Wie der Herr, so’s Gescherr
Unser Beitrag „Kindgerechte Sippenhaftung?!“ hat einigen medialen Wirbel ausgelöst. Er
fand sowohl in der Tagespresse als auch in etlichen Foren seinen Niederschlag.
Obige „Urkunde“ bekam ein Siebenjähriger zum Abschluss eines dreimonatigen Aufent-
haltes im Wiener Krisenzentrum der MA 11 in Wien 2., Engerthstrasse ausgestellt, welche von
sage und schreibe 8(!) Erzieher(innen) unterfertigt wurde. Der Knirps kam in amtliche Zwangs-
betreuung, da seine Mutter eine dreimonatige Haftstrafe wegen Diebstahls abzusitzen hatte.
Die renommierte Kinderpsychologin Cornelia Steger dazu: „Man hätte es positiver formulieren
können. Mit dem Zeigefinger betonen: ´Deine Mama hat Böses getan´, bringt nichts.“
Ganz anders sieht dies Herta Staffa, Leiterin der Servicestelle von Mag Elf, dem Wiener Amt
für Jugend und Familie. Sie verteidigt diesen pädagogisch wertlosen – ja sogar gefährlichen
Schwachsinn und meint: „Es ist wichtig für den Knaben, dass er weiß, wo er war und auch
warum er bei uns war.“
Betrachtet man die Aussage von Staffa stellen wir uns die Frage, ob die Dame überhaupt
eine psychologische Ausbildung absolviert hat und wenn ja, ob diese im Schnelldurchlauf
stattgefunden hat. Allerdings sind wir nun über die Unterschriften der 8(!) Erzieher(innen)
auf dem pädagogisch wertlosen Pamphlet nicht mehr verwundert. Denn dazu fällt uns
nur mehr folgende alte Volksweisheit ein: „Wie der Herr, so’s Gescherr!“
*****
2013-10-29
Stigmatisierung eines Siebenjährigen
Dass die Kinderheime der Stadt Wien nicht gerade den besten Ruf haben ist kein Geheimnis.
Da kann es schon mal vorkommen, dass Zöglinge von ihren Mitbewohnern sexuell miss-
braucht werden. Auch die eine oder andere nicht wirklich pädagogische Erziehungsmaßnahme
von Betreuer(innen) ist keine Seltenheit. Wir haben bereits über solche Fälle berichtet.
Gar nicht erstaunlich ist die Tatsache, dass seitens der MA 11 vertuscht und gemauert wird,
wenn es zu einem Vorfall kommt. Es dringt selten was nach außen, es sei denn, dass Medien
ein solch trauriges Thema aufgreifen. Das Horrorheim am Wilhelminenberg – wo Kinder
jahrelang misshandelt und sexuell missbraucht wurden – ist ein mahnendes Beispiel.
Aber nun zu unserem konkreten Fall: Der siebenjährige Louis (Name von der Redaktion ge-
ändert) hat leider nicht wirklich das Glück in einem behüteten Elternhaus aufzuwachsen. Vor
kurzem wurde seine alleinerziehende Mutter aufgrund eines mutmaßlich gewerbsmäßigen
Diebstahls in Haft genommen.
Obwohl nahestehende Angehörige, in diesem Fall die Großeltern, die einen soliden Lebens-
wandel vorweisen konnten, eindringlich versuchten den Bub in Ihre Obhut zu nehmen, blieb
der sozialistisch aber gendergerechte Rechts- und „Wohlfahrtsstaat“ unerbittlich und schob
den Siebenjährigen in das Kriseninterventionszentrum der MA 11 in die Engerthstrasse im
2. Wiener Gemeindebezirk ab.
Nach 3 Monaten nun wurde Louis wieder in die Obhut seiner Mutter rücküberantwortet und
mit folgender „netter Urkunde“ verabschiedet:
Foto: © erstaunlich.at
Diese „Urkunde“ wurde auf der Rückseite noch von sage und schreibe 8(!) Erzieher(innen)
unterfertigt.
Foto: © erstaunlich.at
Ganz egal was seine Mutter gemacht hat, sie hat mit dem Absitzen Ihrer Haftstrafe der All-
gemeinheit gegenüber gebüßt. Womit hat es aber ein siebenjähriger Volksschüler verdient,
eine derart traurige Tatsache auf eine „Urkunde“ geschmiert zu bekommen?
Ist das die soziale Kompetenz für die sich das rote Wien so gerne selbst lobt? Oder ist es
möglicherweise doch das, was es eigentlich ist? Eine zutiefst menschenverachtende Stigmati-
sierung eines Kleinkindes von scheinbar asozialen Dilettanten?
