Grenzgebiet March: Ein Eldorado für ausländische Kriminelle!


Ab wann werden  Bürger(innen) zur Selbsthilfe greifen?

Im  Beitrag  „Einbrüche entlang der March ….“  haben wir den Leserbrief von Robert S. ver-
öffentlicht. Dieser berichtete über Einbrüche in Fischerhütten, in der Nacht vom 12. auf den
13. Mai 2012.  Den Einbrechern fiel damals auch seine Hütte zum Opfer.
 
Robert S. scheint vom Pech verfolgt zu sein, denn nun wurde er innerhalb einer Woche zum
zweiten Mal Opfer der Einbrecher. Im Zeitraum vom 16. zum 19. Mai 2012 wurde seine  am
Marchufer gelegene Fischerhütte wieder von kriminellen Gesindel heimgesucht.
{besps}marched02{/besps}
 
„Was beim letzten Hütteneinbruch nicht gestohlen wurde, das wurde jetzt beim zweiten Ein-
bruch  gestohlen.  Zwei Einbrüche innerhalb einer Woche,  jetzt habe ich nicht einmal mehr
Zünder oder ein Messer in der Hütte, es ist alles weg.   So kann es nicht weiter gehen“,  so
Robert S.
 
Da geben wir Herrn S. Recht, denn so kann es wirklich nicht weitergehen. Den Fischern und
Anrainern an der March wird vermutlich früher oder später der Kragen platzen.  Das könnte
bedeuten, dass diese zur Selbsthilfe greifen werden.
 
Dass  Selbsthilfeaktionen  die  Gefahr einer Eskalation bergen,  dürfte jedermann(frau) klar
sein.   Ein  solches  Szenario kann jedoch nicht im Sinn des Gesetzgebers liegen und daher
sollte dieser schleunigst etwas unternehmen, um die Sicherheit und den Schutz des  Eigen-
tums  der Marchfischer und Marchanrainer zu gewährleisten,  bevor diese für ihren Schutz
selber sorgen.
 
Sei  es  durch  verstärkte Polizeipräsenz oder Bundesheereinsatz in der betroffenen Region,
nur  geschehen muss etwas.  Denn eines dürfen in Österreich lebende Personen vom Staat
erwarten:  Nämlich  dass  dieser ihren Schutz für Leib,  Leben und Eigentum gewährleistet.
Dämliche  Aussagen  wie  „ein  Assistenzeinsatz  des  Bundesheeres ist verfassungswidrig“
oder dergleichen sind definitiv fehl am Platz.
 
*****

2012-05-19
 

Will David Ellensohn kein Deserteur-Denkmal?


Nachfolgende Presseaussendung erfolgte heute um 14:15 Uhr:

Screen: APA/OTS
 
Auch  wir  finden  es  löblich,  dass  mit  der Errichtung  eines Denkmals für Deserteure der
deutschen Wehrmacht des Dritten Reiches jenen Menschen gewürdigt wird, die sich nicht
in  die  mörderische  Kriegsmaschinerie  einspannen  ließen  und dies mit ihrer Freiheit oder
sogar mit ihrem Leben bezahlen mussten.
 
Der Klubobmann der Grünen Wien, David Ellensohn, vertritt in obiger Aussendung richtiger-
weise  die  Meinung,  dass ein derartiges  Denkmal ein weiterer wichtiger Baustein zur Auf-
arbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus sei.
 
Aber  offensichtlich haben wir uns zu früh mit Ellensohn gefreut,  denn 37 Minuten später
ändert der Grüne Klubobmann offenbar seine Meinung und verkündet,  seine Aussendung
(obiger Screen)  OTS 222  als gegenstandlos zu betrachten.
 
Screen: APA/OTS
 
Da  staunen  wir  aber  über  den raschen Gesinnungswandel des Grünpolitikers.  Was kann
Ellensohn in der Aussendung OTS 222 wohl irrtümlich gemeint haben? Ist den Deserteuren
nun nicht mehr zu würdigen? Ist die Geschichte des Nationalsozialismus plötzlich nicht mehr
aufzuarbeiten? Fragen über Fragen tun sich hier auf.  Vielleicht könnte  Herr Ellensohn Auf-
klärung  bezüglich  seines erstaunlichen Rückziehers in einer seiner nächsten Presseausend-
ungen bringen.
 
*****

2012-03-30
 

Herzinfarkt


Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
 
Nachfolgende PDF-Datei hat uns ein Leser zugesandt. Nehmen Sie sich bitte
einige Minuten Zeit um das Dokument zu lesen.  Es kann möglicherweise Ihr
Leben oder das einer anderen Person retten.
 
