Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.
Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.
Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
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2010-01-17
Bikeshop ausgeplündert
Einen erstaunlichen Einbruch entdeckten am Freitag in der Früh, die Angestellten eines
Motorradgeschäftes in Graz als sie zur Arbeit kamen. Aus dem Bikeshop wurden sage
und schreibe 40(!) Motorräder gestohlen.

Hohe Werte ungesichert
Laut Polizei hat das Geschäft zwar eine Alarmanlage, jedoch war diese so leise einge-
stellt, dass niemand auf den Einbruch aufmerksam wurde. Über eine Videoüberwachung
oder sonstige Alarmeinrichtung verfügt das Geschäft nicht. Auch mußten die Täter nur ein
einfaches Vorhangschloss aufbrechen, um in die Verkaufsräume zu gelangen.
Der angegebene Schaden wurde vom Ladenbesitzer mit zirka 400.000,- Euro beziffert.
Wir haben zum Nachrechnen begonnen. Der Durchschnittswert eines Motorrades
beläuft sich bei 10.000,- Euro. Also handelt es dabei schon um höherwertige Fahr-
zeuge, mit dementsprechenden Abmessungen.
Unsere Rechnung
Ein derartiges Motorrad wiegt durchschnittlich 220 Kilo. Das bedeutet ein Gesamtver-
ladegewicht von knappe 9 Tonnen. Den Platz den so ein Motorrad benötigt, beträgt
minimum 1 Meter für die Breite (inkl. Lenker) und 2 Meter für die Länge.
Ein 7.5 Tonnen-Lkw hat zirka eine 2 Meter breite und 10 Meter lange Ladefläche. Das
bedeutet dass für den Abtransport dieser Fahrzeuge mindest vier solche Lastwagen zur
Verfügung gestanden haben müssen. Ausserdem müssen diese alle mit einer Hebe-
bühne ausgerüstet gewesen sein, es sein den die unsichtbaren Diebe waren Bodybuilder.
Ferner müssen alle Bikes im Laderaum festgezurrt werden, um Schäden beim Transport
zu vermeiden. Gehen wir davon aus, dass jeder der vier Lkw’s mit Fahrer und Beifahrer
besetzt war, schätzen wir eine Gesamtarbeitszeit von mindestens 3(!) Stunden.
Der unbemerkte Tatablauf
Wir rekapitulieren. Unbekannte Täter fahren mit vier 7.5 Tonnen-Lastwagen vor ein
Geschäft vor, dass nicht gerade in einer versteckten Seitengasse liegt. Knacken das
einfache Vorhängeschloss des Ladens, der über keine Videoanlage verfügt und des-
sen Alarmanlage heiser vor sich hinschnurrt, aber in dem immerhin erhebliche Werte
gelagert sind.
Verladen und sichern 40(!) Motorräder in die Lastwagen, die ja immerhin vor dem Ge-
schäft gestanden haben müssen. Und diese Aktion, die mindestens 3(!) Stunden ge-
dauert haben muss, ist keinem Menschen aufgefallen.
Dieser Einbruchsdiebstahl erinnert uns an einen Autodiebstahl in Bratislava, bei dem
der Besitzer schon mit drei Leasingraten für sein Fahrzeug im Verzug war. Man darf
gespannt sein, was die behördlichen Ermittlungen ergeben.
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2010-01-16
Mordversuch an einem Polizisten
Wie wir bereits vorgestern im Beitrag „Wer Gewalt sät“ berichtet haben, wurde ein junger
Polizist von einem, zum damaligen Zeitpunkt noch unbekannten Täter angeschossen. Der
Beamte wollte den Fahrer kontrollieren, nachdem dieser mehrere gelbe Ampeln überfahren
hatte.
Wir haben damals schon gemutmaßt, dass es sich um keinen „normalen“ Autofahrer ge-
handelt haben kann. Wie sich am Folgetag herausstellte, haben wir Recht behalten. Bei dem
Schützen handelt es sich um einen serbischen Berufsverbrecher.
Schuld ist die Armut
Hoch interessant ist, was heute auf einigen Gutmenschen-Blogs zu lesen ist. Man zeigt sich
zwar scheinheilig entrüstet, schiebt aber der Armut die Schuld zu, dass Menschen zu solchen
Verbrechern werden.
Auch die rosarote Zeitung berichtet über den Vorfall sehr verhalten und emotionslos. Das
sind wir von dieser Postille gar nicht gewöhnt, denn immer wenn ein Mensch zu Schaden
kommt, schlagen dort die Emotionen durch.
Allerdings meist dann, wenn es sich um einen farbigen Drogendealer oder ausländischen
Verbrecher handelt und dieser Schaden von einem österreichischen Polizisten verursacht
wurde.
Es hat schon seine Richtigkeit, wenn über Polizeiübergriffe eine dementsprechende Bericht-
erstattung erfolgt, aber dass man sich im umgekehrten Fall fast ausschweigt, ist wohl höchst
erstaunlich.
Die Causa Krems
Einer der wohl erstaunlichsten Kommentare war „Mit Krems hat das nichts zu tun“, den
wir auf einem Gutmenschen-Blog entdeckt haben. Was will der Autor mit dieser Aussage dem
Leser eigentlich sagen?
Wir waren seinerzeit auch gegen diesen Waffengebrauch beim Supermarkteinbruch in Krems.
Aber wie sagte schon Konrad Adenauer: „Es kann keinem Menschen verwehrt werden,
sich am Abend niederzulegen und in der Früh klüger aufzuwachen“.
Aus der Sicht des traurigen Ereignisses von vorgestern gesehen, müssen wir unsere Meinung
revidieren. Der in Ottakring niedergeschossene Polizist hatte vielleicht auch aus Gründen des
„verdammt werden“ seine Eigensicherung zu sehr außer Acht gelassen und dadurch fast
mit seinem Leben bezahlt.
Auch flüchtende Verbrecher schießen
Es erscheint nicht abwegig, dass ein Verbrecher zwar flüchtet, aber sich doch jederzeit um-
drehen könnte, um auf den verfolgenden Beamten zu schießen, wie es sich in Ottakring nun
bestätigt hat. Daher sehen wir den Schusswaffengebrauch in Krems als gerechtfertigt.
Aus der Sicht des Polizisten war es wahrscheinlich eine Sekundenentscheidung, ob er sein
eigenes Leben leichtfertig aufs Spiel setzen soll oder nicht. Es ist eben das Berufsrisiko eines
Einbrechers eventuell zu Schaden zu kommen, wenn er in der Nacht in einem Objekt ange-
troffen wird.
Tür und Tor geöffnet
Der 33-jährige serbische Berufsverbrecher, welcher den Polizisten in Ottakring nieder-
geschossen hatte, war unter dem Vorwand eines Asylwerbers nach Österreich gekommen.
Er wurde Ende 2008 abgeschoben und reiste danach wieder illegal ins Bundesgebiet ein.
Diese komplizierte Vorgehensweise ersparen sich nun Verbrecher aus Serbien. Denn ab
1. Jänner dieses Jahres benötigen Serben kein Visum mehr, um nach Österreich einreisen
zu können.
Damit wollen wir nicht sagen, dass alle Personen die nun von Serbien kommen automatisch
Verbrecher sind. Aber welch gewaltiges Potential an Kriminellen in diesem Land schlum-
mert, werden wir spätestens dann bemerken wenn die nächsten Schüsse fallen.
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2010-01-14
Mediales Echo
Unser „Beitrag“ am vergangenen Sonntag hat offensichtlich mediale Wirkung gezeigt.
Nachfolgender Artikel ist in der heutigen Krone , die immerhin die auflagenstärkste
Zeitung Österreichs ist, zu lesen.
Theorie offensichtlich nicht falsch
Folgt man den Worten des Bürgermeisters von Bruck/Leitha, sowie diese im Kroneartikel
festgehalten sind, dürften wir mit unserer Theorie richtig gelegen sein. Offensichtlich hat
die künstlerische Trauerkundgebung für den Kulturstadtrat Norbert Payr, dem Herrn
Hemmer missfallen.
Unparteilich
Unter dem Begriff „unparteilich“ verstehen wir etwas anderes. Unparteilich bedeutet für
uns jedem Gehör zu schenken, egal aus welcher politischen Richtung Kritik oder kritische
Kunst kommt, sofern diese mit der österreichischen Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist.
Kurt Schlögl
Kein Bedarf an kritischen Künstlern?
Bekanntlich sind Geschmäcker und Ohrfeigen verschieden. Ob diese künstlerisch gestaltete
Trauerkundgebung jedem gefallen hat, wagen wir sogar zu bezweifeln. Ganz nebenbei er-
wähnt, hat Kunst schon immer in die Politik hineingespielt.
Erstaunliche Motivation
Daher finden wir es erstaunlich, diese „Kunstwerke“ oder „Plakate“, wie immer man sie
auch nennen will, unter dem Vorwand einer politischen Manifestation entfernen zu lassen.
Ganz abgesehen davon, dass der Künstler Kurt Schlögl dazu berechtigt war diese auszu-
stellen.
Wenigstens wurde für Demontage kein offizieller Auftrag an die Feuerwehr gegeben, sondern
war der zuständige Mann dafür, nur „zufälligerweise“ Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
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2010-01-12
Überfallserie setzt sich fort
Die Serie der Trafiküberfälle scheint nicht abzureißen. Heute Vormittag wurde schon
wieder eine Trafik zum Ziel eines Räubers. Im 21. Wiener Gemeindebezirk in der Jedleer-
seerstraße, überfiel ein unbekannter Täter eine Trafikantin und erbeutete dabei eine
Stange Zigaretten.
Objekt der Begierde für Räuber
In Ermangelung einer Schusswaffe lief die Ladeninhaberin in Begleitung ihres Rottweilers
dem Räuber nach. Nach wenigen Metern Verfolgungsjagd ließ sie ihren Hund von der
Leine ab, der sich an die Fersen des Täters heftete.
Spurtstarker Räuber
Als der Kriminelle dies mitbekam, warf er die Beute weg und suchte das Weite. Es gelang
ihm tatsächlich den Hund abzuhängen und auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden.
Bei dem zirka 20-Jahre alten Täter muss es sich um einen direkten Nachfahren von
„Nurmi“ gehandelt haben, oder der Rottweiler war extrem langsam.
Nichts gefallen lassen
Jedenfalls sammelte die Trafikantin die weggeworfene Beute wieder ein und begab sich
samt Rottweiler wieder in ihre Trafik, von wo aus sie die Polizei verständigte. Eine Fahn-
dung nach dem Täter blieb erfolglos.
