Wie verliert man seine Wohnung?
Von Krankheiten bis zum ausgeraubt werden ist alles inkludiert
Wollen Sie in die Chance kommen ausgeplündert zu werden und dies unter Umständen
mit Ihrer Gesundheit oder ihrem Leben zu bezahlen? Wollen Sie mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit Ihre Wohnung verlieren? Dann haben wir die perfekte
Lösung für Sie.
Screens: facebook.com
Vermieten Sie einfach ein oder mehrere Zimmer Ihrer Wohnung an wildfremde Personen.
Bedenkt man, dass in Wien ein Pensionszimmer einfacher Art in etwa 30,- Euro pro Nacht
und Nase kostet, müssten Sie Ihre Räumlichkeiten in etwa an 3 bis 5 Personen vermieten,
um auf den in den obigen Inseraten versprochenen Durchschnitt von 80,- bis 150,- Euro
pro Nacht zu kommen.
Abgesehen von dem zu erwartenden hygienischen Desaster, dass sich in Ihrer Wohnung
abspielen wird (Wohnungen haben meist nur ein Bad und eine Toilette), tummeln sich
mit der Vermietung wildfremde Personen in Ihren privaten Räumen.
Nachdem Sie nicht wissen können was diese beabsichtigen, leben Sie somit ständig in
Gefahr zumindest bestohlen (wenn nicht Schlimmeres) zu werden. Eines wird Ihnen
aber ziemlich sicher ins Haus stehen, nämlich die Kündigung Ihres Vermieters. Uns ist
nämlich kein Mietvertrag für Mietwohnungen bekannt, der das gewerbliche Vermieten
von Zimmern gestattet.
Im Klartext heißt das: Ein Hotelbetrieb in einer Mietwohnungen ist nicht gestattet. Im
Gegenteil, ein solches Verhalten wird als Kündigungsgrund angeführt. Vermutlich
werden Sie zusätzlich auch Schwierigkeiten mit der Gewerbebehörde bekommen.
Sollten Sie dann auf der Straße sitzen spielt das auch keine große Rolle. Sie wenden
sich dann ganz einfach an die Firma „airbnb“ und lassen sich halt ein Zimmer vermit-
teln.
***** 2012-12-17
MA 62 schikaniert kranken Pensionisten
Kein Einzelfall
Über den Vorfall in dem wir im Beitrag „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“ berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen, sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.
Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen
Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres verbringt er daher notgedrungen im Krankenhaus. Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein Fahrzeug um die Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.
Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?
Eines besitzt der Pensionist jedoch, was als Motiv für eine „Überprüfung der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte. Er besitzt nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete. Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K. nicht kennen und außer seiner nicht beweisbaren
Vermutung nichts im Raum steht, wollen und können wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.
Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle
Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben, könnte ein bösartiger Vermie- ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen. Denn wenn sich Herr K. nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro. Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein bürgerfreundliches Service, zu denen die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären. *****2010-10-19
Erteilt die MA 62 Hausarreste?
Bezahlung eines Strafmandates vergessen
Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße. Seine berufliche Tätigkeit besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben. Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.
Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern
Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von Markus R. Möglicherweise dachte er auch, den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so kam es wie es kommen musste. Keine anderer Hausbewohner hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage. Nichts wäre
also für den übereifrigen Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei „Wiener Wohnen“
anzufragen, ob dass mit der Delogierung überhaupt stimme. Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, da er wegen seines Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.
Gedankenlosigkeit bei der MA 62
Offenbar macht man sich bei der MA 62 nicht viele Gedanken um die Bürger der Stadt
Wien. Es gibt nämlich auch noch andere Berufe als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben Schreibtisch sitzen und sich nach Feierabend in aller Ruhe nach Hause begeben
können.
Bedenkt man dass es nicht selten vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen MA 62-Schreibens ist, dieses innerhalb von 14 Tagen nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R. den Irrtum raschest aufklären, da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser Zeit im Urlaub und daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.