 
Öffnen des PDF-Dokuments über diesen  L I N K  oder durch Anklicken des
obigen Screenshots. Verbreiten Sie bitte dieses auch weiter.  Danke!
 
*****

2012-03-18
 

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben


APA-OTS Aussendung der SPNÖ

Nachfolgende Aussendung der SPÖ Niederösterreich (SPNÖ-Landtagsklub) erschien heute,
am 4.Dezember 2010,  auf APA-OTS.  Der NÖ-LHStv. Dr. Sepp Leitner möchte damit die Be-
völkerung vor gesundheitlichen Schäden warnen.


Screen: APA-OTS

Die SPÖ und ihre Erfahrung mit Listerien

Ein lobenswertes  Vorhaben des NÖ-LHStv.  Dr. Sepp Leitner möchte man meinen,   der die
Bevölkerung vor dem Genuss des mit Listerien verseuchten Wildlaches warnen will. Mit die-
sen  Bakterien  hat  nämlich  auch  schon  der  Gesundheitsminister  Alois Stöger (SPÖ) ein-
schlägige Erfahrung gemacht.  Der allseits bekannte Käse-Skandal hatte sogar etliche Tote
zur Folge.

Aber zurück zu Dr. Leitner und seiner Besorgnis um die  Gesundheit der Bevölkerung.  Die
ganze Aktion  hat nämlich einen  gravierenden  Schönheitsfehler.  Die Produkte vor denen
gewarnt wird, sind nämlich schon am 30. November 2010 abgelaufen und heute ist bereits
der 4. Dezember 2010.

Entweder wurden die Listerien-Lachse bereits verzehrt oder sind ohnehin schon im Müll-
eimer gelandet, da das Ablaufdatum überschritten war. Daher kommt diese Warnung um

einige Zeit zu spät.

SPÖ ist ihrer Zeit hinten nach

Und das ist das  Dilemma der  SPÖ in den letzten Jahren.  Sie kommt regelmäßig zu spät
und ist ihrer Zeit hinten nach. Was uns aber erstaunt ist die Tatsache, dass die Genossen
dies noch nicht bemerkt haben oder nicht bemerken wollen. Dabei sprechen die Wahler-
gebnisse der SPÖ in den vergangenen Jahren, eine ganz eindeutige Sprache.

*****

2010-12-04
 

Pilz: Viel Panzer, wenig Hirn

 

Pilz reitet wieder einmal auf dem Assistenzeinsatz herum

Die Verlängerung des  Assistenzeinsatzes ist  größter  anzunehmender Schwachsinn,  meint
der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, in einer heutigen  APA-OTS Aussendung.  „Die Re-
gierung hat Geld für alles, was Menschen nicht brauchen, aber keins für das, was Menschen
brauchen“, so der Grünpolitiker.
Da müssen wir Herrn Dr. Pilz recht geben, denken wir nur an die Unsummen welche für an-
gebliche Asylanten und  sonstiges  dahergelaufenes  Gesindel ausgegeben werden.  Aber
zurück zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres.

Ausufernde Kriminalität

Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern  überschwemmt.  Einbrüche und  Raubüberfälle  stehen an der Tagesord-
nung.  Auch vor  Mord wurde nicht zurückgeschreckt,  wie einige  traurige  Beispiele jüngst
vergangener Zeit bewiesen haben.

(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe: Schutz der österreichischen Grenzen

Bericht des Rechnungshofes

In dem,  im heurigen Frühjahr  veröffentlichen  Rechnungshofbericht  ist zu  lesen,  dass von
Dezember 2007 bis April 2009 rund 12.000 Soldaten im Assistenzeinsatz, im östlichen Grenz-
raum  eingesetzt  waren.  In diesem Zeitraum wurden   2.246 Mal  sicherheitsrelevante Wahr-
nehmungen  getätigt und in enger  Abstimmung  mit den Behörden entsprechende Maßnah-
men gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende  Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt.  Also gesamt gesehen  eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis. Die
Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf rund 29,3
Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des  Assistenzeinsatzes zu berech-
nen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht wer-
den, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze  Assistenz leisten.  Dies wurde aber im Bericht des
Rechnungshofes  verabsäumt.

Präventivmassnahme gegen Verbrechen

Eines steht auf  jeden Fall fest,  dass durch den Assistenzeinsatz des  Bundesheeres eine Prä-
ventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben geret-
tet hat.  Sicherlich haben die Soldaten  an der Ostgrenze auch dazu beigetragen,  die ausuf-
ernde Kriminalität etwas einzudämmen.

