„Strafaktionen“ im Sima-Ressort grenzen an knallhartes Mobbing


Wiener Abfallberater erst illegal beschäftigt, dann

degradiert und nun sogar mit Geldforderung bedroht

Mit  ihren  illegalen  Kettenverträgen für die Abfallberater,  die den Beschäftigten grundlegende
Arbeitnehmerrechte  vorenthalten,  hat Umweltstadträtin  Ulli Sima vor Gericht einen gehörigen
Bauchfleck hingelegt. Sie wurde gerichtlich dazu verpflichtet, jenen Abfallberatern, die geklagt
hatten,  ein ordentliches Dienstverhältnis zuzugestehen und das  vorenthaltene Salär nachzu-
bezahlen.
„Aber zuerst hat sie die Abfallberater degradiert: In den Werkverträgen war nämlich noch eine
akademische Ausbildung gefordert, nun, offiziell im Dienste der Stadt, werden sie plötzlich als
Hilfskräfte  ohne  Maturaniveau  mit  entsprechend niedriger Entlohnung eingestuft“,  berichtet
Wiens FPÖ-Umweltsprecher LAbg. Udo Guggenbichler.
Das sollte aber nicht die einzige „Strafaktion“ gegen die Mitarbeiter,  die gegen die Unrechts-
verträge vor Gericht gezogen sind, bleiben. Guggenbichler:   „Jetzt will das Ressort Sima die
Degradierung  teils  sogar  rückwirkend  machen  und  fordert  von den Abfallberatern bis zu
7.000 Euro an angeblich zu viel bezahltem Honorar zurück. Wie Sima mit ihren Mitarbeitern
umspringt, ist ein Skandal! Das grenzt an knallhartes Mobbing!“, so Guggenbichler.
Guggenbichler, auch stellvertretender Vorsitzender des gemeinderätlichen Umweltausschus-
ses,  fragt  sich,  wo  denn  die  Gemeindegewerkschaft  bleibt:   „Üble Kapitalisten-Methoden
stillschweigend  zu  akzeptieren,  nur  weil die,  die sie anwendet,  eine Genossin ist,  ist letzt-
klassig.   Dabei  könnte  der  Gewerkschaftsvorsitzende  Sima so leicht einmal ins Gewissen
reden,  sitzt er doch nebst seinen anderen Funktionen auch noch für die SPÖ im Gemeinde-
rat.“  (Quelle: APA/OTS)
*****
2013-12-21

Die Raika schickt Soldaten aus

 
 

Wahlwerbung mittels ORF-Video auf der SPÖ-Homepage

 
Seitens des Österreichischen Rotfunks   – pardon Rundfunks –  wird immer wieder beteuert,
 
dass man politisch unabhängig ist und bestrebt sei, den erteilten Bildungsauftrag zu erfüllen.
 
Wie  ein  solcher  aussehen  kann,  stellten wir gestern auf der offiziellen Webseite der SPÖ
fest.  Dort konnte man nämlich nachfolgendes Video betrachten.
 
 
 
Quelle: www.spoe.at
 

 
 
In diesem Clip wird unter dem Motto  „Die Raika schickt Soldaten aus“  für die Abschaff-
ung der Wehrpflicht und die Einführung eines Berufsheeres geworben. An und für sich wäre
bei  diesem  billigen  Wahlwerbegag nichts  dabei,  wenn  das besagte Video nicht mit dem
Logo der ZIB 2 des Österreichischen Rundfunks versehen wäre.
 
 
 
Abgesehen davon, dass damit der Eindruck einer offiziellen Beitragserstattung des ORF ent-
steht, fragen wir uns, was hat dieses Video auf der Homepage der SPÖ zu suchen?  Fertigt
 
der Staatsrundfunk gar im Auftrag der Sozialisten Wahlwerbevideos an?  Und wenn ja, wie
viel wurde dafür bezahlt und wohin ist das Honorar geflossen?
 
 
 
Sollte der ORF diese Video nicht für die SPÖ angefertigt haben stellt sich die Frage,  warum
verwendet diese für ihre Wahlwerbung das Logo der ZIB 2 des Österreichischen Rundfunks?
Wir denken,  dass in dieser Sache einiger Aufklärungsbedarf besteht.
 
 
 
*****
 
2012-12-19
 

Die kranken Arbeitslosen

 

Robuste Selbständige

Seit gestern befindet sich die SVA in einem vertragslosen Zustand. Im Klartext bedeutet
dies dass Selbständige, Honorare von Ärzten selbst bezahlen müssen, falls sie aus ge-
sundheitlichen Gründen gezwungen sind einen Arzt zu konsultieren.

Ein wirkliches Problem dürfte dies aber für Selbständige nicht darstellen, da diese
offensichtlich über eine robuste Gesundheit verfügen und daher kaum einen Arzt auf-
suchen, geschweige denn in Krankenstand gehen.

Arbeitslose dreimal so lange krank

Einen Gesundungsprozess dürften auch Arbeiter und Angestellte durchgemacht haben.
Bei diesen Beschäftigten sind Krankenstände im Sinken. Die Krankenstandsquote ist
heute deutlich niedriger, als zum Beginn dieses Jahrzehnts.

