Schlepper haben mit Fluchthelfer nichts gemeinsam
Heute wurde am Landesgericht Wiener Neustadt ein richtungsweisendes Urteil gegen
das Schlepperunwesen gefällt. Der Tatvorwurf: Die Angeklagten sollen im Rahmen
einer kriminellen Organisation gewerbsmäßig als Schlepper tätig gewesen sein. Von den
acht angeklagten Männern – aus Pakistan, Afghanistan und Indien – wurden 7 verurteilt.
(Die Urteile sind nicht rechtskräftig). Ein Freispruch erfolgte.
Die Richterin Petra Harbich verhängte .– nach stundenlanger Beratung der Schöffen –
teilbedingte Freiheitsstrafen von 7 bis 28 Monaten. Den angeklagten Asylwerbern war
vorgeworfen worden, dass sie für illegal eingereisten Landsleuten die Weiterfahrt in
andere Länder organisiert haben sollen. Interessanterweise wurde dieser Vorwurf – an
insgesamt 43 Verhandlungstagen – kaum bestritten, wohl aber, daran verdient und somit
gewerbsmäßig agiert zu haben. Die Anwälte der Verurteilten legten Nichtigkeitsbe-
schwerde und Berufung ein.
Schon die Verhandlungstage waren von Protesten diverser linker Gruppierungen und Gut-
menschen-Organisationen begleitet worden. Wie wenig Respekt aber die Angeklagten und
deren Sympathisanten einem österreichischen Gericht zollten, bewiesen lautstarke Unmuts-
äußerungen bei der Urteilsverkündung bzw. Urteilsbegründung.
Interessanterweise jubeln Linke und Gutmenschen-Organisationen dem Rechtsstaat nur
dann zu, wenn Urteile in ihrem Sinn gefällt werden. Wenn dem nicht so ist, scheut man
bei diesen nicht davor zurück, die österreichische Justiz zu diskreditieren.
So schreibt heute „Asyl in Not“ in einer Presseaussendung von einem Schandurteil und
unterstellte dem Gericht mit folgendem Satz Rassismus:.. „Der Prozess gegen die soge-
nannten ´Schlepper´ ist Ausdruck eines tief verwurzelten Rassismus in den staatlichen
Strukturen Österreichs.“
Die „ÖH – Österreichische HochschülerInnenschaft“ sieht die Urteile im „Schlepper-Prozess“
als ungerechtfertigt an und meint, dass Menschenrechte mit Füssen getreten wurden. Für
sie war dies ein Schauprozess mit einem Scheinurteil.
„Fluchthilfe“ nennt der SOS-Mitmensch-Sprecher und selbsternannte Sprachpolizist,
Alexander Pollak, in seiner heutigen Aussendung das lukrative Geschäft mit der Schlep-
perei. Selbst der Obmann der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“, Michael Genner,
bezeichnete in der Vergangenheit einen Schlepper als Dienstleister, der auch Anspruch
auf ein angemessenes Honorar hat.
Screen: asyl-in-not.org
Also hat das Schleppen von Menschen nichts mit Fluchthilfe zu tun. Pollak hätte sich mit
Genner vorher absprechen sollen, bevor er den Ausdruck „Fluchthilfe“ sehr eigenwillig
interpretiert. Immerhin sind ja beide Chefs von Gutmenschen-Organisationen.
Sogenannte Schlepper sind Kriminelle, die keineswegs mit jenen Personen verglichen werden
können, die seinerzeit unter dem Einsatz ihres eigenen Lebens Flüchtlinge aus den einstigen
sozialistischen Diktaturen (ehemalige Ostblockstaaten) nach Österreich brachten. Diese Flucht-
helfer waren selbstlose Helden, die auch keinen Anspruch auf ein „angemessenes Honorar“
erhoben. Bei den Personen die nach Österreich gebracht wurden, handelte es sich fast aus-
nahmslos um Verwandte, Freunde oder Bekannte.