Planloses Herumstehen

Pilz sieht im Assistenzeinsatz vor allem die  Verschwendung von Steuergeldern für Präsenz-
diener, die planlos im schönen Burgenland herumstehen. Dass diese Soldaten alleine durch
ihre Präsenz die  eine oder andere  Straftat verhindert und sogar  Menschenleben gerettet
haben, dürfte beim Grünen Sicherheitssprecher noch nicht angekommen sein.

Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung

Ein Peter Pilz wird die  Sinnhaftigkeit  dieses Einsatzes sicher  nicht beurteilen können. Denn
in den gut bewachten Wiener Nobelvierteln,  wo auch er in  einem davon  Quartier bezogen
hat,  ist  er weit  weg vom  Schuss der  alltäglichen  Kriminalität.  Vielleicht sollte er sich einige
Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal sehen, ob er dann nicht seine
Meinung schnellstens ändert.

Schutz von Menschenleben nicht notwendig

Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Kasernen-Fenster hinausgeworfenes Steu-
ergeld.  Da stellt sich  für uns die Frage,  was ist diesem  Mann eigentlich  ein Menschleben
wert? Mit seiner wiederholten Aussage, indem er für die Einstellung des  Assistenzeinsatzes
plädiert, nimmt er billigend in Kauf,  dass  in Österreich Menschen beraubt,  bestohlen und
ermordet werden können.

Alternative Eiserner Vorhang

Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des  Bundesheeres gäbe es noch.  Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem  Grünen Pilz wahrscheinlich  auch nicht ge-
fallen.  Er hätte  vermutlich ein  Problem damit,  dass räuberische  Ostblockbanden  nicht
mehr ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.
*****

2010-11-29
 

Totgesagte leben länger


Bestens betreut?

(Screen: www.linzag.at)


Immer bestens betreut, sah sich Frau Christine R. nicht. Denn die Linz AG teilte ihr Mitte Juni
schriftlich mit, dass sie verstorben sei. Das entsprach natürlich nicht der Realität und sie ver-
suchte wochenlang diesen Irrtum aufzuklären.

Begonnen hatte alles damit, dass die betagte Nachbarin von Christine R., deren Sachwalterin

sie war, verstarb. Da sie in dieser Funktion auch die Post der mittlerweile Verstorbenen erhielt,
unter der auch Rechnungen der Linz AG waren, teilte sie am 1.Juni den Todesfall dem Staats-
betrieb mit.

Sie hat tot zu sein

Irgendwie schien ein Beamter dies verwechselt zu haben und erklärte Christine R. für tot. Und
wenn ein Beamter jemanden für tot erklärt, dann ist dieser Mensch auch tot. Obwohl die für tot
erklärte, quicklebendige 58-Jährige mehrere Fax und E-Mails an die Linz AG schickte, erhiel-
ten die „Hinterbliebenen“  ein Schreiben der  Beamtenburg, in dem um Nennung einer Kon-
taktperson ersucht wurde, um die notwendigen Formalitäten für den Todesfall abzuwickeln.

Christine R.  begab sich nun persönlich ins  Kundencenter der  Linz AG,  um den Irrtum aufzu-

klären. Dort nahm man die Fakten auf und versprach eine Antwort. Nachdem bis vorige Woche
nichts geschehen war, wandte sich die 58-jährige Arzthelferin an die „Oberösterreichischen
Nachrichten“, welche die Linz AG aus ihrer Totenstarre erweckten.

Ignoranz oder Unfähigkeit?

Es ist erstaunlich mit welcher Ignoranz Beamte der Linz AG in ihrer Meinung verharrten, obwohl
das Gegenteil bewiesen wurde. Erst auf Druck der Medien, erwachte der Staats-Moloch aus sei-
nem Dornröschenschlaf.

Die  Linz AG bedauert  nun den Vorfall:  „Das war eindeutig unser Fehler. Das dürfte nicht pas-

sieren“, sagt Sprecherin Karin Penn. Die betroffenen Mitarbeiter seien bereits deutlich auf das
Fehlverhalten hingewiesen worden, der Leiter des Kundenservice werde sich persönlich bei
der Kundin entschuldigen. Penn verspricht: „Wir werden daraus lernen.“

Was  hätte die  Linz AG wohl  gemacht, wenn die totgesagte Christine R.  ihre  Stromrechnung

nicht mehr bezahlt hätte? Dieser erstaunliche Vorfall beweist wieder einmal, dass sich so man-
cher Beamte in der „freien Wildbahn“ nicht einmal ein Semmerl verdienen könnte.

