Der Wahlk(r)ampf
Wahlkampfzeiten schmecken offensichtlich nicht jedem Politiker. Normalerweise hackt
eine Krähe der anderen kein Auge aus, doch wenn es um Wählerstimmen und den da-
raus resultiernden Pfründe geht, tritt hier die berühmte Regel von der Ausnahme in Kraft.
Auf Kanalgebühr vergessen
So ist es auch in der kleinen Gemeinde „Steinhaus“ in Oberösterreich passiert, in welcher
Manfred Haimbuchner der Spitzenkandidat der FPÖ ist. Ausgerechnet sein Fraktionskol-
lege und Bürgermeister Harald Piritsch, soll zwei Jahre lang „vergessen“ haben, seine
Kanalgebühr zu bezahlen. (Quelle:nachrichten.at/oberoesterreich)
Wann muss bezahlt werden?
Das Gesetz schreibt vor, dass bebaute Grundstücke die nicht weiter als 50 Meter von der
Kanalisation entfernt sind, an dieses angeschlossen werden müssen. Mit dem Anschluss
wird die Kanalanschlussgebühr an die Gemeinde fällig, deren Höhe von dieser mittels
Bescheid festgelegt wird.
Plötzliche Erkrankung
Für den 19.09.2009 wurde eine Gemeinderatssitzung einberufen, um die nicht unerhebliche
Angelegenheit zu besprechen, die jedoch wieder abgesagt werden mußte, weil Bürgermeis-
ter Piritsch plötzlich erkrankt war. Auch sein „Vize“ Franz Schönmair aus der selben Fraktion
(FPÖ), war ebenfalls verhindert.
Im Stress darauf vergessen
Daraufhin wurde von der ÖVP, SPÖ und Grüne ein Pressekonferenz einberufen und die
Öffentlichkeit über diesen Vorfall informiert. Laut Kurt Steyrleuthner (SPÖ) habe Bgmst.
Piritsch weder eine Kanalanschlussgebühr, noch die Kanalbenützungsgebühr für zwei
Jahre bezahlt.
In der Sitzung am 7. September, bei der auch Prüfungsausschuss-Mitglied und FP-Spitzen
-kandidat Manfred Haimbuchner anwesend war, soll Piritsch laut ÖVP-Obmann Heinz
Steinhuber zugegeben haben, er habe im Stress vergessen, den Bescheid auszustellen.
Miss Marple wird fündig
Als bei der zweiten Prüfungsausschuss-Sitzung am 15. September, weder Piritsch noch
Haimbuchner erschienen, „stolperten“ Mitglieder des Prüfungsausschusses „zufällig“
über den Schreibtisch ihres Bürgermeisters. Vielleicht nicht die feine englische Art nach
der hier vorgegangen wurde, aber sehr effizient.
Auf diesen fanden sie nämlich einen mit 14.09.2009 datierten Bescheid, für das Haus das
dem Ortschef und seiner Gattin gehört. Es wurden plötzlich 7.821,- Euro Kanalanschluss-
gebühr und 2.441,- Euro Verkehrsflächenbeitrag vorgeschrieben.
Weltmetropole Steinhaus
Piritsch der gestern zu den Vorwürfen Stellung nahm, meinte das es in Steinhaus nicht un-
üblich und kein Einzelfall sei, einen Bescheid zwei Jahre später auszustellen. Erstaunliche
Ausrede wenn es sich um einen, für die eigene Person auszustellenden Bescheid handelt.
Aber wir verstehen den Stress und Arbeitsaufwand des Steinhauser Bürgermeisters. Beim
Verwalten der 1.825 Einwohner Welt-Metropole, kann es schon zu Verzögerungen im Amts
-weg kommen. Vorallem wenn der Bescheid eine Zahlungsvorschreibung an sich selbst
enthält.
Ein Fall für den Staatsanwalt?
Auf jeden Fall werde er die Prüfungsausschuss-Mitglieder, die seinen Schreibtisch durch-
wühlt haben bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Na hoffentlich wird das kein Bumerang
für den Ortschef von Steinhaus.
Erstaunlich ist auch die Aussage des Spitzenkandidat der FPÖ, Manfred Haimbuchner, zu
den Vorfällen rund um seinen Fraktionskollegen. Er meint das ihm die „Anschüttungen“
auf unterstem Niveau schön langsam „anstinken“.
Na ja, ob diese Aussage politisch korrekt ist, sei dahin gestellt. Allerdings befindet sie
sich wenigsten auf dem selben verbalen Niveau, wie etliche Aussager seines Partei-
chefs H.C. Strache.
Stauni
2009-09-20
Polizei wird ausgehungert
Der ewig nach mehr Polizei rufende FPÖ-Chef H.C. Strache, hatte im Mai dieses Jahres
der Innenministerin Fekter unter anderem unterstellt, dass diese die Polizei aushungere.
Was wir von dem Polemiker Strache halten, weiss jeder der unsere Beiträge über ihn
liest.
Strache hatte leider recht
Wir haben damals in einem „Beitrag“ Frau Fekter, die zwar nicht zu den Sympathieträger-
innen unseres Landes gehört, in Schutz genommen und behauptet das sie eher eine
Hardlinerin ist.
Wir konnten uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie zu den Politikern zählt,
welche die Polizei aufweichen wollen. Es tut uns zwar nicht weh einen Irrtum einzu-
gestehen, aber das Strache recht behalten sollte, entbehrt nicht einer gewissen Tragik.
Entbehrliche Postler
Zuerst werden „ausgemusterte“ Postbeamte in den Polizeidienst übernommen. Welchen
Beginn das genommen hat, können Sie in diesem „Beitrag“ lesen. Fraglich ist nur noch,
welches Ende dieses Experiment nehmen wird.
Was hat die Innenministerin eigentlich gedacht? Die Post zieht Spitzenbeamte ab und
stellt diese für den Polizeidienst frei. Jede Firma und auch die Telekom behält sich
ihre Topleute und mustert jene Personen aus, die sie am wenigsten gebrauchen kann.
Es wird doch niemand angenommen haben, dass bei der Post nur Spitzenleute arbeiten.
Und auf diesem Wege, sind jene Leute bei der Polizei gelandet, die man nicht einmal
mehr bei der Post gebrauchen konnte. Wenn man in den verantwortlichen Reihen nur ein
wenig logisch gedacht hätte, wäre diese Tatsache sofort zu erkennen gewesen.
Nächste Wahnsinnsidee
Aber das Tragikkarussell dreht sich weiter, soferne man einer Meldung in der Tages-
zeitung „Heute“, von gestern glauben darf. Arbeitslose sollen mit Kursen gezielt auf
den Polizei-Job vorbereitet werden!
Welche Kurse?
Da stellt sich die Frage ob das jene Kurse sind, welche bereits jetzt vom AMS abge-
halten werden und wo Leute lernen ihren eigenen Namen unter ein Bewerbungs-
schreiben zu setzen. Sogar Fitness-Seminare sind geplant, den das Übergewicht muss
schon runter.
Motivierte Leute unerwünscht
Es sollen also nicht jene motivierte Personen für den Polizeidienst rekrutiert werden,
welche bereits eine Aufnahme für diesen beantragt haben, körperlich und geistig fit
und noch in ihren Zivilberufen tätig sind, sondern Arbeitslose unter denen sich zahl-
reiche Arbeitsunwillige befinden.
Eine Waffe gibts auch
Na ja, wenn man einem Arbeitslosen den Beruf eines Polizisten schön schmackhaft
macht, könnte dieser sich vielleicht dazu überwinden, diesen doch tatsächlich anzu-
nehmen.
Eine schöne Uniform, ein Polizeiauto mit Blaulicht und eine Pistole, könnten eventuell
einige Arbeitslose dazu motivieren den Job anzunehmen.
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung, so das
man neben dem Polizeigehalt die Arbeitslosenunterstützung weiter kassieren kann.
Irgendwie erinnert uns das an die Filmkomödie „Police-Academy“.
Nicht einmal zum Strassen kehren
Nicht einmal die Gemeinde Wien ist bis heute auf die Idee gekommen ihre Strassenkehrer
aus Reihen der Arbeitslosen zu rekrutieren, obwohl das seine volle Berechtigung hätte.
Denn wer von der Gesellschaft Hilfe in Anspruch nimmt, ist auch verpflichtet für diese
etwas zu tun.
Asylanten warten schon
Der nächste Schritt zur Rekrutierung von Polizisten wäre dann, sich in den Asylanten-
heimen umzusehen. Diese Personen sind körperlich meistens fit und beherrschen noch
dazu Fremdsprachen. Die Vergangenheit ist nicht so wichtig, denn man hätte dann gleich
Polizisten mit einschlägiger Erfahrung.
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist auch schnell verliehen, wie man es ja bei
Sportlern und Künstlern immer wieder sieht. Weiters könnte sich Fekter als Gutmensch
ausgeben und bei den Grünen punkten, denn immerhin hätten diese Beamten dann einen
Migrationshintergrund.
Zweite Wahl
Es gibt ausreichend Bewerbungen von jungen motivierten, körperlich und geistig fiten
Menschen, die zur Polizei wollen. Anstatt aus diesem Pool zu schöpfen, begnügt man
sich zur Zeit, die zweite Wahl als Garant für Sicherheit und Ordnung auf die Mensch-
heit loszulassen.
Uns wundert eigentlich nicht, dass ein H.C. Strache von einem Wahlsieg zum anderen eilt.
Stauni
2009-09-19
Jobvermittlung war ein Flop
Nachdem die virtuelle „Jobvermittlung“ von Marcus Oswald nicht so recht in die Gänge kam,
genauer gesagt eine riesige Pleite war, hat sich der selbsternannte Machtfaktor des Internet
eine neue Strategie einfallen lassen, um an Geld zu kommen.
Auch eine einstweilige „Verfügung“ kann den Tatendrang von Marcus Oswald nicht bremsen.
Neue Wege
Der Wiener Rechtsanwalt Mag. Werner „Tomanek“ ließ sich auch nicht dazu „überreden“
Oswald mitleben zu lassen und daher gibt es bei diesem eine neue Verrechnungsmethode.
Mail – Originalausschnitt:
Lange Rede kurzer Sinn: Ich mache *Vermittlungen zu F**** nur mehr dann, wenn die
Abrechnung im Fall über mich läuft.* Das sage ich offen.
Ich sage auch meine Provision offen: Immer 20 %. Diese 20 % behalte ich ein und 80 &
leite ich auf das Konto F**** weiter. Aus diesen 20 % finanziert sich dann die Berichter-
stattung zum entsprechenden Fall. Da kaum ein F****-Fall sonst wirklich Berichterstatt-
ung hat (er ist selten in Medien), ist das das Finanzierungsmodell. Da der Herr Anwalt
offiziell keine Provision zahlen darf, zahlt sie der Klient. Und indirekt der Anwalt, weil er
Abstriche hinnehmen muss.
Das heißt, Herr Oswald kassiert laut eigenen Angaben, für diesen Anwalt das gesamte
Honorar. Nach Abzug seiner Provision, leite er den Restbetrag an seinen „Geschäfts-
partner“ weiter.
Zuerst kassieren, dann Klient
Wie ist Oswald überhaupt auf so ein „gefinkeltes“ Zahlungssystem gekommen. Wir
denken das Not erfinderisch macht und nachdem der nicht gerade begüterte Online-
Magazin Herausgeber wahrscheinlich nicht wirklich ernst genommen wird, hat er den
Spies einfach umgedreht.
Wer findet zu Oswald?
Wie kommt Oswald zu seinen Klienten? Ab und zu verirrt sich eine naive und nach Hilfe
suchende Person auf seinen Blog und fragt den Machtfaktor ob er nicht einen Anwalt
wüsste. Da schlägt er sofort mit seiner „beinharten“ Werbestrategie zu.
Mail – Originalausschnitt:
Das was ich sagen kann: Ich habe mit F**** gesprochen, wir treffen uns ja öfter zum
Mittagessen im Gericht.
Ich sage Dir dazu: Ich halte F**** für den besten Verteidiger am LG Wien. Er weiß milli-
metergenau, was zu tun ist, macht nie blöde Nebenbemerkungen wie Rast, grinst nicht
wie Tomanek oder der alte Philipp vor sich hin, sondern breitet den Anwaltstisch als Ar-
beitstisch aus. Ich halte ihn für jeden Fall (außer Betrug als den besten, Wirtschaft macht
er nicht). Seine Erfolge in den letzten drei Jahren sind teilweise sensatinell und er sagt auch,
dass er spürt, dass er täglich besser wird.
Andere schlecht reden
Um seinen „Schützling“ hochzujubeln scheut er nicht davor zurück, andere renommierte
Anwälte in den Dreck zu ziehen. Auch gibt er ganz offen zu, von anderen Rechtsanwälten
Klienten „abzuziehen“, wie nachfolgendes Zitat beweist.
Mail – Originalausschnitt:
Einen Mann aus Tulln warb ich direkt von Anwalt R. Mayer _ab_ (Jänner), brachte ihn zu
R. F****. Ich bereitete in vielen Gesprächen mit dem dickleibigen Tullner Gerhard E****
in meiner Freizeit den Fall vor, das hatte ihn emotional und sachlich beruhigt. Ich wandte
fünf Treffen zwischen 2 und 5 Stunden auf. Mein Honorar in Summe: 200 Euro!
