Ist das Corona-Virus katholisch?
Für wie dumm hält Kurz und Co. die österreichische Bevölkerung eigentlich?
Die Wiedereinführung der Maskenpflicht hat scheinbar nur den Sinn, um von den katastrophalen Ergebnissen der Verhandlungen von Kurz in Brüssel abzulenken. Beweis: Kaum jemand spricht oder schreibt noch von den Verhandlungen, dafür sind die Medien und das Internet voll von Beiträgen und Diskussionen über die Maskenpflicht.
Dass die Bevölkerung mit der Maskenpflicht aber so richtig verarscht werden soll, belegen die in der Gratiszeitung HEUTE verlautbarten Maskenregeln.
Nun kann man darüber diskutieren, warum man im Supermarkt eine Maske braucht und im Baumarkt nicht. Denn anstecken könnte man sich in beiden Geschäften, die von ihrer Struktur ziemlich ähnlich sind. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Virus tatsächlich so gefährlich ist, wie es uns die Bundesregierung täglich Glauben machen will.
Nicht diskussionswürdig ist allerdings die Tatsache, dass man in der katholischen Kirche Maskenpflicht besteht, während man in der evangelischen Kirche keine Maske benötigt. Dieser Umstand kann auch nicht logisch erklärt werden. Dies hat uns auch zur ironischen Headline „Ist das Corona-Virus katholisch?“ inspiriert. Es könnte natürlich auch muslimisch sein, denn auch in Moscheen besteht Maskenpflicht. Scheinbar besucht das Virus – möglicherweise aus Glaubensgründen (sark. off) – keine evangelischen Kirchen. Das ist natürlich völliger Nonsens, denn dem Virus (sofern dieses tatsächlich noch aktiv ist) macht keinen Unterschied wo es auftritt, auch nicht bei Gotteshäusern.
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24.07.2020
Des Gesundheitsministers lockerer Umgang mit dem Mundschutz
Ist der Coronavirus nun gefährlich oder etwa doch nicht und dient nur zur Ablenkung?
Am 29.03.2020 erschien in der Kronen Zeitung ein Interview. In diesem wollte der Fragesteller vom Rudolf Anschober wissen, ob bald alle mit Masken herumlaufen werden.
„Ich glaube nicht. Aber wir werden in einzelnen Zielgruppen testen, wie groß das Risiko einer Erkrankung ist, manche werden dann mit Masken ausgestattet. Eine flächendeckende Ausstattung hat aus meiner Sicht keinen Sinn. Für das Alltagsleben ist das nicht erforderlich“, so die Antwort des Gesundheitsministers (Grüne).
Nur einen Tag darauf war alles anders. Bei einer Pressekonferenz (die derzeitige Lieblingsbeschäftigung der türkis-grünen Regierung) am Montagvormittag verkündete Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dass ab Mittwoch jeder eine Maske aufsetzen solle, der einen Supermarkt betritt. Aber nicht nur das: „Die Zielsetzung ist, diese Masken nicht nur im Supermarkt, sondern auch darüber hinaus zu tragen“, so der Bundeskanzler.
Nun wurde uns heute nachfolgendes Foto zugespielt, auf dem Rudolf Anschober (in der Internetgemeinde schon liebevoll Rudi Ratlos genannt) im Parlament ohne Mundschutz zu sehen ist, während die Personen um ihn herum, eine solchen trugen.
Unsere Quelle (also der Fotograf) teilte uns noch mit: „Danach hat er eine neue Maske aufgesetzt ohne dazwischen die Hände zu waschen!“ Nun stellen sich für uns mehrere Fragen: Ist er Virus vielleicht doch nicht so gefährlich wie man uns Glauben machen will und dient nur dazu, um von irgendwas abzulenken? In diesem Fall könnten wir Anschobers Handlungsweise bzgl. Umgang mit dem Mundschutz verstehen. Allerdings würde in einem solchen Fall die Bevölkerung getäuscht werden.
Oder ist der Virus doch so gefährlich, wie es unaufhörlich von der Regierung gepredigt wird und Anschober handelte nach dem Motto: „Wasser predigen aber Wein trinken“. In diesem Fall verlöre er umgehend seine Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion. In jedem Fall ist er allerdings für uns rücktrittsreif.
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2020-04-03
Verhaltensregeln bei Einbrüchen
Wie vermeidet man es vor Gericht zu landen?
Wegen eines Gerichtsurteils gehen zurzeit die Wogen in den sozialen Medien hoch. Ein Pensionist aus Niederösterreich, der im Februar in St. Valentin (Bezirk Amstetten) sein Haus vor Einbrechern verteidigen wollte, musste sich vor Gericht verantworten und wurde nun verurteilt. Hier der LINK zum OE24-Beitrag.
Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.
Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.
Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden. Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.
Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird. Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten. Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben. Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.
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2019-12-12
Polizei nahm Kaugummi-Dieb fest
Was macht jemand mit so vielen Kaugummis?
Ganz nach dem Motto „es gibt nichts, was es nicht gibt“, wurde heute die Polizei wegen eines Kaugummidiebs zu einem Supermarkt im 10. Wiener Gemeindebezirk gerufen. Zwei Mitarbeiterinnen hielten dort einen Mann fest, den sie dabei beobachtet hatten, wie er Kaugummis im Wert von rund 280 Euro in das Innenfutter seiner präparierten Jacke gepackt hatte. Als er bemerkte, dass er dabei beobachtet worden war, legte er alle Packungen zurück ins Regal. Die Mitarbeiterinnen hielten den 31-jährigen serbischen Staatsbürger bis zum Eintreffen der Polizei an.
Im Zuge der Amtshandlung stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige zumindest sieben Mal zuvor Kaugummis gestohlen hatte: Am 6. März am Franzosengraben, am 12. März in der Raxstraße, am 14. März in der Thaliastraße, am 15. März zuerst in der Wilhelminenstraße und der Ottakringer Straße, später in der Schottenfeldgasse und in der Raxstraße. Dabei bediente sich der Langfinger bei verschiedenen Marken und zeigte keine Präferenz für eine bestimmte Geschmacksrichtung. Insgesamt wurden je Diebstahl 100 bis 300 Kaugummi-Packungen gestohlen.
