Tatort Strasse
Wem ist es im Strassenverkehr noch nicht passiert, dass ihn ein anderer motorisierter
Zeitgenosse geschnitten hatte und auf die Lichthupe mit unmotivierten Bremsmanövern
reagierte, um einen Auffahrunfall zu provozieren.
Diese Erfahrung musste auch ein 50-jähriger Jurist machen. Leider verhielt er sich nicht
wie ein Gentleman, sondern stieg beim nächsten verkehrsbedingten Stop aus seinem
Wagen, um den Widersacher zur Rede zu stellen.
Schlagkräftiger Jurist
Der „Gegner“ schloss sich in seinem Pkw ein und der aufgebrachte Jurist schlug mit der
Hand gegen dessen Seitescheibe. Irgendwie muß er dabei einen Schwachpunkt getroffen
haben und die Scheibe ging zu Bruch. Dabei landete die Juristenhand im Gesicht des Ver-
kehrsraudi.
5 Monate für eine „Watsche“
Zugegeben, das war sicher nicht die feine englische Art und das Benehmen war eines
Juristen nicht würdig. Auch der Strafrichter hatte wenig Verständnis für eine solche interne
Regelung von Verkehrsproblemen und verhängte 5 Monate bedingte Haft und Schadens-
ersatz für den beschädigten Pkw.
Milde für Pädofile
Obiges Urteil wäre im Prinzip nicht erwähnenswert, wenn es in einem Verhältnis mit folgen-
dem Urteil stehen würde. Da lud sich ein einschlägig vorbestrafter „pädofiler Perversling“
„hundertausende“ pornografische Missbrauchsfotos von Kinder auf seinen Computer und
erhielt dafür läppische 7 Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe.
Raubmord
Auch die nächste erstaunliche Verhaltensweise unserer Justiz ist erwähnenswert. Ein 48-
jähriger Bulgare wird dringend verdächtigt, in „Pachfurth“ (Niederösterreich) ein Heurigen-
wirtsehepaar ausgeraubt und ermordet zu haben.
Bulgarische Befehle
Der vermutliche Täter flüchtete nach Bulgarien und wurde unter „erstaunlichen Beding-
ungen“ an die österreichische Gerichtsbarkeit ausgeliefert. Das für Unbestechlichkeit
und Einhaltung der Menschenrechte bekannte Ex-Ostblockland, befiehlt der österreich-
ischen Justiz, dass dem Mann binnen 6 Monaten der Prozess gemacht werden muss.
Das ist noch nicht alles, denn sollte der Mann verurteilt werden, ist er unverzüglich nach
Bulgarien auszuliefern. Aber nun geht es erstaunlich weiter, denn der Prozess gegen den
mutmaßlichen Raubmörder droht zu platzen.
Kommt es zum Prozess?
Da es ja laut bulgarischen Diktat innerhalb von 6 Monaten zum Prozess kommen muss
und noch nicht alle Prozessvorbereitungen getroffen wurden, hat der Mann die besten
Chancen im Jänner 2010 unbehelligt in sein Heimatland auszureisen.
Keine Orientierung möglich
Tja, so erstaunlich geht es in unserer Justiz zu. Für eine Ohrfeige gibt es 5 Monate,
während ein Pädofiler 7 Monate erhält. Einem unter Mordverdacht stehenden Bulgaren
muss laut ausländischem Befehl, innerhalb von 6 Monaten der Prozess gemacht werden.
Anstatt den Bulgaren auszurichten das sie sich ihr Diktat aufs stille Örtchen hängen
können, macht die österreichische Justiz einen Kniefall. Unter Zeitdruck einen Mord-
prozess vorzubereiten birgt die Gefahr von Fehlern. Dem Anwalt des Beschuldigten wird
das sicher gefallen.
Stauni
2009-10-23
Alkoholverbot in Reisezügen?
Bei den österreichischen Bundesbahnen denkt man seit geraumer Zeit, über ein Alkohol-
verbot während der Zugfahrt nach. Das heißt aber nicht, dass ein Reisender im Speise-
wagen kein Bier mehr zum Essen erhält.
Es geht hier vorwiegend um den Alkoholkonsum von Personen, die sich zum Beispiel
während der Reise vor oder nach einem Fußballspiel sinnlos betrinken und dann andere
Fahrgäste belästigen, die Waggons beschmutzen oder fremdes Eigentum beschädigen.
Es ist jene Spezies, die schon mit einem alkoholischen Getränk in der Hand, laut grölend
den Eisenbahnwaggon betreten. Wir finden, dass die ÖBB mit der geplanten Maßnahme
eines Alkoholverbotes rechtens handelt.
Reisende werden belästigt
Wie kommen andere Personen dazu, sich von Betrunkenen belästigen zu lassen. Selbst
die Raucher haben es zur Kenntnis genommen, dass sie mit ihrem Laster andere Reisende
behelligen und haben sich mit dem Rauchverbot abgefunden.
Also ist es auch einem Alkoholiker zuzumuten, dass er einige Zeit ohne Alkohol auskommt.
Wer nicht alkoholkrank ist, dem werden einige Stunden ohne geistige Getränke ohnehin
nichts ausmachen.
Was ist mit den Grünen los?
Es kann ja auch niemand mit einer Wodkaflasche in der Hand ein Flugzeug betreten. Also
warum soll das bei einem Personenzug nicht gelten. Das sehen die niederösterreichischen
Grünen offensichtlich nicht so.
Sie meinen, dass pünktliche Züge wichtiger wären als ein Alkoholverbot und unterstützen
unter dem hochgeistigen Motto „Mei Bier is net deppat“, das Online-Magazin „Oekonews“.
Erstaunliche Meinung
Auf dieser Webseite ist man der Meinung, dass ein Alkoholverbot in österreichischen Zügen,
die ÖBB besonders für junge Menschen noch unattraktiver machen würde. Da kann man
nur staunen, welche Meinung die Herrschaften von der österreichischen Jugend haben.
Grüne Politikerinnen für Alkoholkonsum
Aber mit dieser erstaunlichen Meinung ist „Oekonews“ nicht allein, den die grünen Damen
LAbg Amrita Enzinger und BRin Elisabeth Kerschbaum, dürften ebenso denken.
Anders ist es sonst nicht erklärbar, dass die beiden Politikerinnen bereits an Protestflaschen
basteln, welche sie am Freitag, den 23.10.09 um 10 Uhr bei der ÖBB Personenverkehrs AG,
1100 Wien, Wienerbergstraße 10, abgeben wollen.
Protestaktion
„Oekonews“ ruft nämlich an dieser Örtlichkeit und zu diesem Zeitpunkt, zu einer Protest-
aktion gegen das geplante Alkoholverbot in Zügen auf. Dabei sollen dem ÖBB-Management
diese Protestflaschen übergeben werden. Na ja, ob jene Person die sich diese Idee einfallen
hat lassen ganz nüchtern war, wollen wir bezweifeln.
Zwei verschiedene Paar Schuhe
Aber zurück zur Politik, bzw. deren erstaunliche Vertreterinnen. Es ist schon richtig, wenn
die ÖBB darauf hingewiesen wird, dass ihre Züge pünktlich verkehren sollen.
Was das allerdings mit einem geplanten Alkoholverbot wegen sinnloser Besäufnisse und den
daraus resultierenden Belästigungen anderer Reisender und Sachbeschädigungen zu tun hat,
ist mehr als undurchsichtig.
Bezug zur Realität verloren?
Aber vielleicht haben sich die grünen Politiker bereits so an ihre komfortablen und PS-starken
Dienstautos gewöhnt, sodass sie keine Erinnerung mehr daran haben, wie es ist im Zug zu
reisen und von einem oder mehreren Betrunkenen belästigt zu werden.
Unterstellung
Denn den Jugendlichen zu unterstellen, dass für sie das Bahnfahren noch unattraktiver wird,
wenn man keinen Alkohol dabei trinken kann, ist gerade einer Ökopartei wie den Grünen
nicht würdig.
Also hoffen wir das die beiden Damen LAbg Amrita Enzinger und BRin Elisabeth Kerschbaum,
nur um des protestieren Willen, die Protestaktion von „Oekonews“ unterstützen.
Bitte Rücktritt nicht vergessen
Das wäre noch verzeihlich, denn so etwas ist man von den Grünen ohnehin gewöhnt. Sollten
die beiden grünen Politikerinnen jedoch tatsächlich die Meinung dieses Online-Magazins
teilen, wäre es angebracht wenn sie sich aus ihren politischen Funktionen zurückziehen.
Stauni
2009-10-22
Wintereinbruch
Welcher Autofahrer kennt das nicht. Die ersten Schneeflocken fallen und auf einmal
pressiert es die Sommer- auf Winterreifen zu wechseln. In dieser Situation kommen
jedoch fast alle Pkw-Besitzer auf diese Idee.
Lange Wartezeiten
Die Folge von diesem gleichzeitigen Gedankengang, sind endlose Wartezeiten bei den
Reifenschustern. Abgesehen vom Zeitverlust löhnt man bei diesen Betrieben immerhin
ca. 15,- Euro pro umgesteckten und gewuchteten Reifen.
Mobiler Reifenschuster
Das brachte den 41-jährigen Motorradrennfahrer Hans Kral, im Vorjahr auf eine erstaun-
liche Geschäftsidee. Er baute in seinen Bus, den er im Sommer für die Motorradrennen
benötigt, eine Reifenwerkstatt ein.
Krals Dienstfahrzeug im Sommer Vorm Winter wird umgestiegen
Vom Stromaggregat bis zur Wuchtmaschine ist alles vorhanden was für einen solchen
Betrieb notwendig ist. Der Unterschied zwischen dem Betrieb von Kral und den her-
kömmlichen Reifenfachbetrieben ist jener, dass der Kunde zum Reifenumstecken nirgends
hinfahren muss.
Der Bus ist wie eine Reifenwerkstatt ausgestattet
Der Betrieb kommt nämlich zum Kunden und während dieser gemütlich im warmen
Wohnzimmer sitzt, erledigt Kral die Arbeit am Pkw. Auch die Preise sind moderat, denn
durchschnittlich 14,- Euro pro umgesteckten und gewuchteten Reifen, sind branchenüblich.
Servicetest
Als wir von diesem Unternehmen gehört haben, fanden wir diese Geschäftsidee im positiven
Sinne erstaunlich. Da wir uns vom Service des Hans Kral überzeugen wollten, haben wir die
Gelegenheit am Schopf gepackt, um am Redaktions-Dienstwagen einen Reifenwechsel
durchführen zu lassen.
