VfGH kippt die Novelle zum Tabakmonopolgesetz


Das „Trafikmonopol“ für E-Zigaretten ist vom Tisch

Mit  seiner  Novelle  zum Tabakmonopolgesetz  hat  der Bundesgesetzgeber angeordnet,
dass E-Zigaretten Refills und Liquids ab Oktober 2015 ausschließlich in Trafiken verkauft
werden dürfen..nikoBlue, Österreich-Marktführer im  Bereich E-Zigaretten,  brachte darauf-
hin  einen  Antrag  auf  Aufhebung  der  betreffenden Bestimmungen des novellierten Ge-
setzes beim Verfassungsgerichtshof ein.
Mit Erfolg: Denn der VfGH hat nunmehr entschieden, dass die betreffenden Bestimm-
ungen  des  Bundesgesetzes  verfassungswidrig  sind  und  aufgehoben werden.  Das
„Trafikmonopol“ für E-Zigaretten ist somit vom Tisch.
Die  Aufhebung der wesentlichen Bestimmungen der Novelle zum Tabakmonopolgesetz
durch  den  VfGH,  „wegen Verstoßes  gegen  das  Recht  auf  Gleichheit vor dem Gesetz
sowie  das  verfassungsgesetzlich  gewährleistete  Recht  auf Freiheit der Erwerbsausüb-
ung“,  markiert einen großen  Erfolg für die gesamte Branche,  deren Mitarbeiter und alle
Konsumenten.   E-Zigaretten  Refills  und  Liquids  werden auch zukünftig außerhalb von
Trafiken erhältlich sein.
Wären  die nunmehr als verfassungswidrig erkannten Bestimmungen wie geplant in Kraft
getreten, wäre vielen rechtmäßig betriebenen Gewerbebetrieben die Existenzgrundlage
entzogen worden.   Darüber hinaus wären hunderte Arbeitsplätze mit einem Schlag ver-
nichtet  worden.    Ehemalige  Raucher,  die  es  mit   Hilfe  der  elektronischen  Zigarette
geschafft  haben,  von  ihrem  fatalen  Laster los  zu  kommen,  wären  dazu gezwungen
worden,  wieder Tabaktrafiken  zu  besuchen,  um sich dort ihre E-Zigaretten Refills und
Liquids zu kaufen.
„Der  Versuch der internationalen Tabakkonzerne,  den kleinen Herstellern und Händlern
von  E-Zigaretten  mit „herbeilobbyierten“ Vertriebsbeschränkungen Schaden zuzufügen,
ist kolossal gescheitert“, kommentiert Franz Seba, Gründer und Eigentümer von nikoBlue,
in  einer  ersten Stellungnahme... „Wir haben viel Zeit und Geld investiert,  um die Novelle
zu  bekämpfen.   Die an den Haaren  herbeigezogenen Argumente der Bundesregierung
waren  ausschließlich  auf die Wünsche und Bedürfnisse der Tabakkonzerne ausgerichtet,
die  sich  über  diesen  Weg der unliebsamen Konkurrenz namens E-Zigarette entledigen
wollten“, so Seba weiter.
*****
2015-08-03