Marcus J. Oswald lebt
Lange Zeit haben wir vom selbsternannten Machtfaktor der Internets, Marcus J. Oswald,
nichts mehr gehört. Wir dachten schon er sei verstorben, ausgewandert oder habe sich
zwecks Selbstfindung in ein Kloster zurückgezogen.
Nachdem er sich im Vorjahr mit Gott und der Welt zerstritten hatte und selbst Word-
press.com dem Gratis-Bloger die Freundschaft kündigte, indem sie seinen Blog abdrehten,
verschwand Oswald plötzlich von der virtuellen Bildfläche.
Erste Lebenszeichen
Sein Lebenswerk „Blaulicht und Graulicht“ wurde gnadenlos vernichtet. Diese unumstöß-
liche Tatsache, löste beim Machtfaktor vermutlich eine Schreibblockade aus. Nun gibt es
wieder die ersten schwachen Lebenszeichen von ihm. Er kreierte einen neuen Blog unter
dem Namen „Rotlicht Wien“.
In diesen Blog kopierte er alte Beiträge seines zerstörten Lebenswerk. Mit Beginn, des im
heurigen Jahr eröffneten Prozesses gegen den Chefinspektor Franz P., im Wiener Lan-
desgericht, erwachten die Lebensgeister von Oswald.
Virtueller Protokollführer
Auf seinem Blog verfasste er ein Art „Protokoll“ des Prozessverlaufes. An und für sich
nichts ehrenrühriges, wenn da nicht ein gewisser Punkt wäre, der jegliche moralische
Werte eines Gerichtsreporters missen lässt.
Ein so alter Fuchs wie Marcus J. Oswald müsste nämlich wissen, dass Fernseh- und Hör-
funkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlun-
gen der Gerichte unzulässig sind. Dies ist sowohl in der Strafprozessordnung, als auch
im Mediengesetz niedergeschrieben.
Strafprozessordnung § 228 (4)
Screen: Jusline
Mediengesetz § 22
Screen: Jusline
Aber wie es sich mit selbsternannten Machtfaktoren eben so verhält, glauben diese sich
nicht an Gesetze halten zu müssen. Und so fotografierte Marcus J. Oswald heimlich und
versteckt, während der Gerichtsverhandlung. Aber dem nicht genug, veröffentlichte er
nachfolgendes Foto auf seinem Blog. Wir haben die Gesichter der anwesenden Personen
geschwärzt.
Screen: Rotlicht Wien
Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Abgesehen davon, dass sich Marcus J. Oswald über ein gesetzliches Fotografierverbot
hinwegsetzt, verletzt er die Persönlichkeitsrechte der im Gerichtssaal anwesenden
Personen. Wir sind auf die Reaktion der verhandelnden Richterin gespannt, wenn sie
von diesem Umstand erfährt.
Oswald scheint wieder im selben Stil anzufangen, mit dem er aufgehört hat. Seine Art
und sein Benehmen, werden ihn vermutlich wieder ins virtuelle Nirwana befördern.
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2011-01-27