Die obig angeführte Tatsache geht aus dem aktuellen Fehlzeitenreport hervor. Dieser
bestätigt allerdings auch, dass sich die Krankenstände der Arbeitslosen im selben Zeit-

raum verdoppelt haben. Damit beträgt der Zeitraum der Krankenstände von Arbeits-
losen, das Dreifache eines Angestellten oder Arbeiters.

Was sind die Ursachen?

An was es wohl liegen könnte, dass Arbeitslose derart in ihrer Gesundheit gefährdet
sind? Wir haben ein wenig recherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen.
Da wären einmal die Erkältungskrankheiten.

Die Verkühlungsgefahr ist bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen extrem groß,
vor allem wenn man auf der Donauinsel zu leicht bekleidet, in der spärlich vorhanden
Sonne liegt. Vermutlich haben zahlreiche Arbeitslose, das Märchen der Klimaerwärm-

ung für bare Münze genommen und auf ausreichende Kleidung verzichtet.

Augenschäden stehen ebenfalls an der Tagesordnung, welche durch permanentes Lesen

der Stellenangebote, oder durch zu langes Fernsehen entstehen. Übermässiger TV-Genuss
kann auch zu Wirbelsäulenschäden führen, da sich die Bettbank vor dem Fernseher durch-
liegt. Abhilfe wäre ein Gang zum Sozialamt, um sich eine neue Liegestatt finanzieren
zu lassen.

Lungenschäden durch Passivrauchen in Kneipen, in denen man sich zwangsläufig länger
aufhalten muss, sind ebenfalls eine ernstzunehmende Gefahr. Leider sind diese Lokal-
besuche unumgänglich, denn wo soll denn der Arbeitslose einen Erfahrungsaustausch
mit Gleichgesinnten vornehmen?

Die Unfallgefahr ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Bei der  „Nachbarschaftshilfe“ am

anderen Ende von Wien,  ist permanent die Gefahr gegeben von der  Leiter zu fallen,
während man eine Wohnung ausmalt.

Zu guter Letzt gibt es noch den Kursvirus. Dies ist eine besonders heimtükische Infektion
und befällt Arbeitslose meist dann, wenn sie einen AMS-Kurs absolvieren sollen. Wer
sich diesen Virus eingefangen hat, muß unbedingt in den Krankenstand gehen.

Gesundheitsrezept

Nun stellt sich die Frage welche Maßnahmen zu ergreifen wären, um den Gesundheits-
zustand von arbeitslosen Menschen zu stabilisieren. Wir hätten da einen Vorschlag und
zwar, nach dem zehnten abgelehnten Stellenangebot, die Arbeitslosenunterstützung
ersatzlos zu streichen.

Das hätte zur Folge, dass diese sich zwangläufig um eine Beschäftigung umsehen müssen.

Und wie aus der Statistik einwandfrei hervorgeht, sind berufstätige Menschen weitaus ge-
sünder und nicht so krankheitsanfällig.

*****

2010-06-02
  

Offener Brief an W. Kirchleitner


Sehr geehrter Herr Kirchleitner

Unsere gemeinsame Vorgeschichte dürfte Ihnen hinlänglich bekannt sein. Sie hatten auf
den von Ihnen betrieben Blog „oesterreichwatch“, der mittlerweile aus welchen Gründen
auch immer deaktiviert ist, ein Foto von meiner Person mit dazu beleidigendem Text ver-
öffentlicht.
Sie wurden damals von mir aufgefordert, dieses Foto samt Text von Ihrem Blog zu ent-
fernen. Ihre Antwort war, dass Sie ohne Intervention meines Anwaltes nichts unter-
nehmen würden.
Ihr Wunsch war mir Befehl und so beauftragte ich Herrn Mag. Werner Suppan, der ein
profunder Kenner des Medienrechts ist, mich rechtlich zu vertreten. Auf Grund dessen
erkannten Sie offensichtlich den Ernst der Lage und kamen der Aufforderung nach.
Die Aufforderung zur Begleichung der Honorarnote meines Anwaltes, haben Sie dann
wahrscheinlich nicht ernst genommen und ließen es auf  eine Mahnklage, samt bedingten
Zahlungsbefehl ankommen.
Anstatt Vernunft walten zu lassen zogen Sie es vor, folgendes auf einen Ihrer anderen
Blogs zu veröffentlichen.
Wörtliches Zitat auf dem Blog  „http://warteschlange.twoday.net“
In meinem Widerspruch steht unter anderem auch daß Herr Reder seinen Anwalt „falsch
informierte“ und diesen Weg des Dialoges wählte – die Justiz benutzte (aus purer Bösart-
igkeit) – und noch etwas. Nennen wir es 2 Überraschungseier. Welche nach dem Gerichts-
entscheid selbstverständlich veröffentlicht werden.

