Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern
Unser gestriger Beitrag „Uwe Sailer wiederholt ……“ dürfte den Kriminalbeamten aus Linz ziemlich getroffen haben. Augenscheinlich derartig, dass es ihm vermutlich nicht möglich gewesen sein könnte, unseren Beitrag samt vorliegenden Beweisen sinnerfassend zu lesen. Denn heute kommentierte er auf seiner Facebook-Seite wie folgt:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Ein altes Sprichwort besagt zwar: „Der Pfarrer predigt nur einmal“, aber wir wollen nicht so
sein und dem selbsternannten Datenforensiker unseren gestrigen Beitrag „Step by Step“
zu Gemüte führen.
POSTING 1:
Screen: facebook.com
In diesem Posting wird einer Frau Salmhofer unterstellt, sie sei über weite Teile echt nicht
zurechnungsfähig. Zudem habe die BH Hartberg mal den Auftrag gehabt, sie wegen einer
möglichen Sachwalterschaft ärztlich untersuchen zu lassen.
Nun bestünde theoretisch die Möglichkeit, dass es im Bereich der BH Hartberg mehrere
Frauen mit dem Namen Salmhofer gibt. Die Bezeichnung „Erdbeeramazone“ wird in einem
getrennten Satz angeführt. Auch hier wäre es theoretisch möglich, dass eine andere Person
damit gemeint sein könnte.
Wie wir schon in unserem gestrigen Beitrag: „Uwe Sailer wiederholt ……“ festgehalten
haben, ist die betreffende Frau Salmhofer aus Hartberg und schreibt im Internet unter
dem Nicknamen „Erdbeeramazone“.
POSTING 2:
Textausschnitt aus dem entlarvenden Posting
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Aus dem Text im obig abgebildeten Posting – nun für Uwe Sailer extra rot unterstrichenem
Satz – ist es für uns und vermutlich auch für jeden logisch denkenden Menschen schlüssig,
dass sehr wohl die Person Salmhofer im POSTING 1 gemeint ist.
Wenn nun Sailer meint: „Nach dem Mediengesetz ist Erich Reder verpflichtet Anschuldig-
ungen zu überprüfen und den Beschuldigten zu Wort kommen zu lassen“, so hatte er dazu
ausreichend Zeit. Denn am 5. April 2014, um 10:19 Uhr, erhielt er eine ausführliche Anfrage
bezüglich des Textes im POSTING 1 (Mail liegt uns vor). Allerdings zog er es bis dato vor,
sich dazu vornehm auszuschweigen. Auch gestern hatte er Gelegenheit dazu, denn Frau
Salmhofer bat ihn zum Tisch vor der Kantine des HG Wiens, an dem unter anderem sie und
der Herausgeber dieses Online-Magazins saßen. Sailer zog es jedoch vor, der Einladung
nicht zu folgen und verschwand wortlos und rasch auf die gegenüberliegenden Straßenseite.
Interessant wird es aber nun bei folgendem amtlichen Schriftstück. Dass Sailer den Inhalt
von diesem nicht verstanden haben könnte oder möglicherweise nicht verstanden haben will,
erscheint uns erstaunlich. Denn in diesem wird Frau Salmhofer eine sehr gute psychische und
physische Belastung bescheinigt. Zudem steht dort wörtlich: „Anhaltspunkte für die Beschuld-
igungen aus dem Internet gibt es keine“.
Screen: © erstaunlich.at
Mit dem obigen Schriftstück ist der Beweis erbracht, dass im POSTING 1 die Unwahrheit
geschrieben wurde. Wie nun Herr Sailer den Wahrheitsbeweis antreten will erscheint uns
schleierhaft. Seine provokante „Frage“: „Blüht dem Herrn nun auch ein Verfahren nach
dem ABGB, dem Strafrecht und dem Mediengesetz, wie bei DDr. Königshofer?“ beein-
druckt uns nicht. Wir lassen uns mit Sicherheit nicht einschüchtern und werden weiterhin
über den Kriminalbeamten aus Linz und selbsternannten Datenforensiker berichten.
Wir haben das zwar bis jetzt noch nicht erwähnt, aber interessant erscheint auch die Behaupt-
ung von Sailer, dass Salmhofer vom Verfassungsschutz schon einmal wegen ihres psychischen
Gesundheitszustandes einvernommen wurde. Ob das tatsächlich der Fall ist entzieht sich
unserer Kenntnis und wir haben deswegen über diese Aussage von Sailer, bis jetzt auch noch
nichts geschrieben. Wir werden aber auch in dieser Angelegenheit Recherchen anstellen
und einen Beitrag darüber verfassen.Wenn dem wirklich so wäre, dass Salmhofer bzgl. ihres psychischen Gesundheitszustandes einvernommen wurde stellt sich für uns die Frage, wie kommt Uwe Sailer an diese Information. Und warum stellte er diese ins Internet? Abgesehen davon, dass es moralisch verwerflich ist eine derartige Information (deren Herkunft noch zu durchleuchten sein wird) zu veröffent- lichen, wäre hier der rechtliche Aspekt zu prüfen. Unseres Wissens nach fällt derartiges in den persönlichen Lebensbereich und darf selbst bei Personen öffentlichen Interesses – ohne deren Zustimmung – nicht veröffentlicht werden. Wir werden unseren Anwalt beauftragen dies zu prüfen und über das Ergebnis berichten.
***** 2014-04-15