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2014-12-05
Judenhetze und Verherrlichung von
Gewalt fällt zu Recht nicht unter Kunst
Schuldig in allen Anklagepunkten lautete das Urteil, das am Freitag dem 10.01.14 im Grazer
Straflandesgericht gegen zwei Rapper gesprochen wurde. Die zwei Grazer waren wegen Ver-
hetzung, Aufforderung zu terroristischen und strafbaren Handlungen angeklagt.
Bei den beiden Verurteilten handelt es sich um die Möchtegern-Gangster (so geben sie sich
zumindest in ihren Videoclips) Yasser Gowayed und Budak Osman. Die beiden Herren
waren eine „Entdeckung“ von ERSTAUNLICH. Wir berichteten schon über diese, da waren
sie den „großen“ Medien noch völlig unbekannt. Unter diesem LINK können geneigte Leser-
(innen) unsere Beiträge nachlesen.
In Videoclips, in denen Gowayed und Budak die Hauptrolle spielen, wird unter anderem
Gewalt verherrlicht, Straftaten gutgeheißen und gegen Juden gehetzt. Auf den Facebook-
Accounts der Beiden ging es nicht minder harmlos zu. Vor dem Richter versuchten die
Anwälte der Angeklagten dies als Kunst zu verkaufen.
Die Richterin konnte offenbar die Meinung der Anwälte bezüglich der „Kunst“ von Gowayed
und Budak aber nicht ganz teilen und verhängte gegen die beiden Rapper bedingten Frei-
heitsstrafen von sechs und elf Monaten sowie Geldstrafen. Sowohl Staatsanwalt als auch
Verteidiger legten sofort Berufung ein und die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
Pikante Details am Rande: Am 25.11.2012 fanden in Graz Gemeinderatswahlen statt. Yasser
Gowayed gab auf seiner Facebook-Seite damals folgende Wahlempfehlung ab:

Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)
Martina Schröck (SPÖ) bedankte sich auf der hetzerischen Facebook-Webseite des Möchte-
gern-Gangster ganz artig und schrieb: „Danke euch für die Unterstützung! Gemeinsam können
wir vieles schaffen!“ Aber auch der damalige Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Graz,
Manuel Oberreiter, entdeckte sein Herz für den Rapper und warb auf dessen Hass- und Hetz
Facebook-Account um Vorzugsstimmen.

Screen: facebook.com (Account: Yasser Gowayed)
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2014-01-11
Der 24.12. und der 31.12. sind ganz normale Werktage
Jeder der am 24.12. und am 31.12. mit dem Auto unterwegs ist sollte bedenken, dass diese
beiden Tage keine Feiertage, sondern ganz normale Werktage sind. Es gilt daher in jenen
Wiener Bezirken, die unter Parkraumbewirtschaftung stehen, die kostenpflichtigen Kurzpark-
zonen.
Dieser Umstand könnte natürlich für Menschen, die diese beiden Tage für Verwandtschafts-
besuche nutzen wollen, zum Spießrutenlauf werden. Dass die Stadt Wien am 24.12. und
am 31.12. die Kurzparkzonen außer Kraft setzen werden glauben wir kaum. Denn zu groß
ist die Verlockung zum Jahresende noch einmal richtig abkassieren zu können.
Karikatur: Koechlin

Wir vermuten eher, dass ganze Heerscharen von Parksheriffs unterwegs sein werden, die
unwissenden Autofahrer(innen) gnadenlos zur Kasse bitten. Denn Toleranz ist für die
Angehörigen dieser Kapperltruppe scheinbar ein Fremdwort.
Die Parkraumbewirtschaftung führt nämlich schon unterm Jahr zu vielen Härteentscheidungen
bei der Abstrafung vermeintlicher Parksünder. Rechtsmittel wie Einsprüche oder Berufungen
sind meist zwecklos und werden von den Bestraften aus Zeit- und Kostengründen oft gar
nicht in Anspruch genommen.