Anwesenheitskontrolle
Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr, eine Kontrolleurin der MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre wohl passiert, wenn der Tischler wieder auf Montagefahrt gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass die MA 62 Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben, da sie ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.
Erweiterter Denkvorgang gefragt
Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden. Aber all diese Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden, wenn man bei der MA 62 weiter als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
*****
2010-10-14
Aus Reichensteuer wird Volkssteuer
Was ist mit der Reichensteuer?
Aus der Reichensteuer welche die Vermögenden Österreichs betroffen hätte, ist wohl nichtsgeworden. Auch scheinen die Pläne des Grün-Politikers David Ellensohn nicht aufgegangen
zu sein, welcher angeblich soviel Reiche kennt, die gerne eine solche Steuer freiwillig
bezahlen würden.
Bedenkt man dass die meisten Politiker Marionetten der vermögenden Schicht unseres
Landes sind, braucht man sich nicht wundern dass eine „Reichensteuer“ nicht mit Gewalt
durchgesetzt wurde. Bei Abgaben und Steuern welche die breite Masse betreffen, hat man
nicht soviel Feingefühl und setzt diese stets ohne Bedenken und Rücksichtnahme durch.
Günstige Ausreden
Jeder Politiker der wirklich einen ernsthaften Versuch gestartet hätte eine derartige Steuer
durchzuboxen, würde sich im besten Fall als als mittelloser Penner wiederfinden.
Also dienten Ausreden wie die Kapitalabwanderung ins Ausland, die Abschreckung aus-
ländischer Inverstoren udgl., als willkommener Vorwand, von diesem rein polemisch ge-
Der Stein der Weisen
Daher suchen Bund und Gemeinden krampfhaft einen anderen Weg, um an frisches Bares
zu gelangen, denn in den Kassen herrscht Ebbe nachdem vorhandenes Geld verspekuliert
oder anderwärtig verschwendet wurde. Über die Arten der Verschwendung wollen wir hier
gar nicht näher eingehen, da sonst mehrere Seiten geschrieben werden müßten. In allen
Tageszeitungen und diversen Wochen-Magazinen kann man ohnehin darüber nachlesen.
Nun scheint der Stein der Weisen gefunden zu sein, Frisches in die maroden Kassen zu
spülen. Man will den Einheitswert von Grundstücken, an den tatsächlichen Realwert an-
familienhaus nach dem Tod ihrer Eltern erben oder noch zu Lebzeiten überschrieben bekommen würden.
Auch Wohnungsmieter werden zur Kasse gebeten
Die Grunderwerbssteuer wäre in einem solchen Fall vom tatsächlichen Realwert zu bezah-
len. Aber dem nicht genug, besteht die Absicht die Grundsteuerbemessung ebenfalls dem
Realwert des Grundstückes anzupassen und nach dem Index zu sichern.
Hier würde zusätzlich jeder Mieter einer Wohung zur Kassa gebeten. Denn es wird wohl nie-
mand ernsthaft annehmen, dass der Vermieter einer Wohnung diese Erhöhung aus eigenerTasche bezahlt und nicht an den Mieter weitergibt.
Bedenkt man das die Gemeinde Wien der größte Hausherr in Wien ist, kann sich jeder
Gemeindebau-Mieter schon ausrechnen, dass ihm eine Mieterhöhung ins Haus steht. Bei
den privaten Vermietern wird es nich anders aussehen.
Nach den Wahlen wird es so weit sein
Wir vermuten stark, dass die Änderung des Einheitswertes auf den Realwert, sowie eineErhöhung der Grundsteuer, nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark in Kraft
treten wird. Auch all jene Politiker, welche sich zum derzeitigen Zeitpunkt gegen diese Maß- nahmen aussprechen, werden sich nach den Wahlen nicht mehr an ihr Versprechen erinn- ern können.