*****
2013-10-25
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
raum seines Wagens. Dann überschüttete er die Frau mit Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem
Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.
Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
geparkten Pkw geholt.
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
delt hat und man sich in Gepflogenheiten rumänischer Kultur nicht wirklich einmischen
wollte.
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
einigung darzustellen.
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde den
Rahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.

Quelle: andreas-unterberger.at
*****
2011-03-02
Nomen est omen
Sollte sich unter den Weihnachtsgeschenken für Ihr Kleinkind eine Quietschente mit dem
(un)sinnigen Namen „Devil Duckie“ befinden, entsorgen Sie diese sofort oder oder rek-
lamieren Sie das Spielzeug in der Verkaufstelle. Trachten Sie in jedem Fall, dass die
Ente nicht in die Hände Ihres Kleinkindes gerät.

Gesundheitsgefährliches Kinderspielzeug
Rückrufaktion
Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ruft das
gefährliche Quietschentchen zurück. Grund für die Gefährlichkeit, des vom Lieferanten
Pappnase & Co aus Hamburg gelieferte Kinderspielzeug, sind ablösbare Kleinteile.
Vertreiber in Österreich ist die Firma „Lumpi`s Spielzeugparadies, Römerstraße 2,
6900 Bregenz“.
Das Spielzeug ist auf Grund seiner einfachen Beschaffenheit, als Spielzeug für Kinder
unter 3 Jahren einzustufen. Die ablösbaren Teile sind dazu geeignet von Kleinkindern
verschluckt zu werden. Dadurch besteht ein unvertretbar hohes gesundheitliches Risiko.
Die Teufels-Qietschente entspricht daher nicht Anforderungen der Europäischen Norm
EN 71 Teil 1.
*****
2010-12-24
Kaum beachteter Unglücksfall
Ein von den meisten Medien kaum beachteter Unglücksfall, war gestern auf www.orf.at zu
lesen. Dem Internet-Portal war der Vorfall auch keine Schlagzeile wert, sondern brachte
die Meldung unter „ferner liefen“.
Bub von Opas Hund schwer verletzt
Diese fast verharmlosende Zeile titelte den Beitrag auf der ORF-Webseite. Was war gesche-
hen? Ein siebenjähriger Bub wurde in Kramsach (Tirol) vom Langhaar-Collie seines Groß-
vaters angefallen und schwer verletzt. Der Hund attackierte das Kind am Kopf und fügte ihm
schwere Bisswunden an Ohr und Hinterkopf zu.
Notarzt und Rettung versorgten den Buben noch an Ort und Stelle, bevor er ins Krankenhaus
eingeliefert wurde. Dort wurde er dann sofort operiert. Wann der Knabe das Spital verlassen
darf, stand zunächst nicht fest. Ein tragischer Vorfall wie er leider immer wieder vorkommt.
Lassie
Der Collie ist ein schottischer Schäferhund und gelangte in den 60er-Jahren durch die TV-
Sendung „Lassie“ zu ungeheurer Popularität. In Österreich ist er heutzutage sehr selten
vertreten und hat den Ruf eines Luxushundes.
Kampf-Collie?
Da wäre es doch unangebracht gewesen, wenn Medien diesen Hund als „Kampf-Collie“
bezeichnet hätten. Wäre der attackierende Hund ein Rottweiler, Pitbull oder Staff gewesen,
kann sich jeder sicher sein, wie die Schlagzeile über diesen Vorfall gelautet hätte. Außer-
dem wäre die Story in jeder Tageszeitung auf der Titelseite gestanden und hätte für mehr-
ere Tage medialen Zündstoff geliefert.
Auch siebengescheite Politiker hätten sich wieder zu Wort gemeldet und mit Unterstützung
von S(chw)achverständigen untermauert, wie wichtig ein Kampfhundegesetz und der Kampf-
hundeführerschein ist. Die Collie-Attacke in Tirol führt jedoch jegliche Einteilung in gutmüt-
ige und gefährliche Hunderassen ad absurdum.
Rasseneinteilung und Kampfhunde
Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Unsinn. Normalerweise sind Hunde
Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienverbandes eingegliedert.
Allerdings darf nicht vegessen werden dass jeder Hund, egal welcher Rasse er angehört,
unberechenbar ist und es daher auch aus diesem Grund zu Biss-Attacken kommen kann.
Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für Hun-
dekämpfe abgerichtet wurde. Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hundeangriffes
natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus Gründen seines Minderwertigkeitskom-
plexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden zufügen kann.
