Nachwiegen im Supermarkt kann nicht schaden

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Wer hat beim Einkaufen im Supermarkt noch nicht das Gefühl gehabt, dass das aufgedruckte Gewicht der Ware nicht mit der Realität übereinstimmt?  Ein ERSTAUNLICH-Lesereporter machte die Probe aufs Exempel und wog – in einer Fiale eines großen Lebensmittel-Discounters – nach.  Zur Abwaage verwendete er die im Supermarkt befindliche Waage, die eigentlich geeicht sein müsste, da sich bei den meisten Früchten der Preis nach dem Gewicht richtet.

Zur Überraschung unseres Lesereporters, wurde dieser gleich in der Obst- und Gemüseabteilung fündig.  Marokkanische Zucchini, die mit einem Nettofüllgewicht von einem (1) Kilo angegeben wurden, wogen tatsächlich – sogar mit Verpackung – nur 0.894 kg. Also um 106 Gramm (10,6 dag) weniger als angeben.  Das war aber kein Hinderungsgrund, bei der Kassa trotzdem ein (1) Kilo zu verrechnen.

*****

Tschechisches Billig-Rind im österreichischen Supermarkt-Regal: Aufklärung gefordert

Sortiment von Discounter Penny im Vorweihnachts-Geschäft durch Billigst-Fleisch aus Tschechien „erweitert“ – Verein Wirtschaften am Land fordert klare Positionierung

Weihnachten gilt als Fest der Liebe und des Zusammenkommens, Treffen im Familien- und Freundeskreis werden durch kulinarische Genüsse aus Österreichs Küche bereichert – möchte man glauben. Doch ist das immer so gegeben? In der vorweihnachtlichen Adventzeit wurde der Verein Wirtschaften am Land von mehreren Seiten auf Rind- und Schweinefleisch aus Tschechien in den Filialen des Discounters Penny aufmerksam gemacht, dass dort zum Teil zu Schleuderpreisen verkauft wird.

„Dieser Angriff zu den Weihnachtsfeiertagen ist für unsere heimischen Betriebe nicht hinnehmbar. Als wäre es nicht genug, dass sie sich ständig neuen Auflagen beugen müssen, wird ihnen von Penny deutlich aufgezeigt, wie schnell eine Auslistung zugunsten von Import-Fleisch erfolgen kann. Das ist nicht fair“, stellt sich der Obmann von Wirtschaften am Land, Mag. Robert Pichler, an die Seite der Branche. Er kritisiert, dass der Discounter ausländisches Handelsmarken-Fleisch verkauft, während er gleichzeitig mit seiner Eigenmarke Fleisch zu 100 % aus Österreich bezieht. „100% Österreich muss im gesamten Fleischsortiment abgebildet sein und darf sich nicht nur auf das plakative Aushängeschild der eigenen Marke beschränken“, so Pichler.

Mit einem Selbstversorgungsgrad von 144% bei Rindfleisch sei die Versorgungssicherheit jedenfalls gegeben. Vor diesem Hintergrund hat der Verein Wirtschaften am Land einen offenen Brief an Penny adressiert: „Wir fordern eine klare Stellungnahme von Penny, ob die Unternehmensstrategie in den kommenden Jahren verstärkt auf Importfleisch setzt oder ob der Fokus künftig stärker auf heimische Lebensmittel und die Unterstützung unserer nachhaltigen österreichischen Landwirtschaft gelegt wird. Das wollen auch die Konsumenten wissen“, betont Pichler.

Bekenntnis zur heimischen Landwirtschaft gefordert

„Es ist unverständlich, dass ein großer Handelsakteur wie Penny mit massiven Preisnachlässen ausländisches Rindfleisch ins Regal holt, während heimische Bauernfamilien sich mit steigenden Kosten und sinkenden Einkommen auseinandersetzen müssen“, so Pichler: „Es kann nicht sein, dass Familienbetriebe aufgrund ungleicher Produktionsstandards in ihrer Existenz gefährdet werden.“

Der Obmann von Wirtschaften am Land formuliert eine klare Botschaft in Richtung des Discounters: „Wir fordern Penny auf, vom Verkauf von billigen Produkten aus dem Ausland abzusehen, wenn die Nachfrage ohnehin mit österreichischen Lebensmitteln abgedeckt werden kann. Das Bekenntnis zu „100% Rindfleisch aus Österreich“ muss sich über das gesamte Sortiment erstrecken.“ Regionalität, Nachhaltigkeit und höchste Qualität müssen für Penny ebenso wichtig sein wie für die Konsumentinnen und Konsumenten, die sich beim Einkauf für heimische Produkte entscheiden wollen: „Das stärkt Bauernfamilien und den Wirtschaftsstandort, sichert Arbeitsplätze in den Regionen und gewährleistet höchste Qualität für die Konsumentinnen und Konsumenten,“ so Pichler abschließend. (Quelle: APA/OTS)

*****

Große Mengen Import-Tomaten in Österreichs Supermärkten

Weltweit kommt jedes dritte Kilo Tomaten aus China. Diese finden sich vor allem in verarbeiteten Tomatenprodukten – und das mangels Kennzeichnungspflicht unerkannt

Die Tomate ist das absolute Lieblingsgemüse der Österreicherinnen und Österreicher. Über 30 Kilogramm isst jede und jeder durchschnittlich pro Jahr. Dass es die Tomate in derart großen Mengen auf unsere Teller schafft, liegt auch an den vielen verarbeiteten Lebensmitteln, für die Tomaten die Basis bilden, wie etwa Ketchup, Sugo oder Tomatenmark. Doch österreichische Tomaten sind in diesen Produkten nur selten zu finden. Meistens handelt es sich um importierte Tomaten, die besonders häufig aus China stammen. Ersichtlich ist das mangels Kennzeichnungspflicht jedoch kaum.

„In österreichischen Supermarktregalen liegen Tonnen chinesischer Tomaten in Form von Produkten wie Ketchup und Sugo. Das weiß nur fast niemand, denn auf verarbeiteten Produkten muss nach wie vor nicht angegeben werden, woher die Rohstoffe darin stammen. Die Herkunft frischer Tomaten hingegen muss sehr wohl angegeben werden. Hier zwischen frischen und verarbeiteten Tomaten zu unterscheiden, macht für mich keinen Sinn. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung sollte für verarbeitete Produkte genauso gelten wie für frische Lebensmittel“, sagt Maria Fanninger, Gründerin des Vereins „Land schafft Leben“.

Auf verarbeiteten Produkten muss nicht angegeben werden, woher die Rohstoffe darin stammen. Solange im Rahmen einer freiwilligen Kennzeichnung nichts anderes angegeben wird, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Tomaten in Sugo, Ketchup und Co. aus China oder anderen Ländern wie Spanien oder Portugal stammen. Irreführende Angaben dürfen jedoch nicht gemacht werden. Wenn auf einem Tomatensugo also zum Beispiel eine italienische Flagge abgebildet ist, die Tomaten aber nicht aus Italien stammen, muss das angegeben werden.

China ist der weltweit größte Tomatenproduzent. Jedes dritte Kilo Tomaten stammt aus China. Die Tomaten aus China sind speziell für die Verarbeitung gezüchtet und werden hauptsächlich zu Tomatenmark verarbeitet. Dieses wird per Schiff nach Italien transportiert, wo es weiterverarbeitet und unter anderem auch nach Österreich verkauft wird.

*****

Ist das Corona-Virus katholisch?


Für wie dumm hält Kurz und Co. die österreichische Bevölkerung eigentlich?


Die Wiedereinführung der Maskenpflicht hat scheinbar nur den Sinn, um von den katastrophalen Ergebnissen der Verhandlungen von Kurz in Brüssel abzulenken. Beweis: Kaum jemand spricht oder schreibt noch von den Verhandlungen, dafür sind die Medien und das Internet voll von Beiträgen und Diskussionen über die Maskenpflicht.


Dass die Bevölkerung mit der Maskenpflicht aber so richtig verarscht werden soll, belegen die in der Gratiszeitung HEUTE verlautbarten Maskenregeln.




Nun kann man darüber diskutieren, warum man im Supermarkt eine Maske braucht und im Baumarkt nicht. Denn anstecken könnte man sich in beiden Geschäften, die von ihrer Struktur ziemlich ähnlich sind. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das Virus tatsächlich so gefährlich ist, wie es uns die Bundesregierung täglich Glauben machen will.


Nicht diskussionswürdig ist allerdings die Tatsache, dass man in der katholischen Kirche Maskenpflicht besteht, während man in der evangelischen Kirche keine Maske benötigt. Dieser Umstand kann auch nicht logisch erklärt werden. Dies hat uns auch zur ironischen Headline „Ist das Corona-Virus katholisch?“ inspiriert. Es könnte natürlich auch muslimisch sein, denn auch in Moscheen besteht Maskenpflicht. Scheinbar besucht das Virus – möglicherweise aus Glaubensgründen (sark. off) – keine evangelischen Kirchen. Das ist natürlich völliger Nonsens, denn dem Virus (sofern dieses tatsächlich noch aktiv ist) macht keinen Unterschied wo es auftritt, auch nicht bei Gotteshäusern.


*****


24.07.2020


Des Gesundheitsministers lockerer Umgang mit dem Mundschutz


Ist der Coronavirus nun gefährlich oder etwa doch nicht und dient nur zur Ablenkung?


Am 29.03.2020 erschien in der Kronen Zeitung ein Interview. In diesem wollte der Fragesteller vom Rudolf Anschober wissen, ob bald alle mit Masken herumlaufen werden.


„Ich glaube nicht. Aber wir werden in einzelnen Zielgruppen testen, wie groß das Risiko einer Erkrankung ist, manche werden dann mit Masken ausgestattet. Eine flächendeckende Ausstattung hat aus meiner Sicht keinen Sinn. Für das Alltagsleben ist das nicht erforderlich“, so die Antwort des Gesundheitsministers (Grüne).


Nur einen Tag darauf war alles anders. Bei einer Pressekonferenz (die derzeitige Lieblingsbeschäftigung der türkis-grünen Regierung) am Montagvormittag verkündete Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dass ab Mittwoch jeder eine Maske aufsetzen solle, der einen Supermarkt betritt.  Aber nicht nur das: „Die Zielsetzung ist, diese Masken nicht nur im Supermarkt, sondern auch darüber hinaus zu tragen“, so der Bundeskanzler.


Nun wurde uns heute nachfolgendes Foto zugespielt, auf dem Rudolf Anschober (in der Internetgemeinde schon liebevoll Rudi Ratlos genannt) im Parlament ohne Mundschutz zu sehen ist, während die Personen um ihn herum, eine solchen trugen.




