Haben diverse Politiker(innen) geschlafen?
Wieder einmal ist es so weit, dass sich Politiker(innen) von SPÖ, ÖVP, FPÖ, BZÖ und nun auch
vom neu gegründeten Team Stronach bemüßigt fühlen, unser Bankgeheimnis verteidigen zu
müssen. Slogans wie: Bankgeheimnis nicht aufs Spiel setzen, Bankgeheimnis muss bestehen
bleiben, Finger weg vom Bankgeheimnis udgl., geistern in den heutigen Presseaussendungen
umher.
Einzig die Grünen, die hier nicht mit den Wölfen mitheulen. Allerdings nicht weil sie erkannt
haben, dass es das Bankgeheimnis nicht mehr gibt, sondern sie sind für die Abschaffung des
(nicht mehr vorhandenen) Bankgeheimnisses. In diesem Fall ist es sogar gut, dass es dieses
nicht mehr gibt, denn die Grünen wären bereit es an die EU zu verkaufen. Werner Kogler,
stv. Bundessprecher der Grünen meint, dass in Österreich Steuerbetrüger und Großkriminelle
unerkannt Unterschlupf finden. Uns verwundert diese Aussage nicht, denn Nestbeschmutzung
ist eine beliebte Disziplin diverser grüner Politiker(innen).
Und nun zu den Rettern: Offenbar scheint es diesen Politiker(innen) entgangen zu sein, dass
Österreich eigentlich gar kein Bankgeheimnis mehr hat. Unter Bankgeheimnis verstehen wir,
dass Herr/Frau YX in einer Bankfiliale die Summe X auf das Pult legt und diese auf ein ano-
nymes Sparbuch einzahlen kann. Bis Mitte 2002 gab es für Sparer diese volle Anonymität,
also sprich Bankgeheimnis. Zur Eröffnung eines Sparbuches oder einer Einzahlung auf dieses
benötigte man überhaupt nichts. Zur Abhebung reichte ein Losungswort, sofern man eines
vereinbart hatte.
Seit Mitte 2002 ist/wurde jedes Sparbuch identifiziert und der Bank ist der Inhaber mit
Namen und Adresse bekannt. Bei Lösung eines neuen Sparbuches muss sich der Bankkunde
mittels Ausweis identifizieren. Diese Regelung trifft auch bei Wertpapierkonten zu. Alle
diese gesetzlichen Vorschriften gelten auch für Ausländer(innen).
Viele Banken verlangen einen Ausweis auch bei Minimalsummen
Zusätzlich gilt für jedermann(frau) Ausweispflicht bei Einzahlungen auf Konten, selbst wenn
diese auf vorgefertigten Erlagscheinen, wie z.B. Wien Energie, getätigt werden und der
Betrag 999,- Euro übersteigt. Selbst bei einer Einzahlung auf das eigene identifizierte Konto
gilt Legitimationspflicht, ab einem Einzahlungsbetrag von 15.000,- Euro. Das ist allerdings
graue Theorie, denn fast alle Banken verlangen eine Identifizierung, wenn von Kund(innen)
Geldgeschäfte getätigt werden. Und sei es die Bezahlung eines Strafzettels in der Höhe von
35,- Euro wegen Falschparkens. Man rechtfertigt sich mit der Ausrede „EU-Vorschrift!“
Bei Verdacht wegen strafbarer Handlungen gilt das (nicht mehr vorhandene) Bankgeheim-
nis ohnehin nicht. Denn mittels richterlicher Anordnung kann in jedes Bankkonto oder Spar-
buch eingesehen werden. Interessant dabei ist, dass gar nichts nachgewiesen sein muss,
sondern bereits lediglich ein Verdacht genügt.
Erstaunlich ist, dass hier auf einmal diverse Politiker(innen) wieder etwas verteidigen wollen,
dass es ohnehin nicht mehr gibt, nämlich unser Bankgeheimnis. Dieses ist mit der Abschaff-
ung der anonymen Sparbücher schon längst gefallen. Glauben diese Herrschaften, dass ihre
gekünstelte Erregung und ihre marktschreierischen Aussagen bzgl. Schutzes des Bank-
geheimnisses wirklich ernst genommen werden? Wenn Ja, dann müssen die betroffenen
Volksvertreter(innen) die österreichische Bevölkerung für schön bescheuert halten.
***** 2013-04-08