Ärzte brauchen geregelte Dienstzeiten


EU-Kommission will Österreich klagen

Gemäß  der  EU-Arbeitszeitrichtlinie haben Arbeitnehmer aus Gesundheits- und Sicherheits-
gründen Anspruch auf eine Beschränkung ihrer Arbeitszeit.  Diese darf pro Siebentageszeit-
raum  48 Stunden  (einschließlich  Überstunden)  nicht  überschreiten.   Des  Weiteren steht
jedem  Arbeitnehmer pro Tag  eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden
sowie  zusätzlich  pro  Siebentageszeitraum eine ununterbrochene Mindestruhezeit von 24
Stunden zu.
„In den Österreichischen Spitälern ist die Realität allerdings eine andere. 97 Wochenstunden,
wie  etwa  ein Prüfbericht  vergangenes  Jahr  für das Wiener Donauspital aufdeckte,  sind für
das  medizinische  Personal  keine Seltenheit“,  zeigt die freiheitliche Gesundheitssprecherin
NAbg.  Dr. Dagmar  Belakowitsch-Jenewein  auf,  „auch  die  Ruhezeiten  können  von  dem
medizinischen Personal nicht eingehalten werden.“
Nun  steht  Österreich  eine  Klage  durch  die  EU-Kommission  ins  Haus.   In  einem Mahn-
schreiben der Kommission wird darauf hingewiesen, dass diese Dienstzeitüberschreitungen
nicht sein dürfen. Österreich hat jetzt ein Monat Zeit darauf zu reagieren.
„Wir wären nicht das erste Land,  das mit einer Klage zu rechnen hätte.  Irland,  Griechenland
und Italien wurden von der Kommission diesbezüglich bereits abgestraft“, sagt Belakowitsch-
Jenewein.
„Es  ist  längst  kein  Geheimnis  mehr,  dass unsere Ärzte zu viel arbeiten.   Für die Patienten
bedeutet das, dass sie sich in die Hände übermüdeter, nicht ausgeruhter und dadurch fehler-
anfälliger  Mediziner  begeben müssen.   Das kann zu einer echten Gefahr werden“,  sagt die
Freiheitliche  und  fordert  abschließend:  „Minister  Hundstorfer muss endlich einsehen, dass
weitere Einsparungen im Gesundheitswesen auf dem Rücken der Patienten verantwortungs-
los ist und schwere Folgen haben kann!“
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2014-03-20