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2013-12-23
Neuerlicher Freispruch für Kinder-Vater- und Menschenrechtsaktivist
Utl.: Die undurchschaubaren Motive der StA Wien

Gegen den Vater Kurt Essmann wurde aufgrund seines Einsatzes für seine Töchter, und vor
allem in Folge seiner verschiedenen Aktivitäten für die Einhaltung der Kinderrechte schon
2009 wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ermittelt,
sein Haus wurde durchsucht, 4 Monate Aufenthalt am Hochsicherheitstrakt der JA-Josefstadt
folgten. Selbst vor dem Antrag auf eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher schreckte die Staatsanwaltschaft nicht zurück.
Kurt Essmann wurde jedoch am 31.3.2011 vor dem Straflandesgericht Wien durch den Richter
Dr. Stefan Apostol von sämtlichen Anklagepunkten der gefährlichen Drohung, Nötigung und
Widerstand gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Nach 5 Verhandlungstagen kam der Erst-
richter in seinem – 99 seitigen – Urteil zu der Überzeugung, dass der Angeklagte weder seine
Pflegschaftsrichterin noch andere Richter oder Sozialarbeiter bedrohen oder nötigen wollte.
Aber nicht nur ich als seine Vertretung, sondern letztlich auch der Richter selbst übte schon
2011 starke Kritik an der Anklagebehörde, da z.B. Passagen eines Emails an seine Richterin
sinnverfälschend aus dem Zusammenhang gerissen wurden, ohne auf den Bedeutungsinhalt
des Gesamtzusammenhangs zu achten. Selbst der damals bei den Verhandlungen durchlaufend
anwesende Staatsanwalt Mag. Löw war nach Ende des Beweisverfahrens in einigen Punkten
davon überzeugt, dass der Angeklagte die „Opfer“ nicht in Furcht und Unruhe versetzen wollte.
In diesem Sinne berichtete er auch damals dem vorgesetzten Staatsanwalt, dass das gefällte
Urteil sachgerecht wäre.
Als dann dessen ungeachtet durch die StA Wien im Sommer 2011 in 4 Anklagepunkten, ja
selbst zu einem Faktum zu dem der anwesende Staatsanwalt in der Verhandlung einen Frei-
spruch nahelegte, eine Berufung erhob, waren die rechtlichen Motive der StA selbst für seine
Verteidigerin nicht mehr nachvollziehbar. Von einer Objektivität fehlte jede Spur. Plötzlich
versuchte man dem Angeklagten neue „Drohhandlungen“ zu unterstellen. War es zuerst das
alleinige Filmen von Amtshandlungen, dass als Tatbeitrag zur Drohung/Nötigung angesehen
wurde, war in der Berufung plötzlich von einem „Umringen“ der Opfer die Rede.
Nach fast 2 Jahren der Untätigkeit entschied heuer im Juni 2013 das Oberlandesgericht Wien,
dass der Berufung Folge gegeben wird – das Erstgericht hätte den subjektiven Tatvorsatz zu
wenig geprüft, das Verfahren musste gänzlich neu durchgeführt werden.
Aber auch beim neu aufgerollten Prozess am 2. Verhandlungstag, den 21.11.2013 wurde der
Angeklagte durch die Richterin Dr.Gerda Krausam neuerlich zur Gänze freigesprochen. Wie
schon der Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte, Kurt Essmann hatte zu keinem
Zeitpunkt nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen, noch hat er objek-
tive Drohhandlungen gesetzt!
Kurt Essmann ist lediglich seinen Grundsätzen immer treu geblieben, die er auch immer wieder
darlegte: „Ich bin Vater und werde jeden Berg besteigen…Ich gehe meinen Weg bis zum Ende “
(…bis ans Ziel).
