Kurz-Ermittlungen – Leichtfried: „Hier sind wir mitten im Strafrecht“


Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre

 


Die Staatsanwaltschaft hat den begründeten Verdacht, dass der Bundeskanzler unter Wahrheitspflicht im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Jörg Leichtfried, stv. SPÖ-Klubvorsitzender: „Spätestens jetzt ist offensichtlich, warum die ÖVP die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen abschaffen will. ÖVP-Politiker wie Sebastian Kurz und ÖVP-nahe Auskunftspersonen hatten und haben im Untersuchungsausschuss immer wieder Probleme mit der Wahrheit. Nationalratspräsident Sobotka sollte offenbar dafür sorgen, dass ÖVP-Politiker künftig ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen lügen dürfen.“ Den Tatbestand dürfe man jedenfalls nicht bagatellisieren. „Auf Falschaussage steht bei einer Verurteilung immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“ ****

 


Die Vorwürfe gegen Kurz seien jedenfalls sehr schwerwiegend. „Sebastian Kurz hat selbst immer gesagt, dass die Grenze das Strafrecht ist. Hier sind wir mitten im Strafrecht.“ Sollte es zu einer Anklage gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage kommen, dann sei eine rote Linie überschritten. „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen.“

 


Die politische Bilanz der Regierung Kurz sei jedenfalls schon jetzt verheerend: „Mittlerweile wird gegen den Kanzler, den Finanzminister, den Chef der Beteiligungsgesellschaft und den Kabinettschef des Kanzlers ermittelt. Alles zentrale Figuren der ‚türkisen Familie‘. Wir haben leider eine Regierung, die mehr mit Korruptionsermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Skandalen beschäftigt ist als mit ihrer Arbeit“, so Leichtfried. (Quelle: APA/OTS)

 


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12.05.21


Time to Say Goodbye!


Ein guter Player sollte wissen, wann es Zeit ist aufzuhören

 

Einen gestrigen Facebook-Eintrag von uns, möchten wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten.

 

 

Antwort von Heinz-Christian Strache auf unseren Facebook-Eintrag:

Sie haben offensichtlich noch zu wenig Kenntnis von dem Fall.  Ein illegal und kriminell erstelltes Video (mit politisch motivierten Auftraggebern, wieviele Millionen sind geflossen?) wurde von Lockvögeln im privaten Urlaubsrahmen erstellt.  Von 7 Stunden illegal aufgezeichneten Ton- und Bildaufnahmen und offensichtlich auch noch anderen Straftaten gegenüber meiner Person (siehe Interview auf oe24 mit Gert Schmied), wurden 7 Minuten zusammengeschnitten und manipulativ gekürzt aus dem Gesamtkontext gerissen und zwecks Rufmord veröffentlicht.  Ich habe verkürzt behauptete Inhalte im Gesamtkontext ganz anders dargelegt und immer auf Rechts- und Gesetzeskonformität bestanden.  Die dortigen Lockvögel haben Rechtsbruch begangen und haben rechtswidrige Anliegen zum Besten gegeben, nicht ich. Ich habe das mehrmals und heftig zurückgewiesen.  Und ja, wir wollen dass die österr. und deutsche Staatsanwaltschaft die Täter, Hintermänner und Auftraggeber ermittelt, verhaftet und vor Gericht stellt.  Und ja die 7 Stunden Aufzeichnungen des Videos soll auch als Beweismaterial für das an mich begangene Verbrechen sicherstellt werden.  Es wäre eine Entlastung. Die Video-Verbrecher wollen es jedoch vernichten, wie in Medien zu lesen war! Und alle die das Gesamtvideo gesehen haben (Klenk, Journalisten der Süddeutschen und des Spiegels) sind nicht bereit die Täter zu nennen und verstecken sich hinter dem Redaktionsgeheimnis.  Was haben diese Personen zu verbergen?

