Linke Großdemos erlaubt, während gleichzeitig die Wirtschaft an die Wand gefahren wird
Will man es sich nicht mit der linken Reichshälfte verscherzen?
Wenn es ideologisch in den Kram passt und Regierungsmitglieder teilnehmen, wird der Rechtsstaat anscheinend einfach außer Kraft gesetzt. Zu diesem Erkenntnis könnte man angesichts der in Wien und in mehreren Landeshauptstädten abgehaltenen „Black Lives Matter“- Demonstrationen kommen.
Während bei regierungskritischen Veranstaltungen mit voller Härte gestraft und diese teils sogar untersagt und aufgelöst wurde, dürfen Großdemos – sofern diese politisch in den Kram passen – in ganz Österreich stattfinden und die Verantwortlichen in der Regierung schauen wohlwollend weg oder mischen sich sogar unter die Demonstranten.
Dicht zusammengedrängt sah man die Teilnehmer der „Black Lives Matter“ -Veranstaltungen, unter denen sich anscheinend auch Politiker(innen) – sorglos als hätte es den Coronawahnsinn und Verordnungen nie gegeben – befanden.
Warum hat Innenminister Nehammer diese – nach eigener Formulierung ‚Lebensgefährderdemos‘ – nicht untersagen und auch nicht eingreifen lassen? Wollte es man sich es nicht mit der linken Reichshälfte verscherzen?
Hier wird offensichtlich nach zweierlei Maß gemessen. Während Brauchtumsveranstaltungen, Events, normale Nachtgastronomie, Volksfeste und regierungskritische Demos verboten sind, sind instrumentalisierte Großdemos wegen eines Verbrechens in den USA erlaubt. Eine derartige Ungleichbehandlung ist in einer Demokratie ganz einfach nicht vertretbar.
„Diese Regierung hat sichtlich von Rechtmäßigkeiten und Gleichbehandlung keine Ahnung. Oder testet sie hier bereits aus, wie viel ein willkürlicher Polizeistaat Österreich verträgt? Irgendwo zwischen Dollfuß und Stalin wird es wohl für Schwarz-Grün passend sein. Wir Freiheitliche werden alle parlamentarischen Mittel zur Aufklärung einsetzen und auch Anzeigen gegen teilnehmende Politiker prüfen lassen“, so der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz.
Jedenfalls müssen nach den „Black Lives Matter“ – Veranstaltungen, unverzüglich sämtliche Verbote von Events, aber auch von Volkskultur- und Brauchtumsveranstaltungen, inklusive aller Beeinträchtigungen in der Gastronomie und Nachtgastronomie fallen gelassen werden. Denn der Corona-Virus scheint ja offensichtlich doch nicht so gefährlich zu sein, als uns es die türkis-grüne Regierung täglich Glauben machen will.
Es kann wohl nicht angehen, links-ideologische Demonstrationen zu erlauben und zu billigen, während man gleichzeitig – und das täglich – die Bevölkerung mit Horrormeldungen in Sachen Corona in Panik versetzt und ein ganzen Land wirtschaftlich an die Wand fährt.
