Ernie und Bert in der Bikerszene …..
……. oder nur übertriebene Liebe zum Motorrad?
Fotos: erstaunlich.at
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2014-09-28
Türkische Panzer rollen auf Wien Favoriten zu
Fotos: © erstaunlich.at
Für Kunden mit speziellen Entsorgungswünschen
Foto: © Privat
Ungeeignetes Outfit für einen Bankbesuch
Foto: © erstaunlich.at
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2014-03-09
Statt fetter Beute, kinderpornografisches Material
Ein Einbruch dreier Kriminaltouristen aus Polen im vorigen Jahr in Graz, entlarvte einen
perversen Kriminellen. Die Dreierbande brach in das Haus eines Universitätsprofessor ein.
Statt der erhofften fetten Beute stießen sie auf dessen PC, auf dem jede Menge kinderpor-
nografisches Material abgespeichert war.
In den drei Einbrechern reifte der Plan, den honorigen Professor zu erpressen. Zur Unter-
streichung ihrer Forderung bedrohten sie den Akademiker. Dieser bekam kalte Füße und
und wandte sich an die Polizei. Ob sich die unzähligen Kinder auf den perversen Fotos
ebenfalls an die Gesetzeshüter wenden konnten? Gut, das steht auf einem anderen Blatt
Papier.
Jedenfalls wurde das Einbrechertrio geschnappt und zu Haftstrafen von drei bis zu zehn
Jahren verurteilt. Das ist auch gut so, denn so wurde den Ostblockbanden die Botschaft
vermittelt, dass sich Kriminaltourismus in Österreich nicht auszahlt.
Seit 12 Jahren kriminell, aber unbescholten
Aber nun zurück zum perversen Uni-Professor. Auf dessen Notebook fand die Polizei
sage und schreibe 50.000 (!) Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, die er seit dem
Jahr 1999 gesammelt hatte. Vergangenen Freitag mußte sich der perverse Professor vor
Gericht verantworten.
In Anbetracht der Urteile gegen die Einbrecher hatte wohl jedermann(frau) erwartet, dass
der Grazer Akademiker eine dementsprechende Strafe ausfasst. Er war zwar noch unbe-
scholten, aber der Zeitraum seiner kriminellen Taten erstreckte sich immerhin über zwölf
Jahre. Also Unbescholtenheit kann auch bedeuten, lediglich nicht erwischt worden zu
sein.
Der Anwalt des Pädophilen verteidigte die kriminelle Perversion des Angeklagten mit
einem sexuellen Kindheitstrauma. „Es gibt niemanden, der es mehr bedauert“, beteuerte
der Uni-Professor gegenüber der Richterin Julia Riffl. Da können wir aber locker dagegen
halten, denn die bedauernswerten Kinder haben sich für die perversen Aufnahmen wohl
kaum freiwillig zur Verfügung gestellt.
Das Urteil gleicht einer Verhöhung der Opfer
Das Geschäft mit dem Tausch und Handel von pädophilem Material ist in den vergang-
enen fünf Jahren um 150 Prozent gewachsen. Die Zahl der pädophilen Bilder im Internet
ist um 400 Prozent gestiegen. Erschreckend ist zudem, dass rund 3000 Kinder alleine im
Jahr 2008 Opfer dieses Geschäfts geworden sind und die Tendenz in den darauffolgenden
Jahren immer weiter angestiegen ist.
Im Angesicht der obig angeführten Tatsachen war das verhängte Urteil von 8.000,- Euro
Geldstrafe und einer Haftstrafe von 4 Monaten bedingt, wie ein Schlag ins Gesicht der
Opfer, auch wenn sich der Angeklagte in therapeutischer Behandlung befindet, wie er
selbst angab.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass pädophile Akademiker bei Gericht mit Glaceehand-
schuhe angefasst werden. Wie ein roter Faden ziehen sich diese erstaunlich milden Urteile
durch die jüngeren Geschichte der österreichischen Justiz.
Sind Pädophile keine geistig abnorme Rechtsbrecher?
Pädophile sind für uns geistig abnorme Rechtsbrecher. Es ist abnormal, wenn sich jemand
an kinderpornografischen Bildern oder Filmen ergötzt. Zudem ist der Sprung zum Kinder-
schänder sehr minimal. Unserer Meinung nach ist Pädophilie auch nicht therapierbar.
