Großes Medieninteresse an Beiträgen von ERSTAUNLICH
Die Urlaubsmonate müssen nicht immer einem medialen Sommerloch gleichen. Diese
Erfahrung haben wir vergangenes Wochenende gemacht. Zuerst konnten wir die selbst-
ernannten Moralapostel-Webseite „mimikama.at“ (Verein zur Aufklärung über Internet-
missbrauch) einer dreisten Lüge überführen. Tja, da dürfte der eigene Slogan: „Zuerst
denken, dann klicken!“ bei den Herrschaften wohl nicht beachtet worden sein.
Dann berichteten wir über den Klubobmann der Grünen-Mariahilf, Oliver Schönsleben,
welcher einer unverantwortlichen Drogenpolitik das Wort sprach. Anlassfall war Portugal,
wo auch Drogen wie Kokain und Heroin legalisiert wurden. Auf unseren Beitrag reagierte
die Tageszeitung ÖSTERREICH.
Und dann war noch der stellvertretender Vorsitzende der SPÖ Langenzersdorf, Dr.
Christoph Baumgärtel, welcher den Volks Rock’N’Roller, Andreas Gabalier, aufs Übelste
beschimpfte. Hier war das Medieninteresse derart groß, sodass sich unser Beitrag inner-
halb weniger Stunden nach Erscheinen, von „vol.at“ bis „salzburg24.at“ verbreitete.
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2016-08-22
Gibt es schon ein Sommerloch bei der NÖN?

Mit der Schlagzeile:.. „Wieder Eklat um FP-Politiker im Bezirk Gänserndorf“ .titelte die
NÖN heute einen Beitrag auf ihrer Internetplattform. Der (Noch?)Kriminalbeamte und
selbsternannte Datenforensiker aus Linz, Uwe Sailer, verlinkte den NÖN-Beitrag selbst-
verständlich auf seiner Facebook-Seite, handelt es sich doch um einen FPÖ-Politiker.

Nun, was hatte sich Steindl zu Schulden kommen lassen? Gehörte sein Großvater gar
der Waffen-SS an, sowie der von den Linken so hochgelobte (kürzlich verstorbene)
Günter Grass? Mitnichten, er ließ lediglich mit zwei Facebook-Postings (nachfolgender
Screenshot) seinem berechtigten Unmut freien Lauf und schrieb das, was sich mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zigtausende Autofahrer(innen) tagtäglich
denken, wenn sie dieTangente benützen.
Screen: facebook.com (Account: Herbert Steindl)
Was an diesen Postings ein Eklat sein soll, erschließt sich wahrscheinlich nicht nur uns
nicht. Aufregung scheint nur beim Autor des NÖN-Beitrags ausgelöst worden zu sein.
Aber möglicherweise herrscht bei der NÖN schon ein vorgezogenes Sommerloch. Wir
baten Herbert Steindl um eine Stellungnahme und dieser antwortete uns prompt wie
folgt:
Laut ASFINAG nutzen täglich bis zu 200.000 Fahrzeuge die Pendler von denen alle die
Stauhölle aufgrund der vollkommen verfehlten Verkehrspolitik in und um Wien. Da
haben sich sicherlich unzählige Autofahrer schlimmeres oder zumindest ähnliches ge-
dacht. Wer sich nun daran stört, dass ich deutlich anspreche was nun mal unwiderlegbar
Fakt ist, hat vermutlich diese Problematik nicht die seinen Lebensalltag massiv einschränkt.
Ich stehe zu meiner Aussage auch jetzt im Nachhinein, die Querung durch die Lobau ist
längst überfällig!
Unser Fazit: Es bereitet offensichtlich einigen Leuten Kopfschmerzen, wenn jemand
die unangenehme Wahrheit offen ausspricht bzw. schreibt. Und wenn dies noch dazu
ein FPÖ-Politiker ist, dann wird es in gewissen Kreisen sogar als Eklat gewertet.
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2015-04-15
Strafmandat für Langsamgeher
Ein 23-jähriger Salzburger soll 40 Euro Strafe zahlen, weil er in der Stadt Salzburg
in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni offenbar zu langsam die Straße überquert hat.