Unsere Quelle (also der Fotograf) teilte uns noch mit: „Danach hat er eine neue Maske aufgesetzt ohne dazwischen die Hände zu waschen!“ Nun stellen sich für uns mehrere Fragen: Ist er Virus vielleicht doch nicht so gefährlich wie man uns Glauben machen will und dient nur dazu, um von irgendwas abzulenken? In diesem Fall könnten wir Anschobers Handlungsweise bzgl. Umgang mit dem Mundschutz verstehen. Allerdings würde in einem solchen Fall die Bevölkerung getäuscht werden.


Oder ist der Virus doch so gefährlich, wie es unaufhörlich von der Regierung gepredigt wird und Anschober handelte nach dem Motto: „Wasser predigen aber Wein trinken“.  In diesem Fall verlöre er umgehend seine Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion.  In jedem Fall ist er allerdings für uns rücktrittsreif.


*****


2020-04-03


Verhaltensregeln bei Einbrüchen


Wie vermeidet man es vor Gericht zu landen?

 



 


Wegen eines Gerichtsurteils gehen zurzeit die Wogen in den sozialen Medien hoch.  Ein Pensionist aus Niederösterreich, der im Februar in St. Valentin (Bezirk Amstetten) sein Haus vor Einbrechern verteidigen wollte, musste sich vor Gericht verantworten und wurde nun verurteilt.  Hier der LINK zum OE24-Beitrag.

 


Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.

 


Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser.  Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.

 


Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

 


Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden.  Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.

 


Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

 


Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird.  Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.

 


Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen.  Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.

 


Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten.  Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.

 


Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben.  Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.

 


*****


2019-12-12


Polizei nahm Kaugummi-Dieb fest


Was macht jemand mit so vielen Kaugummis?

 

Ganz nach dem Motto „es gibt nichts, was es nicht gibt“, wurde heute die Polizei wegen eines Kaugummidiebs zu einem Supermarkt im 10. Wiener Gemeindebezirk gerufen.  Zwei Mitarbeiterinnen hielten dort einen Mann fest, den sie dabei beobachtet hatten, wie er Kaugummis im Wert von rund 280 Euro in das Innenfutter seiner präparierten Jacke gepackt hatte.  Als er bemerkte, dass er dabei beobachtet worden war, legte er alle Packungen zurück ins Regal.  Die Mitarbeiterinnen hielten den 31-jährigen serbischen Staatsbürger bis zum Eintreffen der Polizei an.

 

Im Zuge der Amtshandlung stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige zumindest sieben Mal zuvor Kaugummis gestohlen hatte: Am 6. März am Franzosengraben, am 12. März in der Raxstraße, am 14. März in der Thaliastraße, am 15. März zuerst in der Wilhelminenstraße und der Ottakringer Straße, später in der Schottenfeldgasse und in der Raxstraße.  Dabei bediente sich der Langfinger bei verschiedenen Marken und zeigte keine Präferenz für eine bestimmte Geschmacksrichtung. Insgesamt wurden je Diebstahl 100 bis 300 Kaugummi-Packungen gestohlen.

 

Weil auch der Diebstahl von Kaugummis strafbar ist und weil eine präparierte Jacke zur Anwendung kam, wurde der 31-Jährige an Ort und Stelle festgenommen und wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls angezeigt.

 

*****

2019-03-21


Alle sind Charlie, keiner ist Jude!


OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann,
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner,
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,
Es  erfüllt  die  Israeltische Kultusgemeinde mit Befremden und Trauer,  dass bei der gestrigen
beeindruckenden Gedenkkundgebung am Ballhausplatz vergessen wurde das Wort „jüdische
Opfer“  auch nur ein einziges Mal zu erwähnen.  Dabei war die Kultusgemeinde sogar als eine
der Religionsgemeinschaften Miteinlader.
Die  vier  Terroropfer  im  jüdischen  Supermarkt  starben  nicht wie erwähnt  „als Angehörige
verschiedener Religionen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren“, sondern weil sie am
Freitagnachmittag  für  den  kommenden  Sabbath  Einkäufe  tätigten.   Sie  starben weil sie
Juden waren!
Nach  den  Anschlägen  in  Toulouse  und  Brüssel  mit  jeweils  vier Toten war  dies der dritte
Terroranschlag  islamistischer  Fanatiker  gegen  eine  jüdische  Einrichtung  in  Europa.  Die
jüdische  Gemeinde  fragt  sich  warum  es so schwer erscheint,  der jüdischen Menschen zu
gedenken  und  diese  auch  beim Namen zu nennen damit sie niemals vergessen werden.
Sie waren Bürger Europas, die wegen ihrer Religion hingerichtet wurden:
Yoav Hattab, 21 Jahre, Sohn des Oberrabbiners von Tunis
Philippe Braham, ca. 40 Jahre,
Yohan Cohen, 22 Jahre,
Francois-Michel Saada, ca. 60 Jahre
ALLE SIND CHARLIE, KEINER IST JUDE!
In Frankreich erfolgten eindeutige Erklärungen der Politik und Zivilgesellschaft.  Die jüdische
Gemeinde  stellt  sich  die Frage wieso es in Österreich bei einer so wesentlichen Veranstalt-
ung,  die  wir  vollinhaltlich mit unserer Teilnahme  als  Veranstalter  unterstützt haben,  nicht
möglich ist eine klare Aussage und Solidarität der Bundesregierung zu erhalten?
Oskar Deutsch
Präsident
Israelitische Kultusgemeinde – Israelitische Religionsgesellschaft
(Quelle: APA/OTS)
*****
2015-01-12

Festtags Stollen schon Mitte Oktober


Für welche Zielgruppe ist dieses Gebäck gedacht?

Heute  haben  wir den 13. Oktober 2014.   Dieses Datum ist von Bedeutung,  denn nach-
folgendes Foto wurde heute in einer Filiale einer Supermarkt-Kette geschossen.

Das Haltbarkeitsdatum der Stollen endet am 21. Dezember 2014.   Trotz intensivster Nach-
schau  im  Kalender,  konnten wir zwischen dem  heutigen Tage und dem 21.12.2014 keine
christlichen  Festtage  finden.   Also fragen wir uns,  für welche Zielgruppe erzeugt die Firma
Oelz diese Festtags Stollen?
*****
2014-10-13

Linksextreme bezichtigen Polizeibeamten des Mordes


Gedenken an einen Einbruch in Krems

Liest  man  nachfolgend Meldung,  welche gestern auf der Webseite „linksunten.indymedia“
verfasst wurde,  könnte man zur Annahme kommen,  dass ein Polizist seinerzeit Amok lief,
grundlos seine Waffe abfeuerte und dabei einen Menschen ermordete.
Screen: linksunten.indymedia.org
Leider  vergaßen  die  Herrschaften  der  linksextremen  Webseite  zu  erwähnen,  dass sich die
Beiden  in  den  Nachtstunden,  in einem Supermarkt in Krems (Noe) als Einbrecher betätigten.
Der Aufforderung sich zu ergeben sind beide Täter nicht nachgekommen,  sondern versuchten
sich der Festnahme zu entziehen.  Der Polizist musste also damit rechnen, dass er angegriffen
wird.   Es  ist  zwar  traurig,  wenn  ein  14-Jähriger  sein  Leben verliert,  allerdings war es seine
eigene Schuld.   Denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschos-
sen zu werden.
In  einem Schauprozess wurde  der Beamte zu  8 Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger
Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.   Sein überraschendes Schuld-
geständnis  dürfte  ihm  „angeraten“ worden  sein,  um dem unwürdigen Schauspiel ein Ende
zu  bereiten.   Die linke  Gutmenschen  durften aufatmen und jubeln.   Hoffentlich wurden sie
zwischenzeitlich  nie  Opfer  eines  Verbrechens  und  mussten die Dienste der Polizei in An-
spruch nehmen.
*****
2014-08-06

Ist der KONSUM wieder auferstanden?


Glückliches Huhn um 2,75 Euro?

Dachten wir bislang,  dass es den KONSUM nicht mehr gäbe  (gleichnamiger roter Handels-
riese wurde 1995 von den Genossen in den Sand gesetzt), wurden wir heute eines Besseren
belehrt.   Nachfolgendes  Foto  entstand heute in der Davidgasse, im 10. Wiener Gemeinde-
bezirk.
Interessant  finden  wir  allerdings  ein Angebot des KONSUM-Supermarktes.   Da werden vier
ganze Hühner um läppische 10,99 Euro angeboten. Ob es sich da um glückliche Hühner aus
Bodenhaltung  oder um welche aus einer Massentierhandlung mit Chlor-Behandlung handelt,
konnte vor Ort leider nicht abgeklärt werden.
*****
2014-05-20

Das falsche Spiel der Linken in Sachen Bildung


Keine Noten, keine Hausübungen, kein Sitzenbleiben ……

Sind  Schulnoten  ungerecht?   Ja das sind sie,  meint der Bildungssprecher  der Grünen, Dr.
Harald Walser,  in einem heutigen Beitrag auf seinem Blog.   Er macht aber auch gleich klar,
was er und die Grünen wollen. Nämlich ein Ende des Ziffernnotensystems bis zur Sekundar-
stufe.   „Das aber ist nur in einer gemeinsamen Schule bis zum 14. Lebensjahr möglich“, so
Walser.
Screen: http://haraldwalser.twoday.net/
Offenbar scheinen die Grünen alles daran setzen zu wollen, die heranwachsende Generation
und  damit  auch  zukünftige   Wähler(innen)  so  dumm  wie   möglich  zu  halten.  Möglicher-
weise  würde  dies  ihnen  einen Stimmenzuwachs bescheren,  denn dumme Menschen sind
leicht beeinflussbar und hinterfragen meist nicht.
Mit  der  Abschaffung der  Schulnoten würde das  Bildungsniveau der breiten Schülermasse
extrem absinken.  Die Fantastereien der Grünen ergießen sich in: Keine Noten, keine Haus-
übungen, kein Sitzenbleiben, kein Leistungsanspruch und das am besten in einer Einheits-
brei-Schule für alle,  die sich an den Schwächsten orientiert.
Was  aus  den jungen  Menschen  dann  wird,  kann  man  sich  jedoch auch ohne viel Fantasie
vorstellen.   Wird  nämlich  Schüler(innen)  bereits  in jungen Jahren suggeriert,  dass sie keine
Leistung  erbringen  müssen,  haben  sie in späterer Folge auf qualifizierte Arbeitsplätze kaum
eine  Chance.   Sie werden voraussichtlich ihr Leben lang am Fliessband stehen oder in einem
Supermarkt Regale nachschlichten. Aber auch der Job des Berufsarbeitslosen ist vorprogram-
miert.
Beim  eigenen  Nachwuchs  sehen  dies  die  Linken aber etwas anders.   Dazu kommentierte
heute  Wiens FPÖ-Klubchef und stellv. Bundesparteiobmann  Mag. Johann Gudenus wie folgt:
„Dabei betreiben die Linken ein ganz falsches Spiel. Die eigenen Kinder schicken sie in Elite-
Schulen,  was  aus  den  anderen  wird,  ist  ihnen  egal.   So haben etwa SPÖ-Bildungsstadtrat
Christian  Oxonitsch  oder   Grünen-Chefin  Eva  Glawischnig  ihren  Nachwuchs  in  die  Volks-
schule  in  der  Ottakringer  Herbststraße  geschickt,  die  von  allen  öffentlichen Wiener Volks-
schulen  am  meisten Geld zugeschanzt bekommt und die Kinder ganz gemäß ihrer Leistung
und  ihres  Potenzials  in  drei  Klassen einteilt.   Das  wird  auch  offen  gezeigt:   Die Elite sitzt
natürlich  ganz  oben,  die  Begabten  im  ersten  Stock  und die Normal-Schüler,  häufig dem
Deutschen kaum mächtige Migrantenkinder,  unten im Erdgeschoß“,  so Gudenus.
*****
2014-02-15