Weil auch der Diebstahl von Kaugummis strafbar ist und weil eine präparierte Jacke zur Anwendung kam, wurde der 31-Jährige an Ort und Stelle festgenommen und wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls angezeigt.
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2019-03-21
Alle sind Charlie, keiner ist Jude!
OFFENER BRIEF
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann, Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner, Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, Es erfüllt die Israeltische Kultusgemeinde mit Befremden und Trauer, dass bei der gestrigen beeindruckenden Gedenkkundgebung am Ballhausplatz vergessen wurde das Wort „jüdische Opfer“ auch nur ein einziges Mal zu erwähnen. Dabei war die Kultusgemeinde sogar als eine der Religionsgemeinschaften Miteinlader. Die vier Terroropfer im jüdischen Supermarkt starben nicht wie erwähnt „als Angehörige verschiedener Religionen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren“, sondern weil sie am Freitagnachmittag für den kommenden Sabbath Einkäufe tätigten. Sie starben weil sie Juden waren! Nach den Anschlägen in Toulouse und Brüssel mit jeweils vier Toten war dies der dritte Terroranschlag islamistischer Fanatiker gegen eine jüdische Einrichtung in Europa. Die jüdische Gemeinde fragt sich warum es so schwer erscheint, der jüdischen Menschen zu gedenken und diese auch beim Namen zu nennen damit sie niemals vergessen werden. Sie waren Bürger Europas, die wegen ihrer Religion hingerichtet wurden: Yoav Hattab, 21 Jahre, Sohn des Oberrabbiners von Tunis Philippe Braham, ca. 40 Jahre, Yohan Cohen, 22 Jahre, Francois-Michel Saada, ca. 60 Jahre ALLE SIND CHARLIE, KEINER IST JUDE! In Frankreich erfolgten eindeutige Erklärungen der Politik und Zivilgesellschaft. Die jüdische Gemeinde stellt sich die Frage wieso es in Österreich bei einer so wesentlichen Veranstalt- ung, die wir vollinhaltlich mit unserer Teilnahme als Veranstalter unterstützt haben, nicht möglich ist eine klare Aussage und Solidarität der Bundesregierung zu erhalten? Oskar Deutsch Präsident Israelitische Kultusgemeinde – Israelitische Religionsgesellschaft (Quelle: APA/OTS) ***** 2015-01-12Festtags Stollen schon Mitte Oktober
Für welche Zielgruppe ist dieses Gebäck gedacht?
Heute haben wir den 13. Oktober 2014. Dieses Datum ist von Bedeutung, denn nach- folgendes Foto wurde heute in einer Filiale einer Supermarkt-Kette geschossen.
Das Haltbarkeitsdatum der Stollen endet am 21. Dezember 2014. Trotz intensivster Nach- schau im Kalender, konnten wir zwischen dem heutigen Tage und dem 21.12.2014 keine christlichen Festtage finden. Also fragen wir uns, für welche Zielgruppe erzeugt die Firma Oelz diese Festtags Stollen? ***** 2014-10-13
Linksextreme bezichtigen Polizeibeamten des Mordes
Gedenken an einen Einbruch in Krems
Liest man nachfolgend Meldung, welche gestern auf der Webseite „linksunten.indymedia“ verfasst wurde, könnte man zur Annahme kommen, dass ein Polizist seinerzeit Amok lief, grundlos seine Waffe abfeuerte und dabei einen Menschen ermordete.
Ist der KONSUM wieder auferstanden?
Glückliches Huhn um 2,75 Euro?
Dachten wir bislang, dass es den KONSUM nicht mehr gäbe (gleichnamiger roter Handels- riese wurde 1995 von den Genossen in den Sand gesetzt), wurden wir heute eines Besseren belehrt. Nachfolgendes Foto entstand heute in der Davidgasse, im 10. Wiener Gemeinde- bezirk.
Das falsche Spiel der Linken in Sachen Bildung
Keine Noten, keine Hausübungen, kein Sitzenbleiben ……
Sind Schulnoten ungerecht? Ja das sind sie, meint der Bildungssprecher der Grünen, Dr. Harald Walser, in einem heutigen Beitrag auf seinem Blog. Er macht aber auch gleich klar, was er und die Grünen wollen. Nämlich ein Ende des Ziffernnotensystems bis zur Sekundar- stufe. „Das aber ist nur in einer gemeinsamen Schule bis zum 14. Lebensjahr möglich“, so Walser.
***** 2014-02-15
Politisches Laufhaus
Frank Stronach wieder auf Einkaufstour
Um den Klubstatus seines Teams im Parlament – nach dem Abgang von Elisabeth Kauf-
mann-Bruckberger in den niederösterreichischen Landtag – nicht zu gefährden, begab sich
der Austro-Kanadier Frank Stronach wieder auf Shopping-Tour. Heutiges Sonderangebot
im politischen Supermarkt war offenbar die nunmehrige Ex- Bündnisobfrau des BZÖ und
NAbg. Martina Schenk.
Schenk dementierte noch am 8. März 2013 einen kolportierten Wechsel ihrer Person.
Gegenüber der APA hielt sie fest, dass sie nicht zum Team Stronach überlaufen wird.
„Ich wechsle nicht“, so die nunmehrige Ex-BZÖ Politikerin. Zusätzlich zeigte sie sich über
wiederholte Spekulationen verärgert.
Interessant ist, dass etliche Volksvertreter(innen), die sich nun im Team Stronach befinden,
Überlaufgerüchte vehement dementierten. So viel zu den Werten Wahrheit, Transpa-
renz, Fairness im Politteam des Austro-Kanadiers. In diesem Fall sind die Wähler(innen)
aufgerufen, hier eine besondere Sensibilität bei ihren Stimmabgaben bei den kommenden
Wahlen an den Tag zu legen.
FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky kommentierte den heutigen Wechsel von
Martina Schenk mit folgenden treffenden Worten: „Der politische Winterschlussverkauf
eines austro-kanadischen Milliardärs im österreichischen Nationalrat offenbart eine be-
sonders widerliche Fratze der Politik, welche dem Parlamentarismus massiven Schaden
zufügt und das Hohe Haus in Richtung eines politischen Laufhauses entwickelt.“
Im Nationalrat hat sich offenbar die neue Sportart des „Fraktions-Hopping“ entwickelt.
Fast wie beim Fußball, werden Spieler nach Belieben eingekauft. Es bleibt nur zu hoffen,
dass sowohl Personen als auch Gruppierungen, welche ihre politische Gesinnung beim
Betreten des Parlamentes an der Garderobe abgeben und damit ihre Käuflichkeit öffent-
lich darstellen, bald der Vergangenheit angehören.
***** 2013-03-15
McDonald´s der Lüge überführt
Was hat McDonald´s gegen die traditionelle Wurstsemmel?
Nachfolgendes Werbeplakat von McDonald´s soll den Konsument(innen) offenbar suggerieren,
dass es beim Fastfood-Riesen um einen Euro einen gut gefüllten Burger, jedoch beim Fleisch-
hauer oder an der Supermarkt-Wursttheke lediglich eine Semmel mit einer Gurkenscheibe und
mit einer nicht sichtbaren Wurst gibt.



Das Ergebnis konnte sich durchaus sehen lassen

2013-03-11
Gemüse ist nicht für MA-48 gedacht
Trotz steigender Armut, werden gute Lebensmittel
immer noch tonnenweise entsorgt
Es ist unfassbar, dass in Zeiten von Wirtschaftskrisen, wo die Armut massiv steigt, weiter- hin Lebensmittel von hochwertiger Qualität tonnenweise in den Abfall wandern. Besonders schockierend dabei ist, dass der Grund dafür nicht nur die Überproduktion ist, sondern meist völlig banale Ursachen hat. Zu kleines oder unförmiges Gemüse kann doch nicht einfach als Abfall angesehen werden. Hier ist die Stadt Wien aufgefordert zu handeln. Statt die MA-48 zu schicken, sollte die zu- ständige SP-Stadträtin Wehsely besser Lieferwägen organisieren, die überschüssige aber gute Ware von den Märkten in diverse Sozialeinrichtungen transportieren. Auch eine Lagerhalle, in der beispielsweise Samstag abends den 300.000 an oder bereits unter der Armutsgrenze lebenden Wiener(innen) Lebensmittel angeboten werden könnten, wäre eine Möglichkeit, einerseits der Verschwendung Einhalt zu gebieten und andererseits Menschen, die es ohnehin sehr schwer haben, wirkungsvoll zu unterstützen. Zumindest jetzt in der Vorweihnachtszeit hätte Wehsely die Möglichkeit, die übliche soziale Eiseskälte der SPÖ gegen menschliche Wärme zu tauschen. Hunderttausenden Menschen könnte so unter die Arme gegriffen werden, sogar ohne dass für die Stadt gravierende Mehrkosten entstünden. Die Stadt Wien ist dringendst gefordert, schnellstens mit diversen Supermarktketten und Marktbetreibern Gespräche zu führen, damit Lebensmittel nicht einfach im Müll sondern auf Teller landen können, wo sie normalerweise auch hingehören. *****2012-12-01
Ein unmoralisches Angebot
Gut florierende Asylindustrie in Österreich
Dass in Österreich eine gutgehende Asylindustrie besteht kann nicht verleugnet werden,
obwohl dies ausgerechnet immer wieder von jenen Personen in Abrede gestellt wird, die
sich bei diesem zeitweise sehr undurchsichtigen Geschäft eine goldene Nase verdienen.
Ab sofort können wir nur mehr allen in Österreich ansässigen Personen anraten, ihren Job
aufzugeben und die eigene Zeugung von Kindern einzustellen. Denn wenn man bedenkt, was
einem berufstätigen Ehepaar – und wir sprechen hier von Otto Normalverdiener – mit zwei
Kindern am Monatsende übrigbleibt, kann man nachfolgendes Angebot nicht ausschlagen.

2012-11-09
Kranke Gesetze und noch krankere Beamt(innen)
Schutz für Kinder ist wichtig, aber man kann es auch übertreiben
In Österreich gibt es rund um Schulen Schutzzonen. Diese werden gesetzlich geregelt und
gelten beispielsweise für die Ausübung der Prostitution oder dem Aufstellen von Geldspiel-
automaten. Diese Schutzzonen betragen 150 Meter, gemessen vom Eingang einer Schule.
Das ist auch gut so, denn so kann vermieden werden, dass schon die Kleinsten auf ihrem
Schulweg mit gewissen Dingen des Lebens konfrontiert werden, mit denen sie im späteren
Leben möglicherweise in Kontakt kommen werden. Allerdings gibt es bei solchen Schutz-
bestimmungen auch Gesetze mit krankhaften Auswüchsen und noch krankere Beamt(innen)
die diese exekutieren.
Da wäre zum Beispiel der § 52 Abs. 4 GewO. Dieser besagt: Soweit dies zum Schutz von
unmündigen Minderjährigen vor unüberlegten Geldausgaben oder vor den Gefahren des
Straßenverkehrs erforderlich ist, kann die Gemeinde durch Verordnung die Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inan-
spruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind.
Das sind insbesondere Aufstellungsorte im näheren Umkreis von Schulen, die von unmünd-
igen Minderjährigen besucht werden. Bei Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs, die
erfahrungsgemäß viel von unmündigen Minderjährigen auf dem Wege zur oder von der
Schule benützt werden. bei Schulbushaltestellen, die von unmündigen Minderjährigen be-
nützt werden. Auf Plätzen oder in Räumen, die erfahrungsgemäß viel von unmündigen
Minderjährigen besucht werden, oder im näheren Umkreis der bisherig angeführten Plätze
und Räume.