 

Unsere Antwort an Heinz-Christian Strache:

Unserer Meinung nach war die Erstellung des Videos weder illegal noch kriminell.  Es wurde ja nicht geheim in Ihren Privat – bzw. Amtsräumen angefertigt.  Wir finden auch im Strafrecht nichts, was Ihre Aussage unterstützen würde.  Auch die Veröffentlichung ist in Ihrem Fall – als Person öffentlichen Interesses – und bzgl. Ihrer im Video getätigten Aussagen – welche ebenfalls von öffentlichem Interesse sind – unserer Meinung nach nicht strafbar.  Diesbezüglich sieht der Gesetzgeber sogar eine Ausnahme vom Persönlichkeitsrecht vor.  Sollte das Video derart geschnitten worden sein, sodass Ihre Aussagen nicht den Wahrheitsgehalt wiedergeben, sollten Sie auf eine Veröffentlichung des gesamten Videos bestehen.  Szenen im Video, die Ihre Persönlichkeitsrechte betreffen, könnten und sollten davon ausgenommen werden.  Zum Schluss möchten wir noch anmerken, dass wir Sie die letzten 10 Jahre medial unterstützt haben. Darüber sind Sie ja auch in Kenntnis.  Umso mehr sind wir über Ihre Aussagen im Ibiza-Video bestürzt und von Ihnen enttäuscht.  Uns ist schon bewusst, dass Sie die FPÖ von 0 auf 100 gebracht haben und auch durchwegs gute Arbeit – vor allem in der Oppositionsrolle – geleistet haben.  Allerdings mit Ihren Aussagen im Ibiza-Video, bleibt uns für Sie nur mehr anzumerken: „Time to Say Goodbye!“  Ein guter Player sollte wissen, wann es Zeit ist aufzuhören.

 

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2019-06-05


Heutiger Amtsantritt des neuen Innenministers


Dr. Eckart Ratz übernahm Amtsgeschäfte von Herbert Kickl

 

Im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres hat heute, 22. Mai 2019, der neue Ressortverantwortliche Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz vor den Führungskräften die Amtsgeschäfte von seinem Vorgänger Herbert Kickl übernommen. „Es geht heute um Verantwortung für Österreich. Ich habe mein ganzes berufliches Leben stets diese Verantwortung in einem anderen Bereich wahrgenommen“, betonte Innenminister Ratz eingangs. Sein größtes Ziel bis zu den vorgezogenen Neuwahlen sei nicht, das „von seinem Vorgänger Geleistete abzubauen oder die Pferde in der Mitte des Flusses zu wechseln“, sondern „das Garantieren der staatlichen Institutionen, im Sinne einer Außensicht dieser staatspolitischen Institutionen“, unterstrich Ratz.

 

„Es gibt diese ganz selbstverständliche Beziehung zwischen Gerichtsbarkeit auf der einen Seite und der Polizei und somit das Innenministerium auf der anderen. Beide Seiten sind aufeinander angewiesen. Gerichtsbarkeit ist ohne Polizei schlicht handlungsunfähig. Die Polizei ist ohne die Gerichtsbarkeit auch nicht das, was man sich von einem modernen Rechtsstaat erwartet“, führte Innenminister Eckart Ratz seinen Zugang zu Justiz und Sicherheitsbehörden weiter aus.

 

Karoline Edtstadler, die Ratz aus ihrer Zeit im Justizministerium kennt, sagte: „Wir sind in einer Situation, in der wir Stabilität sicherstellen müssen. Das sind wir der Bevölkerung Österreichs schuldig. Für diese Stabilität steht Bundesminister Eckhart Ratz.“

 

Sektionschef Karl Hutter begrüßte, als Vertreter der Beamtenschaft des BMI, den neuen Minister: „Wir haben den Auftrag, Österreich zum sichersten Land der Welt, mit der höchsten Lebensqualität zu machen, dazu wollen wir mit ihnen, Herr Bundesminister, einen Beitrag leisten.“

 

Der 65-jährige, gebürtige Vorarlberger Eckart Ratz studierte Jus und promovierte in Innsbruck. Von 1980 bis 1994 war Ratz Richter am Bezirks- und Landesgericht in Feldkirch, danach war er Richter am Wiener Straflandesgericht (Fachsenat für Medienrechtssachen und Strafsachen), ehe er 1997 an den OGH wechselte.

