„Friedrich Müller“ – Geschäftsführer wegen
schweren gewerbsmäßigen Betruges verurteilt
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte -im Auftrag des Sozialministeriums – vor etwa zehn Jahren Strafanzeigen gegen den Mastermind hinter der Marke „Friedrich Müller“ erstattet. Heute wurde der Geschäftsführer der Firmen, die u.a. unter der Marke „Friedrich Müller“ irreführende Gewinnzusagen an hunderttausende Österreicher und Österreicher- innen versendet haben, vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien des schweren ge- werbsmäßigen Betruges schuldig erkannt und zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor zehn Jahren war „Friedrich Müller“ ein bekannter Mann. Damals bekamen vor allem ältere Personen häufig Post von ihm. „Sie haben eine Million gewonnen!“ lautete die erfreuliche Nachricht. Man müsse den Gewinn nur über eine Mehrwertnummer anfordern. Das taten viele, aber in einer Vorauslosung war der Hauptgewinn nur einer Person zuge- teilt worden. Wenn die bestimmte Person den Gewinn nicht anforderte, dann sparte sich das Versandhaus die Auszahlung und machte auf diese Weise – mit dem Mehrwertentgelt – hohe Millionengewinne. Zurück blieben hunderttausende enttäuschte Personen, die Mehrwertentgelt für nichts bezahlten und deren Hoffnungen und Träume schwer enttäuscht wurden. Es gab Fälle, wo Pensionisten aus Deutschland nach Wien fuhren, um sich den vermeintlichen Millionengewinn selbst abzuholen. In diesen Fällen kamen die Zugtickets zum Schaden dazu. Heute wurde der Mastermind hinter diesem System vom Landesgericht für Strafsachen des schweren gewerbsmäßigen Betruges für schuldig erkannt und zu vier Jahren un- bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.„Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen vielleicht langsam, aber sie mahlen,“ kommentiert Mag. Ulrike Wolf, Juristin im Bereich Recht des VKI das Urteil. „Wir hoffen insbesondere auf die abschreckende Wirkung des Urteiles auf die Nachmacher dieser unlauteren Methoden.“ (Quelle: APA/OTS) ***** 2014-10-14