Sohn Thomas packt fleissig mit an Autor schrieb derweil einen Beitrag
Wir waren mit der Dienstleistung der Krals wirklich zufrieden und da uns die Geschäfts-
idee des Mannes außerordentlich gut gefallen hat, haben wir diesen Beitrag verfasst.
Wenn Sie sich genauer über den Service von Hans Kral informieren wollen, dann klicken
Sie hier: „Reifen-Jet“
Stauni
2009-10-21
Einbruch
Heute ist unbekannten Tätern das gelungen, was sie bereits am „22.09.2009“ versucht
haben. Sie haben in die Wohnung des unter sehr mysteriösen Umständen verstorbenen
Roland Komuczky eingebrochen.
Präpariertes Türschloß
Offensichtlich wurden sie bei ihrem damaligen Einbruchsversuch, in die amtlich versiegelte
Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse gestört. Das damals präparierte Türschloß wurde
heute zwischen 10:45 und 12:40 Uhr entfernt und die Täter drangen in die Räumlichkeiten
ein.

Schloß wurde am 22.09.2009 präpariert Heute wurde das Schloß von u.T. entfernt
Nachbarin entdeckte Tat
Der Tatzeitraum steht deshalb fest, weil die Nachbarin um 10:45 Uhr ausser Haus ging
und zu diesem Zeitpunkt das Schloß noch in Ordnung war. Als sie um 12:40 Uhr wieder
nach Hause kam, entdeckte sie den Einbruch und verständigte den Vater des Verstorbenen.
WEGA stürmte Wohnung
Dieser rief sofort bei der Polzei an. Drei Funkstreifen unter dem Kommando von „Ludwig 3“
fuhren zum Tatort. Da man nicht sicher war ob sich die Täter noch in der Wohnung befanden,
wurde die „WEGA“ verständigt.
Die Spezialeinheit der Polizei stürmte die Wohnung, jedoch die Täter hatten sich schon
aus dem Staub gemacht. Die Einbrecher hatten die Räumlichkeiten buchstäblich auf den
Kopf gestellt. Offensichtlich waren sie auf der Suche, nach Bargeld oder sonstigen
Wertgegenstände.

Das Foto konnte von A. Komuczky nur durch die beschädigte Tür geschossen werden,
da die Polizei keinem Zivilisten erlaubte den Tatort zu betreten.
Jede Menge DNA-Spuren
Kurze Zeit später traf die Spurensicherung des KK-Süd ein und begann vorhandene Spuren
zu sichern. Fingerabdrücke konnten keine festgestellt werden, jedoch waren jede Menge
DNA-Spuren vorhanden, die gesichert wurden.
Die Täter dürften vermutlich Handschuhe getragen haben, vergaßen aber in ihrer Blödheit
dass immer DNA-Spuren (Schweisstropfen, Haare, Hautschuppen) am Tatort zurückbleiben,
es sei denn sie hätten ein „Ganzkörperkondom“ getragen.
Ermittler halten sich bedeckt
Vermutlich wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die „schlauen“ Einbrecher gefasst
werden. Auch im mysteriösen Todesfall des R. Komuczky laufen die Ermittlungen auf Hoch-
touren.
Mittlerweile hat es bereits Hausdurchsuchungen gegeben. Allerdings hält sich die „KD 1“
(ehemaliges Sicherheitsbüro) sehr bedeckt. Ausserdem wurde über den Fall Komuczky eine
Nachrichtensperre verhängt.
Man darf gespannt sein, in welche Richtung sich diese Causa entwickelt und was dabei
herauskommen wird. Wir bleiben mit Sicherheit an dieser Angelegenheit dran.
Stauni
2009-10-20
Wirtschaftsexperte Tumpel
Ein höheres Arbeitslosengeld soll eine wichtige Maßnahme gegen die Wirtschaftskrise dar-
stellen. Dieser Ansicht ist der AK Präsident Herbert Tumpel und beweist damit, wie weit
er von der wirtschaftlichen Realität entfernt ist.
Er sieht sich in seiner Meinung auch von den Ergebnissen der Wifo-Studie über die Umver-
teilung durch den Staat bestätigt. Das würde bedeuten, dass der Werktätige einen Arbeits-
losen zu unterstützen hat, um von diesem wieder sein Geld zurück zu erhalten.
Bleiben wir doch alle zu Hause
Da wäre es doch wesentlich einfacher wenn niemand mehr arbeiten geht, denn dann würde
man sich eine Umverteilung ersparen. Herr Tumpel sollte bereits zum Nachdenken beginnen,
woher er dann das Geld nehmen will und vorallem wer seinen üppigen Gehalt bezahlen wird.
Jedem das Seine
Es wäre interessant zu wissen, ob so manche Politiker und Politfunktionäre auch dann für
eine Umverteilung wären, wenn es ihre persönliche Brieftasche betreffen würde. Wir halten
von einer Umverteilung herzlichst wenig. Jedem steht das zu, was er zu leisten vermag.
Forderungen der AK
Erstaunlich sind auch die Forderungerung der Arbeiterkammer, die immerhin auf Kosten
ihrer zwangsbeglückten werktätigen Mitglieder lebt:
1.) Rasche und deutliche Anhebung des Arbeitslosengeldes und eine längere Bezugs-
dauer von Arbeitslosengeld;
2.) Anhebung der Notstandshilfe im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindest-
sicherung;
3.) Entfall der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe.
Gratiszeitung für Arbeitslose
Da hätten wir eine bessere Idee. Da das AMS offensichtlich nicht in der Lage ist, Arbeitslose
an Firmen zu vermitteln welche dringend Personal suchen, sollten an „arbeitsunwillige Per-
sonen“, täglich die Tageszeitungen Krone und Kurier verteilt werden.
In diesen Zeitungen befinden sich speziell Freitag und Samstag derart viele Stellenangebote,
sodass für jeden Jobsuchenden sicher eine geeignete Stelle dabei sein wird. Die Bereiche
der offenen Stellen erstrecken sich von der WC-Wartefrau bis zum Diplomingenieur.
Unterstützung des Missbrauchs
Das Arbeitslosenentgelt sollte eine vorübergehende unterstützende Maßnahme sein und
nicht zum Dauerzustand und Jobersatz werden, sowie es die AK durch die Forderung einer
eine längere Bezugsdauer provoziert.
Aber warum sollte sich im System etwas ändern, wenn pseudopolitische Organisationen
durch ihre absurden Forderungen, arbeitsunwillige Personen in ihrer Handlungsweise
bestätigen und unterstützen.
Stauni
2009-10-20
Gammelfleischalarm bei Dönerbuden
Wie sat1.at berichtet, wurden bei Lebensmittelkontrollen in den vergangen 14 Tagen,
bei Dönerbuden verdorbenes Fleisch entdeckt. Fleischgroßhändler sollen an diese
Betriebe verdorbene Ware verkauft haben, welches die hungrige Kundschaft zum
Großteil bereits verzehrt hat.
DDr. Schock wittert Skandal
Aber kein Grund zur Sorge für unsere heimischen Dönerliebhaber, dieser Vorfall ereig-
nete sich bei unseren deutschen Nachbarn. Das hindert jedoch den FPÖ-Klubobmann
DDr. Eduard Schock nicht daran, auch bei uns einen eventuellen Fleischskandal zu orten.
Da laut seiner Aussage in Wien die Dönerbuden wie die Schwammerln aus den Boden
wachsen, fordert er Schwerpunktkontrollen des Marktamtes, um den Verkauf von Gammel
-fleisch zu unterbinden.
Die Forderung zur Unterbindung des Verkaufes von Gammelfleisch ist deshalb erstaunlich,
da es in der Bundeshauptstadt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gibt, dass verdorb-
ene Ware im Umlauf ist.
Falsche Verkäufer?
Vielleicht liegt es daran, das Döner von Türken verkauft wird und nicht von blauäugigen,
blonden und großgewachsenen Männern. Aber wir fragen uns allen Ernstes, was will die
FPÖ eigentlich wirklich.
Einerseits bekritelt sie teilweise zu Recht das Asylantentum in Österreich, während auf
der anderen Seite arbeitsame Ausländer (in diesem Fall Türken) die ihr Geld selbst ver-
dienen und nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, offensichtlich ein Dorn im
Auge sind.
Big Mac statt Döner
Sollte Herr DDr. Schock wirklich so ein Liebhaber von Fastfood sein und sich dabei um
seine Gesundheit beim Verzehr eines Döners sorgen, können wir ihm nur empfehlen zu
Mac Donald auszuweichen.
Allerdings gibt es auch dort einen Wertmuthstropfen für den wackeren FPÖ-Mann. Hinter
der Verkaufstheke des US-Konzern stehen meistens kleine Verkäufer indischer Herkunft.
Stauni
2009-10-20
Welche Kosten verursacht ein Asylant?
Nachfolgendes Mail, von dem sich der Samariterbund deutlich distanziert, haben wir von
einem Leser zugesandt bekommen.
Originaltext des erhaltenen E-Mails:
Zum Nachdenken!
BARGELDLEISTUNGEN AN ASYLWERBER IN ÖSTERREICH
(Quelle: Arbeitersamariterbund, Arbeiterkammer):
Essensgeld pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 150,00
Taschengeld pro Person (auch Kinder ) und Monat EUR 40,00
Freizeitaktivitäten pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 10,00
Bekleidungshilfe pro Person und Jahr: EUR 150,00
Schulbedarf pro Kind und Jahr: EUR 200,00
BEISPIEL: Asylwerberfamilie (Eltern mit 3 Kindern, 2 davon Schulpflichtig):
Essensgeld x 5: EUR 750,00
Taschengeld x 5: EUR 200,00
Freizeitaktivitäten x 5: EUR 50,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.000,00
dazu Bekleidungshilfe x 5 pro Jahr: EUR 750,00
dazu Schulbedarf x 2 pro Jahr: EUR 400,00
NICHT vom Asylwerber zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren,
Hygieneartikel (z.B. Windeln, Seife, WC-Papier usw.)
VERGLEICH: einheimische Familie (Vater arbeitslos, Mutter und drei Kinder):
durchschnittliche Arbeitslose: EUR 700,00
Familienbeihilfe x 3: EUR 336,00 pro Monat Bargeldleistung: EUR 1.036,00
Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung, Fernsehgebühren, Essen, Hygiene-
artikel, Kleidung, Schulbedarf etc.
IST DAS NICHT DER WAHNSINN???
Ein Asylwerber bekommt im Monat um EUR 36,00 weniger und muss dafür keine Miete,
Strom, Heizung usw. bezahlen!!!