 

2007 wurde Ratz Senatspräsident des OGH, 2011 Vizepräsident des OGH und 2012 Präsident des OGH. Dieses Amt hatte Ratz bis zu seinem Pensionsantritt am 30. Juni 2018 inne.

 

Eckart Ratz ist in Fachkreisen durch seine zahlreichen Veröffentlichungen zum Strafrecht, Medienrecht und Grundrechtsschutz und als Autor und Herausgeber der „Wiener Kommentare“ zum Strafrecht und zum Strafprozessrecht bekannt.

 

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2019-05-22


Christian Kern bedankt sich bei Webseite, die mit rechtswidrigen Inhalten glänzt


FPÖ-FAILS: Zahlreiche Beiträge und Kommentare bewegen sich quer durchs Straf – und Zivilrecht

 

Über die linksextreme Hetzseite „FPÖ FAILS“ haben wir schon mehrmals berichtet.  Das einzige Ziel dieser dubiosen Webseite ist es, FPÖ-Politiker(innen) zu diffamieren und zu diskreditieren.   Dass die Anschuldigungen zum größten Teil der Wahrheit entbehren und frei erfunden sind, daran stört man sich bei FPÖ-FAILS nicht.  Wer auf besagter Webseite ein gesetzlich vorgeschriebenes Impressum sucht, der sucht vergebens.  Diese Tatsache erleichtert den Herausgebern, sich weder um Urheberrechte bei Fotos zu scheren noch darum, teils selbst erfundene Geschichten ins Netz zu stellen und Personen zu verleumden.  Die Palette der zivil- und strafrechtlichen Tatbestände reicht von Beleidigung, über Kreditschädigung bis hin zur üblen Nachrede.

 

Und just bei dieser besagten dubiosen Hetzseite, bedankt sich der ehemalige SPÖ-Kurzzeitkanzler und der Zeit nach kürzeste SPÖ-Chef, Christian Kern, für deren Arbeit.  Wenn dieser Umstand nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen.

 

 

Aber das ist noch nicht alles, denn Kern meint doch tatsächlich, dass man bei „FPÖ-FAILS“ einen sehr wichtigen Job mache.  Da stellt sich doch die Frage, was für ein „wichtiger Job“ das wäre?   Auf Twitter (Account: Christian Kern) haben wir – unter der Frage: „Wer steckt hinter FPÖ-Fails“ – folgende Beschreibung für besagte dubiose Hetzseite gefunden, auf die Kern natürlich eine Antwort schuldig blieb.

 

 

Wer sich ein wenig amüsieren möchte und einen Twitter-Account hat, kann unter diesem LINK die Postings bei Christian Kern nachlesen.  Das wohl dümmste Posting kam von „FPÖ-FAILS“ selbst.  Auf den berechtigten Hinweise einer Userin, dass ein Impressum wohl selbstverständlich sein sollte, erfolgte nachstehende Antwort:

 

 

Würde „FPÖ-FAILS“ auf ihrer Webseite keine Diffamierungen, Fake-News, Beleidigungen udgl. – in nicht unerheblicher Anzahl – veröffentlichen, wäre auch kein Grund vorhanden zu befürchten, mit Klagen oder Anzeigen rechnen zu müssen.  Doch mit zahlreich veröffentlichten Beiträgen und Kommentaren (unser Archiv ist gut gefüllt), die sich quer durchs Straf – und Zivilrecht bewegen, wären sehr wohl gerechtfertigte Anzeigen und Klagen zu erwarten.  Und das ist der wahre Grund, warum man sich bei besagter Hetzseite lieber in der Anonymität bewegt.

 

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2018-09-23


Wird die Scharia auch Einzug ins Straf- und Zivilrecht halten?