Politisches Laufhaus


Frank Stronach wieder auf Einkaufstour

Um  den  Klubstatus  seines Teams im Parlament   – nach dem Abgang von Elisabeth Kauf-
mann-Bruckberger in den niederösterreichischen Landtag – nicht zu gefährden, begab sich
der  Austro-Kanadier  Frank Stronach wieder auf Shopping-Tour.   Heutiges Sonderangebot
im  politischen  Supermarkt  war offenbar die nunmehrige Ex- Bündnisobfrau des BZÖ und
NAbg. Martina Schenk.
 
Schenk  dementierte  noch  am  8. März 2013  einen  kolportierten  Wechsel  ihrer  Person.
Gegenüber  der  APA  hielt  sie  fest,  dass  sie nicht zum  Team Stronach überlaufen wird.
„Ich wechsle nicht“,  so die nunmehrige Ex-BZÖ Politikerin. Zusätzlich zeigte sie sich über
wiederholte Spekulationen verärgert.
 
Interessant ist, dass etliche Volksvertreter(innen), die sich nun im Team Stronach befinden,
Überlaufgerüchte  vehement  dementierten.  So  viel  zu  den  Werten  Wahrheit,  Transpa-
renz, Fairness im Politteam des Austro-Kanadiers.  In diesem Fall  sind die  Wähler(innen)
aufgerufen, hier eine besondere Sensibilität bei ihren Stimmabgaben bei den kommenden
Wahlen an den Tag zu legen.
 
FPÖ-Generalsekretär  NAbg. Harald Vilimsky  kommentierte  den  heutigen  Wechsel  von
Martina Schenk  mit  folgenden treffenden Worten:  „Der politische  Winterschlussverkauf
eines  austro-kanadischen  Milliardärs im österreichischen  Nationalrat  offenbart  eine be-
sonders  widerliche Fratze der Politik,  welche dem Parlamentarismus massiven Schaden
zufügt und das Hohe Haus in Richtung eines politischen Laufhauses entwickelt.“
 
Im  Nationalrat  hat  sich offenbar die neue Sportart des  „Fraktions-Hopping“  entwickelt.
Fast wie beim Fußball, werden Spieler nach Belieben eingekauft. Es bleibt nur zu hoffen,
dass  sowohl  Personen als auch Gruppierungen,  welche ihre politische Gesinnung beim
Betreten  des Parlamentes an der Garderobe abgeben und damit ihre Käuflichkeit öffent-
lich darstellen, bald der Vergangenheit angehören.
 
*****

2013-03-15
 

McDonald´s der Lüge überführt


Was hat McDonald´s gegen die traditionelle Wurstsemmel?

Nachfolgendes Werbeplakat von McDonald´s  soll den Konsument(innen) offenbar suggerieren,
dass  es beim Fastfood-Riesen um einen Euro einen gut gefüllten Burger,  jedoch beim Fleisch-
hauer oder an der Supermarkt-Wursttheke lediglich eine Semmel mit einer Gurkenscheibe und
mit einer nicht sichtbaren Wurst gibt.
 
 
Das wollten wir genau wissen und machten die Probe aufs Exempel.  Wir schickten einen Test-
käufer in eine Filiale der Supermarktkette EUROSPAR.
 
 
An der Wursttheke des Supermarktes wurde eine Wurstsemmel mit Extrawurst und Gurkerl als
Fertigprodukt geordert. Bedingung dabei war, dass das Produkt den Preis von einem Euro nicht
überschreiten durfte.
 
 

Das Ergebnis konnte sich durchaus sehen lassen

 
Die  von  unserem  Testkäufer  erworbene  Wurstsemmel  um  einen  Euro  hat nicht einmal an-
nähernd Ähnlichkeit mit jenem Produkt, das McDonald´s  als „Wurstsemmel für 1 €“ auf seinem
Werbeplakat abgebildet hat.  Damit haben wir den Fastfood-Riesen in diesem Fall eindeutig der
Lüge überführt.
 
*****

2013-03-11
 

Gemüse ist nicht für MA-48 gedacht


Trotz steigender Armut, werden gute Lebensmittel

immer noch tonnenweise entsorgt

 
Es ist unfassbar, dass in Zeiten von Wirtschaftskrisen,  wo die Armut massiv steigt, weiter-
hin Lebensmittel von hochwertiger Qualität tonnenweise in den Abfall wandern. Besonders
schockierend  dabei  ist,  dass  der  Grund dafür nicht nur die Überproduktion ist,  sondern
meist völlig banale Ursachen hat.
 
Zu  kleines  oder unförmiges Gemüse kann doch nicht einfach als Abfall angesehen werden.
Hier ist die Stadt Wien aufgefordert zu handeln.  Statt die MA-48 zu schicken,  sollte die zu-
ständige  SP-Stadträtin Wehsely besser Lieferwägen organisieren,  die überschüssige aber
gute Ware von den Märkten in diverse Sozialeinrichtungen transportieren.
 
Auch  eine  Lagerhalle,  in der beispielsweise Samstag abends den 300.000 an oder bereits
unter  der Armutsgrenze lebenden Wiener(innen) Lebensmittel angeboten werden könnten,
wäre eine Möglichkeit,  einerseits der Verschwendung Einhalt zu gebieten und andererseits
Menschen, die es ohnehin sehr schwer haben, wirkungsvoll zu unterstützen.
 
Zumindest jetzt in der Vorweihnachtszeit hätte Wehsely die Möglichkeit, die übliche soziale
Eiseskälte  der SPÖ gegen menschliche Wärme zu tauschen.  Hunderttausenden Menschen
könnte  so  unter  die  Arme gegriffen werden,  sogar ohne dass für die Stadt gravierende
Mehrkosten entstünden.
 
Die  Stadt Wien ist dringendst gefordert,  schnellstens mit diversen Supermarktketten und
Marktbetreibern  Gespräche  zu führen,  damit Lebensmittel nicht einfach im Müll sondern
auf Teller landen können, wo sie normalerweise auch hingehören.
 
*****

2012-12-01
 

Ein unmoralisches Angebot


Gut florierende Asylindustrie in Österreich

Dass  in  Österreich  eine  gutgehende  Asylindustrie  besteht  kann nicht verleugnet werden,
obwohl  dies  ausgerechnet  immer  wieder  von jenen Personen in Abrede gestellt wird, die
sich bei diesem zeitweise sehr undurchsichtigen Geschäft eine goldene Nase verdienen.
 
Ab  sofort  können wir nur mehr allen in Österreich ansässigen  Personen anraten,  ihren Job
aufzugeben und die eigene Zeugung von Kindern einzustellen. Denn wenn man bedenkt, was
einem berufstätigen Ehepaar  – und wir sprechen hier von Otto Normalverdiener –   mit zwei
Kindern am Monatsende übrigbleibt,  kann man nachfolgendes Angebot nicht ausschlagen.
 
Screen: Kronen Zeitung (Bgld.-Printausgabe vom 09.11.12)
 
Gehen  wir  davon  aus,  dass in einer Ehe- bzw. Lebensgemeinschaft der Mann in der Fabrik
oder auf der Baustelle in etwa 1.500,- Euro netto verdient.   Seine Ehefrau (Lebensgefährtin)
kann wegen  zweier  Kinder  nur  einem  Halbtagsjob  nachgehen  – beispielsweise  in einem
Supermarkt und wird in etwa 700,- Euro nach Hause bringen.  Zusammen macht das 2.200,-
netto  Euro  und  den  täglichen  Stress  die  Kinder  zur  Schule oder in den Kindergarten zu
bringen.
 
Nun  ändern  wir  die Familien- und Arbeitssituation.   Der  Mann geht weiterhin arbeiten und
bringt  1.500,- Euro  nach  Hause.   Die  Frau  bleibt daheim und das Paar nimmt zwei Flücht-
lingskinder bei sich auf. Das Monat hat durchschnittlich 30 Tage, das macht in Summe 2.400,-
Euro.  In  dieser Konstellation  hat  das  Paar sogar ein höheres Einkommen,  als zur Zeit als
beide noch werktätig waren.
 
Aber rechnen wir nun zusammen. Der Mann verdient 1.500,- Euro und die Frau lukriert aus
der  Flüchtlingskinderaufnahme  2.400,- Euro.  Das  macht  zusammen  3.900,- Euro.  Dazu
kommt  noch,  dass  jede Menge Stress wegfällt,  weil keiner der beiden Partner die Kinder
vor  oder  nach  der Arbeit zum Kindergarten oder zur Schule bringen muss, da ja die Frau
zu Hause bleiben kann.
 
Da stellt sich für uns die berechtigte Frage,  wozu noch eigene Kinder zeugen und zwecks
Ernährung  dieser  arbeiten  gehen.   Da  ist  doch  so ein unmoralisches Angebot mit den
40,- Euro  Taggeld pro  aufgenommenes  Flüchtlingskind  wesentlich ökonomischer.  Eine
Frage  bleibt  allerdings  für uns noch offen:  Wieviel Geld verdient die Koordinationsstelle
bei diesem Geschäft?
 
*****

2012-11-09
 

Kranke Gesetze und noch krankere Beamt(innen)


Schutz für Kinder ist wichtig, aber man kann es auch übertreiben

In  Österreich gibt es rund um Schulen Schutzzonen.   Diese werden gesetzlich geregelt und
gelten  beispielsweise  für  die Ausübung der Prostitution oder dem Aufstellen von Geldspiel-
automaten.  Diese Schutzzonen betragen 150 Meter,  gemessen  vom Eingang einer Schule.
 
