Es gibt Neuigkeiten
Am 1.März 2011, haben wir den Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ verfasst. Ein gewisserMartin Bugelmüller bietet für Freunde des Forums und Mitglieder der Juridicum Recht-
schutzgruppe kostenlose Inanspruchnahme von Rechtshilfe an.
Die Ankündigung „Kostenlos“ haben wir schon im Beitrag „Kostenlose Rechtshilfe“ kritisiert,
möchten aber erst im späteren Verlauf dieses Beitrags darauf zurückkommen. Bugelmüller
veröffentlichte auf seiner Webseite (von der wir ein vollständiges Abbild haben) folgenden
Beitrag.
Herzzerreisende Story
Quelle: http://martin-bugelmueller.at

Vergrössern mit rechten Maustasten-Klick und Grafik anzeigen bestätigen Da wurde gegen Edis K., laut Bugelmüller offenkundig rechtswidrige Schubhaft verhängt.
Auch dürfte ein professioneller Linzer Asylantenanwalt eine schlechte Vertretung abge- liefert haben, so meint zumindest Martin Bugelmüller. Aber lesen Sie sich die herzzer- reißenden Geschichte (obiger Screen) selbst durch, um sich ein Urteil bilden zu können.
Edis K. wurde trotzdem abgeschoben
Irgendwie widerfuhr Edis K. dass Glück seines Lebens und Martin Bugelmüller nahm sichseiner an. Der hatte wiederum nicht soviel Glück und konnte keinen Erfolg verzeichnen,
denn Edis K. wurde abgeschoben.
Gut, Misserfolge muss man im Rechtsbereich gelegentlich hinnehmen, hatte doch der
Schubhäftling das Glück, die kostenlose Rechtshilfe von Bugelmüller bzw. seinem Verein in Anspruch nehmen zu können.Wieviel kostet „Kostenlos“?
Und jetzt kommen wir wie eingangs erwähnt auf die Ankündigung „Kostenlos“ zurück.
Allerdings nicht ganz, wie Bugelmüller selbst einräumt. Sollten sich Personen die sich
keinen Rechtsanwalt leisten können an den Philanthropen wenden, müssen sie schon
einige Euro locker machen.

Quelle: http://martin-bugelmueller.at
In diesem Punkt stimmen wir mit Herrn Bugelmüller nicht überein, denn kostenlos bedeutet
für uns ohne jegliche Kosten. Aber wir wollen uns nicht in Haarspaltereien üben, denn
warum soll der selbstlose Mann, Pauschalgebührensätze und notwendige Aufwendungen
Kostenlos geht ganz schön ins Geld
Es kann sich doch nur um einige Peanuts, also einen bedeutungslosen Betrag handeln.Das dachten wir zumindest, bis uns eine Kopie der Klageergänzung der Rechtsanwalts- kammer Oberösterreich zugesendet wurde, aus der wir Ihnen folgenden Auszug präsent- ieren wollen.

Durch Anklicken des obigen Screenshots können Sie die gesamte Klageergänzung der
Rechtsanwaltskammer Oberösterreich downloaden.
Laut RAK-Klageergänzung musste Edis K. für die kostenlose Rechtshilfe, immerhin die
stolze Summe von zumindest 3.410,- Euro berappen. Da fragen wir uns doch, wie hoch die Summe der Pauschalgebührensätze und jener der notwendige Aufwendungen bei HerrnBugelmüller sind. Diese Frage stellt sich für uns deshalb, ist doch in der RAK-Klageergänz- ung folgendes wörtlich angeführt:
Auszug aus der RAK-Klage
Der Zweitbeklagte hat Ende 2009/Anfang 2010 den Bosnischen Staatsangehörigen K. Edisals Mitglied der Erstbeklagten in einem Schubhaftverfahren vertreten. Die Beklagten verein- nahmten dafür zumindest EUR 3.410,00, davon EUR 3.000,00 für Aufwendungen von Mar- tin Bugelmüller, Kontaktaufnahme Gutachter, Beratung Dritter“ und EUR 410,00 für „Restan- zahlung Mitgliedsbeitrag 1. Rate von 3 Juridicum Rechtschutzgruppe“. Zum Drüberstreuen gibt es dann noch, die bei Bugelmüller hilfesuchende Barbara G., wel- che ebenfalls tief ins Portemonnaie greifen durfte, denn dazu führt die RAK Oberösterreich in ihrer Klageergänzung wie folgt aus:
Auszug aus der RAK-Klage
Die Beklagten vereinnahmten von Frau Barbara G. am 24.11.2009 EUR 2.091,00 aufgrundderen Ersuchens um rechtliche Beratung und Vertretung wegen rufschädigender Behaupt-
ungen. Nachdem Frau G. – Tage später ihren Rücktritt vom erklärten Auftrag erklärte, erhob die Erstbeklagte gegen Frau G. Klage auf Feststellung des Bestehens einer Mitgliedschaft, wobei in der Klage die bezahlten EUR 1.450,00 als Einschreib- und Mitgliedsgebühr, die weiteren EUR 641,00 als „Klagegebühr“ tituliert wurden.
In Anbetracht der von der RAK kolportierten Summen, hat das Wort „Kostenlos“ durch Mar-
tin Bugelmüller eine völlig neue Bedeutung bekommen. Wir bleiben jedenfalls an der Ge-schichte dran und werden wieder berichten wenn es etwas Neues gibt.
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2011-03-27 {jcomments off}