntnis. Umso mehr sind wir über Ihre Aussagen im Ibiza-Video bestürzt und von Ihnen enttäuscht. Uns ist schon bewusst, dass Sie die FPÖ von 0 auf 100 gebracht haben und auch durchwegs gute Arbeit – vor allem in der Oppositionsrolle – geleistet haben. Allerdings mit Ihren Aussagen im Ibiza-Video, bleibt uns für Sie nur mehr anzumerken: „Time to Say Goodbye!“ Ein guter Player sollte wissen, wann es Zeit ist aufzuhören.
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2019-06-05