*****

2010-07-14
  

Autoren gesucht


Rigardi.org sucht Personal

Der Links stehende Blog „rigardi.org“ hat Personal- bzw. Autorenprobleme. Seitdem Georg
Pichler immer häufiger bei Tom Schaffer auf  „zurPolitik.com“ schreibt, kommt sein Kollege
Gordian Ezazi nicht mehr mit dem Schreiben nach.
 
Warum Pichler „fremdgeht“ liegt wahrscheinlich daran, dass er glaubt der Blog von Schaffer
sei zu besonderen Ehren gelangt. Diese Ehre sieht er vermutlich darin, dass der Hutträger
Tom Schaffer ein Interview mit dem ehemaligen Vorsitzenden der Freundschaftsgesellschaft
des „sozialistischen Musterstaates“ Nordkorea und zur Zeit amtierenden BP Dr. Heinz
Fischer durchgeführt hatte.

Vom Sozialist zum Kapitalist

Aber wieder zurück zum Thema. Pichler sucht „EUCH“, als Autoren denen zukünftig die
Ehre zu Teil werden soll, auf einer technisch ausgereifte Plattform, die immerhin schon 4
Jahre besteht,  publizistische Tätigkeit auszuüben.
Na da mutiert doch ein Berufslinker zum ausbeuterischen Unternehmer, indem er Lohn-
schreiber engagieren will. Der Herausgeber von ERSTAUNLICH hätte sich gerne beworben,
nimmt aber aus folgenden Gründen Abstand davon.
Er ist sicherlich nicht weit Links genug, kann sich mit militante Homosexuelle nicht an-
freunden und der Stundenlohn würde mit Sicherheit die finanziellen Verhältnisse von
Pichler übersteigen.
Apropos Stundenlohn, da hat Georg Pichler doch tatsächlich vergessen anzugeben, welche
Verdienstmöglichkeiten ein Autor auf „rigardi.org“ hat. Es gibt ein altes Sprichwort welches
lautet: „Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod, denn der kostet auch das Leben.“
*****

2010-04-20
  

Wird B. Rosenkranz nicht als Frau gesehen?


Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt immer einen massiven Verstoß gegen das Recht auf
Leben, Freiheit und Würde und auf die körperliche und seelische Unversehrtheit der Opfer
dar. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung und widerspricht
der österreichischen Rechtsordnung.

So steht es zumindest auf der „Webseite“ der Sozialdemokratischen Partei Österreichs.
Das Gewalt nicht immer körperlicher Natur sein muß, sondern dass es diese auch in
psychischer Form gibt, dem wird wohl niemand widersprechen.

Gewalt kann auch psychisch sein

Psychische Gewalt gegen Frauen ist ebenfalls abzulehnen und dies wird auch von sozial-
demokratische Frauen so gesehen, wie der folgende Screenshot der „Webseite“ der SPÖ
Baden dokumentiert.



Wir sehen in Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung die Ausübung von

psychischer Gewalt. Diese Meinung wird auch von der SPÖ vertreten und ist in zahlreichen
Kommentaren und Beiträgen zu finden und das ist gut so.

Kein Kommentar sagt sehr viel aus

Unserer Meinung scheint sich jedoch die SPÖ-Politikerin Frau Tanja Wehsely, ihres Zei-
chens Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete in Wien, nicht anzuschliessen oder folgt
einem Maulkorberlass.

Sie verfasste am 26.März 2010 nachstehenden Beitrag auf ihrer  “ Webseite“.



Da uns die Art mit der gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz verfahren wird nicht nur
äußerst primitiv und widerlich erscheint, sondern wir diese als psychische Gewalt
werten, wollten wir die SPÖ-Gemeinderätin um eine Stellungsnahme ersuchen.

Falsche Zahlen aber viel Enthusiasmus

Vorallem weil in ihrem Beitrag sehr viel Enthusiasmus zu erkennen ist, wollten wir
von ihr wissen, was sie von Gewalt gegen Frauen hält, da ihre Partei diese strikt
ablehnt. Abgesehen davon, hatte sie sich gründlichst in der Teilnehmerzahl dieser
obskuren Veranstaltung „Lichtertanz gegen Rosenkranz“ geirrt.

Ihre einzige Tätigkeit zu unserer Anfrage betreffend ihres Beitrags war die Löschung
unseres Kommentars. Ehrlich gesagt haben wir auch nichts anderes erwartet. Möglich-

erweise sieht Tanja Wehsely in Barbara Rosenkranz auch keine Frau, da diese einem
anderen politischen Lager angehört.