MfG
Wolfgang Kirchleitner alias RokkerMur
(Screen: http://warteschlange.twoday.net)
Auch diese Screens habe ich im Internet gefunden:
(Screen: http://twitpic.com/1g3x4z)
(Screen: http://twitpic.com/1g3y2t)

Ich erlaube mir den Leser(innen) von ERSTAUNLICH und auch Ihrer Person, das Resultat
in dieser Causa mitzuteilen. Der Zahlungsbefehl ist rechtskräftig und damit vollstreckbar.
Offensichtlich dürfte das mit dem von Ihnen publizierten Widerspruch nicht so ganz funk-
tioniert haben.
Wie bereits im Beitrag „In eigener Sache“ vom 09.02.2010 festgehalten, habe ich nichts
gegen Kritik betreffend meiner Person einzuwenden. Allerdings sollte diese in sachbezo-
gener und nicht beleidigender Art geschehen. Möglicherweise könne Sie sich mit den
Inhalten meines Online-Magazins nicht identifizieren und hegen daher eine
Antipathie gegen mich.
Das gibt Ihnen allerdings nicht das Recht, mich in Ihren Blogs zu diffamieren. Sollten Sie
nicht in der Lage sein eine höfliche Kritik, die durchaus scharf sein darf, über meine Per-
son zu formulieren, kann ich Ihnen nur den Rat geben es einfach zu unterlassen über
mich zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Reder

2010-05-27
  

Der Pornojäger

 

Schlechtwetterprogramm

Eigentlich wollte dieses Magazin nicht mehr über die Person des Marcus J. Oswald be-
richten. Da aber heute ein Sauwetter herrscht welches zu keinerlei Freizeitaktivitäten
einlädt, im Web nichts los ist und Oswald eine neue Berufung gefunden hat, wollen wir
dem Mann einen Beitrag widmen.

Oswald der Anwaltjäger

Oswalds Spezialität war es, ihm nicht angenehme Anwälte via Internet zu jagen. Rechts-
vertreter die ihn nicht mitleben ließen, erhielten auf seinem Blog eine schlechte Presse.
Einen Beitrag dazu können Sie unter diesem „Link“ nachlesen.

Weil dies aber nicht so funktionierte wie er sich es vorstellte, änderte er seine Methode der

„Honorarverrechnung“,  indem er versuchte sich am  Klientenhonorar zu beteiligen. Der
Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ gibt Ihnen Einblick in die oswaldische Honorar-
verrechnung.

Ein Anwalt stoppte Oswalds Treiben

Etliche Anwälte standen auf Oswalds Abschussliste.  Darunter auch Werner Tomanek und
Ralph Kilches. Während Tomanek von der Person Oswald nicht einmal Notiz nahm, sah
dies Kilches zu Recht anders. Er ließ den Gratisblog von Oswald mittels rechtlichen Mitteln
sperren.

Wie schnell so etwas geht, musste auch schon der Favoritner Bloger Wolfgang Kirchleitner
alias „Rokker Mur“ am eigenen Körper erfahren. Allerdings war Kirchleitner schlussendlich
einsichtig und entfernte die kompromentierenden Beiträge aus seinem Blog. Daraufhin akti-
vierte Twoday.net die Webseite wieder.

Virtuelle Zwillinge?

Was hat nun aber Oswald mit Kirchleitner zu tun? Sehr viel, denn nach dem der selbster-
nannte Machtfaktor des Internet bereits zum zweiten Mal von verschiedenen Webblogan-
bietern gesperrt wurde, kopierte er Kirchleitner.
 
Er legte sich eine ganze Reihe von Gratisblogs zu und nennt das Ganze „Konzern-Prinzip“.
Oswald wörtlich: „Sollte es Einstweilige Verfügungen geben, fällt das auch nicht auf,
wenn es 12 – irgendwann einmal – gleichwertige Seiten gibt. Ob irgendwo ein Bericht „her-
ausfällt“ ist zu verkraften. Man verteilt die Last auf 12 Pfeiler. Bricht im Extremfall
ein ganzer Pfeiler weg, bleibt elf weitere, wo etwas geschieht. Es wird für Außenstehende
so gut wie unkontrollierbar. Anders gesagt: Fällt im Krieg ein Flugzeugträger, ist die
Schlacht verloren. Wird nur ein Kreuzer oder Beiboot abgeschossen, geht es weiter.“

Oswald beschimpft Rechtsanwaltskammer

Da sich Oswald nun vermeintlich in virtueller Sicherheit glaubt, schimpft er ganz nach Manier
des zur Zeit  inhaftierten Genderwahn-User Mag. Herwig Baumgartner, gegen den Berufs-
stand der Rechtsanwälte.

Offensichtlich kennt Oswald das Unschuldsprinzip nicht und ist schwerstens enttäuscht, dass
sein Lieblingsfeind Werner Tomanek nicht suspendiert wurde. Dieser steht bekanntlich zur Zeit
in Graz als Beschuldigter vor Gericht.


(Screen:http://anwaltwien.wordpress.com)

Nachdem Oswald jedoch bemerkt haben dürfte, dass er in Sachen Rechtsanwälte permanent

mit dem Kopf gegen eine Wand läuft, hat er sein Betätigungsfeld verlagert. War er früher dem
Rotlichtmilieu zugetan und wollte dieses sogar reformieren, hat er nun seine (doppel)moral-
ische Seite entdeckt.