Hundeführerschein
Dass der Hundeführerschein auch kein adäquates Mittel zur Verhinderung eines Hunde-
angriffes ist, beweist der traurige Vorfall im November des Vorjahres. Da wurde das Klein-
kind eines Polizeidiensthundeführers, von seinem eigenen Rottweiler getötet.
Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines solchen Hundes hatte, wird wohl nie-
mand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem tödlichen Unfall. Der Hundeführerschein
hat die vorrangige Aufgabe, Geld in die maroden Gemeindekassen zu spülen.
Reine Abzocke
Profilierungssüchtige Politiker drängen sich aber immer wieder in den Vordergrund und ver-
suchen mit Argumenten, die weder Hand noch Fuß haben, Gesetze oder deren Entwürfe zu
verteidigen. Mit Kampfhunde-Führerscheinen und Gesetzen die eine besondere Haltung der
sogenannten gefährlichen Hunde vorsehen, wird den Leuten nur ihr Geld aus der Tasche ge-
zogen.
*****
2010-08-04
Tödlicher Unfall mit Rottweiler
Eine tödliche Rottweiler-Attacke erhitzt wieder die Gemüter von Hundegegner und Hunde-
freunde. Eine 78-jährige Rentnerin wurde gestern von zwei Rottweiler, die dem 55-jährigen
Sohn des Opfers gehören und als Wachhunde für ein Betriebsgelände eingesetzt waren,töd-
lich verletzt.
Die Freundin des Enkels der Getöteten, fand die Pensionistin als sie die Hunde füttern
wollte. Die Ursache der Hundeattacke wird wohl nie aufgeklärt werden. Der Besitzer ließ
beide Hunde noch am selben Tag einschläfern.
Politiker werden zu Hundespezialisten
So traurig und bedauernswert dieser Vorfall ist, wird er wieder zum Politikum gemacht.
Die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou meint, dass der neuerliche, tragische
Hundeangriff aus Niederösterreich zeigt, dass die Einführung eines Hundeführscheins
für alle Hunde dringend notwendig ist.
Landtagabgeordneter Karl Bader (VP) verlautet, dass der tragische Vorfall in Lassee
zeige, wie wichtig es war und ist, sich offensiv mit dem Thema Kampfhunde auseinander-
zusetzen.
Er meint weiter, dass der verpflichtenden Hundeführschein oder strengeren Regeln bei
der Haltung dieser Rassen, eine besondere Verantwortung mit sich bringe. Auch Umwelt-
stadträtin Ulli Sima (SP) ist für den Hundeführschein für so genannte „Kampfhunde“.
Sie ist der Ansicht, dass der Hundeführerschein eine Verbesserung des Miteinander
von Hund und Mensch bewirke und das Risiko im Zusammenleben minimiere. Die Biss-
kraft und Bisshäufigkeit sehe sie als Kriterium für die Bezeichnung „Kampfhunde“.
Polemik und Ahnungslosigkeit
Allein diese Aussage beweist, wie wenig Ahnung Frau Sima von Hunde hat. Der als
gutmütig bekannte „Bernhardiner“ verfügt über eine weitaus größere Bisskraft als
alle sogenannten Kampfhunde. In der Bisshäufigkeit führen Deutsche Schäferhunde
und Schäfermischlinge.
Auch die Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familien-
verbandes eingegliedert.
Die Rasse Kampfhund
Ebenfalls gibt es die Rasse „Kampfhund“ nicht. Ein Kampfhund ist eine Hund, der für
Hundekämpfe abgerichtet wurde. Zugegebener Weise steigt die Gefahr eines Hunde-
angriffes natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus Gründen seines Minderwert-
igkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einem Menschen schweren Schaden
zufügen kann.
Tödliche Attacke trotz Qualifikation
Ein Hundeführerschein oder ein Kampfhundegesetz wird niemals einen einzigen Biss-
unfall mit einem Hund verhindern. Dies beweisen auch die zwei letzten Bissattacken mit
tödlichem Ausgang. Derartig tödliche Bissverletzungen sind jedoch sehr selten und eher
die Ausnahme von der Regel.
Im November des Vorjahres wurde das Kleinkind eines Polizeidiensthundeführers, von
seinem eigenen Rottweiler getötet. Das dieser Mann die Qualifikation zur Führung eines
solchen Hundes hatte, wird wohl niemand in Abrede stellen. Trotzdem kam es zu dem
tödlichen Unfall.
Auch Rinder können töten
Die jetzige Bissattacke die ebenfalls tödlich verlief, wurde durch jene Hunde verursacht,
welche die Pensionistin von kleinauf selbst aufgezogen hatte. Das nicht nur Hunde un-
berechenbar sind, beweisen Unfälle mit Rindern in diesem Jahr, die ebenfalls tödlich
verliefen.