Lippenbekenntnis

Immer wieder wird von der SPÖ und auch von den Grünen proklamiert, dass Gewalt ge-
gen Frauen abzulehnen ist. Wenn wir nun beobachten, mit welcher Verächtlichmachung,
Beschimpfung und Diskriminierung gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz vorgegangen
wird, sind diese Antigewalt-Aussagen, für uns nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbe-
kenntnis.

Versuchte Selbstjustiz?

Auch wenn Barbara Rosenkranz politische Aussagen getätigt hat die nicht ins Programm
von Linksparteien passen, ist dies kein Grund dafür jegliche Zivilisation missen zu lassen.

Sollte sie strafrelevante Aussagen getätigt haben, so ist es die Aufgabe eines ordent-
lichen Gerichts darüber zu urteilen. Dies dürfte aber offensichtlich nicht der Fall gewesen

sein, da Rosenkranz noch immer ein politisches Amt bekleidet und als Kandidatin zur
BP-Wahl zugelassen wurde.

Überträgt man die Art des bisherigen Wahlkampfes ins normale Leben, würde jede kont-
räre Meinung einer anderen Person mit Gewalt goutiert werden. Die Gerichte würden ver-
mutlich aus allen Nähten platzen.

Auf Straches Spuren?

Es ist erstaunlich, dass sich ausgerechnet SPÖ und Grüne so verhalten. Gerade diese
Parteien, die auf Demokratie so großen Wert legen sollten wissen, dass es in demokra-
tischen Systemen mehr als eine Meinung gibt.

Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung eines politischen Gegners, hat

mit Demokratie nicht das Geringste zu tun. Dies sind genau jene Punkte, welche dem Polit-
Rambo H.C. Strache immer wieder vorgehalten wurden. Mit ihrer bisherigen Wahlkampf-
führung gegen Rosenkranz, haben SPÖ und Grüne jegliches Recht verloren, diesem Mann
in Zukunft Vorhaltungen zu machen.

*****

2010-03-27
  

Sind Sie schon tot, oder leben Sie noch?


Verfrühter Aprilscherz?

Dass im übertriebenen Bürokratismus, sowie er auch bei uns vorhanden ist, fast alles eine
Bestätigung oder Bewilligung erfordert, ist nicht neu. Ein treuer ERSTAUNLICH-Leser hat
uns allerdings auf eine besondere Bestätigung aufmerksam gemacht.
Zuerst haben wir an einen verfrühten Aprilscherz gedacht und sind der Sache nachgegan-
gen. Das Ergebnis hat uns in der Tat erstaunt. Wissen Sie was eine Lebensbestätigung ist
und wofür diese gut sein soll?

Lebensnachweis

Nun früher oder später sollte jeder arbeitende Mensch in den Genuss einer Pension kommen.
Pensionisten sind ohnehin die Stiefkinder der Politik. Da werden Gelder lieber arbeitsunwilligen
Sozialschmarotzern und Scheinasylanten in den Allerwertesten geschoben.
Aber zurück zu Thema. Sollten Sie das Glück haben ihre Pension tatsächlich  zu erleben, kann
es durchaus möglich sein, dass Ihnen dieser Umstand nicht geglaubt wird. Da genügt es nicht,
der Pensionsversicherungsanstalt einen Brief zu schreiben oder per Telefonat mitzuteilen, dass
Sie noch am Leben sind.

Nur gegen Bares

Ein persönliches Erscheinen bei der Pensionsversicherungsanstalt ist ebenfalls zwecklos, sofern
Sie nicht im Besitz einer „Lebensbestätigung“ sind. Diese ist beim Bürgerdienst der Stadt
Wien MA 55, gegen eine Bezahlung von 3,27 Euro erhältlich.

Kosmetik nicht vergessen

Persönliches Erscheinen und die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ist Pflicht, denn
es könnte ja sein dass Sie eventuell nicht mehr unter den Lebenden weilen. Vielleicht sollten
Sie sich auch etwas schminken um zu vermeiden, dass Sie von einem übereifrigen Bürokraten
für scheintot erklärt werden.
Sollten Sie aus besonderen gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vor der Behörde
erscheinen können, ist es auch möglich telefonischen Kontakt aufzunehmen. Allerdings
taucht für uns nun die Frage auf, wie der Amtsschimmel in diesem Fall erkennen will,
ob Sie tatsächlich noch leben, wenn dies von der PVA nicht zustande gebracht wird.