IRRE ODER!!!
EIN GROSSES DANKE AN UNSERE POLITIKER!!!
UND JETZT HALTE DICH FEST!!!
In den USA kommt ein Asylsuchender auf 13.697 Einwohner!
In Deutschland kommt ein Asylsuchender auf 1.700 Einwohner!!
In Österreich kommt ein Asylsuchender auf 265 Einwohner!!!
Ende des E-Mails
Da wir natürlich nicht alles glauben was uns Leute weismachen wollen, haben wir im
Internet recherchiert und sind dabei auf erstaunliche Ergebnisse gestoßen.
Wir haben nachgerechnet
Wir sind von einem gesunden Asylanten ausgegangen, denn bei einem Behinderteren der
gesonderte Pflege beansprucht, würde der von uns ermittelte Betrag weit überschritten
werden.
Als Quelle haben wir die „RIS-Datenbank“ des Bundeskanzleramtes herangezogen, um
uns nicht eine unkorrekte Berechnung vorwerfen zu lassen.
Kostengünstigste Variante
Gehen wir von der gängigsten Art der Unterbringung aus, wäre dies die organisierte
Unterkunft mit Verpflegung. Dafür sind pro Tag und Person 17,- Euro vorgesehen.
Das Jahr hat 365 Tage, daher belaufen sich die jährlichen Kosten auf 6.205,- Euro.
Das Taschengeld beträgt 40,- Euro pro Person im Monat, daher jährlich 480,- Euro.
Als Bekleidungsgeld erhält ein Asylant im Jahr 150,- Euro. Damit wären wir bei einer
jährlichen Summe von 6.835,- Euro. Das heißt das der betreffende Asylant, dem öster-
reichischen Steuerzahler monatlich mindestens 570,- Euro (exakt 569,58) kostet.
Kosten für Deutschkurse, Überbrückungshilfen etc., haben wir absichtlich nicht in unsere
Berechnung mit einbezogen, um das Minimum nicht zu verfälschen. Also wie gesagt, wir
haben einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro errechnet.
Gutmenschen haben Rechenprobleme
Da ist es doch erstaunlich, wie nachfolgende Organisation ihre Berechnung angestellt hat,
die sie voll Stolz der Sozialhilfe für einen alleinstehenden Österreicher gegenüber stellt.
Tja, bevor diverse Gutmenschen andere an den Pranger stellen, weil es diese mit der Wahr-
heit angeblich nicht so genau nehmen, sollten diese selbst bei der Realität bleiben, denn eine
Differenz von 267,50 im Monat ist nicht unerheblich.
Woher kommen diese Leute?
Im Jänner 2009 beantragten 1.222 Personen Asyl in Österreich. Interessant ist auch, aus
welchen Ländern die Asylwerber kamen. 302 Personen aus der Russischen Föderation (vor-
wiegend Tschetschenen) , 181 Personen aus Afghanistan, 99 Personen aus dem Kosovo, 50
aus Nigeria und man möge aus kaum glauben, 43 Personen aus der Türkei, welche ja angeb-
lich EU-Reife hat. Der Rest der Asylanten kam aus diversen anderen Ländern.
Großteils Wirtschaftsflüchtlinge
Wir behaupten, dass es sich zum größten Teil um Wirtschaftsflüchtlinge und nicht um politisch
oder aus religiösen Gründen verfolgte Personen handelt. Jene Damen und Herren wissen sehr
wohl, dass es sich bei uns weitaus bequemer leben lässt, als in ihren Heimatländern. Außerdem
ist es ja gemütlich, sich ins gemachte Nest zu setzen.
Asoziale Pensionisten?
Ein alleinstehender Mindestpensionist bekommt eine monatliche Pension von 738,- Euro
(netto) ausbezahlt . Unter diesen Pensionisten befinden sich zahlreiche Personen die Öster-
reich nach dem 2.Weltkrieg wieder aufgebaut haben.
Diese Leute müssen sich heute gefallen lassen, dass man sie öffentlich als asozial
bezeichnet. Da ist es doch in der Tat besser als Wirtschaftsflüchtling in Österreich um
Asyl anzusuchen, ohne jemals für den Staat irgendetwas positives vollbracht zu haben.
Die Differenz zur Mindestpension von 168,- Euro nimmt man gerne in Kauf, denn der
Asylant hat auch gegenüber dem Arbeitslosen einen entscheidenden Vorteil. Ihm darf
keine Arbeit vermittelt werden, denn den Asylanten ist das Arbeiten in Österreich verboten.
Stauni
2009-10-19
Abzocke Kurzparkzone
Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.
In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.
Die Parksheriffs
Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.
Ausnahmen für Anrainer
Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.
Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.
Infoblatt eines magistratischen Bezirksamtes
Leseprobleme und deren Folgen
Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.
Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei
geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.
Kein gemütlicher Familienabend
Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.
So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.
Stauni
2009-10-18
ORF-Gebühr
Hat Ihre Rundfunkgebühren-Vorschreibung für die Monate November und Dezember
auch so ausgesehen?
Lauter glückliche Kunden?
Erstaunlich, da schnorrt eine Institution die ausschließlich „zwangsbeglückte“ Kundschaft
hat, für eine Vereinigung die ebenfalls aus Zwangsmitgliedern besteht.
Die GIS hat bei der Bevölkerung den Beliebtheitsgrad einer Lungenentzündung und ist so
notwendig wie Kopfweh. Dies lässt sich einwandfrei durch die Existenz der privaten Sender
beweisen.
Millionenverluste trotz Zwangsgebühr
Während die Privaten ohne Zwangsgebühren locker über die Runden kommen und dabei
noch fette Gewinne erzielen, schafft es der ORF mit einer ausgeklügelten Geschäftstrategie
und fähigen Management, jährlich Verluste in Millionenhöhe einzufahren.
Und das, obwohl der Staatsrundfunk mittels seines GIS (Gebühren Info Service GmbH) –
Inkassobüros bei allen Personen die ein Fernsehgerät besitzen zwangsweise Geld einhebt,
auch wenn diese keine ORF-Programme sehen wollen.
Mitglied ohne Zustimmung
Beim anderen „Zwangsverein“ der katholischen Kirche, braucht man nicht einmal ein
TV-Gerät zu besitzen, um zahlen zu müssen. Da genügt es, wenn man ohne seine Zu-
stimmung getauft wurde.
Normalerweise müsste der Verursacher zur Kasse gebeten werden und nicht der Zwangs-
beglückte. Aber dies ist ein umgangreiches Thema für einen anderen Beitrag.
Steuerfrei
Die katholische Kirche ist ein milliardenschwerer multinationaler Konzern und braucht als
Religionsgemeinschaft ihre Kirchensteuer-Einnahmen nicht einmal versteuern. Da ist es
doch erstaunlich, dass diese nicht in der Lage ist, ihre Bauwerke vom eigenen Geld zu
erhalten.
Klerikale PR-Abteilung
In der Werbeabteilung der katholischen Kirche dürften aber nicht die fähigsten Leute
beschäftigt sein, denn sonst würde man nicht mittels eines der unbeliebtesten Institut-
ionen versuchen, Spenden für ein Bauwerk zu schnorren.
Aber vielleicht handelt es sich hier um ein Gegengeschäft und beim nächsten Erlagschein
für die Kirchensteuer, ist ein Schnorrbrief für den armen notleidenden ORF dabei.
Stauni
2009-10-15
Alles nach dem Gesetz?
Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.
Wirklich Notwehr?
Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Gutachten liegt vor
Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.
Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.
Überfordert?
Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.
Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.
Verfolgungsjagd mit traurigem Ende
In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.
Polizisten handelten verwantwortungsvoll
Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.
Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.
Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.
Was bringt die Polizei in Verruf?
Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.
Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Zweierlei Maß
Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.
Rechtsbrecher vertritt das Recht
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.
Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.
Stauni
2009-10-14
Wehrhafte Dame
Im Burgenland sitzen die Colts locker, zumindest beim weiblichen Geschlecht. In der Nacht
von Freitag auf Samstag, geriet eine 25-jährige Gastwirtin mit einigen Männern in einen
Streit, bei dem es auch zu Handgreiflichkeiten kam.
High Noon
Die Wirtin fuhr nach Hause, holte eine Pistole und „bedrohte“ damit ihre Kontrahenten.
Die riefen die Polizei und die „wehrhafte“ Burgenländerin wurde festgenommen. Die
Waffe, die übrigens ungeladen war, wurde beschlagnahmt.
Vor den Trümmern ihrer Existenz
So weit, so nicht gut. Sollte die Wirtin verurteilt werden, kann sie nicht einmal bei der
Gemeinde Strassen kehren, denn dazu benötigt sie einen einwandfreien Leumund.
Der Gewerbeschein würde ihr im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit entzogen
werden.
Die Nächste zog blank
Eine Woche vorher im Burgenland, griff eine Lady ebenfalls zur Waffe. Allerdings handelte
es sich um keine Gastwirtin, sondern um eine Polizeibeamtin. Diese lebt mit ihrem Mann in
Scheidung und im noch gemeinsamen Haushalt tobt ein Rosenkrieg.
Im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit ihrem Noch-Gatten, bedrohte die Polizistin
diesen mit einem geladenen Sturmgewehr. Der rief die Polizei und erstattete Anzeige. Und
ab jetzt wird es erstaunlich.
Dienstwaffen bleiben
Sie musste zwar ihre „Privatwaffen“ abgeben und erhielt ein Betretungsverbot bis zum
12.10.2009. Die Dienstwaffen sind jedoch weiterhin in ihrem Besitz, denn sie wurde nicht
vom Dienst suspendiert. Zu den Dienstwaffen zählt natürlich auch das Sturmgewehr. Also
läuft diese „wehrhafte“ Dame weiterhin bis an die Zähne bewaffnet durch die Gegend.
Erstaunliches Statement
„Das ist ein Fall für den Staatsanwalt, der ermittelt und entscheidet, ob es zu einem
Prozess kommt“, so die Sicherheitsdirektion. „Vorerst übt die Polizistin weiter ihren
Dienst aus. Sie ist eine gute Beamtin, ihr ist bisher nichts vorzuwerfen“, heißt es dazu
aus dem Landeskommando.
Das ist ja direkt erfreulich, dass der Beamtin bis heute nichts vorzuwerfen ist. Das sie
weiterhin im Dienst bleibt erstaunt uns nicht, denn jener Beamte der in Krems einen
14-jährigen Jungen auf der Flucht in den Rücken geschossen hatte, ist ja auch bis
heute im Dienst.