In Linz wurde ein Automaten-Aufsteller von einem Magistratsbeamten tatsächlich angezeigt,
weil er seinen Süßwarenautomat zwar 118 Meter in Luftlinie gemessen, aber innerhalb der
geforderten 150 Meter aufgestellt hatte. Vorab sei gesagt, dass das Verfahren wegen der
sechsmonatigen Verjährungsfrist eingestellt wurde. Aber dem Gesetz nach wäre der Unter-
nehmer schuldig gewesen. Die Entscheidung darüber können geneigte Leser(innen) unter
diesem L I N K nachlesen.
Foto: © erstaunlich.at

Was ist mit Süßwarengeschäfte und McDonalds?
Aber zurück zum Süßwarenautomat und dessen gesetzwidrige Aufstellung innerhalb der
150 Meter Schutzzone. Demnach dürfte in diesem Umkreis auch kein Supermarkt, Spiel-
oder Süßwarengeschäft genehmigt werden. Denn dies sind alles Geschäfte in denen Kinder
oder Jugendliche Süßwaren oder Spielzeug kaufen können. Und bei den 1 Euro-Artikeln
(herkömmliche Automatenpreise) ist kaum davon auszugehen, dass sich die Kassakraft
einen Ausweis samt Kaufermächtigung der Eltern zeigen lässt.
Foto: © erstaunlich.at

2012-09-01
Krankes System
Hilferuf einer ERSTAUNLICH-Leserin
Vorgestern erreichte uns ein Hilferuf der 51-jährigen Maria Huber (Name von der Redaktion
geändert). Bei der Krankenkasse verweigerte man ihr die Bewilligung eines für sie notwend-
igen Medikamentes aus Kostengründen.
Zur Vorgeschichte: Frau Maria Huber ist gebürtige Österreicherin und arbeitet seit ihrem 15.
Lebensjahr. In all diesen Jahren war sie immer berufstätig und bezahlte auch dement-
sprechende Beiträge bei der Gebiets-Krankenkasse ein. Nun ist sie mittlerweile in ein
Alter gekommen, in dem sehr viele Frauen wegen hormonell bedingter Umstellung ihres
Körpers (Wechseljahre) psychische Probleme bekommen.
Während es Personen gibt, die versuchen wegen der Modekrankheit „Burn out Syndrom“
in Frühpension zu gehen, ist Maria Huber aus anderem Holz geschnitzt. Sie stellte sich
ihrer „Krankheit“ und konsultierte einen Facharzt. Dieser verschrieb ihr geeignete Medizin,
darunter auch das Antidepressiva „Lyrica“. Die erste Trance bekam sie direkt im Spital
ausgehändigt.
Seit dem die 51-Jährige dieses Medikament nimmt – welches sie in Kombination mit den
anderen Pillen“ nehmen muss – geht es ihr wieder merklich besser, da die Depressionen
verschwunden sind. Als sie nun merkte, dass ihr Vorrat an „Lyrica“ zu Neige ging, begab
sie sich in eine Apotheke und wollte ihr Rezept einlösen. Dort teilte man ihr mit, dass
dieses Medikament „chefarztpflichtig“ sei und sie sich dieses bewilligen lassen müsse.
Also suchte Maria Huber eine Gebietsstelle der Krankenkasse auf und legte ihr Rezept
zwecks Bewilligung vor. Dort hatte man aber keinerlei Interesse daran, das Rezept zu
bewilligen und lehnte ihr Ansinnen mit der Begründung, dass das Medikament zu teuer
sei, einfach ab. Immerhin kostet “ Lyrica“ 108,- Euro. Man teilte ihr ferner kaltschnäuzig
mit, wenn sie eine solche Arznei benötige, müsse sie diese aus ihrer eigenen Tasche
bezahlen.
Frau Huber, die in einem Supermarkt als Kassakraft beschäftigt ist, gehört sicher nicht
zur finanzkräftigen Schicht in Österreich und 108,- Euro ist für sie sehr viel Geld. Als
treue ERSTAUNLICH-Leserin wandte sie sich an uns und bat um Hilfe.
Krankenkasse lenkte nach Telefonat ein
Ein Telefongespräch (dessen Inhalt wir hier nicht wiedergeben wollen) hatte das Resultat,
dass das Rezept von Maria Huber bewilligt wurde. Ob der Grund des Umdenkens bei der
Krankenkasse menschlicher Natur oder der Verzicht auf dementsprechende Presse war,
ist uns nicht bekannt. Jedenfalls zählt der Wille fürs Werk und deshalb veröffentlichen wir
auch nicht um welche Gebiets-Krankenkasse es sich gehandelt hat.

2012-08-04
Türkischer Bazar in Wien-Meidling
Das Preisauszeichnungsgesetz
Lebensmittel sind ist letzter Zeit dank des Teuros empfindlich teurer geworden. Dies
wird schon jedermann(frau) beim Einkauf im Supermarkt festgestellt haben. Um
einen den Eindruck eines günstigen Preises zu erwecken, arbeiten Händler mit be-
reits abgepackter Ware, die jedoch auf den Kilo- oder Literpreis ausgerechnet nicht
mehr so günstig ist.
Um den Kunden ein Umrechnen auf den Kilo- oder Literpreis zu ersparen, schreibt
der Gesetzgeber eine Regelung vor und zwar ist diese im Preisauszeichnungsgesetz
enthalten. In diesem Gesetz ist folgendes festgehalten.
§ 10a. (1) Bei Sachgütern, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten
werden, ist neben dem Verkaufspreis auch der Preis je Maßeinheit (Grundpreis) aus-
zuzeichnen, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.
(2) Bei Sachgütern, die in Anwesenheit des Verbrauchers abgewogen oder abgemes-
sen werden und die nicht vorher verpackt werden (in losem Zustand zum Verkauf an-
gebotene Sachgüter), ist lediglich der Grundpreis auszuzeichnen.
(3) Die Maßeinheit, auf die sich der Grundpreis bezieht, ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter,
1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter, sofern in einer Verordnung gemäß § 10c
Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist.
Der o.a. zitierte Ausnahme bezieht sich auf Waren die zum Stückpreis angeboten wer-
den. Aber auch das Grundnahrungsmittel „Bier“ darf im ½-Literpreis angegeben werden.