Wie der obige Mailausschnitt beweist, plaudert er ganz offen über sein Honorar. Der Leser
der sich an uns wandte, wurde mehr oder weniger aufgefordert, seine Rechtsvertretung
zu wechseln, indem Oswald diese diskriminierte.
Mail – Originalausschnitt:
Du bist nun bei Astrid Wagner und dazu sage ich folgendes: Du hast Ihr 1.000 Euro
anbezahlt, die kannst Du abschreiben.
Den Rest zu gegebener Zeit
Das E-Mail erstreckt sich über 1 ½ A4 Seiten. Darin verliert sich Oswald in die Details
seiner Geschäftspraktiken, die wir aber vorerst nicht wiedergeben wollen. Der vom
selbsternannten Machtfaktor angeschwärzte Rechtsanwalt, ließ uns wie zugesagt nach-
folgende Stellungsnahme zukommen.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Wir haben dem Rechtsanwalt zugesagt, von seinem Namen nur den ersten Buchstaben
zu schreiben und den Rest „auszusterndeln“, da dieser um seinen guten Ruf besorgt ist.
Rechtsanwaltskammer sollte handeln
Im telefonischen Gespräch mit Dr. F****, verweist dieser die Angaben ausdrücklich ins
Reich der Fantasie. Vielleicht sollten sich demnächst einige Juristen in der Anwaltskammer
zusammensetzen, um rechtliche Schritte gegen den nicht unbekannten Marcus Oswald
einzuleiten. Im Sinne des Standesansehens wäre das sicherlich von Vorteil.
Stauni
2009-09-18
Brisantes E-Mail
Heute wurde uns von einem Leser ein brisantes E-Mail zugesandt. In diesem behauptet
der Herausgeber eines Online-Magazins, dass er einem renommierten Wiener Rechts-
anwalt Klienten vermittelt.
Erstaunliche Verrechnungsmethoden
Um zu seiner Vermittlungsprovision zu kommen, ist folgender Abrechnungsmodus
einzuhalten:
Gesamtes Honorar ist auf sein Konto zu überweisen, von dem er sich 20 Prozent ein-
behaltet. Die restlichen 80 Prozent werden dann von ihm, an den Rechtsanwalt weiter-
geleitet.
Warten auf Stellungsnahme
Wir haben den betroffenen Anwalt angerufen und dieser hat uns eine schriftliche
Stellungsnahme zu diesem „Vorwurf“ versprochen. Wir sollten dieses Mail bis spätes-
tens 18 Uhr erhalten.
Wir wurden gebeten unseren Beitrag erst nach Erhalt dieser Stellungsnahme zu ver-
öffentlichen, da wir diese unserem Bericht anschließen mögen. Dieser Bitte kommen
wir selbstverständlich gerne nach und ersuchen unsere Leser(innen) um ein wenig
Geduld.
Stauni
2009-09-18
Unsere Skepsis bestätigt sich
Wir haben bereits im Juni einen „Beitrag“ über die absurde Idee verfasst, nicht mehr
benötigte Postbeamte zur Polizei zu versetzen. Seit einiger Zeit hat die Polizei auf Grund
diverser Vorfälle ohnehin Imageprobleme. Da hat sie eine solche „Aktion“ wie ein Loch
im Kopf benötigt.
Stille Rebellion
Von Beginn an waren konservative Kräfte in den Polizeireihen gegen eine solche „Personal-
reform“, wie man aus internen Kreisen erfahren konnte. Allerdings wurde Kritik vorerst nur
hinter vorgehaltener Hand geäußert.
Sicherheitsbedenken
Aber bereits zu Beginn dieses Monats, wurden einige Hände von den Mündern wegge-
nommen. Die Polizeigewerkschaft sprach das laut aus, was sich viele dachten. Es wurden
Sicherheitsbedenken geäußert, da die „frisch importierten Postler“ bereits nach 14-täg-
iger Einschulung, Zugriff zum höchst sensiblen EKIS-Datensystem der Polizei hatten.
Schadensbegrenzung
Natürlich bemühte sich der stv. Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Konrad
Kogler in Schadensbegrenzung. Da alle „umfunktionierten“ Beamten ohnehin eine
Sicherheitsprüfungen durchlaufen müssen, sehe er die Sicherheit gewährleistet, so Kogler.
Das jedoch, hat den Beliebtheitsgrad der ehemaligen Postbeamten in den konservativen
Kreisen der Polizei auch nicht erhöht, wie der jüngste Vorfall beweist.
Es beginnt schief zu laufen
Der Polizist in spe, der von der Telekom überstellt wurde, erschien zum Dienstantritt im
Wachzimmer „Praterstern“ mit einer Alkoholfahne. Weil der Durst vermutlich noch immer
sehr groß war, genehmigte er sich im gegenüberliegenden Weinhaus noch einige „Spritzer“.
Das rief natürlich seine zukünftigen Kollegen auf den Plan und der „Polizeipostler“ wurde
zu Alkotest gebeten, den dieser jedoch verweigerte. Jetzt wartet man bei der Telekom
weitere Ergebnisse ab. Dem inzwischen dienstfrei gestellten Mann, erwarten auch diszi-
plinäre Maßnahmen.
Demonstrative Ablehnung?
Diese ganze Aktion beweist die Unbeliebtheit der Postler bei der Polizei. Wir sind der
Meinung, dass man mit einem „echten“ Polizisten, in Kollegenkreisen nicht so verfahren
wäre.
Die Überstellung von ausgemusterten Postbeamten in den Polizeidienst, wird dem Ansehen
der Polizei sicherlich nicht förderlich sein. Es wäre weitaus sinnvoller, junger engagierte
Männer, die noch Ideale haben, mit einer dementsprechenden Schulung zu guten Polizisten
auszubilden.
Dann wird man eine von der Bevölkerung respektierte und von den Gesetzesbrechern
gefürchtete Polizei haben. Nicht mehr benötigte Postler in den Polizeidienst zu stellen, ist
mehr als ein schlechter Witz.
Stauni
2009-09-17
Top Veranstaltung?
Es muss sich wohl um eine sehr wichtige Veranstaltung der FPÖ handeln, denn warum
hätte man sonst in den heutigen APA-OTS Aussendungen eine „ERINNERUNG“ ver-
öffentlicht.
Braunau am Inn
Ob es wohl am Veranstaltungsort „Bezirk Braunau“ liegt, dass die FPÖ so viel Wert darauf
legt genügend Medienpräsenz zu haben. Hoffentlich leben in der Umgebung des Veranstalt-
ungsortes genügend islamische Mitbürger, Schwarze und sonstige Ausländer, sodass
Herr Strache auch genügend zu kritisieren hat.
Vorsicht bei Kopftuchträgerinnen
Aber „Achtung“ Herr Strache. Sie befinden sich dort im ländlichen Raum und das heißt,
dass nicht alle Frauen die ein Kopftuch tragen, eine Symbol für den Islamismus sind.
Es könnte sich nämlich auch um die „Zenzi“ Bäuerin vom „Stierhof“ handeln.
Was Herr Strache auf keinesfalls vergessen sollte, ist ein Kruzifix und
nachfolgendes Plakat.
Denn in Braunau hat man sich erdreistet, in der Laabstrasse eine Moschee zu errichten.
Diese wurde sogar von Schüler(innen) der „Polytechnische Schule“ Braunau besucht.
Zitat aus der Schulwebsite:
Auch ein Besuch in der Braunauer Moschee und in der Stadtpfarrkirche trug zu einem
besseren gegenseitigen Verständnis bei.
Na wenn das keine Munition für eine dementsprechende Rede ist, wissen wir
nicht weiter.
Nostalgie?
Da Herr Strache ein wahrer Meister in der Polemik ist, wollen wir uns auch einmal darin
versuchen und meinen: Hoffentlich gerät nicht einer der „Blaumänner“ in Hinblick auf
den Veranstaltungsort in nostalgisches Schwärmen.
Stauni
2009-09-15
DÖW
Wir haben heute bezüglich des österreichischen Widerstandes in der NS-Zeit zu recherchieren
begonnen. Dabei sind wir auf das „Dokumentationsarchiv des österreichischen Wider-
standes“ (DOEW) gestoßen.
Auf unsere telefonischen Anfrage über Daten und Ereignisse über Widerstandskämpfer wurde
uns mitgeteilt, dass wir nur bei schriftlicher Anfrage eine Antwort bekommen würden. Leider
haben wir am Telefon mitgeteilt, dass es sich um keinen „Strache“ freundlichen Beitrag
handeln werde.
Nicht sehr auskunftsbereit
Wir haben dann auch unsere Anfrage per E-Mail, an jene Dame die wir zuerst telefonisch
kontaktierten gesendet und haben uns eigentlich Auskünfte erwartet. Weit gefehlt, den
diese besagte Dame, eine gewisse Frau Dr. K., dürfte ein heimlicher „Strachefan“ sein.
Dementsprechend sah auch das Antwortmail aus. Jede Werbeaussendung für Toiletten-
papier hat mehr Inhalt. Unserer Meinung nach ist jene Frau Dr. K. eine Fehlbesetzung für
diesen Posten.
Das ist zwar nicht Thema unseres heutigen Beitrages, zeigt aber auf wie in Österreich teil-
weise mit der Vergangenheitsbewältigung umgegangen wird.
Internetrecherche
Wir haben uns aber nicht entmutigen lassen und im Internet recherchiert, wobei es uns
gelungen ist, einige Namen von Widerstandskämpfern ausfindig zu machen. Was schluss-
endlich aus den meisten Personen geworden ist, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Hier geben wir einige Namen, stellvertretend für eine unbestimmte Anzahl von Widerstands-
kämpfer(innen) wieder, die das mörderische NS-Regime auch teilweise mit Waffengewalt
bekämpft haben.
Widerstandskämpfer
Hitzenberger Mathias, Grünberger Alois, Dorfner Franz, Haider Eduard, Humer Josef, Pfeifer
Eduard, Feiertag Anton, Wolf Erich, Bauer Karl, Pillwein Friedrich, Hubmann Erich, Berger
Ferdinand, Hubmann Josef, Dr. Dürmayer Heinrich, Kammerling Walter, Meller Erich, Eidlitz
Johannes.
Ehrung
Letztere drei Personen, wurden (teilweise posthum) mit dem Ehrenzeichen für Verdienste um
die Befreiung Österreichs ausgezeichnet. All diese Männer haben sich dem menschenveracht-
enden Hitlerregime nicht gebeugt, sondern es massiv bekämpft.
Was hält Strache davon?
Geht man nun von der Logik eines Herrn H.C. Strache aus, bei dem bereits Wehrdienstver-
weigerer während der NS-Zeit als Mörder und Verbrecher gelten, was sind dann die oben
angeführten Männer in den Augen des FPÖ-Chefs.
Der eine oder andere Kämpfer hat sicherlich im Laufe seines Widerstandskampfes einen Nazi
getötet. Auch müsste Herr Strache gegen die heutige Vizebürgermeisterin Renate Brauner
rechtlich vorgehen, war sie es doch, welche die Widerstandskämpfer Kammerling Walter,
Meller Erich, Eidlitz Johannes mit dem dem Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung
Österreichs ausgezeichnet hat.
Lauter Mörder?
Folgt man der „(Un)Logik“ des Bewahrers von Deutschtum, Heimatland und natürlich des
Haidererbe weiter, müssten alle diese Männer Mörder und Verbrecher sein. Sie haben sich
der damals geltenden Rechtsordnung im Naziregime widersetzt und dieses sogar bekämpft.
Bildungsmangel in Geschichte
Uns erstaunt es immer wieder, dass es österreichische Politiker gibt die von der Geschichte
keine Ahnung haben und derartigen Nonsens frei proklamieren. Ebenfalls erstaunlich ist es
aber auch, dass sich andere gewählte Volksvertreter diesen Schwachsinn anhören, ohne
dem „Verzapfer“ von Deutschtum und Heimatland kräftig über den Mund zu fahren.
Stauni
2009-09-14
Straches Magenschmerzen
Das stößt einem Herrn Strache sauer auf. Da fordert doch die Nationalratspräsidentin
Barbara Prammer (SPÖ) und der Stadtrat David Ellensohn (Grüne) die Rehabilitation
von österreichischen Wehrmachts-Deserteuren aus der NS-Zeit.
Noch sinnvoll?
Ob eine solche Rehabilitation 64 Jahre nach Kriegsende noch einen Sinn hat, sei jedoch
dahingestellt. Die meisten Kriegsdienstverweigerer, soferne diese das Jahr 1945 über-
haupt überlebt haben, werden ohnehin schon verstorben sein.
Symbolische Handlung
Eine Rehabilitierung von Personen, die den Unrechtsgehalt und den verbrecherischen
Charakter des nationalsozialistischen Regimes erkannten und dies mit ihrem Gewissen
nicht vereinbaren konnten und daher dieses Verbrecherregime bekämpften, wäre zumin-
dest noch eine symbolische Handlung zur Vergangenheitsbewältigung.
Die meisten dieser Personen, die sich dem Kriegsdienst im „Dritten Reich“ entzogen oder
das Mörderregime anderwärtig bekämpften, haben dies ohnehin mit ihrem Leben bezahlt.