Mag. Michaela Krankl
Verteidigerin in Strafsachen, RAA
2013-11-29
Wundersame Verwandlung: Zeitungskiosk wurde Kebabbude
Man stelle sich vor, dass jemand einen Würstelstand ohne Bewilligung auf einer Wiener
Geschäftsstraße betreibt. Wie lange würde der Betreiber sein Geschäft wohl offen haben
können? Nun, wir schätzen mal, dass es keine 3 Monate dauert bis die Behörde den Stand
schließen würde.
Nicht so, wenn es sich um einen kulturbereichernden Kebabstand handelt. Im Jahre 2005 hatte
Firma „Taskin Imbiss KG“ einen Stand als Kiosk in der Alser Straße/Skodagasse angemeldet.
Dafür wurde auch eine Genehmigung erteilt. Jedoch ein Jahr später wurde aus dem Zeitungs-
stand eine unerlaubte Kebabbude, in der Kanal- und Wasseranschluss fehlten. Seitdem gibt es
Gerichtsverfahren am laufenden Band.
Inzwischen sind weitere 7 Jahre verstrichen und den Kebabstand gibt es noch immer, obwohl
nach wie vor die erforderliche Bewilligung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz fehlt.
Dies hat nun endlich kommunale Volksvertreter auf den Plan gerufen.
Wie die Wiener Bezirkszeitung in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, fordert die Bezirksver-
tretung von Wien-Josefstadt nach einstimmigem Beschluss den sofortigen Abriss des Kebab-
stands. Als Begründung wird das Fehlen der bereits o.a. Bewilligung angeführt, wodurch der
Stand laut Bezirkschefin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP) illegal ist.
Wir halten dies aber für ein reines Scheingefecht, denn jeder Schanigarten für den die Bewillig-
ung nach dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz fehlt ist vom Aufsteller sofort zu entfernen –
und wenn sich dieser weigert, erfolgt die Entfernung behördlicherseits.
Wie recht wir mit unserer Annahme eines Scheingefechts haben könnten beweist ein Statement
aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger. Aus diesem ist zu vernehmen,
dass der Betreiber in Berufung gegangen ist und der Stand deswegen nicht abgerissen werden
kann. Damit ist wohl die Schließung der Kebabbude wieder in weite Entfernung gerückt.
Dem aber nicht genug, wird noch die Ausländerhass-Keule geschwungen. Denn die Anwältin
des Betreibers „Taskin Imbiss KG“, hält die Vorgehensweise des Bezirks für Hetze. Tja, einen
Kebabstand müsste man haben, denn diesen kann man in Wien offenbar jahrelang betreiben,
ohne im Besitz aller notwendiger behördlichen Bewilligungen zu sein.
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2013-10-16
Der Aufdecker H.P. Martin
Gegen wen und was hatte Hans Peter Martin vor der EU-Wahl 2009 nicht alles gewettert.
Der selige Krone-Inhaber, Hans Dichand, widmete ihm sogar eine eigene Kolummne für
den Wahlkampf. Martin ließ sich so richtig aus und berichtete über Korruption und Bereich-
erung seiner Parlamentskollegen. Er gab unter anderem auch an, dass er über 7.000 Fälle
registriert habe, in denen Abgeordnete ungerechtfertigt Sitzungstagegelder kassiert hätten.
Er ließ an seinen Kollegen und dem EU-Parlament kein gutes Haar. Martin versicherte,
dass er sich im Falle einer Wiederwahl, in die von ihm so verschmähte Institution, der Miss-
stände annehmen und diese bekämpfen werde. Glaubwürdig waren seine Beteuerungen
und Versprechungen unserer Meinung nach ohnehin nicht.
