Ein turbulentes Wochenende


Großes Medieninteresse an Beiträgen von ERSTAUNLICH

Die  Urlaubsmonate müssen nicht immer einem  medialen Sommerloch gleichen.  Diese
Erfahrung haben wir vergangenes Wochenende gemacht.  Zuerst konnten wir die selbst-
ernannten  Moralapostel-Webseite  „mimikama.at“  (Verein zur Aufklärung über Internet-
missbrauch)  einer dreisten Lüge überführen.   Tja,  da dürfte der eigene Slogan:  „Zuerst
denken, dann klicken!“  bei den Herrschaften wohl nicht beachtet worden sein.
Dann  berichteten  wir  über  den  Klubobmann der Grünen-Mariahilf,  Oliver Schönsleben,
welcher einer unverantwortlichen Drogenpolitik das Wort sprach.   Anlassfall  war  Portugal,
wo auch  Drogen wie Kokain und Heroin legalisiert wurden.   Auf unseren Beitrag reagierte
die Tageszeitung ÖSTERREICH.
Und  dann  war  noch  der   stellvertretender  Vorsitzende   der  SPÖ Langenzersdorf,  Dr.
Christoph Baumgärtel, welcher den Volks Rock’N’Roller, Andreas Gabalier, aufs Übelste
beschimpfte. Hier war das Medieninteresse derart groß, sodass sich unser Beitrag inner-
halb weniger Stunden nach Erscheinen,  von „vol.at“  bis  „salzburg24.at“  verbreitete.
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2016-08-22

Die unangenehme Wahrheit


Gibt es schon ein Sommerloch bei der NÖN?


Mit  der  Schlagzeile:.. „Wieder  Eklat um  FP-Politiker im Bezirk Gänserndorf“ .titelte die
NÖN  heute einen Beitrag auf ihrer Internetplattform.   Der (Noch?)Kriminalbeamte und
selbsternannte Datenforensiker aus Linz, Uwe Sailer, verlinkte den NÖN-Beitrag selbst-
verständlich auf seiner Facebook-Seite,  handelt es sich doch um einen FPÖ-Politiker.

Nun, was hatte sich  Steindl zu Schulden kommen lassen?  Gehörte sein Großvater gar
der  Waffen-SS  an,  sowie  der von den Linken so hochgelobte  (kürzlich verstorbene)
Günter Grass?  Mitnichten, er ließ lediglich mit zwei Facebook-Postings (nachfolgender
Screenshot)  seinem berechtigten Unmut freien Lauf und schrieb das,  was sich mit an
Sicherheit  grenzender  Wahrscheinlichkeit  zigtausende  Autofahrer(innen)  tagtäglich
denken, wenn sie dieTangente benützen.
Screen: facebook.com (Account: Herbert Steindl)
Was  an  diesen  Postings  ein Eklat sein soll,  erschließt sich wahrscheinlich nicht nur uns
nicht.   Aufregung  scheint  nur  beim  Autor des  NÖN-Beitrags ausgelöst worden zu sein.
Aber  möglicherweise  herrscht  bei der NÖN schon ein vorgezogenes Sommerloch.  Wir
baten  Herbert  Steindl  um  eine  Stellungnahme  und dieser antwortete uns prompt wie
folgt:
Laut  ASFINAG  nutzen  täglich  bis  zu  200.000 Fahrzeuge die Pendler von denen alle die
Stauhölle   aufgrund  der   vollkommen  verfehlten   Verkehrspolitik  in  und  um  Wien.  Da
haben  sich  sicherlich  unzählige  Autofahrer  schlimmeres  oder  zumindest  ähnliches ge-
dacht.   Wer sich nun daran stört,  dass ich deutlich  anspreche was nun mal unwiderlegbar
Fakt ist, hat vermutlich diese Problematik nicht die seinen Lebensalltag massiv einschränkt.
Ich  stehe  zu  meiner  Aussage auch jetzt im Nachhinein,  die Querung durch die Lobau ist
längst überfällig!
Unser  Fazit:   Es  bereitet  offensichtlich einigen Leuten Kopfschmerzen,  wenn jemand
die  unangenehme Wahrheit offen ausspricht bzw. schreibt.   Und wenn dies noch dazu
ein FPÖ-Politiker ist,  dann wird es in gewissen Kreisen sogar als Eklat gewertet.
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2015-04-15