Niederlage am Ulrichsberg
Der FPÖ-Chef H.C. Strache, der schon durch die Absage des Bundesheeres beim Ulrichs-
bergtreffen eine herbe Niederlage einstecken musste, sieht in jenen Personen die sich
durch Kriegsdienstverweigerung den Unrechtshandlungen des Hitlerregimes entzogen,
Mörder oder sonstige Verbrecher.
Es wäre auch sehr interessant zu wissen, was Strache eigentlich von den Widerstands-
kämpfern hält. Folgt man seiner Logik, müssten diese ebenfalls lauter Mörder und Gesetz-
lose gewesen sein.
Kriegsdienstverweigerer waren Mörder
„Man sollte nicht im Nachhinein den Fehler begehen, diese Menschen zu glorifizieren. Es
sind oftmals auch Mörder gewesen“, sagte der FPÖ-Chef im Interview mit der APA.
„Deserteure waren Menschen, die eigene Kameraden und Soldaten vielleicht teilweise
auch erschossen und umgebracht haben….“, so Strache weiter.
Deutsche Sprache, schwere Sprache
Bei der obigen Stracheaussage haben wir uns gefragt, wie kann man eine andere Person
„vielleicht teilweise erschiessen oder umbringen.“ Was der FPÖ-Chef wohl damit gemeint
hat?
Ja, die deutsche Sprache hat schon ihre Tücken. Das haben die Bewahrer von Deutschtum
und Heimatland schon mit einem Wahlplakat bewiesen, wo sie nicht fähig waren einen
„geraden“ deutschen Satz zu schreiben.
Geschichtsbücher lesen
Wenn Herr Strache schon auf Mördersuche im „Dritten Reich“ ist, können wir ihm emp-
fehlen, sich in noch vorhandenen Unterlagen der „SS“, „Gestapo“ oder sonstigen Spezial-
einheiten des NS-Mörderregimes einzulesen.
Wir fragen uns immer wieder, ob der FPÖ-Chef seine geistigen Ergüsse, die er regelmäßig
von sich gibt, auch wirklich selbst glaubt.
Stauni
2009-09-13
Im Schatten des Bruders
Wieder schief gelaufen für Mister Jermain Jackson, der Zeit seines Lebens im Schatten
seines berühmten Bruder Michael stand. Er wollte bereits 2007 ein Come-Back der Gruppe
„Jackson Five“ starten, aus dem allerdings nichts wurde.
Schon damals betonte Jermain, dass der Vorwurf des Kindesmissbrauch von Michael, die
Wiedervereiningung der Band verzögert hatte. Sein Freispruch hätte auf jeden Fall
eine „Stärkung“ der Jacksons zur Folge gehabt.
Der grosse Coup
Vom neuen Stärkegefühl konnte Jermain jedoch nicht abbeissen und daher kam ihm der
plötzliche Tod seines Bruders sicher nicht ungelegen. In Zusammenarbeit mit dem findigen
Veranstaltungsorganisator Georg Kindel, wollte man in Wien ein „Tribute-Konzert“ über
die Bühne bringen.
Es hätte wahrscheinlich der ganz grosse Coup des Mister Jermain Jackson werden sollen.
Etliche „Stars“ aus der Musikwelt, wie Mary Blige, Chris Brown, Madonna, U2, Steve Wonder,
R. Kelly etc., sollten auf diesem Konzert auftreten, zumindest wenn es nach den Panthasie-
vorstellungen von Kindel und J. Jackson gegangen wäre.
No Money, no Stars
Da diese „Stars“ sicherlich nicht auf Luft nach Wien gekommen wären, machte man sich auf
die Suche nach einer finanziellen Garantie, falls die Veranstaltung ein Flop werden würde.
Die beiden Männer wurden auch prompt fündig.
Und zwar in den Personen Renate Brauner (Vizebürgermeisterin), die sich zwar gerne mit
Mister Jermain medienwirksam ablichten lässt, aber dafür für Anfragen vom gemeinen Volk
kein Gehör hat und Brigitte Jank (Präsidentin der WK Wien) die von der Wirtschaft sehr
wenig bis gar keine Ahnung hat.
Exotische Charme
Beide Damen waren offensichtlich von der Charme des Mister Jermain so angetan, sodass
es Frau Brauner erstaunlicherweise schaffte, 600.000,- Euro als Subvention für dieses
„Tribute Konzert“ aufzutreiben.
Allerdings nicht aus ihrer Privattasche, sondern auf Kosten der Steuerzahler, welche die
Fussball-EM noch immer, in nicht so guter Erinnerung haben. Frau Jank versuchte die
Werbetrommel zu rühren.
Steuerzahler hätte gehaftet
Diese finanzielle „Garantie“ hätte sicherlich den einen oder anderen „Star“ dazu veranlasst,
auf diesem Konzert aufzutreten. Hätte die Veranstaltung nicht den gewünschten finanziellen
Erfolg gebracht, wäre auch nichts passiert, denn der Steuerzahler hätte ohnehin dafür bezahlt.
Nun war die ganze Angelegenheit bereits so offensichtlich, sodass die ÖVP, Grünen, FPÖ und
BZÖ gegen die Pläne von Brauner, Opposition bezogen. Auch fast alle Medien standen den
Subventionsplänen kritsch gegenüber.
Erstaunliche Ausrede
Diesen Umstand benützte der Organisator Georg Kindel als Ausrede, weil er offensichtlich
jene „Stars“ die in seinem Wunschdenken vorkamen, nicht nach Wien bewegen konnte.
„Die teilnehmenden Künstler sind zum Teil respektlos behandelt worden und hätten schon um
ihren Ruf gefürchtet“, so Kindel.
Finanzschwacher Organisator
Nun sprach der Bürgermeister von Wien, Michael Häupl ein Machtwort und durchkreuzte die
erstaunlichen Subventionspläne von Brauner, wodurch das für den 26.09.2009 geplante Kon-
zert auf einmal abgesagt wurde.
Also zu den Toporganisatoren dürfte ein Herr Kindel nicht gehören, wenn er nicht in der Lage
ist, ein Konzert mit eigener (finanzieller) Kraft auf die Beine zu stellen.
Vorausdenkender Bürgermeister
Der Grund für Häupls Einschreiten liegt klar auf der Hand, denn er wollte seinen politischen
Gegnern keine Munition für die nächsten Gemeinderatswahlen in die Hände spielen. Ein Herr
Strache hätte es sehr wohl zu verwerten gewusst, wenn der Steuerzahler für ein Flop-Tribute
Konzert aufkommen hätte müssen.
Pietätlos
Für uns ist dieses Tribute Konzert ohnehin sehr dubios. In unseren Augen wird mit aller Gewalt
versucht, aus dem Tod des Michael Jackson noch so viel wie möglich herauszuholen. Eine der
-artige Veranstaltung hat mit „Tribute“ nichts zu tun, sondern gleicht eher einer Leichenfledderei.
Stauni
2009-09-12
Handy ja, Masten nein
Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.
Ohne Masten kein Handy
In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.
Gemeinderat entschied negativ
In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.
Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.
Strafanzeige
Allerdings was jetzt kommt ist höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.
Erstaunliche Zukunftsaussichten
Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
2009-09-09
Mit Kanonen auf Spatzen schießen
Tierschützer haben es schwer, denn wo mit dem Leid von Tieren Geld verdient wird, stehen
sie meist auf verlorenen Posten. Wenn diese ihre Tierliebe dann mit annähernd der selben
Intensität durchsetzen wollen, wie die Tierquäler die Tiere quälen, scheut die Justiz nicht
davor zurück, auch mit dem Mafiaparagrafen vorzugehen.
Gewaltlose Beobachtung
Das ist allerdings nicht unser heutiges Thema, sondern wir wollen uns mit der jüngsten APA-
Aussendung des VGT (Verein gegen Tierfabriken) befassen. Dieser hatte am 01.09.2009 das
Ponykarussell im Wiener Prater, insgesamt 5 Stunden lang beobachtet.
Dabei konnte festgestellt werden, dass die Pferde nicht im gesetzlich vorgeschrieben Zeitraum
ausgetauscht wurden. Auch waren drei Ponys mit Maulkörben versehen, die der Gesetzgeber
ebenfalls verbietet.
Weiters wurde beobachtet, dass die Tiere innerhalb von 3 Stunden kein einziges Mal getränkt
wurden, obwohl es an diesem Tag sehr sonnig und warm war. Laut Angaben des VGT kann
dies durch fünf Augenzeugen bestätigt werden. Soviel zu den Fakten.
Trauriger Traditionsbetrieb
Das Ponykarussell ist wohl die traurigste Tradition die der Wiener Prater zu bieten hat. Es
existiert bereits seit 1887, also lang vor der Motorisierung der Menschheit. In diesem Zeit-
raum wurde die Wiener Veranstaltungsverordnung zig-mal novelliert, aber an den Tier-
schutz wurde dabei offensichtlich nicht gedacht.
Nicht mehr zeitgemäß
Heute, im Weltraumzeitalter stehen dem Praterbesucher zahlreiche moderne Vergnügungs-
möglichkeiten zur Verfügung. Das ein Ringelspiel, welches von Pferden stupid ewig im Kreis
gezogen wird ein Vergnügen sein soll, bezweifeln wir.
Dieses Pferdekarussell ist schlicht und einfach nicht mehr zeitgemäß und wird dennoch auf
Kosten von Tieren mit behördlicher Bewilligung aufrecht erhalten. Kein normaler Mensch
käme heutzutage auf die Idee, sein Auto gegen ein Pferdefuhrwerk einzutauschen.
Seltsames Vergnügen
Also welches Vergnügen kann es wohl bereiten, sich auf Kosten von geschunden Kreaturen
zu belustigen. Ja sicher gibt es Leute, die auch gerne bei Hundekämpfe zusehen und dabei
ihr Vergnügen haben. Auf solche Perverslinge kann die Gesellschaft aber getrost verzichten.
Artgerechte Tierhaltung
Der Praterverband reagierte prompt und meinte das alle Vorwürfe haltlos seien und nicht der
Realität entsprechen. Na dann sollten sich die Damen und Herren vielleicht einmal bemühen
beim Pferdekarussell vorbeizuschauen und einmal scharf nachdenken, ob es ihnen Spaß
bereiten würde, den ganzen Tag bei lauter Musik im Kreis zu gehen.
Erstaunlich ist auch die Rechtfertigung, dass es in den vergangenen Jahren, behördlicherseits
keinerlei Beanstandungen gegeben habe und die artgerechte Haltung weit über die Mindest-
anforderung erfüllt werde.
Ahnungslos
Na da staunen wir aber, was sich diese Person wohl gedacht haben muss, als sie diesen
geistigen Erguss von sich gegeben hat. Wahrscheinlich erfolgte die Rechtfertigung unter
dem Motto „Pech gehabt, wäre es halt kein Pferd geworden.“
Das dieser Mensch keine Ahnung von artgerechter Tierhaltung hat, hat er mit seiner Aussage
eindeutig bewiesen. Ein Pferd ist ein Fluchttier, dass gewohnt ist täglich weite Strecken zurück-
zulegen.
Allerdings nicht angekettet im Kreis und unter lautstarker Musikbegleitung. Wir wollen gar nicht
wissen, wie bei diesem Menschen eine „nicht“ artgerechte Tierhaltung aussieht.
Beispiel Kasachstan
In unseren Augen ist der Betrieb dieses Pferdekarussells eindeutig Tierquälerei. Man kann nur
hoffen, dass die zuständigen Stellen „irgendwann“ einsehen werden, dass das unnötige
Quälen von Tieren zur Volksbelustigung nicht mehr zeitgemäß ist.
Allerdings glauben wir nicht wirklich daran, den in Kasachstan sind Bärenkämpfe ja auch noch
nicht verboten.
Stauni
2009-09-08
Kein rechtsfreier Raum
Die Ausübung der Fischerei ist in Österreich an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Die
Gesetzgebung ist Landessache und daher können Gesetze innerhalb der Bundesrepublik
von einander abweichen.
NÖ Fischereigesetz 2001 (NÖ FischG 2001)
§ 9
Rechtliche Voraussetzungen für das Fischen
(1) Wer fischt, muss eine gültige Fischerkarte (§ 14) oder
eine gültige Fischergastkarte (§ 16) und einen amtlichen
Lichtbildausweis mit sich führen.
So besagt es das niederösterreichische Fischereigesetz. Zur Erlangung einer gültigen Fischer
-karte für das Bundesland Niederösterreich, muss ein Kurs mit abschließenden positiven
Prüfungsergebnis absolviert werden.
Sinn und Zweck
Eine Art Führerschein für Angler. Das ist auch gut so, den die angehenden Petrijünger
sollen außer den Schonzeiten, Mindestmaßen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
auch lernen, wie die einzelnen Fische überhaupt aussehen.
Was nützt es jemanden wenn er die Schonzeit und das Mindestmaß eines Zanders
auswendig lernt und keine Ahnung davon hat, wie dieser Fisch eigentlich aussieht.
All dies wird in diesen Fischereikursen gelehrt.
