Verfolgungswahn bei wahrheitsgemäßer negativer Presse
Politiker(innen) sind Personen des öffentlichen Interesses und stehen sehr oft im Rampenlicht.
Dies scheint die Wiener Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin (Grüne), Maria Vassilakou,
offenbar noch nicht ganz mitbekommen zu haben. Die Grünpolitikerin hat es in kürzester Zeit
geschafft, sich zu einer der unpopulärsten Volksvertreterin Wiens zu mausern und geriet
dadurch immer öfters in den medialen Fokus. Ihre politischen Verfehlungen hier aufzuzählen
würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen und ist auch nicht Tenor von diesem.
Maria Vassilakou ist es offenbar nicht gewöhnt schlechte Presse zu bekommen. Wahrheitsge-
mäße , jedoch für sie negative Berichterstattung scheint bei ihr einen Verfolgungswahn aus-
zulösen. Nach unserem Beitrag „Vassilakou voll erwischt“ weinte sie sich bei der Tageszeit-
ung KURIER aus. Wir haben im Beitrag „Vassilakou fühlt sich gestalkt“ ausführlich darüber
berichtet.

Auf eine Klage und eine Stalking-Anzeige der Wiener Vizebürgermeisterin wartet der Heraus-
geber dieses Online-Magazins bis dato noch immer.
Wer nun glaubt obiger Vorfall sei ein Einzelfall gewesen, der irrt gewaltig. Auf den Beitrag
„Vassilakou wieder voll erwischt“ gab es wieder eine Reaktion von M. Vassilakou – allerdings
medienmäßig einige Stufen tiefer. Möglicherweise gab sich der KURIER für ihr Wehklagen
nicht mehr her.
Das Mitleid der Leser(innen) der kunterbunten Postille ÖSTERREICH (scherzhaft auch Mickey
Mouse für Erwachsene genannt) dürfte sich in sehr übersehbaren Grenzen gehalten haben.
Also ging es medienmäßig noch tiefer und der selbsternannte „Aufdeckerjournalist“ Florian
Klenk nahm sich der Wiener Vizebürgermeisterin an. Anschließend präsentieren wir unserer
Leserschaft einen kleinen Auszug des Interviews in der aktuellen Ausgabe des FALTERS.
Und schon wieder schlägt der Verfolgungswahn bei Vassilakou voll durch, denn sie wurde
weder abgepasst noch gestalkt. Sie wurde nämlich nicht beim Sonnenbaden in ihrem Garten
gefilmt, sondern wie sie rücksichtslos mit ihrem Fahrrad eine Stopptafel überfuhr und da-
durch sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden hätte können oder möglicherweise
sogar gefährdet hat.
Wenn die Vizebürgermeisterin von einer Grenzüberschreitung und pathologischen Energie
spricht, dann kann sich diese Aussage wohl nur auf ihr Verhalten im Straßenverkehr bezogen
haben. Auf die Frage: „Wollen wir nicht mehr, dass sich Menschen, die in der Öffentlichkeit
stehen, frei bewegen wie normale Menschen?“ – können wir ihr eine eindeutige Antwort
geben.
Selbstverständlich wollen wir, dass sich jene Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, wie
normale Menschen frei bewegen können. Allerdings sollten sich diese Personen bewusst sein,
dass sie eine Vorbildfunktion zu erfüllen haben und daher nicht Wasser predigen und Wein
trinken können.
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2013-10-10
Existenzgefährdung durch Beamt(innen)
Was so manche Beamt(innen) in ihrer Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-
end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.
Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-
Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.
Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus. Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück, um die
Situation aufzuklären. Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.
War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt
So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.
Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem, was man sich im MBA 10 zusätzlich
leistete.
Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein
Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll
man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen für uns unter Jugendblöd-
heiten.
MBA 10 informierte Dritte über getilgte Vorstrafen
Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom
JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Diese sind heute – 16 Jahre später-
bereits getilgt. Auch schienen die Verurteilungen des JGH-Wiens nie in einem Straf-
registerauszug auf. Dies hat auch seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will
man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.
Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen. Um zu den beiden, bereits getilgten
Jugendvorstrafen zu kommen, müssen schon Ermittlungen angestellt worden sein.
Da man mit diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen, bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.
Und jetzt wird es besonders krass. Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Wien und der Wirtschaftskammer Wien, die beiden bereits getilgte
Jugendvorstrafen des Herrn Huber aus den Jahren 1994 und 1995 mit. Letztere
Institution verständigte wiederum den Unternehmer, der nun auch in Kenntnis
deren ist.
Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG – Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
erfüllt wurde.
Screen: jusline.at
Huber meint jedenfalls: „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“
Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,
die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist. Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
Das wirft bei uns die Frage auf, sind oder waren jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.
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2011-09-11
AK meldet sich zum Wort
Es wäre doch ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, hätte sich die Arbeiterkammer nicht
zur „Causa Schweinegrippe“ zu Wort gemeldet. Schließlich muss man ja für die ein-
gehobenen Zwangbeiträge eine Serviceleistung erbringen.
Profilierungssucht?
Der Leiter des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner fühlt sich in einer Presseaussendung
bemüßigt, Arbeitnehmer(innen) folgenden „guten Rat“ zu erteilen. Kinderbetreuung
wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung.
Es wird zwar in dieser Aussendung unter Berufung auf den § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz
lapidar darauf hingewiesen, alles Zumutbare zu unternehmen um die Arbeit anzutreten,
aber in einem Atemzug der Anspruch auf Entgeltfortzahlung genannt.
Freibrief?
Wir lesen diese Aussendung der AK eher als Freibrief und Aufforderung eine Dienstver-
hinderung geltend zu machen. Der Dienstnehmer müsse zwar den Arbeitgeber rechtzeitig
verständigen, um keine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens zu riskieren, so
der O-Ton des Herrn Trenner von der AK.
Der AK-Mann, der wahrscheinlich auf einem sicheren Arbeitsplatz sitzt versichert auch, dass
bei einer Dienstverhinderung keine Urlaubstage verbraucht werden.
Keine Bemühungen der AK
Anstatt Versuche zu unternehmen, ihren Zwangsmitgliedern unter die Arme zu greifen und
Bemühungen anzustellen, Kinderbetreuungen zu organisieren falls wirklich der „Worst
Case“ eintrifft, erteilt die AK lieber den kostenlosen Ratschlag eine Dienstverhinderung in
Anspruch zu nehmen.
Großunternehmen werden den Ausfall eines Mitarbeiters vermutlich verkraften können,
ohne dabei in Schwierigkeiten zu geraten. Bei kleinen Firmen sieht es da schon ganz anders
aus.
Arbeitsplatz gefährdet
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, kann ein unplanmäßiges Fernbleiben eines
Dienstnehmers in einem Kleinbetrieb erhebliche Probleme verursachen. Da der Kragen be-
kanntlich näher als das Hemd ist, kann es durchaus möglich sein, dass der Unternehmer
den Mitarbeiter ersetzt.
Wir finden daher eine derartige Empfehlung der Arbeiterkammer an ihre Zwangsmitglieder,
gerade in Zeiten wie diesen, im höchsten Grade verantwortungslos.
Stauni
2009-11-10