Diese Meldung füllt heute das Sommerloch etlicher österreichischer Boulevardblätter.
Laut Kronen-Zeitung stoppte ein Polizeibus und 5(!) Beamte sprangen heraus um die
Personalien des Langsamgehers aufzunehmen. Fünf Polizisten für das Aufnehmen
der Daten des Langsamgehers finden wir schon etwas erstaunlich. Erstaunlich ist
auch die Rechtfertigung der Polizei.
Unterschied zwischen angemessener Eile und langsam?
„Die Anzeige wurde nicht wegen zu langsamen Gehens erstattet, sondern wegen vor-
schriftswidrigen Verhaltens als Fußgänge r nach Paragraf 76/Absatz 5 der Straßen-
verkehrsordnung“, so der Sprecher der Salzburger Polizei, Mario Rieder. Dieser
Paragraf besage, dass Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu über-
queren haben. (Quelle: Kronen-Zeitung)
Da stellt sich doch die berechtigte Frage, was der Unterschied zwischen langsamen
Gehen und angemessener Eile ist. Offenbar sieht hier die Salzburger Polizei einen
Unterschied. Aber was soll’s, Beamte haben eben eigene Auffassungen wenn es
um das Abstrafen von Bürgern geht.
Unsere Sommerloch-Story
Wir wären aber nicht ERSTAUNLICH, wenn wir diese Sommerloch-Story nicht top-
pen könnten. Wir haben ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder Parksheriff) in
petto. Diese(r) hat tatsächlich die Gabe Hellsehen zu können.
Stammleser Herr E. (Name der Red. bekannt) sandte uns nachfolgende Anonym-
verfügung des Polizei- Kommissariats Favoriten zu.

Anonymverfügungen werden dann ausgestellt, wenn keine Aufnahme der persönlichen
Daten des Lenkers möglich war und das Vergehen geringfügig ist. Beispielsweise
Radarstrafen bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken.
In diesem Fall ist sowohl die Anonymverfügung, als auch das zur Last gelegte Vergehen
erstaunlich. Herrn E. wird vorgeworfen die Alarmblinkanlage verwendet zu haben, ob-
wohl keine im Gesetz dafür genannten Gründe vorlagen.
Herr E. schrieb uns dazu: „Wie will der Beamte wissen ob keine gesetzlichen Gründe
für die Einschaltung der Warnblinkanlage vorlagen? Ich habe nicht einmal einen
Polizisten gesehen, geschweige denn wurde ich dazu befragt oder gar meine Daten
aufgenommen. Normal sind die 35 Euro nicht der Rede wert, aber ich werde sie nicht
bezahlen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.“
Hellseher unter den Beamten
Ganz einfach Herr E., der oder die Beamt(in) konnte Hellsehen. Auch ausschweifende
Fantasien sind bei Polizist(innen) oder Parksheriffs nichts ungewöhnliches und immer
wieder festzustellen. Zahlreiche UVS-Urteile bestätigen diesen Umstand. Und das mit
dem Verfahren finden wir gut.

Sie brauchen nur die 4-wöchige Einzahlungsfrist verstreichen lassen und dann muss
ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Dieses hat auch den Vorteil, dass Sie
Akteneinsicht erhalten müssen.
Wir sind schon jetzt darauf gespannt wie ein Straßenaufsichtsorgan (Polizist oder
Parksheriff) im Vorbeigehen- oder Fahren erahnen konnte, dass die Warnblinkan-
lage ungesetzlich eingeschaltet war, obwohl er/sie den Lenker gar nicht dazu be-
fragte.
Jedenfalls haben wir Dank hervorragender Polizeiarbeit einen Beitrag zur Sommer-
lochbefüllung gehabt. Denn was die Boulevardblätter können, bringen wir ebenfalls
locker. Selbstverständlich werden wir vom Ausgang des Verfahrens berichten.
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2011-07-19
Die Hintergründe
Gestern hatten wir noch den leisen Verdacht gehegt, dass die Nudelsieb-Aktion eine
Zeitungsente sein könnte. Das war sie ganz und gar nicht. Sie sollte vielmehr aufzeigen,
dass mittelalterliche religiöse Privilegien im 21.Jahrhundert nichts mehr verloren haben.