Tourismus
Der Gesetzgeber hat unter Bedachtnahme der Fremdenverkehrswirtschaft eine Aus-
nahme bezüglich der Fischergastkarte gemacht. Grund dafür war, dass es aus organi
-satorischen Gründen nicht machbar und einem Urlauber auch nicht zumutbar ist,
diesen in einen Kurs zu schicken, wenn er in Niederösterreich angeln will.
§ 16
Fischergastkarten
(1) Die Fischereirevierverbände stellen auf Antrag Fischergastkarten für ein
Kalenderjahr an Fischereiausübungsberechtigte aus. Zuständig für die Aus-
stellung ist jeder Fischereirevierverband.
(6) Die Fischergastkarte ist nicht übertragbar. Die Ausübung der Fischerei mit
einer Fischergastkarte ist höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr zulässig.
Die Hintertür
Das sind die zwei wichtigsten Punkte aus dem § 16, welche die Ausnahme regeln, denn
mit einer Fischergastkarte braucht man weder Kurs, noch Prüfung.
Das rief natürlich etliche „Schlaue“ auf den Plan, die sich durch diese Regelung den
Fischereikurs ersparten.
Sie brauchten sich nur immer wieder eine Gastkarte lösen und taten damit dem Gesetz
genüge. Auch die Karten ausgebenden Fischereivereine dachten sich nichts dabei, denn
nach dem Gesetzestext war es legal.
Gleichheit vor dem Gesetz?
Eine solche Handhabung kann nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein und wider-
sprach auch dem Gleichheitsgrundsatz. Beim Lösen einer Jahreskarte benötigte man
eine positiv absolvierte Prüfung und wer sich halt die Fischerkarte auf „Raten“ nahm,
ersparte sich dies.
Weil es in etlichen Fischereiverbänden, bzw. Vereinen so gehandhabt wird und wir dies
erstaunlich fanden, setzten wir uns mit der zuständigen Stelle, dem NÖ Landesfischerei-
verband in Verbindung.
Klärung auf höchster Ebene
Unser Gesprächspartner war Herr Dr. Anton Öckher, Landesfischermeister des NÖ LFV.
Der kompetente Jurist, der an der Konstruktion dieses Gesetzes mitbeteiligt war, wusste
von diesem Problem und setzte uns davon in Kenntnis, dass es aus diesem Grund auch
im heurigen Jahr eine Änderung des NÖ Fischereigesetzes 2001 gegeben hatte.
Der besagte Absatz in der Bestimmung über Fischergastkarten wurde wie folgt
geändert:
Im § 16 Abs.6 wir die Wortfolge „höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr“ durch die
Wortfolge „pro Kalenderjahr nur für einen Zeitraum von 30 Tagen gerechnet
ab dem Tag der Ausfolgung,“ ersetzt.
Diese Aussage ist glasklar und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Der „Fehler“ lag auf
unserer Seite, da wir das neue Gesetz noch nicht kannten. Aus diesem Grund wollten
wir eigentlich gar keinen Beitrag mehr darüber verfassen.
Auch so manche Fischereiverbände oder Vereine, sind von der Gesetzesänderung nicht
in Kenntnis und daher verfahren diese noch immer nach der „alten Methode“.
Aus diesem Grund hat uns Herr Dr. Anton Öckher ersucht, trotzdem einen Beitrag über
das Thema zu veröffentlichen. Diesem Ersuchen sind wir auch gerne nachgekommen.
Stauni
2009-09-07
Valentinstag
Am 14.Februar 2009, haben wir den Beitrag Farce AWD-Klage passend zum Valentinstag
verfasst.
Nach den Troubles rund um den Finanzoptimierer AWD dachten wir, dass sich kein ver-
nünftiger Mensch mehr von dieser Firma beraten lassen würde. Auch die Prozessflut die
der VKI angekündigt hatte, veranlasste uns zu glauben, dass AWD Insolvenz anmelden
würde.
Wie ein Phönix aus der Asche
Da waren wir doch sehr erstaunt, als uns in der heutigen Ausgabe der „Kronenzeitung“
dieses ganzseitige Inserat entgegenprangte, vor allem weil diese erst vor einem halben Jahr,
kein gutes Haar an dem Finanzoptimierer AWD gelassen hatte.
Bis zu 8.000 betroffene Österreicher können den unabhängigen Finanzoptimierer klagen, der
bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll, so stand es damals in der „Kronenzeitung“
zu lesen.
Keine kritischen Worte mehr
Jedenfalls dürfte man bei der auflagenstärksten Tageszeitung einen Sinneswandel gehabt
haben, denn statt kritischer Worte gab es heute eine ganze Seite für den AWD. Selbstver-
ständlich war dies nicht gratis, denn eine ganzseitige Einschaltung in der „Kronezeitung“
für Österreich kostet schlappe 37.764,- Euro.
Auch vom Konsumentenschützerverein VKI ist kein Bild und Ton im negativen Sinne zu
vernehmen. Das könnte vielleicht daran liegen, dass sich die Herrschaften im März dieses
Jahres, bei einem Prozess gegen den AWD eine blutige Nase geholt haben. 1:0 für den
AWD
Perfektion?
Erstaunlich ist auch der Slogan des AWD: „Perfektion? Oft versucht, aber nur selten
erreicht.“ Was damit wohl gemeint sein mag? Man sollte vielleicht die 8.000 betroffenen
Österreicher(innen) fragen, die Unsummen an Geld verloren haben, weil sie sich den
geschulten Beratern des Finanzoptimierers anvertraut hatten.
Stauni
2009-09-07
Der arme Herr Huber
Der Tiroler BZÖ-Chef und Abgeordnete zum Nationalrat, Gerhard Huber soll seit Jahren
in den Schmuggel von gefälschten Markenartikeln verwickelt sein. Dieses Schmuggelgut
soll er in einer Lagerhalle in Kärnten, nebst „getrockneter Essigsäure“ gelagert haben.
Staatsanwalt ermittelt
Laut dem Nachrichtenmagazin „Profil“ wird ihm dies von der Staatsanwaltschaft in einer
Anzeige vorgeworfen. Huber bezeichnet die Anschuldigungen als haltlos und lächerlich.
Auch Vorwürfe von ehemaligen Mitarbeitern, wegen aufklärungsbedürftiger Grundstücks-
geschäfte und den Versuchen enorme Beträge an nordkoreanischen Banknoten zu wech-
seln, sieht Huber als Verschwörung.
Intrigenspiel ?
Diese Verschwörungstheorie hatte schon sein Chef Peter Westenthaler ins Spiel gebracht,
als er wegen „falscher Zeugenaussage“ gerichtlich verurteilt wurde. Er hatte aber Pech
dass ihm niemand glaubte, dass sein politischer „Erfolgkurs“ nur mit einer Intrige ge-
stoppt werden kann.
Dafür hat das BZÖ mit dem ausserordentlichen Sympathieträger spezielles Glück. Als
vorbestrafter Sicherheitsprecher seiner Partei, weiss er wenigstens von was er redet.
Soviel Glück haben die Sozialdemokraten nicht. Sie haben einen Zivildiener als Ver-
teidigungsminister.
Unwissenheit schützt vor Strafe
Da stellte sich sein Parteikollege Gerhard Dörfler schon etwas schlauer an. Er mimte
im Ortstafelskandal den Ahnungslosen, was ihm prompt die Einstellung seines Straf-
verfahrens einbrachte. Er wusste es halt nicht besser der Arme und wo keine Schuld
nachweisbar ist, kann auch keine Strafe verhängt werden.
Und falls doch
Wir gehen natürlich von der „Unschuld“ des Herrn Huber aus, wollen ihm aber trotzdem
einige kleine Ratschläge geben, falls sich die Anschuldigungen als wahr herausstellen
sollten.
Aspirin statt Heroin
Die „getrocknete Essigsäure“ deren korrekte Bezeichnung Essigsäureanhydrid ist,
wird war zur Herstellung von Heroin benötigt, ist aber auch zur Produktion von Aspirin
erforderlich. Also was liegt näher dem Richter zu erklären, dass man eigentlich nur
Kopfwehpulver herstellen wollte.
Gattin war shoppen
Zu den angeblich geschmuggelten Markenprodukten, gibt es auch eine einfache Erklärung.
Bei letztem Asienurlaub hatte die Gattin übermässig Schuhe und Handtaschen eingekauft.
Da die Wohnung zu klein war um den ganzen „Krempel“ aufzubewahren, musste dieser in
einer Lagerhalle untergebracht werden.
Wenn diese Rechtfertigung Frau Bandion-Ortner zu Ohren bekommt, ist die Einstellung so
gut wie sicher. Aus dem Asienurlaub ergeben sich natürlich auch die übriggebliebenen
nordkoreanischen Banknoten, die man in heimtlichen Gefilden zu einem besseren Wechsel-
kurs in Euros eintauschen wollte. Warum soll Ökonomie eigentlich strafbar sein ?
Bankmanager machen es vor
Was die aufklärungsbedürftigen Grundstücksgeschäfte betrifft, ist natürlich alles
Nonsens. Welche Immobilien- und Grundstücktransaktionen sind in der Wirtschafts-
krise nicht aufklärungsbedürftig. Das haben uns doch in letzter Zeit zahlreiche Bank-
manager mit ihren Ostgeschäften bewiesen und diese bekamen dafür noch einen
Bonus.
Stauni
2009-09-06
Keine Wahlen, kein Interesse am Volk
Ein interessantes Experiment veranstaltete die „Wiener Bezirkszeitung“. Sie versendete
im heurigen Sommer insgesamt 110 E-Mails an verschiedene Politiker aller Parteien in
Wien.
Sinn der Aktion war, die Bürgernähe der Damen und Herren zu testen. Das Ergebnis war
erschütternd, den lediglich 47 E-Mails wurden auch tatsächlich beantwortet.
Wahrscheinlich lag es daran, dass es unmittelbar keine Wahlen gibt und daher die viel
propagierte Bürgenähe wie ein Eis im Sommer geschmolzen ist. Folgende Inhalte wurden
unter fiktiven Absender an die Wiener Stadtpolitiker(innen) versendet.
E-Mail Nr: 1
Sehr geehrte/r Herr/Frau ……
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Stadt Wien für die Errichtung von Sicherheitstüren
einen finanziellen Zuschuss gewährt. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
E-Mail Nr: 2
Sehr geehrte/r Herr/Frau ……
Ich finde es eine Frechheit und Zumutung, dass die Wiener Linien wieder einmal die
Tarife erhöht haben. Warum unterstützen Sie, als gewählter Vertreter des Volkes,
nicht die Wiener und verhindern dies. Ich ersuche höflichst um eine Antwort.
Als Wartezeit für die Anworten, gab man sich bei der „Wiener Bezirkszeitung“ eine
Frist von 10 Tagen vor. Wie bereits eingangs erwähnt, waren die Reaktionen spärlich.
Antwortübermittlung in Prozenten: ÖVP 55% , FPÖ 50% , Grüne 43,8 % und SPÖ 36,6%.
TOP 6 (haben geantwortet)
SPÖ Kathrin Gaal (Gemeinderätin) umgehende Antwort
GRÜNE Rüdiger Maresch (Gemeinderat) umgehende Antwort
SPÖ Susanne Bluma (Gemeinderätin) umgehende Antwort
ÖVP Alexander Neuhuber (Gemeinderat) Antwortdauer 25 Minuten
SPÖ Siegi Lindenmayr (Gemeinderat) Anwortdauer 28 Minuten
Grüne Waltraud Antonov (Gemeinderätin) Antwortdauer 1 Stunde/23 Minuten
FLOP 6 (keine Antwort)
SPÖ Michael Häupl (Bürgermeister) verweilte möglicherweise im Urlaub oder nimmt
bereits das nahende Ende seiner Ära zur Kenntnis. Also für was noch anstrengen.
SPÖ Renate Brauner (Vizebürgermeisterin) fand es nicht notwendig zu antworten,
wenn dies ihr Chef auch nicht tut. Ja, wenn die Katze aus dem Haus ist, haben die
Mäuse bekanntlicherweise Kirtag.
SPÖ Christian Oxonitsch (Stadtrat f. Bildung, Jugend, Information und Sport) fühlte
sich offensichtlich für Sicherheitstüren und Fahrpreiserhöhungen nicht zuständig.
SPÖ Sonja Wehsely (Stadträtin f. Gesundheit und Soziales) wäre zumindest aus sozialen
Gründen zu einer Antwort verpflichtet gewesen. Sie zog es aber ebenfalls vor zu schweigen.
GRÜNE David Ellensohn (Stadtrat) antwortet wahrscheinlich nur auf Mails von Superreichen,
die ihm eine freiwillige Vermögenssteuer anbieten. Mit arme Schlucker, für die eine Fahr-
preiserhöhung der „Öffis“ ein Problem darstellt, will er nichts zu tun haben.
GRÜNE Monika Vana (Stadträtin und Frauensprecherin) tauscht sich offensichtlich nur
mit Bewerberinnen für den Job als „Rathausfrau“ aus. Aber auch Arbeitslose die das
AMS verklagen wollen, haben Chancen von ihr eine Antwort zu erhalten. Am „Otto Nor-
malverbraucher“ mit seinen Sorgen, hat Frau Vana vermutlich kein Interesse.