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2020-06-07
Rot-Grüne „Viererbande“ macht auf Kulturrevolution
Umbenennung des Dr.-Karl-Lueger-Rings
in Universitätsring ist ein barbarischer Akt
Als „barbarischen Akt“, bezeichnete die freiheitliche Kultursprecherin Nationalr.-Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner die heute beschlossene Umbenennung des Dr.-Karl-Lueger-Rings in Universitätsring. „Die Vorgehensweise der rot-grünen ‚Viererbande‘ (Maria Vassilakou, Andreas Mailath-Pokorny, Klaus Werner-Lobo, David Ellensohn) erinnert ideologisch stark an die maoistische Kulturrevolution“, so Unterreiner, die natürlich einräumte, dass die brutalen und verbrecherischen Auswüchse der tatsächlichen Kulturrevolution in keinem Vergleich stünden. So sei das Motiv für die Bewegung der chinesischen Roten Garden anfänglich primär in der „Zerstörung der vier Relikte“ (die sogenannten alten Gedanken, alte Kultur, alte Gebräuche und alte Gewohnheiten) gelegen, so Unterreiner, die bei Betrachtung der heutigen rot-grünen Machthaber in Wien ein gewisses Déjà-vu-Erlebnis hat. „Lueger war zwar sicherlich kein Engel, aber er hat die Stadt Wien bedeutend geprägt und war ein verdienter Bürgermeister“, so Unterreiner. „Dass nun durch die rot-grüne Kulturrevolution sein Andenken ausgelöscht werden soll, ist beschämend und zeugt von einem sehr kruden Geschichtsverständnis“, betonte Unterreiner, die darauf verwies, dass die gleiche rot-grüne „Viererbande“ keinerlei Probleme mit einem Che Guevara-Denkmal und einer Stalin-Büste in Wien hat. Auch hier weht der Wind der maoistischen Kulturrevolution. War doch bei Personen, wel- chen vorgeworfen wurde, auf dem falschen Weg zu gehen, alles falsch, während bei Per- sonen, die „auf dem richtigen Weg waren“, war alles richtig war, so Unterreiner die sich hier stark an den „demokratischen“ Zugang der rot-grünen Gutmenschen erinnert fühlt. „Vom inhaltlichen Denkansatz gleichen sich die maoistische und die rot-grüne Kultur- revolution verblüffend. Konzentrieren sich doch beide auf Politik, Kultur, öffentliche Mein- ung, Schule und Universitäten“, warnte Unterreiner. „Bürgermeister Lueger war ein wesentlicher Teil der Geschichte unserer Stadt, den man nicht einfach ausradieren darf, auch wenn er nicht in das Geschichtsbild der kultur- revolutionären rot-grünen ‚Viererbande‘ passt“, warnte Unterreiner vor totalitären Ten- denzen durch die grüne Regierungsbeteiligung in Wien. *****
2012-06-05
Gleiches Recht für alle
Sozialistische Säuberungsaktion des Wiener Stadtbildes
Möglicherweise ist es wirklich an der Zeit, historische Persönlichkeiten nach dem Stand
der heutigen Wertmaßstäbe neu zu bewerten. Jedenfalls scheint dies eine neue Lieb-
lingsbeschäftigung der SPÖ sein. Denn diese veranstaltet seit einiger Zeit eine „Säub-
erung“ des Wiener Stadtbildes.
So wurde beispielsweise der Jagdflieger Walter Nowotny seines Ehrengrabs verlustig
und die Gräber des Ständestaat-Kanzlers Dollfuß und des Generalstabschaf der k.u.k.
Armee im Ersten Weltkrieg, Feldmarschall Conrad von Hötzendorf, sollen dem Beispiel
Nowotnys folgen.
Nachdem der österreichische Dichter Ottokar Kernstock bei den Roten in Ungnade ge-
fallen war, hat es nun den christlich-sozialen Bürgermeister Karl Lueger erwischt. Der
Straßenzug im 1. Wiener Gemeindebezirk „Dr. Karl-Lueger-Ring“ soll nun umbenannt
werden.
Gilt nur für nicht-sozialistische Personen
Allerdings ist es auch für einen Blinden mit Krückstock auffallend, dass die rote Säuber-
ungsaktion nur nicht-sozialistische Personen betrifft. Denn von einer Beseitigung der
blutigen Spuren ihrer eigenen Ideologie nimmt die SPÖ offenbar Abstand. Denn anders
ist es nicht zu erklären, dass die Gedenktafel des Diktators und Massenmörders Stalin in
Wien-Meidling und das Denkmal des mörderischen Revolutionärs Ernesto „Che“ Guevara
in Wien-Donaustadt bis dato unangetastet blieben.
Auch ist uns von einer Umbenennung des Karl-Marx-Hofs oder des Friedrich-Engels-
Platzes nichts bekannt, obwohl die beiden Herren mit ihren Schriften die Basis für zahl-
reiche mörderische Regime mit Millionen von Opfern gelegt haben.
Besonders befremdlich ist jedoch die Treue der Sozialdemokraten zu Julius Tandler, der
als SPÖ-Stadtrat und Arzt ein Wegbereiter für die schrecklichen Euthanasie-Morde der
Nazis an Behinderten war, indem er 1924 in einem Aufsatz zu „Ehe und Bevölkerungs-
politik“ schrieb:
„Welchen Aufwand übrigens die Staaten für völlig lebensunwertes Leben leisten müs-
sen, ist zum Beispiel daraus zu ersehen, daß die 30.000 Vollidioten Deutschlands diesem
Staat zwei Milliarden Friedensmark kosten. Bei der Kenntnis solcher Zahlen gewinnt das
Problem der Vernichtung lebensunwerten Lebens an Aktualität und Bedeutung. Gewiß,
es sind ethische, es sind humanitäre oder fälschlich humanitäre Gründe, welche dagegen
sprechen, aber schließlich und endlich wird auch die Idee, daß man lebensunwertes
Leben opfern müsse, um lebenswertes zu erhalten, immer mehr und mehr ins Volksbe-
wußstein dringen.“
Die braune Vergangenheit der SPÖ
Auch ist es uns nicht bekannt, dass der „Dr. Karl Renner Ring“ umbenannt werden soll,
obwohl Renner den Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland befürwortete und sich
dafür dezidiert aussprach. Wer mehr über die braune Vergangenheit der SPÖ und die
Verehrung deren Vertreter wissen will, dem legen wir unseren Beitrag „Auf der Suche
nach den braunen Sümpfen“ ans Herz.
Nun stellt sich die berechtigte Frage, warum die SPÖ bei ihrer Säuberungsaktion nicht
gleiches Recht für alle gelten lässt? Oder ist dieses vorgeschobene und geheuchelte Gut-
menschentum wieder nur eine Ablenkung von den wahren Problemen der Stadt Wien?
Jedenfalls erinnern und solche polit-historische Säuberungsaktionen an totalitäre Systeme,
die meist mit ihrem Untergang zu kämpfen haben.
***** 2012-04-22
Diplomatische Drecksarbeit
Der lupenreine Demokrat Putin
Der seinerzeitige Ausspruch des ehemaligen deutschen Bundeskanzlers, Gerhard Schröder,
dass Putin ein lupenreiner Demokrat sei, sorgte quer durch alle Fraktionen für Heiterkeit.
Gut, im Gegenteil zu Stalin, der seine politischen Widersacher umbringen ließ, zeigte sich
Putin humaner. Politische Gegner wurden „nur“ verhaftet und in Schauprozessen zu
langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Allerdings hat sich Putin den Leitspruch von Stalin: „Es kommt nicht darauf an, was die
Leute wählen, sondern wer auszählt“ beibehalten. Dies wurde bei den jetzigen Wahlen
in Russland eindeutig unter Beweis gestellt. Seine Mitbewerber um das Präsidentenamt
waren allesamt politische Marionetten. Aber um auf Nummer Sicher zu gehen, wurden
vorsorglich zahlreiche Wahlurnen im Vorhinein mit Stimmzetteln befüllt, auf denen das
Kreuzchen bei Putin gesetzt war.
Aber Russland ist eben nicht mit westlichen Maßstäben zu messen und für den Grossteil
der russischen Bevölkerung wird es egal sein in welcher Diktatur sie leben, da sie nichts
anderes gewöhnt sind. Für den Iwan Normalverbraucher in Russland war und ist es ein
trauriger Normalzustand, dass er seit eh und je unterdrückt wurde bzw. wird. Da
spielt(e) es keine besondere Rolle ob ein Zar, Stalin oder nun Putin an der Macht war/ist.
Aber es gibt auch Positives
Eines ist Wladimir Putin allerdings nicht abzusprechen. Er hält mit seinem Regime kom-
munistische Tendenzen im Zaum und erstickt linksradikale Anwandlungen bereits im
Ansatz im Keim. Ob diese Vorgehensweise demokratisch ist sei dahingestellt, aber
immerhin noch besser als einen Massenmörder a la Stalin wieder an die Macht kom-
men zu lassen.
Bei allen Defiziten von Putin ist er jedoch berechenbar und dies ist bei einem Land wie
Russland nicht von Nachteil. Unumstritten ist auch, dass Russland ein wichtiger
Handels – und Geschäftspartner von Europa und natürlich auch von Österreich ist.
Allerdings darf dies nicht dazu führen, Wladimir Putin als Demokraten zu werten, wie
dies der FPÖ-Chef H.C. Strache tat. Dazu geben wir nachfolgend eine gestrige Presse-
aussendung der FPÖ wieder.
Strache gratuliert Putin zum klaren Wahlsieg
Utl.: Russland ist enorm wichtiger Partner für Europa Wien (OTS) – FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache gratuliert Wladimir Putin zum klaren Erfolg bei den russischen Präsidentenwahlen. „Wladimir Putin hat in zwei Perio- den als Präsident und zuletzt als Ministerpräsident bewiesen, dass er ein Garant für ein starkes und berechenbares Russland ist“, so Strache, der Russland als einen enorm wichtigen Partner Europas sieht und auf eine weitere Intensivierung der Beziehungen hofft. Wir wissen nicht welcher Teufel hier Strache geritten hat, dass er Putin zum klaren Wahlsieg gratuliert. Ein Wahlbetrug ist nicht mit einem Wahlsieg gleichzusetzen. Durch das Wort „Wahlsieg“ erhebt Strache den russischen Despoten W. Putin in den Stand eines Demokraten und das ist dieser beileibe nicht. Wer Putin als Demokraten wertet, rückt sich selbst in die geistige Nähe eines Gerhard Schröder und das hat Strache sicher nicht notwendig. Interessant ist allerdings die Tatsache, dass von keiner anderen Partei oder deren Politiker- (innen) Protest gegen die Glückwünsche von H.C. Strache eingelegt wurde. Für uns ent- steht hier unweigerlich der Eindruck, dass man recht froh war, dass hier jemand anderer die diplomatische Drecksarbeit erledigt hat. ***** 2012-03-06Ausweitung des Verbotsgesetzes
Darf nie wieder passieren
Die Verbrechen der NS-Zeit dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb ist es auch eine unbe-
dingte Notwendigkeit, das Verbotsgesetz aufrecht zu erhalten. Staatliche Systeme die Men-
schen auf Grund ihrer Rasse, Religion, politischen Gesinnung, Hautfarbe etc. verfolgen, ein-
sperren und sogar umbringen, sind zu verabscheuen.


Die größten Massenmörder des vorigen Jahrhunderts. Hitler, Stalin und Mao.Ausweitung erforderlich
Wir plädieren sogar für eine Ausweitung des Verbotsgesetzes. Gedankengut von Massen-
mördern wie Stalin oder Mao, sollten ebenfalls unter ein Verbotsgesetz fallen. Länder wie
China, Cuba und Nordkorea, um nur einige zu nennen, haben noch bis heute einen hohen
Blutzoll an unschuldigen Menschen zu verzeichnen.
Denn es ist traurige Tatsache, dass heute noch Verbrechen gegen Menschen im Namen
dieser Ideologien verübt werden und Tausende wegen ihres Widerstandes gegen diese
kommunistischen Regime in Gulags, Arbeitslagern, der Psychiatrie oder ähnlichen Errun-
genschaften des realen Sozialismus verbringen müssen.
Mörderregime ungestraft
Das Schlimme daran ist, dass diese Länder noch immer ungestraft agieren können und die
sogenannte freie und demokratische Welt, mit diesen Mörderregimes diplomatische und
wirtschaftliche Beziehungen unterhält.