Unser Misstrauen wurde leider auch bestätigt. Denn kaum war Hans Peter Martin wieder
ins EU-Parlament gewählt worden, hörte man von ihm keinen Ton mehr. Aus welcher Moti-
vation heraus ihn Dichand unterstützte, wissen wir nicht. Allerdings verhalf ihm die Promo-
tion des Krone-Inhabers dazu, seinen Job zu behalten. Hätte es diese Unterstützung sei-
tens der Kronen-Zeitung nicht gegeben, wäre Martin wohl unter „ferner liefen“ gefallen
und chancenlos gewesen.
H.P. Martin und seine Auffälligkeiten
Wir müssen uns nachträglich leicht korrigieren, denn ganz unauffällig war H.P. Martin nach
seiner Wiederwahl doch nicht. In Strassburg fiel er angeblich mit einem Hitlergruß auf.
Auch mit der Auffrischung seiner Englisch-Sprachkenntnisse, machte er auf sich aufmerk-
sam.
Als eine Bewertung seiner Person bei einer TV-Debatte nicht zu seinen Gunsten ausfiel,
schrie er einem Standard-Journalisten quer durchs Studio, ein fröhliche „Fuck you“ ent-
gegen. Das war es aber auch schon, mit welchen Taten Hans Peter Martin auffiel.
Weiße Weste ist nun beschmutzt
Zumindest bis zu dieser Woche. Da erwischte es den EU-Saubermann selbst, denn nun
verurteilte ihn der Europäische Gerichtshof (EuGH), zur Rückzahlung von 163.381,- Euro.
Der Vorwurf von regelwidrigen Gelder-Verwendungen, welchen er unter anderem auch
etlichen EU-Parlamentariern vorgeworfen hatte, wurden ihm nun selbst zum Verhängnis.
Im Zeitraum zwischen Juli 1999 und Juli 2004, soll Hans Peter Martin seine Sekretariats-
zulage regelwidrig verwendet haben. Zu diesem Schluß kam das Europa-Parlament und
der EuGH, bei dem Martin dagegen geklagt hatte, gab dem Parlament recht. In Folge wur-
de er dazu verurteilt, den Betrag von 163.381,- Euro rückzuerstatten.
H.P. Martin spricht von einem absurden Fehlurteil, gegen das er berufen wird. Ist doch klar,
dass sich der EU-Saubermann mit allen Mitteln gegen dieses Urteil wehren wird, hat doch
seine selbstgestrickte weiße Weste, auf einmal einen kräftigen Schmutzfleck abbekommen.
Wasser predigen und Wein trinken
Die Aussagen von Politikern sind im Allgemeinen mit Vorsicht zu geniessen. Allerdings
ist bei jenen, die aus wahltaktischen Gründen jene Institution in die sie gewählt werden
wollen anpatzen, allergrößte Vorsicht geboten. Gegen konstruktive Kritik ist nichts einzu-
wenden, allerdings fällt Nestbeschmutzung nicht darunter.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt den Schluss zu, dass Hans Peter Martin
zu jenen Zeitgenossen zählt, die Wasser predigen und Wein trinken. Wir glauben auch
nicht, dass er nochmals die Chance haben wird ins EU-Parlament gewählt zu werden,
denn Gönner wie Hans Dichand sind rar geworden.
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2010-12-16
Der Rest vom Schützenfest
Im Zuge der Recherchen zu unserem Beitrag „Meinungslose Beamte erwünscht“, sind wir
auch zu neuen Erkenntnissen gelangt. Von den ursprünglich 100 Bundesheer-Mitarbeitern,
welche seit Ende 2004 der Justizwache dienstzugeteilt wurden, sind bis zum heutigen Tage
keine 10 Mann mehr im Justizdienst.
Fehlende Qualifikation
Obwohl die Justizwache nach wie vor unter akuten Personalmangel leidet, wurde der Großteil
der Bundesheer-Bediensteten wieder zurückgeschickt. Der verbliebene Rest von nicht einmal
10 Mann, wurde in die Justizwache übernommen. Das bedeutet wohl, dass es den Berufssol-
daten an Qualifikation für diesen Job gefehlt haben muß.