Hellseher im Kommissariat Favoriten


Strafmandat für Langsamgeher

Ein  23-jähriger  Salzburger soll  40 Euro Strafe zahlen,  weil er in der  Stadt Salzburg
in der Nacht vom  10. auf den 11. Juni  offenbar zu langsam die  Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.

Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des  Langsamgehers aufzunehmen.  Fünf Polizisten  für das Aufnehmen

der  Daten  des Langsamgehers  finden  wir  schon etwas erstaunlich.  Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.

Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?

„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen  Verhaltens  als Fußgänge r nach Paragraf  76/Absatz 5  der Straßen-
verkehrsordnung“,  so  der  Sprecher  der  Salzburger  Polizei,  Mario Rieder.  Dieser
Paragraf  besage,  dass  Fußgänger  die  Fahrbahn  in angemessener  Eile  zu  über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)

Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist.  Offenbar sieht hier die  Salzburger Polizei einen
Unterschied.  Aber was soll’s,  Beamte haben  eben eigene  Auffassungen  wenn es

um das Abstrafen von Bürgern geht.

Unsere Sommerloch-Story

Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten.  Wir  haben  ein Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder Parksheriff)  in
petto.  Diese(r)  hat  tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.

Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-

verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.



Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten  des  Lenkers  möglich  war  und  das  Vergehen  geringfügig  ist.  Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.

In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen

erstaunlich.  Herrn E.  wird vorgeworfen  die Alarmblinkanlage  verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.  

Herr E.  schrieb uns dazu:  „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für  die  Einschaltung  der  Warnblinkanlage  vorlagen?  Ich habe  nicht  einmal  einen
Polizisten gesehen,  geschweige denn  wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“

Hellseher unter den Beamten

Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.



Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden.  Dieses hat auch den Vorteil,  dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.

Wir sind  schon jetzt  darauf gespannt  wie ein  Straßenaufsichtsorgan  (Polizist oder
Parksheriff)  im Vorbeigehen-  oder Fahren  erahnen konnte,  dass die Warnblinkan-
lage  ungesetzlich eingeschaltet war,  obwohl  er/sie  den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.

Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.

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2011-07-19
 

Die Nudelsieb-Affäre


Die Hintergründe

Gestern hatten  wir  noch  den leisen Verdacht gehegt,  dass die  Nudelsieb-Aktion  eine
Zeitungsente sein könnte. Das war sie ganz und gar nicht. Sie sollte vielmehr aufzeigen,
dass mittelalterliche religiöse Privilegien  im 21.Jahrhundert nichts mehr verloren haben.
Die Webseite  „www.kirchen-privilegien.at“  hat diesbezüglich  nachfolgende Presseaus-
sendung verfasst.

Wie es kam,  dass ein  Führerschein-Foto des  Unternehmers Niko Alm mit Nudelsieb auf

dem Kopf von der Behörde akzeptiert wurde – Niko Alm, Atheist und Mitinitiator des Volks-
begehrens  gegen Kirchenprivilegien, ist bekennender Pastafari und hat 3 Jahre lang um
sein Recht auf einen Identitätsausweis mit Nudelsieb am Kopf gekämpft.

Der Pastafarianismus  wurde 2005 vom  US-Physiker Bobby Henderson gegründet,  Gott-

heit ist das Fliegende Spaghettimonster. Niko Alms Sondergenehmigung hat dieser Tage
großes mediales Aufsehen erregt.  Allerdings kann jeder das Privileg  einer konfessionel-
len Kopfbedeckung am Passfoto in Anspruch nehmen.

