Animation für Kinder ?

 

Das Früchte-Rubbellos

So bewirbt die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“ ihr neuestes Produkt.

Das duftet nach viel Geld und Früchten!
Es ist Zeit, die Früchte zu ernten: Mit dem Rubbellos Lucky Fruits, jetzt neu mit
duftenden Rubbelflächen, warten Gewinne bis zu € 25.000,- auf Sie. Einfach die
beiden Rubbelflächen aufrubbeln und die darunter liegenden Symbole verlgeichen.
Stimmt je ein Symbol unter den beiden Flächen miteinander überein, haben Sie den
entsprechenden Betrag gewonnen. (Quelle:
http://www.lotto.at/gaming/LS_lotterie.jsp)

Fotoquelle: http://www.lotto.at/gaming/LS_lotterie.jsp

Im TV-Werbespot kommen den „Rubblern“ noch zusätzlich die Augen aus dem Kopf.

Sozialer Hintergrund ?

Was für einen Sinn soll ein Rubbellos haben, das nach Früchten riecht?
Auf den ersten Blick könnte man auf eine Hilfe für Sehbehinderte oder Blinde tippen.
Der Geruch könnte dem Spieler verraten, wieviel er gewonnen hat.

Der Irrtum

Weit gefehlt dieser soziale Gedanke, denn auf den zweiten Blick entpuppt sich
die vermeintliche „Geruchshilfe“  jedoch nur als cleverer Werbeschachzug.

Wir haben mit einigen Trafikanten gesprochen, wer eigentlich die Käufer dieser
nach Früchte riechenden Rubbellose sind. Dabei kam erstaunliches zu Tage.

Wer sind die Käufer ?

Es sind hauptsächlich Erwachsene die von Kindern begleitet werden. Diese Kids
drängen dann Mama oder Papa dazu ein Früchte-Rubbellos zu kaufen, weil es so
angenehm riecht und so schön bunt ist.

Und hier sind wir bei des Pudels Kern. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass
speziell Kinder auf angenehme Gerüche und bunte Farben reagieren.

Time is Money

Diese Erkenntnis dürfte die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“
für sich ausnützen, um die Spielergeneration von morgen heranzuzüchten.
Tja, man kann eben nicht zeitlich genug damit anfangen.

Stauni

   
2009-08-18
  

No Kids no Grannies

 

Jungbrunnen

Ein Ort an dem Kinder, Omis & Opis garantiert nicht auftauchen…..So und so ähnlich wirbt
die SPLASHLINE Event- und Vermarktungs GmbH oder auch unter dem Namen „Henry
Village“ bekannt,  für Reiseveranstaltungen.

Ab 31 Jahre nicht mehr erwünscht

Als Kinder gilt alles unter 18 Jahre und Opi bzw. Omi ist man, wenn das 31.Lebensjahr
erreicht wurde. Sei es dem Veranstalter selbst überlassen, ob er mit dieser erstaunlichen
Geschäftsidee einen kommerziellen Erfolg verbuchen kann.

Bei Nahrung konservativ

Allerdings zählen bei Speisen und Getränke doch die konservativen Werte und es wird
alles angeboten, dass auch Kinder, Omis und Opis zu sich nehmen.

Radler, Wiener Schnitzel, weißer Spritzer, Kaiserschmarrn… ist nur ein kleiner Auszug

aus dem Henry Village All Inclusive Angebot,…..  so steht es in der Werbung.

Bei dieser erstaunlichen Veranstaltungsform dürften nicht einmal Fastfoodanbieter werbe-

mässig mitgezogen haben, denn man will es sich mit den Kids und Grannies als potenzielle
Kunden nicht verscherzen.

V wie Flügel

Da ist es doch umso erstaunlicher, dass die Bank „mit V wie Flügel“ die Werbetrommel für
„Henry Village“ kräftig rührt. Da wird für ein Hotel in Tunesien, welches offensichtlich nicht
einmal mehr Omi und Opi hinter dem Ofen hervorlockt, unter nachfolgendem Link fleissig
Werbung gemacht.

http://www.volksbank.com/m101/volksbank/de/produkt/jugend/henryvillage.jsp?menu1=3&menu2=9&locincl=/&loclink=/m101/volksbank&bc=link

Neue Kontobedingungen ?

Augenscheinlich sieht die Bank mit dem kleinem Rechtschreibproblem, ihr Klientel doch
eher in der Altersgruppe der 18 bis 30-Jährigen. Wahrscheinlich wird es eine Frage der
Zeit sein, bis alle Personen die nicht in diesen Altersrahmen hineinpassen, ein Kündig-
ungsschreiben bekommen.

Beim Geld nehmen Nummer 1

Da ist es doch ebenfalls erstaunlich, dass die Volksbank AG als erste Bank in Österreich
die staatliche Eigenkapitalhilfe in Anspruch nahm. Hoffentlich waren bei dieser aus Steuer-
mitteln finanzierten Kapitalspritze keine Steuergelder von Oma und Opa dabei.

Stauni

  
2009-08-16 
  

Der neue Klassenfeind

 

Ahnungsloser Minister

Von den tatsächlichen Verhältnissen am Arbeitsmarkt dürfte Sozialminister Hundstorfer
nicht wirklich viel Ahnung haben, sonst hätte er nachfolgenden Vorschlag, den man ge-
trost als „Schnapsidee“ bezeichnen kann, nicht entwickelt.

Überstunden abbauen

Er meint tatsächlich, dass man durch den Abbau von Überstunden neue Jobs schaffen
und die Arbeitslosigkeit verringern kann. Laut EU-Vergleich arbeiten Frau und Herr
Österreicher in der Woche durchschnittlich 42,9 Stunden und damit am längsten im EU-
Raum.

Würde diese Wochenstundenleistung auf 39,1 Stunden (durchschnittliche Arbeitszeit in

Dänemark) verringert werden, könnten damit 84.000 neue Arbeitsplätze geschaffen
werden. So die Milchmädchenrechnung des Sozialministers.

Leistungsdesorientiert

Naturgemäss stiess dieser Vorschlag bei Gewerkschaften, Arbeiterkammer, Grünen und
SPÖ auf große Zustimmung. Wahrscheinlich hängt das mit der „Leistungsorientierung“
dieser Parteien und Organisationen zusammen.

Klassenfeind Überstunden

Die Überstunden die dem Sozialminister so ein Dorn im Auge sind, werden von arbeitswil-
ligen und leistungsorientierten Arbeitnehmern erbracht. Betriebe sind auf die Leistung dieser
Mitarbeiter angewiesen, da es ansonsten in Produktion oder Dienstleistung Engpässe geben
würde.

Wir haben am 20.05.2009 nachfolgenden Beitrag geschrieben, den sich Herr Hundstorfer viel-

leicht einmal durchlesen sollte.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=244;arbeitsunwillig&catid=1;erstaunliches

Arbeitsunwillen

Es ist zwar nicht von der Hand zu weisen, dass es in exponierten Lagen „wirkliche“ Arbeits-
lose gibt, aber in Großstädten und Ballungszentren es eher am mangelnden Arbeitswillen liegt,
dass wir eine derart hohe „Arbeitslosenrate“ haben.

Es ist doch ein erstaunliches Phänomen, dass Firmen wöchentlich tausende Euros in Stellen-

angebote diverser Tageszeitungen investieren, obwohl so viele Leute keine Arbeit finden.

Vielleicht einmal ein Lokalaugenschein

Vielleicht sollte der Sozialminister auch einmal bei einem Vorstellungsgespräch, eines vom
AMS vermittelten Jobsuchenden dabei sein, um sich selbst ein Bild machen zu können.
Ausser dem Firmenstempel auf dem AMS-Formular, haben diese Leute kein kein anderes
Interesse, geschweige denn an einem Job.

Arbeitswillige bestrafen

Nun will Herr Hundstorfer durch Streichung der Überstunden jene Leute „bestrafen“, die
durch ihren Arbeitswillen einen dementsprechenden Gehalt beziehen, weil sie Überstunden
leisten und dadurch zur Leistungsfähigkeit des Betriebes beitragen.

Durch Abschaffung von Überstunden würde kein einziger Arbeitsplatz geschaffen werden,

sondern im Gegenteil würden Firmen in Gefahr laufen, ihr Plansoll nicht mehr erfüllen zu
können.

Schuss ginge nach hinten los

Die Folge davon wäre, dass Betriebe eventuell in wirtschaftliche Schwierigkeiten schlittern
und dies bis zur Schliessung derselben führen könnte. Dann wären wirklich Arbeitslose
vorhanden.

Ein Lösungsvorschlag

Wir hätten eine bessere Idee zur Senkung der Arbeitslosenrate. Bei zehn angebotenen und
abgelehnten Jobangeboten, der betreffenden „arbeitslosen“ Person, die Arbeitslosenunter
-stützung ersatzlos zu streichen.

Stauni

  
2009-08-14
  

Wien ist anders

 

Einer von zahlreichen Einbrüchen

Eigentlich wäre dieser Vorfall, wie er in letzter Zeit leider zahlreich vorkommt, keinen Bei-
trag wert. Allerdings verleiten uns Parallelen dieser Straftat mit der in Krems doch dazu,
einige Zeilen zu schreiben.

Die zwei Einbrecherteenies Nikola T. (15) und Mirza D. (17) hielten nicht viel von redlicher

Arbeit und versuchten mit einem Einbruchsdiebstahl ihre Finanzen aufzubessern.

Stiller Polizeialarm

Heute früh, gegen 02:30 Uhr stiegen sie in eine Gaststätte in der Gußriegelstrasse im 10.
Wiener Gemeindebezirk ein. Sie packten zahlreiches Diebesgut, wie Alkoholika und Ziga-
retten in ein mitgebrachtes Supermarkt-Einkaufswagerl.

Was sie nicht wussten, dass sie einen stillen Alarm zur Polizei ausgelöst hatten. Als sie

ihre Beute abtransportieren wollten, traf für die beiden Einbrecherkids völlig unerwartet
eine Funkstreife ein.

Überwältigung ohne Schusswaffen

Die Kids versuchten ihr Heil in der Flucht, wurden aber von den Polizeibeamten über-
wältigt und festgenommen. Die beiden Jugendlichen gestanden ihre Tat und wurden
angezeigt. Die Gegenstände wurden an den Besitzer zurückgegeben.
 

Glücklicher Ausgang für die Kids

Hätten die beiden Nachwuchsganoven ihren „Coup“ einige Tage vorher in einem Merkur
-markt in Krems abgezogen, würde einer der beiden Täter möglicherweise keinen Richter
mehr brauchen.   „Wien ist eben doch anders.“

Stauni

  
2009-08-13
  

Arbeitslose Unternehmer ?

 

Krankes Österreich

In einem Beitrag vom April dieses Jahres, haben wir uns mit den Krankenkassen und deren
Krise befasst, die angeblich durch häufige Erkrankungen von Frau und Herrn Österreicher
hervorgerufen wurde.

http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=201;ist-oesterreich-so-krank-&catid=1;erstaunliches

Dabei kamen wir auch zur Feststellung, dass die Gruppe der selbständig Erwerbstätigen,

über eine erstaunlich robuste Gesundheit verfügen und die Dienste ihrer Krankenkassa
kaum in Anspruch nahmen.

Die Verführung zur „Arbeitslosen“

In Österreich gibt es rund 360.000 selbständige Unternehmer und Freiberufler. Bei den
Unternehmen handelt es sich vorwiegend um Klein- und Mittelbetriebe. Für diese gibt es
seit Jänner dieses Jahres ein besonderes „Zuckerl“, den es wurde ihnen eine freiwillige
Arbeitslosenversicherung angeboten.

Für eine monatliche Prämie von 70,- bis 211,- Euro, kann man im Bedarfsfall eine Arbeits

-losenunterstützung zwischen 573,- und 1.235,- Euro pro Monat erwarten. Ganze 678(!)
 Personen haben dieses Angebot bis Ende Juli 2009 in Anspruch genommen.

Schon wieder mehr Arbeitslose

Seit geraumer Zeit wird wieder ein Anstieg der Arbeitlosenrate für die unselbständig
Tätigen für den kommenden Herbst diskutiert, obwohl Industrie, Handel und Dienst-
leister dringend Personal suchen.

Unterschied in Disziplin und Moral

So verschieden können die Sorgen von Berufsgruppen sein. Während selbständige
Unternehmer(innen) dringend Personal suchen, verabschieden sich so manche
Arbeitnehmer(innen) in die obligatorische „Arbeitslose“.

Bedenkt man, dass von 360.000 berechtigen Selbständigen, sich nur 678 Personen
arbeitlos versichern liessen, kann von einer hohen Arbeitsmoral und Disziplin der

Unternehmer(innen) ausgegangen werden.

AMS-Kurse

Vielleicht könnten man Arbeitsmoral und Disziplin als Unterrichtsgegenstand in die
Alibikurse des AMS einführen. Sie werden zwar bei den Berufsarbeitslosen nicht
auf fruchtbaren Boden fallen, aber vielleicht ein klein wenig schlechtes Gewissen
erzeugen.
 
Stauni
  
2009-08-12 
  

Hundekämpfe und Politik

 

Hundekampf in Ottakring

Wie in einer Medienberichterstattung zu lesen war, wurde ein Fußgängerweg im 16. Wiener
Gemeindebezirk, zu einer Hundekampfsportarena umgestaltet. Am 09.08.2009, gegen 23:00
Uhr, führten einige krankhafte Psychopathen, denn anders kann man solche Leute nicht be-
zeichnen, einen Hundekampf mit zwei Pitbull-Terrier durch.

Haben wir vielleicht ein „kültürelles“ Problem ?

Zum „Scharfmachen“ der Terrier wurde diesen ein Pudel vorgeworfen, der auch prompt zer-
rissen wurde. Dann begann der eigentliche Kampf, der mit dem Tod eines Pitbull endete.

Während des Kampfes wurden die Hunde von ihren Haltern angefeuert und zahlreiche
Zuschauer schlossen Wetten ab. Diese perverse „Veranstaltung“ dauerte zirka 15 Minuten.

Perverse Täter nicht mehr erwischt

Als die inzwischen alamierte Polizei eintraf, war der Spuk schon vorbei und die perversen
Hundehalter samt Wettkunden waren verschwunden. Die Beamten konnten lediglich nur
mehr Blutlachen feststellen, sowie einen Hundekadaver in einem Mistkübel sichern.

Ahnungsloser Politiker

Es ist eigentlich traurig, dass es Menschen gibt die sich vorsätzlich am Leid von Tieren er-
götzen und dieses Leid auch noch provozieren. Allerdings ist es ebenso traurig wie erstaun-
lich, dass ein Politiker unseres Landes, der noch dazu Tierschutzsprecher ist, von dement-
sprechenden Gesetzen offensichtlich keine Ahnung hat.