Auslandsreise bedeutet  Tod

Als Pensionist sollten Sie es auch tunlichst vermeiden, ins Ausland zu verreisen. Frieren Sie
sich lieber in heimatlichen Gefilden einige Gliedmaßen ab und unterstützen Sie die heim-
ische Energiewirtschaft, bevor Sie die Wintermonate in südlichen Gefilden genießen.
Aus einer Reise ins Ausland schließt die PVA offensichtlich automatisch Ihren Tod und stellt
die Überweisung Ihrer Pension  ein, sollten Sie sich nicht eine „Lebensbestätigung“
ausstellen lassen. Diese, samt einem gesonderten Formular muss dann binnen 6 Wochen,
wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt, in der Pensionsversicherungsanstalt eingelangt
sein, ansonsten die Auszahlung der Pension vorläufig eingestellt wird.

Schilda wie es lacht und lebt

Abgesehen vom präpotenten Ton den sich die PVA gegenüber Pensionsbezieher erlaubt,
ist diese gesamte Vorgangsweise eine Frotzelei. Dem „Erfinder“ dieser „Lebensbestät-
igung“ gehört die Ehrenstaatsbürgerschaft von „Schilda“ verliehen.
*****

2010-03-22
  

Wie viel ist Dr. Pilz ein Menschenleben wert?


Ausufernde Kriminalität

Seit Öffnung der Ostgrenzen wird Österreich regelrecht mit Kriminalität aus den ehemaligen
Ostblockländern überschwemmt. Einbrüche und Raubüberfälle stehen an der Tagesordnung.
Auch vor Mord wurde nicht zurückgeschreckt, wie einige traurige Beispiele jüngst vergang-
ener Zeit bewiesen haben.

(Fotoquelle: www.bundesheer.at)
Sinnvolle Aufgabe des Bundesheeres: Schutz der österreichischen Grenzen

Bericht des Rechnungshofes

In dem heute veröffentlichten Rechnungshofbericht ist zu lesen, dass von Dez. 2007 bis April
2009 rund 12.000 Soldaten im  Assistenzeinsatz, im östlichen Grenzraum eingesetzt waren. In
diesem Zeitraum wurden  2.246 Mal sicherheitsrelevante Wahrnehmungen  getätigt und in
enger Abstimmung mit den Behörden entsprechende Maßnahmen gesetzt.
Die Polizei hat 307 Mal Unterstützung des Bundesheeres angefordert. 51 Mal wurden lebens-
rettende Maßnahmen durch die Soldaten gesetzt. Also gesamt gesehen eine recht positive
Bilanz, die durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres zu verzeichnen ist.
Sicherheit kostet Geld und so ist auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres nicht gratis.
Die Kosten für die Grenzsicherung beliefen sich von Dezember 2007 bis April 2009 auf
rund 29,3 Millionen Euro.
Fairerweise muss aber gesagt sein, um die genauen Kosten des Assistenzeinsatzes zu be-
rechnen, müsste man jene Summe abziehen, welche durch die Soldaten ohnehin verursacht
werden, auch wenn sie nicht an der Ostgrenze  Assistenz leisten. Dies wurde aber im
Bericht des Rechnungshofes  verabsäumt.

Präventivmassnahme gegen Verbrechen

Eines steht auf jeden Fall fest, dass durch den Assistenzeinsatz des Bundesheeres eine
Präventivmassnahme geschaffen wurde, die sicher das eine oder andere Menschenleben
gerettet hat. Sicherlich haben die Soldaten an der Ostgrenze auch dazu beigetragen, die
ausufernde Kriminalität etwas einzudämmen.

Pilz sieht ein Fiasko

Da vernehmen wir doch mit Erstaunen, was der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz von
sich gibt. „Der Assistenzeinsatz ist ein Fiasko, und das wahre Ausmaß noch schlimmer als
wir dachten“, meint der Sicherheitsexperte der Gutmenschenpartei in einer heutigen APA-
OTS Aussendung.
Was Pilz wohl damit meint. Sieht er es vielleicht als Fiasko, dass noch nicht mehr Menschen
durch raubende Ostblockbanden umgebracht worden sind, weil diese doch etwas Hemm-
ungen haben, wenn sie sich schwerbewaffneten Soldaten gegenüber sehen.

Sicht aus der sicheren Wiener Politiker-Wohnung

Auch weist er darauf hin, dass der Assistenzeinsatz seit der Schengen-Grenzöffnung nicht nur
verfassungswidrig, sondern auch völlig sinnlos ist.  Na ja, Pilz wird die Sinnlosigkeit  dieses
Einsatzes sicherlich von seiner schwer gesicherten Wiener Wohnung aus  beurteilen können.
 