Beweis darüber, wie absurd Kirchenprivilegien heute sind

Niko Alm möchte aufzeigen, dass religiöse Privilegien vielfach aus dem Mittelalter kommen,
oft skurril sind und im 21. Jahrhundert endlich beendet werden müssen.


Screen: http://blog.alm.at/

Alles über das Recht aufs Nudelsieb und den seit heute laufenden Wettbewerb „Pimp your
Head“ –  zeig die kreativste  konfessionelle Kopfbedeckung,  präsentiert von den Initiatoren

des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien.

Mit dabei: Univ. Prof. Heinz Oberhummer, Physiker und Wissenschaftskabarettist, Mitinitiator

des Volksbegehrens gegen Kircheprivilegien.

PK und Fotoshooting

Datum:   14.7.2011, um 08:30 Uhr
Ort:         Café Prückel (Luegerplatz)
               Stubenring 24, 1010 Wien
Url:        www.kirchen-privilegien.at

Rückfragehinweis und persönliche Anmeldung:
FJ PUKARTHOFER PR, +43-664-4121491,
info@purkarthofer-pr.at

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2011-07-13
 

Das fliegende Spaghettimonster


Pastafarianismus

Das  „Fliegende Spaghettimonster“  (englisch Flying Spaghetti Monster, kurz: FSM) ist die
Gottheit einer im Juni 2005 vom US-amerikanischen Physiker  Bobby Henderson gegrün-
deten Religionsparodie, die in Anspielung auf die Rastafari den Namen Pastafarianismus
trägt. (Quelle: Wikipedia) Weiterlesen…….

Bis dato  war uns eine fliegendes  Spaghettimonster als Gottheit unbekannt.  Wie gesagt
bis jetzt,  denn heute wurden  wir auf Grund eines Artikels auf der Webseite  „wien.orf.at“
eines Besseren belehrt.

Kurzer Themenwechsel

Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen zulässig.
In diesem  Fall gilt das Gesicht muss von der  unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar
sein.  Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.  So steht es es auf der Web-
seite  www.passbildkriterien.at“  unter Punkt 9.

Es dürfen keine anderen Gegenstände als der Kopf auf dem Foto sein.  Der Hintergrund
muss einfärbig hell sein. Freundlich schauen ist nach wie vor erlaubt. Dieser Satz ist auf

der Webseite  „www.scheckkartenfuehrerschein.at“  zu lesen.

Selbst wenn  die Bedingung für  ein Führerscheinfoto lautet,  dass keine anderen Gegen-
stände als der Kopf auf dem Foto sein dürfen nehmen wir an, dass dies nicht für religiöse

Kopfbedeckungen gilt, sofern das Gesicht erkennbar ist.

Religiöse Kopfbedeckung

Nun zurück zum Thema. Welche Kopfbedeckung wird wohl dem  fliegende Spaghettimon-
ster der Pastafariani-Anhänger zur Ehre gereichen? Ein Nudelsieb natürlich. Denn Nudel-
siebe und Spaghetti stehen irgendwie in einem ursächlichen Zusammenhang.

Das veranlasste  den Wiener Unternehmer und  bekennende Atheist Niko Alm, der ein An-
hänger des  Pastafarianismus und  somit des  fliegenden Spaghettimonsters ist dazu,  sich
für sein Führerscheinfoto mit einem Nudelsieb auf dem Kopf ablichten zu lassen. Er reichte

dieses Foto auch am Verkehrsamt ein.

Doch statt dem ersehnten rosa Schein flatterte dem Spaghettimonster-Anhänger eine Vor-

ladung zum  Amtsarzt ins Haus. Der wiederum stellte fest, dass Alm „psychisch befähigt“
sei, ein Auto zu lenken.  Möglicherweise gehört der Herr Doktor ebenfalls dieser Sekte an.

Laut  „wien.orf.at“  erhielt Alm nach mittlerweile drei Jahren, den von der Polizei bewilligten

Führerschein.  Vom  Verkehrsamt  war heute niemand  für eine  Stellungnahme  erreichbar.
Wir sind uns nicht sicher ob diese Story echt oder eine Zeitungsente ist. Sollte sie eine Ente
sein, dann ist sie eine erstaunliche Befüllung des Sommerlochs.