Ein Bauer wurde von seinem Stier und eine Bäuerin von ihrer Kuh getötet. Hier konnten
die Ursachen auch nicht festgestellt werden. Tiere sind eben unberechenbar und umso
größer und stärker, desto schlimmer kann es für einen Menschen enden.
Fünf Lawinentote an einem Tag
Daher ist ein Kampfhundegesetz und ein Hundeführerschein kompletter „Nonsens“. In An-
betracht von 5(!) Lawinentoten am heutigen Tag, die ausschliesslich durch puren Leicht-
sinn verursacht wurden, sollten Politiker vielleicht lieber über einen „Bergführerschein“
während der Wintermonate nachdenken. Dieser würde nämlich den selben Sinn
erfüllen, nämlich keinen einzigen Verletzten oder Toten verhindern.
*****
2010-02-05
Selbsternannte Experten
Die Sinnlosigkeit der Debatten von sogenannten Hundeexperten, die auf Grund von rasse-
spezifischen Eigenheiten auf die Gefährlichkeit von Hunderassen schließen, hat sich heute
mit einem tragischen Unfall bestätigt.
Rottweiler tötet Kind
Im Waldviertel wurde heute vormittag, die einjährige Tochter eines Polizeidiensthunde-
führers, von dessen Hund, einem Rottweiler angefallen und getötet. Man kann mit Sicher-
heit davon ausgehen, dass der Beamte mit dem Umgang des Hundes bestens vertraut
war und dass auch der Hund eine dementsprechende Ausbildung hatte.
Es gibt keine gefährlichen Rassen
Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist daher Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienver-
bandes eingegliedert.
Die Größe entscheidet
Den selbsternannten Experten sei gesagt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes höchstens
mit dessen körperlicher Größe zu tun haben kann. Ein Minimalteser wird einem Menschen
nicht jenen Schaden zufügen können, wie ein Rottweiler.
Wobei auch diese Feststellung subjektiv ist, denn es wird auch auf die körperliche Größe
des Menschen ankommen. Der Minimalteser wird für ein Kleinkind gefährlicher werden
können, als für einen Erwachsenen.
Die Gefährlichkeit eines Hundes wird sich immer nach deren Erziehung, bzw. der ver-
säumten Erziehung richten. Wie alle Tiere sind auch Hunde unberechenbar. Dadurch
kommt es auch zu Attacken, wo man sie nicht vermutet hätte.
Komplexler sind gefährlich
Die Gefahr eines Hundeangriffes steigt natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus
Gründen seines Minderwertigkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einen Menschen
schweren Schaden zufügen kann.
Leider halten sich solche Leute meist sogenannte „Kampfhunde“, obwohl es diese Rasse
eigentlich nicht gibt. Mangelndes Selbstbewusstsein soll mit der Kraft des Hundes kompen-
siert werden.
Vorfall sollte vertuscht werden
Kommt es dann zu einer Beissattacke, wird es dem Hund in die Schuhe geschoben. Hier ist
aber das Verschulden dem Halter zuzurechenen und nicht dem Hund.
Die Schuld des Zwischenfalls im Bezirk Lilienfeld, bei dem ein dreijähriges Mädchen anfangs
September von drei Pitbulls angefallen und schwer verletzt wurde, ist dem Hundehalter und
der Aufsichtperson des Kindes zuzuschreiben.
Offensichtlich hatte der Halter die Hunde nicht ordentlich verwahrt oder war von der Harm-
loskeit dieser überzeugt. Auf jeden Fall war Verantwortungslosigkeit im Spiel, was auch
dadurch bestätigt wurde, dass die Mutter den Vorfall vertuschen wollte.
Aber wie im aktuellen Anlassfall bestätigt wird, nützt auch die beste Ausbildung nichts.
Niemand kann sich in die Gedanken eines Tieres hineinversetzen, um deren nächsten
Schritt vorauszusehen.
Reine Polemik
Wenn sich nun Politiker als Hundeexperten aufspielen und Hunderassen wie Bullterrier,
Bandogs, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbulls und Dogo Argen-
tinos als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sehen, hat dies mit der Realität nichts
zu tun, sondern ist lediglich politische Effekthascherei.
Es gibt keinen 100% Schutz
Die einzige Möglichkeit Kinder vor Hundeattacken zu schützen wäre ein Hundeverbot, was
natürlich Nonsens ist. Es kommt auch niemand auf die Idee das Autofahren zu verbieten,
obwohl allein im Jahr 2008 (lt.Statistik Austria) bei Verkehrsunfällen 12 Kinder getötet und
3.433 verletzt wurden.
Stauni
2009-11-13