Diesen Beitrag haben wir heute in einer APA-Aussendung entdeckt:

Wien (OTS) – Anlässlich der Medienberichterstattung äußert heute NAbg. Bernhard Vock,
Tierschutzsprecher der FPÖ, seine Enttäuschung, dass Hundekämpfe noch immer straffrei
durchgeführt werden können……

Rückfragehinweis: FPÖ
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0070    2009-08-11/10:45

Zuerst lesen, dann sprechen

Werter Herr Vock, sollten Sie es noch nicht wissen, es gibt ein Gesetz das Hundekämpfe
verbietet und unter Strafe stellt. Und zwar das „Bundesgesetz über den Schutz der Tiere
(Tierschutzgesetz – TSchG) § 5 Abs. 2 Ziffer 5″

Zur besseren Information kann dieses Gesetz unter folgendem Link nachgelesen werden:

 http://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Also Herr Vock, bevor Sie das nächste mal wieder auf Kosten von Tierleid zu polemisieren

beginnen, lesen Sie sich einfach die bestehenden Gesetze durch.

Stauni

  
2009-08-11
  

Das Geschäft mit dem Dreck

 

Ein Ex-Mitarbeiter packt aus

Erstaunliche Geschäftspraktien hat eine grosse Gebäudereinigungsfirma mit Firmensitz
in Wien, für die Bundeshauptstadt entwickelt.
Der ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens, Boban D. erzählte uns einiges aus
der Praxis dieser Firma.

Krise auch bei den Hausreinigern

Da die weltweite Wirtschaftskrise auch vor dieser Branche nicht halt machte und die Um-
sätze nach unten gingen, entwickelte man eine neue Geschäftsidee.  Zuerst werden
privaten Hausbesitzer von Zinshäusern, ganz unverbindlich Reinigungsdienste angeboten.

Überteuerte Anbote

Die meisten Hausherren lehnen jedoch dieses Angebot ab, weil es erstens überteuert ist
und zweitens sie meist schon jemanden für die Reinigung haben.
Danach tritt Plan „B“ in Aktion.

Spezielle Mitarbeiter der Reinigungsfirma werden beauftragt, jeden noch so nebensäch-

lichen „Mißstand“ in den Privathäusern zu notieren und in der Zentrale zu melden.

Penible Aufzeichnungen

Zu diesen „Mißständen“ gehören z.B. Kleinelektrogeräte die von Mietern in Kellergänge
deponiert werden. Es werden aber auch abgestellte Fahrräder in Hausfluren als „Miß-
stand“ gemeldet.

Selbst nicht sofort entsorgtes Reklamematerial auf Briefkästen, sind sofort der Firmenzen-

trale zu melden. Diese wiederum schreibt die zuständige Hausverwaltung des jeweiligen
Hauses an und informiert über diese „Übelstände“.

KV wird gleich mitgeschickt

Natürlich wird im gleichen Zug ein Kostenvoranschlag für die „Entrümpelung“ angeboten.
Die Hausverwaltungen informieren daraufhin die Besitzer der Häuser. Diese reagieren
meistens erstaunt und sehen sich vor Ort um.

Dabei stellen sie fest, dass es sich um eine masslose Übertreibung handelt, soferne es

überhaupt einen „Übelstand“ gibt, wie z.B. abgestellte Fahrräder von Mietern.

Besitzer lehen meist ab

Meistens werden die Kleinigkeiten von den Besitzern selbst bereinigt und das Anbot der
Reinigungsfirma landet dort wo es hingehört, nämlich im Papierkorb.
Das gefällt dieser Firma natürlich nicht und es tritt daher Plan „C“ in Kraft.

Mafiamethoden

Dieser Schritt hat mit Geschäftstüchtigkeit nichts mehr zu tun, sondern ist bereits kriminell.
Boban D. erzählt uns, dass „Schauplätze“ hergerichtet werden. In der Praxis sieht das so
aus, dass Hausflure absichtlich verunreinigt werden, indem man den Inhalt der Mistkübeln
in diese verstreut.

Aber auch tote Ratten oder Tauben werden wirkungsvoll hingelegt, den man will natürlich

Beweise für einen Übelstand haben. Dann wird die ganze Szenerie noch fotografiert und
in der Firmenzentrale gemeldet.

Anonyme Anzeigen

Anschliessend erfolgt eine „anonyme“ Anzeige beim zuständigen Magistrat. Ob auch
Magistratsbeamte in diese erstaunliche Geschäftsidee verwickelt sind, darüber schweigt
sich Boban D. aus. „Ich habe Euch schon genug gesagt und das Ganze ist nicht ungefähr-
lich für mich“, so D.  im O-Ton.

Erstaunliche Feststellungen

Jedenfalls erfolgt ein Lokalaugenschein durch einen Beamten des Magistrates. Dabei wird
erstaunliches festgestellt. In einem Privathaus unmittelbar neben einem grossen Park, sieht
man eine Ratte durch den Lichthof des Hauses laufen.

Anderorts werden einige Taubenfedern und geringfügige Verschmutzung durch Taubenkot

als „sanitärer Übelstand“ geortet. Das nicht hinter jeder „kackenden“ Taube sofort nach-
geräumt werden kann, auf diese Idee kam jener Beamte nicht.

Jagdsaison für Tauben und Ratten

Dafür ortete dieser Beamte auch einen starken Flugverkehr von Tauben über dem Haus.
Da hilft nur eines, Jagdgewehr auspacken und die Tauben abschiessen, denn dann hat
es sich ausgeflogen für die Tauben.

Auch müssten zuerst alle Ratten im Park der Gemeinde Wien getötet werden, denn nur so

kann 100% verhindert werden, dass eine solche den Lichthof des daneben angrenzenden
Hauses passiert.

Amtlicher Bescheid

Nach diesen erstaunlichen „Lokalaugenscheinen“ ergeht dann ein Bescheid an den jeweil-
igen Hausbesitzer, bzw. deren Hausverwaltung, indem  zur Beseitigung der Übelstände auf-
gefordert wird.

Laut Boban D. hat er nun die Möglichkeit auf das Anbot der Reinigungsfirma zurückzugreifen.

Macht er davon Gebrauch hat der Spuk ein Ende, wenn nicht, geht das Ganze wieder von
vorne los.

Im Urlaub werden manche Beamte fleissig

Nicht erstaunlich ist, dass sehr viele Bescheide in den Sommermonaten Juli und August
hinausgehen. Das hat nämlich Methode, denn in den Urlaubsmonaten sind die Haus-
besitzer für die Hausverwaltungen meist nicht erreichbar.

HV versuchen Klienten zu schützen

Um ihre Klienten vor eventuell vermeintlichen rechtlichen Folgen zu schützen, entscheiden
sich viele Hausverwaltungen für die Annahme des Anbotes dieser Firma.

Diese Praktik dieses Gebäudereinigungsunternehmen erinnernt uns an eine Glaserfirma,

die vor etlichen Jahren regelmäßig Auslagenscheiben einschlagen liess, um ihre Umsätze
zu erhöhen.
 
Stauni
  
2009-08-10
  

Der Killerwels

 

Auf Kapitale nach Ungarn

Der 36-jährige Lothar P. aus Tenneberg (Oberösterreich) ist passionierte Sportfischer.
Vorige Woche fuhr er nach Györ (Ungarn) um in einem See zu angeln, in dem laut einer
Internet-Webseite, Rekord-Welse und Großkarpfen auf die Petrijünger warten.

Das diese Angaben der Wahrheit entsprachen, davon konnte sich P. selbst überzeugen.

Allerdings erfuhr er den Beweis auf eine etwas schmerzvolle Art.

 
Können in grossen Gewässern bis 3 Meter lang und über 150 kg schwer werden
 

Hilfestellung

Ein anderer Angler hatte einen offensichtlich großen Wels am Haken und hatte damit
seine Probleme, da er vom Ufer aus fischte. Der Oberösterreicher eilte dem Fischer-
kollegen mit einem Boot zu Hilfe.

Er sprang ins Wasser und wollte den Wels mit dem sogenannten Wallergriff landen.
Bei dieser Methode schiebt man dem Fisch den Daumen ins Maul, während die restliche
Hand am Unterkiefer aufgelegt wird und man damit eine Hebelwirkung nach unten ausübt.

Dadurch kann der Wels nicht zubeissen, allerdings empfiehlt es sich Handschuhe anzu-
ziehen, um Bissverletzungen zu vermeiden.

Wallergriff ging daneben

Als er den Fisch berührte um den Griff anzusetzen, griff in dieser sofort an. Er verbiss sich
in den Oberschenkel des Petrijüngers und zog ihn gute zwei Meter vom Boot weg. Dabei
schlug er mit der muskulösen Schwanzflosse auf seinen Fänger ein.

Kampf auf Leben und Tod

Mit Tritten und Schlägen gegen den Riesenfisch, wehrte sich P. erbittert und konnte den
Unterwasserkampf zu seinen Gunsten entscheiden. Der Wels, der laut Angaben über
zwei Meter gemessen hat, verabschiedete sich nach dem Kampf in die Tiefen des Sees.

Da staunte der Angelguide

P. der selbst als Angelführer beruflich tätig ist und jährlich zirka 40 Welse fängt, war über
diesen Angriff wahrlich erstaunt. Inzwischen befindet sich der Angler wieder auf dem Weg
der Besserung, aber dieses Erlebnis wird er sich wahrscheinlich sein ganzen Leben lang
merken.

Vorsicht ist immer geboten

Es muss nicht immer ein weißer Hai sein, der einem Sportfischer das Fürchten lehrt.
Auch Raubfische in unseren heimischen Gewässern können ein agressives Verhalten
an den Tag legen, wenn sie in Bedrängnis geraten.

Stauni

  
2009-08-09 
  

Frau Inspektor

 

Sarkastisches Kommentar

Naja, man kann momentan ja alles mögliche reininterpretieren, zum Beispiel, ob die
Frauenquote Sinn gemacht hat, denn immerhin war ja angeblich einer der bösen
Polizisten eine Frau.

Diesen Antwortkommentar schrieb der Autor Andy in seinem Online-Magazin
www.alteknacker.at  zu dem traurigen Vorfall in Krems, wo ein 14-Jähriger durch
eine(n) Polizist(in) erschossen wurde.

Bitte warten….

Es ist noch gar nicht klar wer das Kind erschossen hat. Die Polizeibeamten fühlen
sich „psychisch“ noch immer nicht in der Lage auszusagen und daher werden sich
Interessierte noch ein wenig in Geduld üben müssen.

Zum Nachdenken

Nun ist dieser o.a. Kommentar eher sarkastisch zu verstehen, sollte aber doch zum
Nachdenken anregen. Im Zuge der gnadenlosen Durchführung der Qutenregelung für
Frauen, wurden diese oft in Berufe hineingedrängt zu denen sie physisch gar nicht in
der Lage sind.

Körperliches Manko

Das typische Beispiel dafür ist der Polizeidienst. Während Spezialeinheiten der Polizei,
ihre körperlichen Anforderungen derart hoch ansetzten, sodass Frauen von vorhinein
nicht für diesen Dienst in Frage kamen, hat man dies für den „normalen“  Streifendienst
verabsäumt.

Quotenregelung mit Gewalt

Offenbar wurde versucht, mit der Aufnahme von Frauen in den uniformierten Polizei-
streifendienst, die meist unsinnige Quotenregelung zu erfüllen. Damit waren auch die
ewigen Rufer(innen) nach Gleichberechtigung zum Schweigen gebracht.

Das sich das bereits vielfach gerächt hat, darüber schweigt man sich offiziell aber aus.

Aus gut informierten Kreisen ist jedoch zu erfahren, dass intern sehr oft heftige Diskus-
sionen darüber geführt werden.

Prävention

Vorwiegend liegt das Aufgabengebiet eines Polizisten in der Prävention. Das heisst
das er durch blosses Erscheinen, etwaige ungesetzliche Taten verhindern soll. Für
das ist unbedingt eine respektvolle Erscheinung von Nöten.

Die meisten männlichen Polizeibeamten sind „gestandene Mannsbilder“, die durch

ihr alleiniges Auftreten, eventuelle Rechtsbrecher von ihren Ideen abbringen oder
bereits eingetretene rechtswidrige Situationen sofort beenden, ohne zu einer Waffe
greifen zu müssen.

Die Realität

Man nehme nur das zigfache Beispiel einer Eskalation in einem Lokal. Fiktiver
„Tatort“  ein Arbeiterlokal in einem Wiener Vorstadtbezirk oder ein Türkencafe
in einem muslimischen Stadtteil.

Zwei oder mehrere Kontrahenten geraten sich in die Wolle. Die Polizei trifft ein und

durch das alleinige Auftreten von zwei „gestandenen“ männlichen Polizisten, ist die
heikle Situation meist sofort beendet.

Sofort Verstärkung

Jetzt die selbe Szene und zwei Polizeibeamtinnen betreten den Tatort. Hand auf’s Herz,
was glauben Sie was sich dort abspielt. Die beiden Damen werden sofort männliche
Verstärkung rufen müssen, um nicht selbst Mittelpunkt des Geschehens zu werden.

Bodyguard

Auch klagen etliche männliche Polizisten darüber, immer wieder den Beschützer ihres
weiblichen Partners spielen zu müssen, da die Damen bei Amtshandlungen oft nicht
ernst genommen werden und es daher immer wieder zu Eskalationen kommt.

Frauen sinnvoll einsetzen

Frauen im Polizeidienst sollten dort eingesetzt werden, wo ihre Dienste auch sinnvoll
verwendet werden können. Es gibt genug Tätigkeiten bei der Polizei, die durch Frauen
besser erfüllt werden können als durch Männer (z.B. bei Familienangelegenheiten
oder bei Kindern)

Der uniformierte Streifendienst der Polizei ist harte Arbeit direkt  „an der Front.“
Unserer Meinung nach, fehlt Frauen für diese Tätigkeit einfach die physische Vor-
aussetzung.
 
Stauni
   
2009-08-07
   

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Der Tod eines Kindes

 

Der Einbruch

Ein 14- und ein 16-jähriger sind heute in den Morgenstunden, in einen Merkur Markt
eingestiegen, um einen Einbruch zu verüben. Dabei lösten sie den stillen Alarm aus
und eine Funkstreife wurde zum Tatort beordert.