Weniger Verständnis hat die österreichische Gerichtbarkeit mit Justizrebellen, auch wenn
diese Akademiker sind. Dies beweist der Fall Mag. Herwig Baumgartner, dessen Aus-
drucksweise zugegebener Weise nicht der feinen englischen Art entspricht. Als Vater-
rechtsaktivist fasste er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und ver-
suchter Nötigung, vier Jahre unbedingte Haft aus. Beide Delikte wurden nicht vollendet
und blieben beim Versuch.
Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Okay,
wenn die Beschimpfung von Richter(innen) und das unbefugte Filmen in Amtsräumen
eine derartige Einweisung rechtfertigen fragen wir uns, warum sich der perverse Grazer
Universitätsprofessor nicht die Zelle mit Herwig Baumgartner teilt.
Aber vielleicht kommt noch jemand auf die perverse Idee zu behaupten, dass Pädophi-
lie eigentlich völlig normal ist. Immerhin handelte sich Elisabeth Sabaditsch-Wolff eine
gerichtliche Verurteilung ein weil sie behauptete: „Mohammed habe gern mit Kindern
ein bisschen was gehabt.“ Im Beitrag „Sex mit kleinen Mädchen“ können Sie den ge-
samten Inhalt des Artikels lesen.
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2011-05-22
Bilderrätsel

Screen: www.facebook.com Screen: www.facebook.com
Wieviele Unterschiede gibt es zwischen den beiden Bildern?
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2011-04-10
Wir möchten Sie wieder über die Thayatalbahn informieren
1. Die Thayatalbahn-Konferenz mit Politikern und Verkehrsexperten findet am 29.3.2011
um 19:00 Uhr im Gemeindesaal in in 3842 Thaya statt. Einladung anbei. Es gibt die Mög-
lichkeit für das Publikum Fragen an die Politiker und Verkehrsexperten zu stellen. Raum
für Diskussionen.
2. über unser Facebook Profil gibt es viele weiterführende Informationen, Links und Bilder
der Thayatalbahn, senden Sie uns eine Freundschaftsanfrage:
www.facebook.com/thayatalbahn
3. wenn Sie Mitglied im Verein werden wollen oder einfach spenden möchten um unsere
Arbeit zu unterstützen und die Zerstörung der Thayatalbahn verhindern möchten, bitten
wir um Überweisung mit Namen und Adresse auf (Jahresmitgliedsbeitrag 10 Eur):
Verein „Neue Thayatalbahn“
Waldviertler Sparkasse von 1842
KtoNr. 0000-009886, BLZ: 20263
Mit freundlichen Grüßen
Egon Schmidt
Obmann Verein „Neue Thayatalbahn“
www.thayatalbahn.at
2011-03-24
Ohne Worte
Die linken Bilder unterscheiden sich von den rechten Bildern um wie viele Fehler?

Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com Fotoquelle: shinigami.blogspot.com

Fotoquelle: sosheimat.wordpress.com Fotoquelle: family.webshots.com
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2011-02-23
Al Qaida Wien meldet sich zurück
Am 17.Oktober 2010, haben wir erstmalig über die Webseite „alQ-Wien“ berichtet. Bei
dieser Seite handelt es sich um ein islam-fundamentalistisches Machwerk, sowie es im Lehr-
buch steht.
Nach unserer Berichterstattung wurde es ein wenig ruhig um diese Webseite. Dem Betrei-
ber, den wir scherzeshalber Reserve- Bin Laden nannten, dürfte aus welchem Grund auch
immer die Lust vergangen sein, seine fundamentalistischen, geistigen Ergüsse ins Internet
zu stellen.
Dafür hat er sich nun ein wenig heftiger zurückgemeldet. Auf „alQ-Wien“ erschienen folg-
ende Beiträge, samt den dazugehörenden Fotos.
f
Screen: „alQ-Wien“
Zielfotos für Anschläge?
