FPÖ-Haider: Wieder ist ein Opfer eines Einzelfalles zu beklagen


In Steyr hat ein mutmaßlicher Afghane, der durch die SPÖ-Willkommens-

politik in unser Land gekommen ist, ein 16-jähriges Mädchen getötet

 

 

„Wohin die Reise des ‚SPÖ-Willkommenszuges führt‘, kann man nun schon fast täglich in unseren Medien erleben. Tod und Elend wird von den angeblich traumatisierten Männern aus Afghanistan zurückgelassen. Diesmal wurde ein 16-jähriges Mädchen aus Steyr das Opfer eines mutmaßlichen Afghanen mit dem es scheinbar eine Beziehung führte. Zwei Messerstiche machten dem jungen Leben ein jähes Ende“, stellte der freiheitliche NAbg. Mag. Roman Haider mit Bestürzung fest.

 

„Diese Verbrechen an unseren Kindern und Frauen sind einer vollkommen falschen und fehlgelaufenen Willkommenskultur der SPÖ zuzuschreiben. Sie hat die Grenzen geöffnet und der ‚Oberschaffner und Kurzzeitkanzler‘ hat die Einwanderer quer durch unser Land auf Kosten der Steuerzahler geführt, wohlgemerkt unregistriert und unkontrolliert. Wohin die Reise geführt hat und noch immer führt, ist täglich zu sehen – Terror, Mord und Vergewaltigung“, betonte Haider.

 

„Diesen ausufernden Gewaltexzessen muss nun endlich eine Schranke vorgeschoben werden, es kann und darf nicht sein, dass wir unsere Familien auf dem Altar der rot-grünen Realitätsverweigerung opfern müssen. Der Weg von Innenminister Kickl, illegale und straffällige Migranten mit Hochdruck abzuschieben, ist konsequent, richtig und wichtig. Der Fall der jungen Steyrerin sollte nun auch noch den letzten Zweifler zum Nachdenken und Aufwachen bringen. Die Realität hat nun längst uns alle eingeholt“, sagte der freiheitliche Abgeordnete und richtet der hinterbliebenen Familie sein innigstes Mitgefühl aus. (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-12-10


Österreich – Ein Paradies für Pädophile


Lippenbekenntnisse

Beachtet man die letzten drei Urteile gegen pädofile Kinderpornografen, jeweils 3 Monate
bedingt für einen ÖBB-Bediensteten und einen Rechtspraktikanten am LG Wien, sowie 8
Monate bedingt für einen pädophilen Pfarrer, erscheint die Forderung der Justizministerin
erstaunlich.
Der obige Satz stammt aus unserem Beitrag „Milde für Pädofile“  vom 19.06.2010.   Die
Äußerung der damalige Justizministerin  Bandion-Ortner:  „Außerdem darf es im Bereich
der Kinderpornografie keine Denkverbote geben.   Das Wohl des Kindes hat Priorität“,
klang schon seinerzeit wie Hohn.
Dass die Justiz offenbar keine glückliche Hand im Umgang mit Kinderschändern hat oder
diese aus welchem Grund auch immer mit Samthandschuhen anfasst,  zeigt ein Beispiel
aus der Vorwoche auf.  Ein verurteilter pädophiler Sexualstraftäter, soll mit elektronischer
Fußfessel in den „Hausarrest“ entlassen werden.
Und dass,  obwohl auch die jetzige  Justizministerin,  Beatrix Karl,  vollmundig erklärte,
gegen Kinderschänder mit der vollen Härte des Gesetzes vorgehen zu wollen.  Für uns
sind die Äußerungen der Damen C. Bandion-Ortner und  B. Karl nicht mehr als Lippen-
bekenntnisse. Das stellt auch nachfolgender Fall eindeutig unter Beweis.