Verlierer der gescheiterten Reichensteuer wird der Mittelstand bis hinab zur Bevölkerungs-
schicht mit kleinem Einkommen sein. Die kleinen Häuselbauer und die Mieter von Wohn-ungen werden die Zeche bezahlen. Sie haben ja auch kein Kapital, welches sie ins Aus- land verbringen können und sind daher die idealen Opfer.
*****
2010-07-15Die verschwundenen Bewilligungen
Erstaunliche Methoden
Welcher Methoden man sich bei Wiener Wohnen bedient um Mieter zu kündigen, haben
wir im „Beitrag“ vom 2.März 2010 gebracht. In diesem Fall wurde noch eine besondere
Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, da es sich um eine schwer behinderte Person handelt.
Aber auch folgende Geschichte beweist, dass Wiener Wohnen alles daran setzt, Wohn- ungen die seinerzeit als Kategorie „C“ vermietet wurden und vom Mieter liebevoll und kostenintensiv auf Kategorie „A“ umgebaut wurden, unbedingt wieder „einzuziehen“.
Man ignoriert Gesetze, stellt sich unwissend oder versucht dem Mieter oder Eintrittsbe- rechtigten das Leben schwer zu machen, indem man ihm unnötige Arbeit und Kosten verursacht. Der nachfolgende Fall stellt dies sehr schön unter Beweis.
Wieder eine Wohnung im Visier
Im vergangenen Herbst verstarb der Mieter einer Gemeindewohnung im 12. Wiener
Gemeindebezirk. Die betreffende Altbauwohnung wurde seinerzeit vom verstorbenen
Mieter, von Kategorie „C“ auf „A“ umgebaut.
Unter anderem wurde auch eine Klimaanlage in dieser Mietwohnung installiert. Aus einer Altbaugemeindewohnung der Kategorie „C“ wurde ein richtiges Schmuckkästchen. Alle Um- und Einbauten führten konzessionierte Firmen durch und ließen diese auch be- hördlich genehmigen.
Gesetzesunkundig?
Der Mietzins wurde zwischenzeitlich vom Vater des Verstorbenen weiterbezahlt. Anfangs
Jänner 2010 wollte die Nichte Cornelia U. die besagte Wohnung übernehmen. Dazu begab
sie sich mit ihrem Großonkel zu Wiener Wohnen in 1120 Wien, Ignazgasse 2-4.
Dort wurde sie mit der Begründung, sie sei mit dem verstorbenen Mieter nicht in gerader Linie verwandt, einfach abgewiesen. Die junge Dame resignierte und gab auf. Nicht so ihr Bruder Patrick U., der sogar im Besitz eines Vormerkscheines war.
Absicht oder Informationsmangel?
Der Vater des Verstorbenen ist ein treuer ERSTAUNLICH-Leser und wandte sich damals
an uns. Wir haben ein wenig recherchiert und sind auf folgende gesetzliche Bestimm-
ungen gestoßen.
Erstaunlicher Informationsmangel bei Wiener Wohnen
Wir gaben den Beiden noch den Rat, bei Gesprächseröffnung nicht gleich auf dieses Gesetz hinzuweisen, sondern ihr Begehr ganz normal vorzutragen. Bei Wiener Wohnen spielte sich das Gleiche ab, wie schon zuvor als Cornelia U. Interesse an der Wohnung bekundete.
Erst als Patrick U. auf dieses Gesetz hinwies und eine Broschüre darüber auf den Tisch legte, drehte man sich im Kundenbüro bei Wiener Wohnen am Stand um. Auf einmal war es möglich, dass der Neffe die besagte Wohnung übernehmen kann. Der Großonkel als Erbberechtiger musste lediglich eine Verzichtserklärung zu Gunsten von Patrick U. unter- schreiben.