Wir sind uns noch immer nicht sicher, ob es sich beim Betreiber der besagten Webseite
um einen harmlosen Irren oder einen gefährliche Terroristen handelt. Allerdings stellt sich
die berechtigte Frage, nach dem Sinn der Veröffentlichung derartiger Fotos.
Sollen diese als Zielfotos für eventuelle Anschläge von Terroristen dienen, oder macht ein
irrer Spaßvogel einen makabren Scherz? Jedenfalls sind derartige Bilder, welche auf einer
islam-fundamentalistischen Webseite erscheinen dazu geeignet, bei religiösen Fanatikern
des Islams, gewisse Gedankengänge auszulösen und diese in die Tat umzusetzen.
Bei allem Verständnis für die SPÖ und deren Kniefall vor dem Islam (denn wo hätten sie
sonst Wähler rekrutieren können) fragen wir uns, wie lange die Sicherheitsbehörden der
Hetze auf dieser seltsamen Webseite zusehen werden. Auch vermissen wir das Gezetere
der Linken Gutmenschen, die normalerweise bereits die Gefahr erkannt haben müssen,
welche von der Webseite „alQ-Wien“ ausgeht.
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2010-11-22
Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen
Wir haben schon einige Zuschriften von Leser(innen) erhalten, die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.
Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-
se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.
Live dabei
Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom 2. in den 10.Bezirk unterwegs. Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.
Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.

Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade
Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.
In Folge dieser Blockade der Tangentenauffahrt entstand ein mehrerer Kilometer langer
Verkehrsstau. Durch diesen wurden extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.
Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe der Asfinag bezüglich Kontrollort und Uhrzeit nicht gemacht haben. Ob sie
diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.
Erstaunlicher Anhaltungsgrund
Der ERSTAUNLICH-Mitarbeiter griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte) der Asfinag-Truppe mißfallen haben und hielt das ERSTAUN-
LICH-Mobil an.

Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an
der Windschutzscheibe, sondern weil der Asfinag-Mann etwas Erstaunliches mitzuteilen
hatte. Er meinte doch tatsächlich, dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.
Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht
auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken, wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.
Der Mann bedarf einer Nachschulung
Nun wollen wir den Mann einmal aufklären. Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung, soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.
Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er über Verhaltens- und Benimmregeln gegenüber Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte
der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen, dass er durch sein Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.
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2010-10-13
Internet-Pranger gefordert
Der FPK-Mann Kurt Scheuch, lässt heute mit einer interessanten Meldung aufhorchen. Er ist
der Meinung, dass die Daten von verurteilten und aus der Haft entlassenen Kinderschändern
in einer öffentlich zugängigen Datenbank abzuspeichern wären.
Auf diese Daten soll jederman(frau) via Internet zugreifen können, denn die Bürger haben
ein Anrecht zu erfahren, welche tickenden Zeitbomben in ihrer Nachbarschaft leben. Auch
wenn ERSTAUNLICH nicht unbedingt zum Fanklub von Scheuch gehört, unterstützen wir
dieses Anliegen voll und gehen sogar noch einen Schritt weiter.
KIPO-Konsumenten sind verhinderte Kinderschänder
Wir sind der Meinung, dass bereits eine bedingte Verurteilung eines Kinderschänders für den
Eintrag in eine solche Datenbank reichen muß. Auch müßten Daten von Konsumenten, die
kinderpornografisches Material sichten oder auf ihren Rechnern downloaden, in ein solches
Internet-Register eingetragen werden, sofern sie dafür strafrechtlich verurteilt wurden.
Konsumenten von Kinderpornografie sind für uns nichts anderes, als verhinderte Kinderschän-
der. In Ermangelung einer Gelegenheit zum sexuellen Kindesmissbrauch, sehen sie sich er-
satzweise kinderpornografische Filme oder Bilder an.
Kein Recht auf Anonymität
Solche perverse und abartige Mitmenschen haben kein Recht in der Anonymität zu leben und
im Schutz dieser, möglicherweise ihre nächste Tat zu planen. Diese Worte mögen hart erschei-
nen, sind aber durch die hohen Rückfallsquoten von Kinderschändern und KIPO-Konsumen-
ten durchaus gerechtfertigt.
Nun werden sicher wieder linkslinke Gutmenschen aufschreien und uns für unseren Standpunkt
verurteilen. Wie können wir es nur wagen, den Abschaum der Menschheit am Pranger sehen zu
wollen?
Bedenkt man dass Personen für viel läppischere Dinge, wie zum Beispiel Insolvenzen oder
Konkurse unter http://www.edikte.justiz.gv.at am Internet-Pranger stehen, so wäre eine solche
Maßnahme für jene Personen, die sich an Kindern vergreifen oder an KIPO-Material ergötzen
mit Sicherheit eher gerechtfertigt.
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2010-08-10
Ist der Heroinvorrat zu Ende?
Der Grüne Nachwuchs scheint immer für Überraschungen gut zu sein. Wenn sie nicht
gerade die Freigabe von „Heroin“ fordern, betätigen sie sich offenbar künstlerisch mit
dem Aufhängen von geschmacklosen Bildern.
Folge deinem Führer
In Kärntens Landeshauptstadt Klagenfurt wurden Bilder aufgehängt, die das Unfall-
wrack des im Jahre 2008, tödlich verunglückten Dr. Jörg Haider zeigen. Diese pietät-
losen Kunstwerke wurden noch zusätzlich mit der Aufschrift „Follow your leader“ und
den Namen von H.C. Strache und Gerhard Dörfler, samt fiktiven Sterbedaten verziert.

Der Unfallwagen ist nun Gegenstand geschmackloser Plakate
Grüne dementieren
Laut Dienstagsausgabe der Kronen Zeitung stammt das Plakat von der Grünalternativen
Jugend. Dies wird von den Kärntner Grünen vehement in Abrede gestellt. Als Mitglied
der grünalternativen Jugend meldet sich heute Bernhard Kratzwald per APA-OTS Aus-
sendung zu Wort.
Wir zitieren aus dieser Aussendung: „Als Mitglied der grünalternativen Jugend kann ich
feststellen, dass das angesprochene Plakat weder von irgendjemanden in meinem Um-
kreis erstellt oder beauftragt wurde. Auf keinen Fall wurde das Plakat durch öffentliche
Gelder oder aus Geldern der Grünen Kärnten finanziert!“
Warum Aufregung um veraltetes Plakat?
Wenn der Grüne Nachwuchs mit den geschmacklosen Bildern tatsächlich nichts zu tun
hat, stellt sich allerdings die berechtigte Frage warum Kratzwald seiner „Presseaus-
sendung“ folgenden Titel gab:: „Aufregung um veraltetes Plakat völlig übertrieben.“
Ein Schelm ist nun wer Böses dabei denkt.
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2010-08-03
Operation Pandora
Der Kampf der Exekutive gegen Kinderpornografie, scheint ein Kampf gegen Windmühlen
zu sein. Seitens der Politik passiert ausser scheinheiligen Lippenbekenntnissen nichts.
Aber auch die Justiz pflegt einen sehr humanen Umgang mit den pädofilen Perverslingen.
Erst im April dieses Jahres, zerschlugen Kriminalisten einen Kinderporno-Ring in Öster-
reich. Unter dem Deckname „Operation Pandora“ gelang es Beamten des BKA, 58 Ver-
dächtige auszuforschen und anzuzeigen.
Anzeigen auf freien Fuß
Der jüngste Tatverdächtige war ein 21-jähriger Student, der älteste ein 60 Jahre alter
Pensionist. Vom Arbeiter bis zum Akademiker waren alle sozialen Schichten vertreten.
Etliche der Ausgeforschten waren Rückfalltäter und bereits gerichtlich abgeurteilt, bzw.
sind noch offene Verfahren gegen einige der Männer anhängig.
Allein bei einem der Verdächtigen, wurden 200.000 kinderpornografische Bilder beschlag-
nahmt. Alle Verdächtige sollen die Bild- und Videodateien nicht nur gesammelt, sondern
auch weitergegeben und teilweise verkauft haben. Da ist es doch erstaunlich, dass alle
Ausgeforschten lediglich auf freien Fuß angezeigt wurden.
Wieder ein Kranker?
Wie ein Sprecher des BKA am Freitag bekannt gab, wurde in Wien bei einem 53-jährigen
Frühpensionisten eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Beamte des BKA konnten 30.450
Bilder und 450 Filme mit eindeutigen kinderpornografischen Material sicherstellen.