Islamisches Recht bei der BAWAG-PSK beim „Islamic Banking“

Wurden  jene Personen,  die eine Islamisierung Westeuropas kritisierten,  als Spinner
und Verschwörungstheoretiker hingestellt,  beweist nun die BAWAG-PSK,  dass diese
Leute  doch  recht  hatten und haben.  Denn das Bankinstitut plant ab ab Februar ein
sogenanntes „Islamic Banking“ zu starten
will.
Nun  wäre  es noch nicht besonders erwähnenswert,  wenn sich eine Bank mit einem
Angebot  einer  bestimmten Bevölkerungsschicht zuwendet.   Da dies aber nach der
Scharia – dem islamischen Recht – geschehen soll, finden wir das höchst bedenklich.

Österreich  hat  eine  eigene Gesetzgebung,  nach der Recht durchgesetzt und voll-
zogen wird.   Da bedarf es wohl keiner Scharia, welche ein religiöses Gesetz ist, zu-
dem es in der Alpenrepublik eine Trennung zwischen Staat und Religion gibt.
Aber  vielleicht  kommt  noch der Zeitpunkt,  wo die Scharia auch ins österreichische
Straf- und Zivilrecht Einzug halten wird.  Bei der derzeitig fortschreitenden Islamisier-
ung würde uns das nicht wundern.
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2016-01-17

Versucht Uwe Sailer nun die Flucht nach vorne anzutreten?


Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern

Unser  gestriger  Beitrag „Uwe Sailer wiederholt ……“ dürfte  den  Kriminalbeamten aus Linz
ziemlich  getroffen  haben.  Augenscheinlich derartig,  dass es ihm vermutlich nicht möglich
gewesen sein könnte, unseren Beitrag samt vorliegenden Beweisen sinnerfassend zu lesen.
Denn heute kommentierte er auf seiner Facebook-Seite wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Ein altes Sprichwort besagt zwar: „Der Pfarrer predigt nur einmal“, aber wir wollen nicht so
sein und dem selbsternannten Datenforensiker unseren gestrigen Beitrag  „Step by Step“
zu Gemüte führen.
POSTING 1:
Screen: facebook.com
In  diesem  Posting  wird einer Frau Salmhofer unterstellt,  sie sei über weite Teile echt nicht
zurechnungsfähig.   Zudem habe die BH Hartberg mal den Auftrag gehabt, sie wegen einer
möglichen Sachwalterschaft ärztlich untersuchen zu lassen.
Nun  bestünde  theoretisch  die  Möglichkeit,  dass  es  im  Bereich  der BH Hartberg mehrere
Frauen mit dem Namen Salmhofer gibt.   Die Bezeichnung „Erdbeeramazone“ wird in einem
getrennten  Satz angeführt.   Auch hier wäre es theoretisch möglich, dass eine andere Person
damit gemeint sein könnte.
Wie  wir  schon  in  unserem  gestrigen  Beitrag: „Uwe Sailer wiederholt ……“ festgehalten
haben,  ist  die  betreffende  Frau Salmhofer aus Hartberg und schreibt im Internet unter
dem Nicknamen „Erdbeeramazone“.
POSTING 2:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus dem Text im obig abgebildeten Posting – nun für Uwe Sailer extra rot unterstrichenem
Satz – ist es für uns und vermutlich auch für jeden logisch denkenden Menschen schlüssig,
dass sehr wohl die Person Salmhofer im POSTING 1 gemeint ist.
Wenn  nun  Sailer  meint: „Nach  dem  Mediengesetz  ist  Erich Reder  verpflichtet Anschuldig-
ungen  zu  überprüfen  und den Beschuldigten zu Wort kommen zu lassen“, so hatte er dazu
ausreichend  Zeit.  Denn am 5. April 2014, um 10:19 Uhr,  erhielt er eine ausführliche Anfrage
bezüglich  des  Textes  im  POSTING 1  (Mail liegt uns vor).   Allerdings zog er es bis dato vor,
sich  dazu  vornehm  auszuschweigen.   Auch  gestern hatte er Gelegenheit dazu,  denn Frau
Salmhofer  bat  ihn zum Tisch vor der Kantine des HG Wiens, an dem unter anderem sie und
der  Herausgeber  dieses  Online-Magazins saßen.   Sailer zog es jedoch vor,  der Einladung
nicht zu folgen und verschwand wortlos  und rasch auf die gegenüberliegenden Straßenseite.
Interessant  wird  es  aber  nun  bei  folgendem  amtlichen Schriftstück.   Dass Sailer den Inhalt
von  diesem  nicht verstanden haben könnte oder möglicherweise nicht verstanden haben will,
erscheint uns erstaunlich.  Denn in diesem wird Frau Salmhofer eine sehr gute psychische und
physische Belastung bescheinigt.   Zudem steht dort wörtlich: „Anhaltspunkte für die Beschuld-
igungen aus dem Internet gibt es keine“.
Screen: © erstaunlich.at
Mit  dem  obigen Schriftstück ist der Beweis erbracht,  dass im POSTING 1 die Unwahrheit
geschrieben wurde.   Wie nun Herr Sailer den Wahrheitsbeweis antreten will erscheint uns
schleierhaft.   Seine  provokante  „Frage“: „Blüht  dem  Herrn nun auch ein Verfahren nach
dem  ABGB,  dem  Strafrecht  und dem Mediengesetz,  wie bei DDr. Königshofer?“ beein-
druckt uns nicht.   Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern und werden weiterhin
über den Kriminalbeamten aus Linz und selbsternannten Datenforensiker berichten.
Wir  haben das zwar bis jetzt noch nicht erwähnt,  aber interessant erscheint auch die Behaupt-
ung von Sailer, dass Salmhofer vom Verfassungsschutz schon einmal wegen ihres psychischen
Gesundheitszustandes  einvernommen  wurde.   Ob  das  tatsächlich  der   Fall ist  entzieht sich
unserer  Kenntnis und wir haben deswegen über diese Aussage von Sailer,  bis jetzt auch noch
nichts  geschrieben.   Wir  werden  aber  auch  in  dieser  Angelegenheit  Recherchen anstellen
und einen Beitrag darüber verfassen.
Wenn  dem  wirklich  so  wäre,  dass  Salmhofer bzgl.  ihres psychischen Gesundheitszustandes
einvernommen  wurde  stellt  sich für uns die Frage, wie kommt Uwe Sailer an diese Information.
Und  warum  stellte  er  diese  ins  Internet?   Abgesehen  davon,  dass  es  moralisch verwerflich
ist  eine  derartige  Information  (deren Herkunft noch zu durchleuchten sein wird)  zu  veröffent-
lichen,  wäre  hier  der  rechtliche  Aspekt  zu  prüfen.  Unseres  Wissens  nach  fällt derartiges in
den  persönlichen  Lebensbereich und  darf  selbst bei Personen öffentlichen Interesses – ohne
deren Zustimmung – nicht  veröffentlicht  werden.  Wir werden unseren  Anwalt beauftragen dies
zu prüfen und über das Ergebnis berichten.
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2014-04-15

