Wieder eine Rathaussozialisten-Lüge


Wieder leere Versprechungen

Seit der unglückseligen rot/grünen Koalition auf Wiener Kommunalebene, scheint auch der
Wiener Bürgermeister begriffen zu haben,  dass der Stern der SPÖ endgültig im Sinken ist.
Daher betreibt er  – offenbar im Hinblick auf die Nationalratswahl 2013 – auf der Facebook-
Seite der SPÖ-Wien verstärkt Wahlwerbung.
 
Von den zahlreichen zum Großteil nicht ernstzunehmenden Versprechungen ist uns nach-
folgende ins Auge gestochen:
 
Screen: facebook.com
 
Über die Gemeindebauten, die bereits eigene Streitschlichtungsstellen wegen multikultureller
Auseinandersetzungen benötigen, wollen wir uns in diesem Beitrag nicht äußern.   Auch die
zum  Teil  bereits  nicht mehr finanzierbaren  „leistbaren Mieten“  wollen wir heute nicht be-
handeln.
 
Es ist die von Häupl an den virtuellen Pranger gestellte Privatisierung,  die in unserem heut-
igen  Beitrag Niederschlag findet.   Aus der  Facebook-Meldung des Wiener Bürgermeisters
kann  einwandfrei  geschlossen  werden,  dass  er kein Freund von Privatsierungen ist und
diese ablehnt.
 
Das erstaunt uns allerdings, denn offenbar weiß der Wiener Bürgermeister nicht was sich in
seiner  Stadt abspielt.   Da werden nämlich ganze Straßenzüge, die eigentlich Allgemeingut
sind privatisiert, wie dies unser nachfolgender Leserbrief samt Fotos dokumentiert.
 

Herr Herbert U. aus Wien schreibt uns folgendes:

Die APCOA hat einen öffentlichen Parkstreifen in unserer unmittelbaren Nähe angemietet,
dort Schilder aufgestellt,  die wie Werbeschilder aussehen, aber einen Hinweis auf  Besitz-
störungsklagen  beinhalten und ein Halte- und  Parkverbot aufgestellt,  das möglichst ver-
wirrend ist. Einschränkung per  Monat, Wochentag und Uhrzeit, damit ja  viele versehent-
lich dort parken.
 
 
Beinharte Konsequenz … wer auch nur ein paar Minuten in der Zeit der Gültigkeit des Halte-
und  Parkverbots  von  den  privaten  Parksheriffs  der  APCOA angetroffen wird, wird foto-
grafiert  und von einem ehrenwerten Anwalt der  APCOA mit Besitzstörungsklage bedroht.
Abzuwenden  nur,  wenn man sofort  EUR 175,-  einzahlt und eine Unterlassungserklärung
übermittelt.
 
Die  Frist  ist  zudem mit knapp über einer Woche so knapp gesetzt,  dass selbst die Besitz-
störungsklage  eine  mögliche  Konsequenz  sein kann  (die dann natürlich noch wesentlich
teurer ist.   Ich hatte diese Ehre und möchte damit verhindern,  dass die APCOA auch  mit
euch ein Geschäft macht.
 
Diese Aktion der  APCOA ist eindeutig darauf ausgelegt, Autofahrer massenhaft abzuzocken.
Das  hat mir mein Anwalt bestätigt.  Mittlerweile mietet die APCOA immer mehr Parkstreifen
in Wien an und treibt dort  dieses unwürdige Spiel. Und die Stadt Wien spielt dabei mit und
kassiert für die Pacht des Parkstreifens, der eigentlich öffentliches Eigentum ist. (Ende)
 

Der betroffene Straßenzug:

 
Abgesehen  von dem unwürdigen Schauspiel das die Firma  APCOA auf Kosten der ohnehin
leidgeprüften  Wiener Autofahrer(innen) betreibt fragen wir uns,  warum geht ein Straßenzug
– Allgemeingut –  in den Besitz einer Privatfirma über?   Diese Frage stellt sich nämlich für
uns  deshalb,  weil sich doch der  Wiener Bürgermeister gegen  Privatisierungen ausspricht.
So verkauft  er dies jedenfalls auf der Facebook-Seite der SPÖ-Wien.   Schaut ganz so aus,
als hätten wir die Rathaussozialisten bei einer ihrer zahlreichen Lügen inflagranti ertappt.
 
*****

2012-04-28
 

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
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2010-10-14
 

Der Rauchersheriff


Erstaunliches Hobby

Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. Wiener
Gemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.

Kalter Kaffee?

Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“
bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.

Die Sinnhaftigkeit

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag
„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.

Auf dem Kreuzzug

Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben die
Einhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.

Nicht beliebt

Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wieder
beschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht
den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.

Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.

Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren

wörtlich:

Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden:  Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,

dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde
ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von
Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch-
zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)

Nur keine Verantwortung tragen

Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.

Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-

nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato,
mehr oder weniger harmonisch miteinander.

Die EU macht es möglich

Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.

Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-

Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der
im Halteverbot parkte.

Stauni

  
2009-11-08
  

Inhalts-Ende

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