Betretungsverbot für eine Frau
Das an dieser Angelegenheit was dran sein muß und sich der zukünftige Ex-Gatte die
Story nicht aus den Fingern gesogen hatte kann man daraus schliessen, dass gegen
die Frau ein Betretungsverbot verhängt wurde. Eine derartige Maßnahme wird gegen
eine Frau, wohl wirklich nur in den seltesten Fällen verhängt. Im übrigen bestritt die
Beamtin, die ihr zur Last gelegte Tat.
Der Unterschied
Aber spielen wir das Spiel weiter. Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen können
wir jetzt schon voraussagen, sollte die Polizistin verurteilt werden, wird sie weiterhin im
Dienst bleiben und auch in Zukunft auf die Menschheit losgelassen werden.
Dieses Glück wird ihrer Geschlechtgenossin wohl kaum widerfahren, weil diese ja „bloß“
eine Gastwirtin und keine Polizistin ist. Der Ordnung halber möchten wir festhalten, dass
für beide Damen die Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-10-11
Zwei erstaunliche Rückholaktionen
Rückholaktionen sind prinzipiell nicht besonderes, jedoch betreffen sie meist die Auto-
branche. Vermutlich hat auch schon der eine oder andere Leser eine Verständigung von
einer Automobilvertretung erhalten und wurde mit seinem Vehikel in die Werkstatt zurück
beordert.
Küchenbomben
Aber nicht nur Autos sind von Rückholaktionen betroffen. Auch bei anderen Gegenstände
des täglichen Lebens gibt es ab und zu Probleme. So zum Beispiel ruft das schwedische
Möbelhaus „IKEA“, Gasmulden der Firma Electrolux zurück.

Artikelnamen: Framtid HGA1K und HGA2K
Artikelnummer: (001- 541- 58 und 901- 541- 54)
Überlebensabsicht?
Bei den Geräten kann es zu Gasaustritt kommen. „IKEA“ meint sinnigweise, dass Besitzer
dieser Gasmulden im eigenen Interesse die Benutzung des Produkts einstellen und die Gas-
zufuhr abdrehen sollen.
Keine Chance zur Reklamation
Laut Ikea wurden bereits von den 19 verkauften Gasmulden, 16 betroffene Käufer ausfindig
gemacht. Von Zwischenfällen sei bis jetzt jedoch noch nichts bekannt. Na ja, sollten den
verbleibenden 3 Kunden ihre Geräte um die Ohren geflogen sein, haben sie wahrschein-
lich keine Möglichkeit mehr gehabt, sich in der Reklamationsabteilung von Ikea einzufinden.
Jedenfalls kann das schwedische Möbelhaus ihren Werbeslogan etwas abändern. „Wohnst
Du noch, oder explodiert Du schon!“
Zoff bei Zott
Etwas schwieriger mit dem Ausforschen der Kunden, hat es die Firma ZOTT. In rund 500
Becher, gefüllt mit leckerem Erdbeerjoghurt, sind Metallteilchen gelangt. Die betroffene
Ware trägt das Mindesthaltbarkeitsdatum 23.10. bis 25.10.2009.
Vor Genuß mit einem Magnet testen, wenn Sie ganz sicher gehen wollen.
Eisen ist gesund
Der Mensch benötigt zwar Eisen für seinen Organismus, aber ob dafür ein bis acht Millimeter
große Metallspäne geeignet sind, möge dahin gestellt bleiben. Die etwas erstaunliche Aus-
rede für die Panne: „Die Späne könnten durch eine Störung am Fruchtkocher in die Lebens-
mittel geraten sein.“ So stellt es zumindest ein Unternehmenssprecher der Firma ZOTT dar.
Gratisjoghurt?
Konsumenten sollten von betroffenen Joghurtbechern den Deckel entfernen und das Joghurt
vernichten. Nach Einsendung des Deckels werde die Firma die Verbraucher entschädigen,
meint man bei ZOTT weiter.
Kostpflichtige Hotline
Wie der Joghurthersteller jene Konsumenten entschädigen will, welche die eisenhaltige
Ware bereits verspeist haben, darüber herrscht Stillschweigen. Allerdings wurde von der
Firma ZOTT folgende Hotline unter der Telefonnummer: „09078- 801- 300“ eingerichtet.
Erstaunlich, da baut eine Firma kräftig Mist und hat dann noch die Chuzpe eine kosten-
pflichtige Mehrwertnummer einzurichten, bei der die betroffenen Kunden anrufen und
dadurch noch zusätzlich löhnen können.
Stauni
2009-10-10
Die Ausstellung
Der Landespressedienst der Kärntner Landesregierung teilte mit, dass die Ausstellung
über das Leben von Jörg Haider heute eröffnet wurde. Für moderate Eintrittspreise
zwischen 4,- und 5,- Euro, kann sich jederman(frau) im Bergbaumuseum Klagenfurt, über
das Leben und Werken des tödlich verunglückten Ex-Landeshauptmannes Jörg Haider
informieren.
Dörfler lobt in höchsten Tönen
Der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler bezeichnete Haider als vielseitigen,
außergewöhnlichen, faszinierenden und polarisierenden Menschen. Mit dieser Aussage
hat er sicher recht.
Dörfler rechtfertigte den Trauerkult um Haider mit den Worten, das diese Trauer nichts
Schrullig-Kärntnerisches sei und man solle keine Diskussion darüber führen.
Kein Ausnahmepolitiker
Da hat Dörfler wieder recht, denn eine Diskussion über diese überzogene Aktion, ist
wohl das Letzte was er brauchen kann. Haider war kein Politiker der die Wege dieser
Republik massgeblich veränderte und war auch nicht wie die Nachkriegspolitiker, am
Wiederaufbau von Österreich beteiligt.
BZÖ noch immer nicht abgenabelt
Der Grund für den Kult um Haider liegt klar auf der Hand. Dörfler und sein BZÖ müssen
den toten Jörg Haider künstlich am Leben erhalten, um nicht politisch in Vergessenheit
zu geraten.
Die letzte Wahlschlappe der Orangen in Oberösterreich hat deutlich in den Raum gestellt,
dass die BZÖ-Mannen nach wie vor an der Nabelschnur von Jörg Haider hängen. Wenn
Dörfler schlau ist, versucht er vor den Wiener Gemeinderatswahlen eine Haider-Ausstell-
ung in der Albertina zu organisieren, soferne es gerade nicht hinein regnet.
Negativbeispiel
Was Haider in den letzten Stunden seines Lebens gemacht hat, welche Lokale er besuchte
oder welche sexuelle Orientierung er hatte, geht niemanden etwas an. Allerdings das sich
der ranghöchste Politiker eines Bundeslandes, stockbetrunken hinter das Steuer seines
Wagens setzte und mit weit überhöhter Geschwindikeit tödlich verunglückte, darf öffentlich
als Negativbeispiel dienen.
Dem Veranstalter dieser Ausstellung wird nahegelegt nachfolgendes Mahnmal aufstellen.

Sollte durch diesen Hinweis nur ein einziger Mensch davon abgehalten werden besoffen
Auto zu fahren, hätte diese Ausstellung ihren Sinn erfüllt.
Stauni
2009-10-09
Türke erschoß Nebenbuhler
Am 23.04.2008 erhielt ein 77-jähriger Türke bei einem Prozeß am LG Wr. Neustadt, zwanzig
Jahre Haft wegen Mord und anschliessende Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher.
Er hatte einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und ihm anschliessend den Penis ab-
geschnitten. Der Mann machte auch keinen Hehl daraus, dass er die Tat absichtlich begangen
hatte.
Tat war gerechtfertigt
Seine Frau hätte die Blicke des späteren Opfers erwidert und daraus habe er den Schluß
gezogen, das die Beiden eine Affäre haben. Also habe er den Mann nicht grundlos umge-
bracht, meinte der betagte Othello als Rechtfertigung.
Schuldunfähig
Da laut einem nachträglich eingeholten Gutachten dem Mann Unzurechnungsfähigkeit be-
scheinigt wurde, fiel die Strafhaft aus. Wer nun glaubt, dass dieser schiess- und schnippel-
freudige Mitbürger mit Migrationshintergrund in eine Anstalt eingewiesen wurde, der befindet
sich im Irrtum.
Pflegefall?
Denn in einem neuerlichen Gutachten wurde festgestellt, dass er körperlich stark abgebaut
hat und daher keine Gefahr mehr für die Menschheit darstellt. Also verbringt ein Mann, der
einen vermeintlichen Nebenbuhler erschossen und dessen Penis abgetrennt hatte, seinen
Lebensabend in Freiheit.
Es lebe Anatolien
In Anatolien hätte dieser Prozeß für ihn nicht besser laufen können. Dort gilt wahrscheinlich
noch das Motto „Guckst Du meine Frau an, bist Du tot.“ Hoffentlich kommt er nicht wieder zu
Kräften und stellt neuerlich fest, dass seine Frau wieder Blicke von Fremden erwidert.
Berechtigte Frage
Im „Geizhalsforum“ wirft ein User die berechtigte Frage auf, warum der Briefbomber Fuchs
nicht enthaftet wurde, da er ohne Hände auch keine Gefahr mehr für die Menschheit dar-
gestellt hat.
Den User können wir beruhigen. Franz Fuchs konnte die Haftanstalt ohnehin vorzeitig
verlassen, allerdings nicht mehr auf eigenen Beinen, da er tot war.
Stauni
2009-10-07
Selbsterkenntnis
Offensichtlich sind die Wirtschaftsexperten der Wirtschaftskammer Wien selbst zur
Erkenntnis gelangt, dass es um ihr Fachwissen betreffend der Wirtschaft außerhalb
der Räumlichkeiten der WKO welche durch die Zwangsmitglieder finanziert werden,
nicht bestens bestellt ist.
Gebrüder Grimm
Es ist immer wieder erstaunlich, welche „Märchen“ im Jubelblättchen der Wirtschafts-
kammer publiziert werden. Von einer Ausgabe zur anderen gibt es neue Prognosen.
Allerdings sind die meisten davon weitab jeglicher Realität.
Neuer Wirtschaftexeperte
Das dürfte die Verantwortlichen in der Wirtschaftskammer dazu inspiriert haben, einen
wirklichen Wirtschaftfachmann zu engagieren. Seine Kolumne hat in der neuesten
Ausgabe der „Wiener Wirtschaft“ Premiere.
Es ist wirklich erstaunlich, wofür die Wirtschaftskammer Wien das Geld ihrer
Zwangsmitglieder verschwendet.
Stauni
2009-10-07
Kavaliersdelikt?