Jedenfalls ist die Preisangabe für den Kilo oder Liter einer Ware für den Konsumenten
sehr nützlich. Ein flüchtiger Blick und der Kunde ist in Kenntnis wie viel das Produkt wirk-
lich kostet.
Gewusst wie
Diesen flüchtigen Blick scheint der Betreiber eines türkischen Supermarktes in Wien 12.,
Reschgasse 29 , offenbar zu seinem Vorteil ausnützen zu wollen. Anstatt den Grundpreis
im gesetzlich vorgeschriebenen Kilopreis anzugeben, preist er einen Teil seiner Ware
zum ½ Kilopreis aus. Das erweckt optisch natürlich einen günstigen Kaufpreis.
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}bazar{/besps}
Zwar könnte man nun den Kunden vorwerfen genauer zu schauen, allerdings sind diese
es gewöhnt, dass der Kilopreis ausgezeichnet ist und etliche schauen in der Einkaufshektik
sicher nur auf den Preis und nicht auf die ungesetzlich angeführte Gewichtsangabe. An der
Kassa kommt dann das böse Erwachen. Wer es eilig hat wird wahrscheinlich in den sauren
Apfel beißen und die Ware kaufen, denn für einen neuerlichen Einkauf in einem anderen
Geschäft haben die meisten Leute einfach keine Zeit.
Und so kann der Supermarktbetreiber aus seiner ungesetzlichen Handlung verbunden mit
dem Ausnützen der Einkaufshektik seiner Kunden einen schönen Profit herausschlagen.
Erstaunlich finden wir es nur, dass dieser Umstand bis dato den Beamten des Marktamtes
nicht aufgefallen ist. Kontrollieren doch diese permanent die Lebensmittelgeschäfte. Oder
haben österreichische Rechtsvorschriften für türkische Supermärkte keine Geltung?
***** 2012-06-27
Das Abkassierer-Team
EU plant Strafsteuer auf Diesel
Die aktuelle Spritpreisproblematik betrifft nahezu jede in Österreich lebende Person. Eine
Änderung der Situation im positiven Sinne ist nicht in Aussicht, sondern es droht sogar
eine weitere Erhöhung der Spritpreise.
Die geplante Einführung einer „Diesel-Strafsteuer“ von Hannes Swoboda, Fraktionsvor-
sitzender der Sozialdemokratischen Partei Europas, setzt dem Spritpreiswahnsinn noch
das Tüpfelchen auf dem „i“ auf. Wenn es um das Abzocken der Bürger(innen) geht, wird
so mancher SPÖ-Politiker grüner als so mancher Grüne und rechtfertigt Preiserhöhungen
mit „Dienst an der Umwelt“. Dies beweist nachfolgendes Kurzinterview, welches heute in
der SPÖ-freundlichen Tageszeitung „ÖSTERREICH“ zu lesen war.

SPÖ-Politiker macht dabei mit
Erstaunlich wie sich ein SPÖ-Politiker einer verantwortungslosen EU-Vorgehensweise an-
schließt und den Menschen in Zeiten von Treibstoffhöchstpreisen noch weitere Steine
vor die Füße legt, anstatt sie zu unterstützen. Aber möglicherweise hängt sein Job davon
ab.
Vermutlich hält sich Swoboda an die Regel „Der Kragen ist näher als das Hemd“. Ob da-
bei das von ihm zu vertretende Volk Schaden erleidet, dürfte nur von sekundärer Bedeut-
ung sein. Eine Erhöhung des Dieselpreises würde fast jedermann(frau) in Österreich – vor
allem Durchschnittsverdiener – treffen und der Wirtschaft schaden. Denn für jede Semmel,
von der Aussaat des Korns bis zur Anlieferung in den Supermarkt, wird der Treibstoff Diesel
benötigt.
Dieser Umstand scheint dem auf dem hohen Ross sitzenden sozialistischen EU-Politiker
egal zu sein, denn bei seinem Gehalt dürften Preiserhöhungen nicht ins Gewicht fallen. Und
wenn doch, dann genehmigen sich die Herrschaften in Brüssel einfach eine dementsprech-
ende Gehaltserhöhung.
Rätsel gelöst
Im Beitrag „Das A-Team“ haben wir über den Sinn des nachfolgenden Plakates gerätselt.
Dieses Sujet wurde im Jahre 2009 von der SPÖ zwecks Wahlwerbung zur EU-Wahl auf-
gestellt.

2012-04-18
Anti-Autofahrerclub
Gestiegene Lebensqualität bei minus 15 Grad
Wir haben uns schon einige Male mit den Publikationen des grünnahen Verkehrsclubs
Österreich (VCÖ) beschäftigt. Falsche oder widersprüchliche Angaben sind in dessen
Pamphleten offenbar an der Tagesordnung.
Im Beitrag auf der Webseite des VCÖ versucht dessen Autor mit hanebüchenen und
nicht nachvollziehbaren Argumenten, den geneigten Leser(innen) die rotgrüne Ab-
zocke der Wiener Parkraumbewirtschaftung schmackhaft zu machen.
So ist man beim VCÖ doch tatsächlich der Meinung, dass sich die Parkraumbewirt-
schaftung in Wien bewährt habe, weil dadurch die Wiener(innen) immer seltener mit
dem Auto fahren. Dieses Argument ist für uns nicht nachvollziehbar. Es entspricht
vielmehr der Wahrheit, dass dieser Umstand den enorm gestiegenen Treibstoffprei-
sen zuzuschreiben ist.
Die große Mehrheit der Wege, nämlich 71 Prozent, wird mit öffentlichen Verkehrsmit-
teln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt. Das bedeutet eine gestiegene
Lebensqualität, so die Aussage beim VCÖ. Nun, wenn die Gehzeit zu den Öffi-
Stationen und das endlose Warten (wegen regelmäßiger erheblicher Verspätungen)
auf Bus oder Bim bei minus 15 Grad (wie in diesem Winter), sowie bei Regen- und
Schneefall als gestiegene Lebensqualität betrachtet werden kann, dann hat der VCÖ
recht.