Diese Annahme wird auch durch die Aussage des Vorsitzenden der Justizwachegewerkschaft,
Karl Aichinger bestätigt. Dieser teilte gegenüber dem „Standard“ mit, dass die Bundesheer-
bediensteten den Aufnahmetest nicht bestanden haben. „Konkret sei der Wechsel vieler Mili-
tärs zur Justizwache an mangelnden Rechtschreibkenntnissen sowie am Psychotest geschei-
tert“, so Aichinger.
Kein Einstein erforderlich
Der Job eines Justizwachebeamten ist sicher nicht ungefährlich. Auch benötigt der Beamte im
Umgang mit den Strafgefangenen, ein gewissen Maß an psychologischen Einfühlungsvermö-
gen. Allerdings wäre es übertrieben zu behaupten, dass die Tätigkeit als Gefängnisaufseher
besondere Intelligenz voraussetzt oder erhöhte geistige Ansprüche erfordert.
Damit kommen wir zu dem Schluss, das jene Bundesheer-Bediensteten welche der Justiz-
wache dienstzugeteilt wurden, offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes waren. Ander-
erseits ist es klar, dass das Heer nicht ihre Topbeamten wegschickt, sondern jene die sie aus
welchen Gründen auch immer, ohnehin loswerden wollten.
Soldat(innen) sollen zur Finanz
Nun ist es wieder soweit. Das Bundesheer will bis zu 400 Soldat(innen) aus ihren Reihen
loswerden. Wir nehmen an, dass sich das Verteidigungsministerium sicherlich wieder nicht
von ihren Topbeamten trennt und es daher jene Personen betreffen wird, welche man ohne-
hin loswerden will. Offiziell handelt es sich dabei um sogenannte Bedienstete „über Stand“,
die infolge der Bundesheerreform derzeit keinen Arbeitsplatz haben.
Nachdem die Justizwache offenbar keine Militärs mehr haben will, wurde ein anderes Opfer
gefunden. Der Verteidigungsminister Norbert Darabos teilte heute per Presseaussendung mit,
dass bis zu 400 Mitarbeiter des Bundesheeres, ab November in die Finanzverwaltung des BMF
übernommen werden.
Militärausbildner als Steuerfahnder
Das Aufgabengebiet der Soldat(innen) wird die Unterstützung und Verstärkung bei der Betrugs-
bekämpfung sein. In den Bereichen Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung und die Kon-
trolle nach dem Glückspielgesetz, Finanz- und Zollkriminalität, sollen sich die arbeitslosen Mili-
tärs in Zukunft profilieren.
Nun hat die Zuteilung zur Finanz einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Justiz. Im Auf-
nahmetest wird vermutlich mehr auf die Rechenkünste, als auf die Rechtschreibung Wert
gelegt werden. Allerdings gilt das nur solange, als keine Einsprüche oder Berufungen von
Beschuldigten beantwortet werden müssen.
Soldat(innen) bringen schon Qualifikation mit
Die besondere Qualifikation der Soldat(innen) sieht der ehemalige Zivildiener Darabos darin,
dass die Dienstzugeteilten über eine besondere Eignung im Bereich der Menschenführung
verfügen, da diese Kommandanten und Ausbildner sind. Daher werden diese Beamtinnen und
Beamten sehr schnell einsetzbar sein, so die Meinung der Verteidigungsministers.
Damit stellt Darabos wieder einmal unter Beweis, wie wenig Ahnung er vom Militärdienst hat.
Allerdings von wo sollte er diese haben, hat er doch keinen einzigen Tag mit der Waffe gedient.
Jedoch sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass ein Drillsergant und ein
Finanzfahnder beruflich keine Gemeinsamkeiten haben.
Wer klärt Darabos auf?
