Wissenschaftler und Gesundheitsexperten verteidigen E-Zigarette


Forscher betonen gesundheitspolitische Chancen der E-Zigarette für die Raucherentwöhnung

 

Nach den jüngsten Todesfällen im Zusammenhang mit so genannten „E-Joints“ in den USA haben rund 50 Wissenschaftler und Gesundheitsexperten die E-Zigarette gegen Kritik verteidigt und den Unterschied zu „E-Joints“ betont. Im Rahmen der 2. Fachtagung „E-Zigaretten und ihre Bedeutung für Rauchentwöhnung“ an der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) verwiesen sie auf die gesundheitspolitischen Chancen, die die E-Zigarette für den Rauch-Stopp bietet – und stellten das deutlich geringere Gesundheitsrisiko im Vergleich zur herkömmlichen Tabakzigarette heraus.

 

Tagungsveranstalter Prof. Dr. Heino Stöver, Suchtforscher an der Frankfurt University of Applied Sciences: „Die Todesfälle in den USA sind bestürzend. Gleichwohl beobachten wir in der deutschen Öffentlichkeit eine sehr undifferenzierte Auseinandersetzung mit dem Phänomen. Denn Schuld tragen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen spezielle Substanzen, mit denen die THC-Öle der ‚E-Joints‘ gestreckt wurden. Die herkömmliche E-Zigarette hat damit gar nichts zu tun. E-Zigaretten-Liquids unterliegen in Deutschland einer strengen Regulierung. Gefahr geht dagegen vor allem von Flüssigkeiten und Geräten aus, die auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden.“

 

Tatsächlich biete die E-Zigarette weiterhin große Chancen für die Gesundheitspolitik. Die E-Zigarette, so die einhellige Meinung der anwesenden Tagungsreferenten, ermögliche es vielen Rauchern von der klassischen Tabakzigarette loszukommen. „Jährlich sterben in Deutschland mehr als 100.000 Menschen an den Folgen des klassischen Rauchens“, so Prof. Dr. Heino Stöver. „Das darf die Gesundheitspolitik nicht hinnehmen. Ziel muss sein, dass möglichst niemand mehr zur Tabakzigarette greift. Die E-Zigarette kann dabei helfen, da sie vielen Rauchern den Rauch-Stopp erleichtert und die Gesundheitsrisiken minimiert.“

 

Zu dieser und ähnlichen Einschätzungen kamen neben Prof. Dr. Heino Stöver zahlreiche weitere Referenten, die an der Fachtagung teilnahmen. Zu ihnen zählten unter anderem Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), Dr. Frank Henkler-Stephani vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), der Gesundheitsjournalist Dietmar Jazbinsek sowie Dr. Leonie Brose vom UK Centre for Smoking and Alcohol Studies, die über die Rolle der E-Zigarette in der britischen Gesundheitspolitik berichtete.

 

Im Rahmen der Fachtagung veröffentlichten die Wissenschaftler auch zwei Fachbücher: die zweite Auflage des 2018 erschienenen „Ratgeber E-Zigarette“ sowie das wissenschaftliche Werk „Potentiale der E-Zigarette für Rauchentwöhnung und Public Health“. Beide Bücher lassen sich in Kürze im Internet sowie im Fachliteraturhandel beziehen.

 

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2019-10-10


Warum plädieren stets nur Linke für eine Drogenfreigabe?


Klubobmann der Grünen Wien-Mariahilf orientiert sich

an verantwortungsloser Drogenpolitik der Portugiesen

In den letzten Jahren sind sogenannte Hanfläden wie die Pilze aus dem Boden geschossen
und  haben  sich  zu  einer  echten  Landplage  entwickelt.   Kinder fragen  ihre Mütter,  wenn
sie  an  einem  solchen Geschäft  vorbeigehen,  was da eigentlich verkauft wird.  Ob die ver-
legene  Ausrede wie:.. „Das  ist  ein  Blumengeschäft  und  da werden Zierpflanzen verkauft“
wirklich als glaubhaft ankommt,  wagen wird zu bezweifeln.
Fakt ist, dass schon die Kleinsten in aller Öffentlichkeit (auf Grund einer Gesetzeslücke)
mit  Drogen  konfrontiert  werden.  Aber nicht nur die Verkaufsläden sind es, die bereits
Kinder  in  Richtung  Drogenkonsum  hinführen.   Nein,  es sind  auch unverantwortliche
Politiker(innen) .– stets nur aus den  linken Fraktionen –. die permanent für die Freigabe
von Drogen plädieren.
Da werden obskure Argumente wie beispielsweise:. „es wird dadurch der Drogenhandel
unterbunden“ oder „dadurch gibt es weniger Kriminalität“ etc.  ins  Rennen geführt.  Das
ist  natürlich  völliger  Nonsens,  auch wenn der linke STANDARD,  in einem kürzlich er-
schienen Beitrag,  eine Drogenfreigabe schön zu schreiben versucht.
Konkreter  Anlassfall  ist  Portugal.   In diesem Land  wurden unverantwortlicher Weise
alle Drogen – also auch Kokain und Heroin – freigegeben.   Die Behauptungen,  dass
dort nun weniger Konsum, wenigerTote, weniger HIV/HCV-Ansteckungen und weniger
Kriminalität gäbe,  ist ins Reich der Märchen zu verweisen.
Der Klubobmann bei den Grünen Mariahilf, Oliver Schönsleben, scheint aber dieses
Märchen für bare Münze zu nehmen, wie sein Facebook-Eintrag dokumentiert.
Er  bezeichnet  die  unverantwortliche  Drogenpolitik sogar als „mutig“.   Auch seine
gestellte  Frage am Schluss seines Kommentars:. „Wie mutig ist Österreich?“. zeigt
seine Geisteshaltung. Ein Land, in dem sämtliche Drogen freigegeben werden, hat
keine mutige sondern eine völlig verantwortungslose und idiotische Drogenpolitik.
Also  stellen wir  die Frage: „Wird Österreich auch so verantwortungslos und idiotisch
sein?“ ..Wir hoffen nicht,  denn es genügt schon, dass sich  Raucher und Alkoholiker
mit  ihrem  Laster  an  der  Gesundheit schädigen.   Eine Freigabe von Drogen  hätte
einen ausufernden Drogenkonsum – mit dementsprechenden gesundheitlichen und
volkswirtschaftlichen Schäden – zur Folge.
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2016-08-19

VfGH kippt die Novelle zum Tabakmonopolgesetz


Das „Trafikmonopol“ für E-Zigaretten ist vom Tisch

Mit  seiner  Novelle  zum Tabakmonopolgesetz  hat  der Bundesgesetzgeber angeordnet,
dass E-Zigaretten Refills und Liquids ab Oktober 2015 ausschließlich in Trafiken verkauft
werden dürfen..nikoBlue, Österreich-Marktführer im  Bereich E-Zigaretten,  brachte darauf-
hin  einen  Antrag  auf  Aufhebung  der  betreffenden Bestimmungen des novellierten Ge-
setzes beim Verfassungsgerichtshof ein.
Mit Erfolg: Denn der VfGH hat nunmehr entschieden, dass die betreffenden Bestimm-
ungen  des  Bundesgesetzes  verfassungswidrig  sind  und  aufgehoben werden.  Das
„Trafikmonopol“ für E-Zigaretten ist somit vom Tisch.
Die  Aufhebung der wesentlichen Bestimmungen der Novelle zum Tabakmonopolgesetz
durch  den  VfGH,  „wegen Verstoßes  gegen  das  Recht  auf  Gleichheit vor dem Gesetz
sowie  das  verfassungsgesetzlich  gewährleistete  Recht  auf Freiheit der Erwerbsausüb-
ung“,  markiert einen großen  Erfolg für die gesamte Branche,  deren Mitarbeiter und alle
Konsumenten.   E-Zigaretten  Refills  und  Liquids  werden auch zukünftig außerhalb von
Trafiken erhältlich sein.
Wären  die nunmehr als verfassungswidrig erkannten Bestimmungen wie geplant in Kraft
getreten, wäre vielen rechtmäßig betriebenen Gewerbebetrieben die Existenzgrundlage
entzogen worden.   Darüber hinaus wären hunderte Arbeitsplätze mit einem Schlag ver-
nichtet  worden.    Ehemalige  Raucher,  die  es  mit   Hilfe  der  elektronischen  Zigarette
geschafft  haben,  von  ihrem  fatalen  Laster los  zu  kommen,  wären  dazu gezwungen
worden,  wieder Tabaktrafiken  zu  besuchen,  um sich dort ihre E-Zigaretten Refills und
Liquids zu kaufen.
„Der  Versuch der internationalen Tabakkonzerne,  den kleinen Herstellern und Händlern
von  E-Zigaretten  mit „herbeilobbyierten“ Vertriebsbeschränkungen Schaden zuzufügen,
ist kolossal gescheitert“, kommentiert Franz Seba, Gründer und Eigentümer von nikoBlue,
in  einer  ersten Stellungnahme... „Wir haben viel Zeit und Geld investiert,  um die Novelle
zu  bekämpfen.   Die an den Haaren  herbeigezogenen Argumente der Bundesregierung
waren  ausschließlich  auf die Wünsche und Bedürfnisse der Tabakkonzerne ausgerichtet,
die  sich  über  diesen  Weg der unliebsamen Konkurrenz namens E-Zigarette entledigen
wollten“, so Seba weiter.
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2015-08-03

Anzeigenflut droht


Denunziantentum und Vernaderung ist Tür und Tor geöffnet

Mit  der  geplanten  Einführung des generellen Rauchverbots wird es wieder eine
Unzahl von unsinnigen Anzeigen geben.  Nicht nur, dass dieses neue Gesetz die
Gastronomen  benachteiligt  und  am  Wirtschaften hindert.   Es wird,  wie in allen
Europäischen Ländern,  in denen ein generelles Rauchverbot eingeführt worden
ist,  zu  einem  Wirtesterben  kommen.   Abe r auch die,  die es sich noch leisten
können,  werden wieder mit einer  Unzahl von unsinnigen Anzeigen zu kämpfen
haben.
Bisher war es schon so, dass eine Gruppe selbsternannter Raucher-Sheriffs die
Gastronomen  terrorisiert  hat.  In den Jahren  2012 bis 2014 musste ein Drittel
der  eingegangenen   Anzeigen  sofort  wieder  eingestellt  werden,  weil  diese
ohne Substanz waren.  Dabei ging es hier nur um Raucher an sich.
Jetzt  wird  es  zusätzlich  Anzeigen von Anrainern und Bürgern geben,  da die
Raucher auf  die Straße ausweichen werden.  Außerdem sind die angedachten
Strafen nicht billig.  Wirte müssen 2.000 Euro zahlen und im Wiederholungsfall
können  es  sogar  bis  zu 10.000 Euro sein.   Aber auch die Gäste können mit
100 bis 1.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Dazu  heute  der  FPÖ-Abgeordnete  und  Vorsitzende  des parlamentarischen
Tourismusausschusses,  Mag.  Roman  Haider:.. „Man könne nur immer wieder
darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Gesetz um einen absoluten Unsinn
handelt.   Ich  verstehe  immer  noch  nicht,  warum  man  die  bisher gut funk-
tionierende   Lösung  nicht  beibehält  und  ein   vernünftiges  Nebeneinander
von Rauchern und Nichtrauchern zulässt.“
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2015-06-30

Bild der Woche 15/2015


Unmutsäußerung eines Rauchers?

Möglicherweise um seinen Unmut über das angekündigte Rauchverbot in der Gastronomie
kund zu tun,  deponierte  ein  unbekannter Täter in  Wien Ottakring,  zahlreiche Zigaretten-
stummeln  vor  dem  SPÖ-Sektionslokal  in  der  Klausgasse 44.   Oder  wurde die  „Tat“ gar
von frustrierten Genossen begangen, welche die ewigen Bevormundungen satt haben?
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2015-04-12

E-Zigarette: Bei der SPÖ geht scheinbar Geld vor Gesundheit


Sollen abtrünnige Tabakraucher wieder auf Kurs gebracht werden?

Wann greift jemand zur E-Zigarette? Nun, in 99,99 Prozent geschieht dies dann, wenn sich
jemand  das  Rauchen  abgewöhnen will.   In sehr vielen Fällen klappt dies auch und wenn
nicht,  dann erspart sich der E-Zigarettenbenützer zumindest die schwer gesundheitsschäd-
lichen Teer-Inhaltsstoffe,  die bei der Verbrennung einer echten Zigarette entstehen.
Zudem  ist  die  Verwendung einer E-Zigarette weit billiger.   Diese kostet in der einmaligen
Anschaffung  zwischen  20,- und 50,- Euro.   Ein 15 ml-Fläschchen  Liquid  schlägt sich mit
zirka 12,- Euro zu Buche. Mit diesem kommt man in etwa 10 Tage aus. Das beschert natür-
lich den Trafikanten und auch dem Staat finanzielle Einbußen.   Dem soll jetzt entgegenge-
wirkt werden.
Die rot-schwarze Bundesregierung will die E-Zigarette in Österreich mit Zwang unter Mono-
pol  stellen.   Die  Regulierung  soll  ab  1. Januar 2015  sowohl  für  nikotinfreie,  als  auch
nikotinhaltige Nachfülllösungen für elektronische Zigaretten, sogenannte Liquids, gelten.
Dass  es  hier  nicht  um  die  Gesundheit,  sondern offenbar rein ums Geld geht,  beweist die
Haltung des SPÖ-Wirtschaftssprechers und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschafts-
verbandes Österreich, Christoph Matznetter.  Dieser begrüßt die im Ministerrat beschlossene
Trafikpflicht von E-Zigaretten.
„Die  Änderungen  im Tabakmonopolgesetz erlauben Trafikanten,  elektronische Zigaretten
samt  Zubehör  zu  verkaufen.   Nicht  nur  aus  Gründen  der  Gesundheitspolitik  und des
Jugendschutzes  sehen  wir die Neuregelungen für die Gruppe der Trafikanten sehr positiv.
Indem  wir  das  Monopol  zum  Verkauf  der E-Zigaretten bei den ihnen ansiedeln,  stützen
wir auch ihre wirtschaftliche Existenz, die ohnehin gefährdet ist“,  so Matznetter.
Ins selbe Horn stößt der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Nieder-
österreich  (SWV NÖ),  Günter Ernst.   Dieser meint:.. „Der  Beschluss  der  Regierung, dass
E-Zigaretten  künftig  nur  mehr  in Trafiken erhältlich sind,  ist wichtig für die Lebensgrund-
lage der Trafiken.   Zugleich ist diese Entscheidung im Sinne des Jugendschutzes.“
Was  der  Verkauf von E-Zigaretten in Trafiken mit dem Jugendschutz zu tun hat,  erschließt
sich  uns  nicht.  Kein  Jugendlicher  greift  nämlich  zu  dieser  Entwöhnungshilfe für Tabak-
raucher.  Es ist nämlich nicht  „cool“  an einer E-Zigarette zu nuckeln.   Um  „cool“ zu wirken
bedarf  es schon einer echten Zigarette.   Dies wurde den Menschen nämlich jahrzehntelang
(bis zum Tabakwerbeverbot) von der staatlichen Tabakmonopolverwaltung in der Werbung
suggeriert.  Wer erinnert sich nicht an den Marlboro-Mann oder ähnliche Werbefiguren?
Das  Absurde  am  staatlich  verordneten  Verkauf  von E-Zigaretten inTrafiken ist aber, dass
man  entwöhnungswillige  Raucher  genau in jene Stätte lockt,  die sie eigentlich zu meiden
versuchen.    Wie  heißt  es  so  treffend  in  einer  alten Volksweisheit:.. „Der  Geist  ist  willig,
aber das Fleisch ist schwach.“ .Ein normal denkender Mensch – dem wirklich die Gesundheit
am Herzen liegt – würde ja auch nicht auf die Idee kommen, Menschen die sich das Alkohol
trinken abgewöhnen wollen,  ihre Ersatzmittel in einem Schnapsladen besorgen zu lassen.
Uns  kommt  es so vor als würde man damit spekulieren,  abtrünnige Raucher wieder zum
„Genuss“ von echten Zigaretten verführen zu wollen.   Damit würde wieder genügend Geld
in die Kassen der Trafikanten und des Staates gespült werden. Und sieht man sich die Aus-
sagen der SPÖ-Funktionäre Matznetter und Ernst an,  sehen wir uns in unserer Vermutung
bestätigt.
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2014-11-22

Die Macht der Tabaklobby


Das Ritual Rauchen

Rauchen ist ungesund, kostet viel Geld und stinkt. Außerdem werden nichtrauchende

Mitbürger(innen)  vom Tabakrauch belästigt und eventuell in ihrer  Gesundheit gefähr-
det. Diese Tatsachen wird wohl niemand bestreiten können.

 

Rauchen ist allerdings eine Sucht und eine Gewohnheit. Das wiederum bewirkt, dass
es Raucher(innen) sehr schwer fällt dem Glimmstängel Adieu zu sagen und ein nikotin-

freies Leben zu beginnen. Was haben Raucher(innen) nicht schon alles versucht von

ihrer Sucht loszukommen. Vom Nikotinpflaster über die Nicorette bis hin zur Hypnose

und Akupunktur.

 

In den meisten Fällen wurden die Raucher(innen) wieder rückfällig.   Beim Rauchen
gibt es nämlich noch einen zusätzlichen Faktor, nämlich das Ritual. Das beruhigende
Gefühl die Zigarette zwischen den Fingern zu halten, an dieser  ziehen zu können
und den warmen Rauch zu inhalieren ist  nicht nur Suchtverhalten, sondern ist auch
eine rituelle Handlung.

 

Denn würden Raucher(innen) tatsächlich nur jene Zigaretten rauchen die ihnen tat-
sächlich schmecken, kämen sie vielleicht auf fünf bis zehn Stück pro Tag. Das wäre
nach jeder Mahlzeit, zu jedem Tässchen Kaffee und die berühmte Zigarette danach.

 

Die E-Zigarette

Diesem Ritual  wird wohl kaum mit einem Nikotinpflaster oder einer Akupunktur ent-

gegenzuwirken sein.  Vor einigen Jahren kam die sogenannte  E-Zigarette auf den
Markt. Diese wird in Zigarillo- und Zigarettenform angeboten und kann mit Patronen
(Depots)  befüllt werden,  in denen sich  nikotinhaltige aber auch  nikotinfreie und
nicht aromatisierte Liquide befinden.

 

Ein kleiner wieder aufladbarer Akku steuert die Elektronik.  Im Inneren dieses elektron-
ischen Zigarettenersatzes befindet sich ein kleiner Keramikkörper, der sich nur während
des Zuges erwärmt.   Durch diese Erwärmung entsteht Wasserdampf der  Zigaretten-
rauch  simuliert. Der abgegebene Wasserdampf ist völlig geruchlos und verursacht auch
kein gesundheitsschädliches Passivrauchen anderer Mitmenschen.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Zusätzlich ist in der Spitze der E-Zigarette eine Leuchtdiode integriert,  die bei jedem
Zug rot aufleuchtet. Der Nikotinbedarf wird durch die Elektronik dosiert an den Raucher
abgegeben, sobald dieser an der Zigarette zieht. Durch den Rauch (Wasserdampf) und
das Aufleuchten der Zigarettenspitze, wird ein „echtes“ Rauchgefühl vermittelt. Damit
wird auch das rituelle Verlangen befriedigt.

 

Ob sich  starke Raucher(innen)  wirklich damit das  Rauchen abgewöhnen  können,
wagen wir nicht zu beurteilen.   Allerdings erscheint uns diese E-Zigarette zum Abge-
wöhnen sinnvoller als die nutzlosen, aber überteuerten Nikotinpflaster und Nicorette-
Staberln.

 

Kauft sich die Tabaklobby Experten?

Nun schrieb die Krone in ihrer gestrigen Ausgabe,  dass die EU diese E-Zigarette ver-
bieten will, da Experten vor der Schädlichkeit dieser warnen.  Offenbar hat ein Boom
auf dieses Utensil eingesetzt und dies dürfte der Tabaklobby nicht gefallen.  Es wäre
doch ein Malheur, wenn ein großer Teil der Raucher(innen) sich mit dieser E-Zigarette
tatsächlich das Rauchen abgewöhnt oder mit Hilfe dieses Ersatzes weniger raucht.

 

Also vermuten wir,  dass diese sogenannten  Experten von der  milliardenschweren
Tabaklobby gekauft wurden,  um vor der  Schädlichkeit der  E-Zigarette zu warnen.
Leider wurde vergessen hinzuweisen,  dass eine „echte“ Zigarette zigmal schädlicher
ist als dieses elektronische Ding. Denn bei der E-Zigarette inhaliert der  Raucher kein
Teer, wie bei den „echten“ Zigaretten.

 

In Österreich seit 2007 verboten

In der Kronen Zeitung stand weiter, dass sich die Hightech-Raucher in Österreich, in
einer rechtlichen Grauzone bewegen. Da hat die Autorin der Krone-Beitrags, Brigitte
Blabsreiter, leider recht. Denn in der Alpenrepublik dürfte die Tabakindustrie bereits
vor Jahren erkannt haben,  dass die E-Zigarette möglicherweise  wirklich dabei hilft,
sich das Rauchen abzugewöhnen.   Das hätte natürlich eine  Umsatzschmälerung
bedeutet und so wurde am  18. 04.07  vom Bundesamt für Sicherheit im Gesund-
heitswesen folgendes entschieden:

 

Dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen
wären.   Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher  Produkte ohne einschlägige
Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder
dem Medizinproduktehandel vorbehalten.

 

Der Pferdefuß an dieser Entscheidung ist jedoch, dass die E-Zigarette in Apothe-
ken nicht erhältlich ist. Daher bleibt den österreichischen Raucher(innen) welche
sich ihr Laster mittels E-Zigarette abgewöhnen wollen nur ein Weg.   Die mehr
oder weniger illegale Bestellung übers Internet.

 

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2011-08-15
 

Hanfwandertag


Grüne werben für Drogen

Die grüne Sozialsprecherin  Birgit Hebein fordert im Rahmen des heurigen internationalen
Hanfwandertages eine  Enttabuisierung  und  sachliche Diskussion  um tatsächliche  Wirk-
ungen und Folgen von Cannabis. So steht es wörtlich auf der Webseite von „DIE GRÜNEN
WIEN“.

Dass die grüne Sozialsprecherin Hebein die Demonstration von Drogenbefürwortern unter-
stützt, ist nicht weiter verwunderlich.  Immerhin fordern die Grünen  ja schon seit langer Zeit

die Gleichstellung  von Cannabis mit legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin.  Verwunder-
lich ist allerdings  die Tatsache,  dass sich  die Grünen  nun plötzlich  für Drogenprävention
einsetzen wollen. Das glaubt ihnen nämlich keiner.

Erstaunlich dass  Birgit Hebein  nicht  über  die  tatsächlichen  Wirkungen  und  Folgen von

Cannabis informiert ist. Dies schliessen wir aus der Tatsache, dass sie in der selbigen Aus-
sendung die Freigabe von Cannabis als Ziel nennt. Diese erstaunliche Aussage begründet
sie damit, dass durch die Freigabe eine Trennung des Cannabis-Handels von den Märkten
für andere Drogen sowie die Eindämmung der Beschaffungskriminalität stattfinden soll.

Ein derartig  unsinniges Plädoyer für die Freigabe von Cannabis haben wir noch nie gelesen.