Wie in einigen Radio- und Pressemeldungen verlautbart wurde, sei es im Supermarkt
zu einem Schusswechsel gekommen, wobei der 14-jährige tödlich und der 16-jährige
an beiden Oberschenkel verletzt wurde.

Das mit dem Schusswechsel kann nicht stimmen, den für diesen hätten die Täter eben-
falls feuern müssen. Fakt ist inzwischen, dass nur von den beiden Polizeibeamten
Schüsse auf die Kinder abgegeben wurden.

Staatsanwaltschaft hüllt sich in Schweigen

Laut der Kremser Staatsanwaltschaft waren beide bereits amtsbekannt, hatten aber
keine Schusswaffen bei sich geführt. Sonst war bei der Pressekonferenz in Sankt
Pölten nichts weiteres zu erfahren.

Nach Aussage eines Sprechers des Landespolizeikommando Niederösterreich, habe es
sich um zwei erfahrene Beamte gehandelt. Diese seien bei der Kontrolle des Objekts in

völliger Dunkelheit, plötzlich in Kontakt mit den Tätern gekommen.

High Noon im Merkur-Markt

Die Tatverdächtigen, die sich in einer Nische des Fleischlagerraumes versteckten,
waren laut Aussage der Beamten mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke
bewaffnet gewesen. Daraufhin eröffneten die Beamten das Feuer.

Der 14-jährige wurde in die Brust und der 16-jährige in beide Oberschenkel getroffen

Beide Beamte hatten gefeuert, wer getroffen hat weiss man zur Zeit noch nicht. Auch
wisse man noch nicht, wieviele Schüsse abgegeben wurden.
Was auf jeden Fall feststeht ist, dass der Jüngere im Krankenhaus an seiner Schuss-
verletzung verstarb.

Zahlreiche Widersprüche

Für uns ergeben sich jedoch einige Ungereimtheiten in dieser traurigen Angelegen-
heit. Zwei „erfahrene“ Beamte sind nicht in der Lage, bei einer Kontrolle eine Taschen-
lampe mit sich zu führen. Sie tappen in völliger Dunkelheit in einem Supermarkt umher,
bei dem ein Einbruchsalarm ausgelöst wurde.

Obwohl die beiden Kinder in einer Nische versteckt waren und es völlig dunkel war,
konnten die Beamten einen Schraubenzieher und eine Gartenharke ausmachen. Durch
diese beiden Gegenstände haben sie sich offenbar so bedroht gefühlt, dass sie
wahllos das Feuer eröffneten.

Wahllos oder gezielt geschossen ?

Von gezielten Schüssen kann ja wohl nicht die Rede sein, dass beweist die Kugel
in der Brust des 14-jährigen. Man darf gespannt sein, was die Obduktion ergibt und
vorallem aus welcher Entfernung geschossen wurde.

Das jetzt die „Amtsbekanntheit“ der beiden Kinder quasi als „Alibi“ herhalten soll
um einen Schusswaffengebrauch zu rechtfertigen, ist eigentlich ein starkes Stück.
Es ist schon klar, dass bei den beiden Beamten der Adrinalinspiegel hoch gewesen
sein muss, als sie den Supermarkt durchsuchten.

Angst vor Kinder

Das sich aber zwei „erfahrene“ Beamte vor zwei Kindern derart fürchten und auf diese
zu schiessen beginnen,  ist schon erstaunlich. Wenn die Polizisten schon derart von Angst
und Panik befallen waren, hätte es auch genügt einen Warnschuss in die Decke abzu-
feuern und die beiden Kids hätten sich wahrscheinlich in die Hose gemacht.

Wie hätten die zwei Polizisten eigentlich gehandelt, wenn sie einer Ostblock-Einbrecher-

bande gegenüber gestanden wären.

Polizisten in psychologischer Betreuung

Ist schon klar, dass die beiden Burschen nicht gerade der hoffnungsvollste Nachwuchs waren,
aber sie deswegen gleich niederzuschiessen entbehrt jeder Verhältnissmäßigkeit.

Die Beamten seien psychisch schwer beeinträchtigt, hieß es bei der Pressekonferenz.
Wie wird es wohl den Eltern der beiden Kinder gehen? Es wird in diesem Fall Untersuch-

ungen geben, aber wir glauben nicht dass dabei etwas herausschauen wird.

Sonderbehandlung für Beamte

In Österreich ist es leider Brauch, Beamte bis zum „gehtnichtmehr“ zu decken, was
ja auch vergangene Fälle bewiesen haben. Nur wenn es gar nicht mehr anders geht,
werden für begangene Straftaten minimale Strafen verhängt, für die ein „Normalbürger“
ordentlich „brummen“ müßte.

Wie würde es Ihnen ergehen ?

Zum Abschluss einen kleinen Gedankenanstoss. Stellen Sie sich vor, Sie würden in
Ihrem Haus, Garten oder Wohnung, ein 14-jähriges unbewaffnetes Kind erschiessen,
nur weil er bei Ihnen eingebrochen ist.

Wir glauben nicht das man um Sie besorgt wäre und Ihnen psychologische Betreuung
angedeihen liesse. Wir denken eher, dass Sie die volle Härte des Gesetzes treffen

würde.   

Stauni

  
2009-08-05
   

Die Trockenübungen des M. Rogan

 

Rauswurf

Wie bereits ausführlich durch die Presse ging, hat sich unser „Schwimmstar“  Rogan einige
Probleme mit Bodyguars einer römischen Discothek eingefangen, aus der er weggewiesen
wurde.
   
Was sich in der Disco wirklich so genau abgespielt hat, wissen nur die Türsteher und Markus
Rogan. Fakt ist jedoch, dass Rogan wieder in den Tanztempel zurückkehrte, obwohl er aus
diesem rausgeworfen wurde. Er hatte selbst zugegeben, dass er durch Überwinden einer
Mauer wieder in die Discothek gelang.

Trouble

Das er sich dafür ein paar „Watschen“ von den Türstehern eingefangen hat, dürfte auch aus-
ser Zweifel stehen. Die anfänglich geschilderten Prügelorgie kann jedoch nicht stattgefunden
haben, den Rogan hat zwar einige Plessuren aber keinerlei Brüche. Wenn vier ausgewach-
sene Männer einen Mann richtig verprügeln, sieht dies nämlich anders aus.

Wirbel um vorprogrammierten Zoff

Warum man jetzt so einen Wirbel daraus macht ist erstaunlich. Es wird schon seinen Grund ge-
habt haben, dass Rogan des Lokals verwiesen wurde, den kein Unternehmer ist seines Geldes
Feind und wirft einen anständigen und zahlenden Gast aus seinem Lokal.

Anschliessend kehrt er über eine Mauer in das Lokal zurück und wundert sich, wenn er mit den

Türstehern Zoff bekommt. Diesen hätte jeder bekommen, wenn er sich so benommen hätte.

Polizei hätte viel Freude gehabt

Nun wird den Türstehern Selbstjustiz vorgeworfen und es wird kritisiert, dass man ja die Polizei
rufen hätte können. Mag sein das es nicht die feine englische Art war die Rogan zuteil wurde,
aber die Polizei wäre wohl das grössere Übel gewesen.

Auch die italienische Polizei wäre nicht vor Ehrfurcht vor einem Markus Rogan erstarrt, sondern

hätte ihn vermutlich mitgenommen und ihn für die restliche Nacht in eine Zelle gesteckt.

Probleme mit Niederlage

Statt wie ein Mann seine Niederlage einzustecken, macht er nun ein grosses Spektakel daraus.
Er wendet sich an die Presse und droht mit Klagen. Vielleicht wäre es wirklich besser gewesen,
er hätte die Nacht im Polizeiarrest zugebracht um seine Gedanken zu ordnen.

Auf Tauchstation

Sein Trainer Leitgeb gibt zu, dass Rogan vielleicht einen Blödsinn gemacht hat, aber jetzt
selbst das Opfer sei. Unser Mitleid hält sich in Grenzen. Rogan wird in nächster Zeit auf andere
Art „untertauchen“. „Er wird die nächsten ein bis zwei Wochen an einem nicht genannten
Ort verbringen“, so Leitgeb weiter.

Das finden wir für eine gute Idee und vorallem sollte man über die Sache Gras wachsen lassen

und hoffen, dass nicht ein Kamel kommt und dieses wieder abfrisst.

Stauni

  
2009-08-04
  

Die Dummschwätzer

 

Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre

Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.

Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau

und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.

Neutralität ist Mittäterschaft

Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.

Persönlicher Rachefeldzug

Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.

Gute Connection

Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.

Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen

zu können und das ist er bei Leibe nicht.  Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.

Widerspruch

Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
 

Finanz überprüft penibel

Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.

Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er  das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,

die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.

Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky

neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.

Hasstiraden

Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.

Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.

Auf der Gehaltsliste

Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.

Kriminelle Polizeibeamtin

Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.

Treuhänder sind auch Betrüger

Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.

Versuchte Nötigung

Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.

Kinderschänder

Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.

Webseite am absoluten Niveautiefpunkt

So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige  Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen  Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.

Grund für aussertourlichen Beitrag

An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.

Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die

genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.

Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.

Stauni

  
2009-08-02
  

Der Schmäh mit dem Preis

 

Bestehen Sie auf Ihr Recht

Wer von uns hat folgende Situation noch nicht erlebt. Sie erspähen in einem Geschäft ein
günstiges Schnäppchen und schlagen darauf zu. Bei der Kassa stellt sich jedoch heraus,
dass es sich angeblich um eine falsche Auspreisung gehandelt hat.
Nun haben Sie zwei Möglichkeiten. Den Schmäh der Kassakraft zu glauben und Ihr beinahe
erworbenes Schnäppchen  frustriert am Ladentisch zurück lassen, oder sich auf die Beine
zu stellen und geltendes Recht in Anspruch zu nehmen.
Dieses besagt nämlich, dass Waren zum angebotenen Preis auch abgegeben werden müssen.
Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung ist, dass Firmen nicht mit unrealistischen Lock-
angeboten agieren können um Kunden anzulocken.

Lockangebote

Es wäre nichts leichter als z.B. einen Computer um 50,- Euro anzubieten, den es um diesen
Preis gar nicht gibt. Entweder ist er schon ausverkauft, oder man hat sich eben in der Aus-
preisung geirrt. Das wäre unlauterer Wettbewerb.
Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für das Dienstleistungsgewerbe und für den
Versandhandel. Der oft in Anboten vorhandene Schlusssatz  „Irrtümer vorbehalten“ hat
auf die Preisauszeichnungspflicht keine Rechtswirksamkeit.

Preisliche Überraschungen

Dies ist auch logisch nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, dass Sie in einem Restaurant
speisen und beim Bezahlen würde eine anderer Betrag gefordert werden, als er in der
Speisekarte angegeben ist, weil man sich eben geirrt hat.

Preisdumping

Unser o.a. fiktives Computerbeispiel hat vorgestern den Weg in die Realität gefunden.
Der Versandhändler „Otto“  hatte folgendes Angebot gemacht. Er bot Laptops vom
Typ Apple MacBook Air um 49,95 Euro an. Dieses Gerät kostet regulär immerhin zirka
1.700,- Euro.
(Fotoquelle: www.computerbild.de)
Der dümmste Verkäufer verwechselt keinen Betrag von 1.700,- mit 50,- Euro
  

Alles ein Irrtum

Binnen weniger Stunden wurden rund 2.700 Bestellungen getätigt. Plötzlich hieß es von
seitens der Firma „Otto“, dass ganze sei ein Fehler, weil sich ein Verkäufer bei der Aus-
preisung geirrt hatte.
Da stellen wir uns die gerechtfertigte Frage, mit welch qualifizierten Personal betreibt dieser
Händler seinen „Online-Shop“. Wir glauben das Märchen vom „dummen“ Verkäufer nicht
und vermuten hinter der ganzen Angelegenheit eine gezielte Werbestrategie.

Gezielte Werbung ?

Der nächste Schritt von „Otto“ lässt uns nämlich zu dieser Annahme kommen. Der Versand-
händler entschuldigt sich bei den Bestellkunden und lässt jedem als „Trostpflaster“ einen
Gutschein von 100,- Euro zukommen.
Auf einmal haben 2.700 Leute einen 100,- Euro Gutschein des Versandhändlers. Und was tut
man mit einem Solchen, man wird ihn zum Einkaufen verwenden. Das heißt im Klartext, dass
Leute die sonst keine Kaufabsicht gehegt haben dazu verleitet sind, diesmal bei „Otto“ ein-
zukaufen. Und der „Trostpflastergutschein“ soll die notwendige Inspiration dazu sein.
Abgesehen davon, war man durch diese Aktion in aller Munde und Negativwerbung ist ja
bekanntlich auch Werbung.

Kaufvertrag ungültig

Der Versandhändler „Otto“ vertritt allerdings eine erstaunliche  Rechtsmeinung und zwar
meint das Unternehmen, dass die Besteller ohnehin keinen Anspruch auf die Lieferung
dieses Laptops gehabt hätten, den der Kaufvertrag würde erst beim Zugang der Ware
beim Kunden wirksam werden.

Kostenlose Stornos ?

Das würde im Klartext heißen, man könnte sich bei „Otto“ Waren bestellen und so lange
diese nicht eintreffen, hat der Kaufvertrag keine Rechtsgültigkeit. Man könnte auch bestellte
Waren stornieren, weil man sie zum Beispiel woanders billiger gesehen hat.
Onlinehändler „Otto“ würde das dann ohne Stornogebühren akzeptieren, da der Kauf-
vertrag ja noch keine Gültigkeit hat, weil die Ware noch nicht beim Kunden eingetroffen ist.
Hallo Firma „Otto“ für wie blöd haltet Ihr die Leute eigentlich? Man kann nur hoffen, dass
zahlreiche Kunden von ihrem Recht Gebrauch machen und Ihr die Laptops um diesen ange-
botenen Preis abgeben müsst.
Stauni
  
2009-07-31
  

Doppelmord TEIL 3

 

Verdächtiger ausgeliefert

Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.

In U-Haft

Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.

Groteske Auflagen

Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.

Tatverdächtiger nur ausgeborgt

Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl

als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.

Bulgarien das Menschenrechtsland

Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.

Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist

noch nicht alles.

Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen

Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.

Bulgaren wollen ihn wieder haben

R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher  nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.

Was ist da wirklich los ?

Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.

Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein

bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.

Korruptionsfrei

Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.

Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man

kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.

Stauni

  
2009-07-30
  

Lasst Elsner frei

 

Risikospekulationen

Wie bereits hinlänglich bekannt ist, hat die österreichische Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) in großem Stil in Spekulationspapiere investiert.
Aus diese hochspekulativen Veranlagungen drohen dem Bund jetzt rund 617 Millionen
Euro an Verlust, es sei denn diese Papiere erleben einen erstaunlichen Kursaufschwung.