Unser Fazit: Jene Politiker die am meisten ihre Volksnähe propagieren, wollen mit dem
Wahlvolk nichts zu tun haben, wenn nicht gerade eine Wahl ins Haus steht.
Stauni
2009-09-05
Gerichtliche Sonderbehandlung
Anfang März dieses Jahres haben wir nachfolgenden Beitrag über die Sonderbehandlung
des deutschen Politikers Dieter Althaus, vor einem österreichischen Gericht geschrieben.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=128;manche-sind-gleicher&catid=1;erstaunliches
Althaus verschuldete in der Steiermark einen Schiunfall, welcher den Tod einer 41-jährigen
slowakischen Staatbürgerin zur Folge hatte. An und für sich ein tragisches Ereignis, dass
aber jeden passieren kann.
Was aber dann passierte war in der Tat erstaunlich. Althaus musste nicht einmal vor Gericht
erscheinen, da er sich angeblich ohnehin nicht mehr genau an den Unfallvorhergang erinnern
konnte.
Devotes Bezirksgericht Irdning
Er wurde in einem „Eilverfahren“ vom BG Irdning, wegen fahrlässiger Tötung zu einer
Strafe von 33.000,- Euro und einem Schmerzensgeld von 5.000,- Euro verurteilt. Ein
„Klacks“ für den betuchten Politker Dieter Althaus.
Da war die Justiz wohl irgendjemanden sehr hörig, den Althaus gehört der CDU an und
diese ist die deutsche Schwesternpartei der ÖVP. Außerdem stand in Deutschland der
Wahlkampf für die Landtagswahlen vor der Türe.
Kein Interesse an der Öffentlichkeit
Da der Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus der Spitzenkanditat der CDU
war, wollte man offensichtlich einen öffentlichen Prozess verhindern. Da nützte selbst
der von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Rami eingebrachte Antrag auf Wieder-
aufnahme des Althaus-Verfahrens wegen schwerer Prozessmängel nichts.
Dieser wurde durch die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, in einer Rekord-
zeit von 2 Wochen abgelehnt. Erstaunlich wie schnell die „unabhängige“ Justiz im Falle
eines Politikers agieren kann, wenn es zu dessen Vorteil ist.
Ablehnung der Zweiklassengesellschaft
Hatte man nun in der Politik geglaubt, mit dieser Vorgehensweise eine „gmahte Wies´n“
erreicht zu haben, ging der Schuss nach hinten los. Die deutschen Wähler(innen) erteilten
Althaus eine kräftige Abfuhr, denn diesen dürfte der nicht stattgefundene Prozess noch
in guter Erinnerung gewesen sein.
Wir finden das prima, wie sich die deutschen Wähler(innen) verhalten haben. Es macht zwar
den Schaden der durch Althaus verursacht wurde nicht wieder gut, aber das Wählervolk hat
eindrucksvoll bewiesen was es von der Zweiklassengesellschaft hält.
Die CDU stürzte massiv in der Wähler(innen)gunst ab und landete bei 31,2 Prozent und
benötigt daher erstmals seit zehn Jahren, wieder einen Koalitionspartner um weiter regieren
zu können.
Rücktritt
Eines muss man jedoch Dieter Althaus zu Gute halten. Auch wenn sicherlich sanfter Druck
auf ihn ausgeübt wurde, zog er aus diesem Wahldebakel seine Konsequenzen. Er trat als
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und als Landesvorsitzender der CDU Thüringen
mit sofortiger Wirkung zurück. Von diesem Verhalten könnte sich so mancher öster-
reichischer Politiker ein „Scheibchen“ abschneiden.
Frau Bandion-Ortner denkt nach
Für uns bedeutet dieses niederschmetternde Wahlergebnis, auch eine indirekte Abfuhr an die
österreichische Justiz. Aber das wird sicherlich nicht die erste Sorge der Justizministerin sein,
sondern wir tippen eher darauf, dass sie sich ihren Kopf darüber zerbricht, wie man zu einer
Sondergenehmigung für die Benutzung von Busspuren kommt.
Stauni
2009-09-04
Hohe Arbeitmoral ?
Besonders eilig in die Arbeit zu kommen, hat es wohl die Justizministerin Claudia Bandion-
Ortner. Aus diesem Grund dürfte sie auch bei der MA 46 einen Antrag für eine Sonder-
fahrerlaubnis gestellt haben.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at)
Macht Platz für die eilige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
Der Stau
Wie die Tageszeitung „ÖSTERREICH“ in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, möchte
die eilige Justizministerin auf ihrem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause, die Bus- und
Taxispuren in der Burggasse, bzw. Neustiftgasse im siebenten Wiener Gemeindebezirk
benutzen.
Die beiden Straßenzüge seien permanent verstaut, während man auf der Busspur freie
Fahrt hätte, so lautet die Begründung von Frau Bandion-Ortner. Diese Feststellung
haben vor ihr bereits zig-tausende andere Autofahrer auch gemacht und keinen Antrag
auf Sondererlaubnis eingereicht.
Über einen solchen Antrag von „Otto Normalverbraucher“ hätte man sich bei der
MA 46 ohnehin schief gelacht. Beim Ministeransuchen wird man wahrscheinlich im vor-
auseilendem Gehorsam einen Kniefall machen.
Manche sind halt gleicher
Offensichtlich hat Frau Bandion-Ortner mit dem Ministerposten, ihren Realitätssinn ver-
loren. Als Juristin sollte sie eigentlich wissen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich
sind.
Daher ist es erstaunlich, warum gerade sie für den täglichen Weg zur und von der Arbeit
eine Ausnahme bekommen soll.
Öffis benutzen
Wenn die Justizministerin unbedingt diese Sonderspuren benutzen will, können wir ihr
empfehlen mit dem Taxi oder dem städtischen Autobus zur Arbeit zu fahren.
Als Regierungsmitglied hätte sie ohnehin eine Vorbildfunktion zu erfüllen und was liegt da
näher, als auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Sie könnte auch ein Fahrrad benut-
zen und würde damit vermutlich „vier Fliegen“ mit einer Klappe erschlagen.
Bei den Grünen punkten
Sie wäre umweltfreundlich unterwegs, betriebe automatisch Sport, käme völlig staufrei
voran und könnte Sympathien bei den GRÜNEN sammeln.
Vielleicht würde ihr das bei der nächsten Regierungsbildung helfen wieder ins Ministeramt
zu kommen. Denn ein Dr. Wolfgang Schüssel kann ihr „gottseidank“ nicht mehr nützlich
sein.
Stauni
2009-09-03
Fundstück 04
Bei unserer Internetrecherche über die ominöse Dame, die erst kürzlich auf einer Burg
und dann bei einem Heurigen in Niederösterreich splitternackt aufgetaucht ist, haben
wir folgend erstaunliches Fundstück gefunden.
Virtuelle Peepshow
Unter folgenden Link: http://www.incident.net/works/miseanu/nues.html können Sie eine
Flash Animation aufrufen. Wenn Sie mit der Maus auf eine der 58 vorbeiscrollenden
Damen fahren, erscheint diese dann splitternackt. Mit einem zusätzlichen Mausklick
zeigt diese dann ihr Hinterteil.
Was ist die Aussage ?
Was der Künstler Reynald Drouhin, der das Webprojekt „Mise a nu“ geschaffen hat, damit
ausdrücken wollte, bleibt für uns im Unklaren. Ist es eine Werbeaktion für einen Textildis-
counter oder soll es einen Vorstellungstermin in einer Peepshow darstellen ?
Auf jeden Fall geben wir mit diesem Beitrag, den „Kampfemanzen“ von „dieStandard“,
die zu unseren treuen Leserinnen zählen, wieder reichlich Gesprächsstoff.
(Fotoquelle: www.diestandard.at)
Auf Reaktionen gespannt
Man(n) darf auch gespannt sein, wie die feministische Aktionsgruppe dicker Frauen
dieses Webprojekt sehen wird. Sie kündigen im „die Standard“ für den 17.09.2009,
ab 17:30 Uhr ein Vernetzungstreffen mit anderen dicken Aktivistinnen an.
Diskriminierung durch fehlende Bilder
Dabei soll es um Diskriminierungen durch Vernachlässigung, Abnehmcamps, Magenband-
Operationen, Kleidergrößennorm und Schönheitsidealpropaganda gehen. Und nicht zuletzt
würden fehlende (Vor)-Bilder, das Leben von dicken Frauen beeinträchtigen.
Damit sind wir beim Kern dieses Webprojekts. Bei den gezeigten 58 Damen, ist keine einzige
dicke Frau dabei. Werden die schwergewichtigen Kampfemanzen diese Tatsache als Diskrimi-
nierung werten oder nicht ?
Stauni
2009-09-03
Mehr offene Stellen, mehr Arbeitslose
Erstaunliche Entwicklung am Arbeitsmarkt. Während auf der einen Seite in Wien eine deutliche
Steigerung der offenen Stellen zu verzeichnen war (plus 3,6 Prozent mehr als im August des
Vorjahres), schnellten anderseits die Arbeitslosenzahlen im selben Zeitraum um 14,6 Prozent
in die Höhe.
Lag es am Wetter ?
An was das wohl gelegen hat ? Gut, das Wetter war im August hervorragend und da ist es
doch sicher angenehmer auf der Donauinsel zu liegen, als irgendwo zu malochen. Insge-
samt waren in Wien 72.412 Personen „arbeitslos“ gemeldet, also um 9.218 Personen mehr,
als vor einem Jahr. Der August 2008 war auch ziemlich verregnet.
Optimistische Unternehmer
Im selben Zeitraum haben auch Wiener Unternehmer 4.841 offene Stellen bei AMS gemeldet.
Aus unserer Sicht ein sinnloses Unterfangen, es sei denn man hat nichts besseres zu tun, als
sich den ganzen Tag, von den AMS entsandten Personen, sofern diese überhaupt erscheinen,
folgenden Spruch anzuhören: „Geh Masta, gib ma an Stempel und i bin glei wieda furt.“
Sollte dies einmal einem Unternehmer zuviel werden und dieser sich beim AMS beschweren, wird
in Zukunft vermutlich Plan „B“ in Kraft treten, sofern man beim AMS etwas gegen den Arbeits-
unwilligen unternommen hat.
Entrechtete Arbeitslose
Monika Vana, Stadträtin der Grünen Wien, hat in ihrem grenzenlosen Optimismus festgestellt,
das Arbeitslose eigentlich keine Rechtsberatung gegenüber dem AMS haben. Sie merkt an,
dass es für alle möglichen Probleme Anlaufstellen gibt, nur bei der Arbeitslosigkeit nicht.
Was für Probleme könnte ein Arbeitloser wohl mit dem AMS haben ? Wenn er vielleicht nicht
zu den vorgeschrieben Terminen erscheint, oder sich besoffen bei einem Unternehmen vor-
stellt. Vielleicht will er auch keinen Kurs besuchen und geht rechtzeitig in den Krankenstand.
Ja, das Leben eines Arbeitslosen ist in der Tat wirklich schwer, den er könnte ja vom AMS
in einen Job gedrängt werden, wie sich die grüne Stadträtin ausdrückt.
Plan „B“ der Anwalt
Die oben angeführten Gründe könnten vielleicht zu einer Kürzung oder vorübergehenden
Streichung der Arbeitslosenunterstützung führen, der man dann völlig „hilflos“ ausgeliefert
ist. Geht es nun nach dem Willen und Vorstellungen von Frau Vana, tritt nun Plan „B“ in
Kraft.
Man nimmt sich einen Anwalt, „der was kann halt“ (Fendrich) und prozessiert auf Kosten
der Allgemeinheit gegen das böse AMS. Dieser Rechtsanwalt wird sicherlich einen Grund fin-
den, warum sein Mandant nicht zum vorgeschrieben Termin am AMS erschien oder warum
er stockbesoffen zu einem Vorstellungsgespräch ging.
Auch wenn man nur einen „Stempel“ wollte, weil man an der Stelle ohnehin nicht interessiert
war, wird sich der Anwalt sicherlich eine gute Ausrede einfallen lassen. Und wenn das Ganze
schief geht ist auch nichts passiert.
Die Werktätigen bezahlen
Der Rechtsanwalt wird sein Honorar erhalten und die Prozesskosten werden ebenfalls von
den arbeitenden Mitbürgern beglichen. Wir stellen uns manchmal die Frage ob bei den
GRÜNEN das Geld verdient werden muss, oder ob man es einfach nur druckt.
Stauni
2009-09-02
Umdenken in der SPÖ
Bei den Sozialdemokraten hat es den Anschein, dass ein Umdenken in der Beschäftigungs-
politik stattfindet. Zumindest hat der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter einen
zaghaften Anfang gemacht, indem er sich für eine Lockerung der Arbeitsbestimmungen für
Asylwerber ausspricht.
Grünen derselben Meinung
Der GRÜNE Bundesrat Efgani Dönmez schlägt in die selbe Kerbe und meint, Asylwerber-
(innen) welche zum Asylverfahren zugelassen worden sind, „sollen“ bis zum rechts-
kräftigen Abschluss ihres Asylverfahrens, uneingeschränkt Arbeiten gehen dürfen.
Müssen statt sollen
Da hätten wir einen besseren Vorschlag. Wir würden das Wort „sollen“ auf „müssen“
austauschen. Das hätte den Vorteil, dass Asylwerber(innen) nicht auf der Tasche der
Allgemeinheit liegen würden, den Sozialschmarotzer gibt es in unserem Land ohnehin
genug.
Wer nimmt muss auch geben
Ausserdem würde ein geregelter Tagesablauf, den einen oder anderen Asylanten von
dummen Gedanken abbringen, weil er für diese dann keine Zeit mehr hätte. Auch sind
wir der Meinung, wer Hilfe von einer Gesellschaft in Anspruch nimmt, muss auch bereit
sein, für diese etwas zu tun.
FPÖ dagegen
Warum sich die FPÖ so vehement gegen eine Liberalisierung des Zuganges zum Arbeits-
markt für Asylwerber(innen) ausspricht ist erstaunlich. Die Alibibegründung der blauen
Mannen ist, dass dies Arbeitsplätze von Inländern gefährden würde.
Welche Jobs sind gefährdet ?
Da haben wir nachgedacht welche Tätigkeiten das wohl sein könnten, die sich Asylanten
zum Nachteil der heimischen Bevölkerung unter den Nagel reissen könnten.
Sind es vielleicht jene im Hotel-und Gastgewerbe oder Taxifahrer, Baustellenhilfsarbeiter
oder noch jene Hilfsarbeiten für die sich eine nicht unbedeutende Anzahl von Österreicher
-(innen) samt arbeitsberechtigten Ausländer(innen) ohnehin zu schade sind und daher
lieber in der Arbeitslosen verweilen ?
Das Motiv der FPÖ ?
Das Motiv der FPÖ dürfte wahrscheinlich in anderen Sphären liegen. Wie bereits eingangs
erwähnt, würde ein geregelter Tagesablauf mit Arbeit die Kriminalitätsrate von Asylwerber
-(innen) stark reduzieren.
Viele kriminelle Taten resultieren vermutlich daraus, dass sehr viel Zeit zum Nachdenken
besteht, wie man seine wirtschaftliche Situation verbessern könnte. Mit Arbeit ist es nicht
möglich, da ja diese untersagt ist. Da bleiben naturgemäß nicht mehr viele Alternativen übrig.
Feindbild würde fehlen
Eine durch Arbeit reduzierte Kriminalitätsrate von Asylwerber(innen) dürfte offensichtlich nicht
im Interesse der FPÖ liegen. Denn wen hätte man sonst, auf den man bei Bierzelt-Wahlveran-
staltungen verbal losgehen könnte.
Stauni
2009-09-01
Der VwGH-Spezialist
Ein einschlägig vorbestrafter und heroinsüchtiger serbischer Drogendealer, ist mittlerweile
Spezialist für die Bekämpfung gegen Abschiebungsbescheide. Bereits 2008 hatte er erfolg-
reich einen negativen Bescheid aus dem Jahre 2006 beim VwGH bekämpft.
In diesem war es um die Frage gegangen, inwieweit der Aufenthalt des Mannes die öffent-
liche Ordnung oder Sicherheit in Österreich gefährden würde.
Neuer Bescheid
Der Ersatzbescheid des Innenministeriums erfolgte 2009, in dem wiederum gegen den
Serben entschieden wurde. In diesem wurde festgehalten, dass der heroinsüchtige Mann
wegen Erwerbs, Besitzes, Weitergabe und Konsums diverser Drogen zu mehreren Frei-
heitsstrafen rechtskräftig verurteilt wurde.
Auch habe er sich anderer Delikte wie gefährliche Drohung, Körperverletzung und schweren
Raub schuldig gemacht. Selbst mehrfache Haftstrafen konnten den Serben nicht von seinen
Straftaten abhalten.
Keine Prognosebeurteilung ?
Zuletzt wurde er 2006 zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt worden und habe bewiesen,
dass er nicht gewillt sei, sich an die in Österreich geltende Rechtsordnung und Gesetze zu
halten.
Das berührte den Mann nicht sonderlich und er beschritt erneut den Weg zum Verwaltungs
gerichtshof.
Dieser hob den Abschiebungsbescheid mit folgend erstaunlicher Begründung wiederum auf
(2009/22/0107). Zur Klärung müsse eine das Gesamtverhalten des Fremden berücksichtigende
Prognosebeurteilung abgegeben werden, mahnte der VwGH. Die Behörde habe aber eine
solche Prognose nicht erstellt, sondern sich nur mit kursorischen Feststellungen anhand des
Strafregisters begnügt.
Die belangte Behörde habe sich auch in diesem Ersatzbescheid lediglich mit der Anführung
einzelner Delikte begnügt. Es würden jedoch konkrete Feststellungen über das Fehlverhalten
fehlen, welche der letzten Verurteilung zugrunde lagen.
Ein wenig mehr Realitätssinn
Es ist gut das eine Institution wie den Verwaltungsgerichtshof gibt, um gegen behördlichen
Entscheidungen eine noch „hoffentlich objektive“ Rechtsinstanz ansprechen zu können.
Allerdings sollten auch Höchstrichter den Bezug zur Realität nicht aus den Augen verlieren.
Quer durchs StGB
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kriminellen Ausländer, dessen Straftaten sich
quer durchs Strafgesetzbuch ziehen und wegen deren er auch rechtskräftig abgeurteilt wurde.
Alle diese Fakten waren im Bescheid enthalten und der VwGH war auch in deren Kenntnis.
Es ist daher erstaunlich was dieser dieser Mann noch anstellen muss, um endlich abgeschoben
werden zu können. Das Fehlen einer Prognosebeurteilung kann bei diesem kriminellen Aus-
länder wohl nicht als Grund gelten, ihn in Österreich zu belassen.
Stauni
2009-08-31
Wo fängt der Balkan an ?
Dieser Vorfall hat sich nicht in Rumänien, Bulgarien oder einem Balkanstaat ereignet, sondern
bei uns in Österreich, soferne man der Enthüllungsstory der Wochenzeitung „Falter“ glauben
darf. (Quelle: http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=981&sub_id=465)
Schwertransportbegleitungen
Schwertransporte werden mittlerweile von privaten Sicherheitsdiensten begleitet. Vor noch
gar nicht so langer Zeit, war dies die Aufgabe der Autobahnpolizei. Diese überbreiten und
überlangen Transporte, durften dem Gesetz nach nur mit 30 km/h über die Autobahn fahren.
Diese Massnahme diente zur Verkehrssicherheit.
Time is Money
Diese Sicherheit stand nicht mehr zur Debatte, wenn Unternehmer einen Obulus in die
Kaffekassa der begleitenden Polizisten einbezahlten. Dann durfte das Tempo straflos auf
60 km/h erhöht werden. Für die Transportunternehmer entstand dadurch ein Zeitvorteil,
der in der Privatwirtschaft bares Geld wert ist.
696 Polizeibeamte beteiligt
Nachdem ein Unternehmer über diesen Korruptionsskandel ausgepackt hatte, kam die
Sache ins Rollen. Laut einer Anzeige der BIA (Büro für interne Angelegenheiten) haben
696 Polizisten bei rund 50 Schwertransporterfirmen die Hand aufgehalten.
400.000,- Euro
Die „SOKO Maut“ stellte fest, dass in zwei Jahren rund 400.000,- Euro bezahlt worden sein.
Gegen Personen die versuchten den Polizeibeamten ihr Zubrot streitig zu machen und gegen
den Transportunternehmer der den Fall ins Rollen brachte, wurde ein wahres Kesseltreiben
veranstaltet.
Hausdurchsuchung
Beim geständigen Unternehmer wurde plötzlich eine Hausdurchsuchung mit 25 Mann durch-
geführt und man beschlagnahmte dutzende Aktenordner. Man versuchte auch, ihn ins krimi-
nelle Eck zu stellen. Einige Ordner hatte man übersehen, darunter jenen in dem die Trinkgelder
an die „Kaffeekassa Gendarmerie“ verbucht waren.
Dieser Ordner wurde der BIA übergeben und diese konnten nachweisen, welche Beamte wie
viel kassiert hatten. Der harte Kern der Beamten „verdiente“ sich durch die Schwertransport-
begleitung bis zu 1.000,- Euro im Monat dazu.
Erstaunliche Justiz
Trotz aller Belegen und Geständnissen wurden alle Verfahren eingestellt. Auch jene Poli-
zisten, die das Kesseltreiben gegen den geständigen Transportunternehmer inszenierten,
müssen nichts mehr befürchten.
In Berichten der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium wurde festgehalten, dass es
zwar durchaus sein kann, dass das Engagement der Polizei auf einem Rachegefühl gegen-
über dem Transportunternehmer basiert habe“, doch die Beamten hätten korrekt gehandelt.
Das Justizministerium stellt alle Fälle als Bagatelle ein. Die nicht mehr erstaunliche, sondern
unglaubliche Begründung war, dass die Masse der Beamten nur kleine Summen genommen
habe. Ferner habe allen Polizisten der „subjektive Vorsatz“ gefehlt, als sie die „Maut“ ein-
steckten.
Ausserdem seien viele Vorwürfe bereits verjährt. Auch wurde angemerkt, dass die überwieg-
ende Mehrheit der Transportunternehmer aufgrund der bereits 30 Jahre bestehenden Übung
gar nicht den Versuch unternahmen, einmal nicht zu zahlen.
Die Sorge der Justizministerin
Was hätten diese Unternehmer den anderes machen sollen als zu bezahlen ? Diese Frage
hatte sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht gestellt. Dieser gesamte Fall gehört durch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft neuerlich aufgrollt.
Sollte die Sache wirklich so abgelaufen sein, wie sie in der Wochenzeitung „Falter“ dargestellt
wird, dann wäre es besser wenn sich die Exekutive von jenen Beamten trennt, die daran be-
teiligt waren. Die Justiz sollte jene Staatsanwälte, welche die Verfahren eingestellt haben, bzw.
die Beamten welche die Weisung dazu erteilten, in die Privatwirtschaft entlassen.
Auch Frau Bandion-Ortner sollte sich überlegen, ob sie eigentlich Herrin im eigenen Haus ist.
Ihre Sorge ist nicht jene, ob das Ganze stimmt und welche Konsequenzen daraus zu resultieren
haben, sondern wer der „Verräter“ war, der die Akten an den „Falter“ weitergegeben hat.
Wenn das die einzige Sorge der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ist, wäre es besser
wenn sie ihren Ministersessel zur Verfügung stellt.
Stauni
2009-08-30
Der Fall Wague
Am 15.Juli 2003 gab es im Wiener Stadtpark eine Eskalation. Auf den Grund warum der
farbige Physiker Seibane Wague angeblich randalierte, wollen wir nicht näher eingehen,
da er mit dem eigentlichen Sinn dieses Beitrages wenig zu tun hat.
Erwähnenswert ist nur, dass auch in diesem Fall die Aussagen der einschreitenden Polizei-
beamten, von denen anderer Zeuge höchst unterschiedlich waren.
Fakt ist, dass an dem Vorfall neun Personen (Polizisten und Sanitäter) beteiligt waren, um
Seibane Wague zu „bändigen“. Der Mann wurde am Boden fixiert, um ihn zu fesseln.
Beamtshandelter stirbt
Eine Videoaufnahme die von einer Privatperson angefertigt wurde belegt, dass ein Sanitäter
mit beiden Beinen und ein Polizist mit einem Bein auf dem farbigen Physiker standen, währ-
end ein anderer Polizeibeamter ihn in kniender Position fesselte.
Seibane Wague überlebte diese „Amtshandlung“ nicht und verstarb noch vor Ort. Anwesende
Passanten sprachen von übermäßiger Gewaltanwendung gegenüber dem Farbigen.
Mildesturteile und viele Freisprüche
Im November 2005 gab es dann erstaunlich milde Urteile und jede Menge Freisprüche für die
Beteiligten im Fall Seibane Wague. Ein Polizist und der Notarzt erhielten wegen „fahrlässiger
Tötung“, alibihalber je sieben Monate bedingt.
Keine Schulung aber schulungskonform
Alle anderen Polizeibeamten und Sanitäter erhielten Freisprüche. Interessant war auch die
Begründung dieser Freisprüche. Unter anderem, weil es keine entsprechenden Schulungen
gegeben hätte und sich die BeamtInnen „schulungskonform“ verhalten hatten.
Warum wärmen wir auf ?
Nun werden etliche sagen, was interessiert uns diese alte Geschichte, die bereits Schnee von
gestern ist. Dieser Meinung sind wir nicht, denn der Tod eines Menschen kann nicht so einfach
vom Tisch gewischt werden und zudem hat sich ein interessanter Parallelfall ereignet.
Erstaunliche Gemeinsamkeiten
Am 21.Oktober 2007 bekommt ein angeblich betrunkener Student im Eingangsbereich einer
Disco in Salzburg, Zoff mit drei Türstehern. Der junge Mann will unbedingt in den Tanztempel
und die Disco-Ordnungshüter wollen das verhindern.
Es kam wie es kommen musste zur Eskalation. Die Türsteher rangen den Studenten nieder
und „fixierten“ ihn in Bauchlage am Boden. Der Salzburger überlebte diese Attacke nicht
und verstarb sechs Wochen später an Multiorganversagen.