Da auch der Verdacht besteht, dass der Kinderpornograf die beiden Töchter (5 und 6 Jahre
alt) seiner thailändischen Freundin missbraucht zu haben, wurde er festgenommen. Dieser
bestreitet jedoch diese Missbrauchsvorwürfe.
Würde der Missbrauchsvorwurf nicht im Raume stehen, wäre der Mann mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit noch in Freiheit. Dass dem Mann vermutlich nicht viel pas-
sieren wird schliessen wir daraus, dass ein Ermittler über den in einer Messiewohung haus-
enden Pädofilen anmerkte: „Er hatte kaum Kontakte nach außen. Von der normalen Welt
hat er nicht mehr viel mitbekommen.“
Lippenbekenntnisse
Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädofilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin er-
staunlich.
Claudia Bandion-Ortner fordert eine stärkere Bekämpfung der Kinderpornografie. Offen-
sichtlich hat sie sich seit ihrem eigenen Urteil gegen den Ex-Bawag General Elsner, kein
anderes Urteil mehr angesehen. In Anbetracht der milden Urteile gegen Pädofile klingt ihr
Ausspruch: „Außerdem darf es im Bereich der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.
Das Wohl des Kindes hat Priorität“, wie reiner Hohn.
Wirkungslose Internetsperren
Auch ihre Vorstellung einer Sperre von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten,
scheint nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbekenntnis zu sein. Möglicherweise ist die
Justizministerin nicht auf dem letzten technischen Stand.
Sollte dies so sein, können wir ihr die Webseite „Netwatcher24“ empfehlen. Dort wird demon-
striert, wie eine Internetsperre innerhalb von 27 Sekunden umgangen werden kann. Aus den
in jüngster Zeit gefällten Urteile gegen Pädofile entsteht für uns der Eindruck, dass man sei-
tens der Justiz kein gesteigertes Interesse zeigt, pädofile Perverslinge wegzusperren.
Feste Haftstrafen hätten Signalwirkung
Diese widerwärtigen Zeitgenossen werden vor Gericht meist als kranke Menschen behandelt.
Neben erstaunlich milden Urteilen werden sie angewiesen sich in eine Therapie zu begeben.
Unserer Meinung nach helfen bei Perverslingen keine therapeutischen Maßnahmen.
Es ist uns schon bewußt, dass Strafen nicht immer abschreckende Wirkung zeigen. Aber das
Anfassen mit Samthandschuhen, ermuntert Pädofile in ihrem Treiben. Was soll denn passie-
ren? Einige Monate bedingt und das war’s dann auch schon. Feste Haftstrafen im normalen
Strafvollzug hätten sicher Signalwirkung für diese perversen Triebtäter.
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2010-06-19
Wohnungsbrand
Während seines Urlaubs am 7. Dezember 2008, brannte die Wohnung des Wiener Rechts-
anwalts Mag. Werner Tomanek aus. Miteinander verknotete Handtücher, die in der Wohn-
ung verlegt wurden, nachdem man diese mit Petroleum getränkt hatte, sowie ein Heizstab
mit Zeitschaltuhr dienten als Auslöser für den Brand. Da die Polizei am Tatort DNA-Spuren
sicherstellen konnte, war der Täter relativ schnell gefasst.
Strafverteidiger Mag. Werner Tomanek
Wer den Schaden hat, braucht auf Beschuldigungen nicht lange zu warten
Auf diese Idee kam nicht einmal Oswald
Nicht einmal der mittlerweile von der Bildfläche verschwundene Marcus J. Oswald, der sich
selbst zum Intimfeind des Rechtsanwalts Werner Tomanek ernannte, wäre auf den völlig
abstrusen Gedanken gekommen, dass der Strafverteidiger seine Wohnung selbst anzün-
den hat lassen.
Im Beitrag „Warum sich Werner Tomanek die Hände verbrannte“, lässt sich Oswald im in-
zwischen abgedrehten Weblog „Blaulicht und Graulicht“, heftig über seinen Intimfeind
aus.
Rechtsanwalt Tomanek unter Betrugsverdacht
Da erscheint es uns erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwältin Amschel zum Schluss kommt,
dass Tomanek den Brand legen ließ um seine Versicherung zu betrügen, nur weil dies der
mutmaßliche Brandstifter plötzlich behauptet, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Der Herausgeber dieses Magazins und Werner Tomanek kennen sich etliche Jahre. Was lag
näher als ihn anzurufen und ihn zu der erstaunlichen Anzeige zu befragen. Tomanek ersucht
um wörtliche Zitierung.
„Was man mir unterstellt ist eine bodenlose Frechheit. Warum soll ich meine einzige Wohn-
ung anzünden? Ich hätte keinerlei finanziellen Vorteil aus so einer Tat. Neben dem mater-
iellen Schaden habe ich auch einen Ideellen erlitten, den keine Versicherung abdeckt“.
„Fotos und Erinnerungsstücke sind Raub der Flammen geworden. Nebenbei sind Urkunden
und Zeugnisse geschwärzt oder verbrannt. Fast meine gesamte Kleidung ist ebenfalls dem
Feuer zum Opfer gefallen“.
„Der Sachschaden beläuft sich auf zirka 280.000,- Euro, die zum Grossteil direkt an die reno-
vierenden Firmen ausbezahlt wurden. Ich habe daher keinerlei finanziellen Vorteil aus diesem
Wohnungsbrand gehabt. Außerdem musste ich knappe 6 Monate in einem Ersatzapparte-
ment mit 35 Quadratmeter wohnen, bis meine Wohnung wieder beziehbar war“.
Tomanek nagt nicht am Hungertuch
Wir glauben diese Story nicht, dass Werner Tomanek seine eigene Wohnung anzünden ließ,
um die Versicherung zu betrügen. Der Mann ist kein Dummkopf und lässt sich sicherlich nicht
auf eine derart schwachsinnige Aktion ein. Nebenbei ist der Anwalt wohlhabend. Allein für
den Anschaffungspreis seines Autos, muss die ermittelnde Staatsanwältin mehrere Jahre
arbeiten.
Hier scheint eher Profilierung im Vordergrund zu stehen, als Tatsachen richtig zu werten.
Wann hat man schon einmal in der Steiermark die Gelegenheit, einem Wiener Staranwalt
so richtig „einzuheizen“.
Es ist schon erstaunlich wie viel Blödheit die Grazer Staatsanwältin Amschel, dem Wiener
Rechtsanwalt unterstellt. Aber vielleicht hat sie mit Oswald eine Gemeinsamkeit und zwar,
sie mag Werner Tomanek einfach nicht.
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2010-03-29
An den Herausgeber von „Oesterreichwatch“
Sehr geehrter Herr Kirchleitner!
Mit Wohlwollen habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie durch die Deaktivierung Ihres
Blogs „oesterreichwatch“ zur Vernunft gekommen sind und meiner, sowie der Aufforderung
meines Anwaltes Folge geleistet haben und Fotos meiner Person von allen Ihren betrieb-
enen Webblogs entfernt haben.
Warum Sie es auf eine juristische Machtdemonstration ankommen und nicht gleich Vernunft
walten ließen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Auf jeden Fall ist es Ihnen nun wieder mög-
lich, den besagten Blog weiter zu betreiben.
Nachdem Sie aber offensichtlich Ihr Unrecht eingesehen haben, werde die Sache nicht weiter-
verfolgen und von einer Klage Abstand nehmen. Für die Zukunft kann ich Ihnen nur anraten,
keinerlei Bildmaterial meiner Person, auf irgendeinen Ihrer Blogs zu veröffentlichen, ohne
von mir die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dafür zu haben.
Auch würde ich Sie ersuchen auf Ihre Wortwahl zu achten, wenn Sie sich wieder bemüßigt
fühlen einen Beitrag über mich zu schreiben. Ich habe nichts gegen sachliche Kritik, denn es
kann nicht jeder meiner Meinung sein.
Allerdings werde ich eventuelle diffamierende, verleumderische oder beleidigende Worte über
mich nicht akzeptieren und mit Sicherheit rechtliche Schritte dagegen unternehmen. In Zukunft
werde ich mich nicht mehr so grosszügig zeigen und Sie mit einer Abmahnung davonkommen
lassen.
Aber ich hoffe Sie haben aus diesem Vorfall eine Lehre gezogen, sodass ich in Zukunft nicht
genötigt sein werde, Klage gegen Sie einzubringen die dann wirklich teuer für Sie wird. Ich
wünsche Ihnen für Ihre weitere journalistische Laufbahn noch viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder
*****
2010-02-10
Auch für Gratisblogger gilt das Gesetz
Das die Inanspruchnahme von Gratis-Blogs nicht davon befreit, sich an gesetzliche Vor-
schriften zu halten, diese Erfahrung musste Herr Wolfgang Kirchleitner nun machen.
Dieser Mann betreibt zahlreiche Web-Blogs des Providers und Medieninhabers „twoday.
net“.
Aus welchen Gründen auch immer sah er sich dazu veranlasst, über den Herausgeber
dieses Onlinemagazins auf einem seiner Blogs „oesterreichwatch“ unqualifizierte Beiträge
zu verfassen. Dazu stellte er noch Bilder in seinen Blog, für deren Veröffentlichung er
keinerlei Erlaubnis hatte.
Hochmut kommt vor den Fall
Am 23.Jänner 2010 wurden diese Beiträge und Bilder von uns entdeckt und Herr Kirchleitner
wurde am selben Tag aufgefordert, diese unverzüglich zu entfernen. Sein lakonischer Kom-
mentar war: „Soll ich die Verteidigungsrede für ihren Anwalt machen?“
Da die Sache offenbar nicht in Güte zu regeln war, übergaben wir die Angelegenheit un-
serem Firmenanwalt. Auch dieser forderte Herrn Kirchleitner auf, den bestehenden Missstand
zu beseitigen. Auch diese Aufforderung wurde ignoriert. Ob dies aus juristischer Unkenntnis
oder einem Justament -Standpunkt geschah, entzieht sich unserer Kenntnis.
Twoday.net reagierte korrekt
In der Folge setzte sich unser Anwalt mit dem Provider und Medieninhaber „twoday.net“
in Verbindung und informierte ihn über die Sachlage. Da dieser nach Kenntniserhalt, als
Medieninhaber für den Inhalt von vergebenen Blogs verantwortlich ist, tat er das einzig
Richtige. Er hielt sich an die österreichischen Rechtsvorschriften und deaktivierte den
besagten Blog.
Austriawatch
Das war offensichtlich ein herber Schlag ins Gesicht des Herrn Kirchleitner. Jedenfalls
fühlte er sich bemüßigt, sofort einen neuen Blog mit dem Namen „austriawatch“ ins
Leben zu rufen, auf den er folgendes veröffentlichte.
Wir sind vor Ehrfurcht erstarrt, als wir den Punkt 2.1) gelesen haben, nehmen es aber trotz-
dem mit Gelassenheit zur Kenntnis. Der Herausgeber dieses Magazins hat nichts dagegen,
wenn über ihn berichtet wird. Allerdings sollte dies in einer gesitteten und nicht beleidigen-
den Form geschehen.
In Zukunft die Regeln beachten
Also Herr Kirchleitner, wenn Sie das nächste mal berichten dann wäre es ratsam, ausreich-
ende Recherchen anzustellen und persönliche Beleidigungen zu unterlassen. Bei der Ver-
wendung von Bildern, sollten Sie den Urheber um Erlaubnis fragen, um sich Schwierigkeiten
zu ersparen.
Im Bereich der Akzeptanz ist es noch, wenn Bilder unter Quellenangabe und mit einem
sachbezogenen Beitrag veröffentlicht werden, ohne die Erlaubnis des Urhebers einzuholen.
Allerdings Fotos in Verbindung mit unsinnigen und beleidigenden Texten ins Netz zu stellen,
ist ein absolutes „No Go“.
Wir werden Ihre Aktivitäten in nächster Zeit im Auge behalten und hoffen doch, dass Sie
aus dieser Angelegenheit eine Lehre gezogen haben.
*****
2010-02-09
Fundstücke 02+03
Gefunden auf:
www.clipartguide.com und bijou.bine-web.de

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte !
Stauni
2009-07-27