Vielleicht sollte er sich einige Wochen in ein Haus in der Ostgrenzen-Region einmieten. Mal
sehen, ob er dann nicht seine Meinung schnellstens ändert.
Und wenn Pilz schon so auf der Verfassung herumreitet, sollte er sich diese einmal genau
durchlesen. Denn die Verfassung gewährleistet unter anderem auch, den Schutz der Be-
völkerung.  Dieser wäre mit einer Beendigung des Assistenzeinsatzes nicht mehr gegeben.

Schutz von Menschenleben nicht notwendig

Pilz sieht die Kosten für diesen Einsatz, als zum Fenster hinausgeworfenes Steuergeld. Da
stellt sich für uns die Frage, was ist diesem Mann eigentlich ein Menschleben wert?  Mit
seiner heutigen Aussage, indem er für die Einstellung des  Assistenzeinsatzes plädiert,
nimmt er billigend in Kauf, dass  in Österreich Menschen beraubt, bestohlen und ermordet
werden können. Da klingen  die polemischen Hetzreden eines H.C. Strache wie eine Mär-
chenstunde, wenn man sich die geistigen Ergüsse des Dr. Peter Pilz anhört.

Alternative Eiserner Vorhang

Eine Alternative zum Assistenzeinsatz des Bundesheeres gäbe es noch. Sofortiges Dicht-
machen der Grenzen mit Grenzkontrollen und Wiedererrichtung des eisernen Vorhanges.
Das würde Kosten einsparen aber würde dem Grünen Pilz wahrscheinlich auch nicht ge-
fallen. Er hätte sicher ein Problem damit, dass räuberische Ostblockbanden nicht mehr
ungehindert nach Österreich einreisen könnten um ihre Straftaten zu begehen.

*****
2010-03-08 
 

SPÖ-Politiker in Steyr huldigten Naziverbrecher


Mengele-Abklatsch erfährt jahrelange Huldigung

Im Beitrag „Steyr glorifiziert Nazi-Arzt“ haben wir berichtet, dass in der oberösterreichischen
Stadt dem Mengele-Abklatsch, Robert Stigler mittels Strassennamen gehuldigt wird.  Das
erstaunliche daran ist, dass die Strassenbezeichnung nicht unter freiheitlicher Federführung
entstand.  

(Fotoquelle: www.ooenachrichten.at)

Dem Nazi-Arzt Stigler wurde jahrelang unter der SPÖ-Regierung gehuldigt

Erstaunliche Rechtfertigung

Noch erstaunlicher ist der Umstand, dass die seit Jahren in Steyr regierenden Sozialdemo-
kraten, jahrelange Proteste für diese Nazi-Huldigung einfach ignorierten. Als Rechtfertigung
wurde der Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung herangezogen.   In diesem
konnten keine wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des
Naziregimes gefunden werden konnten.

Und das bei einem Mann, der unter anderen an farbigen Kriegsgefangenen krankhafte und
perverse Studien durchgeführt hatte. Stigler hatte den Männern ohne Narkose mit Stichen
ins Brustbein,  Knochenmark für Untersuchungen entnommen.

Hut ab, vor den Grünen

Wir halten zwar die Grünen in den meisten Fällen für realitätsfremd, müssen ihnen aber in
diesem Fall, für ihren dauerhaften Einsatz Respekt zollen. Auf Grund ihres politischen
Drucks, sowie den der Medien, wird der braune Schandfleck in Steyr nun entfernt.

Dümmer geht’s wohl nicht mehr

Erstaunlich ist auch nun die neuerliche Rechtfertigung der Rathaus-SPÖ in der Stadt Steyr,
warum einem Naziverbrecher derartig gehuldigt wurde. Robert Stigler habe auch die Ge-
birgsbahre erfunden, welche vielen verunglückten Bergsteigern das Leben gerettet hat,
lautet nun das Argument der Stigler-Fans in den sozialdemokratischen Reihen.

Da ist es doch erstaunlich, dass  gerade aus den Reihen der Sozialdemokraten die Nazi-
keule gegen die BP-Kanditatin Barbara Rosenkranz geschwungen wird. Vielleicht sollten
sich so manche Genossen einmal in den eigenen Reihen umsehen.

*****

2010-03-07
  

Staatlich genehmigter Kindermord


Abtreibung in Österreich

In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist  im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar, 
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;

Dieser Paragraf ist unglaublich

Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.

So etwas gab es im Dritten Reich

Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht.  Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.

Allein der Verdacht genügt

Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.

Kindstötung bei seelischer Gefahr

Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
 Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.

Flittchen entscheiden über Tod oder Leben

Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.

Eugenische Indikation

Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.