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2011-07-12
 

Sommerloch beim Standard?


Uralt-Story beim Standard

Offenbar ist bei der rosaroten Gutmenschen-Zeitung bereits das Sommerloch ausgebrochen.
Denn anders können wir uns nachfolgenden Beitrag (der heute online gebracht wurde) nicht
erklären.


Screen: „Der Standard“ – weiterlesen…..

Über diese staatlich subventionierte Prostitution hat das Online-Magazin „ERSTAUNLICH“
bereits am 23.November 2010 berichtet.


Weiterlesen……

Erstaunlich ist nur die Tatsache geblieben, dass man mit solchen Geschäften noch immer
viel Geld verdienen kann und dass es sogar dafür weiterhin staatliche Subventionen gibt.

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2011-06-14
 

Bankgeheimnis vs. Parteispenden


Wettbewerb in Leichenschänderei

Wie  bereits hinlänglich  bekannt ist, soll der tödlich verunglückte  Kärntner Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider, 45 Millionen Euro aus dunklen Kanälen nach Liechtenstein geschleust haben.
Dies ist zumindest einer Exklusiv-Story des Nachrichtmagazins „Profil“ zu entnehmen.

Daraufhin ging ein Aufschrei durchs Land und diverse Politiker und solche die es gern sein
wollen, ereiferten sich in einem Wettbewerb der Leichenschänderei. Denn ausser dem Profil-
Beitrag, gab und gibt es keinerlei Anhaltspunkte ob diese Story überhaupt der Wahrheit ent-
spricht, oder nur eine Sommerloch-Ente ist.

Wir trauen dem Profil-Artikel nicht

Dass im Nachrichtmagazin „Profil“ desöfteren Artikel zu lesen waren die nicht den Tatsachen
entsprachen,  beweist sich in etlichen  Entgegnungen und  diversen Klagen.  Sollte sich die
Haider-Lichtenstein-Story als Erfindung herausstellen, wird „Profil“ vermutlich Glück haben,
denn Tote können nicht mehr klagen.

Wir haben uns in dieser Angelegenheit absichtlich in Zurückhaltung geübt, denn es ist nicht
unsere Art über  unbewiesene  Tatsachen zu berichten  oder diese zu kommentieren.  Auch

finden  wir diese Art der Leichenschänderei verwerflich,  denn Tote können  sich nicht mehr
wehren.

Roter Politnachwuchs bringt sich ein

Allerdings hat uns eine heutige Presseaussendung der Sozialistischen Jugend Österreichs
(SJÖ) doch dazu veranlasst, einige Zeilen zum Anlassfall zu verfassen. Dabei geht es nicht
um die angeblich verschwundenen Haider-Millionen, sondern darum aufzuzeigen wie sich
der Rote Politnachwuchs in das Geschehen einbringt.

„Die  aktuell öffentlich  gewordenen Verstrickungen  rund um  BZÖ und  FPÖ zeigen einmal

mehr, dass das Bankgeheimnis dringend fallen muss“,  fordert  Wolfgang Moitzi, seines Zei-
chens Vorsitzender der SJÖ.  Wenn der  SJÖ-Vorsitzende mit den Verstrickungen die unbe-
wiesenen  Behauptungen im „Profil“ meint,  befindet er  sich mit den  Leichenfledderern in
bester Gesellschaft . Mit seriöser Politik hat dieses Aussage jedenfalls nichts zu tun.

Moitzi der Bankspezialist

Moitzi lässt sich dann in dieser Presseaussendung  noch deftig über die Parteien BZÖ und
FPÖ aus, bevor er  zu einem erstaunlichen Erkenntnis kommt.  Seiner Meinung  nach gehe
es beim Aus für das Bankgeheimnis nicht darum, jede Bewegung auf den Konten der Öster-
reicherinnen und Österreicher offen zu legen.