Auf Kosten der Steuerzahler

Da dies natürlich nicht passieren wird, kommt es mit Sicherheit zu diesem Verlust.
Das Schöne daran ist, dass für diese Spekulationen Steuergelder verwendet wurden, die
von Steuereintreibern oder auch Betriebsprüfer genannt, den Steuerpflichtigen aus der
Tasche gezogen wurden.

Zahnloser Rechnungshof

Der Rechnungshof, der in unseren Augen eigentlich eine zahnlose Kontrollinstanz ist, be-
mängelte vor allem, dass die Bundesfinanzierungsagentur „sowohl im Verhältnis zu ihren
Kassamitteln als auch zum Weltmarkt sehr hohe Beträge in intransparente Wertpapiere, die
von der US- Subprime- Krise besonders gefährdet waren, Gelder veranlagte“.

Pröll im Erklärungnotstand

Finanzminister Josef Pröll, der versuchte seinen Vorgänger Molterer zu decken, sah diese
Angelegenheit bei einer parlamentarischen Anfrage nicht so eng.
Er meinte dieses Thema werde in der Öffentlichkeit völlig undifferenziert diskutiert.

Lesefehler

Wer den RH-Bericht genau lese, der stelle fest, dass hier das Bild ein anderes sei, als in der
Öffentlichkeit vermittelt werde, so Pröll weiter. Herr Finanzminister, welchen Bericht haben
Sie eigentlich gelesen ?

Den kompletten geistigen Erguss des Bundesminister Josef Pröll, können Sie im folgenden

Link nachlesen.  http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0696/PK0696.shtml
Mittlerweile aber, hat auch der Finanzminister seine Meinung revidiert.

Strafanzeige

Während sich Politiker und Verantwortliche gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben,
nachdem die Verniedlichungsstrategie nicht gefruchtet hat, ist die erste Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft eingelangt.

Vorarlberg Online

Die anonyme Anzeige wurde am 27. Juli 2009 abgeschickt und trägt den Betreff: „Strafan-
zeige gegen die Verantwortlichen der Bundesfinanzierungsagentur und des Bundesminis-
teriums für Finanzen Helmut Eder, Paul Kocher, Martha Oberndorfer, Gerhard Steger und
Kurt Sumper wegen Untreue (§ 153 StGB), Amtsmissbrauch (§ 313 StGB) sowie allfälliger
Verstöße gegen das Devisengesetz.“ (Quelle: Vorarlberg Online).

In dieser Anzeige wird auch angeführt, dass im vorliegenden Fall derselbe „modus operandi“

vorliegt, der beim Ex-Generaldirektor der BAWAG, Helmut Elsner, zu dessen (noch nicht rechts
-kräftiger) Verurteilung führte.

Offizialdelikt

Da wird vielleicht oder eher doch nicht, auf den Korruptionsstaatsanwalt Arbeit zukommen.
Dieser ist für diese Anzeige zuständig, meint zumindest der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Gerhard Jarosch.

Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von sich aus tätig werden müssen,

da hier ein Offizialdelikt vorliegt, dass ein Einschreiten von amtswegen erfordert.

Da ist es doch erstaunlich, dass diese erst nach der Erstattung einer anonymen Anzeige in

die Gänge kommt. Handelt es sich doch bei dieser Affäre um einen allgemein bekannten Fall.

Strafverfolgung ?

Aber eine neue Frage wirft sich auf. Warum wurde eigentlich eine anonyme Anzeige erstattet.
Da wird doch nicht  „irgendwer“  zu kurz gekommen  und auf Revanche aus sein.

Wir wären sehr erstaunt, wenn es im vorliegenden Fall zu einer Gerichtsverhandlung,

geschweige einem Schuldspruch kommen würde.
Normalerweise müßte man jetzt den inhaftierten Helmut Elsner sofort aus der Haft freilassen
und ihm eine Haftentschädigung bezahlen.

Einer darf, der Andere nicht

Sie fragen sich sicher, warum wir auf so eine perverse Idee kommen. Nun im Prinzip hat
Elsner dasselbe gemacht, wie die Beamten der Bundesfinanzierungsagentur. Er hat im
großem Stil mit fremden Geld risikoreich spekuliert und diese Gelder im Sand versenkt.
Nicht mehr und nicht weniger.

Stauni

  
2009-07-29
  

Geschlechterk(r)ampf im Verkehr

 

Geteilte Meinung

Ja die Frauen in unserer Gesellschaft haben es wirklich schwer. Während einerseits Kampf-
emanzen völlige Gleichberechtigung fordern, lassen sich andere lieber noch in den Mantel
helfen. Auch gegen die Bezahlung durch den männlichen Begleiter, des vorangegangenen
Abendmahles im Restaurant, haben diese Damen  nichts einzuwenden.

Beim Sterben keine Gleichberechtigung

Da unterdrückt doch die Männerdomäne das weibliche Geschlecht auch im Berufsleben,
wenn es um die Bezahlung geht, so hört man es zumindest aus einschlägigen Kreisen unken.
Nur beim Pensionsalter und der Lebenserwartung will auch die revolutionärste Kampfemanze
keine Gleichberechtigung. Warum eigentlich nicht fragen wir uns.  Ist es nicht lustig fünf Jahre
länger arbeiten zu müssen und dafür im Gegenzug die selbe Zeitspanne früher zu sterben.

Die heilige Kuh

So geteilt auch die Meinungen in der Damenwelt sind, bei einem Punkt sind sie sich einig.
Beleidige nie eine Frau wegen ihres Fahrstils. Denn laut Forschungen sind Frauen eindeutig
die besseren Autofahrer(innen). Zu diesem Ergebnis kommt man auf Grund der Unfallstatistik
und der erstatteten Anzeigen im Straßenverkehr.

Frauenfeindliches Plakat

Und aus diesem o.a. Grund kennen die Damen im punkto Automobil kein Pardon und so
handelte sich der Autoverleiher „Sixt“ eine schwere Rügen des weiblichen Geschlechts ein.
Dieser warb auf einem Plakat mit einem Werbeslogan wie folgt:
Fotoquelle: http://www.werberat.or.at
Dieses Plakat wurde im Ankunftsbereich des Wiener Flughafens gesichtet und führte
prompt zu einer Beschwerde beim Werberat. Man ortete eine Diskriminierung der Frauen,
weil dem Slogan zu entnehmen sei, dass Frauen zum Autofahren zu dumm seien.

Zitat Werberat:

Der Österreichische Werberat fordert im Falle des Werbeplakats der Autovermietung Fa. Sixt
zur Sensibilisierung auf. Der Werberat empfiehlt, in Zukunft bei der Gestaltung von Werbe-
maßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen.
Man solle auch Darstellungen und Aussagen unterlassen die den Frauen eine natürlich
geringere Intelligenz unterstellen. So und so ähnlich geht es noch in der Entscheidung
des Werberats weiter.
Was Autofahren mit Intelligenz zu tun haben soll ist uns ohnehin nicht klar, wenn man sich
so manchen Zeitgenossen hinter dem Volant anschaut. Egal ob Mann oder Frau. 

Emanzen schlagen zu

Auch brachte dieses Plakat dem Autoverleiher vom Feministinnenklub des „DieStandard“
folgenden Strafzettel ein.

  
Fotoquelle: http://diestandard.at/

Automatikgetriebe

O.k., wenn es um das Einparken gegangen wäre, hätten einige Damen dafür noch eventuell
Verständnis aufbringen können. Aber nachdem etliche Autofahrerinnen vergeblich das Kupp-
lungspedal im Automatikauto gesucht haben, um den Wagen ja abwürgen zu können, ist
dieser Strafzettel gerechtfertigt.
Ist schon erstaunlich, welche Sorgen die beim Feministinnenklub vom „DieStandard“ haben.
Wir vermuten, dass sicher einige dabei waren die sich beim Werberat beschwerten.
Stauni
   
2009-07-28
  

Muttertag

 

Zwei Stunden Mutterbesuch

Erstaunliches tut sich in Oberösterreich. Laut einem Bericht der OÖ-Nachrichten haben
Justiz- und Gerichtsgutachter entschieden, dass ein 62jähriger unbescholtener Vertrags-
bediensteter, der in Salzburg arbeitet, seine Mutter (94) nur an zwei Samstagen im Monat
für jeweils zwei Stunden sehen darf.

Von der Volkshilfe zur Caritas

Zur Vorgeschichte: Bis Ende der 90er Jahre wird die hochbetagte Frau von der mobilen
Altenbetreuung der Volkshilfe betreut. Ohne den Sohn zu informieren, wandern die Betreu-
ungsagenden plötzlich zur Caritas.

Von der Pflegerin zur Sachwalterin

Wie durch einen Zufall ist die heutige Sachwalterin der demenzkranken 94jährigen , die
damalige Pflegerin  von der Caritas. Ein schöner Karrieresprung, sollte man meinen. Sie
holt sich die alte Dame damals ins Haus, ohne die Zustimmung des Sohnes einzuholen. 
Ende 2003 verfügt die Pflegerin bereits über die vollen Sachwalter-Rechte an ihrem betagten
Pflegling. Die Sachwalterschaft wurde laut dem Sohn, ohne sein Wissen beantragt.
Erstaunlich ist auch, dass sich die jetzige Sachwalterin gegen einen uneingeschränkten Kontakt
zwischen Mutter und Sohn wehrt.

Beim Gericht abgeblitzt

Des öfteren versuchte der Sohn beim  Bezirksgericht Braunau und beim Landesgericht Ried,
einen entsprechenden Beschluss zu erwirken der ihm ermöglicht, seine alte Mutter täglich
besuchen zu können.
Aber wie heißt es so schön, „die Wege des Herrn sind unergründlich“ und so wurde er
jedes Mal bei den Gerichten abgewiesen.
Im Jahr 2005 spitzt sich der Konflikt zwischen Sohn und Sachwalterin zu. Sie verweigerte ihm
das Besuchsrecht und so konnte der 62jährige seine Mutter mehrere Monate nicht sehen.

Hausverbot

Seitdem sind die Fronten total verhärtet und für jeden Besuch holen Sanitäter die betagte Frau
ab und bringen sie in ein nahegelegenes Pfarrheim. Ins Haus der Sachwalterin darf der Sohn
keinen Fuß mehr setzen.
Erst vor kurzem versuchte der Vertragsbedienstete, seine Mutter nach Salzburg bringen zu
lassen. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an dem mittlerweile in Kritik geratenen Gerichts-
gutachter  Dr. Egon Bachler  Der entschied, dass aus Gründen der Kontinuität und Stabilität
der Lebensund Pflegeverhältnisse, es besser wäre die alte Frau bei der Sachwalterin zu belassen.

Kritische Caritas

Bei der Caritas sieht man den Fall kritisch. Laut deren Order ist eine  private Betreuung der
Kunden strengstens untersagt. Aber wie gesagt, die Dame ist heute nicht mehr bei der Caritas
und aus diesem Grund, werden ihr diese Verordnungen relativ egal sein.

Geht’s hier etwa ums Geld ?

Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern, nämlich der Finanzgebarung. Laut dem Sohn
dürfte die Sachwalterin an Pension und Pflegegeld (Stufe 6) mehr als 2.000,- Euro pro
Monat für ihren Schützling verwalten.
Die genaue Summe kann er allerdings nicht angeben, weil ihm die Sachwalterin keinerlei
Einblicke in die Finanzen gibt.
Tja wie gesagt, es tut sich erstaunliches in Oberösterreich.
Stauni
   
2009-07-27
  

Sommerlochbefüllung TEIL 2

 

Diskriminierende Speisen

Es liegt wohl an der hochsommerlichen Hitze, dass Leute in Bezeichnungen von Speisen
plötzlich Rassismus und Diskriminierung orten. Offensichtlich haben diese nichts besseres
zu tun oder sind vielleicht arbeitslos.

Ein Blick ins Kochbuch

Wir haben uns das nächstbeste Kochbuch geangelt  http://www.gutekueche.at/ und haben
darin ein bisschen geblättert. Dabei sind wir auf eine wahre Fundgrube von Diskriminierungen
gestoßen.
Da gibt es Bezeichnungen für Speisen die ganze Bevölkerungsschichten, Berufsstände und
Einwohner von Regionen „diskriminieren“.
Einige Beispiele haben wir herauskopiert. Wer mehr davon lesen will, kann sich o.a. Link´s
bedienen.

Ach wie schrecklich !

Wienerschnitzel, Pariserschnitzel, Zigeunerschnitzel, Jägerfleisch, Jägerschnitzel, Bauernome-
lett,  Bauernsalat,  Tirolerknödel, Waldviertlerknödel,  Krakauerwurst, Pariserwurst, Wiener-
wurst,  Linzerauge,  Linzertorte, Bauernkrapfen, besoffene Kapuziner, Bauerngugelhupf,
Kaiserschmarrn, Wienerwürstel, Frankfurterwürstel, Debrezinerwürstel,  Hamburger, Augs-
burger.
  Wie viele Wiener(innen) mußten wohl für dieses Gericht ihr Leben lassen ?
 
   Ob jetzt in Linz viele Einwohner(innen) einäugig herumlaufen müssen ?
 
Wie gesagt das waren einige von einer Unmenge. Jetzt fragen wir uns, was ist an „Neger
-brot“ oder „Mohr im Hemd“ so besonders, um so einen Zirkus darum zu veranstalten.
Stauni
  
2009-07-27
   

Ein Dorf rockt auf

 

Bikertreff

Gestern fand der 6. Bikeday in Gerhaus / NÖ  statt. Veranstalter war wie gewohnt der Motorrad-
klub  „The Mohawks“.  Wieder eine gelungene Veranstaltung, die bis in die frühen Morgen-
stunden dauerte .

 

  

Für leibliches Wohl war bestens gesorgt              Das Viermäderlhaus war für die Bar zuständig

    

Auch akustisch kam niemand zu kurz                   Prominenter Besuch war ebenfalls anwesend

 

Geil gestylte Harley Davidson                                Veredelte Italienerin Moto Guzzi

 

Auch die Japaner beherrschen mittlerweile die Kunst des Veredelns, wie man sehen kann

 

Die beiden hübschen Rockerbräute zogen es vor mit dem gemütlicheren Trike zu erscheinen

 

Die örtliche Bevölkerung war auch anwesend.    Für Andenken gab es Souvenirstände

 
Rund 400 Besucher waren zum 6. Bikeday gepilgert.  Zirka 200 Biker waren mit ihren heißen
Eisen gekommen. Speisen und Getränke sorgten für das leibliche Wohl der Anwesenden.
Gute Laune wurde mitgebracht und die Rockband sorgte für musikalische Unterhaltung.
Diese Veranstaltung hatte wieder bewiesen, dass es nicht immer ein großes „Monstertreffen“
sein muss, um ein gemütliches Motorradtreffen abzuhalten.
Stauni
  
2009-07-26
 

Beruflicher Wunschtraum

 

Sinnlose Aufregung

Unser nachfolgendes Fundstück 01, dass wir auf  http://www.weicheier.com/Weicheier-Filiale-Wien.html
endeckt und am 22.07.09 in unserem Magazin veröffentlicht haben, hat das Gemüt des
Herrn Wolfgang K. sehr heftig erregt.