Verfolgt man die Gerichtsurteile die gegen Pädofile in letzter Zeit verhängt wurden,
könnte man zur Ansicht kommen, der sexuelle Missbrauch von Kindern oder der Besitz
von kinderpornografischen Material, ist in Österreich ein Kavaliersdelikt.
Es waren ja nur die Nichten
Einige Beispiele die sich in jüngster Zeit ereignet haben. Da missbraucht ein „37-jähriger
Akademiker“ seine sieben- und achtjährige Nichten und erhält dafür 2,5 Jahre Haft, davon
muss er aber nur 3 Monate sitzen, denn der Rest der Strafe wurde bedingt ausgesprochen.
Erstaunliches OGH-Urteil
Ein Schulwart begrapscht 26(!) sechsjährige Volksschülerinnen am Gesäß und wird zu
2 Jahren Haft, davon 16 Monate bedingt verurteilt. Er muss für den sexuellen Missbrauch
an Kleinkindern, lediglich 8 Monate in den Bau.
Der Schulwart beruft gegen dieses Urteil beim OGH und dieser verringert die Strafe um
zwei Monate, weil die Höchstrichter zur Ansicht kamen, dass ein Begrapschen am Gesäß
kein sexueller Missbrauch sei.
Was hätte der Mann nach Ansicht der OGH-Richter tun müssen, um den Tatbestand eines
sexuellen Missbrauches zu erfüllen? Wenigstens saß der umtriebige Schulwart seine acht
Monate in der U-Haft ab.
Dem OGH-Urteil nach, hat er allerdings um zwei Monate zu lange in der Haft verbracht.
Na hoffentlich bekommt der „arme Mann“ wenigstens eine Haftentschädigung dafür.
Tiefer geht es kaum
Und weiter geht es im bunten Reigen des Pädofilen-Karussells. Wie der heutigen Kronen
Zeitung zu entnehmen ist, besaß ein 32-jähriger Kärntner, „Hunderttausende“ Miss-
brauchsfotos. Auf diesen waren die abartigsten Darstellungen mit Kindern abgebildet.
Wer nun glaubt, dass es dafür eine saftige Strafe gegeben hat, der irrt gewaltig. Der Mann
wurde sieben Monate bedingt und 1.500,- Euro Geldstrafe verurteilt. Was sich der Richter
wohl bei seiner Urteilsfindung gedacht haben mag?
Polizeiaktionen wofür?
Da fragen wir uns, warum es Aktionen wie „Sledge Hammer“ und „Geisterwald“ überhaupt
gegeben hat. Da ermitteln Beamte im Abschaum der Menschheit und versuchen diese
Perverslinge aus dem Verkehr zu ziehen.
Für alle diese Polizeibeamte ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dann ein Richter ein derart
erstaunliches Verständnis für den Täter aufbringt. Denn anders sind solche Urteile nicht
zu erklären.
Klingt wie ein Witz
Da klingt es wie eine Verhöhnung, wenn die Justizministerin Bandion-Ortner lautstark
ankündigt, dass sie den Kampf gegen die Kinderpornografie verschärfen will. Vielleicht
wäre es angebracht, wenn sie vorerst mit den Richtern ein ernstes Wort sprechen würde.
Die bei der letzten Polizeiaktion „Geisterwald“ verhafteten und inhaftierten drei Österreicher,
müssen sich vermutlich nicht wirklich Sorgen um ihre Zukunft machen. Sie haben ja „nur
kinderpornografisches Material“ besessen und kein Auto gestohlen.
Stauni
2009-10-06
Lockerer Umgang mit Allgemeingut
Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.
Gesetzesbruch wird nicht erkannt
Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.
Einsatz für die WEGA
Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“ vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus, wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?
Kommunismus erwünscht?
Wir fragen uns was diese Leute eigentlich wollen. Wünschen sie sich den Kommunismus
zurück, der Jahrzehnte lang die ehemaligen Ostblockländer beherrscht hat. Stalin, Honecker
und Co, hätten sicher ihre Freude mit diesen Zeitgenossen.
Arbeit für alle
Tja, in den kommunistischen Länder gab es keine Arbeitslosigkeit. Denn wer keine Arbeit
fand, für den wurde eine erfunden. Auch Hausbesetzungen hat es in diesen Regimes nicht
gegeben, da hätte man höchstens seine eigene Zelle im Knast besetzen können.
Stauni
2009-10-05
Werbestrategien
Werbung soll auffallen. Also was liegt näher, das bewerbende Produkt in Verbindung mit
einem schönen Körper zu bringen. Wer schaut sich schon einen Eislutscher auf einem
Werbeplakat an? Wenn dieser jedoch von einer schönen Frau im Bikini in der Hand gehalten
wird, sind die Hingucker garantiert.
Zahnlose Institution ÖWR
Welchen wirklichen Zweck der Österreichischen Werberat zu erfüllen hat, ist uns ohnehin
nicht ganz klar. Allerdings könnte man annehmen, dass verschiedene Emanzengruppen
einen Vertrag mit dieser Institution haben, um dieser eine Existenzberechtigung zu geben.
Neuer Kodex
Das es aber wenigstens so aussieht als wäre der ÖWR wichtig, hat dieser nun einen neuen
Kodex gegen Sexismus in sein Programm aufgenommen. Man will den Werbemachern, spe-
ziell bei sexistischer und frauendiskriminierender Werbung, die Grenzen aufzeigen.
Was ist Sexismus?
Laut Wikipedia versteht man unter Sexismus die Diskriminierung oder Unterdrückung von
Menschen allein aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Das bedeutet die Ausbeutung,
Vernichtung, Beherrschung und Verfolgung einer Person, auf Grund deren Geschlechtes.
Die Sicht der Emanzen
Das sehen Kampfemanzen naturgemäß anders. Sie verbinden Sexismus ausschliesslich
mit dem weiblichen Geschlecht. Die Darstellung eines fast nackten Mannes in einer Deo-
werbung lässt sie kalt, während ein Werbe-Banner einer Baumax-Werbung, auf dem eine
Frau in einem roten, engen Shirt und enger Hose abgebildet ist, als sexistisch gilt.
Für dieses Baumax-Werbung gab es auch eine Zitrone von den Standard-Emanzen auf
„diestandard.at“. Diese Zitronenverteilerinen sind ohnehin sehr erstaunlich. Einerseits
befürworten sie das Frauboxen und haben nichts dagegen wenn sich das schwache
Geschlecht die Köpfe blutig schlagen.
Boxen ja, Kuscheln nein
Anderseits verteilen sie für ein Werbeplakat des steirischen Tourismusverbandes eine
Zitrone. Auf diesem sind auf einem Boot und auf einem Badesteg Pärchen zu sehen, die
sich vor der Kulisse einer schönen Landschaft aneinander kuscheln.
Das werten die Standard-Kampfemanzen als Sexismus, denn sie ziehen daraus den Schluss,
dass die Damen nicht alleine stehen, bzw. sitzen können und sich daher am männlichen
Part anlehnen müssen. Sie sehen darin eine Werbung für das unterwürfige Verhalten von
Frauen.
Heisser Stahl und nackte Haut
Hoffentlich besuchen diese Damen keine Auto- oder Motorradmesse, denn der Anblick der
Models würde sie vor Schreck erstarren lassen. Auch die Sichtung eines Pirelli-Kalenders
würde bei ihnen einen Schreikrampf auslösen.
Neidkomplex?
Wir haben uns etliche Fotos von bekannten Emanzen angesehen. Da wir niemanden belei-
digen wollen, unterlassen wir es Namen zu nennen. Es heisst zwar, dass die Schönheit im
Auge des Betrachters liegen soll, aber nach Durchsicht der Fotos haben wir festgestellt, dass
die meisten dieser Emanzen nicht mit Attraktivität gesegnet sind.
Da stellt sich für uns natürlich die Frage, ob das ganze Geschrei um Sexismus und Aus-
beutung der Frauen, nicht aus einem Neidkomplex entsteht, denn von diesen Damen
würde es mit Sicherheit keine in die Werbung schaffen um auf einem Plakat erstrahlen
zu können.
Stauni
2009-10-03
Ein lukratives Geschäft
Ein gutes Geschäft dürfte die Online-Partnerschaftsvermittlung sein, denn in Österreich haben
rund 900.000 Personen, einen solchen Dienst bereits in Anspruch genommen. Warum eine
derart hohe Anzahl von Partnerschaftssuchenden im Web ihr Glück suchen, hat mannigfaltige
Gründe.
Das Internet und seine Vorteile
Viele Suchende haben keine Lust oder keine Zeit am Wochenende durch diverse Discos zu
tingeln, um die Liebe ihres Lebens zu finden. Für ältere Semester bieten sich diese Tanz-
schuppen ohnehin nicht mehr als geeignetes „Jagdrevier“ an.
Auch für Schüchterne ist es schwierig, in aller Öffentlichkeit zu Flirten. Da ist es doch gut,
dass es das Internet gibt. Man kann gemütlich von Zuhause, im Schlafrock und Schlappen
im Web herumsurfen und auf einem einschlägigen Portal, den geeigneten Partner suchen.
So lange es nicht zum Treffen kommt kann man auch „ungestraft“ flunkern, was Körper-
größe, Gewicht, Beruf udgl. betrifft. Und wenn man einen „Korb“ bekommt, lässt sich
dieser mit einem Mausklick bereinigen.
Die Branche boomt
Einige findige Geschäftsleute haben aus der Online-Partnersuche kräftig Kapital ge-
schlagen und Plattformen für die Suchenden eingerichtet. Durch die Bezahlung eines
Mitgliedbeitrags, ist es möglich sich virtuell auf Freiersfüßen zu bewegen.
Über Umsatzzahlen der Singlesbörsen gibt es keine konkreten Zahlen, jedoch dürfte es
kein schlechtes Geschäft sein und vor allem boomt die Branche. Da ist es doch nicht
erstaunlich, dass auch die Kirche mitmischen will.
Der Klerus geht online
Mit einer Online-Partnerschaftvermittlung https://www.kathtreff.org/ hat sich der Klerus,
am Markt zu etablieren versucht um am großen Kuchen der einsamen Herzen mitnaschen
zu können.
Weil der liebe Gott oder der Papst, wir wissen es leider nicht so genau, gegen „wilde“
Beziehungen ist, legt der Betreiber dieser Plattform Wert darauf, nicht als Singlesbörse
oder so ähnlich, sondern als „Heiratsportal für Katholiken“ bezeichnet zu werden.
Nur exklusiv-katholische Mitglieder
Auf dieser Plattform dürfen jedoch nicht alle Partner- pardon Heiratssuchende mitspielen.
