Mit der Verurteilung von Josef S. wurde ein klares Zeichen gesetzt
Das Landesgericht Wien hatte gestern den 23-jährigen deutschen Studenten wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch und schwerer Sachbeschädigung zu insgesamt 12 Monaten Haft verurteilt, davon 8 Monate bedingt. (Das Urteil ist nicht rechtskräftig). Die Verurteilung von Josef S. ist ein gutes und deutliches Signal der österreichischen Rechts- staatlichkeit. Damit wurde ein klares Zeichen gesetzt, dass sich feige, vermummte Krawall- macher, die unter dem Deckmantel der Antifaschismusbekämpfung Zerstörung und Gewalt auf Wiens Straßen gebracht haben, sich nun nicht länger unter ihren Sturmhauben und Kapuzen verstecken können. Zum Ausgang des Prozesses gegen Josef S., gibt es von polit- isch linker Seite recht interessante Reaktionen und Stellungnahmen. Da zeigt sich der SPÖ-Justizsprecher, Hannes Jarolim, über den Ausgang des Prozesses gegen Josef S. als „gelinde verwundert“ . Er meint tatsächlich, dass das Heranziehen des Tatbestandes des Landfriedensbruchs für den gegenständlichen Vorfall aus seiner Sicht nicht der Intention der Norm entspricht. Auch der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser äußert sich zum Ausgang des Prozesses gegen Josef S. Er sieht im Strafparagraph Landfriedensbruch eine massive Gefahr für die Zivilgesellschaft. Da staunen wir aber, dass die Justizsprecher der SPÖ und der Grünen, augenscheinlich den Inhalt des § 274 StGB Landfriedensbruch nicht kennen. Dort heißt es im Absatz (1) „Wer wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilnimmt, die darauf abzielt, dass unter ihrem Einfluß ein Mord (§ 75), ein Totschlag (§ 76), eine Körperverletzung (§§ 83 bis 87) oder eine schwere Sachbeschädigung (§ 126) begangen werde, ist, wenn es zu einer solchen Gewalttat gekommen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ Und dass es bei den Ausschreitungen gegen den Akademikerball 2014 zu schweren Sach- beschädigungen gekommen ist, kann ja wohl kaum abgestritten werden. Zudem stand die Demo unter dem recht eindeutigen Motto: „UNSEREN HASS DEN KÖNNT IHR HABEN“.Die ÖH Uni Wien kritisiert die Verurteilung von Josef S. aufs Schärfste und fordert die Entkrimi- nalisierung von Antifaschismus. Was meinen die Herrschaften damit genau? Sollen zukünftig gewalttätige Ausschreitungen im Zuge von Demonstrationen straffrei bleiben? Jedenfalls ruft die ÖH Uni Wien zu einer Solidaritätsdemonstration für den kommenden Samstag auf. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Demonstrationsteilnehmer zu benehmen wissen. Die Grünen und Alternativen Student_innen (GRAS) bezeichnen das Urteil als „Skandalurteil“ und sind gar wütend über den gestrigen Schuldspruch im Verfahren gegen Josef S. Sie er- kennen in dem Verhandlungsausgang einen Einschüchterungsversuch auf all jene Menschen, die sich dem antifaschistischen Aktivismus verschrieben haben. Nun, wenn dieser Aktivismus mit Gewaltausübung bei Demonstrationen zu tun hat, stimmen wir der GRAS zu. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Roten Falken Österreichs, der Sozialistischen Jugend (SJ), des Verbands sozialistischer Student_innen (VSStÖ), der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter_innen (FSG-Jugend), der Jungen Generation in der SPÖ (JG) sowie der Aktion kritischer Schüler_innen (AKS), zeigen sich empört über die Verurteilung von Josef S. im Prozess rund um die Demonstration gegen den Akademikerball im Jänner in Wien. Irgendwie scheint allen diesen Herrschaften entfallen zu sein, welche Spuren der Gewalt und der Zerstörung bei dieser Demonstration hinterlassen wurde. Wer an einer Demonstration teilnimmt, die unter nachfolgendem Leitspruch steht, muss sehr wohl wissen auf was er sich einlässt.

Screen: nowkr.at ***** 2014-07-23