Ein Schandfleck für die Justiz

Ein gestrig gefälltes Urteil im LG Steyr,  schlägt jedoch dem Fass den Boden aus.  Im
Beitrag  „Psychotests für Richter TEIL2“  haben wir über einen Salzburger Richter be-
richtet, der massenhaft kinderpornografisches Material auf seinen PC hortete.
Der Salzburger Jugendrichter, Peter H., ist ein Schandfleck für die ganze Justiz und nicht
würdig dieser zu dienen. Normalerweise gehört dieser Mann aus dem Justizapparat ent-
lassen. Das dürfte der verhandelte Richter nicht so gesehen haben und verurteilte den
Mann zu lächerlichen 5 Monaten bedingt und 2.250 Euro Geldstrafe.
Erstaunlich ist auch,  dass folgendes als mildernd gewertet wurde.   Der Richter soll sich
während der Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe, weil er seit
Anfang 2007 keinen Urlaub mehr gehabt habe und auch unter einem Burn-out-Syndrom
litt.   Bei diesem Milderungsgrund stellen sich bei jedem normal denkenden Menschen die
Nackenhaare auf.
Mit diesem Urteil, ja man könnte fast geneigt sein  „Freispruch“  dazuzusagen,  darf der
Pädophile seinen Job in der Justiz behalten,  denn Beamte können erst dann entlassen
werden, wenn sie zu mehr als einem Jahr Strafe verurteilt werden.   Angesichts der Tat-
sache, dass für die Anfertigung von kinderpornografischen Material sexueller Missbrauch
an Kindern  begangen wird,  setzen wir  Konsumenten dieses  Bild- und Videomaterials
als Kinderschänder gleich.

Keine ernsthafte Konsequenzen für Pädophile

Das gestrig  gefällte Urteil am LG Steyr kommt  fast einem Freibrief für sexuellen Kindes-
missbrauch gleich.   Es sagt nämlich aus,  dass keine wirklich ernsthaften Konsequenzen
zu erwarten sind, wenn jemand kinderpornografisches  Material zur Befriedigung seiner
Perversität sammelt und konsumiert.
Dieses erstaunlich  milde Urteil ist für uns ein  Justizskandal erster Klasse  und entwertet
so ganz nebenbei, die sicherlich nicht leichte Arbeit der Ermittler.  Ob sich der urteilende
Richter und der schweigsame Staatsanwalt beim Rasieren noch in den Spiegel schauen
können?   Auf eines sind wir jedenfalls noch gespannt, nämlich ab wann der pädophile
Richter wieder im Namen der Republik urteilen wird.
Jedenfalls sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt,  dass Richter(innen) in period-
ischen Zeitabständen dahingehend überprüft werden sollten,  ob sie psychisch noch in
der Lage sind das Richteramt auszuüben.  Zum Schluss wollen wir unseren Leser(innen)
empfehlen, auf die Webseite „gegensexuellegewalt“ zu schauen, auf der man sich eben-
falls mit diesem Thema ausführlich befasst.
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2011-11-04
 

Kostenlose Rechtshilfe? TEIL2


Es gibt Neuigkeiten

Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag  „Kostenlose Rechtshilfe“  verfasst. Ein gewisser
Martin Bugelmüller  bietet für Freunde des Forums und  Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.

Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen.  Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite  (von der wir ein vollständiges Abbild haben)  folgenden
Beitrag.

Herzzerreisende Story

 Quelle: http://martin-bugelmueller.at

Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen
 
Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte  ein professioneller  Linzer Asylantenanwalt  eine schlechte Vertretung abge-
liefert haben,  so meint zumindest Martin Bugelmüller.  Aber lesen  Sie sich die herzzer-
reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.

Edis K. wurde trotzdem abgeschoben

Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sich
seiner an.  Der hatte  wiederum nicht soviel  Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.

Gut,  Misserfolge muss  man im  Rechtsbereich gelegentlich  hinnehmen,  hatte doch  der

Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein
in Anspruch nehmen zu können.

Wieviel kostet „Kostenlos“?

Und jetzt  kommen wir wie  eingangs erwähnt auf  die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings  nicht ganz,  wie Bugelmüller  selbst einräumt.  Sollten sich  Personen die sich
keinen Rechtsanwalt  leisten können an  den Philanthropen wenden,  müssen sie schon
einige Euro locker machen.


