Verfassungsgerichtshof erteilte dem Glücksspielgesetz eine Abbfuhr


GASTAUTOREN-BEITRAG

 

§ 25 Abs. 3 GspG

Wer hatte sich diese verfassungswidrigen Ausbeutungsprivilegien im Finanzministerium be-
stellt?   Ist  auch  Frau Finanzminister  Fekter  mit  der  Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit in
ihrem Ministerium überfordert?
 
Mit der  Erkenntnis vom 27.09.2011  hat der Verfassungsgerichtshof weitere,  skandalöse
Verfassungswidrigkeiten im § 25 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes aufgehoben.
 
Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2008 und vom 27.09.2011 sind
laut  schallende,  juristische  Ohrfeigen für die Fachjuristen im Finanzministerium. Konse-
quenzen?   Ja,  natürlich!   Die beiden direkt damit befassten Glücksspielfachjuristen sind
hinaufbelohnt worden!
 
Frau  Mag. Gierlinger  ist  nun  Sektionschefin  bei ihrem alten Bekannten Mitterlehner im
Wirtschaftsministerium.   Dr. Sutter  ist  seit dem  01.01.2012 neuernanntes Mitglied des
Verwaltungsgerichtshofes.   Sutter gehört dem,  für auffällige Glücksspielentscheidungen
berüchtigten, Senat 17 des VwGH zwar noch nicht an, berät ihn aber – kollegialiter – viel-
leicht schon?
 
Worum geht es? Ganz gezielt ermöglicht der Gesetzgeber durch 20-fach höhere Einsätze
und  die  deutlich  reduzierten Gewinnchancen eine unglaublich effektive Ausbeutung der
Konsumenten,  ohne dass dies irgendjemanden zu stören scheint. Weil deshalb mit einer
besonders  großen  Welle von Geschädigten zu rechnen ist,  hatte man  – rechtswidriger
Weise –  den  maximalen  Schadenersatz  auch wieder im neuen Glücksspielgesetz extra
drastisch reduziert.   (Maximaler Schadenersatz ca. Euro 27.000.-,  selbst wenn jemand
Hunderttausende oder Millionen verspielt hat).
 
Trotz  aller fachmännischen Warnungen sind diese unglaublichen Ausbeutungsprivilegien
ins Glücksspielgesetz gezielt hineingeschrieben worden. Danach wurden sie von den ver-
antwortlichen  Fachbeamten  des  Finanzministeriums  und einzelnen Politikern,  wie z.B.
Ex-Staatssekretär Lopatka, auffallend heftig verteidigt, obwohl, speziell den sich mit dem
Nimbus der Unfehlbarkeit umgebenden famosen  „Kronjuristen“ der Ministerialbürokratie
die Umstände aus dem Studium wohl bekannt sein müssen.
 
Aber, so scheint es, Ministeraufträge stehen – aus welchen Gründen immer – über allem,
ohne  Rücksicht  auf  Verluste.   Bevorzugte Nutznießer sollten  z.B.  die privaten Firmen
Casinos Austria und die österr. Lotterien sein. Musste doch die Casinos Austria – wegen
mangelhaften  Spielerschutzes –  schon bisher über Euro 10 Millionen Schadenersatz be-
zahlen.
 
Auch in OÖ,  Bgld.  und NÖ haben die Landesregierungen dieses privilegierende Sonder-
privatrecht  für  risikolose  Ausbeutung  in  ihren Landesglücksspielgesetzen beschließen
lassen. Für die speziell ausgewählten, einzelnen Landeskonzessionäre wurden die finan-
ziellen  Risiken  für  Schadenersatzzahlungen  wegen mangelhaften Spielerschutzes da-
durch extra minimiert.
 
Eine  unerhörte,  in  Europa  einzigartige  Benachteiligung für geschädigte Konsumenten!
Der Verfassungsgerichtshof hat diesem,  längst korruptionsanrüchigen, Spiel jedoch, wie
zu  erwarten war,  neuerlich und korrekterweise eine kräftige Abfuhr erteilt.   Da bereits
andere, gleichartige Verfahren anhängig sind, steht Ähnliches zu erwarten. Ob das dann
verstanden  wird,  oder gar nützt, bleibt  – da möglicherweise erneut vergeblich –  abzu-
warten.
 
DDr. Gerhard Grone

2012-06-06