Sicherlich bedeutet es auch eine gestiegene Lebensqualität, wenn der Wochenend-
einkauf im Supermarkt für eine vierköpfige Familie mit dem Fahrrad durchgeführt
wird. Scheinbar verspürt man beim VCÖ eine gewisse sadistische Ader, wenn dieser
versucht, der Bevölkerung eine Verschlechterung als gestiegene Lebensqualität zu
verkaufen.
Gestiegene Umweltbelastung
Interessant ist auch die Aussage, dass die Parkraumbewirtschaftung nicht nur der
Bevölkerung sondern auch der Wirtschaft zu Gute kommen soll. Offenbar scheint
es dem VCÖ entgangen zu sein, dass immer mehr Betriebe aus Wien absiedeln
und sich in den nahen Industriezentren des benachbarten Bundeslandes Nieder-
österreich niederlassen.
Dadurch müssen die Wiener(innen) die in diesen Betrieben arbeiten mitsiedeln,
was naturgemäß eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz beinhaltet. Das bedeutet
in Folge, dass mit dem Auto längere Strecken zurückgelegt werden. Das wieder-
um bedeutet eine vermehrte Umweltbelastung, da mehr Schadstoffe ausgestoßen
werden.
Aus den obig angeführten Gründen führt sich die Aussage des VCÖ, dass die Park-
raumbewirtschaftung ökonomisch vernünftig sei und die Luftqualität verbessere,
selbst ad absurdum.
Der VCÖ schreibt der Parkraumbewirtschaftung auch zu, dass durch diese das
Falschparken um rund 80 Prozent abgenommen habe und dadurch der Verkehr
nicht mehr behindert werde. Ein derart unsinniges Argument haben wir selten
gelesen, denn was hat Falschparken mit der Parkraumbewirtschaftung zu tun. Wir
sehen dies sogar gegenteilig, denn nicht immer hat ein(e) Autofahrer(in) einen
Kurzparkschein zur Hand und stellt das Auto quasi vorschriftwidrig ab. Das erhöht
wiederum die Einnahmen der Stadt Wien, mittels ihrer zahlreich schwadronierenden
Parksheriffs.
Mehr abgestellte Autos und dennoch mehr Parkplätze?
Am erstaunlichsten finden wir jedoch die Argumentation, dass einerseits durch die
Parkraumbewirtschaftung mehr Parkplätze vorhanden sind und anderseits die
Wiener(innen) ihr Mobilitätsverhalten dahingehend veränderten, dass sie ihre Autos
weit weniger benützen.
Sofern die Autos nicht in die Wohnungen mitgenommen oder im Kellerabteil abge-
stellt werden, ist diese VCÖ-Aussage völlig widersprüchlich. Ein Auto das nicht zur
Fahrt benützt wird muss zwangsläufig geparkt werden. Also fragen wir uns, wie
durch die Nichtbenützung von Autos mehr Parkraum entstehen soll? Offenbar hat
man beim VCÖ nicht viel nachgedacht als man ein derartiges Argument ins Rennen
brachte.
Für uns ist die Parkraumbewirtschaftung ein reines Abkassieren bei der Wiener Be-
völkerung und hat nichts mit einer Verbesserung der Lebensqualität zu tun. Eine
Frage hätten wir allerdings an den VCÖ. Warum nennt sich dieser Verein eigentlich
Verkehrsclub Österreich? Wäre da nicht der Name „Anti-Autofahrerclub“ an-
gebrachter?
*****
2012-03-09
Weihnachtsgeld
Unterschiedliche Beschaffung
Die beiden heutigen aufgenommenen Fotos stellen klar, wie unterschiedlich die
Beschaffung des Weihnachtsgeldes doch sein kann. Die niederösterreichische
Kleinstadt Bruck an der Leitha, war Ort der Geldbeschaffungsaktionen.
Der Staat verschaffte sich mit Hilfe der Polizei – mittels Radar – sein Weihnachts-
geld.

Foto: © erstaunlich.at
Dem obdachlosen Mitbürger vor einem Supermarkt standen allerdings keine elek-
tronischen Hilfsmittel zur Verfügung. Er beschaffte sich sein Weihnachtsgeld mit
künstlerischem Talent, sehr zur Freude der Kunden(innen) des Einkauftempels.

Diese spendeten großzügig, weil ihnen die künstlerische Darbietung des Mannes
gefiel. Die „künstlerischen“ Radarfotos und die daraus resultierenden „Spenden“
an die Bezirkshauptmannschaft, werden wohl kaum den Gefallen der Menschen
finden. Aber was soll´s? Es ist nur einmal im Jahr Weihnachten.
*****
2011-12-24
Gleiches Recht für alle?
Lebende Fackel
Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese weigerte Schutzgeld zu bezahlen. Der Vorfall spielte sich im 10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.
Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich. Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus dem Koffer-
sie an.
Erschütterndes Detail am Rande. Zuerst probierte der Gewalttäter die Kleidung seines
Opfers in Brand zu stecken, doch dies funktionierte nicht. Er lies jedoch nicht von seinem Vorhaben ab und zündete in Folge die benzingetränkten Haare der Frau an, worauf deren Kopf lichterloh in Flammen stand.Kein Mordversuch
Dass diese Frau überlebte, grenzte ohnehin an ein Wunder. Einige Zeit später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.
Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet, muss damit rechnen dass diese Person eines qualvollen Todes stirbt. Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe
Was die Staatsanwältin zu dieser Anklage bewogen hat, wird vermutlich ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde, weil es sich beim Opfer „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-
Kültür-Urteil
Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, denn nach normalem Rechtsempfinden liegen in beiden Fällen
Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklageund dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.
Erstaunliche Unterschiede
Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der Ausübung seines Dienstes um vier Uhr morgens in einem Supermarkt einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei. Als
Dank wurde er zu acht Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt und darf noch mit „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.
Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) ins Haus stehen wird, der das Kleinkind seiner Freundin erschlagen
hat, vermuten aber dass dieser mit keiner Mordanklage zu rechnen hat, sondern mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.
Dass es aber zu einer gerechte Ausgeglichenheit kommt, versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-
Kritik nicht erwünscht
Alle erstaunlichen Anklagen und Urteile der letzten fünf Jahre aufzuzählen, würde denRahmen dieser Webseite sprengen. Wer aber nun wagt die Justiz zu kritisieren, gerät
in die Gefahr, selbst in deren Mühlen zu geraten. Denn nach Aussage eines obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet ist.
Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-
ten Artikel (PDF-Download) des Dr. Andreas Unterberger, jedoch wird in diesem der Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.
Quelle: andreas-unterberger.at
*****
2011-03-02Ein Prost dem Finanzminister
Heiterkeit auf der Tribüne
Wer jetzt noch dem Finanzminister oder honorigen Beamten im Finanzministerium Humor-
losigkeit unterstellt, ist nun eindeutig der Lüge gestraft. Gestern haben diese nämlich mit
einem Faschingsscherz , der allerdings schwarzen Humor voraussetzte, für Heiterkeit ge-
sorgt.
Sollte doch die bestehende Aufzeichnungspflicht beim Getränkeeinkauf für 100 Liter Bier,
60 Liter Wein, 15 Liter Schnaps oder 120 Liter bei alkoholfreien Getränken, drastisch her-
abgesetzt werden.
Es wurde eine neue Regelung erlassen, bei der Kunden sich ausweisen müssten, wenn
sie 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps oder 30 Liter alkoholfreie Getränke im
Supermarkt gekauf t hätten. Die Kassakraft wäre in diesem Fall verpflichtet gewesen,
sich vom Käufer einen Ausweis vorlegen zu lassen und die persönlichen Daten zwecks
Registrierung des Verkaufs zu notieren.
Diese Idee hatten nicht einmal Diktatoren
Die Bevölkerung in Österreich ist ja in letzter Zeit schon einiges gewöhnt, was den Verlust
ihrer Privatsphäre betrifft. Beispielsweise muss bei jedem Bankbesuch ein Lichtbildausweis
vorgelegt werden und sei es nur zur Einzahlung eines Erlagscheines. Einen derartigen Zu-
stand kannte man nur von den ehemaligen Ostblockstaaten während der kommunis-
tischen Zwangsherrschaft.
Aber selbst in diesen Diktaturen ist niemand auf die Idee verfallen, den Bürger zum Identi-
tätsnachweis zu verpflichten, wenn er im Supermarkt Getränke einkauft. Offenbar hatten
jene Damen und Herren, welche auf diese Idee kamen, diese Mengen an Alkohol intus,
denn die Begründung war mehr als erstaunlich. Die Finanz wollte nämlich Wirten auf die
Schliche kommen, die sich in den Märkten mit Getränken eindecken und diese dann
„schwarz“ verkaufen.
Die Finanz soll ihren Job selbst erledigen
Zum Ersten ist nicht einzusehen, warum Otto Normalbürger sich beim Getränkeeinkauf
ausweisen soll, nur weil es in der Gastronomie einige schwarze Schafe gibt. Zum Zweiten
ist nicht einzusehen, warum Supermarktbetreiber den Job der Finanz erledigen sollen.
Wenn begründeter Verdacht besteht, sollen die Finanzämter doch Kontrolleure aus-
senden, die auf den Supermarktparkplätzen „Stricherl-Listen“ führen und gegebenen-
falls Verdächtige kontrollieren.
Ablenkungsmanöver?
Möglicherweise war das Ganze auch ein Ablenkungsmanöver um die Bevölkerung ver-
gessen zu lassen, dass Karl Heinz Grasser, während seiner aktiven Amtszeit als Finanz-
minister doch tatsächlich vergessen hatte, seine Steuern aus Kapitalerträgen zu be-
zahlen. Vielleicht wäre es für die Finanz höchst an der Zeit, Kontrollen in ihren eigenen
Reihen durchzuführen.
Schlussendlich ruderte das Finanzministerium noch gestern am frühen Nachmittag zu-
rück, nachdem seitens der Wirtschaft der Druck zu groß wurde. Ab sofort gilt wieder
die alte festgelegte Aufzeichnungspflicht, bezüglich der Mengengrenzen beim Einkauf
von Getränken.
*****
2011-02-03
Faustrecht für ausländische Verbrecher
Visa-Freiheit für Serben
Wie der gestrige Raubüberfall auf einen Innsbrucker Juwelier zeigt, trägt die Reisefrei-
heit der Serben bereits ihre Früchte. Diese dürfen nämlich seit 1. Jänner 2010, ohne
Visum bei uns einreisen. Es genügte offenbar nicht, dass man die Grenzen zu den
ehemaligen Ostblockländern sperrangelweit geöffnet hatte, nein, auch Verbrecher aus
dem Balkan sollen die Chance bekommen in Österreich ihre kriminellen Dinger abzu-
ziehen.
Nach dem obigen Absatz werden die Gutmenschen wieder aufheulen und diese Webseite
rassistisch und Rechts bezeichnen. Allerdings übersehen diese Leute, dass wir nur das
schreiben, was auch tatsächlich der Realität entspricht. Hatte irgendwer ernsthaft ange-
nommen, dass durch die Visa-Freiheit für Serben plötzlich gutbetuchte Touristen aus die-
sem Balkan-Staat nach Österreich reisen werden?
Nein, es ist größtenteils der Abschaum den es nach Österreich zieht. Hier lässt es sich
nämlich gemütlich einbrechen und rauben, ohne dafür großartige Konsequenzen ziehen
zu müssen. Und wenn einer nicht genügend kriminelle Energie aufbringt, legt er sich ein-
fach die soziale Hängmatte der Alpenrepublik.
Krems hinterließ Spuren
Auch die Verurteilung eines Kremser Polizeibeamten, der bei einem Einbruch einen jugend-
lichen Einbrecher erschoss, zeigt Auswirkungen. Offenbar aus Furcht vor strafrechtlichen
und disziplinären Aburteilungen, verzichten Polizisten lieber auf ihre Eigensicherung und
lassen die Dienstwaffe im Holster stecken.
Eine solch günstige Situation nutzen natürlich ausländische Kriminelle zu ihren Gunsten.