Rotlichtmilieu warf Oswald raus

Vor gar nicht so langer Zeit verweilte er noch in diversen Peepshows, Laufhäuser udgl., für
dessen Betreiber er gegen Entgelt PR-Artikel verfasste und ihm die einen oder anderen
Gratisvorführung zu Gute kam.

Dann verscherzte es sich Oswald mit dem Rotlichtmilieu, indem er glaubte diesen Leuten

Vorschriften machen zu können. Man lies den Machtfaktor einfach fallen und strafte ihn mit
Ignoranz. Das dürfte einen Sinneswandel bei ihm ausgelöst haben.

Vom Freier zum Pornojäger

Man kann zum ältesten Gewerbe der Welt stehen wie man will, aber Oswalds Wandlung ist
schon erstaunlich. Vom Freier zum Moralapostel bedarf es schon eines gewaltigen Sprunges.
Möglicherweise will er den in die Jahre gekommenen Pornojäger Martin Humer ablösen. Ob
sich Oswald auch schon eine Pornosammlung zugelegt hat?

Jedenfalls schritt er zur seiner ersten „Moralhandlung“ und vernaderte ein angeblich illegales
Massagestudio an den Hauseigentümer, die israelitische Kultusgemeinde.


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

Pornojäger Light

Dass die Vernaderung auch wirklich Wirkung zeigt, unterstrich Oswald dass die Israelitsche
Kultusgemeinde am Rotlicht verdient und dass es ihnen egal ist, solange der Bakschisch rollt.
Man darf gespannt sein, wie lange Oswald brauchen wird alle Häuser der RK-Kirche ausfindig
zu machen, indem sich Rotlichtbetriebe befinden. Jedenfalls reagierte die Kultusgemeinde
auf die Vernaderung von Oswald und schrieb nachfolgenden Brief.


(Screen:http://rotlichtwien.wordpress.com)

Was hat Oswald damit erreicht? Gar nichts, denn der Massage-Club wird einfach eine neue

Wohnung anmieten und die Adresse in der Kronenzeitung korrigieren. Da war Martin Humer
schon ein anderes Kaliber.

Mit Humer gabs mehr Action

Dieser bemühte sich wenigtens mit einer Scheibtruhe voll Jauche vor eine Linzer Peepshow.
Das Medienecho war gewaltig. Der seinerzeitige Besitzer Peter Stolz meinte damals, dass er
sich so eine Werbung gar nicht leisten hätte können. Jedenfalls boomte das Geschäft besser
als zuvor.  

Während Oswald sich früher vom Rotlicht mit Speis und Trank, sowie Zigaretten versorgen ließ
und für eine Handvoll Euros in seinem Blog Lobeshymnen übers Milieu schrieb, meint er heute
wörtlich: „Ihr seid im Schmutzgeschäft tätig. Ich habe keinen Respekt davor. Ich sage immer
meine ehrliche Meinung. Wem es passt oder nicht.“

Oswald erklärt Hauke den Krieg

Allerdings äussert er seine Meinung nicht von Mann zu Mann, sondern nur telefonisch oder per
E-Mail. Jedenfalls dürfte er durch seinen Vernaderungserfolg in Sachen Massage-Studio derart
beflügelt worden sein, sodass ihm nach grösseren Taten durstet.

In einem möglichen Anfall von Größenwahn meint er wörtlich: „Ich habe jetzt ein Asienbordell
vertrieben. Als nächstes knöpfe ich mir einmal das Hauke-Laufhaus vor…“


Wiens modernstes Laufhaus

Der Besitzer des Laufhauses „Rachel“ nimmt es gelassen. „Der Mann ist nicht ernst zu neh-

men. Vermutlich ist er verwirrt“,  meint Harald Hauke. Und mit dieser Meinung ist Hauke nicht
allein. Auch wir vermuten dass mit Oswald irgend etwas nicht stimmen kann und er ärztliche
Hilfe in Anspruch nehmen sollte.

*****

2010-05-15
  

Leserbrief zur Genitalverstümmelung


Sehr geehrte „Erstaunlich“-Redaktion
 
Danke für den gelungenen Artikel zu Genitalverstümmelungen, die von österreichischen
Ärzten verübt werden – und die Ignoranz der Politik.
Vielleicht interessiert es Sie, dass wir in Deutschland massiv mit der gleichen Problematik
konfrontiert werden: Die Ärzte werben mittlerweile schon in der U-Bahn auf Plakaten für
ihre „Verschönerungs-OPs“ – und generieren mit dem, was genau genommen Verstümmel-
ungen sind, einen Umsatz von geschätzten 20 Millionen Euro pro Jahr, Tendenz stark
steigend!
Nun haben die Justizminister der Bundesländer Hessen und Baden Württemberg einen
Gesetzesentwurf zur Schaffung eines Straftatbestandes Genitalverstümmelung in den
Bundesrat eingebracht: Darin soll die Strafbarkeit von Schamlippen-Entfernung durch
Ärzte explizit ausgenommen werden!
Bitte lesen Sie bei Interesse die entsprechende, m.E. spannende Analyse:
http://www.taskforcefgm.de/wp-content/uploads/2010/02/Analyse-zu-Gesetzesänderungen_Volksbetrug1.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Ines Laufer