Da irrt der gute Mann gewaltig, denn gerade um das geht es. Nicht umsonst muss sich jede
Person bei einer Einzahlung oder Abhebung von einem Sparbuch legitimieren. Selbst die
zugesagte 15.000,- Euro-Grenze hat keine Gültigkeit mehr.

SJÖ als Law and Order-Gesellschaft

Daher ist das  Bankgeheimnis ohnehin  schon löchriger als ein  Schweizer  Käse und kann
getrost ganz abgeschafft werden. Diese Tatsache wird auch durch das umstrittene Swift-Ab-
kommen zwischen der  USA und der  EU bestätigt. Seit Sonntag können  US-Behörden auf
die Daten von Millionen europäischer Bankkunden zugreifen.

Wolfgang Moitzi meint weiters, ihm gehe es vielmehr darum die Rechtmäßigkeit beim Zustan-

dekommen von Vermögen zu überprüfen. Nun wenn dies das dringende Anliegen des selbst-
ernannten Law and Order-Mann ist, hätten wir ein Tip für ihn.

Parteispenden offenlegen

Viel besser gehütet als jedes Bankgeheimnis, sind wohl die Geldflüsse der Parteispenden.
Vielleicht bestünde die Möglichkeit diese offen zu legen und nicht mit obskuren Ausreden
zu beschützen.

Werter Herr Moitzi. Begeben Sie sich doch mit diesem Vorschlag zur Ihrem Parteivorsitzen-

den. Wir sind sicher,  dass er  Sie ersuchen wird die Türe von aussen zu schliessen,  nach-
dem Sie ihm den Vorschlag der Transparenz von Parteispenden offeriert haben.

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2010-08-02
 

Sommerlochbefüllung

Rassistische Speisen

Während zur Zeit um rassistische Bezeichnungen von Lebensmittel, wie z.B. Mohr im
Hemd oder Negerbrot heftig diskutiert wird, haben wir eine schwer rassistisch elektro-
nische Lektüre entdeckt.

Amtliches Telefonbuch

Unter http://www.herold.at/telefonbuch/  finden sich doch tatsächlich unter dem Such-
begriff  „Mohr“,  sage und schreibe 612 Eintragungen. Aber auch mit der Eingabe
„Neger“, erzielt man immerhin noch 74 Treffer.
Es ist erstaunlich, wie ein derart rassistisches Machwerk dem Index entgehen konnte.
Stauni
  
2009-07-25
   

Geheimagent RokkerMur

 

Sommerloch

Irgendwie hat das Sommerloch auch seine guten Seiten. Es spielt sich zwar medial nicht
viel ab, außer einberufene „Ablenkungsausschüsse“ , die von irgendwelchen Politikern
ins Leben gerufen werden, um über die tatsächlichen Probleme unseres Landes hinwegzu-
täuschen.
Dafür kann man frischgewonnene „Feindschaften“ pflegen. An und für sich wollten wir
über den Betreiber der Webseite „Warteschlange“ nichts mehr schreiben, da die Zeit für
einen Strandbadbesuch wesentlich sinnvoller investiert wäre.

Wir brechen unseren Vorsatz

Nachdem er aus welchen Gründen auch immer, dem Herausgeber dieses Magazins bereits
das X-te Hausverbot erteilt hat, obwohl dieser auf  „Warteschlange“ gar keine Kommen-
tare abgibt und ihm auch mitgeteilt hat das er auf das ohnehin keinen Wert legt, ist er uns
aus gegebenen Anlass doch einige Zeilen wert.
Im Zuge von Reaktionen auf einen Bericht, hat der Autor des nachfolgenden Beitrages
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=321;martin-bellak&catid=1;erstaunliches
folgendes Kommentar, das wir auszugsweise wiedergeben, veröffentlicht:

Zitat von Stauni

ERSTAUNLICH nimmt auf der 10teiligen (10 wäre der höchste Wert) Google Page Rank
Skala immerhin den 4.Platz ein. Zum Vergleich dazu, Krone oder Kurier liegen auf Platz 7. 
Der gesamte Inhalt dieses Kommentars, ist im o.a. Link ersichtlich.