Abgesehen vom Mindestalter von 18 Jahren, dass für uns auch verständlich ist, muss der
Suchende dem katholischen Glauben angehören, bzw. in Vorbereitung sein ein Katholik
zu werden.
Die Rechtfertigung für die Glaubensbedingung ist mehr als erstaunlich und deshalb geben
wie diese wortwörtlich wieder:
Warum ist dieser Heiratsdienst katholisch?
Es gibt folgende Gründe für eine exklusiv-katholische Vermittlung: Die Erfahrung zeigt, dass
sich das gemeinsame religiöse Leben der Ehepartner (ein wichtiger Bestandteil der Ehe!)
leichter verwirklichen lässt, wenn zu dem immer bestehenden unterschiedlichen Vorlieben
und Charakteristiken nicht auch noch konfessionelle Schranken hinzukommen. Zweitens,
die in unserer Gesellschaft ohnehin sehr anspruchsvolle religiöse Erziehung wird bei Kindern
gemischt-konfessioneller Eltern oft noch schwieriger. Ciceros Beschreibung der Freundschaft
als „Übereinstimmung in göttlichen und menschlichen Dingen“ kann in einer weitgehend
nicht-christlichen Umgebung leichter unter Katholiken gelingen: Durch die spezifisch
katholische Lehre über den Menschen, die Familie und die Welt ist ein starker gemeinsamer
Nenner gegeben, der in vielen übrigen Fragen um so mehr Toleranz und Verständnis für den
anderen ermöglicht.
Hier wird ein Zitat von Cicero auf eine erstaunliche Weise interpretiert. Dann wollen wir
ebenfalls eine Interpretation zu Besten geben und zwar dem obigen Text betreffend.
Wir interpretieren
Ganz nüchtern heißt dies für uns, dass eine Ehe zwischen verschieden gläubigen Partnern
nicht funktionieren kann. Daraus schließen wir weiter, dass z.B. ein schwarzer Moslem nicht
das Zeug hat, eine weiße Christin in einer Ehe glücklich zu machen.
Auch Juden, Buddhisten, Hindus und alle Andersgläubigen, sind ebenfalls nicht in der Lage
mit einer Person christlichen Glaubens, eine glückliche Beziehung zu führen. Deshalb ist
diese Partnerschaftsvermittlung nur rein exklusiv-katholischen Personen vorbehalten.
Rassistische Aussage
Diese Einstellung ist wohl von christlicher Nächstenliebe meilenweit entfernt und ist für
uns eine rassistische Aussage. Außerdem wäre es interessant, wie „Kathtreff“ in Er-
fahrung bringen will, dass der/die Suchende auch wirklich katholisch ist.
Die Finanzierung
Erstaunlich, ja fast erheiternd ist die Rechtfertigung warum das Service der Webseite
kostenpflichtig ist. Dazu meint „Kathtreff“ folgendes wörtwörtlich:
KathTreff.org finanziert sich über einen geringen Mitgliedsbeitrag. Dadurch werden die
Kosten für die Einrichtung, die Werbung und die ständige Betreuung der Webseite gedeckt.
Die Kostenpflicht bietet darüber hinaus einen gewissen Schutz vor oberflächlichen Flirtern.
Als wenn ein Kostenbeitrag „oberflächliche Flirter“ davon abhalten würde, auf einer
klerikalen Singlesbörse auf „Jagd“ zu gehen. Das sich „Kathtreff“ durch die geringen
Mitgliedsbeiträge selbst finanziert, ist etwas verharmlost ausgedrückt.
Satter Jahresgewinn
Wir haben da einmal überschlagsmäßig kurz nachgerechnet. Es werden 3 verschiedene
Varianten der Mitgliedschaft angeboten. 3 Monate für 30,- Euro, 6 Monate für 50,- Euro
und 12 Monate für 85,- Euro.
„Kathtreff“ gibt an 4.500 registrierte Mitglieder zu haben. Da wahrscheinlich nicht alle
Personen ein Jahresabo haben, berechnen wir einen Durchschnitt. Wir addieren die drei
einzelnen Angebotspreise und dividieren diese Summe dann durch drei.
So ergibt sich eine Durchschnittszahlung von 55,- Euro pro Mitglied. Wenn man diese
Summe dann mit 4.500 multipliziert, erhält man den stolzen Betrag von 247.500,- Euro.
Für die Betreuung dieser Webseite ist ein Mitarbeiter erforderlich. Werbung muss natürlich
auch gemacht werden, wobei für diese auch die Pfarrer bei ihren Predigten zur Verfügung
stehen.
Aufrichtigkeit wäre doch eine christliche Tugend
Als Personalkosten, Werbeausgaben und Sonstiges veranschlagen wir 50.000,- Euro. Bringt
man diese von den 247.500,- Euro in Abzug, ergibt sich ein Jahresgewinn von 197.500,-
Euro. Also von einer reinen Selbstfinanzierung kann da wohl nicht mehr gesprochen werden.
Da wäre doch die ehrliche christliche Antwort, „Wir wollen Geld verdienen“ aufrichtiger
gewesen.
Wenn Sie nun noch Ihr Lieblingsgebet und Ihren Lieblingsheiligen, neben den 08/15-Fragen
bei der Registrierung angeben, sind Sie Mitglied in einer „exklusiv-katholischen“ Heirats-
dienstbörse.
Stauni
2009-10-02
Standesansehen
Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.
Gleichheitsgrundsatz egal
Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest, der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.
No Fun for Judges
Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.
Aidstest nicht so wichtig
Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.
Wahrung der Menschenrechte
Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.
OGH vs. EMGR
Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.
Das Urteil das EMGR
Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.
Die Kleinen hängt man
Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
2009-10-01
Zahlreiche Kommentare
Im Beitrag „EinVater deckt auf“, erwähnte Alfred K. den Namen des neuen Obmanns
vom Verein „Engel auf Pfoten“, Nenad Vigele und dessen Begleiter Peter Swoboda.
Während sich der Vereinsobmann in vornehmer Zurückhaltung übt, begann Herr
Swoboda zahlreiche Kommentare zu schreiben.
Viele Widersprüche
Er schrieb in einer derartig widersprüchlichen Art, sodass er unser Interesse erweckte.
Vor allem hatte ihm niemand etwas vorgeworfen, sondern es wurde nur festgehalten,
dass er der Begleiter von Nenad V. war.
Seine Kommentare kamen daher quasi frei von der Leber. So schrieb er am 24.09.09
folgendes.
Peter Swoboda schrieb:
Ich war nur eine Begleitperson des neuen Obmannes quasi ein sehendes Auge für den
Vollblinden Herrn V. mehr nicht. Für mich ist der Verein so was von egal und ich kannte
diesen Herrn nur flüchtig ich habe im glaube ich vielleicht dreimal gesehen mehr nicht.
Am selben Tag, einige Stunden später hatte er eine andere Version auf Lager, die seinem
ersten Kommentar widersprach.
Peter Swoboda schrieb:
Ich kenne der Herrn Vigele über sieben Ecken schon länger vielleicht zehn Jahre und wir
treffen und hin und wieder wenn ein sehendes Auge gebraucht wird ansonsten habe mit
dem neuen Obmann fast bzw. keinen Kontakt.
Interessant, dass Swoboda einen Menschen den er bereits mehr als zehn Jahre kennt
und auch hin und wieder trifft, nur dreimal in seinem Leben gesehen haben will. Herr
Vigele scheint allerdings sehr viel Vertrauen in seinen Begleiter zu setzen.
Alfred K. wunderte sich, dass Vigele bereits am 19.08.09 als neuer Vereinsobmann ein-
getragen war. Dies wurde von Swoboda folgend kommentiert.
Peter Swoboda schrieb:
Ich will mit dieser ganzen Engel sch**sse nichts zu tun haben.
und eine halbe Stunde später im selben Tenor
Ich sage es ihnen nochmal ich habe mit dem Verein und seinen Machenschaften nichts
am Hut.
kam dies als Antwort auf eine Einladung für seine Person zu einem Interview. Jetzt fragen
wir uns natürlich, welche Machenschaften das sein könnten, mit denen Swoboda nichts
zu tun haben will.
Auch ist es erstaunlich, dass er ein Gespräch über den Verein , nur im Beisein des Vereins-
anwaltes führen will. Da fragen wir uns doch weiter, warum ein Anwalt bei einem
Interview anwesend sein soll.
Peter Swoboda schrieb:
Ja ich kenne Herrn Bellak er ist ein guter Freund den kenne ich schon länger und was in
dem Genderwahn steht wird noch gesondert behandelt.
Männerfreundschaft
Dieses Kommentar schrieb Swoboda als Antwort auf ein Zitat indem stand, dass sein Name
im Zusammenhang mit dem Namen Martin Bellak gefallen war. Dieses Statement ist auch
sehr interessant, hat uns doch Herr Vigele in einem Telefongespräch von sich aus, auf Bellak
angesprochen.
Allerdings betonte er im gleichem Atemzug, dass er Herrn Bellak nicht kenne. Das erscheint
uns seltsam, wo doch Swoboda und Bellak so gute Freunde sind und einen Herrn Vigele von
dieser Freundschaft ausschliessen.
Genderwahn
Was in „Genderwahn“ über Herrn Bellak geschrieben wurde verurteilen wir aufs Schärfste,
sowie wir auch die Beiträge über Roland K., dessen Familie und auch über den Herausgeber
dieses Online-Magazins, im abartigen Blog „Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky
und seinem Verein Engel auf Pfoten“ verurteilen.
Peter Swoboda schrieb:
Herr Alfred K. alle Privaten Sachen ihres Sohnes sind in einem Sackerl im Büro. Wenn sie es
wünschen können sie sich diese gerne beim Empfang abholen. Sollten weitere Dinge auf-
tauchen kommen die auch dort rein.
Das ist wohl einer der erstaunlichsten Kommentare von Swoboda. Dieses gibt er als Antwort
auf einen Kommentar von Alfred K., der die persönlichen Sachen seines Sohnes reklamiert.
Obwohl er laut eigener Aussage mit dem Verein nichts zu tun und mit dessen Machenschaften
nichts am Hut hat, gibt er Alfred K. Anweisung wo er die privaten Sachen seines Sohnes ab-
holen kann, bzw. wo diese verfrachtet werden, falls noch welche auftauchen sollten.
Graue Eminenz?
Wir könnten noch etliche Seiten lang die Kommentare von Peter Swoboda analysieren und
würden vermutlich zum Schluss kommen, dass er in diesem Verein eine nicht unbedeutende
Position besetzt. Wie gesagt, ist dies jedoch eine Annahme von uns, welche durchaus nach-
vollziehbar ist.
Wer ist Peter Swoboda?
Swoboda ist bei einer Webseite Fotograf. Er ist auch für Reportagen und News zu-
ständig. Da wollen wir aber hoffen, dass er bei seinen Rechtschreibkünsten nicht viele
Artikel zu verfassen hat.
Nebenschauplatz
Wir haben in diesem Beitrag die Rechtschreibfehler von Swoboda ausgebessert, da diese
in den Augen weh taten. Die Grammatik und Satzstellung haben wir belassen, da dies sein
persönlicher Stil sein dürfte.
Auf jeden Fall werden wir den weiteren Verlauf der Dinge rund um den Verein „Engel auf
Pfoten“ sehr gut ihm Auge behalten. Auch an dem Fall Roland K. bleiben wir weiter dran.
Stauni
2009-09-29
Racheschwur am Grab
Nicht einmal in seiner letzten Ruhestätte findet Roland Komucky seinen Frieden.
Uns wurde heute ein anonymes Schreiben (nur Vornamen) überbracht, in dem eine Dame
Namens Karin, die dem Roland K. offensichtlich sehr zugetan war, Rache schwört.
„Die Rache ist mein“ lässt die Hinterlegerin des unten abgebildeten Schreibens wissen.
Natürlicher Tod?
Wir vermuten, dass beim Tod von Roland K. nicht alles mit rechten Dingen zugegangen
ist und diese Dame dürfte etwas wissen, ansonsten müsste sie sich nicht auf einen Rache-
feldzug begeben.
Was hat man gesucht?
Ebenfalls wurde uns mitgeteilt, dass heute gegen 14:30 Uhr erstaunliche Renovierungs-
arbeiten im Büro des Vereins „Engel auf Pfoten“ stattgefunden haben. Diese Arbeiten
beschränkten sich lediglich darauf, in der Zwischendecke nach irgendetwas zu suchen.
Vollblinder auf Leiter
Unser Informant ist sich sicher, eine Person die sich als vollblind ausgibt, auf einer Leiter
stehend erkannt zu haben. Diese Person schob immer wieder Deckenplatten zur Seite,
schaute dahinter nach und hängte diese dann wieder ein.
Fotobearbeitung
Es wurden mehrere Fotos geschossen. Allerdings müssen diese zu einem Spezialisten
zur Bearbeitung eingesandt werden, da durch die Rückspiegelung der Büroaussenver-
glasung, die Person auf den Fotos nicht einwandfrei zu erkennen ist.
Sowie wir diese Fotos erhalten, werden wir diese in unserem Online-Magazin veröffentlichen.
Mal sehen, wie sich diese Person rechtfertigen wird, als „Vollblinder“ auf einer Leiter
auf und ab zu turnen.
Stauni
2009-09-29
Keine Neuigkeiten
Das Wahlergebnis für die FPÖ ist in etwa so ausgefallen, wie wir es in einem Beitrag am
Vormittag des Wahltages angekündigt haben. Aber wie gesagt, dazu musste man kein
Hellseher sein.
(Fotoquelle: http://ooe.orf.at/stories/392428/)
Bei einer Wahlbeteiligung von 80,34 Prozent (+1,69) ergab sich folgende Ergebnis.
ÖVP: 46,8 Prozent (+3,4)
SPÖ: 24,9 Prozent (-13,4)
FPÖ: 15,3 Prozent (+6,9)
Grüne: 9,2 Prozent (+0,1)
BZÖ: 2,8 Prozent
Mandate im Landtag
ÖVP 28 (+3)
SPÖ 14 (-8)
FPÖ: 9 (+5)
Die Grünen: 5 (+/-0)
Sitze in der Landesregierung
ÖVP: 5 (+1)
SPÖ: 2 (-2)
FPÖ: 1 (+1)
Die Grünen: 1 (+/- 0)
Grüne hatten Glück
Die Sozialdemokraten bekamen schwer ihr Fett weg und mussten herbe Verluste ein-
stecken. Die Grünen kamen gerade noch mit einem blauen Auge davon, denn wir hatten
angenommen, dass auch diese ein Minus verzeichnen werden.
Haiderkult ist in OÖ out
Das BZÖ hat nicht einmal den Einzug in den Landtag geschafft. Tja, ein toter Jörg Haider
zieht eben nur mehr in Kärnten. Daher beeilt man sich dort, möglichst viele Brücken und
Plätze nach dem verstorbenen Landesvater zu benennen.
Auch Marterln und ein Museum in einem aufgelassen Bergwerkstollen werden ihriges
dazu beitragen, dass der Name Jörg Haider nicht so schnell in Vergessenheit gerät.
Denn sollte das passieren, wird das BZÖ auch in Kärnten ins politische Nirwana
verschwinden.
Naiv oder präpotent?
Zwar erklärte der SPÖ-Landesparteichef Erich Haider, dass er nach dieser sehr schmerz-
lichen Wahlniederlage die Vertrauensfrage stellen, ob dies jedoch noch etwas nützt sei
dahingestellt.
Da ist es doch erstaunlich, dass man in der SPÖ-Spitze die letzten Wahlniederlagen offen-
bar nicht sehr ernst nimmt und keinen Anlass zu einem Kurswechsel sieht. Die Landtags-
wahlen in Vorarlberg und Oberösterreich werden von Faymann, Häupl und Co, nicht als
Barometer für die Nationalratswahl, bzw. für die Wiener Gemeinderatswahl gesehen.
Na wenn das nur kein Irrtum ist, der den SPÖ-Granden hier unterläuft. Ein H.C. Strache
wird sich vor Freude über soviel Naivität oder Präpotenz, sicherlich bereits seine Hände
reiben.
Stauni
2009-09-28
Leserreaktion
Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.
In Rechtskraft
Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.
Dem Marcus J. Oswald werden nun gerichtlich seine Grenzen aufgezeigt
Anwalt distanziert sich
Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.
Das Anwaltschreiben im Originaltext
Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.
Mit freundlichen Grüßen
Bild wird unklar
Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
Bringt es wirklich 100% Erfolgschancen in der Halle der Wahrheit zu inserieren ?
Oswalds Zukunft ?
Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“ bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
2009-09-28

Der gestrige Jugend-Feuerwehrheurige war ein voller Erfolg. Zahlreiche Gäste waren gekommen.

Bgmst. H.Speckl (r.) und Feuerwehrkommandant S. Pschill (l.), lassen sich bei den Gästen und
den Spendern recht herzlichst bedanken.

Der hoffnungsvolle Nachwuchs und die Retter von morgen, mit Betreuer und Kommandanten.
Stauni
2009-09-27
FPÖ wird weiter zulegen
Man braucht kein Hellseher zu sein um voraussagen zu können, dass die FPÖ bei den
heutigen Landtagswahlen in Oberösterreich wieder zulegen wird. Vermutlich auf Kosten
der SPÖ und der Grünen.
Da nützt auch die gespielte Ratlosigkeit und Enttäuschung der Sozialdemokraten und der
Grünen bei den letzten Wahlen in Vorarlberg nichts, um über das „Erfolgsrezept“ eines
H.C. Strache hinwegtäuschen zu können.
Schüren von Ängsten
In Zeiten von Reichtum und Wohlstand hätte Strache mit seiner Art, keine Chance nur
einen Blumentopf zu gewinnen. Doch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie sie jetzt
vorherrschen, ist seine Strategie so einfach wie simpel.
Er schürt die Ängste der Menschen und spricht noch dazu offen aus, was sich viele denken.
Asylmissbrauch, Überfremdung und Steuergeldverschwendung sind die Kernpunkte seiner
Wahlpropaganda.
Niemand will ständig teilen
Diese Dauerberieselung fällt bei vielen Österreicher(innen) auf fruchtbaren Boden.
Bei jenen die durch harte Arbeit ihr täglich Brot verdienen und nicht mehr einsehen wollen
warum ihr Steuergeld derart verschwendet wird.
Aber auch bei den österreichischen Berufsarbeitslosen und Sozialschmarotzern kommt die
Botschaft des H.C. Strache an. Diese haben Angst, ihr erschnorrtes Geld mit Asylwerbern
und ausländischen Artgenossen teilen zu müssen.
Das Boot sinkt
Vielen ist sicher die Aussage „das Boot ist voll“ noch in guter Erinnerung. Wir meinen
das dieses Boot nicht nur voll ist, sondern bereits sinkt . Sollten SPÖ und Grüne weiter-
hin Gutmenschen, auf Kosten von Dritten spielen, werden sie mit diesem Boot unter-
gehen.
Vielen Österreicher(innen) ist es ein Dorn im Auge, dass Zuwanderer bei uns soziale
Leistungen erhalten, die in deren Ländern Fremdwörter sind. Dafür gäbe es ein einfache
Lösung.
Gleiche Rechte
Jeder Zuwanderer oder Asylwerber erhält in Österreich die gleichen sozialen Leistungen
oder finanziellen Zuwendungen, die ein österreichischer Staatsbürger in dessen Herkunfts-
land erhalten würde.
Das klingt zwar im ersten Moment nicht nach christlicher Nächstenliebe, jedoch finden wir
eine solche Lösung gerecht. Vorallem würde es einen Teil des Stromes von Wirtschaftsflücht-
linge stoppen, unter denen sich zahlreiche Personen befinden, die es nur auf diese Sozial-
leistungen abgesehen haben.
Wirtschaftsflüchtlinge
Was die sogenannten Asylwerber betrifft, unter denen sich zu einem erheblichen Teil Per-
sonen befinden, die gar nicht verfolgt werden sondern lediglich ihre wirtschaftliche Position
verbessern wollen, müßte folgende Regelung stattfinden.
Der/die betreffende Person muß nachvollziehbar nachweisen können, woher sie kommt
und warum sie in ihrem Heimatland verfolgt wird. Märchengeschichten und nicht vorhandene
Identitätsdokumente, die angeblich auf der Flucht weggeworfen wurden, dürfen keinen Be-
weisstatus haben.
Sollte innerhalb von 3 Tagen die wahre Identität, Herkunftsland und Beweggründe dieser
Person nicht aufzuklären sein, so ist diese in jenes Land abzuschieben, welches von den
österreichischen Behörden als Herkunftsland angenommen wird.
Sozialschmarotzer
Auch für Dauerarbeitslose egal ob Österreicher(innen) oder integrierte Ausländer(innen)
haben wir einen Lösungsvorschlag. Sollten sich diese Personen in einem körperlich und
geistig normalen Zustand befinden, dass heißt arbeitsfähig sein und bereits zehn ange-
botene Stellen egal aus welchem Grund abgelehnt haben, hat eine sofortige unbefristete
Streichung jeglicher Unterstützungen zu erfolgen.