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
Postfach 30 41 44, D-20324 Hamburg
Tel. +49 (0) 40 – 80 79 69 44
eMail info@taskforcefgm.de
Web www.taskforcefgm.de

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende auf betterplace:

http://de.betterplace.org/projects/3042-schutz-vor-genitalverstummelung-in-deutschland

Fordern Sie Schutz für Mädchen in deutschen Patenkindprogrammen:
http://patenmaedchen.de/petition
Von: TaskforceFGM<info@taskforcefgm.de
Gesendet: 02.03.2010 10:31
An: office@erstaunlich.at
Betreff: Genitalverstümmelung
*****

2010-03-02
  

Politik ignoriert Genitalverstümmelung


Genitalverstümmelung ist verboten

Die Beschneidung weiblicher Geschlechtsteile ist in vielen Staaten, unter anderem aller
Staaten der Europäischen Union, eine Straftat. Dies hat auch seine Berechtigung, denn
das Beschneiden von weiblichen Genitalien, ausgenommen aus zwingend medizinischen
Gründen, ist schlicht und einfach als Genitalverstümmelung zu bezeichnen.

Für die Grünen sogar ein Asylgrund

Die Grüne Frauensprecherin Judith Schwentner, sieht in dieser Genitalverstümmelung sogar
einen Asylgrund. Wobei sie hier nicht die medizinisch unhygienischen Verhältnisse in Län-
dern der dritten Welt, sondern bereits die drohende Gefahr einer solchen Genitalverstüm-
melung als Asylgrund ansieht.

Wir haben uns bereits im Beitrag „Schamlippenbeschneidung“ mit dieser Thematik ausein-

ander gesetzt. Da finden wir es doch erstaunlich, dass Schamlippenbeschneidungen bei uns
nun salonfähig werden, sofern dies ein plastischer Chirurg, gegen dementsprechend hohe
Bezahlung vornimmt.

Über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen informiert?

Diese Eingriffe können schwere seelische und körperliche Folgen haben. Von Inkontinenz,
Dauerschmerzen bis hin zum Orgasmusverlust erstreckt sich die Palette eventueller Schäden,
die durch so einen Eingriff verursacht werden können.

Eine Auflistung dieser eventuell unerwünschten Nebenwirkungen konnten wir auf der Web-

seite „Moderne Wellness“ allerdings nicht entdecken. Auf dieser Seite wird den Frauen eine
solche Genitalverstümmelung mit folgenden Werbesprüchen schmackhaft gemacht:

Sauna, FKK sowie das Entkleiden vor anderen Personen können zur Tortur werden, psych-
ische und Partnerprobleme sind vorprogrammiert. Bei vergrößerten Schamlippen wird die
überschüssige Haut entfernt und die Schamlippen auf eine natürliche Größe korrigiert.

Für Geld wird alles abgeschnitten

Vor lauter Gewinnsucht scheinen Schönheitschirurgen ihre wahre Berufung, nämlich die
eines Arztes, zu vergessen. Sie gaukeln Frauen mit schwachen Selbstbewusstsein vor,
dass sie im Intimbereich nicht schön sind. Kleine Schamlippen die aus der Scheide her-
ausragen, gilt es nun abzuschneiden um der Vagina eine gefälligere Form zu geben.

Das jede Frau, auch im Intimbereich mit einer natürlichen Schönheit ausgestattet ist, scheint

den profitsüchtigen Schönheitsärzten nicht zu interessieren. Hauptsache der Euro rollt, wenn
sich Frauen auf ein fiktives Schönheitsideal zusammenschneiden lassen.

Ärztekammer empfiehlt lediglich

Die Ärztekammer sieht diskret weg, anstatt diese Ärzte auf den hypokratischen Eid aufmerk-
sam zu machen, den diese einmal geleistet haben. Dieser Eid hat nämlich mit dem Zurecht-
schneiden von weiblichen Genitalien aus „Schönheitsgründen“ nichts zu tun. Sie erliess
lediglich eine Leitlinie für Schönheits-OPs im Intimbereich, welche allerdings nur eine Em-
pfehlung ist und keine rechtliche Bindung hat.

Auch die Politik sieht dezent weg

Aber auch die Politik macht einen Kniefall vor der Genitalverstümmelung, sofern sie von
einem plastischen Chirurgen, gegen dementsprechend hohes Honorar vorgenommen wird.
Die Wiener Frauengesundheitsbeauftragte Beate Wimmer-Puchinger will einen „qualitäts-
sichernden Finger auf die weiblichen Genitalien legen“
, was immer das auch heissen mag.

Es wird lediglich empfohlen, falls Frauen aus ästhetischen Gründen einen solchen Eingriff
wünschen, davon abzusehen. Jetzt blicken wir aber nicht mehr durch, ist doch das Beschnei-

den von weiblichen Genitalien in allen Staaten der Europäischen Union eine Straftat und
daher verboten.

Einfache Lösung

Dabei gäbe es doch eine ganz einfache Methode. Werbung für Beschneidung von weib-
lichen Genitalien mit derart hohen Geldstrafen zu belegen, dass niemand mehr auf die
Idee kommt, Frauen einen derartigen Unsinn einzureden.

