Irreführende Gewinnzusagen hatten Nachspiel vor Strafgericht


„Friedrich Müller“ – Geschäftsführer wegen

schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte -im Auftrag des Sozialministeriums – vor
etwa  zehn  Jahren Strafanzeigen gegen den Mastermind hinter der Marke „Friedrich Müller“
erstattet.   Heute  wurde  der  Geschäftsführer der Firmen, die u.a. unter der Marke  „Friedrich
Müller“  irreführende  Gewinnzusagen  an  hunderttausende  Österreicher  und  Österreicher-
innen  versendet haben,  vor  dem   Landesgericht  für  Strafsachen  Wien  des schweren ge-
werbsmäßigen  Betruges  schuldig  erkannt  und zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe
verurteilt.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor zehn Jahren war  „Friedrich Müller“  ein bekannter Mann.   Damals bekamen vor allem
ältere  Personen  häufig  Post  von  ihm.   „Sie  haben  eine  Million gewonnen!“  lautete die
erfreuliche  Nachricht.   Man müsse den Gewinn nur über eine Mehrwertnummer anfordern.
Das  taten  viele,  aber in einer Vorauslosung war der Hauptgewinn nur einer Person zuge-
teilt  worden.   Wenn die bestimmte Person den  Gewinn nicht anforderte,  dann sparte sich
das Versandhaus die Auszahlung und machte auf diese Weise – mit dem Mehrwertentgelt –
hohe Millionengewinne.
Zurück  blieben  hunderttausende  enttäuschte  Personen,  die  Mehrwertentgelt für nichts
bezahlten  und  deren Hoffnungen und Träume schwer enttäuscht wurden.   Es gab Fälle,
wo  Pensionisten  aus   Deutschland  nach   Wien   fuhren,   um  sich  den  vermeintlichen
Millionengewinn selbst abzuholen. In diesen Fällen kamen die Zugtickets zum Schaden
dazu.
Heute  wurde  der Mastermind hinter diesem System vom Landesgericht für Strafsachen
des  schweren  gewerbsmäßigen  Betruges  für schuldig erkannt und zu vier Jahren un-
bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
„Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen,“ kommentiert
Mag. Ulrike Wolf,  Juristin im Bereich Recht des VKI das Urteil.   „Wir hoffen insbesondere
auf  die  abschreckende  Wirkung  des  Urteiles  auf  die  Nachmacher  dieser  unlauteren
Methoden.“  (Quelle: APA/OTS)
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2014-10-14