Das  ist  auch  gut  so,  denn so kann vermieden werden, dass schon die Kleinsten auf ihrem
Schulweg  mit gewissen Dingen des Lebens konfrontiert werden,  mit denen sie im späteren
Leben  möglicherweise  in  Kontakt kommen werden.   Allerdings gibt es bei solchen Schutz-
bestimmungen auch Gesetze mit krankhaften Auswüchsen und noch krankere Beamt(innen)
die diese exekutieren.
 
Da  wäre  zum Beispiel der § 52 Abs. 4 GewO. Dieser besagt:  Soweit dies zum Schutz von
unmündigen  Minderjährigen  vor  unüberlegten  Geldausgaben oder vor den Gefahren des
Straßenverkehrs  erforderlich  ist,  kann  die  Gemeinde  durch  Verordnung  die Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inan-
spruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind.
 
Das sind insbesondere Aufstellungsorte im näheren Umkreis von Schulen, die von unmünd-
igen Minderjährigen besucht werden.  Bei Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs,  die
erfahrungsgemäß  viel  von  unmündigen  Minderjährigen auf dem Wege zur oder von der
Schule benützt werden. bei Schulbushaltestellen,  die von unmündigen Minderjährigen be-
nützt  werden.   Auf  Plätzen  oder in Räumen,  die erfahrungsgemäß viel von unmündigen
Minderjährigen besucht werden, oder im näheren Umkreis der bisherig angeführten Plätze
und Räume.
 
In Linz wurde ein Automaten-Aufsteller von einem Magistratsbeamten tatsächlich angezeigt,
weil er seinen Süßwarenautomat zwar 118 Meter in Luftlinie gemessen, aber innerhalb der
geforderten 150 Meter aufgestellt hatte.  Vorab sei gesagt, dass das Verfahren wegen der
sechsmonatigen Verjährungsfrist eingestellt wurde. Aber dem Gesetz nach wäre der Unter-
nehmer schuldig gewesen.  Die Entscheidung darüber können geneigte Leser(innen) unter
diesem  L I N K  nachlesen.
 
Foto: © erstaunlich.at
Gleiche Schutzzone für Prostitution und Zuckerlautomat

Was ist mit Süßwarengeschäfte und McDonalds?

Aber  zurück  zum  Süßwarenautomat  und  dessen gesetzwidrige Aufstellung innerhalb der
150 Meter  Schutzzone.   Demnach  dürfte in diesem Umkreis auch kein Supermarkt,  Spiel-
oder Süßwarengeschäft genehmigt werden. Denn dies sind alles Geschäfte in denen Kinder
oder  Jugendliche  Süßwaren  oder Spielzeug kaufen können.   Und bei den 1 Euro-Artikeln
(herkömmliche Automatenpreise)  ist  kaum  davon  auszugehen,  dass sich die Kassakraft
einen Ausweis samt Kaufermächtigung der Eltern zeigen lässt.
 
Foto: © erstaunlich.at
Wann kommen Schutzzonen gegen McDonalds?
 
Und was ist mit dem Fastfood-Riesen McDonalds?   Dort gibt es ja auch Spielsachen und zusätz-
lich fallen die dort erwerbbaren Speisen nicht unbedingt unter gesundheitsbewusster Ernährung.
Wann  werden  da  endlich  Schutzzonen  eingerichtet?  Diese  Frage  ist natürlich sarkastischer
Natur.   Aber  unser  Beitrag soll aufzeigen,  welche kranken Gesetze in Österreich von offenbar
noch krankeren Beamt(innen) exekutiert werden.
 
*****

2012-09-01
 

Krankes System


Hilferuf einer ERSTAUNLICH-Leserin

Vorgestern erreichte uns ein Hilferuf der 51-jährigen Maria Huber (Name von der Redaktion
geändert). Bei der Krankenkasse verweigerte man ihr die Bewilligung eines für sie notwend-
igen Medikamentes aus Kostengründen.
 
Zur Vorgeschichte: Frau Maria Huber ist gebürtige Österreicherin und arbeitet seit ihrem 15.
Lebensjahr.   In  all  diesen  Jahren  war  sie  immer berufstätig und bezahlte auch dement-
sprechende  Beiträge  bei  der  Gebiets-Krankenkasse  ein.   Nun  ist  sie mittlerweile in ein
Alter gekommen,  in  dem  sehr  viele Frauen wegen hormonell bedingter Umstellung ihres
Körpers (Wechseljahre) psychische Probleme bekommen.
 
Während es Personen gibt,  die versuchen wegen der Modekrankheit  „Burn out Syndrom“
in  Frühpension  zu  gehen,  ist Maria Huber aus anderem Holz geschnitzt.   Sie stellte sich
ihrer „Krankheit“ und konsultierte einen Facharzt. Dieser verschrieb ihr geeignete Medizin,
darunter  auch das Antidepressiva  „Lyrica“.   Die erste Trance bekam sie direkt im Spital
ausgehändigt.
 
Seit  dem die 51-Jährige dieses Medikament nimmt   – welches sie in Kombination mit den
anderen Pillen“ nehmen muss –  geht es ihr wieder merklich besser,  da die Depressionen
verschwunden sind. Als sie nun merkte, dass ihr Vorrat an „Lyrica“  zu Neige ging, begab
sie  sich  in  eine Apotheke und wollte ihr Rezept einlösen.   Dort teilte man ihr mit,  dass
dieses Medikament „chefarztpflichtig“ sei und sie sich dieses bewilligen lassen müsse.
 
Also  suchte  Maria  Huber  eine  Gebietsstelle der Krankenkasse auf und legte ihr Rezept
zwecks  Bewilligung  vor.   Dort hatte man aber keinerlei Interesse daran, das Rezept zu
bewilligen  und  lehnte  ihr Ansinnen mit der Begründung,  dass das Medikament zu teuer
sei, einfach ab.  Immerhin kostet “ Lyrica“ 108,- Euro. Man teilte ihr ferner kaltschnäuzig
mit,  wenn  sie  eine  solche  Arznei benötige,  müsse sie diese aus ihrer eigenen Tasche
bezahlen.
 
Frau Huber,  die in einem  Supermarkt als Kassakraft beschäftigt ist,  gehört sicher nicht
zur  finanzkräftigen  Schicht  in  Österreich  und 108,- Euro ist für sie sehr viel Geld.  Als
treue ERSTAUNLICH-Leserin wandte sie sich an uns und bat um Hilfe.
 

Krankenkasse lenkte nach Telefonat ein

Ein Telefongespräch (dessen Inhalt wir hier nicht wiedergeben wollen) hatte das Resultat,
dass das Rezept von Maria Huber bewilligt wurde.  Ob der Grund des Umdenkens bei der
Krankenkasse  menschlicher  Natur oder der Verzicht auf dementsprechende Presse war,
ist uns nicht bekannt. Jedenfalls zählt der Wille fürs Werk und deshalb veröffentlichen wir
auch nicht um welche Gebiets-Krankenkasse es sich gehandelt hat.
 
Schlussendlich gab es das Medikament gegen Rezeptgebühr
 
Aber lässt man sich den Vorfall auf der Zunge zergehen, müsste einem das Weinen kommen.
Während  Asylbetrüger(innen)  in  der  Alpenrepublik  alles  in den Allerwertesten geschoben
bekommen   – die Grünen fordern sogar die Mindestsicherung –   und  Milliarden  Euro in EU-
Pleitestaaten überwiesen werden, verweigert man einer Österreicherin die Kostenübernahme
eines  dringend  benötigten  Medikamentes.   Bedenkt  man dabei,  dass Maria Huber seit 36
Jahren brav ihre Sozialabgaben bezahlt, bleibt einem die Sprache weg.   Ferner stellt sich für
uns die Frage: „Wie krank ist unser System bereits?“
 
*****

2012-08-04
 

Türkischer Bazar in Wien-Meidling


Das Preisauszeichnungsgesetz

Lebensmittel sind ist letzter Zeit dank des Teuros empfindlich teurer geworden.  Dies
wird  schon  jedermann(frau)  beim  Einkauf  im Supermarkt festgestellt haben.  Um
einen  den Eindruck eines günstigen Preises zu erwecken,  arbeiten  Händler mit be-
reits abgepackter Ware,  die jedoch auf den Kilo- oder Literpreis ausgerechnet nicht
mehr so günstig ist.
 
Um  den  Kunden ein Umrechnen auf den Kilo- oder Literpreis zu ersparen, schreibt
der Gesetzgeber eine Regelung vor und zwar ist diese im Preisauszeichnungsgesetz
enthalten. In diesem Gesetz ist folgendes festgehalten.
 
§ 10a. (1) Bei Sachgütern, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten
werden, ist neben dem Verkaufspreis auch der Preis je Maßeinheit (Grundpreis) aus-
zuzeichnen, sofern im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.
 
(2) Bei Sachgütern,  die in Anwesenheit des Verbrauchers abgewogen oder abgemes-
sen werden und die nicht vorher verpackt werden (in losem Zustand zum Verkauf an-
gebotene Sachgüter), ist lediglich der Grundpreis auszuzeichnen.
 
(3) Die Maßeinheit, auf die sich der Grundpreis bezieht, ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter,
1 Meter, 1 Quadratmeter oder 1 Kubikmeter,  sofern in einer Verordnung gemäß § 10c
Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist.
 
Der o.a. zitierte Ausnahme bezieht sich auf    Waren die zum Stückpreis angeboten wer-
den. Aber auch das Grundnahrungsmittel „Bier“ darf im ½-Literpreis angegeben werden.
Jedenfalls  ist  die  Preisangabe für den Kilo oder Liter einer Ware für den Konsumenten
sehr nützlich. Ein flüchtiger Blick und der Kunde ist in Kenntnis wie viel das Produkt wirk-
lich kostet.
 

Gewusst wie

Diesen  flüchtigen  Blick scheint der Betreiber eines türkischen Supermarktes in Wien 12.,
Reschgasse 29 , offenbar zu seinem Vorteil ausnützen zu wollen. Anstatt den Grundpreis
im  gesetzlich  vorgeschriebenen  Kilopreis  anzugeben,  preist er einen Teil seiner Ware
zum ½ Kilopreis aus. Das erweckt optisch natürlich einen günstigen Kaufpreis.
 
