Warnung an alle feigen, vermummten Krawallmacher


Mit der Verurteilung von Josef S. wurde ein klares Zeichen gesetzt

Das  Landesgericht  Wien hatte gestern den 23-jährigen deutschen Studenten wegen versuchter
schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch und schwerer Sachbeschädigung zu insgesamt
12 Monaten Haft verurteilt, davon 8 Monate bedingt.  (Das Urteil ist nicht rechtskräftig).
Die Verurteilung von Josef S.  ist ein gutes und deutliches Signal der österreichischen Rechts-
staatlichkeit.   Damit wurde ein klares Zeichen gesetzt,  dass sich feige,  vermummte Krawall-
macher,  die  unter  dem Deckmantel der Antifaschismusbekämpfung Zerstörung und Gewalt
auf  Wiens  Straßen  gebracht  haben,  sich  nun  nicht  länger  unter ihren Sturmhauben und
Kapuzen verstecken können. Zum Ausgang des Prozesses gegen Josef S., gibt es von polit-
isch linker Seite recht interessante Reaktionen und Stellungnahmen.
Da  zeigt  sich der SPÖ-Justizsprecher,  Hannes Jarolim, über  den Ausgang des Prozesses
gegen  Josef S.  als  „gelinde verwundert“ .  Er meint tatsächlich,  dass das Heranziehen des
Tatbestandes  des  Landfriedensbruchs  für  den  gegenständlichen Vorfall  aus seiner Sicht
nicht der Intention der Norm entspricht.
Auch der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser äußert sich zum Ausgang des Prozesses
gegen Josef S.   Er sieht im  Strafparagraph  Landfriedensbruch eine massive Gefahr für die
Zivilgesellschaft.
Da staunen wir aber,  dass die Justizsprecher der SPÖ und der Grünen,  augenscheinlich den
Inhalt  des  § 274 StGB Landfriedensbruch nicht  kennen.   Dort  heißt es im  Absatz (1)  „Wer
wissentlich  an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt,  die darauf abzielt,
dass  unter  ihrem  Einfluß  ein  Mord (§ 75),  ein Totschlag (§ 76), eine  Körperverletzung (§§
83 bis 87)  oder eine schwere  Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist,  wenn es zu
einer  solchen Gewalttat gekommen ist,  mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“
Und  dass es bei den Ausschreitungen gegen den Akademikerball 2014  zu schweren Sach-
beschädigungen gekommen ist, kann ja wohl kaum abgestritten werden.   Zudem stand die
Demo unter dem recht eindeutigen Motto: „UNSEREN HASS DEN KÖNNT IHR HABEN“.
Die ÖH Uni Wien kritisiert  die Verurteilung von Josef S.  aufs Schärfste und fordert die Entkrimi-
nalisierung von Antifaschismus.  Was meinen die Herrschaften damit genau?  Sollen zukünftig
gewalttätige  Ausschreitungen  im  Zuge  von   Demonstrationen  straffrei  bleiben?   Jedenfalls
ruft  die  ÖH Uni Wien  zu  einer  Solidaritätsdemonstration  für  den kommenden Samstag auf.
Bleibt nur zu hoffen,  dass sich die Demonstrationsteilnehmer zu benehmen wissen.
Die Grünen und Alternativen Student_innen  (GRAS) bezeichnen das Urteil als „Skandalurteil“
und  sind  gar  wütend  über den gestrigen Schuldspruch im Verfahren gegen Josef S.   Sie er-
kennen in dem Verhandlungsausgang einen Einschüchterungsversuch auf all jene Menschen,
die sich dem antifaschistischen Aktivismus verschrieben haben. Nun, wenn dieser Aktivismus
mit Gewaltausübung bei Demonstrationen zu tun hat,  stimmen wir der GRAS zu.
Auch  Vertreterinnen  und Vertreter der Roten Falken Österreichs,  der Sozialistischen Jugend
(SJ),  des   Verbands  sozialistischer   Student_innen  (VSStÖ),   der  Fraktion   Sozialistischer
Gewerkschafter_innen   (FSG-Jugend),  der  Jungen  Generation  in  der   SPÖ (JG) sowie der
Aktion kritischer Schüler_innen (AKS), zeigen sich empört über die Verurteilung von Josef S.
im Prozess rund um die Demonstration gegen den Akademikerball im Jänner in Wien.
Irgendwie scheint allen diesen Herrschaften entfallen zu sein, welche Spuren der Gewalt und
der  Zerstörung  bei  dieser Demonstration hinterlassen wurde.   Wer an einer Demonstration
teilnimmt,  die unter nachfolgendem Leitspruch steht,  muss sehr wohl wissen auf was er sich
einlässt.

Screen: nowkr.at
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2014-07-23