Wie wenig Ahnung er vom Finanzressort hat, stellt Darabos mit seiner nächsten Aussage unter
Beweis. Er meint, dass die Soldat(innen) über eine eine fundierte Ausbildung im IT-Bereich
und in den grundsätzlichen Gesetzen und Verordnungen verfügen. Vielleicht sollte dem Ver-
teidigungsminister einmal wer mitteilen, dass das Verteidigungs- und das Finanzressort keine
gemeinsamen Gesetze und Verordnungen haben.
Es ist schon erstaunlich, dass für eine Tätigkeit die eine mehrjährige Ausbildung und dem-
entsprechende Schulungenen erfordert, arbeitslose Soldat(innen) eingesetzt werden sollen,
die man in einem 15-monatigen Crashkurs samt Praxis, zu Finanzfahndern ausgebilden will.
Aus gehabten Schaden nichts gelernt
Dieser Feldversuch wird genauso enden, wie jener in der Justiz. Nur wird der adminstrative
Aufwand in diesem Fall explodieren, denn im Gegenteil zu Strafgefangenen setzen sich Be-
schuldigte in Finanzstrafverfahren mit Rechtsmitteln zur Wehr.
Wenn dann die gleiche geistige Elite an Soldat(innen) bei der Finanz tätig sind, wie diese in
der Justiz zu finden waren, was auch stark anzunehmen ist, werden Institutionen wie UVS,
Finanzsenat, VwGH udgl. massive Personalprobleme bekommen. Aber möglicherweise kann
dieser Zustand ja dann wieder mit arbeitslosen Soldat(innen) ausgeglichen werden.
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2010-07-24
Die Gefahr der freien Meinungsäußerung
Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.
Perverses Kinderfoto
Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.
Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.
Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach
ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.
Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.
Muß man seine Meinung für sich behalten?
Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.
Wußte Adamovic was er tat?
So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.
Irrige Rechtsmeinung
Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.
Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der
von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.
Warum wurde die Zeugin nicht gehört?
Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.
Ein Freispruch hätte Signalwirkung
Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.
*****
2009-12-25
Kampusch und keine Ende
Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-
mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.
Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?
Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.
Meinung über Mutter/Tochterverhältnis
Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.
Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der
unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.
Keine Erfüllung des Tatbestandes
Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.
Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.
Ob das für die weitere Karriere föderlich war?
Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.
Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form
von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.
Urteil wird nicht halten
Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr „eine gute Nacht“ wünschen.
*****
2009-12-24
FKK-Autobahn
Eine erstaunliche Meldung haben wir heute auf www.nachrichten.at endeckt.
Auf der A1 bei Allhaming, handelte sich ein 19-jähriger Salzburger eine Anzeige wegen
„Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ein.
Wenn einer eine Reise tut…
Vier Burschen waren im Auto vom „Frequency-Festival“ in St.Pölten, heimwärts in
ihr Heimatbundesland Salzburg unterwegs. Um andere Autofahrer zu ärgern, soll
der Beifahrer sein nacktes Hinterteil aus dem Autofenster gestreckt haben.
Dies geschah sehr zum Missfallen einer zufällig vorbeifahrenden Zivilstreife der
Polizei. Der Polizist hielt den Pkw an und erstattete gegen den Frischluftfanatiker
oben angeführte Anzeige.
Von der Natur schon gestraft
Einer unbestätigten Meldung nach will der Bursche jedoch gegen diese Anzeige berufen.
Sein erstaunlicher Grund: „Ich habe nichts gemacht, ausser aus dem Fenster gesehen.
Ich kann nichts dafür wenn ich wie ein A…. aussehe.“
Stauni
2009-08-23
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.
Der ÖWD
Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD), verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.
Der Sack wird zugemacht
Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf 3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.
Der Irrtum
Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden. Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.
Handler queruliert weiter
Also was tat er jetzt ? Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.
Achtung aufs Datum
Haben Sie sich das Datum genau angesehen ? Die Staatsanwaltschaft informiert Handler
zu einem Zeitpunkt wo dieser bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.
Lebensnah
Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
2009-07-08