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}bazar{/besps}
 
Zwar  könnte  man  nun den  Kunden vorwerfen genauer zu schauen,  allerdings sind diese
es gewöhnt,  dass der Kilopreis ausgezeichnet ist und etliche schauen in der Einkaufshektik
sicher nur auf den Preis und nicht auf die ungesetzlich angeführte Gewichtsangabe.  An der
Kassa kommt dann das böse Erwachen. Wer es eilig hat wird wahrscheinlich in den sauren
Apfel  beißen  und die Ware kaufen,  denn für einen neuerlichen Einkauf in einem anderen
Geschäft haben die meisten Leute einfach keine Zeit.
 
Und  so kann der Supermarktbetreiber aus seiner ungesetzlichen Handlung verbunden mit
dem  Ausnützen  der  Einkaufshektik  seiner  Kunden einen schönen Profit herausschlagen.
Erstaunlich finden wir es nur,  dass dieser Umstand bis dato den Beamten des Marktamtes
nicht aufgefallen ist.  Kontrollieren doch diese permanent die Lebensmittelgeschäfte.  Oder
haben österreichische Rechtsvorschriften für türkische Supermärkte keine Geltung?
 
*****

2012-06-27
 

Das Abkassierer-Team


EU plant Strafsteuer auf Diesel

Die aktuelle Spritpreisproblematik betrifft nahezu jede in Österreich lebende Person. Eine
Änderung  der Situation im positiven Sinne ist  nicht in Aussicht,  sondern es droht sogar
eine weitere Erhöhung der Spritpreise.
 
Die  geplante  Einführung  einer  „Diesel-Strafsteuer“  von Hannes Swoboda,  Fraktionsvor-
sitzender  der  Sozialdemokratischen Partei Europas,  setzt  dem  Spritpreiswahnsinn  noch
das Tüpfelchen auf dem „i“ auf.  Wenn es um das Abzocken der Bürger(innen) geht, wird
so  mancher  SPÖ-Politiker grüner als so mancher Grüne und rechtfertigt Preiserhöhungen
mit „Dienst an der Umwelt“. Dies beweist nachfolgendes Kurzinterview,  welches heute in
der SPÖ-freundlichen Tageszeitung „ÖSTERREICH“ zu lesen war.
 
Screen: „ÖSTERREICH“ (Printausgabe)
vom 18.04.12

SPÖ-Politiker macht dabei mit

Erstaunlich  wie  sich  ein SPÖ-Politiker einer verantwortungslosen EU-Vorgehensweise an-
schließt  und  den  Menschen  in Zeiten von Treibstoffhöchstpreisen noch weitere Steine
vor die Füße legt, anstatt sie zu unterstützen. Aber möglicherweise hängt sein Job davon
ab.
 
Vermutlich  hält  sich Swoboda an  die Regel  „Der Kragen ist näher als das Hemd“.   Ob da-
bei  das von ihm zu vertretende Volk Schaden erleidet,  dürfte nur von sekundärer Bedeut-
ung sein.   Eine Erhöhung des Dieselpreises würde fast jedermann(frau) in Österreich  – vor
allem Durchschnittsverdiener –  treffen und der Wirtschaft schaden.  Denn für jede Semmel,
von der Aussaat des Korns bis zur Anlieferung in den Supermarkt, wird der Treibstoff  Diesel
benötigt.
 
Dieser  Umstand  scheint  dem  auf dem hohen Ross sitzenden sozialistischen EU-Politiker
egal zu sein, denn bei seinem Gehalt dürften Preiserhöhungen nicht ins Gewicht fallen. Und
wenn doch,  dann genehmigen sich die Herrschaften in Brüssel einfach eine dementsprech-
ende Gehaltserhöhung.
 

Rätsel gelöst

Im Beitrag  „Das A-Team“  haben wir über den Sinn des nachfolgenden Plakates gerätselt.
Dieses  Sujet  wurde im  Jahre 2009 von der SPÖ zwecks Wahlwerbung zur EU-Wahl auf-
gestellt.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Wir haben uns damals die Frage gestellt:  Was will uns dieses Plakat der SPÖ eigentlich
sagen?“ Heute wissen wir es.  Das „A“ steht offenbar für Abkassierer!
 
*****

2012-04-18
 

Anti-Autofahrerclub


Gestiegene Lebensqualität bei minus 15 Grad

Wir haben uns schon einige Male mit den Publikationen des grünnahen Verkehrsclubs
Österreich (VCÖ) beschäftigt.   Falsche oder widersprüchliche Angaben sind in dessen
Pamphleten offenbar an der Tagesordnung.
Im Beitrag auf der Webseite des VCÖ versucht dessen Autor mit hanebüchenen und
nicht  nachvollziehbaren Argumenten,  den geneigten  Leser(innen) die rotgrüne Ab-
zocke der Wiener Parkraumbewirtschaftung schmackhaft zu machen.
So  ist man beim  VCÖ doch tatsächlich der Meinung,  dass sich die Parkraumbewirt-
schaftung in Wien bewährt habe, weil dadurch die Wiener(innen) immer seltener mit
dem Auto fahren.  Dieses Argument ist für uns nicht nachvollziehbar.   Es entspricht
vielmehr der Wahrheit,  dass dieser Umstand den enorm gestiegenen Treibstoffprei-
sen zuzuschreiben ist.
Die große Mehrheit der Wege, nämlich 71 Prozent, wird mit öffentlichen Verkehrsmit-
teln,  zu Fuß  oder  mit  dem Fahrrad zurückgelegt.   Das bedeutet  eine  gestiegene
Lebensqualität,  so  die  Aussage  beim  VCÖ.   Nun,  wenn die  Gehzeit zu den  Öffi-
Stationen und das endlose Warten  (wegen regelmäßiger erheblicher Verspätungen)
auf  Bus oder Bim bei  minus 15 Grad  (wie in diesem Winter),  sowie bei Regen- und
Schneefall als gestiegene Lebensqualität betrachtet werden kann, dann hat der VCÖ
recht.
Sicherlich bedeutet es auch eine gestiegene Lebensqualität, wenn der Wochenend-
einkauf  im Supermarkt für eine  vierköpfige Familie  mit dem Fahrrad durchgeführt
wird. Scheinbar verspürt man beim VCÖ eine gewisse sadistische Ader, wenn dieser
versucht,  der Bevölkerung eine Verschlechterung als gestiegene Lebensqualität zu
verkaufen.

Gestiegene Umweltbelastung

Interessant ist auch die Aussage, dass die Parkraumbewirtschaftung nicht nur der
Bevölkerung sondern auch der Wirtschaft zu Gute kommen soll. Offenbar scheint
es  dem  VCÖ entgangen zu sein,  dass immer mehr  Betriebe aus Wien  absiedeln
und  sich  in den nahen  Industriezentren des benachbarten Bundeslandes Nieder-
österreich niederlassen.
Dadurch  müssen  die  Wiener(innen) die  in  diesen  Betrieben arbeiten mitsiedeln,
was naturgemäß eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz beinhaltet.   Das bedeutet
in  Folge,  dass mit dem Auto längere Strecken zurückgelegt werden.  Das  wieder-
um bedeutet eine vermehrte Umweltbelastung, da mehr Schadstoffe ausgestoßen
werden.
Aus den obig angeführten Gründen führt sich die Aussage des VCÖ, dass die Park-
raumbewirtschaftung  ökonomisch vernünftig sei und die  Luftqualität verbessere,
selbst ad absurdum.
Der  VCÖ  schreibt  der  Parkraumbewirtschaftung  auch zu,  dass durch diese das
Falschparken  um rund 80 Prozent abgenommen   habe und dadurch der Verkehr
nicht  mehr  behindert  werde.   Ein derart  unsinniges  Argument haben wir selten
gelesen, denn was hat Falschparken mit der Parkraumbewirtschaftung zu tun. Wir
sehen  dies  sogar  gegenteilig,  denn nicht immer hat  ein(e)  Autofahrer(in)  einen
Kurzparkschein  zur Hand und stellt das Auto quasi vorschriftwidrig ab.  Das erhöht
wiederum die Einnahmen der Stadt Wien, mittels ihrer zahlreich schwadronierenden
Parksheriffs.

Mehr abgestellte Autos und dennoch mehr Parkplätze?

Am  erstaunlichsten finden wir jedoch die Argumentation,  dass einerseits durch die
Parkraumbewirtschaftung  mehr  Parkplätze  vorhanden  sind  und  anderseits  die
Wiener(innen) ihr Mobilitätsverhalten dahingehend veränderten, dass sie ihre Autos
weit weniger benützen.
Sofern  die Autos nicht in die  Wohnungen mitgenommen oder im Kellerabteil abge-
stellt  werden,  ist diese VCÖ-Aussage völlig widersprüchlich.  Ein Auto das nicht zur
Fahrt  benützt  wird  muss  zwangsläufig geparkt werden.   Also fragen wir uns,  wie
durch die Nichtbenützung von Autos mehr Parkraum entstehen soll?  Offenbar hat
man beim VCÖ nicht viel nachgedacht als man ein derartiges Argument ins Rennen
brachte.
Für uns ist die Parkraumbewirtschaftung ein reines Abkassieren bei der Wiener Be-
völkerung und hat nichts mit einer Verbesserung der Lebensqualität zu tun.   Eine
Frage hätten wir allerdings an den VCÖ. Warum nennt sich dieser Verein eigentlich
Verkehrsclub Österreich?   Wäre da nicht der Name  „Anti-Autofahrerclub“  an-
gebrachter?
*****

2012-03-09
 

Weihnachtsgeld


Unterschiedliche Beschaffung

Die  beiden heutigen aufgenommenen  Fotos stellen klar,  wie unterschiedlich die

Beschaffung  des  Weihnachtsgeldes  doch sein kann.   Die niederösterreichische

Kleinstadt Bruck an der Leitha,  war Ort der Geldbeschaffungsaktionen.

 

Der Staat verschaffte sich mit Hilfe der Polizei  – mittels Radar – sein Weihnachts-

geld.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Dem obdachlosen Mitbürger vor einem Supermarkt standen allerdings keine elek-

tronischen Hilfsmittel zur Verfügung.  Er beschaffte sich sein Weihnachtsgeld mit

künstlerischem Talent, sehr zur Freude der Kunden(innen) des Einkauftempels.


Foto: © erstaunlich.at
 

Diese  spendeten großzügig,  weil ihnen die künstlerische Darbietung des Mannes

gefiel.  Die „künstlerischen“ Radarfotos und die daraus resultierenden  „Spenden“

an  die Bezirkshauptmannschaft,  werden wohl kaum den  Gefallen der Menschen

finden.   Aber was soll´s?   Es ist nur einmal im Jahr Weihnachten.

 

*****

2011-12-24
 

Gleiches Recht für alle?


Lebende Fackel

Im Mai des Vorjahres steckte ein rumänische Zuhälter eine rumänische Prostituierte in Brand,
weil sich diese  weigerte Schutzgeld zu bezahlen.  Der Vorfall spielte sich im  10. Wiener Ge-
meindebezirk, vor einem einschlägigen rumänischen Lokal ab.

