Bloger missachtet Gericht


Marcus J. Oswald lebt

Lange Zeit haben wir vom selbsternannten Machtfaktor der Internets,  Marcus J. Oswald,
nichts mehr gehört. Wir dachten schon er sei verstorben, ausgewandert oder habe sich
zwecks Selbstfindung in ein Kloster zurückgezogen.
Nachdem  er sich im  Vorjahr mit  Gott und  der  Welt  zerstritten hatte  und selbst Word-
press.com dem Gratis-Bloger die Freundschaft kündigte, indem sie seinen Blog abdrehten,
verschwand Oswald plötzlich von der virtuellen Bildfläche.

Erste Lebenszeichen

Sein Lebenswerk „Blaulicht und Graulicht“ wurde gnadenlos vernichtet. Diese unumstöß-
liche Tatsache, löste beim Machtfaktor vermutlich eine Schreibblockade aus.  Nun gibt es
wieder die ersten schwachen Lebenszeichen von ihm. Er kreierte einen neuen Blog unter
dem Namen „Rotlicht Wien“.
In diesen Blog kopierte er alte Beiträge seines zerstörten Lebenswerk. Mit Beginn, des im
heurigen  Jahr eröffneten Prozesses gegen den Chefinspektor Franz P.,  im Wiener Lan-
desgericht, erwachten die Lebensgeister von Oswald.

Virtueller Protokollführer

Auf seinem Blog verfasste er ein Art „Protokoll“ des Prozessverlaufes.  An und für sich
nichts  ehrenrühriges,  wenn da nicht ein gewisser Punkt wäre,  der jegliche  moralische
Werte eines Gerichtsreporters missen lässt.
Ein so alter Fuchs wie Marcus J. Oswald müsste nämlich wissen, dass Fernseh- und Hör-
funkaufnahmen und -übertragungen sowie Film- und Fotoaufnahmen von Verhandlun-
gen der  Gerichte unzulässig sind.  Dies ist sowohl in der Strafprozessordnung,  als auch
im Mediengesetz niedergeschrieben.
Strafprozessordnung § 228 (4)
Screen: Jusline
Mediengesetz § 22
Screen: Jusline
Aber  wie es sich  mit  selbsternannten Machtfaktoren  eben so verhält,  glauben diese sich
nicht an Gesetze halten zu müssen. Und so fotografierte Marcus J. Oswald  heimlich und
versteckt,  während  der Gerichtsverhandlung.  Aber dem  nicht genug,  veröffentlichte er
nachfolgendes Foto auf seinem Blog.  Wir haben die Gesichter der anwesenden Personen
geschwärzt.
Screen:  Rotlicht Wien

Verletzung von Persönlichkeitsrechten

Abgesehen davon, dass sich Marcus J. Oswald über ein gesetzliches Fotografierverbot
hinwegsetzt,  verletzt er  die  Persönlichkeitsrechte  der  im  Gerichtssaal  anwesenden
Personen. Wir sind auf die Reaktion der verhandelnden Richterin gespannt,  wenn sie
von diesem Umstand erfährt.
Oswald scheint wieder im selben Stil anzufangen, mit dem er aufgehört hat. Seine Art
und sein Benehmen, werden ihn vermutlich wieder ins virtuelle Nirwana befördern.
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2011-01-27