Kein schnelles Aufgeben
Aber so schnell gibt sich Wiener Wohnen nicht geschlagen, wenn es darum geht einem
ungeliebten Mieter das Leben schwer zumachen. Patrick U. wurde beauftragt Elektriker-,
Installateur- und Rauchfangkehrerbefund einzuholen und sich dann nochmals zu melden.
Man würde dann eine Besichtigung der Wohnung machen und einem Mietvertrag stünde
in Folge nichts mehr im Wege.
Ein normaler Vorgang könnte man meinen, wenn es nicht der Gemeindebetrieb Wiener
Wohnen wäre. Obwohl gesagt wurde, dass die Befunde zuerst einzuholen sind, kam plötz-
lich alles anders.
Die Klimaanlage
Auf einmal wurde eine Wohnungsbesichtigung angesetzt, bei der vorerst keine Mängel
festgestellt wurden. Da stach dem Werkmeister Christian T. die Klimaanlage ins Auge.
Laut T. sei diese nicht genehmigt und gehöre daher unverzüglich demontiert. Nach er-
folgter Entfernung sei Wiener Wohnen telefonisch, zwecks Nachkontrolle zu kontaktieren.
Der Dorn im Auge des Werkmeisters der Gemeinde Wien. Die Klimaanlage. Der Einwand von Patrick U., dass sein verstorbener Onkel nichts ohne Genehmigung ge- macht hätte und eine Bewilligung sicherlich bei Wiener Wohnen aufliegen müsste, verhallte ungehört. Also begann der junge Mann Decken und Wände zu öffnen, um die Klimaanlage samt Verrohrung zu demontieren.
Jede Menge unnötige Arbeit und Kosten Genehmigungen lagen beim Notar
Dem Großonkel ließ die Angelegenheit jedoch keine Ruhe und begab sich zum Verlassen-
schaftsverwalter, der auch im Besitz etlicher Dokumente des Verstorbenen ist. Bei Durch-
sicht der Papiere, kamen die Bewilligungen der Klimaanlage zum Vorschein.
Bewiilligung des Bundesdenkmalamtes Eine davon ist vom Bundesdenkmalamt und die andere von der Stadt Wien MA 19 ausge- stellt. Patrick U. rief unverzüglich bei Wiener Wohnen an und ersuchte dass man den Werk- meister informieren möge, weil alle Papiere vorhanden sind. Außerdem müssten Originale oder Abschriften dieser Genehmigungen ohnehin bei Wiener Wohnen aufliegen.
Bewilligung der Stadt Wien MA 19 Wiener Wohnen spielt Vogel Strauß
Seitdem gab es von Wiener Wohnen kein Bild und keinen Ton mehr. Auch der Werkmeister
Christian T. sieht sich nicht mehr bemüßigt Kontakt aufzunehmen, obwohl er derjenige war,
welcher eine nicht genehmigte Klimaanlage festgestellt hatte.
Da man Patrick U. am Telefon bis dato nur hinhält, wird er nächste Woche bei Wiener Wohnen selbst vorstellig, um die Angelegenheit zu klären. Wir werden an dieser Sache dranbleiben und wieder davon berichten.
Erstaunlich ist nur, dass vom Mieter gefordert wird alle Papiere sofort vorlegen zu können, während der Vermieter (Gemeinde Wien) es mit der Dokumentenarchivierung selbst nicht so genau nimmt und Mietern dadurch vermeidbare Kosten und Arbeit aufbürdet.
*****
2010-03-19
AK sieht vor lauter Wald die Bäume nicht
AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an
Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.
Schwarze Schafe gibt es überall
Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich. Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien, welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt. Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.
Honorare für Dienstleistungen
Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.
Ein Menschenfreund?
Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.
Vom Markt keine Ahnung
Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.
Doch nicht gratis, sondern immer teurer
Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein. Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich 599,- Euro zzgl. 20% Mwst. Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.
Keine Maklerberechtigung
Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.
Was für Zufälle
Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt. Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****2010-01-25