Wie im Fall Seibane Wague gab es auch hier verschiedene Zeugenaussagen. Während die
Türsteher auf ihren anstrengenden und gefährlichen Beruf verwiesen und nur jene Gewalt
angewendet haben wollen die unbedingt notwendig war, sprachen andere Discobesucher
von übermässiger Gewaltanwendung.
Die Urteile
Jetzt fielen die Urteile im sogenannten „Salzburger Türsteherprozess“.
Der erstangeklagte Sicherheitsmann wurde wegen „schwerer Körperverletzung mit Todes
-folge“ zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Die beiden Nebenakteure er-
hielten wegen „fahrlässiger Tötung“, fünf bzw. acht Monate bedingte Haft.
Auch diese Urteile sind zu mild
Es mag dahin gestellt sein ob diese Urteile gerecht sind, denn immerhin hatte die Tat den
Tod eines Menschen zur Folge. Jedoch gegen die verhängten „Strafen“ im Wague-Prozess
sind diese erstaunlich „hart“.
Während im Wiener Prozess die Haupttäter mit lächerlichen 7(!) Monate bedingt davonge-
kommen sind und die Nebenakteure alle freigesprochen wurden, muss zumindest in Salz-
burg ein Verantwortlicher für ein Jahr hinter Gitter.
Warum derartige Unterschiede ?
An was kann es wohl gelegen sein, dass im Fall Wague die Urteile derart milde ausgefallen
sind ? Doch nicht etwa weil die Beteiligten allesamt Beamte waren und es sich beim Opfer
„nur“ um einen Farbigen gehandelt hat ?
Stauni
2009-08-27
Verlängertes Kindergeld
Folgende Nachricht war gestern auf http://teletext.orf.at/ Seite 115 zu lesen:

Wenn wir das richtig lesen, bekommen all jene das Kindergeld länger, wo sich ein Elternteil
in Haft befindet oder jene die eine Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt
haben.
Prämie bei Haft
Das mit der Haft muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sitzt ein Elternteil auf
Grund seines kriminellen Verhaltens im Gefängnis und der restliche Familienclan wird mit
einer Prämie, in Form eines verlängerten Kindergeldes belohnt. Das wird bestimmt den
Opfern der Straftaten besonders gut gefallen.
Überlegenswert ?
Diese „Prämie“ wird auch sicher bei den redlichen Eltern unseres Landes ein „positives“
Echo auslösen. Vielleicht wird sich der Eine oder Andere überlegen weiterhin sein Geld
ehrlich zu verdienen.
Keine Sorgen mehr
War bis jetzt immer die Sorge gegeben, bei einem kleinem Einbruch erwischt zu werden und
eine unversorgte Familie zu hinterlassen, so besteht diese für die Zukunft nicht mehr.
Der Staat springt ohnehin finanziell in die Presche, solange sich der eine Elternteil in staat-
licher Obhut befindet. Ein wirklich erstaunliches System.
Nebenverdienst ?
Ein schönes Körberlgeld lässt sich mit der beantragten Wegweisung machen. Da werden sich
doch sicher einige Schlaue finden, die das voll ausnützen. Wird es knapp in der Familienkassa,
beantragt man einfach eine Wegweisung und schon rollt der Rubel vom Vater Staat.
Wegweisung tut nicht weh
So eine kleine Wegweisung hat noch niemanden geschadet und die Einhaltung wird ohnehin
nicht kontrolliert, soferne nicht der andere Elternteil um Hilfe ruft.
Wir vermuten das in naher Zukunft sehr viele Wegweisungen beantragt werden.
Stauni
2009-08-26
Neue Berufung
Bei unserem heutigen virtuellen Spaziergang im „www“ behauptete ein User unter folgen-
dem Link, http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=47&t=4647
dass Marcus J. Oswald unter die Jobvermittler gegangen sei.
Sommerlochbefüllung
Wir dachten zuerst an einen verfrühten Aprilscherz und loggten uns sofort auf die Website
„B&G“ ein, um nachzusehen was es mit dieser Meldung auf sich hat.
An und für sich ist so eine Meldung keinen Beitrag wert, aber beim selbsternannten Macht-
faktor des Internet Marcus J. Oswald, darf ein solcher getrost als Sommerlochbefüllung her-
halten.
Beliebte Website
Aus welchen Gründen auch immer, hält Oswald seinen Blog für die Vermittlung von Arbeits-
plätzen geeigneter als das AMS, die Presse und der Standard. Er versucht sich in der
Begründung, dass seine Seite bei „Google“ sehr beliebt und daher hoch gerankt ist.
Augenarztbesuch fällig
Da muss der gute Mann etwas verwechselt haben oder dringend einen Augenarzt auf-
suchen. Während seine Website Page Rank 4 hat, haben der Standard und die Presse
Page Rank 8, also ein doppelt so gutes Ranking bei „Google“, als die Seite von Oswald.
Nicht jeder darf werben
Dafür ist aber der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald sehr wählerisch, was die
Stellenanbieter anbelangt. Greenpeace, Vier Pfoten oder das Brunnenbauen in Afrika
sind von der Stellenvermittlung im vorhinein und ohne Begründung ausgeschlossen.
Behördenverbot auf „B&G“
Auch Behörden dürfen auf der allseits beliebten Website des Herrn Oswald kein Stellenan-
gebot schalten. An was das wohl liegen mag? Doch nicht etwa an den einschlägigen Erfahr-
ungen des Machtfaktors mit Behörden.
Aber keine Sorge Herr Oswald, es wird sich kein Amt und keine Behörde erdreisten, auf
Ihrem Blog das noch so nebuloseste Inserat zu veröffentlichen, geschweige denn eine so
wichtige Angelegenheit wie Stellenangebote.
Wer darf nun mitspielen ?
Ab sofort können Personen oder Firmen die im engen Bereich der Justiz, in justiznahen
Dienstleistungsberufen oder im Bereich der Sicherheitstechnik, sowie private Sicherheits-
dienste, Jobs vergeben oder suchen, dem Machtfaktor Oswald ein E-Mail schicken.
Unbekannte Berufe mit Grundthema
Um welche Berufe es sich dezitiert handelt, darüber schweigt sich Marcus Oswald aus.
Interessant finden wir auch den Hinweis, dass Jobinserate zum Grundthema seiner Web-
seite passen müssen. Was immer dieser Satz auch bedeuten möge.
Arbeitsloser vermittelt Arbeitsplätze
Das erstaunliche an der ganzen Angelegenheit ist, dass Marcus J. Oswald selbst seit langer
Zeit ohne festen Arbeitsplatz ist und nach eigenen Angaben auch angeblich keinen findet.
Qualifikation
Auch stellen wir uns die Frage, mit welcher Qualifikation ein Marcus J. Oswald glaubt, Jobs
für andere Personen zu finden, obwohl er für sich selbst nicht dazu in der Lage ist.
Allerdings bedarf es auch keiner großen Verwunderung, denn wenn es bei uns möglich ist,
dass ein Zivildiener Verteidigungsminister wird, ist es auch nicht abwegig wenn ein Arbeits-
loser zum Jobvermittler mutiert.
Stauni
2009-08-25
Alles für den Raucher
Die Tobaccoland Handels GmbH & Co KG im Wiener 16. Gemeindebezirk, ist Österreichs
führender Tabakgroßhändler. Das Firmencredo lautet „Alles aus einer Hand“. Unter diesem
Motto bietet das Unternehmen die Lieferung von umfangreichen Tabakwaren-Sortiments bis
hin zu Spezialartikeln.
Tabak ist das Hauptgeschäft
Laut Firmenangaben des Unternehmens sind die wichtigsten Kompetenzfelder folgende:
Tabakwaren (Handel, Distribution, Lagerung, Import)
Spezialartikel (Distribution, Lagerung)
Dienstleistungen (Beratung, Werbemaßnahmen, Services)
Automaten (Vertrieb, Instandhaltung)
Der Umsatzanteil der Geschäftsfelder, teilt sich wie folgt auf: Tabakwaren schlagen sich mit 75%
und Spezialartikel mit 25% zu Buche.
Creatives Unternehmen
Der neueste Hit von Tobaccoland sind moderne Zigarettenautomaten für Trafiken. Diese
enthalten ein kleines Modul, dass so einige „Kunststückerl“ beherrscht. Ist das Gerät
einmal vernetzt, erhält der Trafikant per SMS alle Informationen die er normal nur vor Ort
feststellen kann.
Zauberwort Telemtrie
Fehler und Leerstände werden online übermittelt. Verkaufs- und Umschlagsdaten werden
aufgezeichnet und sind für den Betreiber auswertbar. Dadurch kann er das Kaufverhalten
seiner Kunden studieren und eventuell geeignete Massnahmen zur Umsatzsteigerung er-
greifen.
Bis jetzt nichts erstaunliches
Das dieser kluge Automat auch der Öffentlichkeit präsentiert werden kann, dafür sorgt die
Ausstellung des Selben auf der Fachmesse „Creativ“ in Salzburg. Die Firma Tobaccoland
wird dort vertreten sein und zwar auf dem Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13.
Alles in allem eine clevere Firma, auch wenn ihr Geschäft mit dem gesundheitsschädlichen
Produkt Tabak zu tun hat.
Jetzt wird es erstaunlich
Da brüstet sich der Tabakgroßhändler Tobaccoland doch tatsächlich in einer APA-Aussendung,
dass es eine erfolgreiche Einführung von alkoholfreien Erfrischungsgetränken im österreichi-
schen Tabakwaren-Einzelhandel gegeben hat.
Sie verstehen den Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Zigaretten und alkohol-
freien Erfrischungsgetränken nicht ? Macht nichts, wir auch nicht.
Also stellen wir eine Vermutung an.
Psychowerbung ?
Wie kann man den Nachwuchs dazu bringen, auch wirklich einmal zum Glimmstängel zu
greifen, nachdem Werbung für Tabak ja verboten ist. Ganz einfach, wenn der Filius schon
von klein auf mit Tabakwaren konfrontiert ist, weil er seinen Energiedrink in der Trafik holt,
wird es vermutlich nur eine Frage der Zeit sein, bis er sich seine erste Zigarette anraucht.
Das ist noch nicht alles
Wenn Sie jetzt geglaubt haben dies war es schon, haben Sie sich gewaltig geirrt.
Tabakgroßhändler Tobaccoland setzt noch einen drauf und zwar mit folgenden Worten
in der gleichen APA-Aussendung, die wir hier wörtlich zitieren.
Neben den Größen der Tabakwaren-Industrie: Austria Tabak/JTI, Philip Morris, mperial
Tobacco, Habanos, Dannemann, Heintz van Landewyck, Oettinger, Villiger und viele mehr
werden auch alle Mobilfunkanbieter und Konsumgüterriesen wie Coca Cola, Red Bull, Vös-
lauer und Mars am tobaccoland Stand mit der Nummer 106 in der Halle 13 vertreten sein.
(Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20090824_OTS0125/channel/wirtschaft)
Gegensätze
Vöslauer das gesunde Mineralwasser, der Mars „macht mobil“ Schokoriegel, das Fun-
generation Erfrischungsgetränk Coca Cola und der Energiedrink Red Bull. Was haben
diese Firmen eigentlich mit Tabakwaren zu tun. Diese Produkte stehen eindeutig im
Widerspruch zu den gesundsheitsschädlichen Rauchwaren.
Vielleicht sind dies jene Erfrischungsgetränke, die im Regal zwischen Marlboro und Lucky
Strike stehen ? Vielleicht ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis sich der Marsriegel dazu-
gesellt.
Der Irrsinn
Einerseits werden amtliche Rauchverbote verordnet die mancher Orts nicht zu verstehen sind,
um speziell Kinder und Jugendliche vor Nikotin zu schützen und anderseits werden die Selben
zum Tabakkonsum annimiert, indem sie ihr Erfrischungsgetränk in der Trafik kaufen können.
Stauni
2009-08-24
FKK-Autobahn
Eine erstaunliche Meldung haben wir heute auf www.nachrichten.at endeckt.
Auf der A1 bei Allhaming, handelte sich ein 19-jähriger Salzburger eine Anzeige wegen
„Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ein.
Wenn einer eine Reise tut…
Vier Burschen waren im Auto vom „Frequency-Festival“ in St.Pölten, heimwärts in
ihr Heimatbundesland Salzburg unterwegs. Um andere Autofahrer zu ärgern, soll
der Beifahrer sein nacktes Hinterteil aus dem Autofenster gestreckt haben.
Dies geschah sehr zum Missfallen einer zufällig vorbeifahrenden Zivilstreife der
Polizei. Der Polizist hielt den Pkw an und erstattete gegen den Frischluftfanatiker
oben angeführte Anzeige.
Von der Natur schon gestraft
Einer unbestätigten Meldung nach will der Bursche jedoch gegen diese Anzeige berufen.
Sein erstaunlicher Grund: „Ich habe nichts gemacht, ausser aus dem Fenster gesehen.
Ich kann nichts dafür wenn ich wie ein A…. aussehe.“
Stauni
2009-08-23
Kurzarbeit bei Traditionsunternehmen
Kurzarbeit heißt es nun auch für mehr als 700 Mitarbeiter des Motorradherstellers KTM Power
Sports AG. Mit Mai des Jahres schickt das Unternehmen 733 seiner 1.482 in Österreich be-
schäftigten Mitarbeiter in Kurzarbeit.
Diese Meldung konnte man am 30.03.2009 auf http://ooe.orf.at lesen.
Staatliche Stütze
Die nächste Hiobsbotschaft gab es dann am 15.06.2009 ebenfalls auf http://ooe.orf.at zu ent-
nehmen. Das Land Oberösterreich greift dem Motorradhersteller KTM Power Sports mit einer
Haftung in Höhe von 33,6 Mio. Euro unter die Arme. Diese wurde am Montag-nachmittag von
der Landesregierung beschlossen.
Die Firma „KTM“ ist ein alter Traditionsbetrieb, der erstklassige Fahrräder, Mopeds und Motor
-räder baut. Natürlich gab es durch die Wirtschaftskrise auch in diesen Bereichen Absatz-
schwierigkeiten. Also stützte das Land den Betrieb.
Abenteuerlustiges Management
Da ist es doch erstaunlich, dass sich ein Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
auf ein Abenteuer einlässt. Während die Wirtschaftskrise bereits voll im Gang war, beschloss
man bei KTM ein Funcar zu bauen.
Obwohl zahlreiche Experten vor diesem Experiment warnten, liess man sich nicht davon
abbringen, dass Projekt „Ktm-X-Bow“ durchzuziehen. Selbst das namhafte Autohersteller
Absatzprobleme bei „Vernunft-Autos“ hatten, konnte den Eifer bei KTM nicht stoppen ein
„Spassmobil“ zu bauen.
Stolze Angekündigung
In nur 15 Monaten von der Vorstellung des Prototypen auf dem Genfer Automobilsalon bis
zum fertigen Produkt: Bei KTM drehen sich die Uhren schneller als anderswo…..
So kann man es auf der Website von „KTM“ www.ktm-x-bow.com bis heute lesen.
Haben die KTM-Mannen damit gemeint, dass sich die Uhren schneller als anderswo ins
finanzielle Desaster drehen? Denn wie es momentan aussieht hat KTM mit dem Nobel-
Gokart klaren Schiffbruch erlitten.
Bänder stehen still
Bis mindestens Jahresende ist die Produktion des Sportwagens „X-Bow“ eingestellt.
Grund sind die weit unter den Erwartungen gebliebenen Verkaufszahlen für das „Nobel-
Gokart“, das bereits in der Basisversion zirka 72.000,- Euro kostet.
Für dieses Geld kann man sich bereits eine schöne E-Klasse von Mercedes kaufen.
Wer sind die Kunden ?
Aller Unkenrufe zum Trotz, will der KTM-Vorstand am Projekt „X-Bow“ festhalten und
so sollen ab Jänner 2010, die Funcars wieder vom Band rollen. Allerdings schweigen
sich die KTM-Mannen bislang darüber aus, wo sie dann die Kunden für dieses Spassmobil
hernehmen wollen.
Ist es überhaupt fraglich wer sich so ein Gefährt zulegt, stellt sich die weitere Frage, welcher
Mensch sich in wirtschaftlich angespannten Zeiten ein Auto mit 240 PS, mit nur zwei Sitzen,
dafür ohne Kofferraum und ohne Dach, um 72.000,- Euro kauft.
Ex-Kommunisten mit mehr Geschäftssinn
Da haben selbst altgediente Ex-Kommunisten in Rumänien mehr Ahnung von Ökonomie
als der KTM-Vorstand, der am Spassmobil weiter festhält. Diese Rumänen bauten in der
„Dacia-Schmiede“ ein Auto, das sogar im Westen riesige Nachfrage auslöste.
Lieferengpässe
Auf Grund der zahlreichen Bestellungen des Dacia, der um erstaunliche 8.000,- Euro erhält-
lich ist, kam es sogar zu Lieferengpässen. Mag sein, dass man mit diesem Auto nicht auffällt,
aber es hat fünf Sitze, ein Dach und einen Kofferraum. Und für den Hersteller das Wichtigste,
es wird zahlreich gekauft.
KTM-Manager zur Schulung in den Ex-Ostblock ?
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedarf es guter ökonomischer Überlegungen und keiner
Abenteuerlust. Wir fragen uns, warum es bei KTM nicht möglich war ein Auto zu produzieren,
dass auch wirklich verkauft werden kann.
Vielleicht sollte man die verantwortlichen KTM-Mannen(Frauen) zu einer Schulung nach
Bukarest schicken, um etwas über ökonomisches Verhalten in Krisenzeiten zu lernen.
Stauni
2009-08-23
Sexistische Boxer
Beim erstmaligen Frauen-Boxturnier an den Olympischen Spielen in London 2012,
werden keine kubanische Frauen teilnehmen. Jose Barrientos, Präsident des kuban-
ischen Boxverbandes, findet den Boxsport für Frauen unpassend.
Frauen sollen schön sein
Auch der kubanische Nationaltrainer Pedro Roque, der immerhin einer der weltbesten
Boxmannschaft trainiert, meint dass die Gesichter von kubanischen Frauen für die Schön-
heit gemacht sind und nicht um Schläge zu erhalten.
Boxen ist Männersport
Da müssen wir den beiden Kubanern recht geben, denn den Gesichtern von allen Frauen
sollten eigentlich keine absichtlichen Verletzungen zugefügt werden.
Frauengesichter sollten Grazie und Schönheit ausstrahlen und nicht als Sandsack herhalten.
Ausserdem ist Frauenboxen unweiblich und unästhetisch.
Emanzen lieben den Nasenbeinbruch
Das sehen österreichische Kampfemanzen natürlich völlig anders. In ihrem Gleichberecht-
igungswahn befürworten sie, dass sich Frauen gegenseitig die Gesichter zerschlagen. Und
weil die o.a. Aussagen der beiden Kubaner „geahndet“ werden muss, erhielten diese in
„diestandard.at“ nachfolgenden „Strafzettel.“

(Fotoquelle:http://diestandard.at/)
Hellseherinnen
Offensichtlich haben die „Standard-Kampfemanzen“ hellseherische Fähigkeiten, denn
laut dem Strafzettel begehen die beiden ihre sexistischen Aussagen erst am 21.September
2009, wenn man den Datumsangaben glauben darf.
Erst kürzlich gekämpft ?
Es könnte natürlich auch sein, dass die Ausstellerin dieses „Strafzettels“ erst kürzlich im
Boxring stand und beim Kampf zwei „blaue“ Augen davongetragen hat. Dies würde auch
erklären, warum sie die Taste 8 mit der Taste 9 auf ihrer Tastatur verwechselt hat.
Die Alternative
Wir nehmen auch an, dass die meisten dieser Kampfemanzen noch nie in einem Box-
ring gestanden haben. Das ist auch gut so meine Damen und dabei sollte man es
auch belassen.
Frauen sollten nicht mit aller Gewalt versuchen, in die Männerdomäne Kampfsport ein-
zudringen. Und wenn die eine oder andere Emanze wirklich ein so dringendes Bedürfnis
an einem zerschlagenen Gesicht hat, soll sie sich einfach einen gewalttätigen Lover zu-
legen.
Stauni
2009-08-21
Nachwehen
War der Polizeieinsatz bei einer 1.Mai-Demonstration in Linz ohnehin umstritten, so hatte
die ganze Angelegenheit jetzt bei Gericht ein unwürdiges Nachspiel.
Ein 18-jähriger, bisher unbescholtener Steirer wurde in einem Prozess vom LG Linz, wegen
versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 360,- Euro bedingt verurteilt.
Widerstand gegen die Staatsgewalt
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe bei der Demonstration Polizisten
körperlich attackiert und sich auch gegen die zu Hilfe eilende Beamte gewehrt. Er wurde
von zwei Polizisten in der Verhandlung schwerstens belastet.
Alles auf Video
Ein Passant hatte die ganze Szene gefilmt. Dies brachte auch der Verteidiger als Beweis vor.
In der ganzen Videopassage waren keine Hinweise auf strafbare Handlungen des Angeklag-
ten zu erkennen und dadurch bestanden Widersprüche zu den Aussagen der Polizisten.
Wahrheitspflicht
Jeder „normale“ Staatsbürger wäre spätestens zu diesem Zeitpunkt, vom Richter auf die
Wahrheitspflicht aufmerksam gemacht worden. Jedoch nicht in Linz, denn dort kam man
zur Auffassung, dass auf dem Video zwar keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar
seien, aber nicht der gesamte Ablauf der Geschehnisse zu erkennen ist.
Da muss der Richter aber ein eigenes Video gesehen haben, denn auf nachfolgendem
ist vom Beginn des „Einsatzes“ bis zur Festnahme alles zu sehen.
http://www.youtube.com/watch?v=q94XHQc77qw&feature=channel
Polizisten lügen doch nicht
Erstaunlich ist auch folgende Begründung des Gerichtes, warum den Aussagen der Poli-
zisten mehr Glaube geschenkt wurde, als der des Angeklagten.
Bei den Aussagen der Polizisten sei keine Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Men-
schen verleumden wollten. Man gehe nicht davon aus, dass der Angeklagte grund- und
wahllos aus der Menge gezogen wurde.
Anwalt berief
Mag sein dass es verbale Provokationen gegeben hat, ein gewalttätiges Verhalten hatte
der Steirer jedoch nicht an den Tag gelegt. Dies ist im Video auch einwandfrei zu erkennen.
Der Anwalt hat gegen das Urteil berufen und man darf auf die Berufungsverhandlung
gespannt sein. Für uns sieht das Urteil eher danach aus, den umstrittenen Polizeieinsatz
irgendwie zu rechtfertigen.
Zu weit links
Ausserdem dürfte der 18-jährige Steirer auf der falschen Seite der Demonstranten gestan-
den haben. Wäre er ein wenig weiter „rechts“ gestanden, hätte er vermutlich seine Ruhe
gehabt.
Stauni
2009-08-20
Kein Unbekannter
Eine erstaunliche Feststellung konnten wir im Online-Magazin Blaulicht&Graulicht entdecken.
Über den Autor Marcus J. Oswald, selbsternannter Machtfaktor im Internet, haben wir schon
desöfteren berichtet.
Es ist jener Mann der das Kunststück zusammenbrachte, eine einstweilige gerichtliche Ver-
fügung wegen Cyberstalking (Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre § 382g EO) zu erhalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=307;cyberstalking-&catid=1;erstaunliches
Kritik am Schusswaffengebrauch
Aber zurück zum eigentlichem Thema. Wir stehen dem Schusswaffengebrauch der Kremser
Polizisten, beim Einbruch in einem Merkur-Markt in Krems, nach wie vor sehr kritisch gegen-
über.
Nicht verniedlichen
Unseren Standpunkt haben wir auch in mehreren Beiträgen klar dargelegt. Jedoch darf bei
aller Argumentation gegen diesen Schusswaffengebrauch, nicht die Realität aus den Augen
verloren werden.
Einbrecher jeglichen Alters, haben eine gewisse kriminelle Energie. Sie dringen in die Privat
-sphäre von Personen ein, um diese zu bestehlen. Auch haben Begegnungen mit Einbrechern,
für den Haus- oder Wohungsbesitzer schon desöfteren mit gesundheitlichen Schäden geendet,
da der Ertappte zu einer Waffe gegriffen hat.
Machtfaktor analysiert Einbruch
Da ist es doch umso erstaunlicher, dass Marcus J. Oswald, der als Online-Gerichtsreporter
eigentlich diesbezügliche Erfahrung haben müsste, derartiges in seinem Journal schreibt.
Wörtliches Zitat aus B&G:
Dieses Journal brachte sich in die Berichterstattung zum “Fall Krems” nicht ein. Es wird nur
dieses gesagt: Jeder Polizist muss wissen, Grundschule der Kriminalistik, dass ein Einbrecher
immer unbewaffnet ist. Es ist atypisch, dass mitten in der Nacht ein Einbrecher in einen lee-
ren, unbewohnten Supermarkt einsteigt und ein geladenes Schießeisen dabei hat. Daher war
immer und zu jeder Sekunde klar, dass nicht geschossen wird. Außer von der Polizei. Die offen
-bar in Krems schlecht ausgebildet ist.
Wie kommt man auf so eine Idee ?
Mag sein das die Polizisten schlecht ausgebildet waren oder einfach nur die Hosen voll hatten.
Aber wie um Himmels Willen, kommt Oswald zu der absurden Idee, dass Einbrecher stets un-
bewaffnet sind.
Gerade in letzter Zeit, in der etliche Ostblockbanden ihr Unwesen in unserem Lande treiben,
kann mit absoluter Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese stets bewaffnet sind,
selbst wenn sie „nur“ einen Einbruchsdiebstahl begehen.
Sich selbst der Nächste
Erstaunlich ist auch, dass Oswald um seine eigene Sicherheit derart besorgt ist, sodass er
stets einen Hammer, einen abzugsbereiten Feuerlöscher und zwei Messer parat hat, falls
wer in seine Wohnung eindringt.
Dies ist nicht auf unserem „Mist“ gewachsen, sondern die Auflistung des o.a. Waffenarsenal
hat Marcus J. Oswald selbst in seinem Journal geschrieben. Tja, so ist er nun mal der Macht-
faktor des Internet, Wasser predigen und Wein trinken.
Stauni
2009-08-19