Fundstück 01

Österreich hat ab heute eine gehörlose Abgeordnete (Grüne  Jarmer) im Parlament.
Ist das, mit Verlaub gedacht, bei den vielen gehör- und sprachlosen Abgeordneten etwas
Besonderes? Die Kosten für die Dolmetscher betragen ca. 200.000 € pro Jahr. Sponsered
by Steuerzahler. Vielleicht sollten auch ein Asozialer oder Sonderschüler auch ins Hohe Haus,
der einen Lektor für seine Eingaben benötigt. (Dolmetscher für tiefes Wienerisch ins Hoch-
deutsche) Denn auch diese Leute wollen für ihre Probleme in der Öffentlichkeit Gehör finden.
Wie die hohen Zigarettenpreise, längere Öffnungszeiten für Branntweiner oder Alkohol vom
Staat für Abhängige.(10.07.09)

Er hat den Autor, Herrn Freddy Rabbak der diesen satirischen Beitrag verfasst hat, mit

folgendem Kommentar bedacht:

…welcher aber gottseidank oft in spanien ist (schade für die leute dort) und von hier erfahren

soll das satire auf kosten von behinderten keine satire, sondern ein ARMUTSZEICHEN son-
dergleichen noch dazu besonders menschenverachtend ist.

Kurzsichtig

In seiner Kurzsichtigkeit hat er offensichtlich den ernsten Hintergrund dieser Zeilen nicht
verstanden. Hätte er den Text ein wenig genauer gelesen, wäre ihm die Ernsthaftigkeit
nicht verborgen geblieben. Aber das Lesen von Texte gehört nicht zu seinen Stärken.
 
Jeder Beruf fordert nämlich seine körperliche oder/und  geistige Voraussetzungen. Dies
ist eine Tatsache an der nicht vorbeigegangen werden kann und das war der Kernpunkt
dieses satirischen Beitrags.

Kleinwüchsige im Polizeidienst ?

Wenn der berufliche Wunschtraum eines 1,40 Meter großen und 40 Kilo schweren „Männchens“,
der eines Polizisten wäre, bliebe es bei diesem Traum. Er hat eben nicht die körperlichen Voraus
-setzungen für einen Polizeibeamten.
 
Niemand käme auf die Idee, diesen Mann in den Polizeidienst aufzunehmen und ihm einen
Bodyguard zur Seite zu stellen.
 

Blinde Strassenbahnfahrer ?

Ein blinder Mensch könnte niemals Strassenbahnfahrer werden, auch wenn er sich es noch
so wünscht. Auch hier würde man keinen Navigator einstellen, um diesen Menschen die Aus-
übung dieses Berufes zu ermöglichen.

Privilegiert

Spätestens jetzt kann man erkennen, um was es eigentlich geht, nämlich um die Bevorzugung
von Politikern gegenüber dem „gemeinen“ Volk.
Von den etablierten Altparteien ist man dies ohnehin schon gewöhnt, dass jetzt allerdings
die  „GRÜNEN“  auf diesen Zug aufspringen ist erstaunlich.

Am Existenzminimum

Familien mit einem behinderten Familienmitglied müssen oft einen Existenzkampf führen,
um überhaupt halbwegs normal über die Runden zu kommen. Bei der Berufswahl sind diese
Leute dann ebenfalls oft vor eine fast unlösbare Aufgabe gestellt.

Der Steuerzahler wird’s schon richten

Da tun sich die Politiker wesentlich leichter. Da werden sechs Gebärdedolmetscher engagiert,
für die der Steuerzahler jährlich 200.000,- Euro zu berappen hat, um einer jungen Frau ihren
beruflichen Wunschtraum zu ermöglichen.

Die Mindestvoraussetzung für den Beruf eines Politikers ist, dass dieser  wenigstens hören

und sprechen kann, wobei es manchmal besser wäre, wenn so manche(r) Volksvertreter(in)
den Mund halten würde.

Frau Jarmer erscheint uns sehr symphatisch und wir wünschen ihr auch alles Gute.
Allerdings hat sie in diesem Job nichts verloren, wenn sie die körperlichen Voraussetzung

dafür nicht bringt. So hart dies auch klingen möge, dass ist nun mal eine  Tatsache.
 
Stauni
  
2009-07-25
  

Sommerlochbefüllung

Rassistische Speisen

Während zur Zeit um rassistische Bezeichnungen von Lebensmittel, wie z.B. Mohr im
Hemd oder Negerbrot heftig diskutiert wird, haben wir eine schwer rassistisch elektro-
nische Lektüre entdeckt.

Amtliches Telefonbuch

Unter http://www.herold.at/telefonbuch/  finden sich doch tatsächlich unter dem Such-
begriff  „Mohr“,  sage und schreibe 612 Eintragungen. Aber auch mit der Eingabe
„Neger“, erzielt man immerhin noch 74 Treffer.
Es ist erstaunlich, wie ein derart rassistisches Machwerk dem Index entgehen konnte.
Stauni
  
2009-07-25
   

Die Stadt der Superreichen

 

Lauter Millionäre ?

Geht man nach den erstaunlichen Meinungen der Grazer Politiker, muss Graz die größte
Millionärsdichte haben, oder es müssen zumindest die reichsten Einwohner von Österreich
in der Stadt des Uhrturms wohnen.
Es ist nämlich geplant, dass Dieselfahrzeuge die vor dem Jahr 2005, also älter als vier
Jahre sind, nicht mehr in die Grazer Innenstadt einfahren dürfen.  Von dieser Maßnahme
wären über 250.000 Autos betroffen.

Abgehobene Politiker

Macht ja nichts, soll sich halt ein jeder Besitzer eines Dieselautos, alle vier Jahre einen neuen
Wagen kaufen.  So oder so ähnlich müssen wohl die verantwortlichen Politiker denken und
beweisen damit, wie weit sie sich von der Realität entfernt haben.
Traumgagen und Dienstautos dürften diese Volksvertreter zu dieser Abgehobenheit verleitet
haben. Aber wie heißt es so schön, die Lämmer wählen sich ihre Schlächter stets selbst.
Wenn man bedenkt das der durchschnittliche Preis eines Dieselautos bei zirka 25.000,- Euro
liegt, darf die berechtigte Frage gestellt werden, welcher Durchschnittsverdiener kann sich das
leisten.

Wer steckt dahinter ?

Wir glauben nicht das dies eine Idee der Autolobby ist, den selbst diese können sich es auf
zehn Finger ausrechnen, dass sich Otto Normalverbraucher nicht alle vier Jahre einen neuen
Wagen kaufen kann.
Wir vermuten eher, dass Großkonzerne hinter dieser abstrusen Idee stecken. Wenn ein der-
artiges Gesetz wirklich in Kraft tritt, können die meisten kleinen Gewerbetreibenden in der
Grazer Innenstadt zusperren.

Verlagerung der Kaufkraft

Die Leute würden vermutlich in die Shoppingcenter am Stadtrand fahren und ihre Einkäufe
dort tätigen. Auch Lokal- und Kinobesuche würden sich aus der Grazer Innenstadt in diese
Einkaufsmeilen verlagern.
Wenn dann die Dieselautos erledigt sind, wird man wahrscheinlich den Benzin betriebenen
Fahrzeuge auf den Leib rücken. Hier wird sich vermutlich die selbe Gangart wiederholen.
Erstaunlich daran ist, dass die Grazer Volksvertreter bei diesem Spiel offensichtlich voll dabei
sind. Sie tun dies sicher nur aus Gründen des Umweltschutzes. So behaupten sie es zumindest,
doch wer das glaubt wird selig.
 Stauni
  
2009-07-24
   

Ein Paradis für Pädofile

 

Erstaunliches Gerichtsurteil

Im Gerichtsteil der heutigen Kronen Zeitung ist ein erstaunliches Urteil veröffentlicht.
Während Politiker lautstark nach einer Strafverschärfung für Kinderschänder rufen, scheint
dies den Richter, der diesen Prozess geleitet hat, nicht besonders zu interessieren.

Wohngemeinschaft

Was war passiert? Ein 37-jähriger Akademiker lebte mit seiner Frau, den beiden Töchtern,
sowie mit der Familie seiner Schwägerin in einem Haus. In dieser Wohngemeinschaft lebten
auch die beiden Töchter (sieben und acht Jahre alt) der Schwägerin.

Sexuelle Erregung

Seine beiden Nichten dürften den offensichtlich pädofil veranlagten Mann sexuell erregt
haben, den es kam zu „Streicheleinheiten“ und „Befummelungen“.
Vor Gericht gab er an, dass er sich nicht mehr so genau erinnern könne, was wirklich pas-
siert sei.

Gedächtnislücken

Es könne schon möglich sein, dass seine Hand irrtümlich unter die Höschen der Mädchen
gerutscht sei. Das dabei seine Finger in den Scheiden der Kleinen gelandet sind, könne er
sich nicht mehr erinnern.

Mit den Töchtern nie

Aber der Oberhammer kommt mit seiner perversen Rechtfertigung. Diese „Probleme“ habe
es nur mit seinen Nichten gegeben, seine Töchter habe er niemals begrapscht.
Vielleicht sah dies der Richter als Milderungsgrund und verhängte ein Urteil, dass die Herzen
der Kinderschänder vor Freude höher schlagen lassen wird.

Ein Herz für Pädofile

Da verhängt der Richter über diesen Mann, 2,5 Jahre Haft und davon lediglich drei(!)
Monate unbedingt. Das heisst im Klartext, für den sexuellen Missbrauch von zwei kleinen
Mädchen, braucht er lediglich drei Monate zu sitzen.

Ein Autodieb der zwei Autos stiehlt, wird in etwa mit dem selben Strafausmaß zu rechnen

haben, nämlich mindestens drei Monate unbedingt.

Stauni

  
2009-07-24
  

Geheimagent RokkerMur

 

Sommerloch

Irgendwie hat das Sommerloch auch seine guten Seiten. Es spielt sich zwar medial nicht
viel ab, außer einberufene „Ablenkungsausschüsse“ , die von irgendwelchen Politikern
ins Leben gerufen werden, um über die tatsächlichen Probleme unseres Landes hinwegzu-
täuschen.
Dafür kann man frischgewonnene „Feindschaften“ pflegen. An und für sich wollten wir
über den Betreiber der Webseite „Warteschlange“ nichts mehr schreiben, da die Zeit für
einen Strandbadbesuch wesentlich sinnvoller investiert wäre.

Wir brechen unseren Vorsatz

Nachdem er aus welchen Gründen auch immer, dem Herausgeber dieses Magazins bereits
das X-te Hausverbot erteilt hat, obwohl dieser auf  „Warteschlange“ gar keine Kommen-
tare abgibt und ihm auch mitgeteilt hat das er auf das ohnehin keinen Wert legt, ist er uns
aus gegebenen Anlass doch einige Zeilen wert.
Im Zuge von Reaktionen auf einen Bericht, hat der Autor des nachfolgenden Beitrages
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=321;martin-bellak&catid=1;erstaunliches
folgendes Kommentar, das wir auszugsweise wiedergeben, veröffentlicht:

Zitat von Stauni

ERSTAUNLICH nimmt auf der 10teiligen (10 wäre der höchste Wert) Google Page Rank
Skala immerhin den 4.Platz ein. Zum Vergleich dazu, Krone oder Kurier liegen auf Platz 7. 
Der gesamte Inhalt dieses Kommentars, ist im o.a. Link ersichtlich.

Wolfgang K. hat ein Leseproblem

Obwohl Wolfgang K. zwar schon  X-mal erklärt hat, dass er mit ERSTAUNLICH nichts zu tun
haben will, sah er sich trotzdem veranlasst, folgende Schlagzeile in roten Lettern auf seiner Web-
seite zu veröffentlichen.
Dazu erschien parallel folgender Kommentar des Zeilenanalytikers Wolfgang K.

Zitat von RokkerMur

Könnte wer Herrn Reder alias Stauni über den Pagerank aufklären:
Nicht 1 ist sehr gut Stauni, sondern 10. Irgendwann schnallt es aber Jede/r.

 Medikamenteneinfluss ?

Da waren wir aber erstaunt, als wir diesen Kommentar gelesen haben. Entweder hat Wolf-
gang K. keine Brille aufgehabt oder er ist nicht in der Lage einen Text richtig zu lesen.
Es könnte ja auch möglich sein, dass er unter Einfluss von Medikamenten stand, die er im
Zuge der Schweinegrippe zu sich genommen hat, oder ihm die Hitze zu schaffen machte.

Jeder Volksschüler klüger

Auf jeden Fall interpretierte er den Kommentar von Stauni so, dass Platz 1 die beste Platzier-
ung wäre. Wenn er nun einen Volksschüler in der Nähe gehabt hätte, so hätte ihn dieser
über seinen Irrtum aufklären können.
In offensichtlicher Ermangelung eines Schulanfängers, hat der Autor des Beitrages dies getan.
Wenn auf einer 10teiligen Skala die Zahl 10 der höchste Wert ist, dann wäre Platz 10 die
beste Platzierung. Also folgert daraus, dass Platz 4 schlechter als Platz 7 ist.
Auf das reagierte Wolfgang K. natürlich sofort mit nachfolgenden in roten Lettern gehaltenen
Kommentar auf seiner Webseite,  der ihn als schlechten „Verlierer“ auszeichnet.
 
Erstaunlich was da RokkerMur von sich gibt. Deckt sich doch der Kommentar von Stauni
genau mit jenem, den der Warteschlangenbetreiber auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Also was soll hier verändert worden sein? 
Diese Tatsache wurde Wolfgang K. auch mittels eines Kommentars auf  ERSTAUNLICH
mitgeteilt. Diesen Kommentar haben wir heute gelöscht, weil wir dieses lustige Erlebnis in
diesem Bericht ausführlich festhalten wollen.