Proteststimmen
Mit einer Durchsetzung der obigen Vorschläge, würde einem H.C. Strache sehr viel Wind
aus seinen Segeln genommen werden. Denn es sind nicht nur Ewiggestrigen oder Neo-
nazis welche die FPÖ wählen.
Ein nicht unerheblicher Teil der anständigen und hart arbeitenden Bürger haben es satt,
wie ihr Steuergeld verschwendet wird und geben aus Protest einem H.C. Strache ihre
Stimme.
Stauni
2009-09-27
Ein Leser teilt mit
Nachfolgendes Mail haben wir soeben von einem guten Bekannten und „ERSTAUNLICH“
-Leser erhalten, welches wir im Originaltext wiedergeben:
Von: F***** R. *********@yahoo.de
An: „office@erstaunlich.at“ office@erstaunlich.at
Gesendet: Freitag, den 25. September 2009, 20:03:41 Uhr
Betreff: Fangnummern
> Bitte an alle Bekannten weiterleiten! ACHTUNG: Fangnummer
> bitte gleich weiterleiten
>
> *_0650 666 50 40_*
>
> Ist eine Betrugsnummer – die POLIZEI ermittelt bereits fieberhaft nach dem
> Verantwortlichen (Bisher waren es immer *0900*er Nummern)
>
> Die SMS kommt meist mit dem Text:
>
> */entschuldige bitte, ich habe vergessen wer du bist und dennoch
> deine Handynummer eingespeichert; kannst du mir bitte antworten und
> sagen
> wer du bist?/*
>
> Bei Beantwortung mittels SMS oder Anruf, entsteht bereits ein VERTRAG und
> es werden horrende Summen von der Rechnung abgebucht!!!!
> Telekom Austria TA AG
> Geschäftskundenvertrieb
> International Sales
> 1020 Wien, Lassallestraße 9
> FN: 280571f, Handelsgericht Wien
Der Bitte um Weiterleitung kommen wir gerne nach und wollen auch unsere Leser(innen)
davon in Kenntnis setzen.
Vertragsverhältnis
Allerdings erstaunt es uns, mit welchen dubiosen Tricks, Geld zu verdienen ist. Wie ist es
möglich, dass man mit einem Rückruf zu einer ganz normalen Handynummer in ein Vertrags-
verhältnis gelangen kann.
Die Kassa klingelt
Offensichtlich wird durch den getätigten Rückruf, der Anrufer sofort auf eine kostenpflichtige
Mehrwertnummer weitergeleitet. Dem Mobilfunkbetreiber kann es egal sein, denn bei ihm
rollt der Rubel .
Ruf verbessern
Mobilfunkbetreiber genießen wegen diverser Vorfälle, nicht immer den besten Ruf bei ihren
Kunden. Sie sollten daher im Interesse ihres Ansehens bemüht sein, derartige Geschäfts-
praktiken zu unterbinden.
Wo ein Wille, ist auch ein Weg
Technische Möglichkeiten dazu werden sich ja finden lassen, wenn man beachtet was im
Computerzeitalter alles möglich ist und was so ein Handy alles kann. Es wird vermutlich
auf den Willen der Mobilfunkbetreiber ankommen, ob sie ihre Kunden vor unliebsamen
Überraschungen schützen wollen.
Stauni
2009-09-25
Aktuelle News
Diese Nachricht, samt Fotos bekamen wir heute vor wenigen Minuten übermittelt.
Roland Komuczky scheint auch im Tod keine Ruhe zu finden. Kriminelle Subjekte
versuchten in die amtlich versiegelte Wohnung in Wien 12., Wienerbergstrasse, die
er zu Lebzeiten bewohnt hatte, einzubrechen.
Tatort: Unbekannte Täter versuchten in die Wohnung von Roland K. einzubrechen
Besucher entdeckte ED-Versuch
Ein heute zufällig im Haus anwesender Besucher, entdeckte die Einbruchsspuren und
verständigte die Polizei. Kriminalbeamte waren zur Spurensicherung vor Ort. Eine
Befragung der Hausbewohner ergab, dass die betagte Nachbarin am Sonntag seltsame
Geräusche vernommen hatte.
Polizei ermittelt
Man kann nur hoffen, dass der gesamte Fall Komuczky so rasch wie möglich von der
Polizei aufgeklärt wird. Vielleicht wird durch eine Aufklärung auch ans Tageslicht kommen,
welche Interessen wirklich von den anonymen Gegner des Roland K. verfolgt wurden.
Die bemitleidenswerte Tour der „aufrechten“ Kämpfer für Spendengerechtigkeit, nimmt
ihnen nach den bisherigen Vorfällen niemand mehr ab.
Stauni
2009-09-22
KG statt KEG
Im Online-Magazin „Alte Knacker“ war am 15.Juni 2009 ein interessanter Beitrag zu lesen.
Es ging um eine neue Verordnung, betreffend Firmen welche die Rechtsform einer KEG
haben. Im nachfolgenden Gesetzesauszug ist zu lesen:
Es besteht die Verpflichtung , statt des bisherigen Rechtsformzusatzes “KEG”
bis zum 31.Dezember 2009 ihrer Firma die Bezeichnung “Kommanditgesell-
schaft” oder eine allgemein verständliche Bezeichnung (”KG”) beizufügen und
zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Anmeldungen, die ausschließlich
die Anpassung dieser Rechtsformzusätze zum Gegenstand haben, sind durch die
Gesellschafter zu unterfertigen, bedürfen jedoch keiner Beglaubigung und sind
gebührenfrei. Wird bis 1.Jänner 2010 keine Firmenanpassung angemeldet, tritt
eine Registersperre ein, d.h. es werden keine weiteren Eintragungen im Firmen-
buch vorgenommen, bis der Verpflichtung Folge geleistet wurde. Überdies ent-
fällt ab diesem Zeitpunkt die Gebührenbefreiung.
Unnötige Kosten
Irgendwer von den Bürokraten ist auf die „Schnapsidee“ gekommen, dass der Buch-
staben „E“ aus dem Kürzel „KEG“ zu entfernen ist. Man hat ja sonst nichts besseres zu
tun.
Wie der Autor Andy in seinem Beitrag richtigerweise anmerkte, entstehen den Unternehmern
unnötige Kosten, den Briefpapier, Visitkarten, Folder etc., können diese ab 01.Jänner 2010
im Altpapiercontainer entsorgen.
Selbst ist der Mann (die Frau)
Abgesehen davon müssen die Unternehmer von selbst aus tätig werden, was wiederum
einen Zeitaufwand verursacht. Sollte ein Rechtsanwalt mit der mehr als überflüssigen An-
gelegenheit beauftragt werden, fallen hier wiederum Kosten an.
Keine Gebühren?
Da war man doch direkt erleichtert, dass die wenigstens Behörde für diese unnötige Aktion
keine Gebühren will, sofern diese bis 31.12.2009 über die Bühne gebracht wird. So ist es
zumindest dem o.a. Gesetzestext zu entnehmen.
Die Lüge
Nur wer das geglaubt hat, wird selig. Wieder einmal wurde der „normale“ Staatsbürger
belogen, wie Sie dem rot umrandeten Teil, des o.a. Beschlusses entnehmen können.
Der Unternehmer wird vermutlich demnächst eine Rechnung von der „Wiener Zeitung“,
für die amtliche Bekanntmachung in dieser, erhalten.
Es ist schon erstaunlich, auf welche Idee so manche Bürokraten aus der Abteilung „Wie
quäle ich das gemeine Volk“ kommen und vor allem wie gelogen wird ohne im Gesicht
rot zu werden.
Stauni
2009-09-22
Die Normalität kehrt zurück
Die kleine idyllische Ortschaft Pachfurth in Niederösterreich, welche am 2.Juni 2009 durch
den verabscheuungswürdigen Doppelmord am Heurigenwirtsehepaar Timm zu trauriger
Berühmtheit gelangte, hat wieder ins normale Leben zurückgefunden.
Mit dem Jugendfeuerwehr-Heurigen will der Nachwuchs beweisen, dass er nicht nur gut
beim Helfen ist, sondern auch das Feiern versteht.
Da sich die freiwillige Feuerwehr zum größten Teil selbst finanzieren muss, wird um
zahlreichen unterstützenden Besuch gebeten.
Stauni
2009-09-22
Amtsmissbrauch?
Heute standen zwei Wiener Polizisten vor dem Richter im Wiener Landesgericht.
Ihnen wird vorgeworfen, einen Verkehrunfall den ein alkoholisierter Kollege ver-
ursacht hatte vertuscht zu haben, bzw. zu vertuschen versuchten.
Alkotest vergessen
Ein flotter Cabriofahrer, war mit seinem Wagen am 08.08.2008, zeitlich in der Früh
in ein Geländer auf der Grinzinger Allee gekracht. Als die beiden Beamten erkannten,
dass der Unfalllenker ein Kollege ist, wurde glatt auf einen Alkotest „vergessen“.
2,9 Promille
Es erfolgte auch keine Anzeige und keine Führerscheinabnahme, obwohl im Spital ein
Blutalkoholwert von 2,9 Promille festgestellt wurde. Der Staatsanwalt wirft den beiden
Beamten nun Amtsmissbrauch vor. Weil eine Zeugin nicht erschienen war, wurde der
Prozess vertagt.
Corpsgeist
An und für sich ist dieser Vorfall nicht wirklich erwähnenswert, denn sollte er sich
tatsächlich so ereignet haben, dürfte hier falsch verstandener Corpsgeist eine
wesentliche Rolle gespielt haben.
Es geht auch anders
Dieses Ereignis bestätigt allerdings unserer Annahme, dass die „Polizei-Postler“
ein ungeliebtes Kind in den Reihen der Exekutive sind, sowie wir das in einem
„Beitrag“ bereits geschrieben haben.
Dort hatte man den betreffenden Polizisten in Spe sofort zu einem Alkotest aufgefordert,
nachdem er sich einige Spritzer genehmigt hatte. Der Mann lenkte weder ein Fahrzeug,
noch hatte er einen Verkehrsunfall verursacht, sondern saß lediglich hinter einer Schreib-
maschine.
Erhöhter Röhrchenverbrauch?
Man darf gespannt sein, wie viele Alkoteströhrchen die Polizei verbrauchen wird, wenn
Innenministerin Fekter ihren Plan verwirklicht, „Arbeitslose“ für den Polizeidienst zu
rekrutieren.
Stauni
2009-09-21