Kein Freund und Helfer


Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt

und musste nun seinen Führerschein abgeben

Es vergeht wohl kein Tag,  an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden.   So auch
die  FF Maria  Rain  (Kärnten),  die  wegen  eines   Brandeinsatzes  am   23.07.2013  alarmiert
wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene
setzt  die  Florianijünger  (die  übrigens  ihre  Hilfsbereitschaft  in  ihrer  Freizeit zur Verfügung
stellen)  darüber  in  Kenntnis,  dass  sie  sich  zwecks  eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin-
den haben.
Unmittelbar  beim  o.a.  Rüsthaus  hatte  sich  zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit
einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger.
Diese  hatten  das  Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten.
Für  jeden  normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar,  dass man wohl kaum mit
30 km/h  dahinschleicht,  wenn  es  gilt  einen  Brand  zu  löschen  und damit möglicherweise
Menschenleben zu retten.
Nicht  so die blitzenden Polizisten.   Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige.  Auch
für  den  Strafreferenten  dürfte  Feingefühl  ein  Fremdwort  sein,  denn einer der drei Männer
musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben.
Es  gibt  zwar  keine  Regelung,  die  eine  Ausnahme  für die  Fahrt  mit  dem Privatauto zum
Rüsthaus  besagt,  wenn  diese  zum  Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient.  Allerdings
wäre  seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung
nicht  aus  Jux  und Tollerei  geschehen  ist.   Immerhin  geschah diese, um einen unmittelbar
drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt
es den „Entschuldbaren Notstand“.  Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen.
Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen
Leuten  via Facebook folgendes aus:   „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu-
kunft  die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten,
auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“
Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf-
tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko
erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab-
gewendet werden kann.“
Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer-
enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat  „Dein Freund und
Helfer“  verdient.
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2013-11-06

Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig


Prostituierte können nun klagen

Bis dato war die Prostitution sittenwidrig.  Aus diesem Grund konnten Prostituierte keine
Verträge abschließen,  welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betraf. Auch konnten sie den
Lohn für ihre sexuelle Dienstleistung nicht einklagen.  Dies hat sich nun grundlegend ge-
ändert.
Eine  Sexarbeiterin  klagte einen Freier,  der zwar Sex konsumierte aber nicht dafür be-
zahlte.   Die Causa landete schlussendlich beim OGH.  Die Höchstrichter (3 Ob 45/12g)
trafen folgende Entscheidung: „Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbar-
tes Entgelt vorgenommen oder geduldet,  so begründet diese Vereinbarung eine klag-
bare Entgeltforderung.“
Für uns eine völlig weltfremde Entscheidung, denn normalerweise wird im Bordell ohne-
hin vorher bezahlt.  Durch den Fall der Sittenwidrigkeit ergibt sich nun, dass es sich bei
der  Vereinbarung  zwischen  dem Freier und der Prostituierten nun rechtlich um einen
Werkvertrag handelt.
 
Das bedeutet wiederum, dass auch der Freier klagen können muss, wenn er schon be-
zahlt  hat  und keine ordentliche Leistung erhalten hat.   Man darf schon gespannt sein,
wie eine eventueller Prozess eines Freiers ausgehen wird,  der auf Grund einer nicht zu-
friedenstellenden Leistung sein bereits bezahltes Geld einklagt.

Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter

Interessant  in  der  OGH- Entscheidung ist die Ausführung: „…. der Beklagte sei sowohl
am 5. Februar 2008 als auch am 17. Februar 2008 jeweils fünf Stunden mit einem Mäd-
chen im Zimmer gewesen, als der Lebenserfahrung widersprechend.“
Von welcher Lebenserfahrung ist hier die Rede ?  Der eigenen Lebenserfahrung der OGH-
Richter?   Woher haben diese Herrschaften diese  Lebenserfahrung?   Sind die honorigen
Höchstrichter gar Bordellbesucher? Diese Frage tut sich für uns auf, da offensichtlich kein
Sachverständiger beigezogen wurde.
Auf Grund der Vertragfähigkeit, welche nun durch die Klagfähigkeit gegeben ist, müssten
jetzt eigentlich auch im Strafrecht Änderungen vorgenommen werden,  wie z.B. Begünst-
igung der Prostitution, deren Zuführung oder Gelder für Beschützerdienste.

Vom Freier zum Manager

Jedenfalls  hat  auf  diese neue Situation bereits ein Mann in Wien reagiert.   Vermutlich war
er früher ein ganz normaler Freier,  der für Sex im Bordell bezahlte. Die OGH- Entscheidung
ermöglicht ihm nun,  mit Sexarbeiterinnen ein Vertragsverhältnis abzuschließen,  ohne sich
dabei  strafrechtlich schuldig zu machen.   Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nach-
folgenden Zettel an die Schönen der Nacht.
 