Bei dieser abscheulichen Tat, waren dem Gewalttäter zwei Landsmänner behilflich.  Während
der eine Mann die Frau festhielt, holte der andere einen Kanister mit Benzin aus  dem Koffer-

raum seines Wagens.  Dann überschüttete er die Frau mit  Benzin und der Zuhälter zündete
sie an.

Erschütterndes  Detail  am  Rande.  Zuerst  probierte  der  Gewalttäter  die  Kleidung  seines

Opfers in  Brand zu stecken,  doch dies  funktionierte nicht.  Er lies  jedoch nicht  von seinem
Vorhaben ab  und zündete in  Folge die benzingetränkten Haare der Frau an,  worauf deren
Kopf lichterloh in Flammen stand.

Kein Mordversuch

Dass diese  Frau überlebte,  grenzte ohnehin  an ein Wunder.  Einige Zeit  später wurden die
Täter von der Polizei gefasst und wanderten in Untersuchungshaft. Seit gestern stehen diese
Männer vor Gericht. Angeklagt wurden sie lediglich wegen Körperverletzung.

Das finden wir erstaunlich, denn wer den Kopf eines Menschen mit Benzin übergiesst und
anzündet,  muss  damit  rechnen dass  diese  Person eines  qualvollen Todes  stirbt.  Auch
geschah die Tat nich im Affekt, denn der Benzinkanister wurde dafür eigens aus dem nahe

geparkten Pkw geholt.

Was  die  Staatsanwältin zu  dieser  Anklage  bewogen hat,  wird vermutlich  ihr Geheimnis
bleiben. Wir können nur vermuten, dass hier von einer Anklage wegen versuchten Mordes
abgesehen wurde,  weil es sich beim Opfer  „nur“ um eine rumänische Prostituierte gehan-

delt  hat und  man sich in  Gepflogenheiten rumänischer  Kultur  nicht  wirklich  einmischen
wollte.

Kültür-Urteil

Solche erstaunliche Kultur-Anklagen, sowie daraus resultierende Urteile sind kein Einzel-
fälle. Hier noch eine kleine Kostprobe eines kültürellen Urteils.

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner  Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf,  Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Dass die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht.  Beim Prozess im Straflandesgericht Wien,  wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter  billigte dem Täter zu,  in einer „allgemein begreiflichen,  heftigen Gemütsbe-
wegung“  gehandelt zu haben.  Auf Grund  des Migrationshintergrundes  des Täters kam
man zu  dem Schluss,  dass zwar  „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“,  aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich  sagen wir,  denn nach  normalem Rechtsempfinden  liegen in  beiden Fällen

Mordversuche vor. Offenbar scheint die kulturelle Herkunft einer Person, bei der Anklage
und dem Urteil eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Erstaunliche Unterschiede

Diese Erfahrung musste auch ein Kremser Polizist machen. Dieser erschoss 2009, währ-
end der  Ausübung  seines  Dienstes um  vier Uhr morgens  in einem  Supermarkt  einen
jugendlichen Winbrecher, von dem er annehmen musste, dass dieser bewaffnet sei.  Als
Dank wurde  er zu acht Monaten  bedingter Haftstrafe  verurteilt und darf  noch mit  „zivil-
rechtlichen Forderungen“ der Hinterbliebenen rechnen.

Wir sind zwar nicht in Kenntnis, welche Anklage dem drogensüchtigen, serbischen Früh-
pensionisten (25) 
ins Haus stehen wird,  der das  Kleinkind seiner  Freundin erschlagen
hat,  vermuten aber  dass dieser  mit keiner  Mordanklage zu  rechnen hat,  sondern  mit
einer Körperverletzung mit Todesfolge davonkommen wird.

Dass es  aber zu einer  gerechte Ausgeglichenheit kommt,  versucht man seit geraumer
Zeit, Tierschützer die nur Sachbeschädigungen begangen haben, als terroristische Ver-

einigung darzustellen.

Kritik nicht erwünscht

Alle erstaunlichen  Anklagen und Urteile der  letzten fünf  Jahre aufzuzählen,  würde den
Rahmen dieser  Webseite sprengen.  Wer aber nun  wagt die  Justiz zu kritisieren,  gerät
in die Gefahr,  selbst in  deren  Mühlen zu geraten. Denn nach  Aussage eines  obersten
Richters, grenze die Meinungsfreiheit dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der
Justiz gefährdet ist.

Zwar hat unser Beitrag keine gemeinsame Thematik mit dem nachfolgenden, lesenswer-

ten Artikel  (PDF-Download)  des  Dr. Andreas Unterberger,  jedoch  wird  in  diesem der
Nagel exakt auf den Kopf getroffen, was die Überheblichkeit der Justiz betrifft.


Quelle: andreas-unterberger.at

*****

2011-03-02
 

Ein Prost dem Finanzminister

 

Heiterkeit auf der Tribüne

Wer jetzt noch dem Finanzminister oder honorigen Beamten im Finanzministerium Humor-
losigkeit unterstellt,  ist nun eindeutig der Lüge gestraft.  Gestern haben diese  nämlich mit
einem Faschingsscherz ,  der allerdings schwarzen  Humor voraussetzte,  für Heiterkeit ge-
sorgt.
Sollte  doch die bestehende Aufzeichnungspflicht beim Getränkeeinkauf für 100 Liter Bier,
60 Liter Wein, 15 Liter Schnaps oder 120 Liter bei alkoholfreien Getränken, drastisch her-
abgesetzt werden.
Es wurde eine neue Regelung erlassen,  bei der  Kunden sich ausweisen  müssten,  wenn
sie  20 Liter Bier,  10 Liter Wein,  2 Liter Schnaps  oder  30 Liter alkoholfreie  Getränke im
Supermarkt  gekauf t hätten.  Die Kassakraft  wäre  in  diesem  Fall verpflichtet  gewesen,
sich vom  Käufer einen  Ausweis vorlegen zu lassen  und die  persönlichen  Daten zwecks
Registrierung des Verkaufs zu notieren.

Diese Idee hatten nicht einmal Diktatoren

Die Bevölkerung in Österreich ist ja in letzter Zeit schon einiges gewöhnt, was den Verlust
ihrer Privatsphäre betrifft.  Beispielsweise muss bei jedem Bankbesuch ein Lichtbildausweis
vorgelegt werden und sei es nur zur Einzahlung eines Erlagscheines. Einen derartigen Zu-
stand kannte  man nur  von den  ehemaligen Ostblockstaaten  während der  kommunis-
tischen Zwangsherrschaft.
Aber selbst in diesen Diktaturen ist niemand auf die Idee verfallen,  den Bürger zum Identi-
tätsnachweis zu verpflichten,  wenn er im Supermarkt Getränke einkauft. Offenbar hatten
jene  Damen und  Herren,  welche auf diese Idee kamen,  diese Mengen  an Alkohol intus,
denn die Begründung  war mehr als erstaunlich.  Die Finanz wollte  nämlich Wirten auf die
Schliche  kommen,  die  sich in den Märkten  mit  Getränken  eindecken und  diese  dann
„schwarz“ verkaufen.

Die Finanz soll ihren Job selbst erledigen

Zum Ersten ist nicht einzusehen,  warum Otto Normalbürger sich  beim Getränkeeinkauf
ausweisen soll, nur weil es in der Gastronomie einige schwarze Schafe gibt. Zum Zweiten
ist nicht  einzusehen,  warum Supermarktbetreiber  den Job der  Finanz erledigen sollen.
Wenn  begründeter  Verdacht besteht,  sollen die Finanzämter  doch  Kontrolleure  aus-
senden, die auf den Supermarktparkplätzen  „Stricherl-Listen“  führen und gegebenen-
falls Verdächtige kontrollieren.

Ablenkungsmanöver?

Möglicherweise war das Ganze auch ein Ablenkungsmanöver um die Bevölkerung ver-
gessen zu lassen, dass Karl Heinz Grasser,  während seiner aktiven Amtszeit als Finanz-
minister doch tatsächlich  vergessen hatte,  seine Steuern aus  Kapitalerträgen  zu be-
zahlen.  Vielleicht wäre es für die Finanz höchst an der Zeit, Kontrollen in ihren eigenen
Reihen durchzuführen.
Schlussendlich ruderte das Finanzministerium noch gestern am frühen Nachmittag zu-
rück, nachdem seitens der Wirtschaft der Druck zu groß wurde.  Ab sofort gilt wieder
die alte festgelegte Aufzeichnungspflicht,  bezüglich der Mengengrenzen beim Einkauf
von Getränken.
*****

2011-02-03
 

Faustrecht für ausländische Verbrecher


Visa-Freiheit für Serben

Wie der gestrige  Raubüberfall auf einen Innsbrucker Juwelier zeigt,  trägt die Reisefrei-
heit der Serben bereits ihre Früchte.  Diese dürfen nämlich  seit 1. Jänner 2010,  ohne
Visum  bei uns  einreisen.  Es genügte  offenbar nicht,  dass man die  Grenzen zu  den
ehemaligen Ostblockländern sperrangelweit geöffnet hatte, nein, auch Verbrecher aus
dem Balkan sollen die Chance bekommen in Österreich ihre kriminellen Dinger abzu-
ziehen.
Nach dem obigen Absatz werden die Gutmenschen wieder aufheulen und diese Webseite
rassistisch und  Rechts bezeichnen.  Allerdings übersehen  diese Leute,  dass wir  nur das
schreiben, was auch tatsächlich der  Realität entspricht. Hatte irgendwer ernsthaft ange-
nommen, dass durch die Visa-Freiheit für Serben plötzlich gutbetuchte Touristen aus die-
sem Balkan-Staat nach Österreich reisen werden?
Nein,  es ist größtenteils der  Abschaum den  es nach  Österreich zieht.  Hier lässt es sich
nämlich gemütlich einbrechen und rauben, ohne dafür großartige Konsequenzen ziehen
zu müssen. Und wenn einer nicht genügend kriminelle Energie aufbringt, legt er sich ein-
fach die soziale Hängmatte der Alpenrepublik.

Krems hinterließ Spuren

Auch die Verurteilung eines Kremser Polizeibeamten, der bei einem Einbruch einen jugend-
lichen Einbrecher erschoss, zeigt Auswirkungen.  Offenbar aus Furcht vor strafrechtlichen
und  disziplinären  Aburteilungen,  verzichten Polizisten lieber  auf ihre Eigensicherung und
lassen die Dienstwaffe im Holster stecken.
Eine solch günstige  Situation nutzen natürlich  ausländische Kriminelle zu ihren Gunsten.
Voriges Jahr  kostete dies einem  Polizisten in Wien fast das Leben,  als ihn ein  Serbe bei
einer  Verkehrsanhaltung anschoss.  Das Projektil steckt noch bis heute,  im Körper des
Beamten.

Polizist niedergeschlagen und beraubt

Aber auch  der Innsbrucker Polizist,  welcher die  Räuber des  gestrigen Juwelierraubes
anhalten wollte,  machte den  folgenschweren Fehler,  seine Waffe nicht  zu ziehen. Das
nutzen die beiden Serben sofort aus,  schlugen den Beamten nieder und raubten des-
sen Dienstwagen.
Erst eine ganze Polizei-Armee konnte  den serbischen Berufsverbrechern  Herr werden.
Es  hat schon  seine Richtigkeit,  das wir  keine schießwütigen  Cowboys bei  der Polizei
brauchen, aber der Kremser Fall zeigt eindeutig auf, dass es so auch nicht gehen kann.
Wenn sich  Polizeibeamte nicht mehr gegen Berufsverbrecher wehren,  weil sie Beden-
ken haben, man könnte ihnen daraus einen juristischen Strick drehen, wäre es besser
die Polizei abzuschaffen.
*****

2011-01-27 
 

Wichtige Verhaltensregeln


Dem Beamten die Würde genommen

Erstaunliche Wende im Prozess des angeklagten Polizisten, der einen 14-jährigen Einbrecher
im Zuge eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt erschos-
sen hatte. Wie wir schon gestern berichtet haben entstand für uns der Eindruck, dass der
angeklagte Beamte einem Schauprozess ausgeliefert ist.
Das dürfte auch der Angeklagte und sein Rechtsbeistand so gesehen haben.  Vermutlich
wurde ein Deal geschlossen und der Polizist bekannte sich „überraschend“ im Sinne der
Anklage für schuldig. Möglicherweise wird dies nun die Gutmenschenfraktion beruhigen,
die den Polizeibeamten gerne aufgehängt hätten.
Das ein Beamter, der nur seinen Dienst versehen hatte und dabei sein Leben beschützte für
einen politischen Prozess geopfert wurde, ist für einen Rechtsstaat wie Österreich eigentlich
unwürdig.

Möglicherweise Anstieg der Kriminalität

Hoffentlich hat dieses Handeln nicht zur Folge, dass sich in Zukunft Polizisten sehr zurück-
halten werden, wenn es darum geht flüchtende Straftäter zu fassen. Möglicherweise wird
dies auch zu einer Steigerung der Kriminalität führen, da ein entkommener Verbrecher un-
behelligt weitere Straftaten ausführen kann. Diesen Aspekt dürfte sich der verhandelnde
Richter Manfred Hohenecker nicht vor Augen geführt haben.
Die Urteilsverkündung stand bei Online-Schaltung dieses Beitrages noch aus. Um Ihnen der-
artige Probleme, wie sie der betroffenen Polizist erlitt zu ersparen, wollen wir einige Ver-
haltensregeln bei einem Einbruch empfehlen.

Wichtige Verhaltensregeln

Am Besten Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nicht mehr, dass spart Kosten für
neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder hinterlassen Sie zu-
mindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der  Einbrecher nicht übergebührlich
anstrengen muss.
Sollten Sie einen Einbrecher in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung antreffen, erschrecken Sie
ihn bitte nicht. Er könnte möglicherweise einen Herzinfarkt erleiden und das könnte Ihnen
als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
Wagen Sie es auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anzuwenden. Dies bringt
Sie in des Teufels Küche, wie Sie aus dem Prozess gegen den Polizisten einwandfrei ersehen
können.
Laden Sie den ungebetenen Gast lieber zu Kaffe und Kuchen ein und verraten Sie ihm in
einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo Sie Ihr Geld und Ihren Schmuck aufbewahren.
Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, ziehen Sie einen Dolmet-
scher bei, um Kommunikationsprobleme zu vermeiden.
Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, achten Sie darauf dass die Beute ge-
recht aufgeteilt wird. Dann ersparen Sie sich auch eine Klage wegen seelischer Grausamkeit
von jenem Einbrecher, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.
Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, vergessen Sie nicht Schokolade und Kinder-
milchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt Ihrer Hausbar befriedigt
werden.
Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, bieten Sie ihm unbedingt Ihren Audi
oder Mercedes zur Flucht an. Achten Sie auch darauf, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.
Wenn der ganze Einbruch vorbei ist, legen Sie sich einfach schlafen. Den Weg zur nächsten
Polizeistation können Sie sich sparen. Denn die zu Recht frustrierten Beamten haben bereits
ihre Schusswaffen abgegeben und schlucken massenweise Antidepressiva um auf keinen Fall
einen Adrenalinschub zu bekommen.
*****

2010-03-12
  

Schauprozess Krems


Tötungsdelikte sind immer genau zu untersuchen

Dass die Tötung eines Menschen, aus welchen Grund auch immer, nicht herabgespielt werden
darf, muss jedermann klar sein. Auch derjenige der den Tod verursacht hat, ist sehr genau
unter die Lupe zu nehmen und im Schuldfall zu bestrafen.
Wir waren seinerzeit über den Schusswaffengebrauch jenes Polizisten, der einen 14-jährigen
Einbrecher in einem Supermarkt in Krems erschoss, sehr skeptisch eingestellt und verurteilten
diese Tat sogar.

Meinungsänderung

In Anbetracht des Mordversuchs an einem Polizisten in Ottakring, durch einen Flüchtigen der
sich einer ganz normalen Verkehrskontrolle entziehen wollte, haben wir unsere Meinung ge-
ändert. Niemals im Leben hätte der Beamte gedacht, dass der Flüchtige auf ihn schießen
würde und hat für diesen  Optimismus fast mit seinem Leben bezahlt.
Jener Beamte der beim Kremser Supermarkt-Einbruch  den tödlichen Schuss auf den jugend-
lichen Einbrecher abgegeben hatte, war möglicherweise pessimistischer eingestellt und hat
es in Erwägung gezogen, dass sein Leben in Gefahr ist.

Polizist war nicht auf Einkaufstour

Nun der Polizist war zu keinem Einkaufsbummel in diesem Supermarkt, sondern wurde
wegen eines Einbruchs dorthin beordert. Als er in diesen noch die Einbrecher antraf, die
sich nicht einmal ergaben, sondern durch Verstecken ihr Heil suchten, stieg bei dem Mann
natürlich sein Adrenalinspiegel an.

Will der Richter keine kampfbereiten Polizisten?

Darum verstehen wir auch die Frage des Richters Manfred Hohenecker nicht, der den
Beamte fragte ob er auf „Adrenalin“ und „kampfbereit“ gewesen sei. Natürlich war
der Mann kampfbereit, immerhin stand auch sein Leben auf dem Spiel.
Jener Beamte in Ottakring hatte diese Kampfbereitschaft missen lassen und dies fast
mit seinem Leben bezahlt. Es wäre interessant zu wissen, ob dieser Richter kampf-
bereit wäre, wenn er einen Einbrecher in seinem Haus überraschen würde, oder ob
er diesen zu Kaffe und Kuchen einlädt.
Auch wäre es wissenswert wie dieser Richter reagieren würde, wenn er eines Tages
durch einen Verbrecher in Lebensgefahr geraten würde und der einschreitende Polizist
keine Kampfbereitschaft zeigen würde, sondern ihn einfach seinem Schicksal überlässt.

Wird das ein Schauprozess?

In diesem Prozess entsteht bislang der Eindruck, als hätte der Beamte an jenem Tag
beschlossen „heute erschieße ich einen Einbrecher, weil ich sonst nichts bes-
seres zu tun habe“.
Bei allem Respekt für die Justiz. Der Richter Manfred Hohenecker lässt in diesem Prozess
ganz augenscheinlich Objektivität missen. Er übernimmt immer wieder staatsanwaltliche
Agenden, anstatt sich Ankläger und Angeklagten in Ruhe anzuhören, um zu einem ob-
jektiven Urteil zu gelangen.

Die Theoretiker

Auch die sogenannten Experten oder Sachverständige genannt, wissen im nachhinein alles
besser. Mit ihren, am „Grünen Tisch“ angefertigten Expertisen glauben sie alles zu wissen,
was man hätte, sollte udgl. unternehmen können. Vielleicht sollte eine Polizeistreife einen
dieser Experten zu einem „wirklichen“ Einsatz mitnehmen, um diesem das wahre Leben
zu zeigen.

Entwaffnet doch gleich die Polizei

Es ist traurig wenn ein 14-Jähriger sein Leben verliert. Allerdings war es seine eigene Schuld,
denn wer nächtens in fremde Objekte einbricht, muss damit rechnen erschossen zu werden.
Sollte dieser Polizeibeamte verurteilt werden, kann man sofort die gesamte Polizei entwaff-
nen.
Kein Räuber oder Einbrecher müsste sich mehr ergeben, denn Polizeibeamte werden dann
in Zukunft ihre Waffe stecken lassen, um ja nicht in die Möglichkeit eines Schusswaffen-
gebrauchs zu kommen.
Die unbehelligt geflohenen Straftäter können dann getrost ihr nächstes Objekt ausspähen
und dort einbrechen. Vielleicht ist ja auch einmal das Haus des Richters Hohenecker dabei,
der sie sicher mit Kaffe und Kuchen empfängt.
*****

2010-03-11
  

Modeerscheinung


Neues Betätigungsfeld für Anwältinnen

Anwältinnen dürften offensichtlich mehr Mitleid mit Tätern haben, als mit deren Opfer. Im
Beitrag „Die Anwältin und der Bankräuber“ haben wir berichtet,  dass die Verteidigerin
eines professionellen Bankräubers, eine Anzeige wegen Mordversuch gegen einen Sicher-
heitsmann erstattete.
Der  Securitymann  hatte den Bankräuber angeschossen, nachdem dieser jenes Bankinstitut
überfallen hatte, indem er seinen Dienst versah. Was für uns damals wie ein schlechter Scherz
aussah, dürfte sich im Damenkreis der Strafverteidiger zu einer Modeerscheinung entwickeln.

Kremser Einbrecher verspürt Seelenpein

Jener 17-jährige Komplize der im August 2009 am Supermarkt-Einbruch in Krems  beteiligt
war und inzwischen rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, verspürt auf einmal
seelische Qualen.
Grund seines Seelenschmerzen ist nicht etwa Reue für seine begangene Straftat, sondern
der Umstand dass sein 14-jähriger Freund und Komplize bei dem Einbruch erschossen wurde.
Er fordert nun über seine Anwältin Schmerzensgeld, für den erlittenen Verlust seines Freun-
des.
Er hat sich als Privatbeteiligter dem noch ausständigen Verfahren gegen den Polizisten an-
geschlossen, der die tödlichen Schüsse vermutlich in Notwehr oder angenommener Notwehr
abgab.