Voriges Jahr kostete dies einem Polizisten in Wien fast das Leben, als ihn ein Serbe bei
einer Verkehrsanhaltung anschoss. Das Projektil steckt noch bis heute, im Körper des
Beamten.
Polizist niedergeschlagen und beraubt
Aber auch der Innsbrucker Polizist, welcher die Räuber des gestrigen Juwelierraubes
anhalten wollte, machte den folgenschweren Fehler, seine Waffe nicht zu ziehen. Das
nutzen die beiden Serben sofort aus, schlugen den Beamten nieder und raubten des-
sen Dienstwagen.
Erst eine ganze Polizei-Armee konnte den serbischen Berufsverbrechern Herr werden.
Es hat schon seine Richtigkeit, das wir keine schießwütigen Cowboys bei der Polizei
brauchen, aber der Kremser Fall zeigt eindeutig auf, dass es so auch nicht gehen kann.
Wenn sich Polizeibeamte nicht mehr gegen Berufsverbrecher wehren, weil sie Beden-
ken haben, man könnte ihnen daraus einen juristischen Strick drehen, wäre es besser
die Polizei abzuschaffen.
*****
2011-01-27
Wichtige Verhaltensregeln
Dem Beamten die Würde genommen
Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben. Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.
Möglicherweise Anstieg der Kriminalität
Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.
Wichtige Verhaltensregeln
Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
*****2010-03-12
Schauprozess Krems
Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen
Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.
Meinungsänderung
In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.
Polizist war nicht auf Einkaufstour
Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.
Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?
Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.
Wird das ein Schauprozess?
In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.
Die Theoretiker
Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.
Entwaffnet doch gleich die Polizei
Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
*****2010-03-11
Modeerscheinung
Neues Betätigungsfeld für Anwältinnen
Anwältinnen dürften offensichtlich mehr Mitleid mit Tätern haben, als mit deren Opfer. Im
Beitrag „Die Anwältin und der Bankräuber“ haben wir berichtet, dass die Verteidigerin
eines professionellen Bankräubers, eine Anzeige wegen Mordversuch gegen einen Sicher-
heitsmann erstattete.
Der Securitymann hatte den Bankräuber angeschossen, nachdem dieser jenes Bankinstitut
überfallen hatte, indem er seinen Dienst versah. Was für uns damals wie ein schlechter Scherz
aussah, dürfte sich im Damenkreis der Strafverteidiger zu einer Modeerscheinung entwickeln.
Kremser Einbrecher verspürt Seelenpein
Jener 17-jährige Komplize der im August 2009 am Supermarkt-Einbruch in Krems beteiligt
war und inzwischen rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, verspürt auf einmal
seelische Qualen.
Grund seines Seelenschmerzen ist nicht etwa Reue für seine begangene Straftat, sondern
der Umstand dass sein 14-jähriger Freund und Komplize bei dem Einbruch erschossen wurde.
Er fordert nun über seine Anwältin Schmerzensgeld, für den erlittenen Verlust seines Freun-
des.
Er hat sich als Privatbeteiligter dem noch ausständigen Verfahren gegen den Polizisten an-
geschlossen, der die tödlichen Schüsse vermutlich in Notwehr oder angenommener Notwehr
abgab.
Hoffentlich Freispruch
Man kann nur hoffen, dass der betroffene Polizist einen Freispruch erhält. Denn wie der
„Mordanschlag“ gegen einen Polizeibeamten in Wien Ottakring beweist, kann niemand
in einen potentiellen Täter hineinsehen.
Bei Strafmass oder Strafverkürzung berücksichtigen
Möglicherweise führen aber die erstaunlichen Forderungen dieser Verbrechern auch dazu,
dass sie bei der Strafbemessung, bzw. Strafverkürzung ihren Niederschlag finden. Denn ein
Täter der nichts anderes im Sinn hat, als aus seinem vereitelten Verbrechen noch Kapital
zu schlagen und jene Personen anklagt die seiner Laufbahn zumindest ein vorläufiges Ende
gesetzt haben, zeigt nicht wirklich dass er seine Tat bereut.
Bei allem Respekt für die gesetzlich zugesicherte Verteidigung eines Straftäters die gewähr-
leisten soll, dass dieser nach besten Gewissen vertreten wird. Die Forderungen der beiden
Anwältinnen haben unserer Ansicht nach, mit einer solchen nichts mehr zu tun und sind in
der Tat mehr als erstaunlich.
*****2010-03-08
War es wieder ein Unfall?
Halbstarker auf der Flucht
Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) voneinem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie 41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.

Sturz durch Faustschlag
Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sichdurch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.
Opfer sich selbst überlassen
Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich auf eine Zech-tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde, stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.
Drei Monate feste Haft für einen Toten
Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon dreiMonate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.
Offene Frage
Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben unddie Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer- den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.
Rechenaufgabe
Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
Wieder ein Unfall?
Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auchdiesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.
Auch für einen Laien erkennbar
Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einenGewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.
Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-11-21Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten
Alles nach dem Gesetz?
Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.
Wirklich Notwehr?
Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.
Gutachten liegt vor
Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.
Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr- situation vorlag.
Überfordert?
Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt, wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am Tatort einfach überfordert. Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.
Verfolgungsjagd mit traurigem Ende
In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.
Polizisten handelten verwantwortungsvoll
Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.
Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.
Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.
Was bringt die Polizei in Verruf?
Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.
Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun- lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.
Zweierlei Maß
Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.
Rechtsbrecher vertritt das Recht
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.
Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen und jener Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen. Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.
Stauni 2009-10-14
Der Tod eines Kindes TEIL 2
Langsam kommt Licht ins Dunkel
Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einenMerkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.
Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.
Tatverdächtiger einvernommen
Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heuteerstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der Flucht nachgeschossen haben.
Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde
durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl- losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.Keine Notwehrsituation
Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.
Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.
Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm
Beamte noch immer nicht einvernommen
Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommenwerden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.
Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.
Untersuchungshaft
Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängtwurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.
Maulkorb ?
Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.
Kein Mitleid mit Einbrecher
Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beidenBurschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.
Aufklärung oder Vertuschung ?
Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eineobjektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.
Stauni
2009-08-06