Die Webseite „www.kirchen-privilegien.at“ hat diesbezüglich nachfolgende Presseaus-
sendung verfasst.
Wie es kam, dass ein Führerschein-Foto des Unternehmers Niko Alm mit Nudelsieb auf
dem Kopf von der Behörde akzeptiert wurde – Niko Alm, Atheist und Mitinitiator des Volks-
begehrens gegen Kirchenprivilegien, ist bekennender Pastafari und hat 3 Jahre lang um
sein Recht auf einen Identitätsausweis mit Nudelsieb am Kopf gekämpft.
Der Pastafarianismus wurde 2005 vom US-Physiker Bobby Henderson gegründet, Gott-
heit ist das Fliegende Spaghettimonster. Niko Alms Sondergenehmigung hat dieser Tage
großes mediales Aufsehen erregt. Allerdings kann jeder das Privileg einer konfessionel-
len Kopfbedeckung am Passfoto in Anspruch nehmen.
Beweis darüber, wie absurd Kirchenprivilegien heute sind
Niko Alm möchte aufzeigen, dass religiöse Privilegien vielfach aus dem Mittelalter kommen,
oft skurril sind und im 21. Jahrhundert endlich beendet werden müssen.

Screen: http://blog.alm.at/
Alles über das Recht aufs Nudelsieb und den seit heute laufenden Wettbewerb „Pimp your
Head“ – zeig die kreativste konfessionelle Kopfbedeckung, präsentiert von den Initiatoren
des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien.
Mit dabei: Univ. Prof. Heinz Oberhummer, Physiker und Wissenschaftskabarettist, Mitinitiator
des Volksbegehrens gegen Kircheprivilegien.
PK und Fotoshooting
Datum: 14.7.2011, um 08:30 Uhr
Ort: Café Prückel (Luegerplatz)
Stubenring 24, 1010 Wien
Url: www.kirchen-privilegien.at
Rückfragehinweis und persönliche Anmeldung:
FJ PUKARTHOFER PR, +43-664-4121491,
info@purkarthofer-pr.at
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2011-07-13
Pastafarianismus
Das „Fliegende Spaghettimonster“ (englisch Flying Spaghetti Monster, kurz: FSM) ist die
Gottheit einer im Juni 2005 vom US-amerikanischen Physiker Bobby Henderson gegrün-
deten Religionsparodie, die in Anspielung auf die Rastafari den Namen Pastafarianismus
trägt. (Quelle: Wikipedia) Weiterlesen…….
Bis dato war uns eine fliegendes Spaghettimonster als Gottheit unbekannt. Wie gesagt
bis jetzt, denn heute wurden wir auf Grund eines Artikels auf der Webseite „wien.orf.at“
eines Besseren belehrt.
Kurzer Themenwechsel
Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen zulässig.
In diesem Fall gilt das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar
sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen. So steht es es auf der Web-
seite www.passbildkriterien.at“ unter Punkt 9.
Es dürfen keine anderen Gegenstände als der Kopf auf dem Foto sein. Der Hintergrund
muss einfärbig hell sein. Freundlich schauen ist nach wie vor erlaubt. Dieser Satz ist auf
der Webseite „www.scheckkartenfuehrerschein.at“ zu lesen.
Selbst wenn die Bedingung für ein Führerscheinfoto lautet, dass keine anderen Gegen-
stände als der Kopf auf dem Foto sein dürfen nehmen wir an, dass dies nicht für religiöse
Kopfbedeckungen gilt, sofern das Gesicht erkennbar ist.
Religiöse Kopfbedeckung
Nun zurück zum Thema. Welche Kopfbedeckung wird wohl dem fliegende Spaghettimon-
ster der Pastafariani-Anhänger zur Ehre gereichen? Ein Nudelsieb natürlich. Denn Nudel-
siebe und Spaghetti stehen irgendwie in einem ursächlichen Zusammenhang.
Das veranlasste den Wiener Unternehmer und bekennende Atheist Niko Alm, der ein An-
hänger des Pastafarianismus und somit des fliegenden Spaghettimonsters ist dazu, sich
für sein Führerscheinfoto mit einem Nudelsieb auf dem Kopf ablichten zu lassen. Er reichte
dieses Foto auch am Verkehrsamt ein.
Doch statt dem ersehnten rosa Schein flatterte dem Spaghettimonster-Anhänger eine Vor-
ladung zum Amtsarzt ins Haus. Der wiederum stellte fest, dass Alm „psychisch befähigt“
sei, ein Auto zu lenken. Möglicherweise gehört der Herr Doktor ebenfalls dieser Sekte an.
Laut „wien.orf.at“ erhielt Alm nach mittlerweile drei Jahren, den von der Polizei bewilligten
Führerschein. Vom Verkehrsamt war heute niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Wir sind uns nicht sicher ob diese Story echt oder eine Zeitungsente ist. Sollte sie eine Ente
sein, dann ist sie eine erstaunliche Befüllung des Sommerlochs.
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2011-07-12
Uralt-Story beim Standard
Offenbar ist bei der rosaroten Gutmenschen-Zeitung bereits das Sommerloch ausgebrochen.
Denn anders können wir uns nachfolgenden Beitrag (der heute online gebracht wurde) nicht
erklären.

Screen: „Der Standard“ – weiterlesen…..
Über diese staatlich subventionierte Prostitution hat das Online-Magazin „ERSTAUNLICH“
bereits am 23.November 2010 berichtet.

Weiterlesen……
Erstaunlich ist nur die Tatsache geblieben, dass man mit solchen Geschäften noch immer
viel Geld verdienen kann und dass es sogar dafür weiterhin staatliche Subventionen gibt.
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2011-06-14
Wettbewerb in Leichenschänderei
Wie bereits hinlänglich bekannt ist, soll der tödlich verunglückte Kärntner Landeshauptmann
Dr. Jörg Haider, 45 Millionen Euro aus dunklen Kanälen nach Liechtenstein geschleust haben.
Dies ist zumindest einer Exklusiv-Story des Nachrichtmagazins „Profil“ zu entnehmen.
Daraufhin ging ein Aufschrei durchs Land und diverse Politiker und solche die es gern sein
wollen, ereiferten sich in einem Wettbewerb der Leichenschänderei. Denn ausser dem Profil-
Beitrag, gab und gibt es keinerlei Anhaltspunkte ob diese Story überhaupt der Wahrheit ent-
spricht, oder nur eine Sommerloch-Ente ist.
Wir trauen dem Profil-Artikel nicht
Dass im Nachrichtmagazin „Profil“ desöfteren Artikel zu lesen waren die nicht den Tatsachen
entsprachen, beweist sich in etlichen Entgegnungen und diversen Klagen. Sollte sich die
Haider-Lichtenstein-Story als Erfindung herausstellen, wird „Profil“ vermutlich Glück haben,
denn Tote können nicht mehr klagen.
Wir haben uns in dieser Angelegenheit absichtlich in Zurückhaltung geübt, denn es ist nicht
unsere Art über unbewiesene Tatsachen zu berichten oder diese zu kommentieren. Auch
finden wir diese Art der Leichenschänderei verwerflich, denn Tote können sich nicht mehr
wehren.
Roter Politnachwuchs bringt sich ein
Allerdings hat uns eine heutige Presseaussendung der Sozialistischen Jugend Österreichs
(SJÖ) doch dazu veranlasst, einige Zeilen zum Anlassfall zu verfassen. Dabei geht es nicht
um die angeblich verschwundenen Haider-Millionen, sondern darum aufzuzeigen wie sich
der Rote Politnachwuchs in das Geschehen einbringt.
„Die aktuell öffentlich gewordenen Verstrickungen rund um BZÖ und FPÖ zeigen einmal
mehr, dass das Bankgeheimnis dringend fallen muss“, fordert Wolfgang Moitzi, seines Zei-
chens Vorsitzender der SJÖ. Wenn der SJÖ-Vorsitzende mit den Verstrickungen die unbe-
wiesenen Behauptungen im „Profil“ meint, befindet er sich mit den Leichenfledderern in
bester Gesellschaft . Mit seriöser Politik hat dieses Aussage jedenfalls nichts zu tun.
Moitzi der Bankspezialist
Moitzi lässt sich dann in dieser Presseaussendung noch deftig über die Parteien BZÖ und
FPÖ aus, bevor er zu einem erstaunlichen Erkenntnis kommt. Seiner Meinung nach gehe
es beim Aus für das Bankgeheimnis nicht darum, jede Bewegung auf den Konten der Öster-
reicherinnen und Österreicher offen zu legen.
Da irrt der gute Mann gewaltig, denn gerade um das geht es. Nicht umsonst muss sich jede
Person bei einer Einzahlung oder Abhebung von einem Sparbuch legitimieren. Selbst die
zugesagte 15.000,- Euro-Grenze hat keine Gültigkeit mehr.
SJÖ als Law and Order-Gesellschaft
Daher ist das Bankgeheimnis ohnehin schon löchriger als ein Schweizer Käse und kann
getrost ganz abgeschafft werden. Diese Tatsache wird auch durch das umstrittene Swift-Ab-
kommen zwischen der USA und der EU bestätigt. Seit Sonntag können US-Behörden auf
die Daten von Millionen europäischer Bankkunden zugreifen.
Wolfgang Moitzi meint weiters, ihm gehe es vielmehr darum die Rechtmäßigkeit beim Zustan-
dekommen von Vermögen zu überprüfen. Nun wenn dies das dringende Anliegen des selbst-
ernannten Law and Order-Mann ist, hätten wir ein Tip für ihn.
Parteispenden offenlegen
Viel besser gehütet als jedes Bankgeheimnis, sind wohl die Geldflüsse der Parteispenden.
Vielleicht bestünde die Möglichkeit diese offen zu legen und nicht mit obskuren Ausreden
zu beschützen.
Werter Herr Moitzi. Begeben Sie sich doch mit diesem Vorschlag zur Ihrem Parteivorsitzen-
den. Wir sind sicher, dass er Sie ersuchen wird die Türe von aussen zu schliessen, nach-
dem Sie ihm den Vorschlag der Transparenz von Parteispenden offeriert haben.
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2010-08-02
Rassistische Speisen
Während zur Zeit um rassistische Bezeichnungen von Lebensmittel, wie z.B. Mohr im
Hemd oder Negerbrot heftig diskutiert wird, haben wir eine schwer rassistisch elektro-
nische Lektüre entdeckt.
Amtliches Telefonbuch
Unter http://www.herold.at/telefonbuch/ finden sich doch tatsächlich unter dem Such-
begriff „Mohr“, sage und schreibe 612 Eintragungen. Aber auch mit der Eingabe
„Neger“, erzielt man immerhin noch 74 Treffer.
Es ist erstaunlich, wie ein derart rassistisches Machwerk dem Index entgehen konnte.
Stauni
2009-07-25
Sommerloch
Irgendwie hat das Sommerloch auch seine guten Seiten. Es spielt sich zwar medial nicht
viel ab, außer einberufene „Ablenkungsausschüsse“ , die von irgendwelchen Politikern
ins Leben gerufen werden, um über die tatsächlichen Probleme unseres Landes hinwegzu-
täuschen.
Dafür kann man frischgewonnene „Feindschaften“ pflegen. An und für sich wollten wir
über den Betreiber der Webseite „Warteschlange“ nichts mehr schreiben, da die Zeit für
einen Strandbadbesuch wesentlich sinnvoller investiert wäre.
Wir brechen unseren Vorsatz
Nachdem er aus welchen Gründen auch immer, dem Herausgeber dieses Magazins bereits
das X-te Hausverbot erteilt hat, obwohl dieser auf „Warteschlange“ gar keine Kommen-
tare abgibt und ihm auch mitgeteilt hat das er auf das ohnehin keinen Wert legt, ist er uns
aus gegebenen Anlass doch einige Zeilen wert.
Im Zuge von Reaktionen auf einen Bericht, hat der Autor des nachfolgenden Beitrages
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=321;martin-bellak&catid=1;erstaunliches
folgendes Kommentar, das wir auszugsweise wiedergeben, veröffentlicht:
Zitat von Stauni
ERSTAUNLICH nimmt auf der 10teiligen (10 wäre der höchste Wert) Google Page Rank
Skala immerhin den 4.Platz ein. Zum Vergleich dazu, Krone oder Kurier liegen auf Platz 7.