Hoffentlich Freispruch

Man kann nur hoffen, dass der betroffene Polizist einen Freispruch erhält. Denn wie der
„Mordanschlag“ gegen einen Polizeibeamten in Wien Ottakring beweist, kann niemand
in einen potentiellen Täter hineinsehen.

Bei Strafmass oder Strafverkürzung berücksichtigen

Möglicherweise führen aber die erstaunlichen Forderungen dieser Verbrechern auch dazu,
dass sie bei der Strafbemessung, bzw. Strafverkürzung ihren Niederschlag finden. Denn ein
Täter der nichts anderes im Sinn hat, als aus seinem vereitelten Verbrechen noch Kapital
zu schlagen und jene Personen anklagt die seiner Laufbahn zumindest ein vorläufiges Ende
gesetzt haben, zeigt nicht wirklich dass er seine Tat bereut.
Bei allem Respekt für die gesetzlich zugesicherte Verteidigung eines Straftäters die gewähr-
leisten soll, dass dieser nach besten Gewissen vertreten wird. Die Forderungen der beiden
Anwältinnen haben unserer Ansicht nach, mit einer solchen nichts mehr zu tun und sind in
der Tat mehr als erstaunlich.
*****

2010-03-08
  

War es wieder ein Unfall?


Halbstarker auf der Flucht

Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.

Gottfried Natschläger

(Fotoquelle: ÖVP-Wien)

Sturz durch Faustschlag

Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.

Opfer sich selbst überlassen

Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich  auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.

Drei Monate feste Haft für einen Toten

Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.

Offene Frage

Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.

Rechenaufgabe

Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
 

Wieder ein Unfall?

Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.

Auch für einen Laien erkennbar

Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.

Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.

Stauni

  
2009-11-21
  

Wenn Rechtsbrecher das Gesetz vertreten

 

Alles nach dem Gesetz?

Vorige Woche noch, hatte eine kleinformatige Familienzeitung das vorläufige Gutachten
des Schießsachverständigen im Kremser Schusswaffengebrauch angezweifelt.
Auch der Anwalt des betroffenen Polizeibeamten äußerte sich  in dem Familienblatt mit
den vielen Sexanzeigen dahingehend, dass der Polizist gesetzmäßig gehandelt hätte.

Wirklich Notwehr?

Wir haben bereits nach dem traurigen Vorfall in einem „Beitrag“ Zweifel gehegt, ob in
diesem Fall wirklich eine Notwehrsituation vorlag. Auch haben wir den Verdacht gehegt,
dass die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Gutachten liegt vor

Nun liegt ein detailliertes Gutachten auf dem Tisch, in dem der Schießsachverständige
zur Ansicht kommt, dass der 14-Jährige Junge von einem dunklen Bereich des Super-
markts in den hellen Verkaufsraum geflüchtet sein muss.

Dem Jugendlichen wurde aus einer Entfernung von zirka zwei Metern in den Rücken
geschossen. Diese Tatsachen bestärken uns in unserer Meinung, dass keine Notwehr-
situation vorlag.

Überfordert?

Eine Anklage gegen den Beamten wird jedenfalls immer wahrscheinlicher und der Anwalt
des Polizisten hüllt sich nun in Schweigen. Ob es tatsächlich zu einer Anklage kommt,
wird letztlich der Staatsanwalt entscheiden.

Warum der Polizeibeamte auf den Jungen geschossen hatte, wird wahrscheinlich nur
er selbst wissen. Vielleicht war er mit der Situation am  Tatort einfach überfordert.
Auf jeden Fall, hat er die Folgen seines Handelns zu tragen.

Verfolgungsjagd mit traurigem Ende

In dieser Woche ereignete sich ein Vorfall, bei der eine rumänische Einbrecherbande am
Tatort überrascht wurde und mit einem Klein-Lkw flüchtete. Die Verfolgungsjagd ging vom
16.Bezirk über den Gürtel und endete mit einem schweren Unfall am Matzleinsdorferplatz,
bei dem unschuldige Menschen verletzt wurden.

Polizisten handelten verwantwortungsvoll

Nun behaupten realitätsfremde Fanatiker, dass die verfolgenden Polizisten vermutlich
wegen des Kremser Vorfalls nicht geschossen hätten und es daher zu diesem Unfall kam.
Diese Behauptung ist natürlich absurd, denn jene Beamten werden sicher andere Gründe
gehabt haben.

Vermutlich konnten die Beamten nicht von der Schusswaffe Gebrauch machen, da sie
möglicherweise andere Personen gefährdet hätten. Bei einer Verfolgungsjagd mit hohem
Tempo, ist das durchaus nachvollziehbar.

Auf jeden Fall, haben sich die Beamten verantwortungsvoll verhalten. Das es dann zu diesem
Unfall kam, war Schicksal und kann nicht den Polizisten angelastet werden.

Was bringt die Polizei in Verruf?

Unsere Polizei ist nicht der schießwütige Haufen, wie ihn manche Gutmenschen darstellen.
Der Junge in Krems wurde nicht von der Polizei erschossen, sondern nur von diesen einem
Beamten.

Was unsere Polizei in Verruf bringt und die Gutmenschen aufjaulen lässt, sind die erstaun-
lich milden Gerichtsurteile, die über einzelne Beamte verhängt werden, wenn diese mit dem
Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Zweierlei Maß

Es ist nicht nachvollziehbar warum ein Polizeibeamter der das Recht gebrochen hat, mit einer
wesentlich milderen Strafe davonkommt, als ein Schlossergeselle der die selbe Tat begangen
hat. Da der Mensch zum Globalisieren neigt, kommt aus diesem Grund ein ganzer Berufs-
stand ungerechtfertigt in Verruf.

Rechtsbrecher vertritt das Recht

Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig verurteilte Polizeibeamte weiterhin
Exekutivdienst versehen. Mit welchem Recht will so ein Beamter darauf achten, dass Otto
Normalverbraucher die Gesetze einhält.

Wahrscheinlich wird es auch im Kremser Fall zu einem erstaunlich milden Urteil kommen
und jener  Beamte wird weiterhin bewaffnet für Recht und Ordnung sorgen.
Hätte ein Nachtwächter in jener Nacht diesen Jungen erschossen, wäre er mit Sicherheit
seinen Job los und müsste mit einer strengen Bestrafung rechnen.

Stauni
  
2009-10-14
  

Der Tod eines Kindes TEIL 2

 

Langsam kommt Licht ins Dunkel

Wie wir gestern berichtet haben, wurde ein 14-Jähriger bei einem Einbruch in einen
Merkur-Markt in Krems durch eine Polizeikugel getötet. Sein 16-Jähriger Kumpane
wurde durch die feuernden Polizisten ebenfalls schwer verletzt.

Wir haben uns schon im gestrigen Beitrag kritisch dazu geäussert, ein unbewaffnetes
Kind zu erschiessen, weil es bei einem Einbruch erwischt wird. War gestern noch ein
-iges unklar was die Situation am Tatort betraf, kommt allmählich Licht in die Sache.


Tatverdächtiger einvernommen

Der 16-Jährige, der mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital liegt, konnte heute
erstmals einvernommen werden. Er gab an, dass ihnen die Polizeibeamten auf der
Flucht nachgeschossen haben.

Diese Aussage deckt sich auch mit dem Obduktionsergebniss. Der 14-Jährige wurde

durch einen Schuss in den Rücken getötet. Haben wir gestern noch von einem wahl-
losen Abfeuern der Polizeipistolen, von den in Angst und Panik versetzten Beamten
gesprochen, schaut es jetzt fast so aus, als ob die Schüsse gezielt abgegeben wurden.

Keine Notwehrsituation

Nach unserer Meinung liegt hier keine Notwehr mehr vor, auch wenn sich die „er-
fahrenen“ Beamten noch so fürchteten, nachdem sie  ohne Taschenlampen ein
stockfinsteres Objekt betreten haben.

Lebensgefährlicher Schusswaffengebrauch ist nur im Falle gerechtfertigter Notwehr
gestattet. Diese gesetzliche Bestimmung hat auch für diese zwei Polizeibeamten
gegolten, die offensichtlich beim Abfeuern ihrer Waffen keine Ahnung gehabt haben
dürften, was eigentlich Notwehrrecht ist.

Einem flüchtenden Einbrecher nachzuschiessen ist keine Notwehr mehr. Bei diesem
Vortrag dürften die beiden Beamten in der Polizeischule gefehlt haben.
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stgb01.htm

Beamte noch immer nicht einvernommen

Erstaunlich ist auch, dass die beiden Polizisten noch immer nicht einvernommen
werden konnten. Wahrscheinlich sind sie psychisch derart am Boden zerstört, dass
sie noch zu keiner Aussage fähig sind.

Wer das glaubt wird selig. Es hat eher den Anschein, dass die Obduktion und die
Aussage des Mittatverdächtigen abgewartet wurde, bevor die beiden Beamten ihren
Bericht schreiben. Wäre doch peinlich, wenn sich die schriftliche Aussage nicht
mit den ermittelnden Tatsachen decken würde.

Untersuchungshaft

Erstaunlich ist auch, dass über den 16-Jährigen die Untersuchungshaft verhängt
wurde. Er hat nämlich die Tat zugegeben und daher fällt die Verdunkelungsgefahr
weg. Auch Tatwiederholungs- und Fluchtgefahr werden kaum vorliegen, den er liegt
mit durchschossenen Oberschenkeln im Spital.

Maulkorb ?

Alle Gründe die eine Untersuchungshaft rechtfertigen liegen nicht mehr vor. Da könnte
man doch auf die Idee kommen, dass diese ausschliesslich dazu dient, dass sich der
Bursche mit niemanden (z.B. Presse) über den Vorfall unterhalten kann.

Kein Mitleid mit Einbrecher

Wir möchten festhalten, dass wir mit Einbrecher kein Mitleid haben und die beiden
Burschen möglicherweise völlig auf die schiefe Bahn geraten wären. Das rechtfertigt
jedoch keinenfalls, ihnen bereits auf der angetretenen Flucht nachzuschiessen.

Aufklärung oder Vertuschung ?

Man darf gespannt sein welchen Ausgang diese Angelegenheit nimmt und ob eine
objektive Aufklärung stattfinden wird. Wir glauben aber eher, dass man versuchen
wird, das Ganze unter den Teppich zu kehren und für die betroffenen Polizisten
keine Konsequenzen entstehen werden.

Stauni

   
2009-08-06
  

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten