Versucht Uwe Sailer nun die Flucht nach vorne anzutreten?


Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern

Unser  gestriger  Beitrag „Uwe Sailer wiederholt ……“ dürfte  den  Kriminalbeamten aus Linz
ziemlich  getroffen  haben.  Augenscheinlich derartig,  dass es ihm vermutlich nicht möglich
gewesen sein könnte, unseren Beitrag samt vorliegenden Beweisen sinnerfassend zu lesen.
Denn heute kommentierte er auf seiner Facebook-Seite wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Ein altes Sprichwort besagt zwar: „Der Pfarrer predigt nur einmal“, aber wir wollen nicht so
sein und dem selbsternannten Datenforensiker unseren gestrigen Beitrag  „Step by Step“
zu Gemüte führen.
POSTING 1:
Screen: facebook.com
In  diesem  Posting  wird einer Frau Salmhofer unterstellt,  sie sei über weite Teile echt nicht
zurechnungsfähig.   Zudem habe die BH Hartberg mal den Auftrag gehabt, sie wegen einer
möglichen Sachwalterschaft ärztlich untersuchen zu lassen.
Nun  bestünde  theoretisch  die  Möglichkeit,  dass  es  im  Bereich  der BH Hartberg mehrere
Frauen mit dem Namen Salmhofer gibt.   Die Bezeichnung „Erdbeeramazone“ wird in einem
getrennten  Satz angeführt.   Auch hier wäre es theoretisch möglich, dass eine andere Person
damit gemeint sein könnte.
Wie  wir  schon  in  unserem  gestrigen  Beitrag: „Uwe Sailer wiederholt ……“ festgehalten
haben,  ist  die  betreffende  Frau Salmhofer aus Hartberg und schreibt im Internet unter
dem Nicknamen „Erdbeeramazone“.
POSTING 2:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus dem Text im obig abgebildeten Posting – nun für Uwe Sailer extra rot unterstrichenem
Satz – ist es für uns und vermutlich auch für jeden logisch denkenden Menschen schlüssig,
dass sehr wohl die Person Salmhofer im POSTING 1 gemeint ist.
Wenn  nun  Sailer  meint: „Nach  dem  Mediengesetz  ist  Erich Reder  verpflichtet Anschuldig-
ungen  zu  überprüfen  und den Beschuldigten zu Wort kommen zu lassen“, so hatte er dazu
ausreichend  Zeit.  Denn am 5. April 2014, um 10:19 Uhr,  erhielt er eine ausführliche Anfrage
bezüglich  des  Textes  im  POSTING 1  (Mail liegt uns vor).   Allerdings zog er es bis dato vor,
sich  dazu  vornehm  auszuschweigen.   Auch  gestern hatte er Gelegenheit dazu,  denn Frau
Salmhofer  bat  ihn zum Tisch vor der Kantine des HG Wiens, an dem unter anderem sie und
der  Herausgeber  dieses  Online-Magazins saßen.   Sailer zog es jedoch vor,  der Einladung
nicht zu folgen und verschwand wortlos  und rasch auf die gegenüberliegenden Straßenseite.
Interessant  wird  es  aber  nun  bei  folgendem  amtlichen Schriftstück.   Dass Sailer den Inhalt
von  diesem  nicht verstanden haben könnte oder möglicherweise nicht verstanden haben will,
erscheint uns erstaunlich.  Denn in diesem wird Frau Salmhofer eine sehr gute psychische und
physische Belastung bescheinigt.   Zudem steht dort wörtlich: „Anhaltspunkte für die Beschuld-
igungen aus dem Internet gibt es keine“.
Screen: © erstaunlich.at
Mit  dem  obigen Schriftstück ist der Beweis erbracht,  dass im POSTING 1 die Unwahrheit
geschrieben wurde.   Wie nun Herr Sailer den Wahrheitsbeweis antreten will erscheint uns
schleierhaft.   Seine  provokante  „Frage“: „Blüht  dem  Herrn nun auch ein Verfahren nach
dem  ABGB,  dem  Strafrecht  und dem Mediengesetz,  wie bei DDr. Königshofer?“ beein-
druckt uns nicht.   Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern und werden weiterhin
über den Kriminalbeamten aus Linz und selbsternannten Datenforensiker berichten.
Wir  haben das zwar bis jetzt noch nicht erwähnt,  aber interessant erscheint auch die Behaupt-
ung von Sailer, dass Salmhofer vom Verfassungsschutz schon einmal wegen ihres psychischen
Gesundheitszustandes  einvernommen  wurde.   Ob  das  tatsächlich  der   Fall ist  entzieht sich
unserer  Kenntnis und wir haben deswegen über diese Aussage von Sailer,  bis jetzt auch noch
nichts  geschrieben.   Wir  werden  aber  auch  in  dieser  Angelegenheit  Recherchen anstellen
und einen Beitrag darüber verfassen.
Wenn  dem  wirklich  so  wäre,  dass  Salmhofer bzgl.  ihres psychischen Gesundheitszustandes
einvernommen  wurde  stellt  sich für uns die Frage, wie kommt Uwe Sailer an diese Information.
Und  warum  stellte  er  diese  ins  Internet?   Abgesehen  davon,  dass  es  moralisch verwerflich
ist  eine  derartige  Information  (deren Herkunft noch zu durchleuchten sein wird)  zu  veröffent-
lichen,  wäre  hier  der  rechtliche  Aspekt  zu  prüfen.  Unseres  Wissens  nach  fällt derartiges in
den  persönlichen  Lebensbereich und  darf  selbst bei Personen öffentlichen Interesses – ohne
deren Zustimmung – nicht  veröffentlicht  werden.  Wir werden unseren  Anwalt beauftragen dies
zu prüfen und über das Ergebnis berichten.
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2014-04-15