Wolfgang K. hat ein Leseproblem

Obwohl Wolfgang K. zwar schon  X-mal erklärt hat, dass er mit ERSTAUNLICH nichts zu tun
haben will, sah er sich trotzdem veranlasst, folgende Schlagzeile in roten Lettern auf seiner Web-
seite zu veröffentlichen.
Dazu erschien parallel folgender Kommentar des Zeilenanalytikers Wolfgang K.

Zitat von RokkerMur

Könnte wer Herrn Reder alias Stauni über den Pagerank aufklären:
Nicht 1 ist sehr gut Stauni, sondern 10. Irgendwann schnallt es aber Jede/r.

 Medikamenteneinfluss ?

Da waren wir aber erstaunt, als wir diesen Kommentar gelesen haben. Entweder hat Wolf-
gang K. keine Brille aufgehabt oder er ist nicht in der Lage einen Text richtig zu lesen.
Es könnte ja auch möglich sein, dass er unter Einfluss von Medikamenten stand, die er im
Zuge der Schweinegrippe zu sich genommen hat, oder ihm die Hitze zu schaffen machte.

Jeder Volksschüler klüger

Auf jeden Fall interpretierte er den Kommentar von Stauni so, dass Platz 1 die beste Platzier-
ung wäre. Wenn er nun einen Volksschüler in der Nähe gehabt hätte, so hätte ihn dieser
über seinen Irrtum aufklären können.
In offensichtlicher Ermangelung eines Schulanfängers, hat der Autor des Beitrages dies getan.
Wenn auf einer 10teiligen Skala die Zahl 10 der höchste Wert ist, dann wäre Platz 10 die
beste Platzierung. Also folgert daraus, dass Platz 4 schlechter als Platz 7 ist.
Auf das reagierte Wolfgang K. natürlich sofort mit nachfolgenden in roten Lettern gehaltenen
Kommentar auf seiner Webseite,  der ihn als schlechten „Verlierer“ auszeichnet.
 
Erstaunlich was da RokkerMur von sich gibt. Deckt sich doch der Kommentar von Stauni
genau mit jenem, den der Warteschlangenbetreiber auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Also was soll hier verändert worden sein? 
Diese Tatsache wurde Wolfgang K. auch mittels eines Kommentars auf  ERSTAUNLICH
mitgeteilt. Diesen Kommentar haben wir heute gelöscht, weil wir dieses lustige Erlebnis in
diesem Bericht ausführlich festhalten wollen.

Gerührt und nicht geschüttelt

Der o.a. Kommentar lies den Warteschlangenbetreiber  zum Geheimagenten mutieren. Vielleicht
wurde er durch den „Spitzelausschuss“ inspiriert, um auch von seinen wirklichen Problemen
abzulenken. Er gab folgenden „sinnvollen“ Kommentar ab.
Zitat von RokkerMur
Im Innenministerium liegen Spider.
Die zeichnen alle Weblogs, Newsseiten usw, und alle Veränderungen auf.

Wir sind umzingelt

Na ja, jetzt haben wir es wenigstens amtlich, dass sich der Geheimdienst für uns interessiert.
Wir haben sich ohnehin schon gefragt, wer die Typen sind, die bei diesen hochsommerlichen
Temperaturen  mit hochgeschlagen Mantelkragen, Sonnenbrille und Hut, ständig um unser
Büro herumschleichen.
Obwohl RokkerMur auf seiner Webseite beteuert, dass nachfolgendes Plakat nichts mit seinem
Beitrag zu tun hat, können wir das nicht ganz glauben.
So RokkerMur alias Wolfgang K., es war schön mit Dir ein wenig virtuell zu spielen, wenden
uns aber jetzt einer sinnvolleren  Aufgabe zu, als sich mit Deiner Person zu befassen.
Wir gehen jetzt nämlich ins Strandbad.
Stauni
   
2009-07-23
  

Inhalts-Ende

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