Herzstich

Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind  die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.

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2010-02-03
  

Reisefreiheit für die Kriminalität


Erstaunlicher Banküberfall

Vor zehn Tagen soll ein älterer Herr in der  Wiener Innenstadt, ein Geldinstitut am Kärntner-
ring überfallen haben. Laut Aussage des Bankangestellten sprach ihn der unbekannte und
unmaskierte Mann derart undeutlich an, sodass er das Wort „Pistole“ verstand.

Nachdem er ihm mit den Worten „Und was soll ich jetzt machen?“ antwortete, beschimpfte
ihn der Unbekannte, drehte sich um und verließ die Bank.  Erst eine Stunde später beschloss
der Filialleiter, dass das ein versuchter Raub war, und verständigte die Polizei. Eine Groß-
fahndung wurde eingeleitet.
(Fotoquelle: www.oe24.at)
Nach ihm wurde irrtümlich als Bankräuber gefahndet

Das ganze war ein Irrtum

Auf Grund des veröffentlichten Fahndungsfoto war der vermeintliche Bankräuber schnell
ausgeforscht. Allerdings stellte sich nun heraus, dass der 79-jährige Pensionist gar nicht
im Sinn gehabt hatte, das Geldinstitut zu überfallen.

Er wollte den Bankangestellten lediglich nach dem Weg fragen und dieser verstand das
Wort „Pistole“. Na ja, ein älterer Mensch kann durchaus schon etwas unverständlich
sprechen. Auf jeden Fall fühlte sich der Kassier bedroht und löste dadurch eine Polizei-
aktion aus.

Menschen sind bereits übersensibilisiert

Nun dieser Vorfall ist sicher nicht alltäglich, beweist uns aber wie sensibel die Menschen
bereits geworden sind. Kein Wunder bei den an der Tagesordnung stehenden Einbrüche
und Raubüberfälle.

Offene Grenzen ermöglichen jedem Gesindel das ungehinderte Einreisen ins Bundes-
gebiet. Auch wenn sogenannte Gutmenschen die ganze Szenerie gerne herunterspielen
und kriminelle Taten mit Armut rechtfertigen, kann der derzeitige Zustand so nicht
aufrecht erhalten werden.

Maschinenpistole als Reisegepäck

Wie gefährlich offene Grenzen sind beweist ein Vorfall, der heute auf „ooe.orf.at“ zu
lesen ist. Bei einer zufälligen Routinekontrolle eines Busses auf der A8 bei Ort im Inn-
kreis, entdeckten Polizeibeamte eine Maschinenpistole samt Magazin, Munition und
einem Schalldämpfer.

Der Besitzer der Waffe, ein 33-jähriger Serbe und dessen Begleiter, gegen die in Öster-
reich ein Aufenthaltsverbot besteht, waren mit gefälschten Papieren unterwegs. Das
sie mit dieser Waffe nicht auf ein Schützenfest wollten, wird jedem klar sein.

Die einschreitenden Polizisten haben wahrscheinlich viel Glück gehabt, dass es ihnen nicht
wie ihrem Wiener Kollegen in Wien Ottakring erging, der bei einer Verkehrskontrolle von
einem Landsmann der Beiden angeschossen und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Rückkehr ist eine Frage der Zeit

Beide Männer wurden in Schubhaft genommen und wegen Urkundenfälschung sowie
illegalem Waffenbesitz angezeigt. Sie werden wahrscheinlich eine geringe Haftstrafe
in Österreich absitzen und dann abgeschoben werden.

Es wird vermutlich nur eine Frage eines geringen Zeitraums sein, bis diese dann wieder
nach Österreich einreisen. Dem neuen Abkommen über die Reisefreiheit zwischen Öster-
reich und Serbien sei es gedankt.

Misslungenes Experiment

Lässt man die jüngst vergangene Zeit der offenen Grenzen, in der sich die Kriminalität
explosionsartig vermehrt hat Revue passieren, stellt sich schon die berechtigte Frage wie
lange noch unsere verantwortlichen Politiker, diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.
Täglich wird das Eigentum, die Gesundheit und das Leben von in Österreich lebenden
Menschen, sowie die Gesundheit und das Leben von Exekutivbeamten bedroht.

Eigentlich war der Sinn von offenen Grenzen ein ganz ein anderer. Das Experiment Frei-
heit für alle, ist gründlich in die Hose gegangen. Lieber wieder mehrstündige Grenzwarte-
zeiten in Kauf nehmen, als jedem Gesindel eine unkontrollierte Einreise nach Österreich
zu ermöglich.

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2010-02-01
  

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