Die Droge Cannabis ist am Markt derart günstig erhältlich, sodass diese mit einer eventuellen
Beschaffungskriminalität nicht in Verbindung gebracht werden kann. Allerdings richtet die an-
geblich so harmlose Droge,  schwere gesundheitliche Schäden an. Falls Frau Hebein nicht in
Kenntnis deren ist, wollen wir sie hiermit über die Auswirkungen des Genusses von Cannabis
informieren.

Die chronische Wirkung von Marihuana auf die Denkleistung

Die akute  Wirkung von Marihuana auf  Denkfunktionen ist bekannt  und in ihren wesentlichen
Ausprägungen  in  der wissenschaftlichen  Cannabisforschung unumstritten.  Anders  sieht es
aus mit möglichen langzeitigen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Denkfunktionen
durch einen langzeitigen Konsum.

Bisher  gibt es  erst eine  Längsschnittuntersuchung zu diesem  Thema aus dem Jahre 1999,
daneben eine Anzahl von Querschnittstudien, durch die man sich Antworten auf diese Frage
erhofft.

Zu den bekannten Erfahrungen des Cannabisrausches zählen Effekte auf Wahrnehmungs-
und Denkfunktionen.  Dazu gehören  Störungen des  Kurzzeitgedächtnisses,  der Konzent-
rationsfähigkeit  und  Aufmerksamkeit,  Veränderungen der Denkprozesse mit assoziativer
Lockerung,  Veränderung der  Wahrnehmung  sensorischer Reize  (Schmecken, Riechen,
Sehen, Hören, Tasten) und der Zeitwahrnehmung.

Diese Effekte  zählen zum  Teil zu den vom  Cannabiskonsumenten  erwünschten  Aspekten
des  Cannabisrausches  und  führen andererseits dazu,  dass  die Fähigkeit zur  Ausführung
von Tätigkeiten,  welche Konzentration,  Aufmerksamkeit und zielgerichtetes Denken erford-

ern,  wie beispielsweise  Autofahren oder  die  Bewältigung  anspruchsvoller  mentaler  Auf-
gaben, während des akuten Rausches herabgesetzt ist.
Quelle: Dr. Franjo Grotenhermen

Lungenschäden durch Cannabis

Langjähriger Cannabis-Konsum kann die Lunge schwer schädigen. Dies ist das Fazit
einer Studie des Universitätsspitals Bern.

Unter den Patienten, die in den letzten Jahren am Inselspital wegen Lungenkollaps (symp-
tomatischer spontaner Pneumothorax, SSP) und Lungenemphysem operiert werden muss-
ten,  befanden sich etliche junge  Menschen mit  fortgeschrittener Zerstörung  des Lungen-
gewebes.

Die Lunge bildet zuerst große Blasen,  danach platzt eine  dieser Blasen und die Lunge kol-

labiert,  weil sie wegen der ausgetretenen Luft nicht mehr genug Platz zum Atmen hat.  Die-
ses bullöse Lungenemphysem kam in dieser ausgeprägten Form früher bei jungen Patien-
ten nicht vor.

Prof. Ralph Schmid, Chefarzt und Direktor der Universitätsklinik für Thoraxchirurgie am Insel-
spital Bern, ging mit  seinem Team über zweieinhalb Jahren diesem Phänomen nach.  Seine
Studie  wird in diesen Tagen im European Journal of  Cardio-thoracic Surgery  (Europäische
Zeitschrift für Herz- und Thoraxchirurgie) veröffentlicht.

102 Patienten untersucht

17 der jungen SSP-Patienten – 16 Männer und eine Frau,  Durchschnittsalter 27,  alles Can-
nabis-Konsumenten – wurden  im Rahmen  der  Berner Studie  systematisch untersucht. Die
Forscher  sprachen  mit  den  Patienten,  durchleuchteten  den  Brustkorb  mit  Röntgen  und
Computertomographie,  studierten die  Krankengeschichte,  prüften die Lungenfunktion und
untersuchten Gewebeproben der Lunge im Labor.

Die gleichen Untersuchungen wurden an einer Kontrollgruppe von 85 Nicht-Cannabiskon-
sumenten  (Durchschnittsalter 24 Jahre)  durchgeführt.  Die Resultate  wurden danach  mit
jenen einer früheren Untersuchung an 75 SSP-Patienten verglichen.

 

Regelmässiger Cannabis-Konsum

Die  17 Untersuchten  hatten im  Schnitt während   8,8 Jahren  täglich 6 Joints  und  während
durchschnittlich  11,8 Jahren täglich  Zigaretten  geraucht.  Welche  der  inhalierten  schädig-
enden  Substanzen  im Rauch  für den  ausgeprägten Lungenschaden  verantwortlich ist,  ist
bisher unklar.  Nachgewiesen wurden  von den  Wissenschaftern  Cannabis-Fasern, die aus
den ungefilterten Joints direkt in die Lunge gelangen und dort als Entzündungsherde wirken.
In der  Kontrollgruppe mit  Patienten im  gleichen  Alter  trat kein  Lungenemphysem auf,  ob-
schon sich in dieser Gruppe 74 regelmäßige Tabak-Raucher befanden.
 
Prof. Schmids Fazit: „Die Dosis macht das Gift:  Wer jahrelang regelmäßig, insbesondere täg-
lich, Cannabis konsumiert, muss mit schweren Lungenschädigungen und Atembehinderung-
en rechnen. “ Angesichts der Verbreitung des  Cannabis-Konsums  warnt der Berner Thorax-
chirurg auch vor den gesundheitspolitischen bzw. finanziellen Folgen.
Quelle: Universitätsspital Bern

Informieren statt Drogenfreigabe fordern

Diese zwei Berichte, wie wir sie im Original (mit Quellenangabe) in unseren Beitrag kopiert
haben,  stammen von einem  namhaften  Arzt und  einer bekannten Klinik. Solche medizin-
ischen  Aussendungen  finden sich zahlreich  im  Internet.  Wir können  der  grünen Sozial-
sprecherin Birgit Hebein nur anraten, sich diese aufmerksam durchzulesen.

Auch allen  anderen grünen Politikern  oder sonstigen Volksvertretern dieses Couleurs, wel-

che dieses Rauschgift so verharmlosen und eine Legalisierung dafür fordern, kann ebenfalls
nur ans  Herz gelegt werden  sich mit  der Materie eingehend  auseinander zu  setzen.  Es ist
absolut verantwortungslos Werbung für Cannabis und Marihuana zu betreiben.

Eine Freigabe  der verbotenen  Droge Cannabis  würde zu einem sprunghaften Konsuman-

stieg führen  und hätte  fatale volksgesundheitliche  Schäden zur  Folge.  Angesichts der er-
staunlichen Drogenpolitik der Grünen fragen wir uns schon, wie regierungsfähig diese sind.
Denn die  Verharmlosung von Drogen und  deren Freigabeforderung  ist verantwortungslos
und kontraproduktiv.

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2011-05-05
 

Rauchen bald gratis?


Gastautoren-Beitrag

Heute sind wiederum ein paar Zigaretten um 20 Cent teurer geworden,
Zeit die  Hatz gegen Raucher  ein wenig mit dem  Rechenstift unter die
Lupe zu nehmen.  Als Quelle dient hierbei diese statistische
Stammlung:
http://www.infantologie.de/raucher/statistik.php
Also:
– „10 Zigarette am Tag verkürzen das Leben um 3 Jahre, 20 um 6 Jahre
und bei 2 Schachteln um 9 Jahre.“
– Die Kosten/Monat für Zigaretten belaufen sich bei 2 Schachteln/Tag
auf ca. 240 Euro.  Das macht im Jahr ca. 2.900,–Euro.
– die Mindestpension beträgt ca. 800,– Euro/Monat, macht ca. Euro
10.000,– Jahr.  In 9 Jahren sind das EUR 90.000,–.
– „ein Raucher verbraucht in seinem Leben etwa 5000 Euro mehr
medizinische Ressourcen als ein Nichtraucher.“
– somit bleiben EUR 85.000,– Euro Ersparnis für den Sozialtopf, wenn
jemand 2 Packungen/ Tag raucht.
  dividiert man diese  Ersparnis durch die  Kosten/Jahr ergibt das einen
Break-even von ca. 30 Jahren.   D.h. würde  der Staat die  Kosten fürs
Rauchen zur Gänze übernehmen, käme er erst nach 30 Jahren Gratis-
tschick an einen Punkt, wo es für den Staat teurer wird.
– daraus folgt,  dass Rauchen  staatlich gefördert  werden sollte – die
Leute sterben einfach früher und kosten den Staat in Summe daher
weniger Geld.
Mit besten Grüßen
Günther Richter
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2011-02-07
 

Gehirnschäden durch Nikotinentzug?


Auf ins sonnige Spanien

Unbestätigten  Meldungen  nach  soll  sich der  selbsternannte  Rauchersheriff,  Dietmar
Erlacher,  mit Expansionsgedanken tragen. Angeblich will er nun im rauchfreien Spanien
eine Filiale seiner  „Vernadertums GmbH und Co KG“  errichten.  Grund dafür ist die an-
gebliche Gesetzesuntreue der Spanier(innen), welche das rigorose Rauchverbot das seit
1.1.  dieses Jahres im Land des Stierkampfes besteht,  zum Großteil ignorieren und lustig
weiterpaffen.

Ob da die feurigen und impulsiven Spanier(innen) wirklich das geeignete Klientel für Diet-

mar Erlacher sind,  der schon im  gemütlichen  Österreich einige  „Watschen“  einstecken
musste, nachdem er zu aufdringlich geworden war?  Wir glauben, dass er sich dort höchs-
tens einen  Satz  heisse Ohren  einhandeln wird.  Aber  schlussendlich  muß jeder für sich
selbst entscheiden, was für ihn das Beste ist.

Finstere Verschwörungstheorie

Jedenfalls haben  wir uns  auf seiner  Webseite ungesehen.  Von  Expansionsabsichten ist
dort zwar keine Rede,  aber dafür  haben wir dieses  Posting vom  gestrigen Tag  gefunden.
Nachdem wir uns dieses mehrmals aufmerksam durchgelesen haben sind wir zur Meinung
gekommen,  dass dieser User dringend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte.  Um sich
eine  eigene  Meinung bilden  zu können,  wollen wir Ihnen dieses,  stellvertretend für zahl-
reiche andere schwachsinnige Postings auf dieser Homepage, zur Kenntnis bringen.


Screen: rauchersheriff.at

Da ortet dieser Mann doch tasächlich eine Verschwörung der nationalen und internationalen

Tabak-Drogen-Mafia und meint,  dass es allerhöchste  Zeit wäre  diese mit allen nur erdenk-
lichen und gebotenen Mitteln aufzudecken, zu entlarven und zu beseitigen.

Auch  ist  dieser  ernsthaft der  Meinung,  dass  sich  die  „Salzburger Nachrichten“  seines

selbstgestrickten Problems angenommen haben und verweist auf den Beitrag „Gesetz des
Schweigens aufbrechen“.


Screen: www.salzburg.com

Nachdem wir uns den Beitrag in den SN durchgelesen hatten, stellten wir uns die Frage, ob

Nikotinentzug eventuell dem Gehirn schaden kann.  Denn hätte sich der gute Mann zwecks
Konzentration ein Zigaretterl angesteckt, entspannt zurück gelehnt und den Artikel aufmerk-
sam gelesen,  hätte er feststellen  müssen dass dieser mit seinem  „Kopfproblem“  absolut
nichts zu tun hat.

Österreichische Lösung ist in Ordnung

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos sein.
Dass es ungesund ist,  stinkt und viel  Geld kostet ist unbestritten.  Jeder vernüftige  Mensch
müßte  daher von sich aus Nichtraucher sein.  Aber die Unvernunft  ist eben eine Schwäche
der Menschheit.

Wir finden die österreichische Lösung  des Raucher-Nichtraucherproblems,  welches immer
wieder von militanten Nichtrauchern verteufelt wird, ganz in Ordnung. Es ist durchaus Rech-

tens wenn in öffentlichen Gebäuden, Spitäler, Schulen odgl. ein absolutes Rauchverbot be-
steht.

Allerdings in Cafehäuser,  Beisln und Bars ist unserer Meinung nach ein  Rauchverbot nicht
angebracht. Das hat auch der Gesetzgeber so gesehen und eine gute Entscheidung getrof-

fen. In Lokalen bis 50m2  kann der Betreiber selbst entscheiden,  ob er Rauchen lassen will
oder aus seinem  Betrieb ein Nichtraucherlokal macht.  Bei Lokalen über diese  50m2 muss
eine  bauliche  Trennung vorhanden sein,  wenn es als Raucher- und  Nichtraucherlokalität
geführt wird.

So kommt jeder auf seine  Kosten und jeder  halbwegs vernüftige Mensch kann damit auch
leben. Dieser Frieden stört natürlich militante Nichtraucher, wie den Verfasser des obig an-

geführten Postings.  Er vermutet eine  Verschwörungstheorie der T abak-Mafia  und ist  fest
der irrigen Meinung,  dass sich sogar die Korruptions-Staatsanwaltschaft damit beschäftigt.
Das bringt uns zur sarkastischen Frage, ob Nikotinentzug eventuell Gehirnschäden hervor-
rufen kann?

*****

2011-01-05
 

Cannabis und Marihuana machen dumm


Die chronische Wirkung von Marihuana auf die Denkleistung

Die akute Wirkung von Marihuana auf  Denkfunktionen ist bekannt und in ihren wesentlichen
Ausprägungen  in der wissenschaftlichen  Cannabisforschung unumstritten.  Anders  sieht es
aus mit möglichen langzeitigen Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Denkfunktionen
durch einen langzeitigen Konsum.
Bisher  gibt es  erst eine  Längsschnittuntersuchung zu diesem  Thema aus dem Jahre 1999,
daneben eine Anzahl von Querschnittstudien, durch die man sich Antworten auf diese Frage
erhofft.
Zu den bekannten Erfahrungen des Cannabisrausches zählen Effekte auf Wahrnehmungs-
und Denkfunktionen. Dazu gehören Störungen des  Kurzzeitgedächtnisses, d er Konzent-
rationsfähigkeit  und  Aufmerksamkeit,  Veränderungen der Denkprozesse mit assoziativer
Lockerung,  Veränderung der  Wahrnehmung  sensorischer Reize  (Schmecken, Riechen,
Sehen, Hören, Tasten) und der Zeitwahrnehmung.
Diese Effekte  zählen zum Teil zu den vom  Cannabiskonsumenten  erwünschten Aspekten
des  Cannabisrausches  und  führen andererseits dazu,  dass  die Fähigkeit zur  Ausführung
von Tätigkeiten,  welche Konzentration,  Aufmerksamkeit und zielgerichtetes  Denken  er-
fordern, wie beispielsweise Autofahren oder die Bewältigung anspruchsvoller mentaler Auf-
gaben, während des akuten Rausches herabgesetzt ist.

Quelle: Dr. Franjo Grotenhermen

Lungenschäden durch Cannabis

Langjähriger Cannabis-Konsum kann die Lunge schwer schädigen. Dies das Fazit
einer Studie des Universitätsspitals Bern.

Unter den Patienten, die in den letzten Jahren am Inselspital wegen Lungenkollaps (symp-
tomatischer spontaner Pneumothorax, SSP) und Lungenemphysem operiert werden muss-
ten, befanden sich etliche junge Menschen mit fortgeschrittener Zerstörung des Lungen-
gewebes.
Die Lunge bildet zuerst große Blasen,  danach platzt eine dieser Blasen und die Lunge kolla-
biert,  weil sie wegen der ausgetretenen Luft nicht mehr genug Platz zum Atmen hat.  Die-
ses bullöse Lungenemphysem kam in dieser ausgeprägten Form früher bei jungen Patienten
nicht vor.

Prof. Ralph Schmid, Chefarzt und Direktor der Universitätsklinik für Thoraxchirurgie am Insel-
spital Bern, ging mit  seinem Team über zweieinhalb Jahren diesem Phänomen nach.  Seine
Studie  wird in diesen Tagen im European Journal of  Cardio-thoracic Surgery  (Europäische
Zeitschrift für Herz- und Thoraxchirurgie) veröffentlicht.

102 Patienten untersucht

17 der jungen SSP-Patienten – 16 Männer und eine Frau,  Durchschnittsalter 27,  alles Can-
nabis-Konsumenten – wurden im Rahmen der  Berner Studie  systematisch untersucht. Die
Forscher  sprachen mit  den  Patienten,  durchleuchteten den Brustkorb  mit Röntgen und
Computertomographie, studierten die Krankengeschichte, prüften die Lungenfunktion und
untersuchten Gewebeproben der Lunge im Labor.

Die gleichen Untersuchungen wurden an einer Kontrollgruppe von 85 Nicht-Cannabiskon-
sumenten (Durchschnittsalter 24 Jahre) durchgeführt. Die Resultate wurden danach mit
jenen einer früheren Untersuchung an 75 SSP-Patienten verglichen.
Regelmässiger Cannabis-Konsum.
Die  17 Untersuchten hatten im Schnitt während  8,8 Jahren täglich 6 Joints und während
durchschnittlich  11,8 Jahren täglich  Zigaretten geraucht.  Welche der  inhalierten schädig-
enden  Substanzen  im Rauch für den ausgeprägten Lungenschaden  verantwortlich ist,  ist
bisher unklar. Nachgewiesen wurden von den Wissenschaftern Cannabis-Fasern, die aus den
ungefilterten Joints direkt in die Lunge gelangen und dort als Entzündungsherde wirken. In
der Kontrollgruppe mit Patienten im gleichen Alter trat kein Lungenemphysem auf, obschon
sich in dieser Gruppe 74 regelmäßige Tabak-Raucher befanden.
 
Prof. Schmids Fazit: „Die Dosis macht das Gift:  Wer jahrelang regelmäßig, insbesondere täg-
lich, Cannabis konsumiert, muss mit schweren Lungenschädigungen und Atembehinderung-
en rechnen.“ Angesichts der Verbreitung des  Cannabis-Konsums warnt der Berner Thorax-
chirurg auch vor den gesundheitspolitischen bzw. finanziellen Folgen.

Quelle: Universitätsspital Bern

Unser Fazit

In Anbetracht unseres gestrigen Beitrags sahen wir uns veranlasst, unsere Meinung wissen-
schaftlich zu untermauern und haben im Web ein wenig recherchiert. Dabei haben sich un-
sere Thesen bezüglich Cannabis und Marihuana bestätigt.

Die zwei Berichte, wie wir sie im  Original in unseren Beitrag kopiert haben, stammen von
einem  namhafte  Arzt  und einer  bekannten Klinik.  Solche medizinischen Aussendungen
finden sich zahlreich im Internet. Wir können nur jedem Kiffer der gerade nicht stoned ist
anraten, sich diese durchzulesen.
Auch jene Grüne Politiker oder sonstige Volksvertreter dieses Couleurs,  die dieses Rausch-
gift so verharmlosen und eine Legalisierung dafür fordern,  kann nur ans Herz gelegt  wer-
den sich mit der Materie eingehend auseinander zu setzen. Es ist absolut verantwortungs-
los Werbung für Cannabis und Marihuana zu betreiben.
*****

2010-10-05
 

Nichtraucherschutz im Dritten Reich


Rauchen ist schädlich

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernünftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.

Gesetz ist in Kraft und das Vernadertum blüht

Seit 1.Juli ist es nun soweit. Das heftig umstrittene Gesetz zum Schutz der  Nichtraucher ist in
Kraft getreten.  Durch die Worte des  Gesundheitsministers  Alois  Stöger:  „Wenn Wirte das
Tabakgesetz nicht einhalten, wird es hohe Strafen geben. Dafür werde ich mich stark machen“
oder „Ich erwarte mir viele Anzeigen“, ist offensichtlich das befürchtete Vernadertum eingetre-
ten.

Seit der Einführung des Rauchergesetzes sind allein in Wien rund 4.500 Anzeigen gegen
Wirte erstattet worden, die sich nach Angaben der selbsternannten Rauchersheriffs nicht

an das Gesetz hielten.

Die Konkurrenz vernichten

Diese Anzeigen wurden vorwiegend von Berufs- oder Hobbydenunzianten erstattet, da die
Gaststätten von den  Ämtern kaum aktiv  kontrolliert  wurden.  Zirka 1.300  Lokalbetreiber
wurden mit Geldstrafen von durchschnittlich  1.000,- Euro belegt. Damit ist die Rechnung
des Gesundheitsministers voll aufgegangen.

Wer sind die Leute welche sich auf einmal bemüßigt fühlen, Anzeigen am laufenden Band
zu erstatten. Nun, ein Teil wird sich sicher aus der Konkurrenz rekrutieren. Denn so einfach

wird man kaum wieder einen Mitbewerber in die Pleite schicken können.

Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe wird empfohlen

Der überwiegende Teil sind offensichtlich Erscheinungen wie der allseits bekannte und
selbst ernannte Rauchersheriff Dietmar Erlacher. Diese Leute besuchen nun Lokale, die
sie vor dem  Inkrafttreten des  Gesetzes nie betreten hätten.  Ihr einziger Grund für ihren
Lokalbesuch ist es zu schauen, ob es etwas zum Vernadern gibt.

Unserer Meinung nach sollten diese Denunzianten unbedingt ärtzliche Hilfe in Anspruch
nehmen,  denn es  erscheint nicht normal  plötzlich Anzeigen gegen Lokalbetreiber zu
erstatten, in deren Lokale diese  Personen früher noch nie einen  Schritt gesetzt haben
und auch nicht setzen würden.

Alles schon da gewesen

Aber eine solche Anti-Raucher-Kampagne ist nichts neues, denn Adolf Hitler war ein mili-
tanter Nichtraucher. Und so wurde bereits im Dritten Reich eine Raucherhatz betrieben
und das Vernadertum gefördert. Unter diesem „Link“ finden Sie einen aufschlussreichen
Beitrag.

(Screen: wikipedia.org/)

Interessantes Sujet aus dem Dritten Reich

Fördergelder und Werbung sind kein Problem

Interessante Nebenaspekte dieser ganzen Angelegenheit sind aber, dass der Tabakanbau
mit EU-Gelder gefördert wird und in  Österreich die Firma  „Tobaccoland“  ganz ungeniert
Werbung für ihre Tabakprodukte betreiben darf.  

Ein Verbot für Tabakwerbung wäre wohl der erste Schritt, um das Gesundheitsempfinden der
Menschen zu stärken. Allerdings dürfte hier der Gesundheitsminister eine Nummer zu klein
sein, denn  Tobaccoland hat eine mächtige Lobby  hinter sich stehen.  So ähnlich dürfte es
sich auch mit der  Milch- und  Käseindustrie verhalten, als diese  bakteriell verseuchten
Käse auf den Markt brachten. Obwohl durch den Genuß einige Leute starben, sah Alois
Stöger nicht wirklich einen Grund zum Handeln.

Rechtfertigung für Bordellbesuch

Aber wieder zurück zum Thema des Rauchverbotes in Lokalen,  bei denen es wesentlich
leichter abzukassieren geht, als bei den mächtigen Lobbysten.  Für die denunzierenden
Nikotinrambos ergibt sich aus diesem Verbot ein gewaltiger Vorteil.

Ab sofort können Erlacher und Co ganz ungeniert ins Bordell gehen, denn auch dort be-
steht Rauchverbot. Im Namen des Nichtraucherschutzes können sie dann dort verweilen,
natürlich nur um zu sehen ob das  Rauchverbot auch wirklich eingehalten wird.  Damit
gibt es auch keine Diskussionen mit der Ehefrau oder Freundin, denn Kontrolle muß sein.

*****

2010-07-07
  

Schmuggeltschick


Die Kampagne

Gestern präsentierte Finanzstaatssekretär „Reinhold Lopatka“, dass ist jener Mann der
nicht stolz ist Österreicher zu sein, gemeinsam mit Hagen von Wedel,General-Manager
von Japan Tobacco International (JTI), die Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“.

Grund für diese Anti-Schmuggel-Kampagne ist die steigende illegale Einfuhr von Zigaret-
ten nach Österreich. Diese erfreuen sich in heimischen Gefilden immer grösserer Beliebt-
heit, da die Zigarettenpreise bei uns horrende Preise erreicht haben.

Die Fakten

Zur Schmuggelbekämpfung sind derzeit 146 Mann der Zollfahndung in Österreich im Einsatz.
Dazu kommen 19 ausgebildete Tabakspürhunde, deren Trefferquote bei Einsätzen bei beacht-
lichen 60 Prozent liegt.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46,4 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlag-

nahmt. Im Jahr 2008 lag die Zahl der Zigaretten, die vom Zoll sichergestellt wurden, bei 45,4
Millionen Stück. Größter Fall heuer: In einem LKW mit bulgarischer Zulassung wurden hinter
Cornflakes-Packungen 7,1 Millionen Stück Zigaretten entdeckt und beschlagnahmt.

Die Folder zur Kampagne  „Nein zu SchmuggelTschick“  liegen ab sofort in allen Trafiken

und allen Finanzämtern auf. Der Grund für diese Kampagne liegt eigentlich klar auf der Hand.
Durch den Zigarettenschmuggel entgehen dem Fiskus erhebliche Summen an Abgaben.

Dem Bürger und Wähler diese Wahrheit zu erklären ist natürlich in Zeiten wie diesen äußerst
schwierig. Als Finanzstaatssekretär hat Lopatka bedingungslos genickt, als sein Chef Josef
Pröll beschlossen hat, 2,3 Mrd. Euro dem Pleitestaat Griechenland als Kredit zu schenken.

Um die Gesundheit besorgt

Also probiert sich Lopatka wie ein ausgewachsener Politiker und gibt folgendes zum Besten.
Diese Zigaretten werden oftmals unter unhygienischsten Umständen in riesigen teilweise
unterirdischen Fabriken in China produziert.

In der Kampagne wird darauf aufmerksam gemacht, dass gefälschte Tabakwaren bis zu 60

Prozent mehr Teer, 80 Prozent mehr Nikotin und 130 Prozent mehr Kohlenmonoxid enthalten
als erlaubt ist. Daneben würden oft Zugaben wie Tierkot, Plastik, Milben oder Insekten, ja so-
gar Rattengift enthalten sein.

Wenn diese Meldung aus dem Gesundheitsministerium stammen würde, könnte man wen-

igstens dem Hintergrund dieser Verlautbarung Glauben schenken. Es soll den Rauchern
einfach die Lust auf ihr ungesundes Hobby vergällt werden. Da hätte diese Notlüge auch
seine Berechtigung.

Die Wahrheit liegt aber ganz woanders. Lopatka sorgt sich nur um die Abgaben, die durch

den Kauf von Schmuggelzigaretten nicht an den Fiskus gelangen. Die Gesundheit der Rau-
cher wird dem Finanzstaatssekretär in etwa so interessieren, wie wenn in China ein Fahrrad
umfällt.

Gruselmärchen

Apropos China, die bei uns erhältlichen Schmuggelzigaretten stammen defintiv nicht aus
dem Reich der Mitte. Diese werden in  ehemaligen Ostblockländern, mit Originalmaschinen
hergestellt.  Die verwendeten Tabake unterscheiden sich nicht von denen der  „offiziellen“
Zigarettenindustrie. Auch befinden sich weder Tierkot, Plastik, Milben, Insekten noch Ratten-
gift in den geschmuggelten Glimmstängeln.

Die Hersteller der Schmuggelzigaretten wollen ihre Ware verkaufen und nicht ihre Kunden

vergiften. Der einzige Faktor der dieser Tabakware fehlt ist die Abgabe an den Finanzminister.
Dadurch ergibt sich in dieser Causa eine einzige offene Frage: „Für wie dumm hält Lopatka
die heimische Bevölkerung eigentlich?“

*****

2010-05-22
  

Das Raucher-Gen


Beginn der Raucherkarriere

Haben wir bis jetzt geglaubt, dass der Beginn einer Raucherkarriere auf Grund jugendlicher
Unvernunft, gekoppelt mit Werbung der Tabakindustrie zusammenhängt, sind wir nun eines
Besseren belehrt worden.

Ein vom Raucher-Gen befallener Mensch

Es sind nicht Marlboro-Man und Casablanca-Idylle die Jugendliche zu ihren ersten Gehversu-
chen auf dem Nikotinpfad veranlassen, NEIN es ist einkörpereigenes Gen dass bestimmt ob
und wie viel jemand raucht.

Ein Gen ist schuld

Darf man einer heutigen Meldung auf http://tirol.orf.at/ Glauben schenken, ist das Rauchen
genetisch bedingt. In einer internationalen Studie, deren Leitung eine namentlich nicht ge-
nannte Wissenschafterin über hatte, wurde die sogenannte Genregion „15g25“ entdeckt.

Dieses Gen bestimmt, wie oft ein Raucher täglich zur Zigarette greift. Genauere Analysen
stehen allerdings noch aus. Auf jeden Fall steht fest, dass sich drei Gene in der Region
„15g25“ mit der Aufnahme von Nikotin befassen.

Was macht nun Rauchersheriff Erlacher?

Erstaunlich was die Wissenschaft so zu Tage fördert. Sollte dies wissenschaftlich fundiert
werden, haben es Berufs-Denunzianten a la Erlacher und Co in Zukunft schwer. Für gene-
tische Veranlagungen kann man nicht bestraft werden.

Dass ist natürlich alles Schwachsinn, denn was hat das Gen gemacht ehe das Tabakrauchen
in Europa eingeführt wurde. Und wieso gibt es eine doch beachtliche Anzahl von Personen,
welche sich das Rauchen abgewöhnt haben.

Vermutlich Tabakkonzern im Hintergrund

Folgt man dieser erstaunlich wissenschaftlichen Studie, wäre es möglich durch Willens-
stärke eine genetisch bedingte Sucht im eigenen Körper zu heilen. Wir glauben eher, dass
diese Studie von irgendeinem Tabakkonzern in Auftrag gegeben wurde, um irgendwelche
weitere Klagen abzuwenden.

*****

2010-04-26
  

Der Rauchersheriff


Erstaunliches Hobby

Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. Wiener
Gemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.

Kalter Kaffee?

Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“
bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.

Die Sinnhaftigkeit

Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag
„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.

Auf dem Kreuzzug

Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben die
Einhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.

Nicht beliebt

Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wieder
beschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht
den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.

Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.

Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren

wörtlich:

Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden:  Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,

dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde
ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von
Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch-
zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)

Nur keine Verantwortung tragen

Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.

Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-

nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato,
mehr oder weniger harmonisch miteinander.

Die EU macht es möglich

Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.

Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-

Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der
im Halteverbot parkte.

Stauni

  
2009-11-08
  

Suchtheilung durch Verbot???


Der Stein der Weisen?

Das Erfolgsrezept gegen die Spielsucht, glaubt der stellvertretende Parteivorsitzende
der SPÖ-Kärnten, Gesundheitsreferent LR Peter Kaiser gefunden zu haben, folgt man
einer heutigen  APA-Aussendung der SPÖ Kärnten.

Mit einem Verbot des „Kleinen Glücksspiels“ sollen jene Automatenspieler geheilt werden,
die ihrer Spielsucht erlegen sind. Durch die Verschrottung der rund 900 Spielautomaten,
die sich in diversen Kärntner Lokalen befinden, sollte sich das Problem erledigen.

Beschränkte Denkweise

Mit dieser Denkweise scheint ein Herr Kaiser nur innerhalb seines Hutrandes zu denken.
Verbote haben Suchtkrankheiten noch nie geheilt. Der beste Beweis dafür ist das Drogen
-verbot.

Verbote dienen zur Kriminalisierung

Dieser Satz soll nicht für eine Drogenfreigabe plädieren, sondern dient lediglich als
Beweis dafür, das Verbote weder heilen noch verhindern. Ein jeder Drogensüchtige be-
schafft sich seinen Stoff, obwohl es verboten ist und unter Strafe steht.

Ähnlich verhält es sich auch mit den in letzter Zeit umfangreich verhängten Rauch-
verboten. Wir wagen es zu behaupten, dass nur wegen des Rauchverbotes in der Lieb-
lingskneipe, kein Raucher das Rauchen aufgegeben hat.

Das Geschäft mit der Sucht

Zurück zu den Spielautomaten, die nach Ansicht des Herrn Kaiser auf den Schrottplatz
gehören. Er bezichtigt seine politischen Gegner BZÖ/ÖVP, nicht auf jährliche Ein-
nahmen von rund 7 Millionen Euro aus dem „Kleinen Glücksspiel“ verzichten zu wollen.

Laut seiner Aussage sollten Dörfler, Scheuch, Martinz, Tauschitz und Co, endlich
mehr Mut zum aufrechten Gang beweisen, anstatt mit dem Unglück tausender Kärntner-

(innen) Geschäft zu machen.

Verhinderter Don Quichotte?

Wirklich eine edle Gesinnung und mutige Aussage, die hier ein Herr Kaiser vertritt.
Da wäre es doch längst an der Zeit, in den eigenen Reihen aufzuräumen. Warum fährt
er nicht nach Wien und unterbreitet sein Ansinnen seinem Parteigenossen, dem Wiener
Bürgermeister Michael Häupl. Die Gemeinde Wien verdient nämlich ein Vielfaches der
Kärntner am „Kleinen Glückspiel“.

Die Realität

Nehmen wir einmal an, dass das „Kleine Glückspiel“ verboten wird. Glaubt Herr Kaiser
wirklich, dass mit diesem Schritt alle Spielsüchtigen geheilt sind. Was würde passieren,
wenn diese Form des Glückspiels untersagt wird?

Alle „Spielsüchtigen“ würden in die Arme der Austria Casino AG und der Firma Novomatic
getrieben werden. Diese beiden Konzerne würden von einem Verbot des „Kleinen Glück-

spiels“ fulminant profitieren.

Kurzsichtige Denkweise oder Absicht?

Unser Beitrag soll kein Plädoyer für das „Kleine Glückspiel“ sein, sondern lediglich auf die
kurzsichtige Denkweise des Politikers Peter Kaiser hinweisen. Es wäre aber auch möglich,
dass dieser bereits auf den Spuren des designierten EU-Kommissar „Johannes Hahn“
wandelt.
 
Stauni
  
2009-10-31
  

Grüne Politikerinnen für Alkoholkonsum

 

Alkoholverbot in Reisezügen?

Bei den österreichischen Bundesbahnen denkt man seit geraumer Zeit, über ein Alkohol-
verbot während der Zugfahrt nach. Das heißt aber nicht, dass ein Reisender im Speise-
wagen kein Bier mehr zum Essen erhält.
Es geht hier vorwiegend um den Alkoholkonsum von Personen, die sich zum Beispiel
während der Reise vor oder nach einem Fußballspiel  sinnlos betrinken und dann andere
Fahrgäste belästigen, die Waggons beschmutzen oder fremdes Eigentum beschädigen.
Es ist jene Spezies, die schon mit einem alkoholischen Getränk in der Hand, laut grölend
den Eisenbahnwaggon betreten. Wir finden, dass die ÖBB mit der geplanten Maßnahme
eines Alkoholverbotes rechtens handelt.

Reisende werden belästigt

Wie kommen andere Personen dazu, sich von Betrunkenen belästigen zu lassen. Selbst
die Raucher haben es zur Kenntnis genommen, dass sie mit ihrem Laster andere Reisende
behelligen und haben sich mit dem Rauchverbot abgefunden.
Also ist es auch einem Alkoholiker zuzumuten, dass er einige Zeit ohne Alkohol auskommt.
Wer nicht alkoholkrank ist, dem werden einige Stunden ohne geistige Getränke ohnehin
nichts ausmachen.

Was ist mit den Grünen los?

Es kann ja auch niemand mit einer Wodkaflasche in der Hand ein Flugzeug betreten. Also
warum soll das bei einem Personenzug nicht gelten. Das sehen die niederösterreichischen
Grünen offensichtlich nicht so.
Sie meinen, dass pünktliche Züge wichtiger wären als ein Alkoholverbot und unterstützen
unter dem hochgeistigen Motto „Mei Bier is net deppat“, das Online-Magazin „Oekonews“.

Erstaunliche Meinung

Auf dieser Webseite ist man der Meinung, dass ein Alkoholverbot in österreichischen Zügen,
die ÖBB besonders für junge Menschen noch unattraktiver machen würde. Da kann man
nur staunen, welche Meinung die Herrschaften von der österreichischen Jugend haben.

Grüne Politikerinnen für Alkoholkonsum

Aber mit dieser erstaunlichen Meinung ist „Oekonews“ nicht allein, den die grünen Damen
LAbg Amrita Enzinger und BRin Elisabeth Kerschbaum, dürften ebenso denken.
Anders ist es sonst nicht erklärbar, dass die beiden Politikerinnen bereits an Protestflaschen
basteln, welche sie am Freitag, den 23.10.09 um 10 Uhr bei der ÖBB Personenverkehrs AG,
1100 Wien, Wienerbergstraße 10, abgeben wollen.

Protestaktion

„Oekonews“ ruft nämlich an dieser Örtlichkeit und zu diesem Zeitpunkt, zu einer Protest-
aktion gegen das geplante Alkoholverbot in Zügen auf. Dabei sollen dem ÖBB-Management
diese Protestflaschen übergeben werden. Na ja, ob jene Person die sich diese Idee einfallen
hat lassen ganz nüchtern war, wollen wir bezweifeln.

Zwei verschiedene Paar Schuhe

Aber zurück zur Politik, bzw. deren erstaunliche Vertreterinnen. Es ist schon richtig, wenn
die ÖBB darauf hingewiesen wird, dass ihre Züge pünktlich verkehren sollen.
Was das allerdings mit einem geplanten Alkoholverbot wegen sinnloser Besäufnisse und den
daraus resultierenden Belästigungen anderer Reisender und Sachbeschädigungen zu tun hat,
ist mehr als undurchsichtig.

Bezug zur Realität verloren?

Aber vielleicht haben sich die grünen Politiker bereits so an ihre komfortablen und PS-starken
Dienstautos gewöhnt, sodass sie keine Erinnerung mehr daran haben, wie es ist im Zug zu
reisen und von einem oder mehreren Betrunkenen belästigt zu werden.

Unterstellung

Denn den Jugendlichen zu unterstellen, dass für sie das Bahnfahren noch unattraktiver wird,
wenn man keinen Alkohol dabei trinken kann, ist gerade einer Ökopartei wie den Grünen
nicht würdig.
Also hoffen wir das die beiden Damen LAbg Amrita Enzinger und BRin Elisabeth Kerschbaum,
nur um des protestieren Willen, die Protestaktion von „Oekonews“ unterstützen.

Bitte Rücktritt nicht vergessen

Das wäre noch verzeihlich, denn so etwas ist man von den Grünen ohnehin gewöhnt. Sollten
die beiden grünen Politikerinnen jedoch tatsächlich die Meinung dieses Online-Magazins
teilen, wäre es angebracht wenn sie sich aus ihren politischen Funktionen zurückziehen.
Stauni
  
2009-10-22
  

Berufsdenunziant Nikotinsheriff

Schwachpunkt Mensch    

    
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
   
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare 
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“

20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“

Jeder Verantwortliche kann bestraft werden

Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.

Raucherverbot auch im Bordell

Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.

Weites Betätigungsfeld

   
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni

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