Prolongiert: Rettet das Bankgeheimnis


Haben diverse Politiker(innen) geschlafen?

Wieder einmal ist es so weit, dass sich Politiker(innen) von SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und nun auch
vom  neu  gegründeten  Team Stronach  bemüßigt fühlen,  unser Bankgeheimnis  verteidigen zu
müssen.   Slogans wie: Bankgeheimnis nicht aufs Spiel setzen, Bankgeheimnis muss bestehen
bleiben,  Finger weg vom Bankgeheimnis udgl.,  geistern in den heutigen  Presseaussendungen
umher.
 
Einzig  die  Grünen,  die hier nicht mit den  Wölfen mitheulen.   Allerdings nicht weil sie erkannt
haben,  dass es das Bankgeheimnis nicht mehr gibt,  sondern sie sind für die Abschaffung des
(nicht mehr vorhandenen) Bankgeheimnisses.   In diesem Fall ist es sogar gut,  dass es dieses
nicht  mehr  gibt,  denn  die  Grünen  wären  bereit  es an die EU zu verkaufen.  Werner Kogler,
stv.  Bundessprecher  der Grünen meint,  dass in Österreich Steuerbetrüger und Großkriminelle
unerkannt Unterschlupf finden.  Uns verwundert diese Aussage nicht,  denn Nestbeschmutzung
ist eine beliebte Disziplin diverser grüner Politiker(innen).
 
Und nun zu den Rettern:  Offenbar scheint es diesen Politiker(innen) entgangen zu sein, dass
Österreich  eigentlich gar kein Bankgeheimnis mehr hat.   Unter Bankgeheimnis verstehen wir,
dass  Herr/Frau  YX  in einer Bankfiliale die Summe X  auf das Pult legt und diese auf ein ano-
nymes  Sparbuch  einzahlen kann.   Bis  Mitte  2002 gab es für Sparer diese volle Anonymität,
also sprich Bankgeheimnis. Zur Eröffnung eines Sparbuches oder einer Einzahlung auf dieses
benötigte  man  überhaupt nichts.   Zur Abhebung reichte ein Losungswort,  sofern man eines
vereinbart hatte.
 
Seit  Mitte  2002  ist/wurde  jedes  Sparbuch  identifiziert  und  der  Bank  ist  der Inhaber mit
Namen und Adresse bekannt. Bei Lösung eines neuen Sparbuches muss sich der Bankkunde
mittels  Ausweis  identifizieren.   Diese  Regelung  trifft  auch  bei  Wertpapierkonten zu.  Alle
diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer(innen).
 

Viele Banken verlangen einen Ausweis auch bei Minimalsummen

Zusätzlich gilt für jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf  Konten, selbst wenn
diese  auf  vorgefertigten  Erlagscheinen,  wie  z.B.  Wien Energie,  getätigt  werden und der
Betrag 999,- Euro übersteigt. Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto
gilt  Legitimationspflicht,  ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro.  Das ist allerdings
graue  Theorie,  denn fast alle Banken verlangen eine Identifizierung, wenn von Kund(innen)
Geldgeschäfte getätigt werden. Und sei es die Bezahlung eines Strafzettels in der Höhe von
35,- Euro wegen Falschparkens. Man rechtfertigt sich mit der Ausrede „EU-Vorschrift!“
 
Bei  Verdacht  wegen  strafbarer Handlungen gilt das  (nicht mehr vorhandene) Bankgeheim-
nis ohnehin nicht. Denn mittels richterlicher Anordnung kann in jedes Bankkonto oder Spar-
buch eingesehen werden.  Interessant dabei ist,  dass gar nichts nachgewiesen sein muss,
sondern bereits lediglich ein Verdacht genügt.
 
Erstaunlich ist,  dass hier auf einmal  diverse Politiker(innen)  wieder etwas verteidigen wollen,
dass es ohnehin nicht mehr gibt, nämlich unser Bankgeheimnis.  Dieses ist mit der Abschaff-
ung der anonymen Sparbücher schon längst gefallen.  Glauben diese Herrschaften, dass ihre
gekünstelte  Erregung  und  ihre  marktschreierischen  Aussagen  bzgl.  Schutzes des Bank-
geheimnisses  wirklich  ernst  genommen werden?   Wenn Ja,  dann müssen die betroffenen
Volksvertreter(innen) die österreichische Bevölkerung für schön bescheuert halten.
 
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2013-04-08