Quelle: http://martin-bugelmueller.at

In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns  ohne jegliche  Kosten.  Aber wir  wollen  uns  nicht in  Haarspaltereien üben,  denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen

aus seiner eigenen Tasche bezahlen.

Kostenlos geht ganz schön ins Geld

Es kann  sich doch nur  um einige Peanuts,  also einen bedeutungslosen  Betrag handeln.
Das dachten  wir zumindest, bis uns  eine Kopie der Klageergänzung  der Rechtsanwalts-
kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent-
ieren wollen.


Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.

Laut  RAK-Klageergänzung  musste  Edis K.  für die kostenlose  Rechtshilfe,  immerhin die

stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die
Summe der  Pauschalgebührensätze und  jener der  notwendige Aufwendungen bei Herrn
Bugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz-
ung folgendes wörtlich angeführt:

Auszug aus der RAK-Klage

Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edis
als Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein-
nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen  von Mar-
tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan-
zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“.

Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel-
che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich
in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:

Auszug aus der RAK-Klage                 

Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrund
deren Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob
die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft,
wobei in  der Klage die  bezahlten EUR 1.450,00 als  Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die
weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.

In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-

tin Bugelmüller eine  völlig neue Bedeutung bekommen.  Wir bleiben jedenfalls an der Ge-
schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.

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2011-03-27
 
{jcomments off}
 
 

Kostenlose Rechtshilfe?


Martin Bugelmüller

Es muss nicht immer Kaviar sein und so müssen es auch nicht immer die großen Ereignisse
aus  Politik,  Wirtschaft  und  Gesellschaft  sein,  über die  dieses  Online-Magazin  berichtet.
Durch einen Leserhinweis sind wir auf eine recht erstaunliche Story aufmerksam geworden,
der eigentlich kaum jemand eine Bedeutung zumisst.

Allerdings könnte der Ausgang dieser Causa, in der Rechtsprechung eine gewisse Bedeut-

ung erlangen. Da gibt es einen gewissen Martin Bugelmüller, der eine Internetplattform be-
treibt,  auf der er für das  Forum von Freunden  und Mitgliedern der  Juridicum Rechtschutz-
gruppe und Freunden seiner Person, die Inanspruchnahme von Rechtshilfe unbürokratisch
und kostenfrei anbietet.

Kein Freund von Bugelmüller

Bevor wir uns mit dem erstaunlichen Angebot des Martin Bugelmüllers weiterbeschäftigen,
wollen wir Ihnen die Webseite „www.xlarge.at“  vorstellen,  deren Betreiber offenbar nicht
zu den Freunden von Bugelmüller zählt. Auf diese Seite sind wir im Zuge unserer Recher-
chen gestossen.
 

Screen: xlarge.at

RAK klagte

Offenbar zählt die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer  ebenfalls nicht zu Bugelmüllers
Freundeskreis und hat den Wohltäter und Menschfreund, beim Landesgericht Steyr geklagt.


Teures kostfreies Angebot

Kommen wir nun zur kostenfreien Rechtshilfe, die Martin Bugelmüller anbietet. Wenn jemand
nun kein  Forums- oder persönlicher  Freund des  Wohltäters ist,  bleibt  ihm nur  die Mitglied-
schaft in der  Juridicum Rechtschutzgruppe,  um von Bugelmüllers großzügigen Angebot Ge-
brauch machen zu können.


Screen: rechtschutzgruppe.at

Folgt man dem Link, wird es auf der folgenden Webseite erstaunlich. Denn dort werden den

beitrittswilligen Personen, saftige Mitgliedsgebühren offeriert.


Screen: webmart.de

Auch Freunde müssen zahlen

Aber auch  als Freund des Martin Bugelmüllers,  dürfte es  mit der kostenfreien Rechtshilfe
nicht so wirklich klappen. Denn der Philanthrop, der es sich zur Aufgabe gemacht hat  Perso-
nen die sich keinen Rechtsanwalt leisten können zu helfen, meint wortwörtlich.