Zur Vergrößerung Screen mit rechter Maustaste  anklicken und Grafik anzeigen bestätigen.
Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen  kleinere  Waren- und  Dienstleistungen  an.   Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen  Variationen.   Liest  man  sich  das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann  nur  ein Schluss daraus gefolgert werden:  Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.
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2012-06-04
 

Prügel für Schwule


So steht es auf Ritter’s Weblog

Samstag Abend, 22:00 Uhr: Alejandro spaziert Hand in Hand mit seinem Lebensgefährten
durch den Innenhof des Wiener Museumsquartiers. Trotz der späten Stunde ist der beliebte
und eigentlich als sehr liberal geltende Ort gut besucht. Aus heiterem Himmel wird das Män-
nerpaar im Vorbeigehen von vier Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren mit Ausdrücken
wie „Missgeburten“, „Scheiß Schwuchteln“ oder dem Sager „Gott hat nur zwei Geschlechter
geschaffen,“ beschimpft.  Alejandro zeigt Zivilcourage und geht zu den Jugendlichen, um mit
ihnen zu reden. Er versucht sie auf einer Verständnisebene zu erreichen und die homopho-
ben Äußerungen zu thematisieren.
(Zitatquelle: http://www.thinkoutsideyourbox.net/?p=12345)

Rollenverteilung und Unvernuft

Wir kennen uns bei der Rollenverteilung von schwulen Männern zwar nicht aus, tippen aber
darauf dass dieser Alejandro der männliche Part des Paares ist. Vielleicht war es auch ein
Machogehabe, dass er die Jugendlichen zur Rede stellen wollte, um beim weiblichen Part
seiner Beziehung Eindruck zu schinden.

In manchen Fällen ist es ratsamer gewisse  Bemerkungen zu überhören, vor  allem wenn

man körperlich oder zahlenmässig unterlegen ist, sowie es in diesem Fall offensichtlich war.
Jedenfalls überschätzte er seine Überzeugungs- oder sonstigen Kräfte und bezog eine Tracht
Prügel.

Besonderer Schutz für Schwule gefordert

Solche Vorfälle sind zwar traurig, kommen aber in Wien tagtäglich etliche Male vor und
betreffen nicht nur schwule Männerpaare. Und das bringt uns zum Kernpunkt des Beitrags
von Oliver Ritter.

Er meint nämlich wortwörtlich: „Dieser Vorfall zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass einerseits

die Politik entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen schafft, welche in Österreich
leider immer noch fehlen. Es passiert viel zu wenig Aufklärung in Schulen. Denn gerade
unter Jugendlichen herrschen mangels Information massive Vorurteile und Vorbehalte vor.“

Welche entsprechende gesetzliche Rahmenbestimmungen meint Ritter denn, die von der

Politik geschaffen werden müssen? Das ein Mensch den anderen nicht verprügeln darf?
Offensichtlich ist Ritter in völliger Unkenntnis des Strafgesetzbuches, denn in diesem ist
dies bereits verankert und mit Strafe bedroht.

Gibt es besonderen Schutz für alte Damen?

Es ist auch per Strafe verboten eine alten Dame niederzuschlagen und die Handtasche zu
rauben. Allerdings findet sich hier keine Lobby, die für dieses Delikt eine entsprechende ge-
setzliche  Rahmenbestimmungen fordert.   Daher stellt sich die berechtigte Frage, warum
Schwule einen besonderen gesetzlichen Schutz in Anspruch nehmen wollen.

Der Vorfall welcher sich im MQ ereignet hat ist eine Straftat und im Strafgesetzbuch eindeutig
geregelt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, egal ob es einen rechtwidrigen Angriff

gegen ein Schwulenpärchen oder gegen eine alte Frau betrifft.

Jugendlichen Toleranz eintrichtern

Das sich Oliver Ritter schön langsam zu Hardliner der homosexuellen Szene entwickelt, be-
weist auch seine Forderung nach Aufklärung in Schulen, da seiner Meinung nach unter den
Jugendlichen massive Vorurteile und Vorbehalte gegen Homosexuelle herrschen.

Dieser Meinung können wir uns nicht anschliessen. So wie unter den Erwachsenen, gibt es

auch unter den Jugendlichen verschiedene Standpunkte gegenüber der Homosexualität.
Diese äußern sich in Toleranz, Egalität und Ablehnung. Jedem Menschen muß es freigestellt
sein, sich über dieses Thema ungehindert äußern zu können.