Gerührt und nicht geschüttelt

Der o.a. Kommentar lies den Warteschlangenbetreiber  zum Geheimagenten mutieren. Vielleicht
wurde er durch den „Spitzelausschuss“ inspiriert, um auch von seinen wirklichen Problemen
abzulenken. Er gab folgenden „sinnvollen“ Kommentar ab.
Zitat von RokkerMur
Im Innenministerium liegen Spider.
Die zeichnen alle Weblogs, Newsseiten usw, und alle Veränderungen auf.

Wir sind umzingelt

Na ja, jetzt haben wir es wenigstens amtlich, dass sich der Geheimdienst für uns interessiert.
Wir haben sich ohnehin schon gefragt, wer die Typen sind, die bei diesen hochsommerlichen
Temperaturen  mit hochgeschlagen Mantelkragen, Sonnenbrille und Hut, ständig um unser
Büro herumschleichen.
Obwohl RokkerMur auf seiner Webseite beteuert, dass nachfolgendes Plakat nichts mit seinem
Beitrag zu tun hat, können wir das nicht ganz glauben.
So RokkerMur alias Wolfgang K., es war schön mit Dir ein wenig virtuell zu spielen, wenden
uns aber jetzt einer sinnvolleren  Aufgabe zu, als sich mit Deiner Person zu befassen.
Wir gehen jetzt nämlich ins Strandbad.
Stauni
   
2009-07-23
  

Fundstück 01

 

Gefunden auf:

http://www.weicheier.com/Weicheier-Filiale-Wien.html

Österreich hat ab heute eine gehörlose Abgeordnete (Grüne  Jarmer) im Parlament.

Ist das, mit Verlaub gedacht, bei den vielen gehör- und sprachlosen Abgeordneten etwas
Besonderes? Die Kosten für die Dolmetscher betragen ca. 200.000 € pro Jahr. Sponsered
by Steuerzahler. Vielleicht sollten auch ein Asozialer oder Sonderschüler auch ins Hohe Haus,
der einen Lektor für seine Eingaben benötigt. (Dolmetscher für tiefes Wienerisch ins Hoch-
deutsche) Denn auch diese Leute wollen für ihre Probleme in der Öffentlichkeit Gehör finden.
Wie die hohen Zigarettenpreise, längere Öffnungszeiten für Branntweiner oder Alkohol vom
Staat für Abhängige.(10.07.09)

Stauni

  
2009-07-22
  

Telekom kassiert doppelt

 

Das Superangebot

Herr Huber (wirkl. Namen der Red. bek.) hat uns folgende Story zugesandt. Er hat uns
auch gebeten, seinen Namen und Daten zu anonymisieren, was wir auch tun.
Im Jänner hatte die Telekom Austria das Angebot „Telefon/AON-Super Kombi“ zum
monatlichen Preis von 25,30 Euro inklusvie Steuern. In diesem Paket sind die Grundge-
bühr für einen Telefonanschluss, einen Internetanschluss ohne Limit, sowie  einen TV-
Kabelanschluss enthalten.

Das erste Problem

Herr Huber hat in Wien zwei Wohnungen. In beiden hat er Telefon, Internet und Kabel-TV.
Als er im Jänner dieses Angebot von der Telekom erhielt, schloss er einen Vertrag darüber ab.
Grund dafür war, dass die bisherigen Kosten weitaus höher waren. Er sparte mit diesem
Telekomangebot rund 50,- Euro im Monat, pro Wohnung.
Das erste Problem gab es mit den Telefonnummern. Obwohl Huber versprochen wurde,
dass er seine alten Nummern behalten könne, wurden diese jedoch geändert. Pech gehabt
dachte sich der Mann, es soll nichts Ärgeres passieren.

Rechnungen nicht kontrolliert

In der Folge machte Huber einen schwerwiegenden Fehler, indem er sich die Abrechnungen
von der Telekom nicht genau ansah. Die Erlagscheine kamen und er bezahlte diese ein.
Das wäre wahrscheinlich auch so weitergegangen, wenn nun nicht die Telekom ihrerseits
auch einen Fehler begangen hätte.

Das zweite Problem

Sie stellte die Verrechnung von Huber einfach auf Online um, ohne diesen zu fragen. Die
Erlagscheine blieben natürlich ab diesem Zeitpunkt aus. Huber urgierte bei der Telekom und
wie es bei einem Staatsbetrieb so üblich ist, wusste die Linke nicht was die Rechte tat.
Während Huber auf seine Erlagscheine wartete, flatterte ihm eine Mahnung der Telekom ins
Haus. Diese schaute er sich jedoch etwas genauer an und stellte fest, dass ihm ein Anschluss
verrechnet wurde, den er gar nicht mehr hatte.

Doppelt abkassiert

Während man den alten Anschluss in der Xstrasse 3 ordnungsgemäß umgewandelt hatte,
wurde in der Ystrasse 2 zwar das  „Telefon/AON-Super Kombi-Paket“ installiert und
zusätzlich die alte Nummer 607…….. weiter abkassiert und das seit Monaten.
Herr Huber rief nun bei der Telekom an und bat um Aufklärung dieser Vorgangsweise.
Er landete, wie kann es sonst anders sein, natürlich in deren Callcenter. Er hatte zwar eine
Dame mit einer „netten“ Stimme am Hörer, die sonst aber ahnungslos war.

Bitte warten, bitte warten……

Auf jeden Fall versprach sie, die Angelegenheit an die zuständige Abeilung weiter zu geben.
Es kam ihr nämlich auch etwas erstaunlich vor, dass sich jemand ein Kombi-Paket bestellt
und den alten teuren Festnetzanschluss bestehen lässt.
Man darf gespannt sein, wie lange die Telekom für die Aufklärung brauchen wird und ob 
Herr Huber sein zuviel einbezahltes Geld zurück erhält.
Man muss dazu sagen, dass Herrn Huber eine gewisse Mitschuld trifft, weil er nicht von
Beginn an die Rechnungen genau überprüft hat. Allerdings kann von einem Anbieter wie
der Firma Telekom, schon etwas mehr Genauigkeit bei der Verrechnung erwartet werden.
Stauni
   
2009-07-22
   

Martin Bellak

Anonymes Internet

Der Betreiber und Autor des Webblog „POLILOG“, Dominik Leitner, verfasste am 11.Juli
einen sehr interessanten Beitrag über die Anonymität im Internet.
http://polilog.wordpress.com/2009/07/11/gegen-die-anonymitat-im-internet/
Solche Themen lösen offensichtlich immer Reaktionen, in völlig verschiedenen Richtungen
aus.
Wir sind der gleichen Meinung wie Leitner und sprechen uns gegen die Anonymität im Inter
-net aus. Wenn wir was zu sagen/schreiben haben, tun wir das auch und stehen dafür gerade.

Krimineller Schmuddelblog

Das dies einige Leute nicht so sehen, haben wir im nachfolgenden Beitrag vom 18.Juli fest-
gehalten.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=317;krimineller-administrator&catid=1;erstaunliches
   
In diesem schmuddeligen Blog scheut man nicht davor zurück, Unterstellungen und Beleid-
igungen gegen Personen auszusprechen die man gar nicht kennt, sondern die lediglich nicht
einer Meinung mit dem Betreiber sind.

Schlug Wellen

Auch dieser Beitrag hat offensichtlich einige Reaktionen ausgelöst, die sich bis in eine
andere Webseite fortsetzten. Im Forum Genderwahn haben wir folgenden bedenklichen
Beitrag gefunden.
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/viewtopic.php?f=21&t=4280&sid=604e9ed9f5b11e1f21f5b67ebd9c04a1  

Anonym vs. Anonym

Da wird ein gewisser Martin Bellak, von einem User mit dem sinnigen Nicknamen „John
Rambo“  in einer sehr bedenklichen Art vorgeführt. Er soll in diesem Schmuddelblog, den
Nicknamen „Redaxel“ führen.
Wir kennen diesen Martin Bellak zwar nicht, aber sollte er tatsächlich mit diesem äußerst
dubiusen „Komuczky-Blog“ etwas zu tun haben, scheint dieser „Rambo“ eine Art Waffen-
gleichheit gewählt zu haben.
Offensichtlich kennen sich die beiden, zumindest vermittelt der Genderwahn-User diesen
Eindruck. Man darf gespannt sein, wie sich diese Sache entwickeln wird und welche Tat-
sachen (ob wahr oder nicht wahr) noch ans Tageslicht befördert werden.

Wer ist Martin Bellak ?

Wir haben über diesen Martin Bellak ein wenig im Internet recherchiert und sind allerdings
auch ein wenig erstaunt. Da betreibt dieser Mann unter anderem auch die Webseite
www.bellak.at
Auf dieser veröffentlicht er den Kindergeburtstag eines kleinen Mädchens, dass offensichtlich
seine Tochter ist.  Warum tut dieser Martin Bellak das? Ist er sich nicht bewusst, dass auf die-
ser Welt auch sehr schlechte und perverse Menschen leben.

Geltungsdrang ?

Niemand in unserem Bekannten- oder Verwandtenkreis würde auf die Idee kommen, sein
Privatleben im Internet auszubreiten. Vielleicht hat Martin Bellak ein besonderes Geltungs-
bedürfnis.
Was ihn zu dieser Handlung veranlasst hat, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Wenn
es beruflich notwendig gewesen wäre, würden wir das noch verstehen.

Vielbeschäftigt

Und damit sind wir auch schon beim nächsten Punkt, mit dem uns Martin Bellak erstaunt.
Er betreibt mehrere Webseiten und dazu noch eine Agentur für Dienstleistungen in der
automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.
Weiters betreibt er ein Handels- und Handelsagentengewerbe, eine Werbeagentur und
führt noch zusätzlich ein Call-Center.
Nebenbei soll er laut Genderwahn-User „Rambo“, unter dem Nicknamen Redaxel in
diesem kriminellen „Komuczky-Blog“ als User schreiben.
Für einen Mann mit schwerster Sehbehinderung ist das eine erstaunliche Leistung.
  
Stauni
   
2009-07-21
  

Du nix Du sagen TEIL 2

 

Fortsetzung von gestern

Während das BG Fünfhaus mit dem juristischen „Trick 17“ versuchte, die 100,- Euro
Ordnungsstrafe wegen angeblicher Fristversäumnis einzutreiben, war D. anderer Meinung
und wendet sich mit der Angelegenheit an den OGH.

Dieser erlässt am 9. Juni 2009, folgenden Beschluss:

REPUBLIK ÖSTERREICH
OBERSTER GERICHTSHOF

1 Ob 92/09z

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die

Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Sole als weitere Richter in der Pfleg-
schaftssache des mj A***** D*****, geboren am **. ***** 2001, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses
des Vaters G***** D*****, Wien **, ******straße */**, vertreten durch Dr. Marcus E. Riegler, Rechtsanwalt in
Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 19. Jänner
2009, GZ 45 R 556/08k-S-156, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 5. Juni 2008, GZ 2
P 134/02k-S-113, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
B e s c h l u s s
gefasst:
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird aufgetragen, den Rekurs des
Vaters dem Rekursgericht vorzulegen.
Die Revisionsrekursbeantwortung der Mutter Zhanna D***, Wien **, *****straße **/*, vertreten durch Dr. MMag.
Ralf Peschek, Rechtsanwalt in Wien, (dieser vertreten durch Dr. Michael Vallender) wird zurückgewiesen.

B e g r ü n d u n g :

Mit Beschluss vom 29. 12. 2006 (ON 419) gab das Rekursgericht einem Rekurs des Vaters gegen einen im

Obsorgeverfahren ergangenen Beschluss des Erstgerichts nicht Folge; gleichzeitig verhängte es über den
Vater eine Ordnungsstrafe wegen bestimmter Äußerungen in seinem Rekurs. Die Ausfertigung der Entscheid-
ungen des Rekursgerichts wurde dem Vater am 7. 3. 2007 zugestellt. Sein Verfahrenshilfeantrag vom 21. 3.
2007 wurde bewilligt; der Bescheid über die Beigabe eines Verfahrenshilfeanwalts wurde dem Verfahrens-
helfer gemeinsam mit der Entscheidung des Rekursgerichts am 21. 11. 2007 zugestellt. Am 5. 12. 2007 über-
mittelte der Vater per Telefax einen von ihm selbst verfassten Schriftsatz (gerichtliche Eingangsstampiglie 6.
12. 2007), der Ablehnungserklärungen sowie einen Rekurs gegen die vom Rekursgericht verhängte Ordnungs-
strafe enthielt. In diesem Schriftsatz, der im Original am 7. 12. 2007 beim Erstgericht überreicht wurde, wies der
Vater unter anderem darauf hin, dass durch den Verfahrenshelfer parallel Rechtsmittel eingebracht würden; der
Rekurs enthält inhaltlich ausschließlich Ausführungen zur Ordnungsstrafe, auch der Rekursantrag bezieht sich
lediglich auf diese. Am 7. 12. 2007 langte ein am 5. 12. 2007 zur Post gegebener außerordentlicher Revisions-
rekurs des Verfahrenshelfers beim Erstgericht ein, der sich gegen die Entscheidung des Rekursgerichts in der
Obsorgefrage wendet; er enthält keine Ausführungen zur Ordnungsstrafe.

Das Erstgericht wies den vom Vater selbst erhobenen Rekurs gegen die Ordnungsstrafe zurück. Dieser sei

einerseits wegen des auch im Außerstreitverfahren anzuwendenden Grundsatzes der Einmaligkeit des Rechts
-mittels unzulässig; sollte sich die bewilligte Verfahrenshilfe nicht auf die Erhebung eines Rechtsmittels gegen
die verhängte Ordnungsstrafe bezogen haben, sei der Rekurs verspätet.

Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zu-

lässig. Der Rekurs sei jedenfalls verspätet gewesen. Soweit dem Vater die Verfahrenshilfe bewilligt und ein
Verfahrenshelfer beigegeben worden sei, könne innerhalb der mit Zustellung an den Verfahrenshelfer neu
laufenden Rekursfrist das beabsichtigte Rechtsmittel nur von diesem erhoben werden. Der Vater selbst hätte
einen Rekurs nur bis 21. 3. 2007 erheben können. Es stellte einen Rechtsmissbrauch dar, durch einen Ver-
fahrenshilfeantrag eine Rekursfrist wesentlich zu verlängern, dann aber den Rekurs ohnehin ohne Beteiligung
des Verfahrenshelfers zu erheben. Der Vater habe sein Rechtsmittelrecht aber auch durch den von seinem
Verfahrenshelfer erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs verbraucht. In diesem Rekurs sei ausgeführt
worden, dass der bezeichnete Beschluss seinem gesamten Umfang nach angefochten werde. Gehe man davon
aus, dass dieses Rechtsmittel auch eine Bekämpfung der in demselben Beschluss verhängten Ordnungsstrafe
umfasst habe, sei die abermalige Erhebung eines Rekurses unzulässig.

Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters ist zulässig und mit seinem Aufhebung-

santrag auch berechtigt. Die Rechtsmittelbeantwortung der Mutter ist hingegen als unzulässig zurückzuweisen,
weil sie am (einseitigen) Verfahren über die Verhängung einer Ordnungsstrafe nicht beteiligt ist.

Zutreffend verweist der Revisionsrekurswerber darauf, dass das Rekursgericht in seine Entscheidungsaus-

fertigung vom 29. 12. 2006 zwei ganz unterschiedliche Beschlüsse aufgenommen hat, die auch mit unter-
schiedlichen Rechtsmitteln (Revisionsrekurs bzw. Rekurs) zu bekämpfen waren. Der Vater hat die Möglichkeit
wahrgenommen, die beiden Entscheidungen mit jeweils gesonderten Rechtsmittel zu bekämpfen, wobei sich
die einzelnen Rechtsmitteln eindeutig allein auf den darin jeweils behandelten Entscheidungsgegenstand
bezogen haben. Davon, dass mit der Erhebung des Rechtsmittels gegen die eine Entscheidung auch das
Rechtsmittelrecht zur Bekämpfung der anderen Entscheidung verbraucht worden wäre oder dass einem Rechts-
mittel der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels entgegenstünde, kann keine Rede sein, liegen doch
zwei ganz unterschiedliche Entscheidungen vor, wobei das Rekursgericht einmal funktionell als Rechtsmittel-
gericht und das andere Mal (Ordnungsstrafe) funktionell als Erstgericht tätig geworden ist (siehe auch RIS-Justiz
RS0040202; RS0043968).

Damit bleibt zu klären, ob die Unterbrechungswirkung des § 7 Abs 2 AußStrG auch dann eintritt, wenn die Partei

zwar ursprünglich innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist die Beigebung eines Verfahrenshilfeanwalts beantragt,
in der Folge aber ein nicht der Anwaltspflicht unterliegendes Rechtsmittel (vgl. RIS-Justiz RS0121603) selbst ver-
fasst und einbringt. Dies ist – entgegen der Auffassung des Rekursgerichts – zu bejahen.

Gemäß § 7 Abs 1 AußStrG sind die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Verfahrenshiife sinngemäß

anzuwenden, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Schon nach
dem Gesetzeswortlaut setzt die Unterbrechung der Rechtsmittelfrist ausschließlich die rechtzeitige Antragstellung
auf Beigebung eines Verfahrenshelfers sowie die meritorische Erledigung des Verfahrenshilfeantrags voraus.
Selbst wenn etwa die Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit oder Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsver-
folgung oder Rechtsverteidigung verweigert werden sollte, tritt die Unterbrechimgswirkung ein, ohne dass diese
etwa unter Hinweis auf den Missbrauch des Instituts der Verfahrenshiife verweigert würde (vgl nur die Nachweise
bei M. Bydlinski in Fasching/Konecny2 II/l § 73 ZPO Rz 5). Darüber hinaus wurde judiziert, dass die Partei nicht
gehalten ist, die betreffende Prozesshandlung durch den Verfahrenshelfer vornehmen zu lassen, auch wenn ihr
ein solcher aufgrund ihres Antrags beigegeben wurde; werde etwa eine Berufung durch einen frei gewählten
Vertreter eingebracht, könne dies eine bereits eingetretene Unterbrechungswirkung nicht beseitigen (RZ 1996/13).
Dem ist – schon aus Gründen der Rechtssicherheit – auch für das Außerstreitverfahren zu folgen.

Da sich der Rekurs des Vaters gegen die Ordnungsstrafe somit sowohl als zulässig als auch als rechtzeitig erweist,

sind die (zurückweisenden) Entscheidungen der Vorinstanzen aufzuheben. Eine meritorische Erledigung des
Rekurses gegen die Ordnungsstrafe kommt allerdings schon deshalb nicht in Betracht, weil der Rekurs zuerst dem
Rekursgericht vorzulegen ist, das – insoweit als funktionell erstinstanzliches Gericht – eine allfällige Anwendung des
§ 50 AußStrG zu prüfen hat.

Oberster Gerichtshof,
Wien, am 9. Juni 2009.
Dr. G e r s t e n e c k e r  

      
Es ist wohl traurige Tatsache, dass sich der OGH mit so einer Causa befassen musste, nur
weil sich eine Richterin wegen des Du-Wortes beleidigt fühlte.

Zwischenbilanz

Was ist bis jetzt in den 3(!) Jahren geschehen, in denen man versuchte den gigantischen
Betrag von 100,- Euro einzuheben.

A) Beschluß über die Verhängung einer Ordnungsstrafe.
B) Beschluß über die Zurückweisung des Rekurses.
C) Rekursbeschluß über die Zurückweisung des Rekurses
D) OGH-Beschluß mit dem B) und C) aufgehoben wurden.
E) Beschluß des LG für ZRS über die Anwendung des § 50 AußStrG und Aufhebung der
   Ordnungsstrafe.

Was wird in dieser Causa noch ins Haus stehen?

F) Gegebenenfalls Beschluß des OGH über obenstehenden Rekurs.
G) Beschluß des LG für ZRS über die Ablehnung von Dr. Herta Hanglberger.
H) Gegebenfalls Beschluß des OLG Wien über den Rekurs gegen die Abweisung der
   Ablehnung von Dr. Herta Hanglberger

Würde ein Angestellter eines Privatunternehmens derart unökonomisch agieren, könnte
er sich unverzüglich beim AMS anmelden.
Nicht so beim Vater Staat, den da kann eine Beamtin für die läppische Summe von 100,- Euro,

die wahrscheinlich ohnehin nicht bezahlt werden, einen ganzen Justizapparat auf Trab halten.

Würde ein Privatunternehmen seine Geschäfte derartig betreiben, könnte dieses Konkurs

anmelden und wäre noch in der Chance, sich im günstigsten Fall eine fahrlässige Krida ein-
zuhandeln.

Stauni

  
2009-07-20
   

Du nix Du sagen

 

Vorgeschichte

Der Angestellte G.D. kämpft im Jahr 2002 vor dem BG Fünfhaus um das Besuchsrecht für seinen
leiblichen Sohn. Auf Grund eines erstaunlichen Gutachtens, des inzwischen in die Schlagzeilen
geratenen Gutachter Dr. Max Friedrich, wird ihm dieses für die Dauer von 18 Monaten verwehrt.

In diesem Gutachten spiegeln sich die Aussagen seiner Nochehefrau wieder, die ihn als agressiv

bezeichnet. Laut Aussage von D. ist aber der wahre Hintergrund der, dass seine Gattin in der
Zwischenzeit einen neuen Lover hat, der sich durch ein Besuchsrecht in der neuen Familien-
idylle gestört fühlt.

In der Zwischenzeit tobt der Rosenkrieg an allen ehelichen Fronten weiter und D. begreift nun

zum ersten mal in seinem Leben, dass man sich seiner Haut wehren muss.

Herr D. will weiters die Angelegenheit  mit dem verweigerten Besuchsrecht nicht so hinnehmen

und beginnt die Rechtsmitteln auszuschöpfen.
Nachdem er bis 2005 noch immer kein Besuchsrecht erhält, obwohl ihn das Gutachten nur für
18 Monate „gesperrt“ hatte, beantragt er ein neuerliches Besuchsrecht unter Aufsicht im Besuchs-
cafe.

Diesen Schritt hat er absichtlich gesetzt, um nicht wieder einem erstaunlichen Gutachten zum

Opfer zu fallen. Nachdem dies wieder aus belanglosen, nicht nachvollziehbaren Gründen
abgelehnt wird, beschwert er sich beim LG für Zivilrechtsachen.

Der Brief

Völlig entnervt und zu Recht verhärmt, schreibt er einer Richterin folgenden leicht sarkastischen
aber höflichen Brief und spricht sie in diesem per „Du“ an.

Liebe Herta (Hanglberger),
nachdem wir uns jetzt schon fast vier Jahre in den verschiedensten Verfahren immer wieder über den Weg laufen,

ohne uns jedoch dabei jemals persönlich begegnet zu sein, und ich in der Zwischenzeit weiß, dass Du als Bericht-
erstatterin in meinen Fällen (ON 329 + ON 332 S. 2) sowas wie hauptverantwortlich bist für das, was bisher schief-
gelaufen ist, habe ich mir gedacht, vielleicht wäre es schön langsam an der Zeit, dass ich Dir einmal einen persön-
lichen Brief schreibe, um Dir meinen Kummer und meine Sorgen mitzuteilen.
Da es nicht besonders gut aussieht, wenn die Gegenseite davon nichts weiß, habe ich mir gedacht, dass es wahr-
scheinlich besser ist, wenn ich das gleich im Anschluß an den obigen Rekurs mache.
Verzeih mir bitte, wenn ich Dich so ganz ungeniert mit Du anschreibe, aber jetzt kennen wir uns doch schon so
viele Jahre. Wie Du sicher in meinen zahlreichen Schriftsätzen bemerkt haben wirst, habe ich mir sogar die Mühe
gemacht, euer halbschwuchtiges Juristendeutsch – wenn auch nur halbwegs – zu erlernen. Eine gar nicht so ein-
faches Unterfangen, denn in der Zwischenzeit bin ich draufgekommen, dass zumindest einige von euch damit
selbst Schwierigkeiten haben, es richtig zu verstehen. Da war ich z.B. voriges Jahr im ASG – weißt Du, wie lange
ich zwei Richteramtsanwärterinnen (Maga.) den RS0036276 erklären mußte, bis Sie ihn wirklich verstanden haben
? Geschlagene eineinhalb Stunden…. für ganze fünf Zeilen – wenigstens haben sich die Beiden bei mir nachher
für meine Geduld bedankt.
Ich denke, dass es unter diesen Umständen vielleicht besser ist, wenn wir einmal so richtig Klartext miteinander
schreiben . Man tut sich einfach leichter und hier geht es doch um einiges – nämlich um das Wohlergehen meines
Sohnes und vieler anderer Kinder.

Mag sein das dieser Brief ein wenig provozierend ist, aber auch die Nerven von  Herrn D. wurden

durch etliche Gerichtsverfahren ausgiebig provoziert.
Jedoch was jetzt beginnt, kann man getrost als Justizgroteske bezeichnen.

Die Richterin sieht in dem Brief von D. eine Missachtung des Gerichtes und verhängt umgehend

eine Ordnungsstrafe von 100,- Euro gegen den Briefverfasser.

Die Ordnungsstrafe

REPUBLIK ÖSTERREICH
Landesgericht für ZRS Wien
42 R 457/06a
B e s c h l u s s:
….
Über den Rekurswerber wird eine Ordnungsstrafe von EUR 100,– verhängt.
….
B e g r ü n d u n g:
Anlässlich des Rekurses vermeinte der Rekurswerber, einem Mitglied des Rekurssenates unter Verwendung des
„Du Wortes“ schreiben zu müssen, ua vom „Kasperltheater“ des Sachwalterschaftsverfahrens sowie von men-
schenrechtswidrigen „Erpressermethoden“. „Jetzt habe ein Mann nicht mehr das Recht selbst zu entscheiden,
ob er die arme Justiz mit ein paar Ordnungsstrafen subventionieren Möchte oder nicht“ (s. AS 363ff)

Normalerweise sollte man diesen läppischen Betrag von 100,- Euro berappen. Jedoch Herr D.

der sich in seiner Causa vom Gericht benachteiligt fühlt, eröffnet das Spiel um die Ordnungs-
strafe und erhebt folgenden Rekurs.

Der Rekurs

Der Rekurs ist derart gut geschrieben, sodass wir ihn im Original wiedergeben müssen.

