Neuerlicher Freispruch für Kinder-Vater- und Menschenrechtsaktivist
Utl.: Die undurchschaubaren Motive der StA Wien
Gegen den Vater Kurt Essmann wurde aufgrund seines Einsatzes für seine Töchter, und vor allem in Folge seiner verschiedenen Aktivitäten für die Einhaltung der Kinderrechte schon 2009 wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ermittelt, sein Haus wurde durchsucht, 4 Monate Aufenthalt am Hochsicherheitstrakt der JA-Josefstadt folgten. Selbst vor dem Antrag auf eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher schreckte die Staatsanwaltschaft nicht zurück. Kurt Essmann wurde jedoch am 31.3.2011 vor dem Straflandesgericht Wien durch den Richter Dr. Stefan Apostol von sämtlichen Anklagepunkten der gefährlichen Drohung, Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Nach 5 Verhandlungstagen kam der Erst- richter in seinem – 99 seitigen – Urteil zu der Überzeugung, dass der Angeklagte weder seine Pflegschaftsrichterin noch andere Richter oder Sozialarbeiter bedrohen oder nötigen wollte. Aber nicht nur ich als seine Vertretung, sondern letztlich auch der Richter selbst übte schon 2011 starke Kritik an der Anklagebehörde, da z.B. Passagen eines Emails an seine Richterin sinnverfälschend aus dem Zusammenhang gerissen wurden, ohne auf den Bedeutungsinhalt des Gesamtzusammenhangs zu achten. Selbst der damals bei den Verhandlungen durchlaufend anwesende Staatsanwalt Mag. Löw war nach Ende des Beweisverfahrens in einigen Punkten davon überzeugt, dass der Angeklagte die „Opfer“ nicht in Furcht und Unruhe versetzen wollte. In diesem Sinne berichtete er auch damals dem vorgesetzten Staatsanwalt, dass das gefällte Urteil sachgerecht wäre. Als dann dessen ungeachtet durch die StA Wien im Sommer 2011 in 4 Anklagepunkten, ja selbst zu einem Faktum zu dem der anwesende Staatsanwalt in der Verhandlung einen Frei- spruch nahelegte, eine Berufung erhob, waren die rechtlichen Motive der StA selbst für seine Verteidigerin nicht mehr nachvollziehbar. Von einer Objektivität fehlte jede Spur. Plötzlich versuchte man dem Angeklagten neue „Drohhandlungen“ zu unterstellen. War es zuerst das alleinige Filmen von Amtshandlungen, dass als Tatbeitrag zur Drohung/Nötigung angesehen wurde, war in der Berufung plötzlich von einem „Umringen“ der Opfer die Rede. Nach fast 2 Jahren der Untätigkeit entschied heuer im Juni 2013 das Oberlandesgericht Wien, dass der Berufung Folge gegeben wird – das Erstgericht hätte den subjektiven Tatvorsatz zu wenig geprüft, das Verfahren musste gänzlich neu durchgeführt werden. Aber auch beim neu aufgerollten Prozess am 2. Verhandlungstag, den 21.11.2013 wurde der Angeklagte durch die Richterin Dr.Gerda Krausam neuerlich zur Gänze freigesprochen. Wie schon der Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte, Kurt Essmann hatte zu keinem Zeitpunkt nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen, noch hat er objek- tive Drohhandlungen gesetzt! Kurt Essmann ist lediglich seinen Grundsätzen immer treu geblieben, die er auch immer wieder darlegte: „Ich bin Vater und werde jeden Berg besteigen…Ich gehe meinen Weg bis zum Ende “ (…bis ans Ziel). Mag. Michaela Krankl
Verteidigerin in Strafsachen, RAA 2013-11-29