Was will Ritter mit seiner geforderten Aufklärung in Schulen erreichen. Will er den Kids Toler-

anz einprügeln lassen, wenn diese Homosexualität ablehnen? Eine zwanghafte „Aufklärung“
wird vermutlich zu mehr Vorfällen wie im MQ führen und damit das Gegenteil bewirken.

Unterteilung Wiens in homophobile und homophobe Stadtteile

Aber Oliver Ritter geht sogar noch einen Schritt weiter. Gerade er, der die Einteilung in Klas-
sen ablehnt, beginnt Wien in Zonen einzuteilen. Er stellt in seinem Beitrag fest, dass sich das
Wiener Museumsquartier eigentlich in einem “homophobilen” Stadtteil von Wien befindet.

Diese Äußerung lässt eindeutig den Schluss zu, dass es auch homophobe Stadteile in der

Bundeshauptstadt geben muß. Es wäre natürlich interessant zu wissen, welche Bezirke davon
betroffen sind.

Dass dies absoluter Nonsens ist und es in seinem Beitrag von polemischen Äusserungen nur

so wimmelt, weiß wahrscheinlich auch Oliver Ritter. Es gibt keine Stadtteile oder Zonen welche
nur Gegner oder Befürworter der Homosexualität beherbergen, denn diese sind in Wien, so wie
in anderen Städten gleichermaßen verteilt.

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2010-06-03
  

Kindstötung ohne strafrechtliche Folgen


Neugeborenes getötet

Im August dieses Jahres gebar eine 22-jährige Grazerin, einen gesunden und lebensfähigen
Knaben. Die Studentin brachte ihr Kind heimlich im Wohnhaus ihrer Eltern zur Welt. Von der,
seit 2001 bestehenden Möglichkeit einer anonymen Geburt, bzw. der Inanspruchnahme einer
Babyklappe machte sie keinen Gebrauch, sondern erstickte das Neugeborene gleich nach der
Geburt.

Spitalspersonal verständigte Polizei

Das Ganze kam ans Tageslicht, weil die 22-Jährige einige Stunden nach der Geburt starke
Blutungen bekam und ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort stellte man sofort fest, dass die
junge Frau entbunden haben mußte. Weil aber vom Säugling jegliche Spur fehlte, wurde
die Polizei informiert.

Staatsanwaltschaft ermittelte

Bei der Suche nach dem Neugeborenen traf die Polizei die Eltern der Studentin an, wie
diese gerade massiv vorhandene Blutspuren wegwischten. Laut Polizei ist nicht bekannt
ob die Eltern von der Geburt wußten, aber ein „psychischen Ausnahmezustand“ der 22-
Jährigen, wurde seitens der Sicherheitsbehörde bestätigt. Der Fall wurde der Staatan-
waltschaft Graz übergeben.

Was sagt das Gesetz

Das Gesetz schlägt bei einer solchen Kindstötung zwar nicht mit voller Härte zu, jedoch ist
die Rechtslage in Österreich eindeutig geregelt.

§79 StGB: Tötung eines Kindes bei der Geburt: Eine Mutter, die das Kind während der Geburt
oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht, tötet, ist mit Frei-
heitsstrafe von einem bis fünf Jahren zu bestrafen.

Anklage zurückgelegt

Da ist doch erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwaltschaft heute die Anklage gegen die
junge Frau zurücklegte. Diese präsentierte nämlich ein Gutachten, dass sie zum Tatzeit-
punkt wegen hohen Blutverlustes nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stand nicht zur De-

batte, da die Studentin jetzt wieder im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Für die Staats-
anwaltschaft Graz hat sich der Fall damit erledigt.

Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

In unserer Naivität glauben wir immer wieder, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Für diese Irrmeinung werden wir aber immer wieder mit der harten Realität bestraft.
 
Eine 17-Jährige, die sicherlich nicht den Reifegrad einer 22-jährigen Studentin aufweist und
sich psychisch ebenfalls in einer Ausnahmesitation befunden haben muss, wurde heuer in
Niederösterreich genau für das gleiche Delikt, „strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“

*****

2009-12-30
  

Inhalts-Ende

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