Screen: martin-bugelmueller.at

Offenbar scheint  Bugelmüller die  Bedeutung von  „kostenlos“  nicht zu kennen.  Kostenlos

bedeutet nämlich nicht mit Kosten verbunden, frei, gebührenfrei, geschenkt, gratis, kostenfrei,
umsonst oder unentgeltlich. Als Nachschlagewerk können wir das weltweit anerkannte Inter-
netlexikon „Wikipedia“ empfehlen.

Allerdings wissen wir eines mit Sicherheit.  Sollte der Wohltäter Martin Bugelmüller den Pro-

zess  gegen die  Oberösterreichische Rechtsanwaltkammer verlieren,  wird das für ihn nicht
ganz kostenlos ausgehen.

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2011-03-01
 
{jcomments off} 

SPÖ-Politiker in Steyr huldigten Naziverbrecher


Mengele-Abklatsch erfährt jahrelange Huldigung

Im Beitrag „Steyr glorifiziert Nazi-Arzt“ haben wir berichtet, dass in der oberösterreichischen
Stadt dem Mengele-Abklatsch, Robert Stigler mittels Strassennamen gehuldigt wird.  Das
erstaunliche daran ist, dass die Strassenbezeichnung nicht unter freiheitlicher Federführung
entstand.  

(Fotoquelle: www.ooenachrichten.at)

Dem Nazi-Arzt Stigler wurde jahrelang unter der SPÖ-Regierung gehuldigt

Erstaunliche Rechtfertigung

Noch erstaunlicher ist der Umstand, dass die seit Jahren in Steyr regierenden Sozialdemo-
kraten, jahrelange Proteste für diese Nazi-Huldigung einfach ignorierten. Als Rechtfertigung
wurde der Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung herangezogen.   In diesem
konnten keine wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des
Naziregimes gefunden werden konnten.

Und das bei einem Mann, der unter anderen an farbigen Kriegsgefangenen krankhafte und
perverse Studien durchgeführt hatte. Stigler hatte den Männern ohne Narkose mit Stichen
ins Brustbein,  Knochenmark für Untersuchungen entnommen.

Hut ab, vor den Grünen

Wir halten zwar die Grünen in den meisten Fällen für realitätsfremd, müssen ihnen aber in
diesem Fall, für ihren dauerhaften Einsatz Respekt zollen. Auf Grund ihres politischen
Drucks, sowie den der Medien, wird der braune Schandfleck in Steyr nun entfernt.

Dümmer geht’s wohl nicht mehr

Erstaunlich ist auch nun die neuerliche Rechtfertigung der Rathaus-SPÖ in der Stadt Steyr,
warum einem Naziverbrecher derartig gehuldigt wurde. Robert Stigler habe auch die Ge-
birgsbahre erfunden, welche vielen verunglückten Bergsteigern das Leben gerettet hat,
lautet nun das Argument der Stigler-Fans in den sozialdemokratischen Reihen.

Da ist es doch erstaunlich, dass  gerade aus den Reihen der Sozialdemokraten die Nazi-
keule gegen die BP-Kanditatin Barbara Rosenkranz geschwungen wird. Vielleicht sollten
sich so manche Genossen einmal in den eigenen Reihen umsehen.

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2010-03-07
  

Steyr glorifiziert Nazi-Arzt


Wer war Robert Stigler?

Wissen Sie wer Robert Stigler war? Wenn nicht, dann wollen wir Sie darüber aufklären. Er
wurde am 18.04.1878 in Steyr (Oberösterreich) geboren und starb am 09.08.1975 in Kirch-
berg (Tirol).
Stigler studierte in Wien von 1897-1903 Medizin. Der erklärte NSDAP-Anhänger leitete
die medizinische Gruppe der Abteilung „Rasse und Rassenhygiene“ der Gauleitung der
NSDAP in Wien.

Im Rahmen seiner rassenphysiologischen Forschungen führte Stigler 1940, Untersuchungen
an schwarzen Kriegsgefangenen im Kriegsgefangenenlager Kaisersteinbruch im Burgenland
durch.