Dem antifaschistischen Schlagwort: „Wehret den Anfängen!“ müsste noch „Beendet
das Laufende!“ hinzugefügt werden. Vielleicht sollten sich Antifaschisten auch einmal
Gedanken über jene totalitäre Regime machen, welche noch immer ihr Unwesen auf die-
sem Planeten treiben.
*****2010-03-16
Der Tod der Meinungsfreiheit
Gesetzesnovelle
Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.
119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext „§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan- schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des- sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“ B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.
Gewalt ist abzulehnen
Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.
Es lebe Stalin
Der zweite Absatz des § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder Verächtlichmachung empfunden werden.
Objektivität unmöglich
Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.
Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig, wenn sexuelle Handlungen unter Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?
Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.
Freibrief für Kinderschänder
Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.
Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu- ner“ wären auf einmal strafbar.
Politische Gegner und Kritiker einsperren
Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.
Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden. Wenn es dem- entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren. Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.
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2010-01-28
Luxus für alle
Lockerer Umgang mit Allgemeingut
Erstaunlich die Vorgangsweise der Stadt Wien. Da besetzen sogenannte „Autonome“ ein
Haus in der Triesterstraße 114, das im Eigentum der Gemeinde Wien steht. Was tut nun
die Stadt Wien um das Eigentum der Allgemeinheit zu beschützen.
Gesetzesbruch wird nicht erkannt
Richtig geraten „nichts“, außer die Äußerung hie und da die Rathauswache vorbeischicken
zu wollen. Sollte es sich noch nicht bis ins Rathaus herumgesprochen haben, hier handelt es
sich um einen strafbaren Tatbestand.
Einsatz für die WEGA
Vielleicht wäre es ratsam die Polizei-Spezialeinheit „WEGA“ vorbei zu schicken. Diese
könnten dann die Hausbesetzern, die vermutlich allesamt von irgendwelchen sozialen Unter-
stützungen leben, in geeigneter Art und Weise auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens
aufmerksam machen. Auf gut Deutsch, das Haus von diesen Sozialschmarotzern räumen.
Da begeht eine Truppe von Leuten einen strafbaren Tatbestand, indem sie sich eine Immo-
bilie aneignen die ihnen nicht gehört und nennen dies „Hausprojekt“.
Das Gleichgesinnte sofort den Eingang finden, dafür ist mit folgendem Hinweisschild
gesorgt. Bei den sommerlichen Temperaturen ist das ja auch verständlich, dass man
zuerst im Garten verweilt.
Der Text auf folgendem Plakat ist leider nicht ganz korrekt. Statt „Selbstverwalten“ sollten
diese von der Allgemeinheit lebenden Personen sich besser das Wort „Selbsterhalten“ auf
ihre Fahnen heften. Würden sie einer geregelten Arbeit nachgehen, hätten sie keine Zeit
Häuser zu besetzen.
Aber dafür wollen die autonomen Sozialhilfeempfänger Luxus, wie auf ihrem Transparent
des nachfolgenden Bildes zu entnehmen ist. Vielleicht sollten sie es mit arbeiten probieren.
Beim Aufhängen des oben abgebildeten Transparents, müsste ihnen aber folgender Spruch
aufgefallen sein, der in Stein gemeißelt an der Hauswand prangt. Wir nehmen aber an, dass
sie ihn nicht verstanden haben.
Außerdem tut sich die Frage auf, wer eigentlich die anfallenden Betriebskosten für dieses
Objekt bezahlt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, kommt dafür die öffentliche Hand auf, dass
heißt der Steuerzahler.
Sogar Strom gibt es in dem besetzten Abbruchhaus, wie obiges Foto beweist. Weil man
diesen offensichtlich nicht bezahlen muss, wird verschwenderischer Weise das Licht
auch am hellichten Tage angelassen. An wen wohl Wien Energie die Rechnung schickt?