Was sagt uns diese traurige Geschichte. Kriminellen Gesindel kann nur mit Wehrhaftigkeit
entgegen getreten werden. Hätte sich die Trafikantin nicht so couragiert verhalten, würde
sie jetzt in der Statistik der unaufgeklärten Kriminalfälle aufscheinen.
Die böse Trafikantin
Die Gutmenschen werden jetzt wieder aufschreien. Was für eine Niederträchtigkeit, einen
Rottweiler auf einen Räuber zu hetzen. So oder so ähnliche Kommentare werden sicherlich
wieder in diversen Blogs und Foren auftauchen.
Einer der besten Schutzhunderassen
Was wäre wohl passiert, wenn der Rottweiler nicht so langsam gewesen wäre und den
Räuber ein wenig gebissen hätte. Das hätte wahrscheinlich noch einige selbsternannte
Hundeexeperten mit ihrer erstaunlichen Theorie vom „Killerhund“ auf den Plan ge-
rufen.
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2010-01-11
Kunstzensur in Bruck/Leitha
Zensurieren Politiker die Kunstwerke kritischer Künstler? Diese Frage stellt sich nun in
Bruck an der Leitha und sorgt für heftige Diskussionen. Der 52-jährige Professor am
örtlichen Gymnasium und durchaus kritische Künstler Kurt Schlögl, der immer wieder
mit seiner kritischen Kunst Aufsehen erregte, mußte offensichtlich diese Erfahrung
machen.
Der künstlerische Professor ist mit Sicherheit nicht unbedingt ein Fan von ERSTAUNLICH
und dies verhält sich umgekehrt genauso. Obwohl in diversen gesellschaftspolitischen
Ansichten, zwischen diesem Magazin und Schlögl verschiedene Ansichten herrschen,
traf man sich zu einem Gespräch um über die Brucker „Kunstzensur“ zu sprechen.
Kulturpreisträger
Der Verein „Stadtgalerie Wiener Turm“ erhielt unter der Amtsführung der ehemaligen
Bürgermeisterin Vladyka (SP), an der Frontmauer des Brucker Rathauses, drei Vitrinen
zur Verfügung gestellt.
Schlögl, der mit seinem Projekt „Bruck bleibt brav“ den Kulturpreis 2009 in Bruck/Leitha
gewann, durfte mit Zustimmung der Vereinsobfrau Daniela Marais und dem Kulturstadtrat
Norbert Payr, seit vorigem Jahr diese Vitrinen zur Ausstellung seiner künstlerischen
Werke nutzen.

Schlögl mit seinem prämierten Werk
Als er am Freitag einen Spaziergang über den Brucker Hauptplatz absolvierte bemerkte er,
dass die drei Vitrinen, samt seinen künstlerischen Werken verschwunden waren, welche
tagszuvor noch an ihrem Platz hingen.

Alle drei Vitrinen sind verschwunden
Kritische Kunst
Erst vier Tage vor dem plötzlichen Verschwinden der Vitrinen, hatte Schlögl in diesen neue
kritische Kunstobjekte plaziert. Er verständigte die Vereinsobfrau Marais, da die Vitrinen
Eigentum der Stadtgalerie sind.
Gemeinsam wurde mit dem zur Zeit in London verweilenden Kulturstadtrat Payr Rücksprache
gehalten, der zu einer polizeilichen Anzeige riet. Am Polizeiposten Bruck wurde eine Anzeige
gegen unbekannte Täter erstattet.
Feuerwehr montierte Kunstwerke ab
Allerdings stellte sich im Zuge der Amtshandlung heraus, dass die Feuerwehr offensicht-
lich im Auftrag des derzeitigen Brucker Bürgermeisters Richard Hemmer (SP), die Vitrinen
samt künstlerischen Inhalt abmontiert hatte.
Was waren das für künstlerische „Teufelswerke“ die Schlögl zum Missfallen des Ortschefs
in den Vitrinen plazierte? Hatten diese vielleicht gegen die guten Sitten verstoßen oder
riefen zu einem politischen Umsturz auf?
Mitnichten, Kurt Schlögl hatte lediglich drei Plakate in Form von Partezetteln kreiert.
Mit dieser Art Trauerkundgebung wollte er auf seine künstlerische Weise auf folgendes
aufmerksam machen.
Künstlerische Trauerkundgebung
Die Ablehnung der Kunstprojekte „heartbeat“ und „Hexen, Huren, Königinnen“ für den
Kulturpreis 2010. Der dritte Partezettel war dem politischen Abschuss des Kulturstadtrates
Norbert Payr gewidmet.
Dieser wurde an eine unwählbare Reihe zurückgereiht, sodass er nach der Gemeinderats-
wahl im März sein politisches Amt nicht mehr ausüben können wird. Das auf den Plakaten
aufgebrachte Kreuz, soll die Trauer des Künstlers symbolisieren.

Die in Missgunst gefallenen Kunstwerke des Professors
Zwischen die Räder geraten?
Vermutlich hatte die künstlerische Trauerkundgebung für Norbert Payr, dem Brucker Bürger-
meister sauer aufgestossen. Wir wissen zwar nicht welche Zwistigkeiten zwischen den beiden
Herren bestehen, diese aber auf dem Rücken eines Künstlers auszutragen ist wohl erstaunlich.
Auch finden wir es erstaunlich, wenn sich ein Mensch auf Grund seines politischen Amtes an-
masst, sich über gesellschaftliche Regeln hinwegzusetzen. Schlögl hatte seine Werke nicht
wild plakatiert, sondern war dazu berechtigt.
Frage des Anstandes
Es wäre zumindest eine Frage des Anstandes gewesen, sich mit dem Künstler über den Inhalt
seiner Werke auseinanderzusetzten, falls diese Kritik aus der Bevölkerung hervorgerufen haben.
Die kommentarlose Entfernung von Kunstwerken, egal wie diese den Geschmack des Betrachters
treffen, erinnert an Zeiten die hoffentlich nie wieder kommen.
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2010-01-10
Stellungsnahme der Redaktion
Wie zugesagt, möchten wir Ihr Kommentar zum Artikel „Weicheier“ mit einem Beitrag, in
Form eines offenen Briefes beantworten. Bei Ihrer Einstellung (unser subjektiver Ein-
druck) sind wir erstaunt, dass Sie es gut finden, dass sich der Trafikant erfolgreich
gewehrt hat.
Das Sie es nicht als Lösung sehen, dass jeder Trafkant mit einer Knarre hinterm Tresen
arbeitet, dem können wir zustimmen. Allerdings es mit der Begründung einer eventuellen
„Präventivgewalt“ von Seitens der Verbrecher zu begründen, würde heissen die Flinte
ins Korn zu werfen.
Folgt man Ihrer Ausführung, kommt man unweigerlich zum Schluß, dass jeder der über
die notwendige Brutalität und Skrupellosigkeit verfügt, sich nehmen kann was er will.
Gegenwehr hat er ja keine zu erwarten, weil sich alle fürchten, dass er noch gewalt-
tätiger werden könnte.
Dies kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Daher finden wir die Wehrhaft-
igkeit des Trafikanten ganz in Ordnung und weinen dem Räuber keine Träne nach.
Zum Thema Homosexualität wollen wir uns nicht mehr äussern, da wir bereits in zahl-
reichen Beiträgen dazu Stellung bezogen haben. Allerdings möchten wir uns eine
kleine Anmerkung erlauben.
Immer wieder wird von homosexueller Seite, sowie auch von Ihnen auf die Tierwelt
verwiesen, wenn Homosexualität evolutionsbedingt nicht als normal empfunden wird.
Gottseidank hat sich der Mensch im Laufe der Evolution vom Tier entfernt, sonst
würde er heute noch auf allen Vieren laufen und in Höhlen oder auf Bäumen wohnen.
Daher verweisen wir das Argument mit dem Vergleich von homosexuellen Tieren, in
den Bereich der billigsten Ausreden.
Ferner hegen wir keine Vorurteile gegen Jugendliche. Wir haben nur darauf aufmerk-
sam gemacht, dass es offensichtlich darauf angelegt wird, diese zu verweichlichen.
Das es Tatsache ist, dass immer mehr Jugendliche Kontaktprobleme haben weil sie
einsam vor ihrem PC sitzen, ist unbestritten und wird auch mit Studien belegt.
Der Besuch von Kampfsportschulen oder sonstigen Sportstätten dient für Jugendliche
zur Sozialisierung. Gleichzeitig haben sie dort Erfolgserlebnisse und es werden
ihnen auch ihre Grenzen aufgezeigt.
Daher können wir über Ihre sarkastischen Bemerkungen wie „ins Puff schicken“ oder
„Gleichaltrige verprügeln“ nur milde lächeln. Es erstaunt uns in der Tat, dass Sie die
Sozialisierung von Jugendlichen als „sowas gestriges“ empfinden.
Normalerweise nehmen wir zu Userkommentaren in der Kommentarmöglichkeit Stellung.
Ihr aussergewöhnliches Kommentar hat uns aber dazu veranlasst, dies in einem offenen
Brief zu beantworten.
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2010-01-09
Adelsprädikat Schwuchtel
Ist das Wort Schwuchtel eine Beleidigung? Nun, darüber kann man geteilter Meinung sein.
Wenn ein heterosexueller Mann mit diesem Adelsprädikat bedacht wird, kann man sicher
davon ausgehen, dass diese Bezeichnung beleidigend gemeint war. Dies wird auch für die
Betitelung Schwuler oder Homosexueller gelten.
Was steht im Internetlexikon „Wikipedia“ über das Wort Schwuchtel? Es wird zwar darin
festgehalten, dass dieses Wort auch abwertend verwendet werden kann, aber auch die
männliche Homosexualität, mit dem verbundenen gekünstelten weiblichen Benehmen
und trippelnden, wiegenden Gang des damit schwuchtelnden femininen homosexuellen
Mannes gemeint ist.
War es eine Beleidigung?
Ist es nun eine Beleidigung, wenn ein bekennender homosexueller Mann als Schwuchtel
tituliert wird? Laut den GRÜNEN ja. Denn diese fordern eine Entschuldigung des FPÖ-
Nationalratsabgeordneten Werner Königshofer, der Gebi Mair als „Landtagsschwuchtel“
bezeichnet hatte, nachdem dieser den Freiheitlichen Gerald Hauser scharf attackierte.
Homosexuelle Menschen bezeichnen sich ganz offiziell, selbst als Schwule oder Lesben.
