Menschenrechtsaktivist Kurt Essmann ist nun ein freier Mann


Neuerlicher Freispruch für Kinder-Vater- und Menschenrechtsaktivist

Utl.: Die undurchschaubaren Motive der StA Wien

Gegen  den  Vater Kurt Essmann wurde aufgrund seines Einsatzes für seine Töchter,  und vor
allem  in  Folge  seiner  verschiedenen  Aktivitäten  für die Einhaltung der Kinderrechte schon
2009  wegen  des  Verdachts  der  Beteiligung  an  einer  terroristischen  Vereinigung ermittelt,
sein Haus wurde durchsucht, 4 Monate Aufenthalt am Hochsicherheitstrakt der JA-Josefstadt
folgten.   Selbst  vor  dem Antrag auf eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher schreckte die Staatsanwaltschaft nicht zurück.
Kurt Essmann wurde jedoch am 31.3.2011 vor dem Straflandesgericht Wien durch den Richter
Dr. Stefan Apostol  von  sämtlichen  Anklagepunkten der gefährlichen Drohung,  Nötigung und
Widerstand gegen die Staatsgewalt freigesprochen.   Nach 5 Verhandlungstagen kam der Erst-
richter in seinem – 99 seitigen –  Urteil zu der Überzeugung,  dass der Angeklagte weder seine
Pflegschaftsrichterin noch andere Richter oder Sozialarbeiter bedrohen oder nötigen wollte.
Aber  nicht  nur  ich  als  seine  Vertretung,  sondern  letztlich  auch  der  Richter  selbst übte schon
2011  starke  Kritik  an  der  Anklagebehörde,  da  z.B.  Passagen  eines Emails an seine Richterin
sinnverfälschend  aus  dem  Zusammenhang  gerissen  wurden,  ohne  auf  den Bedeutungsinhalt
des Gesamtzusammenhangs zu achten. Selbst der damals bei den Verhandlungen durchlaufend
anwesende  Staatsanwalt  Mag. Löw  war  nach  Ende  des  Beweisverfahrens  in  einigen  Punkten
davon  überzeugt,  dass  der  Angeklagte  die  „Opfer“ nicht in Furcht und Unruhe versetzen wollte.
In  diesem  Sinne  berichtete  er  auch  damals dem vorgesetzten Staatsanwalt,  dass das gefällte
Urteil sachgerecht wäre.
Als  dann  dessen  ungeachtet  durch  die  StA Wien im Sommer 2011 in 4 Anklagepunkten, ja
selbst  zu  einem  Faktum zu dem der anwesende Staatsanwalt in der Verhandlung einen Frei-
spruch  nahelegte,  eine Berufung erhob,  waren die rechtlichen Motive der StA selbst für seine
Verteidigerin  nicht  mehr  nachvollziehbar.   Von einer  Objektivität fehlte jede Spur.  Plötzlich
versuchte man dem Angeklagten neue „Drohhandlungen“ zu unterstellen.  War es zuerst das
alleinige Filmen von Amtshandlungen,  dass als Tatbeitrag zur Drohung/Nötigung angesehen
wurde, war in der Berufung plötzlich von einem „Umringen“ der Opfer die Rede.
Nach fast 2 Jahren der Untätigkeit entschied heuer im Juni 2013 das Oberlandesgericht Wien,
dass der Berufung Folge gegeben wird –  das Erstgericht hätte den subjektiven Tatvorsatz zu
wenig geprüft, das Verfahren musste gänzlich neu durchgeführt werden.
Aber auch beim neu aufgerollten Prozess am  2. Verhandlungstag,  den 21.11.2013 wurde der
Angeklagte  durch  die  Richterin Dr.Gerda Krausam neuerlich zur Gänze freigesprochen.  Wie
schon der  Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte,  Kurt Essmann hatte zu keinem
Zeitpunkt  nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen,  noch hat er objek-
tive Drohhandlungen gesetzt!
Kurt Essmann ist lediglich seinen Grundsätzen immer treu geblieben, die er auch immer wieder
darlegte: „Ich bin Vater und werde jeden Berg besteigen…Ich gehe meinen Weg bis zum Ende “
(…bis ans Ziel).
Mag. Michaela Krankl
Verteidigerin in Strafsachen, RAA
2013-11-29