Der gesamte Inhalt dieses Kommentars, ist im o.a. Link ersichtlich.
Wolfgang K. hat ein Leseproblem
Obwohl Wolfgang K. zwar schon X-mal erklärt hat, dass er mit ERSTAUNLICH nichts zu tun
haben will, sah er sich trotzdem veranlasst, folgende Schlagzeile in roten Lettern auf seiner Web-
seite zu veröffentlichen.
Dazu erschien parallel folgender Kommentar des Zeilenanalytikers Wolfgang K.
Zitat von RokkerMur
Könnte wer Herrn Reder alias Stauni über den Pagerank aufklären:
Nicht 1 ist sehr gut Stauni, sondern 10. Irgendwann schnallt es aber Jede/r.
Medikamenteneinfluss ?
Da waren wir aber erstaunt, als wir diesen Kommentar gelesen haben. Entweder hat Wolf-
gang K. keine Brille aufgehabt oder er ist nicht in der Lage einen Text richtig zu lesen.
Es könnte ja auch möglich sein, dass er unter Einfluss von Medikamenten stand, die er im
Zuge der Schweinegrippe zu sich genommen hat, oder ihm die Hitze zu schaffen machte.
Jeder Volksschüler klüger
Auf jeden Fall interpretierte er den Kommentar von Stauni so, dass Platz 1 die beste Platzier-
ung wäre. Wenn er nun einen Volksschüler in der Nähe gehabt hätte, so hätte ihn dieser
über seinen Irrtum aufklären können.
In offensichtlicher Ermangelung eines Schulanfängers, hat der Autor des Beitrages dies getan.
Wenn auf einer 10teiligen Skala die Zahl 10 der höchste Wert ist, dann wäre Platz 10 die
beste Platzierung. Also folgert daraus, dass Platz 4 schlechter als Platz 7 ist.
Auf das reagierte Wolfgang K. natürlich sofort mit nachfolgenden in roten Lettern gehaltenen
Kommentar auf seiner Webseite, der ihn als schlechten „Verlierer“ auszeichnet.
Erstaunlich was da RokkerMur von sich gibt. Deckt sich doch der Kommentar von Stauni
genau mit jenem, den der Warteschlangenbetreiber auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Also was soll hier verändert worden sein?
Diese Tatsache wurde Wolfgang K. auch mittels eines Kommentars auf ERSTAUNLICH
mitgeteilt. Diesen Kommentar haben wir heute gelöscht, weil wir dieses lustige Erlebnis in
diesem Bericht ausführlich festhalten wollen.
Gerührt und nicht geschüttelt
Der o.a. Kommentar lies den Warteschlangenbetreiber zum Geheimagenten mutieren. Vielleicht
wurde er durch den „Spitzelausschuss“ inspiriert, um auch von seinen wirklichen Problemen
abzulenken. Er gab folgenden „sinnvollen“ Kommentar ab.
Zitat von RokkerMur
Im Innenministerium liegen Spider.
Die zeichnen alle Weblogs, Newsseiten usw, und alle Veränderungen auf.
Wir sind umzingelt
Na ja, jetzt haben wir es wenigstens amtlich, dass sich der Geheimdienst für uns interessiert.
Wir haben sich ohnehin schon gefragt, wer die Typen sind, die bei diesen hochsommerlichen
Temperaturen mit hochgeschlagen Mantelkragen, Sonnenbrille und Hut, ständig um unser
Büro herumschleichen.
Obwohl RokkerMur auf seiner Webseite beteuert, dass nachfolgendes Plakat nichts mit seinem
Beitrag zu tun hat, können wir das nicht ganz glauben.
So RokkerMur alias Wolfgang K., es war schön mit Dir ein wenig virtuell zu spielen, wenden
uns aber jetzt einer sinnvolleren Aufgabe zu, als sich mit Deiner Person zu befassen.
Wir gehen jetzt nämlich ins Strandbad.
Stauni
2009-07-23