Robert Stigler wurde im Zuge der Entnazifizierungsmaßnahmen im Jahre 1945 aus seinen
Ämtern enthoben und wurde ab 1947 pensioniert. Ein richtig angenehmer Zeitgenosse,
muss dieser Arzt gewesen sein.

Aussagen eines Nazi-Arztes

Er hat auch etliche (un)sinnige Aussagen von sich gegeben, von denen wir eine kleine Kost-
probe wiedergeben wollen. So kam er z.B. zu der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Weiße
aufgrund des Klimas nicht dauerhaft in den Tropen leben sollten und plädierte dafür, afri-
kanische Kolonien als reines Reservoir beispielsweise für Bodenschätze zu betrachten und
„Schwarze“ dabei als Arbeitskräfte einzusetzen.

Auch vertrat er die  von ihm wissenschaftlich fundierte Meinung, dass ein Weißer einem
Schwarzen überlegen sei und aus diesem Grund nur als Herrscher unter den Eingeborenen
leben kann.

Besonders am Herzen lag Stigler die Warnung vor der „Rassenmischung“.  Er lehnte sexuelle
Beziehungen und Ehen zwischen Schwarzen und Weißen vehement ab, da er allen Ernstes
die Ansicht vertrat, dass es durch diese eine  „Degeneration“ der Nachkommen gäbe und
der Verfall der deutschen Kultur bevorstünde.

Sollten Sie an weitere schwachsinnigen Theorien des Robert Stigler interessiert sein, dann
können Sie diese unter diesem „Link“ nachlesen.  Nun, warum haben wir Ihnen diesen Zeit-
genossen nähergebracht? Gab es doch  etliche Wahnsinnige von dieser Sorte im Dritten
Reich.

Steyr ehrt seinen Sohn

Offensichtlich unter dem Motto „Heimat bist Du großer Söhne“ wird einem „Rassen-
forscher“ der Nazizeit, in seiner Geburtsstadt mit einer Strassenbenennung gehuldigt. In
der Stadt Steyr gibt es tatsächlich eine Strasse mit dem Namen „Robert Stigler Strasse“
und diese ist auch dem Nazi-Rassenforscher gewidmet.
Da hat die Stadt Günzburg in Deutschland, der Stadt Steyr einiges voraus. Denn eine Josef
Mengele Strasse gibt es in der Geburtsstadt dieses Nazi-Arztes nicht.
(Fotoquelle: www.ooenachrichten.at)
Erstaunliches Denkmal in altdeutschen Schriftzügen

Wie den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zu entnehmen ist, setzt sich der Altbürger-
meister von Steyr, David Forstenlechner dafür ein, dass die Straßenbenennung nach dem
Nazi-Arzt umgehend rückgängig gemacht werden soll.

Keine Verfehlungen entdeckt

Erstaunlich ist es jedoch, dass laut Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung keine
wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des Naziregimes
gefunden werden konnten.
Möglicherweise wurden seine Aufzeichnungen über „rassenphysiologische“ Untersuchun-
gen die er an Kriegsgefangenen im Lager Kaisersteinbruch durchgeführt hatte, nicht sehr
genau studiert.
 
Jedenfalls ist die Glorifizierung eines Nazi-Arztes eine eindeutige Diskriminierung jenen
Leuten gegenüber, die unter Stigler zu leiden hatten und noch leben, sowie deren Nach-
fahren.

Wo bleiben hier die Diskriminierungsgegner?

Vielleicht sollte jemand die Anwältinnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sowie die
Frauenministerin Heinisch-Hosek auf den erstaunlichen Umstand in Steyr aufmerksam
machen.
Dann wäre es vielleicht nicht mehr so vorrangig, ob eine Maßschneiderei eine Damen-
schneiderin oder ein Discobetreiber einen Türsteher sucht und das Stelleninserat aus
ökonomischen Gründen nicht geschlechtsneutral ausschreibt.
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2010-02-08
  

Inhalts-Ende

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