Ab wann werden Bürger(innen) zur Selbsthilfe greifen?
Im Beitrag „Einbrüche entlang der March ….“ haben wir den Leserbrief von Robert S. ver-
öffentlicht. Dieser berichtete über Einbrüche in Fischerhütten, in der Nacht vom 12. auf den
13. Mai 2012. Den Einbrechern fiel damals auch seine Hütte zum Opfer.
Robert S. scheint vom Pech verfolgt zu sein, denn nun wurde er innerhalb einer Woche zum
zweiten Mal Opfer der Einbrecher. Im Zeitraum vom 16. zum 19. Mai 2012 wurde seine am
Marchufer gelegene Fischerhütte wieder von kriminellen Gesindel heimgesucht.
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„Was beim letzten Hütteneinbruch nicht gestohlen wurde, das wurde jetzt beim zweiten Ein-
bruch gestohlen. Zwei Einbrüche innerhalb einer Woche, jetzt habe ich nicht einmal mehr
Zünder oder ein Messer in der Hütte, es ist alles weg. So kann es nicht weiter gehen“, so
Robert S.
Da geben wir Herrn S. Recht, denn so kann es wirklich nicht weitergehen. Den Fischern und
Anrainern an der March wird vermutlich früher oder später der Kragen platzen. Das könnte
bedeuten, dass diese zur Selbsthilfe greifen werden.
Dass Selbsthilfeaktionen die Gefahr einer Eskalation bergen, dürfte jedermann(frau) klar
sein. Ein solches Szenario kann jedoch nicht im Sinn des Gesetzgebers liegen und daher
sollte dieser schleunigst etwas unternehmen, um die Sicherheit und den Schutz des Eigen-
tums der Marchfischer und Marchanrainer zu gewährleisten, bevor diese für ihren Schutz
selber sorgen.
Sei es durch verstärkte Polizeipräsenz oder Bundesheereinsatz in der betroffenen Region,
nur geschehen muss etwas. Denn eines dürfen in Österreich lebende Personen vom Staat
erwarten: Nämlich dass dieser ihren Schutz für Leib, Leben und Eigentum gewährleistet.
Dämliche Aussagen wie „ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres ist verfassungswidrig“
oder dergleichen sind definitiv fehl am Platz.
***** 2012-05-19