In umseits näher bezeichneten Rechtssache erhebt der Kindesvater gegen den Beschluß des LG für ZRS Wien
vom 29.12.2006 mit welchem über ihn eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 100,– verhängt wurde, binnen
offener Frist nachstehenden
Rekurs
Der Beschluß wird in seiner Gänze angefochten.
Der Beschluß wird aus den Gründen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens, der falschen Beweiswürdigung und
der unrichtigen rechtlichen Beurteilung angefochten.
Mit dem angefochtenen Beschluß wurde über den Rekurswerber auf rechtswidrige Weise eine Ordnungsstrafe
über EUR 100,– verhängt, weil sich dieser in einem außerhalb eines Schriftsatzes an die Berichterstatterin des
Rekurssenates 42 des LG für ZRS Wien, Dr. Herta Hanglberger persönlich gerichteten Brief an sie wandte in
der Hoffnung dadurch ein wenig Verständnis für seine Sorgen und Nöte zu erlangen (2 P 134/02k, ON 383 S.
6 Abs 1).
Um eine Atmosphäre der Vertrautheit bemüht, wurde vom jahrgangsälteren Rechtsmittelwerber zwar das Du-
Wort verwendet aber dafür bereits am Anfang des persönlichen Briefes um Verzeihung ersucht (2 P 134/02k,
ON 383 S6. Abs. 3).
Dass es sich um einen persönlichen Brief und nicht um einen Teil eines Schriftsatzes handelt ist bereits daraus
ersichtlich dass der Aufbau und die Inhaltserfordernisse eines Schriftsatzes im wesentlichen in den §§ 75, 76
ZPO und § 58 Geo geregelt sind.
Aus den zitierten Gesetzen ist klar zu entnehmen, dass ein Schriftsatz dadurch gekennzeichnet ist, dass er
das Gericht, die Aktenzahl, die Namen der Parteien ua jedenfalls jedoch nicht den Namen des Richters zu
enthalten hat.
Ein weiteres Erfordernis und daher Kennzeichen eines Schriftsatzes ist die Unterschrift der Partei oder ihres
Vertreters im Rubrum und/oder am Ende des Schriftsatzes. Des weiteren sind noch einige Inhaltserfordernisse
zu beachten, wie die Anträge, welche andere Entscheidung des Rekutrsgerichtes vom jeweiligen Rechtsmittel-
werber begehrt wird.
Im vorliegenden Falle wurde vom unvertretenen Rechtsmittelwerber der Schriftsatz nach den zu stellenden An-
trägen durch Unterschreiben beendet (2 P 134/02k, ON 383 S. 5). Um Postgebühren zu sparen wurde dem
Rekurs ein an die Berichterstatterin persönlich gerichteter Brief beigefügt (ON 383 S. 6 – 12).
Schon durch die Überschrift “Liebe Herta Hanglberger….” im fraglichen Schreiben ist klar erkennbar, dass es
sich um keinen “Schriftsatz” iSd § 86 ZPO handeln kann, zumal nicht nur die in § 58 Geo festgelegten Kenn-
zeichen fehlen sondern auch nur das Entscheidungsorgan Hanglberger als Einzelperson angesprochen wurde.
Daraus ergibt sich, dass sich das fragliche Schreiben auch nicht unter dem – in RIS-Justiz RS0036327 darge-
legten – Begriff der “an das Gericht gerichtete Eingabe“ einordnen läßt, denn bekannterweise handelt es sich
ja im Falle eines Rekurses beim “Gericht” iSd § 86 ZPO nicht um eine Einzelperson sondern um einen Dreirichte
-rsenat.
Das fragliche Schreiben wird daher kaum als eine “an das Gericht gerichtete Eingabe” bezeichnet werden können.
Selbst dann, wenn man es als eine “an das Gericht gerichtete Eingabe” ansehen würde, läßt sich daraus nicht
viel gewinnen, denn sowohl in § 86 ZPO wie auch in der hiezu ergangenen Rechtssprechung ist klar dargelegt,
dass es sich bei den unter Sanktion stehenden Ausfällen nur um jene handelt, welche “die dem Gericht schuldige
Achtung verletzt”.
Deshalb wird die Rechtsfrage zu klären sein, welche Achtung eine Partei einem Gericht (oder Richter) schuldig ist,
welches gewohnheitsmäßig die Menschenrechte und grundlegende Regeln des Verfahrensrechtes mißachtet.
Nachdem dies im Gesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben wurde, kann als Maßstab hiezu nur das, “was dem
Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft – das ist aller billig und gerecht Denkenden – entspricht” (RIS-Justiz RS00
22866 (T4) = 6 Ob 287/00z ) herangezogen werden, da sonst die Verhängung einer Ordnungsstrafe ja sitten-
widrig iSd § 879 ABGB wäre.
Zahlreiche Beispiele wie vom Entscheidungsorgan Hanglberger die Menschenrechte und grundlegende Regeln
des Verfahrensrechtes mißachtet werden sind dem fraglichen Schreiben selbst zu entnehmen, womit diese Tat-
sachen als offenkundig angesehen werden können.
An dieser befremdlichen Vorgehensweise hat sich seither nichts geändert – im Gegenteil:
Das Verhalten darf als noch obsessiver empfunden werden, wenn das Entscheidungsorgan Hanglberger – wie
in der Entscheidung 45 R 5/07d S. 6 Abs. 2 bei der Zitierung von Entscheidungen anderer Gerichte diese nach
eigenem Gutdünken abändert. So lautet die zitierte Entscheidung EFSlg 109.662 tatsächlich:
“Verweisungen im Rekurs auf frühere Schriftsätze sind unbeachtlich (glgeb RS 55.396) und auch nicht verbes-
serungsfähig. LG Salzburg 9.11.2004, 21 R286/04i” (Beilage 13)
Dies entspricht auch den in RS0007029 und RS0043616 dargelegten Grundsätzen wonach auf Grund der in
sich abgeschlossenen Prozeßhandlung eines Rechtsmittels nicht auf Ausführungen in anderen Schriftsätzen
verwiesen werden darf.
Vom Entscheidungsorgan Hanglberger wurde dieser Rechtsgrundsatz auf willkürliche und amtsmißbräuchliche
Weise dahingehend abgeändert, dass es das Entscheidungsorgan Hanglberger wohl gerne sehen würde,
wenn auch auf Beilagen (also urkundliche Beweise) in früheren Eingaben nicht mehr verwiesen werden dürfte
(45 R 5/07d S. 6 = Beilage 14). Für die Ausarbeitung dieses juristischen Schwachsinnes hat das Entscheidung
-sorgan Hanglberger immerhin die Zeit vom 28.12.2006 bis 29.08.2007 – also mehr als acht Monate !!! – benötigt
und dadurch das ohnedies schon über Gebühr lange dauernde Pflegschaftsverfahren weiter verschleppt.

Ein derartiges rechtsmißbräuchliches Vorgehen gehört – wie aus dem fraglichen Schreiben und den darin zitier-

ten Entscheidungen zu entnehmen ist – beinahe schon zur Tagesordnung des Entscheidungsorganes Hangl-
berger und fehlen daher der angefochtenen Entscheidung begründetete Tatsachenfeststellungen darüber, ob
das Entscheidungsorgan Hanglberger nun in amtsmißbräuchlicher Weise das gegenständliche Pflegschafts-
verfahren verschleppt und dabei Menschenrechte und Verfahrensgrundsätze mißachtet hat und gegebenenfalls
welche “Achtung” eine Partei einem Entscheidungsorgan mit einem derart ausgeprägten Mangel an Verbundenheit
mit den Menschenrechten und der österreichischen Rechtsordnung iSd §879 ABGB überhaupt “schuldig” sein
kann.
Dies wird auch deutlich dadurch, dass die Bestimmung des § 86 ZPO dabei helfen soll, das Verfahren zu “ent-
schärfen” (RIS-Justiz RS0036327 (T1) = 5 Ob 118/92). Ein derart willkürlich und außerhalb der Gesetze agier-
endes Entscheidungsorgan wird diesen Zweck wohl kaum erfüllen können, weshalb auch aus diesem Grunde
die Verhängung einer Ornungsstrafe unzulässig ist. Wohl nicht ganz umsonst wurden zum Schutz der Parteien
vor allzu selbstherrlich und/oder willkürlich agierenden Entscheidungsoganen die Verfahrensgesetze und der
Tatbestand des § 302 StGB geschaffen (RIS-Justiz RS0082350).
Da das Verfahren aus den oben geschilderten Gründen an einem Feststellungs- und Begründungsmangel
leidet ist es daher mangelhaft geblieben.
Des weiteren ist das Verfahren von einer falschen Rechtsauslegung gekennzeichnet. Wie bereits Eingangs
dargelegt, kann es sich bei dem fraglichen Schreiben aus den genannten Gründen unmöglich um eine “an
das Gericht gerichtete Eingabe” handeln.
Vom Obersten Gerichtshof wurde bereits ausgesprochen, dass eine von der Partei selbst verfaßtes und vom
Anwalt der Rechtsmittelschrift angeschlossenes Schreiben unbeachtlich ist. Ist aber etwas als unbeachtlich
einzustufen wird es auch nicht zur Verhängung einer Ordnungsstrafe herangezogen werden können. Auch
daraus ist ersichtlich, dass ein dem Rekurs angeschlossenes persönliches Schreiben nicht zur Verhängung
einer Ordnungsstrafe herangezogen werden kann.
Denn selbiges findet sich auch in der zu § 86 und § 199 ZPO ergangenen Rechtsprechung wieder, wonach
außerhalb der Verhandlung (z.B. am Gang) stattfindende beleidigende Äußerungen gegen ein Entscheid-
ungsorgan nicht die Verhängung einer Ordnungsstrafe rechtfertigen können (RIS-Justiz RS0110424 = 3 Ob
184/98z; 5 Ob 83/99p ) sondern allenfalls nur durch Einbringen einer Privatanklage nach § 115 StGB verfolgt
werden können.
Des weiteren wurde über den Rekurswerber deshalb eine Ordnungsstrafe verhängt, da er im persönlichen
Schreiben an das Entscheidungsorgan Hanglberger das Du-Wort verwendete. Nun, darin kann aber beim
besten Willen kein “beleidigender Ausfall” oder eine Verletzung “der dem Gericht schuldigen Achtung” erblickt
werden, zumal sich der Rekurswerber für die Verwendung des Du-Wortes gleich am Anfang des Schreibens
entschuldigt hat (2 P 134/02k, ON 383 S. 6 Abs. 3).
Vielmehr wird im Allgemeinen durch die Verwendung des Du-Wortes eine besondere Verbundenheit oder
eine besonderes Vetrauen zum Ausdruck gebracht. Dies wird auch deutlich dadurch, dass bei Anruf des
lieben Gottes im Gebet ja auch das Du-Wort seine Anwendung findet und sich dieser durch die persönliche
Anrede nicht beleidigt fühlt.
Sollte der OGH als Rekursgericht Zweifel an dieser offenkundigen Tatache hegen und eine Verfahrenser-
gänzung selbst durchführen wollen, so wird höchst vorsorglich zum Beweis dafür dass sich selbst der Liebe
Gott nicht durch das Du-Wort beleidigt fühlt gestellt der
Antrag
Auf Ladung und Einvernahme des Lieben Gottes, p.A. Erzdiözese Wien, 1010 Wien, Stephansplatz 1
in eventu auf Ladung und Einvernahme seines derzeitigen irdischen Vertreters:
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI.
Citta del Vaticano
Telefonnr.: 0039 – 06 6982
E-Mail: benediktxvi@vatican.va
Internet: http://www.vatican.va
in eventu auf Ladung und Einvernahme eines informierten Vertreters der Erzdiözese Wien, 1010 Wien,
Stephansplatz 1
in eventu auf Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Die Klärung der Frage ob sich der liebe Gott durch das Du-Wort beleidigt fühlt ist deshalb von wesentlicher
Bedeutung denn wenn sich der liebe Gott durch das Du-Wort nicht beleidigt fühlt, steht es einem Entscheid-
ungsorgan umso weniger zu, sich durch die Verwendung des Du-Wortes beleidigt zu fühlen zumal – zumindest
nach Auffassung des Ablehnungswerbers – ein Entscheidungsorgan bei Gott nicht – auch nur annähernd – als
gottähnlich angesehen werden kann, auch wenn gelegentlich so manches Entscheidungsorgane vor Anwand-
lungen des Größenwahns nicht gefeit erscheinen darf.
Weiters gilt es auszuführen, dass es alleiniger Zweck des § 86 ZPO ist, das Verfahren zu entschärfen, und
dass Ordnungsstrafen daher nur wegen beleidigender Ausfälle gegen Verfahrensbeteiligte verhängt werden
dürfen.
Im vorliegenden Falle wurde über den Rekurswerber eine Ordnungsstrafe verhängt weil er seine persönliche
Meinung über ein völlig fremdes Verfahren – nämlich die rechtswidrige Anregung des Sachwalterschaftsverfahrens
betreffend Mag. Herwig B**** durch den Senat 1 des OGH (1 Ob 80/05d ). Dies wurde durch den Rechtsmittel-
werber auch durch eine entsprechende Fußnote unmißverständlich zum Ausdruck gebracht (ON 383 S. 9 Abs. 4).
Die Verhängung einer Ordnungsstrafe ist daher rechtswidrig erfolgt, weil es iSd des Art. 10 MRK nicht Zweck des
§ 86 ZPO sein kann kritische Äußerungen hinsichtlich des Vorgehens der Justiz in einem komplett anderen Ver-
fahren durch Ordnungsstrafen zu unterbinden zu versuchen.

Die Äußerung “jetzt habe ein Mann ( = Mag. Herwig B*****) nicht einmal mehr das Recht selbst zu entscheiden,

ob er die arme Justiz mit ein paar Ordnungsstrafen subventionieren möchte oder nicht” ist jedenfalls schon auf
Grund ihres mangelnden Bezuges zum gegenständlichen Verfahren (oder dem betroffenen Entscheidung-
sorgan selbst) keinesfalls geeignet als Begründung zur Verhängung einer Ordnungsstrafe herangezogen zu
werden.
Ähnlich verhält es sich mit der Bezeichnung der rechtswidrigen Einleitung des Sachwalterschaftsverfahrens
durch den Senat 1 des OGH als “Kasperltheater”. Abgesehen vom mangelnden Bezug zum gegenständlichen
Verfahren fehlen nun Feststellungen darüber ob es sich dabei nun um ein Kasperltheater handelt oder nicht.
Immerhin verfügt Mag. Herwig B**** (mit einem IQ von 145) über mehr Intelligenz als 98% der üblichen Bevölk-
erung. Es sind keine Hinweise bekannt, dass sich diese prozentuelle Verteilung unter den Juristen anders dar-
stellen könnte. Diese Fakten waren dem Senat 1 aus dem Pflegschaftsakt hinsichtlich der mj. Kinder des Mag.
B***** hinreichend bekannt.
Dennoch wurde vom Senat 1 auf rechtswidrige Weise die Einleitung eines Sachwalterschaftsverfahrens betref-
fend der Person des Mag. B***** eingeleitet mit dem alleinigen Ergebnis, dass beinahe EUR 10.000,– an
Steuergeldern für die Einholung von Sachverständigengutachten verschwendet wurden (Beilage 15 + 16).
Das Sachwalterschaftsverfahren wurde jedenfalls auf Grund des vorhersehbaren Ergebnisses der Gutachten
rechtskräftig eingestellt (Beilage 8b).
Es fehlen daher begründete Feststellungen darüber ob die rechtswidrige Anregung eines Sachwalterschafts-
verfahrens durch den Senat 1 des OGH betreffend Mag. Herwig B***** und der damit verbundene Verschwend
-ung von EUR 10.000,– an Steuergeldern nun zu Recht als “Kasperltheater” empfunden und bezeichnet werden
kann oder nicht.
Es ergibt sich daher, dass die Entscheidung des LG für ZRS WIen vom 29.12.2006 – mit welcher über den
Rekurswerber eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 100,– verhängt wurde – gleich in mehrfacher Hinsicht
verfehlt ist, und wird daher gestellt der
Antrag
Der OGH als Rekursgericht möge (ggf. nach Verfahrensergänzung) den Beschluss des LG für ZRS Wien vom
29.12.2006 mit welchem über den Rekurswerber eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 100,– verhängte
wurde ersatzlos aufheben,
in eventu
den angefochtenen Beschluß aufheben und zur ordentlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an
das LG für ZRS Wien zurückverweisen.
Wien, 05.12.2007

Der Ball wird aufgehoben

Das Gericht seinerseits steigt auf dieses Spiel ein, obwohl es ökonomischer gewesen wäre,
das Ganze in den Schredder zu stecken. Aber auf Kosten der Steuerzahler ist ja bekanntlich
nichts zu teuer.

Es gehen wieder Jahre ins Land, in denen D. nichts vom Gericht hört. Plötzlich versucht das

BG Fünfhaus, die 100,- Euro zwangweise einzutreiben und begründet das damit, dass der
Rekurs nicht fristgerecht eingebracht wurde.

Jetzt wissen wir auch, wo der Poptitan Dieter Bohlen den Trick mit dem lieben Gott abgekupfert

hat.  Fortsetzung zu dieser erstaunlichen Causa erscheint morgen als Teil 2.

Stauni

  
2009-07-19
  

Inhalts-Ende

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