Kindgerechte Sippenhaftung?! – TEIL 2


Wie der Herr, so’s Gescherr

Unser Beitrag „Kindgerechte Sippenhaftung?!“ hat einigen medialen Wirbel ausgelöst. Er
fand sowohl in der Tagespresse als auch in etlichen Foren seinen Niederschlag.
Obige  „Urkunde“ bekam  ein  Siebenjähriger  zum  Abschluss  eines  dreimonatigen Aufent-
haltes  im Wiener Krisenzentrum der MA 11 in Wien 2., Engerthstrasse  ausgestellt, welche von
sage und schreibe  8(!) Erzieher(innen) unterfertigt wurde. Der Knirps kam in amtliche Zwangs-
betreuung,  da  seine  Mutter eine dreimonatige Haftstrafe wegen Diebstahls abzusitzen hatte.
Die renommierte Kinderpsychologin Cornelia Steger dazu: „Man hätte es positiver formulieren
können. Mit dem Zeigefinger betonen: ´Deine Mama hat Böses getan´, bringt nichts.“
Ganz anders sieht dies Herta Staffa,  Leiterin der Servicestelle von Mag Elf,  dem Wiener Amt
für Jugend und Familie.   Sie verteidigt diesen pädagogisch wertlosen – ja sogar gefährlichen
Schwachsinn  und  meint:  „Es  ist  wichtig für den Knaben,  dass er weiß,  wo er war und auch
warum er bei uns war.“
Betrachtet  man  die  Aussage  von Staffa stellen wir uns die Frage,  ob die Dame überhaupt
eine  psychologische  Ausbildung absolviert hat und wenn ja,  ob diese im Schnelldurchlauf
stattgefunden  hat.   Allerdings  sind  wir nun über die Unterschriften der 8(!) Erzieher(innen)
auf  dem  pädagogisch  wertlosen  Pamphlet  nicht  mehr  verwundert.   Denn  dazu fällt uns
nur mehr folgende alte Volksweisheit ein:  „Wie der Herr, so’s Gescherr!“
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2013-10-29