Asylpolitik der Regierung


Tarnen und täuschen geht weiter

Das Chaos in der Asylpolitik geht weiter, daran ändert auch die Mini-Begutachtungs-
frist  für  das  neue Asylgesetz nichts.   Die Regierung doktert nun zum x-ten Mal am
‚Flickwerk‘ Asyl- und Fremdengesetz herum, betreibt aber wieder nur Kosmetik.
Es fehlt ihr am politischen Willen, im Interesse der Bevölkerung Nägel mit Köpfen
zu  machen.   Genau  das  ist  das  Problem  und  genau  so  schaut  die Asyl-und
Fremdenpolitik  von SPÖ  und ÖVP auch aus: tarnen, täuschen, tricksen, viel ver-
sprechen, nichts halten, Halbherzigkeiten statt entschlossenem Handeln.
Dazu  der FPÖ-Sicherheitssprecher  NAbg. Mag. Gernot Darmann.. „Es wäre mehr
als  an  der  Zeit  auf  die  ‚Resettaste‘   zu  drücken  und  das  gesamte   Asyl-  und
Fremdenrecht neu aufzustellen. Sich strikt an das Dublin-Abkommen halten, eine
Null  als  Obergrenze  ansetzen,  abgelehnte Asylwerber konsequent abschieben,
das wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.“
Entschlossenheit  sieht  man  bei  SPÖ  und  ÖVP  nur  dann,  wenn es darum geht,
über die  Bevölkerung. – siehe Durchgriffsrecht – .oder  die Parlamentarier – siehe
‚Notverordnungsrecht‘  drüberzufahren.   Entschlossenheit hat man auch gesehen,
als  es  darum  ging,  nationales und internationales Recht zu missachten,  um zig-
tausende  illegale  Migranten  nach  Österreich hereinzuholen und durch Österreich
durchzuwinken.
Dem Kurswechsel, den die Regierung nun angeblich vollzogen hat, dem fehlt es
an Entschlossenheit.  Diese haben die Verantwortlichen in der Bundesregierung
aber  nur  gezeigt,  als  sie  die  Grenzen  für  die muslimische Völkerwanderung
geöffnet haben.   Nun wollen sie halbherzig den Strom an Zuwanderern nun mit
Pseudo-Richtwerten/-Obergrenzen eindämmen.
Im Fokus des Handelns einer Regierung sollten die berechtigten Interessen der
eigenen  Bevölkerung stehen.   Das scheint bei dieser Regierung aber nicht der
Fall zu sein.  Wer hier das Gegenteil vermutet, dürfte nicht ganz falsch liegen.
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2016-04-13

Wildes Asyllager vor der Votivkirche beenden


Innenministerium sieht dem Treiben von Chaoten tatenlos zu

Da von den rund 70 Personen, die sich derzeit vor der Votivkirche im Sigmund-Freud-Park
aufhalten lediglich neun Personen Asylstatus haben,  muss die Frage nach dem Status der
übrigen rund 61 Personen laut gestellt werden.
 
Zumal sich auch stadtbekannte Politaktivisten in der  – zahlenmäßig viel größeren –  begleit-
enden Personengruppe befanden, dürfte es sich einmal mehr um eine rechtzeitig vor Weih-
nachten inszenierte und politisch motivierte „Show von Gutmenschen und Gutmenschinnen“
für die mediale Öffentlichkeit handeln, die mit Ende der Woche wohl vorbei sein wird.
 
Der eigentliche Skandal aber ist, dass die Stadt Wien und das Innenministerium dem illegalen
Treiben  österreichischer  und deutscher Chaoten und Berufsdemonstranten tatenlos zusehen.
Immerhin  verstößt  die Demo gegen geltendes Recht, denn laut Versammlungsgesetz dürfen
Ausländer  weder  als  Veranstalter  noch als Ordner oder Leiter einer Versammlung zur Ver-
handlung öffentlicher Angelegenheiten auftreten.
 
Einer der Organisatoren ist aber Deutscher. Außerdem dürfen Asylwerber laut Asylgesetz für
die Dauer des Verfahrens den Bezirk, wo sie den Antrag gestellt haben, nicht verlassen. Das
illegale Camp wäre daher umgehend zu räumen.
 
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2012-11-28
 

Erstaunliches zum Schmunzeln


Entscheidungen von Höchstgerichten

Zum Jahresausklang wollen wir Sie ein wenig zum Schmunzeln bringen. Nachstehende
Entscheidungen wurden von österreichischen Höchstgerichten getroffen. Bitte verrenken
Sie sich beim Kopfschütteln nicht Ihr Genick.

VwGH, Zl. 96/20/0793

Der Ausdruck „Soziale Gruppe“ wurde als Auffangtatbestand in die Flüchtlingskonvention
eingefügt und als solcher in den § 1 Z 1 AsylG übernommen. Die Gruppe aller Ehebrecher
ist nicht eine solche „Soziale Gruppe“ im Sinne des Asylgesetzes.

§ 11 Abs 2 Bienenseuchengesetz

Die Einfuhr von Bienenköniginnen ist mit höchstens 15 Begleitbienen zulässig und bedarf
der Bewilligung des Bundeskanzlers.

OGH, 8 Ob A 206

Die Beleidigung eines Lehrer-Kollegen mit den Worten „Schleich dich, du Trottel“ ist dem
Ansehen des Dienstes abträglich und kann auch nicht mit der angespannten Situation
einer Sondererziehungsschule entschuldigt werden.

VwGH, 91/17/0064

Als Getränke sind solche Flüssigkeiten anzusehen, die verkehrsüblicherweise „zum Trinken“
– d.h. zum Stillen des Durstes oder zur Befriedigung eines geschmacklichen Bedürfnisses
verwendet werden. Heißwasser wird auch in Tirol nicht üblicherweise zum Trinken verwendet.
Auch in der Alpin-, Brauchtums- und Kochbuchliteratur findet sich kein entsprechender
Hinweis.  Heißwasser ist daher kein Getränk, sondern ein flüssiger Grundstoff.

OLG Wien, 14 R 12

Das Abdrehen eines Radios, das von der Ehegattin nur für den Hund angedreht wurde, durch
den Ehemann, der keine Musikberieselung will, ist keine schwere Eheverfehlung.

VwGH, 89/13/0259

Der Betriebsinhaber, der in den Betriebsräumen das WC benützt, tätigt dadurch keine
(steuerlich abzugsfähige) Privatentnahme.

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2009-12-31
  

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