GASTAUTOREN-BEITRAG
§ 25 Abs. 3 GspG
Wer hatte sich diese verfassungswidrigen Ausbeutungsprivilegien im Finanzministerium be-
stellt? Ist auch Frau Finanzminister Fekter mit der Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit in
ihrem Ministerium überfordert?
Mit der Erkenntnis vom 27.09.2011 hat der Verfassungsgerichtshof weitere, skandalöse
Verfassungswidrigkeiten im § 25 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes aufgehoben.
Die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes vom 25.09.2008 und vom 27.09.2011 sind
laut schallende, juristische Ohrfeigen für die Fachjuristen im Finanzministerium. Konse-
quenzen? Ja, natürlich! Die beiden direkt damit befassten Glücksspielfachjuristen sind
hinaufbelohnt worden!
Frau Mag. Gierlinger ist nun Sektionschefin bei ihrem alten Bekannten Mitterlehner im
Wirtschaftsministerium. Dr. Sutter ist seit dem 01.01.2012 neuernanntes Mitglied des
Verwaltungsgerichtshofes. Sutter gehört dem, für auffällige Glücksspielentscheidungen
berüchtigten, Senat 17 des VwGH zwar noch nicht an, berät ihn aber – kollegialiter – viel-
leicht schon?
Worum geht es? Ganz gezielt ermöglicht der Gesetzgeber durch 20-fach höhere Einsätze
und die deutlich reduzierten Gewinnchancen eine unglaublich effektive Ausbeutung der
Konsumenten, ohne dass dies irgendjemanden zu stören scheint. Weil deshalb mit einer
besonders großen Welle von Geschädigten zu rechnen ist, hatte man – rechtswidriger
Weise – den maximalen Schadenersatz auch wieder im neuen Glücksspielgesetz extra
drastisch reduziert. (Maximaler Schadenersatz ca. Euro 27.000.-, selbst wenn jemand
Hunderttausende oder Millionen verspielt hat).
Trotz aller fachmännischen Warnungen sind diese unglaublichen Ausbeutungsprivilegien
ins Glücksspielgesetz gezielt hineingeschrieben worden. Danach wurden sie von den ver-
antwortlichen Fachbeamten des Finanzministeriums und einzelnen Politikern, wie z.B.
Ex-Staatssekretär Lopatka, auffallend heftig verteidigt, obwohl, speziell den sich mit dem
Nimbus der Unfehlbarkeit umgebenden famosen „Kronjuristen“ der Ministerialbürokratie
die Umstände aus dem Studium wohl bekannt sein müssen.
Aber, so scheint es, Ministeraufträge stehen – aus welchen Gründen immer – über allem,
ohne Rücksicht auf Verluste. Bevorzugte Nutznießer sollten z.B. die privaten Firmen
Casinos Austria und die österr. Lotterien sein. Musste doch die Casinos Austria – wegen
mangelhaften Spielerschutzes – schon bisher über Euro 10 Millionen Schadenersatz be-
zahlen.
Auch in OÖ, Bgld. und NÖ haben die Landesregierungen dieses privilegierende Sonder-
privatrecht für risikolose Ausbeutung in ihren Landesglücksspielgesetzen beschließen
lassen. Für die speziell ausgewählten, einzelnen Landeskonzessionäre wurden die finan-
ziellen Risiken für Schadenersatzzahlungen wegen mangelhaften Spielerschutzes da-
durch extra minimiert.
Eine unerhörte, in Europa einzigartige Benachteiligung für geschädigte Konsumenten!
Der Verfassungsgerichtshof hat diesem, längst korruptionsanrüchigen, Spiel jedoch, wie
zu erwarten war, neuerlich und korrekterweise eine kräftige Abfuhr erteilt. Da bereits
andere, gleichartige Verfahren anhängig sind, steht Ähnliches zu erwarten. Ob das dann
verstanden wird, oder gar nützt, bleibt – da möglicherweise erneut vergeblich – abzu-
warten.
DDr. Gerhard Grone
2012-06-06