Gebi Mair selbst ist bekennender Homosexueller. Wäre jetzt die Bezeichnung Homosex-
ueller oder Schwuler ebenfalls eine Beleidigung gewesen?
GRÜNE reagieren sensibel
LAbg. Georg Willi, Klubobmann der Tiroler Grünen meint, dass sexuelle Orientierung ange-
boren ist und keinen Grund für jedwede Diskriminierung oder Beleidigung darstellen dürfe.
Hätte Königshofer, Gebi Mair als Armleuchter bezeichnet, wäre dies für uns eine eindeutige
Beleidigung.
Im speziellen Fall kennen wir uns aber nicht ganz aus. Königshofer hatte sich in seiner
Wortwahl des Wortes Schwuchtel bedient, dass er vermutlich auch abwertend gemeint hat.
Aber viele Wörter des täglichen Sprachgebrauches, die grundsätzlich keine Beleidigung
darstellen, können abwertend verwendet werden, ohne das daraus ein großes Kino gemacht
wird.
Lasst Blumen sprechen
Da Gebi Mair aus seiner sexuellen Ausrichtung keinen Hehl macht, können wir Herrn Königs-
hofer nur empfehlen, bei der nächsten verbalen Auseinandersetzung mit diesen, besser einen
Blumenstrauß zu überreichen.
Auf keinen Fall sollte er die Worte Homosexueller oder Schwuler aussprechen, denn diese
würden ebenfalls als Beleidigung gewertet werden. Ja so sind sie, manche homosexuelle
Mitbürger. Alle Rechte einfordern, aber gleich den Beleidigten spielen, wenn es einmal
unter Männer verbal etwas härter zu geht.
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2010-01-08
Aus gehabten Schaden nichts gelernt
Man sollte glauben, dass die Menschen aus der Geschichte gelernt haben. Es ist kaum
65 Jahre her, als das Greuelregime des „Dritten Reiches“ sein unrühmliches Ende nahm.
In der Stadt Bozen, im benachbarten Südtirol dürfte bei einem Spirituosenhändler die
Zeit stehen geblieben sein.
Dieser bietet Weinflaschen an, deren Etiketten das Konterfei des größten Massenmörders
des vorigen Jahrhunderts zieren. Adolf Hitler die Flasche als Weinwerbung. Vielleicht soll
dies von den diversen Weinskandalen unseres südlichen Nachbarlandes ablenken.

(Fotoquelle: http://tirol.orf.at)
Massenmörder unter sich
Das sich der Führer nicht so alleine fühlt, steht neben ihm gleich die nächste Flasche. Der
Duce Benito Mussolini befindet sich auch 65 Jahre nach Kriegsende, noch in gleichwertig
schlechter Gesellschaft.
In Österrreich nicht möglich?
Das die Verherrlichung des Faschismus in Italien eine Straftat ist, scheint niemanden zu
kümmern. Auch bei uns ist die Verherrlichung des Nazionalsozialismus strafbar. Diese
Tatsache verleitete den Fraktionssprecher der Südtiroler Volkspartei im Landtag, Elmar
Pichler-Rolle zur Aussage, dass so etwas in Österreich unmöglich sei.
Er ist der Meinung, dass sich in der Alpenrepublik niemand getrauen würde, eine Adolf-
Hitler-Weinflasche ins Verkaufsregal zu stellen. Da irrt der gute Mann aber gewaltig.
Augen auf, beim Wien-Spaziergang
Sollte er einmal nach Wien kommen und einen Spaziergang in der Operpassage absol-
vieren,wird er sofort eines Besseren belehrt. Da wird in einem Münz- und Briefmarken-
laden, so ganz nebenbei das Foto des Führers verkauft.

(Fotoquelle: http://rosalie68.mywoman.at/)
Einen Vorteil bietet die Hitler-Weinflasche aus Bozen jedoch gegenüber dem Hitlerbild.
Wenn man den Inhalt in kürzester Zeit in sich hineinschüttet, kommt einem wenigstens
das Kotzen.
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2010-01-07
Gewalt ist Staatsmonopol
Der gestrige Vorfall mit dem wehrhaften Trafikanten der einen Räuber in Notwehr erschoss,
hat heftige Diskussionen ausgelöst. Das Sprecher der Polizei verlauten, dass Gewalt ein
Staatsmonopol ist und man sich bei Überfällen passiv verhalten und keinen Widerstand leis-
ten soll, können wir noch verstehen.
Eine gegenteilige Aussage wäre doch eine Bankrotterklärung der Polizei, die ganz einfach
nicht überall sein kann, um Verbrechen zu verhindern. Ob diese Leute auch das denken was
sie verlautbaren oder insgeheim eine ganz andere Meinung haben, kann allerdings niemand
wissen.
Trafikant ist nun der Böse
Was allerdings zum Nachdenken anregen sollte, sind Aussagen diverser Gutmenschen. Diese
meinen warum der Trafikant dem Räuber nicht das Geld übergeben habe, anstatt ihn zu er-
schiessen.
Er wäre ohnehin versichert gewesen, dass wird auch andere Personen dazu anregen sich zu
wehren, der arme Räuber hatte sicher Hunger udgl. mehr an unsinnigen Aussagen, sind in
zahlreichen Blogs und Foren zu lesen.
Was soll der Schwachsinn mit dem „schlägt man Dich auf die rechte Backe, dann halte
auch die Linke hin“ eigentlich. Welche Gedankengänge haben diese Leute, die einem
Menschen seinen angeborenen Selbsterhaltungstrieb und seine Verteidigungsbereitschaft
absprechen wollen.
Verweichlichung vorprogrammiert
Seit einiger Zeit ist es offensichtlich „in“ aus Knaben keine Männer mehr machen zu wollen.
Verfechter der Geschlechtsneutralität erklären ernsthaft, dass Buben auch mit Puppen spie-
len sollen, um die weibliche Seite in ihnen zu fördern.
Durch diese Gehirnwäsche die an den Menschen versucht wird, wurde auch die Industrie
inspiriert. Statt in Kampfsportschulen oder anderen Sportstätten zu trainieren und sich mit
Gleichaltrigen zu messen, sitzen immer mehr Jugendliche lieber vor dem Computer und
kämpfen virtuell mit der Software die ihnen von der Computerindustrie vorgesetzt wird.
Auch versuchen diese Gutmenschen an jahrtausenden alten Traditionen zu rütteln. Wer es
nicht „hipp“ findet, dass Männer gegenseitig an ihren Geschlechtsteilen lutschen und wagt
daran Kritik zu üben, wird sofort in die Kategorie der Diskriminierer eingereiht.
Gehirnwäsche kam nicht an
Die Gehirnwäsche dürfte bei dem Trafikanten nichts genützt haben und dieser tat, was ein
jeder Mann in seiner Situation eigentlich zu tun hat. Er hat sein Leben, seine Familie und sein
Vermögen verteidigt.
Dafür wird er jetzt von den Gutmenschen als schiesswütiger Cowboy hergestellt. Wir hoffen
aber, dass dieser mit diesem Vorwurf leben kann. Jedenfalls ist es besser, als in die Statistik
der ungeklärten Verbrechen aufgenommen zu werden.
Weicheier
Werte Gutmenschen, es ist Eure Sache wenn Ihr Euch überfallen, ausrauben oder vergewalt-
igen lassen wollt, ohne Euch Eurer Haut zu wehren. Wenn Ihr, egal aus welcher Überlegung
heraus lieber als Weicheier durchs Leben gehen wollt, ist das Euer Problem.
Nur versucht Menschen, die sich kein Unrecht gefallen lassen und an alt hergebrachten Tradi-
tionen festhalten, nicht als Kriminelle und Diskriminierer herzustellen.
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2010-01-06
Bewaffneter Raubüberfall
Gestern abend schoss ein Trafikant auf einen mit einer Pistole bewaffneten Räuber,
der ihn in seiner Trafik überfallen wollte. Der etwa 40 bis 50 Jahre alte Täter, kam knapp
vor Ladenschluss und bedrohte den Trafikanten mit einer Faustfeuerwaffe und forderte
Geld.
Statt Beute gab es Gegenwehr
Statt des geforderten Geldbetrages zog der Geschäftsinhaber seine Pistole, für die er
eine waffenrechtliche Urkunde besitzt und feuerte auf den Räuber. Wir sind der Meinung,
dass dies ein einwandfreier Fall von „Notwehr“ war.
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus
Die erstaunliche Frage die jetzt immer wieder auftaucht, warum sich der Trafikant so heftig
gewehrt hatte, können wir nicht nachvollziehen. Wer in rechtswidriger Absicht jemand
anderen mit einer Schusswaffe bedroht, muss damit rechnen selbst erschossen zu werden.
Der Täter konnte zwar noch aus der Trafik flüchten, brach aber auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zusammen und erlag seiner Schussverletzung. Die Polizei stellte beim Räuber
einen gefälschten rumänischen Ausweis und die Waffe, die sich als Attrappe herausstellte,
sicher.
Gutmenschen lassen sich lieber überfallen
Wir können das Geheule der Gutmenschen nicht verstehen, die unter anderem reklamieren,
dass die Waffe ohnehin nicht echt war. Hätte sich der Trafikant zuerst von der Echtheit der
Schusswaffe überzeugen sollen?
Auch meinen viele dieser Menschenfreunde, dass es nicht notwendig war gleich zu schießen,
sondern es eher angebracht gewesen wäre dem Räuber das geforderte Geld auszuhändigen.
Das finden wir nicht. Obwohl der Tod eines Menschen immer ein tragisches Ereignis ist,
hält die Wehrhaftigkeit dieses Trafikanten vielleicht den einen oder anderen Räuber von
seinem nächsten Überfall ab.
Ein erstaunlicher Blog
Eine der erstaunlichsten Aussagen haben wir auf einem realitätsfremden linkslinken Blog
gefunden. Dort wird der Trafikant als schießwütiger Zeitgenosse hergestellt wird, dem
Geld wichtiger ist als ein Leben.
Vermutlich hat der Autor dieses Fantasieblogs in seiner Plattenbauwohnung keine not-
wehrfähigen Güter. Dem Trafikanten war jedenfalls sein eigenes Leben wichtiger als jenes
des Räubers.
Veröffentlichung wäre angebracht
Man kann nur hoffen, dass man dem Mann für seine Zivilcourage nicht allzu viele Schwierig-
keiten bereiten wird. Vielleicht sollte dieser Vorfall in einige Sprachen übersetzt und auf
geeigneten Plätzen veröffentlicht werden. Dadurch bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass
potentielle Täter vom Vorhaben eines Überfalles Abstand nehmen.
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2010-01-05
Verein der schönen Menschen
Sachen gibt’s, die gibt’s eigentlich gar nicht. In einer heutigen APA-Presseaussendung
wurden wir auf die Website www.BeautifulPeople.com aufmerksam. Bei diesem Online-
Portal dürfen sich nur „schöne“ Menschen um eine Mitgliedschaft bewerben.
In dieser Dating- und Networking-Community, sind hässliche Menschen strikt verboten.
Da die Schönheit bekanntlich im Auge des Betrachters liegt, würde uns interessieren wer
bei diesem erstaunlichen Verein, über schön oder hässlich entscheidet.
Wer überprüft Wahrheitsgehalt?
Noch interessanter erscheint uns, wie die Juroren von „Beautiful-People“ den Wahr-
heitsgehalt der um die Mitgliedschaft werbenden Personen überprüfen. Nachdem man
sich bei diesem Portal mit Fotos und seiner wie immer gearteten Personenbeschreib-
ung bewerben kann, führt sich dieser Verein selbst absurdum.
Die Privilegien
Aber egal, die schönsten Menschen der Welt, zu der nach Aussage von „Beautiful-Peo-
ple“ die Brasilianer(innen) gehören, genießen als Mitglieder folgende Privilegien.
Glamouröse Partys und ein weltweites Jet-Set-Netzwerk, Zugang zu den schönsten Men-
schen aus ihrer Region und weltweit, Ansprache durch führende Film- und Fernsehunter-
nehmen, potenzielle Verträge von führenden Modelagenturen, erweiterte professionelle
Netzwerke durch ausgewählte Partnerschaften zwischen Beautiful-People und führenden
Unternehmen.
Aktionsfeld für Diskriminierungsgegner
So weit, so gut. Die Bewerbung bei einem Verein bleibt jedem selbst überlassen, auch wenn
die Aufnahmebedingungen noch so erstaunlich sind. An und für sich wären diese jedoch,
bereits ein Fall für die Diskriminierungsgegner in den Reihen der GRÜNEN.
Für diese legen wir aber noch einen drauf. Zum Jahreswechsel warf der Verein weltweit rund
5.000 Mitglieder raus, da sich diese über die Feiertage zu sehr gehen ließen. Das Weihnachts-
gebäck hatte bei diesen, mehr oder weniger deutliche Spuren hinterlassen.
Blöd war nur, dass die Frevler nach den Feiertagen neue Fotos hochgeladen hatten und die
strengen Sittenwächter von Beautiful-People, das eine oder andere Fettpölsterchen entdeckt
haben. Dieser Müßiggang hatte den Rauswurf zur Folge.
Dicke Menschen sind gefährlich
Robert Hintze, Gründer von Beautiful-People bedauert den Verlust jeden Mitgliedes, aber
weist auf die Tatsache hin, dass die Ermöglichung eines freien Zugang von dicken Menschen
zu dieser Webseite, eine direkte Bedrohung des Geschäftsmodells und des Gründungs-
konzepts von BeautifulPeople.com darstellen würde.
Einen derartigen Schwachsinn haben wir selten gehört oder gelesen. Den rausgeworfenen
Mitgliedern bleibt nur eines übrig. Sie müssen sich wieder in Form bringen, um bei diesem
Verein wieder aufgenommen zu werden.
Irgendwann kommt der Tag der Tage
Wir spielen dieses Spiel aber weiter. Für jeden Mann oder jede Frau kommt irgendwann
unweigerlich der Tag, wo die besten Diäten und das schärfste Fitnessprogramm nichts
mehr nützt. Die Schwerkraft schlägt bei jedem mit absoluter Sicherheit zu.
Vielleicht kann der kosmetische Chirurg noch etwas nachhelfen, aber wie Barbie oder Ken
auszusehen ist auch nicht jedermanns Sache. Also das war es dann mit der Mitgliedschaft
im Verein der schönsten Menschen.
Liebe Grüne, werdet aktiv!
Liebe Grüne, die ihr uns immer für unseren Standpunkt bezüglich der Homosexualität
prügelt. Mit diesem Beitrag hoffen wir, Euch ein wirkliches Beispiel an Diskriminierung
geliefert zu haben. Also ergreift die Initiative und macht was draus.
*****
2010-01-04
Homosexualität evolutionsbedingt nicht normal
Was wir von Homosexualität halten, haben wir in einigen Beiträgen bereits ausführlich
festgehalten. Wir finden das eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, aus evolutionärer Sicht nicht als normal anzusehen ist.
Auch wenn man uns für diese Meinung verdammt, rücken wir nicht von dieser ab und kön-
nen damit leben. Wir fanden es auch erstaunlich, dass Homosexuelle das Recht einer Hoch-
zeit, in Form einer standesamtlichen Trauung einforderten.
Es lebe der kleine Unterschied
Offensichtlich um Ruhe von militanten Vertretern der Homosexuellenszene zu haben, ent-
schlossen sich Politiker dieses Landes den Schwulen die Möglichkeit zu geben, ihre
Lebensgemeinschaft amtlich bestätigen zu lassen.
Gottseidank ging es aber nicht so weit, die Hochzeit eines Heteropaares mit der eines
Schwulenpaares gleichzusetzen. Homosexuelle können ihre Partnerschaft, in einem Art
Festakt am Standesamt eintragen lassen.
Justament-Standpunkt?
Obwohl das Interesse an einer Homo-Ehe in der Steiermark ohnehin gering ist, machen es
die GRÜNEN zu einem Kernthema ihrer Politik. Da der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl,
homosexuellen Paaren ihre Partnerschaftseintragung im Rathaus-Trauungssaal verweigerte,
kam es gestern in Graz zu einer Demonstration, welche von den GRÜNEN organisiert wurde.
Am gestrigen Tag, welcher der erstmögliche Hochzeitstermin im neuen Jahr war, wurden vor
dem Grazer Rathaus Protestnoten und Blumensträußchen verteilt, um auf die Ungleichbehand-
lung aufmerksam zu machen.
Stellt sich die Koalitionsfrage?
Die GRÜNEN denken sogar über eine Beendigung der Koalition mit der ÖVP nach. Für sie ist
die Verweigerung des Zutrittes von repräsentativen Räumlichkeiten für eine Homo-Hochzeit
keine Nebensächlichkeit, sondern ein unhaltbarer Zustand und eine ernste Frage.
Soll die Menschheit aussterben?
Ohne sarkastisch wirken zu wollen keimt bei uns der Verdacht auf, dass den GRÜNEN am
Fortbestand der menschlichen Rasse nicht sehr viel gelegen ist. Sie werden sich jetzt sicher
fragen, wie wir auf diese absurde Idee kommen.
Nun, wenn sich die Hauptanliegen einer politischen Partei in eherner Befürwortung der Ab-
treibung und bedingslosen Einsatz für die Schwulen-Ehe wiederfinden, können wir uns dieser
Gedanken nicht erwehren.
*****
2010-01-03
Wie pünktlich ist man bei der AK?
Wenn Sie während der Amtsstunden bei der Arbeiterkammer anrufen und niemand hebt ab,
wundern Sie sich nicht. Vielleicht ist der oder die Mitarbeiter(in) der AK noch gar nicht
am Arbeitsplatz, sondern schlummert noch sanft im Bett.
Der Arbeiterkammerpräsident Siegfried Pichler nimmt Pünklichkeit offenbar nicht so genau,
wie es aus einer Aussendung der AK ersichtlich ist. Er bezeichnet es nämlich als illegalen
Arbeitsvertrag, wenn Firmen ihre Mitarbeiter vertraglich zur Pünktlichkeit verpflichten.
Unternehmer sanktioniert Unpünktlichkeit
Konkreter Anlassfall ist ein Salzburger Callcenter. In dessen Arbeitsverträgen wird nämlich
festgehalten, dass für eine zehnminütige Verspätung eine halbe Stunde nachgearbeitet wer-
den muß. Ab 20 Minuten beträgt die Ersatzarbeitszeit eine Stunde.
Nun, diese Maßnahme mag durchaus unpopulär erscheinen. Aber vermutlich hat diese Firma
einschlägige Erfahrungen mit der Unpünklichtkeit ihrer Mitarbeiter(innen). Was der AK-Mann
Pichler an dieser Maßnahme als „illegale Passage“ im Dienstvertrag ortet ist für uns erstaun-
lich.
Ist Reinheit sittenwidrig?
Auch findet er es sittenwidrig, wenn der Dienstgeber seine Dienstnehmer(innen) zur Sauber-
haltung Ihrer Arbeitsplätze verpflichtet. Die betroffene Firma stellt nämlich ihren Mitarbeiter-
(innen) eine Kündigung in Aussicht, wenn diese ihren Arbeitsplatz (z.B. Kaffeeflecken am
Boden) nicht sauber halten.
Naja, da tut sich die Arbeiterkammer schon leichter. Diese hat sicherlich auf Kosten ihrer
Zwangsmitglieder ausreichendes Putzpersonal zur Verfügung, welches die Arbeitsplätze
des AK-Personals sauber hält.
Vermutlich waren Gründe vorhanden
Wir wissen zwar nicht was diese Firma zu diesen Schritten veranlasst hat, da Pünktlichkeit
und Sauberkeit eigentlich selbstverständlich sein sollte. Offensichtlich hat es bei dem Unter-
nehmen einschlägige Vorfälle gegeben, welche dieses dazu veranlasst hat, pünktliches Er-
scheinen und ein gewisses Maß an Sauberkeit in den Dienstvertrag aufzunehmen.
Betrachten Sie es umgekehrt
Drehen wir den Spieß einmal um. Was würde ein Dienstnehmer wohl dazu sagen, wenn er zu
Arbeitsbeginn vor verschlossenen Firmenpforten steht. Sollte dann irgendwann endlich geöff-
net werden, müßte er sich seinen Weg zu seinem Arbeitsplatz durch einen verdreckten Raum
erkämpfen.
Wäre Schadensersatz besser?
Durch unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz entsteht einem Unternehmen wirtschaftlicher
Schaden. Vielleicht wäre es den AK-Verantwortlichen lieber, wenn sich die Firma am Verur-
sacher finanziell schadlos halten würde, anstatt Unpünktlichkeit mit Ersatzarbeitszeit zu sank-
tionieren.
Das Thema Sauberkeit am Arbeitsplatz möchten wir eigentlich nicht weiter kommentieren, da
es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, seinen Arbeitsplatz sauber zu halten. Eines würde
uns aber trotzdem interessieren. Wie sieht es eigentlich in den vier Wänden, bzw. am Arbeits-
platz des AK-Präsident Siegfried Pichler mit der Sauberkeit aus?
*****
2010-01-02
Das Online-Magazin „ERSTAUNLICH“ ist nun knapp über ein Jahr alt. Genau gesagt ging es
am 31.Oktober 2008 online. Durch meine berufliche Tätigkeit treffe ich tagtäglich Menschen
und erlebe Dinge, die vor lauter Doppelmoral nur so strotzen.
Aus diesem Grund hatte ich mich, sowie mein kleines aber feines Team dazu entschlossen,
ein Online-Magazin ins Leben zu rufen, dass als eine Art Frustventil dienen sollte.
Ehrlich gesagt hatte ich von der großen Welt des Journalismus nicht wirklich Ahnung und
so ging es Anfangs mehr oder weniger holprig durchs weltweite Netz.
Google kannte ERSTAUNLICH überhaupt nicht und die Zugriffszahlen hielten sich ebenfalls
in bescheidenen Grenzen. Allerdings gar so schlecht kann es auch nicht gewesen sein, denn
im Februar 2009 entdeckte der ORF mein Magazin und lud mich in die Sendung „Hohes Haus“
ein.
Damit war der Skandal vorprogrammiert. Neider und Moralisten ereiferten sich in Kritik, wie
man meine Person in eine derartige Sendung einladen könne. Dazu muss ich folgendes
sagen. Ich bin kein Straftäter oder Terrorist, sondern betreibe seit über 20 Jahren Peep-
shows und Kaffeehäuser, für die ich monatlich sehr viel Steuer und sonstige Sozialab-
gaben abführe.
Aus meiner beruflichen Tätigkeit habe ich noch nie ein Hehl gemacht, denn sonst würde ich
mich ebenfalls jener Doppelmoral schuldig machen, die ich so heftig kritisiere. Mir ist klar,
dass die Moralbegriffe von Menschen unterschiedlich sind. Allerdings möchte ich anmerken,
dass die sogenannten Rotlichtlokale meist von jenen Menschen leben, welche das Milieu
aus moralischen Gründen verurteilen.
Nun wieder zurück zum Thema. Nach Ausstrahlung der Sendung „Hohes Haus“ ging es mit
„ERSTAUNLICH“ steil bergauf. Heute hat das Magazin einen Google Page Rank von 4 und
tägliche Zugriffszahlen von denen ich früher nicht einmal zu träumen gewagt hätte.
Da ich nicht angewiesen bin, mit meinem Online Magazin Geld zu verdienen und auch keine
Förderungen oder sonstige Geldmittel erhalte, kann ERSTAUNLICH wertfrei berichten und
braucht niemanden in den Allerwertesten zu kriechen.
Wenn die FPÖ etwas gut macht wird genauso darüber geschrieben wie über die Grünen. Im
umgekehrten Fall natürlich auch. Dieser Stil wird von so manchen „Kollegen“ als wankel-
mütig kritisiert. Das finde ich nicht, denn ich halte mich nach dem Prinzip „was wiegt’s das
hat’s“
Ich befasse mich hauptsächlich mit österreichischen Themen, denn ich bin der Meinung in
unserem Lande tut sich ohnehin viel erstaunliches. ERSTAUNLICH wird auch in diesem
Jahr wieder seinen Kernthemen wie Arbeitslose, Wirtschaftskammer, Spendenvereine udgl.
treu bleiben.
Auch werden weiterhin politische Tagesthemen analysiert und interessante Live-Storys
gebracht. Überzogene feministische Frauenbewegungen, sowie erstaunliche Behördenent-
scheidungen werden ebenfalls wieder Thema sein.
Zum Schluß möchte ich noch einigen Kritikern, welche dem Online-Magazin einen einfachen
Schreibstil vorwerfen, folgendes ins Stammbuch schreiben. Die Leute vom Erstaunlich-Team,
sowie meine Person, sind einfache Leute die mit beiden Beinen im Leben stehen.
ERSTAUNLICH wird auch für solche Leute geschrieben. Es wäre kein Kunststück einen Lohn-
schreiber zu engagieren, der Beiträge in einem so intellektuellen Hochdeutsch verfasst, dass
man sich jeden Satz dreimal durchlesen müßte, um diesen überhaupt zu verstehen.
Und verzeihen Sie bitte auch den einen oder anderen Rechtschreibfehler, den diese sind
für jene Leute beabsichtigt, die nach Fehlern suchen.
Ich wünsche allen Leserinnen und Leser von ERSTAUNLICH ein erfolgreiches Jahr 2010.
Bitte bleiben Sie dem erstaunlichen Online-Magazin auch im neuen Jahr treu und empfehlen
Sie es weiter.
Erich Reder
2010-01-01
Das Team von ERSTAUNLICH
2009-12-31
Neugeborenes getötet
Im August dieses Jahres gebar eine 22-jährige Grazerin, einen gesunden und lebensfähigen
Knaben. Die Studentin brachte ihr Kind heimlich im Wohnhaus ihrer Eltern zur Welt. Von der,
seit 2001 bestehenden Möglichkeit einer anonymen Geburt, bzw. der Inanspruchnahme einer
Babyklappe machte sie keinen Gebrauch, sondern erstickte das Neugeborene gleich nach der
Geburt.
Spitalspersonal verständigte Polizei
Das Ganze kam ans Tageslicht, weil die 22-Jährige einige Stunden nach der Geburt starke
Blutungen bekam und ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort stellte man sofort fest, dass die
junge Frau entbunden haben mußte. Weil aber vom Säugling jegliche Spur fehlte, wurde
die Polizei informiert.
Staatsanwaltschaft ermittelte
Bei der Suche nach dem Neugeborenen traf die Polizei die Eltern der Studentin an, wie
diese gerade massiv vorhandene Blutspuren wegwischten. Laut Polizei ist nicht bekannt
ob die Eltern von der Geburt wußten, aber ein „psychischen Ausnahmezustand“ der 22-
Jährigen, wurde seitens der Sicherheitsbehörde bestätigt. Der Fall wurde der Staatan-
waltschaft Graz übergeben.
Was sagt das Gesetz
Das Gesetz schlägt bei einer solchen Kindstötung zwar nicht mit voller Härte zu, jedoch ist
die Rechtslage in Österreich eindeutig geregelt.
§79 StGB: Tötung eines Kindes bei der Geburt: Eine Mutter, die das Kind während der Geburt
oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht, tötet, ist mit Frei-
heitsstrafe von einem bis fünf Jahren zu bestrafen.
Anklage zurückgelegt
Da ist doch erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwaltschaft heute die Anklage gegen die
junge Frau zurücklegte. Diese präsentierte nämlich ein Gutachten, dass sie zum Tatzeit-
punkt wegen hohen Blutverlustes nicht zurechnungsfähig gewesen sei.
Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stand nicht zur De-
batte, da die Studentin jetzt wieder im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Für die Staats-
anwaltschaft Graz hat sich der Fall damit erledigt.
Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?
In unserer Naivität glauben wir immer wieder, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Für diese Irrmeinung werden wir aber immer wieder mit der harten Realität bestraft.
Eine 17-Jährige, die sicherlich nicht den Reifegrad einer 22-jährigen Studentin aufweist und
sich psychisch ebenfalls in einer Ausnahmesitation befunden haben muss, wurde heuer in
Niederösterreich genau für das gleiche Delikt, „strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“
*****
2009-12-30
Was wäre, wenn ein Pleitier Geld verschenken würde?
Stellen Sie sich vor, ein Mensch der schwer verschuldet ist und vor der Pleite steht, würde
Geld verschenken welches ihm gar nicht gehört. Was würde mit diesem wohl passieren?
Im günstigsten Fall würde er besachwaltert werden und wenn dieser Mensch ein Unter-
nehmer wäre und diese Gelder aus einem aufgenommenen Kredit verschenken würde,
müßte er mit einem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Krida rechnen.
Da macht sich ein Herr Uwe Scheuch wohl keine Gedanken darüber, denn in Kärnten dürf-
ten die Uhren wohl anders ticken. Das Bundesland Kärnten ist mit 2,2 Mrd Euro verschuldet
und eigentlich pleite.
Vorerst 6.000 Anspruchsberechtigte
Trotz dieser angespannten Situation verteilt Scheuch ungeniert Gelder, die ihm nicht gehören.
Wie in der gestrigen ZIB zu vernehmen war, erhält jeder Jugendliche in Kärnten, der im Jahr
1991 geboren ist, ab 1.Jänner 2010 den sogenannten „Führerschein-Tausender.“
Edle Motive?
Genau gesagt, nennt sich dieser Geldsegen „Jugendstartgeld“ und soll für die Finanzierung
des Führerscheins, Wohnung oder Ausbildung dienen. An und für sich eine gute Sache, wenn
nicht die Motive des Herrn Scheuch augenscheinlich ganz wo anders liegen würden.
Nach dem politischen Umsturz innerhalb des BZÖ, hat auch ein Herr Scheuch mitbekommen
dass innerhalb der orangen Wählerschaft heftiger Unmut entstanden ist. Da hat es auch nichts
genützt, dass Dörfler noch schnell einige Hunderter an alte Weiblein verschenkte.
Nur Lebende können wählen
Ausserdem weiß man ja nicht, ob die betagten Herrschaften bei der nächsten Wahl überhaupt
noch leben. Um mit der, auf wackligen Beinen stehenden FPK bei der nächsten Wahl punkten
zu können, muß man eben präventiv einige Vorwahlzuckerl unters Volk streuen.
Jugendliche Euphorie
Da sind die 19-Jährigen genau das geeignete Klientel, denn in ihrer Euphorie werden sie sich
kaum sonderlich Gedanken über die finanzielle Lage ihres Bundeslandes machen. Den Jugend
-lichen kann kein Vorwurf gemacht werden, denn die Meisten haben naturgemäß ganz anderes
zu tun, als sich mit der politischen und finanziellen Lage von Kärnten auseinanderzusetzen.
Allerdings wird es auch für sie ein böses Erwachen geben, wenn sie merken das die tausend
Euro kein Geschenk waren und sie dieses Geld mit Zinseszinsen zurückbezahlen werden müs-
sen.
Kostenloser Rat
Dem Herrn Scheuch vom FPK wollen wir einen kleinen Tip geben. Sollte der „Führerschein-
Tausender“, den er sicherlich als eingelöstes Wahlversprechen verkaufen wird, dem FPK
nicht den erwarteten Wählerzuwachs bringen, sollte er sich vielleicht an dieses „Unternehmen“
wenden.
*****
2009-12-30
Ein sonderbares Gesetz
Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.
Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-
schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.
Verwarnung für Schneidermeister
Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.
Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der
Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.
Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung
Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.
Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei
Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.
Gesetzestreues Inserat
Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.
SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……
Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-
schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.
Lügen oder sich zum Affen machen
Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.
Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.
Nachdenken wäre erwünscht
Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.
Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz
geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.
Bauer sucht…..
Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.
*****
2009-12-29
Erstaunlicher Vergleich
„Silvester ohne Feuerwerk wäre wie Weihnachten ohne Christbaum.“ Diese erstaunliche
Meinung vertritt Jürgen Siegert, Fachhändler und stellvertretender Obmann des zuständigen
Bundesgremiums des Eisen- und Hartwarenhandels in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ).
Diese Auffassung ist auch begründet, denn mit den Knallköpern werden zu Silvester immer-
hin rund 8,5 Millionen Euro Umsatz gemacht. Die Krachmacher mit einem Christbaum zu
vergleichen ist aber in der Tat erstaunlich. Denn dieser steht meist im Wohnzimmer, wo ein
Silvesterkracher tunlichst nicht gezündet werden sollte.
Geld verbrennen
Warum Leute nichts besseres zu tun haben, als ihr Geld im wahrsten Sinne des Wortes
„in der Luft verpuffen“ zu lassen, werden wohl nur jene wissen die sich diese Knall-
körper kaufen.
Bedenkt man das die Verwendung von Silvesterkracher in der Nähe von Krankenhäuser
und Altenheimen bzw. bei größeren Menschenansammlungen oder überhaupt im Ortsge-
biet verboten ist, stellt sich ohnehin die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Erwerbes
solcher Lärmmacher.
Herstellung in Kinderarbeit
Auf einen Aspekt den vermutlich die wenigsten Leute wissen, sind wir über die Organi-
sation „Jugend Eine Welt“ aufmerksam geworden. Der größte Feuerwerksproduzent
weltweit ist China, gefolgt von Indien und einigen Staaten in Mittel- und Südamerika wie
Peru, Guatemala und El Salvador.
Made in?
Kinder stellen in etlichen Fabriken, unter menschenverachtenden Bedingungen jene Feuer-
werkkörper her, die dann bei uns in diversen Diskontläden erhältlich sind. Der Konsument
sollte vielleicht einmal einen Blick auf das Herkunftsland, seines erworbenen Krachers
riskieren.
Wofür ist das gut?
Abgesehen vom unnötigen Lärm und Gestank die diese Silvesterkracher verursachen und
die Tatsache dass eine nicht unbedeutende Menge davon in Kinderarbeit hergestellt wird,
stellt sich die berechtigte Frage wofür so ein Knallkörper überhaupt wirklich gut ist.
Wäre es nicht sinnvoller vom Kauf dieser Feuerwerkskörper abzusehen und mit dem erspar-
ten Geld zum Beispiel gut Essen zu gehen?
*****
2009-12-28
Realistischer Politiker
Eine erstaunlich realistische Forderung, ist den heutigen APA-Meldungen zu entnehmen.
Der ÖVP LAbg. Wolfgang Ulm hat im Rahmen der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosig-
keit, folgenden Vorschlag.
Arbeitslosen soll im Rahmen eines Freiwilligenprojektes die Möglichkeit gegeben werden,
sich für die Lebensqualität und Sicherheit in Wien einzusetzen. Gemeinsam mit dem AMS
soll die Stadt Wien, einen Freiwilligendienst zur Stadtverschönerung anbieten.
Dazu würde gehören, Gebäudefassaden und andere Einrichtungen der Stadt Wien, sowie
öffentliche Flächen von Graffiti-Schmierereien zu befreien. Die Arbeitslosen würden für
diese Tätigkeit mit einem Zusatzverdienst belohnt werden.
Vorbei mit Mittagsschlaf und Pfusch
Das wird den meisten Langzeitarbeitslosen in Wien sauer aufstossen. Vorbei die Zeiten
mit dem Mittagsschläfchen, oder den einträglichen Schwarzarbeiten bei nachbarschafts-
hilflichen Wohnungsrenovierungen in ganz Wien.
Wir finden den Vorschlag von Ulm sozial gerechtfertigt. Wer von der Gemeinschaft lebt,
soll für diese auch etwas tun. Wir gehen sogar einen Schritt weiter und würden aus der
Freiwilligkeit eine Verpflichtung machen.
Wer nimmt muss auch geben
Betätigungsmöglichkeiten in Wien gäbe es ohnehin genug. Von Schneeschaufeln über
Strassenkehren udgl. mehr. Eine solche Beschäftigungsteraphie würde auch die Arbeits-
losenrate in kürzester Zeit senken, denn viele Arbeitsunwillige würden sich aus der
Arbeitslosen abmelden, weil sie nicht weiter schmarotzen könnten ohne dafür eine Gegen-
leistung erbringen zu müssen.
Die Ceiber-Weiber
Nicht unserer Meinung dürften die „Ceiber Weiber“ sein. Die Autorin, Alexandra Bader
meint in ihrem Beitrag, dass die Idee von Ulm kein Akt einer Zivilcourage sei, sondern
vielmehr seine Verachtung für Menschen ohne Arbeit ausdrückt.
Ein Kuriosum am Rande. Frau Bader gibt selbst an, dass ihre Webseite seitens des Frauen-
ministeriums mit 5.000,- Euro (von beantragten 25.000,-) ünterstützt wird. Dieses Geld
benötige sie, um ihre Seite weiterzubetreiben und ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Steuergelder für Hobbys
Aus diesen eigenen Angaben der Herausgeberin von „Ceiber Weiber“ wird auch klar, warum
sie gegen den Vorschlag von Ulm ist. Auch ist es schön zu erfahren, dass Hobbys aus
Steuergelder finanziert werden.
Und was die Sicherung des Lebensunterhalts von Frau Bader betrifft. Wie wärs wenn sich
diese Dame eine dementsprechende Beschäftigung suchen würde, um ihren Lebensunter-
halt und ihr Hobby selbst finanzieren zu können und nicht dem Steuerzahler im Sack liegt .
*****
2009-12-27
Erstaunliche Weihnachtsgeschichte
Die nachfolgende Geschichte kursiert auf einigen Seiten im Web. Leider konnten wir nicht
feststellen wer der Autor ist. Wir fanden sie aber so erstaunlich, dass wir sie hier wieder-
geben wollen.
Was wäre passiert, wenn Weihnachten nicht vor 2009 Jahren, sondern heute stattgefunden
hätte? Säugling in Stall gefunden, Polizei und Jugendamt ermitteln. Schreiner aus Naza-
reth und unmündige Mutter vorläufig festgenommen. Das wären vermutlich die Schlagzeilen
in den Zeitungen gewesen.
Und nun zur Geschichte
BETHLEHEM, JUDÄA – In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem be-
sorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei
Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden,
einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Naza-
reth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.
Bei der Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, der später als Joseph H., eben-
falls aus Nazareth identifiziert wurde, die Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt
von anwesenden Hirten, sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des
Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.
Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als „weise Männer“ eines östlichen
Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach
Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land auf-
halten.
Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in
Besitz von Gold, sowie einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie wider-
setzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen,sofort nach Hause
zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemi-
kalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.
Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht bekanntgegeben. Eine schnelle
Klärung des ganzen Falls scheint sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin
des Sozialamts mit: „Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht voll-
jährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden
zueinander stehen.“
Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zu medizinischen und psychiatrischen Untersuch-
ungen. Sie kann mit einer Anklage wegen Fahrlässigkeit rechnen. Ihr geistiger Zustand wird
deshalb näher unter die Lupe genommen, weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der
Säugling stamme von Gott.
In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: „Mir steht nicht zu, den
Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in
diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich ein-
stufen.
Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden,
vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle
Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer
Gesellschaft werden können.“
Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info. Die anwesenden Hirten behaupteten steif und fest,
dass ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken ihnen be-
fohlen hätte den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben
zu lassen.
Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: „Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede
eines vollgekifften Junkies, die ich je gehört habe.“
Dankeschön
Wir wollen uns bei dem unbekannten Autor bedanken und hoffen dass er uns es nicht krumm
nimmt, dass wir seine Geschichte auf ERSTAUNLICH veröffentlicht haben.
*****
2009-12-26
Total unterschiedliche Meinungen
Die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig
Adamovich wegen „Übler Nachrede“, hat bei den Österreicher(innen) Emotionen in die
verschiedensten Richtungen ausgelöst.
Von höchsten Lobgesängen bis zur totalen Ablehnung reicht die Palette der Meinungen.
Wir haben auf unsere verfassten Beiträge zahlreiche Leserpost per E-Mail erhalten, von
denen wir zwei total unterschiedliche Briefe veröffentlichen wollen.
Leserbrief aus Salzburg
In Österreichs Justiz stinkt es gewaltig! Die Ministerin selbst lässt den Korruptionspara-
graphen entschärfen, Anzeigen gegen den Ex-Minister werden „übersehen“ usw. Interes-
sierten Beobachtern schwante, dass auch einem Herrn Adamovich vermutlich nix passieren
wird.
Frau Schneider hat die Ehre der zumindest teilweise wiederhergestellt, denn dem Steuer-
zahler wird klar, dass es in Österreich noch so manchen unabhängigen Richter gibt.
Sie würden wir uns als Ministerin wünschen, dann würde vielleicht einmal aufgeräumt in
diesem Sumpf!!!
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Leserbrief aus Wien
Damit man weiß, in welchem Land wir leben:
Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird Österreich 180-mal !!! so oft wie Deutschland wegen
Verletzung von Art. 10 MRK (Recht auf freie Meinungsäußerung) verurteilt:
Sogar in der Türkei sind es weniger:
Auf 71 Millionen Einwohner kamen 123 Verurteilungen.
71 Millionen sind ca, 8,5 mal soviel wie in Österreich. Nimmt man die 18 Verurteilungen
und normiert sie auf die 71 Millionen (x 8,5) ergibt das den Vergleichswert von 153 Verur-
teilungen Österreichs, das sind um 25 % mehr als in der Türkei.
Dies obwohl das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in „Art 13 Staatsgrundgesetz“
verankert ist.
Gute Nacht Österreich, Zeit zum Auswandern.
(Name und Email-Adresse sind der Redaktion bekannt)
Bitte Kommentarfunktion nutzen
Wir danken auch für die anderen zahlreichen Zuschriften. Aus administrativen Gründen ist
es uns leider nicht möglich, alle Leserbriefe zu veröffentlichen. Wir ersuchen jedoch jene
Leser und Leserinnen welche ihre Meinung zu den von uns verfassten Beiträgen kundtun
wollen, sich der Kommentarfunktion zu bedienen.
Die Voraussetzung zum „Kommentieren“ ist die Registrierung auf www.erstaunlich.at
Diese ist völlig unbürokratisch, unkompliziert und auf Wunsch auch anonym.
*****
2009-12-26
Die Gefahr der freien Meinungsäußerung
Unser gestriger Beitrag „Weihnachtsüberraschung“ war keine Sympathiekundgebung für den
ehemaligen Präsident des Verfassungsgerichtshofes Dr. Ludwig Adamovich. Wir wollten mit
diesem Beitrag aufzeigen, dass es auch in Österreich gefährlich sein kann, seine Meinung
frei zu äußern.
Perverses Kinderfoto
Dazu wollen wir ein Beispiel anführen. Wie sich etliche Leute sicher noch erinnern
können, erschien nach der Flucht von Natascha Kampusch, in einer Zeitung ein perverses
Kinderfoto von ihr. Auch etliche Medien haben dies damals zum Anlass genommen, darüber
zu berichten.
Dies ist ein Auszug aus einem „Spiegel Online“-Beitrag aus dem Jahre 2006.
Das Buch beschuldigt vor allem Kampuschs Eltern, sie hätten ihr Kind stark vernachlässigt.
Die Autoren verweisen auf Fotografien, die der Sonderkommission Natascha kurz nach
ihrem Verschwinden 1998 vorgelegen haben. Sie sollen das Mädchen in Posen gezeigt
haben, die den damaligen Ermittlungsleiter Max Edelbacher dazu veranlasst haben, von
sexuellem Missbrauch vor Nataschas Entführung auszugehen.
Die Ermittlungen im engsten familiären Umfeld seien aber erfolglos geblieben: „Wir konnten
nichts beweisen“, zitiert die Schweizer Zeitung 20Minuten“ den 62-Jährigen. Dem Interview
mit Edelbacher zufolge war das Mädchen auf einem Bild fast nackt zu sehen, bekleidet ledi
-glich mit Stiefeln, Peitsche und einem kurzen Top.
Die Eltern hätten damals gesagt, die Fotos seien aus „Jux“ entstanden. Nataschas Schwester
Claudia habe sie gemacht.
Muß man seine Meinung für sich behalten?
Wenn sich nun jemand auf Grund des Fotos oder diverser Berichtertattungen darüber seine
Meinung gebildet hatte, müßte er diese für sich behalten, zumindest wenn es nach dem
Urteil der Richterin Birgit Schneider geht. Ansonsten läuft er in die Gefahr, sich der „Üblen
Nachrede“ strafbar zu machen.
Wußte Adamovic was er tat?
So erging es auch dem Spitzenjuristen Dr. Ludwig Adamovich, der es eigentlich besser wissen
müßte. Also gehen wir davon aus, dass der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts-
hofes genau wußte was er tat und sich auch im Recht sah, als er seine Meinung kundtat. Das
ihn eine Ex-Kollegin derart abservierte, mit dem wird er wohl nicht gerechnet haben.
Irrige Rechtsmeinung
Die Richterin Birigt Schneider ließ keine Beweisanträge zu. Die immer wieder verbreitete
Meinung, dass beim Delikt der üblen Nachrede, Beweise nicht zulässig sind wenn sie die
Privatsphäre von Personen betreffen, können wir nicht teilen.
Der Beweis muss nur mit der Behauptung in einem Zusammenhang stehen. Ob das bei der
von Adamovich genannten Zeugin zutraf, konnte die Richterin gar nicht wissen, da sie die
Zeugin als Beweis bereits im Vorfeld im ablehnte.
Warum wurde die Zeugin nicht gehört?
Es wäre also im Sinne der Rechtsfindung nicht zuviel verlangt gewesen, die Zeugin anzu-
hören und danach zu entscheiden, ob diese glaubwürdig ist oder nicht. So erscheint uns
diese Verhandlung als Farce, bei der die Richterin gleich das Urteil verkünden hätte können
ohne einen Prozeß durchzuführen.
Ein Freispruch hätte Signalwirkung
Daher hoffen wir, dass dieses Urteil in der Berufung aufgehoben wird. Nur ein Freispruch
von Adamovich hätte die erforderliche Signalwirkung, dass in Österreich die verfassungs-
mäßig gewährleistete Meinungs- und Redefreiheit nicht nach Gutdünken abgestellt werden
kann.
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2009-12-25
Kampusch und keine Ende
Der „Jahrhundertfall“ Kampusch lässt die österreichische Justiz nicht ruhen. Abgesehen
davon dass immer wieder der Eindruck entstand, dass an einer restlosen Aufklärung ohne-
hin kein wirkliches Interesse bestand, kommt jetzt die erste Nachgeburt ans Tageslicht.
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes und Leiter der Evaluierungskom-
mission Ludwig Adamovich, musste nun ein erstaunliches Urteil einer Ex-Kollegin zur
Kenntnis nehmen.
Ist freie Meinungsäußerung üble Nachrede?
Die Richterin Birgit Schneider verurteilte Adamovic wegen übler Nachrede und verhängte
eine Geldstrafe von 10.000,- Euro, die Hälfte davon bedingt. Sie befand das der ehemalige
Höchstrichter, ein gegen die guten Sitten verstoßendes Verhalten an den Tag gelegt hatte,
dass geeignet war, die Mutter von Natascha Kampusch, Brigitte Sirny in der Öffentlichkeit
verächtlich zu machen.
Meinung über Mutter/Tochterverhältnis
Nun was hatte Adamovic bösartiges behauptet? Beschuldigte er Sirny etwa gegen das
Gesetz verstoßen oder sittlich unmoralische Tätigkeiten ausgeübt zu haben? Mitnichten,
er erlaubte sich lediglich seine Privatmeinung über das Mutter/Tochterverhältnis kundzu
-tun.
Adamovic hatte in Interviews gesagt, dass es seiner Meinung nach Natascha in ihrer
Gefangenschaft „allemal besser gehabt hätte“, als das was sie davor daheim erlebt habe.
Diese Meinung leitete er aus einer Aussage des Kinderpsychiater Max Friedrich ab, der
unmittelbar nach der Entführung mit der Mutter gesprochen hatte und dabei eine „große
Distanz“ zur Tochter feststellte, da sich diese nur „abfällig“ über Natascha äußerte.
Keine Erfüllung des Tatbestandes
Die bis zur Nataschas Flucht völlig unbekannte Brigitte Sirny, klagte daraufhin den ehe-
maligen Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich. Worin bei dieser Aussage
der Tatbestand einer üblen Nachrede erfüllt wird, ist wohl für jeden Menschen mit normalen
Rechtsempfinden nicht nachvollziehbar.
Der verurteilte Ludwig Adamovic, vertreten durch Christoph Herbst, meldete umgehend volle
Berufung an. Was sich die Richterin bei ihrem Urteilsspruch gedacht haben mag, wird wohl
für immer ihr Geheimnis bleiben.
Ob das für die weitere Karriere föderlich war?
Ob sich die Richterin Birgit Schneider mit diesem erstaunlichen Urteil selbst einen Gefallen
getan hat ist fraglich. Wenn Herr Adamovich noch über Beziehungen verfügt, sollte er diese
nützen um diese Richterin in die Schranken zu weisen.
Denn eine freie Meinungsäußerung die keineswegs beleidigend war und in gesitteter Form
von sich gegeben wurde, mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu „belohnen“ ist
wohl mehr als erstaunlich.
Urteil wird nicht halten
Wir glauben das dieses Urteil im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Dies wird auch im
Sinne einer freien Meinungsäußerung notwendig sein, denn wenn das Urteil der Richterin
Schneider Schule machen würde, dann kann man dem demokratischen Recht der freien
Meinungsäußerung nur mehr „eine gute Nacht“ wünschen.
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2009-12-24
Burka-Verbot mit Strafsanktionen
Die SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek leidet offensichtlich an starker Unter-
beschäftigung. Sie denkt nämlich laut über ein Burkaverbot nach und begründet dies da-
mit, dass Frauen die ein solches Bekleidungsstück tragen einen erschwerten Zugang zum
Arbeitsmarkt hätten.
Sie könne sich auch vorstellen, dass Frauen welche in dieser Bekleidung ein öffentliches
Gebäude betreten, mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden. Da ist es doch beruhigend
wenn Hoschek meint, dass sie sich als Frauenministerin um alle Frauen kümmert.
Scheich Abdulla wird erfreut sein
Die einzigen Frauen die so ein erstaunliches Verbot betreffen würde, wären die millionen-
schweren Touristinnen aus Saudi-Arabien, welche von Leibwächtern umringt, in der Innen-
stadt shoppen gehen.
Wir würden uns gerne ansehen, wie dieses Burkaverbot dem Ehemann und Scheich erklärt
wird. Und zur Beruhigung von Frau Hoschek, diese Damen haben vermutlich auch kein Inter-
esse ein öffentliches Gebäude zu betreten, oder sich am österreichischen Arbeitsmarkt um
einen Job zu bewerben.
FPÖ macht sich Sorgen um Diskriminierung
Auf den Zug des Burkaverbotes springt natürlich sofort die FPÖ, in der Person der FP-Frauen
-sprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber auf. Sie begrüßt den Vorschlag der Frauenministerin
und werde ein Burkaverbot samt Geldstrafe unterstützen.
Gartelgruber geht aber noch einen Schritt weiter und fordert ein Verbot von Kopfbedeck-
ungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes, soweit deren Dienstpflichten in geschlos-
senen Räumen ausgeübt werden.
Das heisst wenn es nach der Vorstellung von Gartelgruber geht, bekommen Juden oder
Inder keinen Job im öffentlichen Dienst. Auch die Begründung des Kopfbedeckungsver-
botes ist erstaunlich, den damit sollen Diskriminierungen vermieden werden.
Das sagt gerade eine Vertreterin der FPÖ, bei deren Wahlreden Personen diskriminiert
werden, nur weil diese Ausländer sind oder ein anderes religiöses Bekenntnis haben.
Die Grünen bringen es auf den Punkt
Die Grünen halten zwar das Tragen einer Burka und anderer Vollgesichtsverschleierungen
für frauen- und gesellschaftspolitisch nicht wünschenswert, nennen aber das Kind beim
Namen.
Statt das sich Hoschek mit den wahren Problemen von Frauen mit Migrationshintergrund
beschäftigt, denkt sie lieber über ein Verbot eines „Problems“ nach, dass in Öster-
reich nicht existent ist. Und damit haben die Grünen den Nagel auf den Kopf getroffen.
Little Istanbul ohne Burkaträgerinnen
Unser Büro liegt im 10.Wiener Gemeindebezirk Favoriten, oder auch „Little Istanbul“
genannt. In diesem Stadtteil lebt vermutlich der höchste Anteil islamischer Mitbürger-
(innen) von Wien.
Wir haben hier noch nie ein Frau, welche mit einer Burka bekleidet war gesehen. Zu unserer
Schande (oder auch nicht) haben wir ausser im Fernsehen, überhaupt noch keine Burka-
trägerin gesehen.
Falls es Frau Hoschek wirklich ernst meint, dass sie eine Kämpferin gegen die Diskrimi-
nierung islamischer Frauen ist, sollte sie den Bundeskanzler auffordern, alle diplomat-
ischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Ländern abzubrechen, in welchen Frauen
gezwungen werden, eine Burka zu tragen.
Wir nehmen aber an, dass diese Gedankenspielerei von Hoschek nur eine billige Effekt-
hascherei, in Hinblick auf die kommende Wiener Landtagswahl ist.
Weitere sinnvolle Bekleidungsverbote
Wir können der Frauenministerin noch einige Tips für Bekleidungsverbote geben, welche
den Zugang zum Arbeitsmarkt sicherlich auch erschweren.Da wären einmal Schottenröcke,
Sturmhauben von Motorradfahrer, weibliche Bekleidung für Männer welche in einem Frauen-
körper stecken udgl. mehr. Diese Bekleidungsstücke zu verbieten wäre genauso sinnvoll
wie ein Burkaverbot.
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2009-12-24
Werte Leserin, werter Leser!
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest, sowie
angenehme Feiertage.

Wir sind bemüht, Ihnen auch über die Feiertage so manche erstaunliche
Geschichte zu präsentieren.
Das Team von ERSTAUNLICH
2009-12-23
Hausfrau verprügelt Achtjährige
Also das feministische Wunschbild, dass Gewalt immer vom männlichen Geschlecht ausgeht,
scheint immer mehr zu verblassen. Während gestern eine 38-jährige „Türkin“ ihren Ehemann
abschlachten wollte und erst durch massives Einsschreiten der Polizei daran gehindert
werden konnte, verprügelte heute eine Hausbesitzerin in Imst (Tirol) ein achtjähriges
Mädchen, wie auf „http://tirol.orf.at“ zu lesen ist.
Was war der Anlass?
Was hatte die böse Gör denn schreckliches angestellt um von einer erwachsenen Frau
zusammengeschlagen zu werden? Hatte sie etwa das Auto der Schlägerin zerkratzt oder
die Reifen ihres Vehikels aufgestochen, um diese Furie derart in Rage zu versetzen.
Nein, drei Kinder lieferten sich eine Schneeballschlacht und einige „Blindgänger“
trafen den Gartenzaun der Hausbesitzerin. Das versetzte die Tirolerin derart in Wut,
dass sie mit „Kampfgeschrei“ aus dem Haus stürmte.
Zwei Kinder konnten flüchten
Während zwei Kindern die Flucht gelang, erwischte die Frau das kleine Mädchen und
schlug sie zusammen. Durch die Schläge in den Bauch und ins Gesicht, wurde die Acht-
jährige erheblich verletzt. Die Schlägerin wurde angezeigt.
Gewalt gibt es und wird es immer geben
Also werte Emanzen, welche Ihr immer Gewalt den Männern in die Schuhe schiebt. Ver-
abschiedet Euch endlich von Eurem Fantasie-Weltbild und begebt Euch endlich auf den
Boden der Realität.
Gewalt ist nie gut und auch keine Lösung für Konflikte. Leider lassen sich immer wieder
Personen dazu hinreissen, irgendwelche Problemsituationen durch physischen oder
psychischen Gewalteinsatz zu lösen.
SchwachsinnigeTheorie
Diese Welt ist nicht gewaltfrei und die Politik dient immer wieder als schlechtes Bei-
spiel dafür. Daran sind Männer und Frauen gleichermaßen beteiligt. Daher ist die viel-
geliebte Theorie von feministischen Frauengruppen, dass Gewalt immer vom Mann
ausgeht, ein reiner Schwachsinn.
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2009-12-23
Erstaunliche Meldung in Heute
Eine erstaunliche Meldung haben wir heute auf http://www.heute.at gelesen. In der Nacht
zum Montag, rastete eine 38-jährige Türkin aus. Sie bedrohte ihren Ehemann, mit einem
Küchenmesser in der einen und einer Stichsäge in der anderen Hand, mit dem Umbringen.
Polizeistreife war ratlos
Nachbarn welche die lautstarke Auseinandersetzung hörten, verständigten die Polizei.
Die am Tatort in Wien 15., Hütteldorferstrasse eingetroffenen Beamten waren aber außer-
stande die Tobende zu beruhigen.
WEGA wurde angefordert
Also sahen sich die Streifenpolizisten genötigt, die Eliteeinheit WEGA anzufordern. Aber
auch diese wurde von der weiblichen Gewalttäterin ignoriert und so sah sich ein WEGA-
Polizist bemüßigt, einen sogenannten „Taser“ zum Einsatz zu bringen.
Diese Elektropistole injiziert immerhin 50.000 Volt in den menschlichen Körper. Was selbst
den FPÖ-Recken „Harald Vilimsky“ mühelos von den Socken riss, zeigte bei der rabiaten
Dame überhaupt keine Wirkung.
Die Dame war resistent
Selbst der Elektroschock von 50.000 Volt konnte die gewalttätige Türkin nicht ruhigstellen.
Erst der körperliche Einsatz eines muskelbepackten WEGA-Beamten machte dem Spuk ein
Ende und verhinderte dadurch einen körperlichen Schaden am Ehemann.
Jetzt fragen wir uns allen Ernstes, warum der Elektroschocker bei der Dame keine Wirkung
gezeigt hatte. Vielleicht liegt es ja daran, dass sie möglicherweise den Umgang mit batterie-
betriebenen Geräten innerhalb ihres Körpers gewöhnt ist?
(Fotoquelle: www.yatego.com)
Feministinnen werden sicherlich trauern
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus bei Seite. Die viel zitierte Theorie von feministischen
Frauengruppen, dass häusliche Gewalt immer vom Mann ausgeht, ist zumindest durch diese
Aktion widerlegt.
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2009-12-22
Vornehmes Schweigen
Zum Jahresausklang wollen wir uns noch einmal mit der Wirtschaftskammer befassen.
Grund dafür ist die erstaunliche Stellungsnahme zur unserer offiziellen Anfrage bezüglich
der Strafgelder, welche bei Übertretungen der Gewerbeordnung durch Unternehmer,von
der Behörde eingehoben werden.
Wie wir nämlich aufgedeckt haben, fließen diese der Wirtschaftskammer zu. Über diesen
Umstand sind großteils nicht einmal die eigenen Mitarbeiter in Kenntnis. Unsere seiner-
zeitige Anfrage wurde seitens der Wirtschaftskammer völlig ignoriert.
Schnelle Reaktion erst nach dem ersten Beitrag
Wir haben daraufhin unsere Recherchen in eine andere Richtung gelenkt und erhielten von
seitens der Behörde, Auskunft über diesen erstaunlichen Zustand. Erst nach dem Erscheinen
unseres Beitrag „Sittenwidrig?“, reagierte man seitens der Wirtschaftskammer erstaunlich
schnell.
Im Beitrag „Wirtschaftskammer Wien“ können Sie die Stellungsnahme nachlesen. Diese ent-
hielt teilweise die erstaunlichsten Begründungen, warum man keine Bedenken hat, die von
der Behörde eingehobenen Strafgelder anzunehmen.
Neuerliche Anfrage
Auf jeden Fall hatte uns dies dazu veranlasst, die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer im
Beitrag „Sittenwidrig? Teil2“ zu kommentieren. In diesem Beitrag haben wir auch folgende
offizielle Anfrage gestellt:
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bekamen Post
Gestern haben wir Post von der Wirtschaftskammer erhalten und diese teilte uns mit, dass
das Informations- und Einsichtnahmerecht im Wirtschaftskammergesetz, in der Geschäfts-
ordnung und der Haushaltsordnung exakt geregelt ist.
Mitglieder stehe das Recht zu, in Rechnungsabschlüsse und Voranschläge Einsicht zu neh-
men. Diese Rechenwerke sind nach der Genehmigung durch die zuständigen Organe, vier
Wochen lang zur Einsicht aufzulegen.
Der nächste Termin zur Veröffentlichung, bzw. Auflage für den Voranschlag der Wirt-
schaftskammer Wien, wird nach dessen Freigabe durch das Prüforgan, voraussichtlich im
März 2010, in der Wiener Wirtschaft bekannt gegeben.
Das Recht der Mitglieder auf Einsicht in die Regelwerke, umfasse allerdings keine Belege,
Konten und sonstige Aufzeichnungen, so die Wirtschaftskammer. Dieser Satz hat es
wieder in sich.
Wie die Katze um den heißen Brei
Wir interpretieren diesen Satz so, dass die Zwangsmitglieder zwar ihren Obolus entrichten
müssen, aber keine Einsicht in Belege, Konten oder sonstigen Aufzeichnungen erhalten.
Auch wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, nämlich wie viel an Strafgelder der Wirt-
schaftskammer zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben.
Mit dieser neuerlichen Stellungsnahme ist die Wirtschaftskammer wie die Katze um den
heißen Brei herumgeschlichen, anstatt sachlich Stellung zu beziehen. Aber wir sind nicht
wirklich erstaunt, denn wir haben nichts anderes erwartet.
Das Schweigen wird nichts nützen
Sowie bei unserer ersten Anfrage, ob die Wirtschaftskammer tatsächlich Strafgelder
der Behörde erhält und sich diese in vornehmes Schweigen gehüllt hatte, werden wir
auch in diesem Fall, unsere Recherchen in eine andere Richtung lenken.
Es wird uns mit Sicherheit gelingen eine Antwort auf unsere Frage nach den zugeflossenen
Strafgelder und deren Verwendung zu erhalten, auch wenn sich die Wirtschaftskammer
wiederholt in vornehmes Schweigen hüllt.
So wie uns, wird es sicherlich auch viele andere Personen brennend interessieren, wer die
armen unschuldig in Not geratenen Unternehmer sind, welche aus den zugeflossenen
Strafgelder gelabt werden.
*****
2009-12-22
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.
Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.
Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.
Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.
Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.
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2009-12-20