Ärzte die ausser aus zwingend medizinischen Gründen an weiblichen Genitalien herum-
schneiden, sofort die Zulassung zu entziehen. Aber anscheinend scheint hier Profitgier

einen höheren Stellenwert einzunehmen, sodass an der Durchsetzung bestehender
Gesetze, seitens der Politik offensichtlich kein Interesse besteht.

*****

2010-03-01
  

AK sieht vor lauter Wald die Bäume nicht


AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an

Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.

Schwarze Schafe gibt es überall

Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich.  Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien,  welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt.  Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.

Honorare für Dienstleistungen

Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.

Ein Menschenfreund?

Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.

Vom Markt keine Ahnung

Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.

Doch nicht gratis, sondern immer teurer

Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.

Keine Maklerberechtigung

Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.

Was für Zufälle

Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt.  Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****

2010-01-25
  

Cyberstalking TEIL 2

 

Leserreaktion

Auf Grund eines heutigen Leserkommentars bezüglich der Beiträge „Cyberstalking“ und
„Erstaunliches in der Anwaltsszene“, haben wir neue Recherchen angestellt. Dabei kamen
einige Neuigkeiten ans Tageslicht.

In Rechtskraft

Die gegen den selbsternannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald angestrebte
„Einstweilige Verfügung“ hat seit 22.09.2009 Rechtskraft. Ob und wieweit der Betreiber
des Blogs „Blaulicht und Graulicht“ der „EV“ Folge leisten wird, bzw. Folge geleistet hat,
entzieht sich unserer Kenntnis.

Dem Marcus J. Oswald werden nun gerichtlich seine Grenzen aufgezeigt
  

Anwalt distanziert sich

Im Beitrag „Erstaunliches in der Anwaltsszene“ haben wir berichtet, wie Oswald in einem
E-Mail ganz unverblümt über seine Geschäftspraktiken mit einem Wiener Anwalt schreibt.
Wir haben den betroffen Rechtsanwalt damals um eine Stellungsnahme gebeten und dieser
sendete uns nachfolgendes Mail.

Das Anwaltschreiben im Originaltext

Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.
 
Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung
über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.   
 
Mit freundlichen Grüßen

Bild wird unklar

Aus diesem Schreiben entnehmen wir, dass dieser Anwalt keinen Wert darauf legt mit
einem Herrn Oswald in einer geschäftlichen Beziehung stehen zu wollen, oder gar
eine derartige Geschäftverbindung hat.
Da ist es doch erstaunlich, dass dieser Anwalt per „Google“ auf der Webseite des selbst-
ernannten Machtfaktor des Internet, Marcus J. Oswald, ein Inserat schaltet. Jetzt stehen wir
vor einem Dilemma, denn wir wissen jetzt nicht, was wir von der Stellungnahme des Herrn
Mag. Friis halten sollen.
Bringt es wirklich 100% Erfolgschancen in der Halle der Wahrheit zu inserieren ?

Oswalds Zukunft ?

Man darf gespannt sein, wie es mit Marcus J. Oswald weitergehen wird. Wir vermuten, dass
auch der Rechtsanwalt Mag. Friis darüber nachdenken wird, auf einer Webseite Inserate zu
schalten, gegen dessen Betreiber es eine rechtskräftige „Einstweilige Verfügung“  bezüg
-lich einer Berichterstattung auf dessen Blog gibt.
Stauni
  
2009-09-28
   

Erstaunliches in der Anwaltsszene

 

Jobvermittlung war ein Flop

Nachdem die virtuelle „Jobvermittlung“ von Marcus Oswald nicht so recht in die Gänge kam,
genauer gesagt eine riesige Pleite war, hat sich der selbsternannte Machtfaktor des Internet
eine neue Strategie einfallen lassen, um an Geld zu kommen.
Auch eine einstweilige „Verfügung“ kann den Tatendrang von Marcus Oswald nicht bremsen.

Neue Wege

Der Wiener Rechtsanwalt Mag. Werner „Tomanek“ ließ sich auch nicht dazu „überreden“
Oswald mitleben zu lassen und daher gibt es bei diesem eine neue Verrechnungsmethode.
 

Mail – Originalausschnitt:

Lange Rede kurzer Sinn: Ich mache *Vermittlungen zu F**** nur mehr dann, wenn die
Abrechnung im Fall über mich läuft.* Das sage ich offen.

Ich sage auch meine Provision offen: Immer 20 %. Diese 20 % behalte ich ein und 80 &

leite ich auf das Konto F**** weiter. Aus diesen 20 % finanziert sich dann die Berichter-
stattung zum entsprechenden Fall. Da kaum ein F****-Fall sonst wirklich Berichterstatt-
ung hat (er ist selten in Medien), ist das das Finanzierungsmodell. Da der Herr Anwalt
offiziell keine Provision zahlen darf, zahlt sie der Klient. Und indirekt der Anwalt, weil er
Abstriche hinnehmen muss.
Das heißt, Herr Oswald kassiert laut eigenen Angaben, für diesen Anwalt das gesamte
Honorar. Nach Abzug seiner Provision, leite er den Restbetrag an seinen „Geschäfts-
partner“ weiter.

Zuerst kassieren, dann Klient

Wie ist Oswald überhaupt auf so ein „gefinkeltes“ Zahlungssystem gekommen. Wir
denken das Not erfinderisch macht und nachdem der nicht gerade begüterte Online-
Magazin Herausgeber wahrscheinlich nicht wirklich ernst genommen wird, hat er den
Spies einfach umgedreht.

Wer findet zu Oswald?

Wie kommt Oswald zu seinen Klienten? Ab und zu verirrt sich eine naive und nach Hilfe
suchende Person auf seinen Blog und fragt den Machtfaktor ob er nicht einen Anwalt
wüsste. Da schlägt er sofort mit seiner „beinharten“ Werbestrategie zu.

Mail – Originalausschnitt:

Das was ich sagen kann: Ich habe mit F**** gesprochen, wir treffen uns ja öfter zum
Mittagessen im Gericht.


Ich sage Dir dazu: Ich halte F**** für den besten Verteidiger am LG Wien. Er weiß milli-

metergenau, was zu tun ist, macht nie blöde Nebenbemerkungen wie Rast, grinst nicht
wie Tomanek oder der alte Philipp vor sich hin, sondern breitet den Anwaltstisch als Ar-
beitstisch aus. Ich halte ihn für jeden Fall (außer Betrug als den besten, Wirtschaft macht
er nicht). Seine Erfolge in den letzten drei Jahren sind teilweise sensatinell und er sagt auch,
dass er spürt, dass er täglich besser wird.

Andere schlecht reden

Um seinen „Schützling“ hochzujubeln scheut er nicht davor zurück, andere renommierte
Anwälte in den Dreck zu ziehen. Auch gibt er ganz offen zu, von anderen Rechtsanwälten
Klienten „abzuziehen“, wie nachfolgendes Zitat beweist.

Mail – Originalausschnitt:

Einen Mann aus Tulln warb ich direkt von Anwalt R. Mayer _ab_ (Jänner), brachte ihn zu
R. F****. Ich bereitete in vielen Gesprächen mit dem dickleibigen Tullner Gerhard E****
in meiner Freizeit den Fall vor, das hatte ihn emotional und sachlich beruhigt. Ich wandte
fünf Treffen zwischen 2 und 5 Stunden auf. Mein Honorar in Summe: 200 Euro!
Wie der obige Mailausschnitt beweist, plaudert er ganz offen über sein Honorar. Der Leser
der sich an uns wandte, wurde mehr oder weniger aufgefordert, seine Rechtsvertretung
zu wechseln, indem Oswald diese diskriminierte.

Mail – Originalausschnitt:

Du bist nun bei Astrid Wagner und dazu sage ich folgendes: Du hast Ihr 1.000 Euro
anbezahlt, die kannst Du abschreiben.

Den Rest zu gegebener Zeit

Das E-Mail erstreckt sich über 1 ½  A4 Seiten. Darin verliert sich Oswald in die Details
seiner Geschäftspraktiken, die wir aber vorerst nicht wiedergeben wollen. Der vom
selbsternannten Machtfaktor angeschwärzte Rechtsanwalt, ließ uns wie zugesagt nach-
folgende Stellungsnahme zukommen.

Das Anwaltschreiben im Originaltext

Das mir übermittelte Mail von Herrn Oswald erlaube ich mir wie folgt zu kommentieren:
Die Schilderung von angeblichen -haarsträubenden-Geschäftspraktiken ist fern jeder
Realität. Herr Oswald wurde von mir niemals beauftragt oder ermutigt, mir Klienten
zuzuführen geschweige denn Klienten von „anderen Anwälten abzuziehen“.

Ich habe Herrn Oswald auch mehrfach ausdrücklich gebeten, jedewede Berichterstattung

über mich zu unterlassen.
Da Strafprozesse aber öffentlich sind, habe ich keinen Einfluß auf die Anwesenheit von
Reportern und deren Berichterstattung.
Ich schätze Herrn Oswald zwar als hervorragenden Journalisten, distanziere mich aber
dezidiert von seinen Vorschlägen bezüglich Anwerbungspraktiken und Provisionsvorstell-
ungen.
Ausdrücklich weise ich die Behauptung zurück, wonach Herr Oswald von mir Provisionen
erhalten hätte.
Selbstverständlich zählt die penible Einhaltung der Standesvorschrfiten zu meinen funda-
mentalen Geschäftsprinzipien.   

Mit freundlichen Grüßen

Wir haben dem Rechtsanwalt zugesagt, von seinem Namen nur den ersten Buchstaben
zu schreiben und den Rest „auszusterndeln“, da dieser um seinen guten Ruf besorgt ist.

Rechtsanwaltskammer sollte handeln

Im telefonischen Gespräch mit Dr. F****, verweist dieser die Angaben ausdrücklich ins
Reich der Fantasie. Vielleicht sollten sich demnächst einige Juristen in der Anwaltskammer
zusammensetzen, um rechtliche Schritte gegen den nicht unbekannten Marcus Oswald
einzuleiten. Im Sinne des Standesansehens wäre das sicherlich von Vorteil.

Stauni
  
2009-09-18
  

Skandal in der Anwaltsszene?

 

Brisantes E-Mail

Heute wurde uns von einem Leser ein brisantes E-Mail zugesandt. In diesem behauptet
der Herausgeber eines Online-Magazins, dass er einem renommierten Wiener Rechts-
anwalt Klienten vermittelt.

Erstaunliche Verrechnungsmethoden

Um zu seiner Vermittlungsprovision zu kommen, ist folgender Abrechnungsmodus
einzuhalten:
Gesamtes Honorar ist auf sein Konto zu überweisen, von dem er sich 20 Prozent ein-
behaltet. Die restlichen 80 Prozent werden dann von ihm, an den Rechtsanwalt weiter-
geleitet.

Warten auf Stellungsnahme

Wir haben den betroffenen Anwalt angerufen und dieser hat uns eine schriftliche
Stellungsnahme zu diesem „Vorwurf“ versprochen. Wir sollten dieses Mail bis spätes-
tens 18 Uhr erhalten.
Wir wurden gebeten unseren Beitrag erst nach Erhalt dieser Stellungsnahme zu ver-
öffentlichen, da wir diese unserem Bericht anschließen mögen. Dieser Bitte kommen
wir selbstverständlich gerne nach und ersuchen unsere Leser(innen) um ein wenig
Geduld.
Stauni
2009-09-18
  

Ausgelieferte Arbeitslose

 

Mehr offene Stellen, mehr Arbeitslose

Erstaunliche Entwicklung am Arbeitsmarkt. Während auf der einen Seite in Wien eine deutliche
Steigerung der offenen Stellen zu verzeichnen war (plus  3,6 Prozent mehr als im August des
Vorjahres), schnellten anderseits die Arbeitslosenzahlen im selben Zeitraum um 14,6 Prozent
in die Höhe.

Lag es am Wetter ?

An was das wohl gelegen hat ?  Gut, das Wetter war im August hervorragend und da ist es
doch sicher angenehmer auf der Donauinsel zu  liegen, als irgendwo zu malochen. Insge-
samt waren in Wien 72.412 Personen „arbeitslos“ gemeldet, also um 9.218 Personen mehr,
als vor einem Jahr. Der August 2008 war auch ziemlich verregnet.

Optimistische Unternehmer

Im selben Zeitraum haben auch Wiener Unternehmer 4.841 offene Stellen bei AMS gemeldet.
Aus unserer Sicht ein sinnloses Unterfangen, es sei denn man hat nichts besseres zu tun, als
sich den ganzen Tag, von den AMS entsandten Personen, sofern diese überhaupt erscheinen,
folgenden Spruch anzuhören: „Geh Masta, gib ma an Stempel und i bin glei wieda furt.“
Sollte dies einmal einem Unternehmer zuviel werden und dieser sich beim AMS beschweren, wird
in Zukunft vermutlich Plan „B“ in Kraft treten, sofern man beim AMS etwas gegen den Arbeits-
unwilligen unternommen hat.

Entrechtete Arbeitslose

Monika Vana, Stadträtin der Grünen Wien, hat in ihrem grenzenlosen Optimismus festgestellt,
das Arbeitslose eigentlich keine Rechtsberatung gegenüber dem AMS haben. Sie merkt an,
dass es für alle möglichen Probleme Anlaufstellen gibt, nur bei der Arbeitslosigkeit nicht.
Was für Probleme könnte ein Arbeitloser wohl mit dem AMS haben ?  Wenn er vielleicht nicht
zu den vorgeschrieben Terminen erscheint, oder sich besoffen bei einem Unternehmen vor-
stellt. Vielleicht will er auch keinen Kurs besuchen und geht rechtzeitig in den Krankenstand.
Ja, das Leben eines Arbeitslosen ist in der Tat wirklich schwer, den er könnte ja vom AMS
in einen Job gedrängt werden, wie sich die grüne Stadträtin ausdrückt.

Plan „B“ der Anwalt

Die oben angeführten Gründe könnten vielleicht zu einer Kürzung oder vorübergehenden
Streichung der Arbeitslosenunterstützung führen, der man dann völlig „hilflos“ ausgeliefert
ist.  Geht es nun nach dem Willen und Vorstellungen von Frau Vana, tritt nun Plan „B“ in
Kraft.
Man nimmt sich einen Anwalt, „der was kann halt“ (Fendrich) und prozessiert auf Kosten
der Allgemeinheit gegen das böse AMS. Dieser Rechtsanwalt wird sicherlich einen Grund fin-
den, warum sein Mandant nicht zum vorgeschrieben Termin am AMS erschien oder warum
er stockbesoffen zu einem Vorstellungsgespräch ging.
Auch wenn man nur einen „Stempel“ wollte, weil man an der Stelle ohnehin nicht interessiert
war, wird sich der Anwalt sicherlich eine gute Ausrede einfallen lassen. Und wenn das Ganze
schief geht ist auch nichts passiert.

Die Werktätigen bezahlen

Der Rechtsanwalt wird sein Honorar erhalten und die Prozesskosten werden ebenfalls von
den arbeitenden Mitbürgern beglichen. Wir stellen uns manchmal die Frage ob bei den
GRÜNEN das Geld verdient werden muss, oder ob man es einfach nur druckt.
Stauni
  
2009-09-02
   

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten