In den Aufnahmekriterien wird eine Staatsbürgerschaft verlangt, die es gar nicht gibt
Immer wieder geraten in Wien Parksheriffs (Mitarbeiter der Wiener Parkraumüberwachung) in die Schlagzeilen. Egal ob es sich dabei um einen handfesten Skandal oder um ein eigenartiges Verhalten gegenüber einem Autofahrer handelt. Ob es daran liegen könnte, dass es sich bei den Parksheriffs nicht unbedingt um die geistige Elite unseres Landes handelt? Dieser Frage sind wir nachgegangen und haben uns die Aufnahmekriterien für diesen Job angesehen. Diese sind auf der Webseite der Stadt Wien – www.wien.gv.at – zu finden.
Beim genauen Lesen der Aufnahmekriterien (Anstellungserfordernisse) haben wir festgestellt, dass es in Wien eigentlich nicht einen einzigen Parksheriff geben dürfte. Und das liegt nicht an Anforderungen wie etwa „Sehr gute Deutschkenntnisse“ oder „Beherrschung der Grundrechnungsarten“. Nein, die Stadt Wien fordert als Voraussetzung für den Job – und das wortwörtlich – die „EU-Staatsbürgerschaft“! Nachdem es diese Staatsbürgerschaft – zumindest bis dato – gar nicht gibt, hätte eigentlich für den Job gar niemand aufgenommen werden dürfen.
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2019-07-20