Mit vollen Hosen ist leicht stinken


Pauschalverdächtigungen seitens des AK-Präsidenten

Kein  gutes Haar lässt heute der AK Präsident Rudolf Kaske am Beruf der Wohnungsmakler.
Seiner Meinung nach handeln diese nicht im Interesse der Mieter und zudem beschuldigt er
diese pauschal, ungerechtfertigt höhere Provisionen einzukassieren.
Sicher gibt es unter den Maklern auch etliche zahlreiche schwarze Schafe.   Aber die über-
wiegende  Mehrheit  übt  ihre  Tätigkeit seriös und gewissenhaft aus.   Und in Anspruch ge-
nommene Leistungen müssen auch bezahlt werden,  denn niemand arbeitet umsonst.
Kaske  spricht  sich  allerdings  zum  wiederholten Male dafür aus,  dass Mieter keine Makler-
provisionen  zahlen  sollen.   Dass  er  damit den Berufsstand der Wohnungsmakler – den er
heute ohnehin schon übel beleumundet – an den Rand der Existenz drängen würde, scheint
ihm  offenbar  nicht  bewusst  oder  egal zu sein.   Im Elfenbeinturm sitzend mit einem guten
Gehalt versorgt, kann man eben leicht die Übersicht verlieren.
Kaske vergisst aber, dass sich kein Wohnungssuchender der Dienste eines Maklers bedienen
muss.    Er  nicht  unerheblicher  Teil  von  Vermietern,  vermieten  ihre  Wohnungen  direkt  an
die Mieter. Damit wird auch keine Provisionszahlung fällig.
Also sich an einen Makler zu wenden beruht auf Freiwilligkeit. Nicht so die Zwangsmitglied-
schaft  in  der   Arbeiterkammer.   Auch  in  der  AK  gibt  es  mit  an  Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit  Mitarbeiter(innen),  die  ihren  Job  nicht zur Zufriedenheit der Zwangs-
mitglieder ausüben.
Warum  stellt  eigentlich der  AK Präsident  R. Kaske nicht die Forderung, dass Arbeitnehmer
keine  Beiträge  an  die Arbeiterkammer zu zahlen haben?   Die Antwort liegt sicherlich auch
darin,  dass  seine  gut dotierte Gage aus den Zwangsbeiträgen der Mitglieder finanziert wird.
Bei Kaskes verbalen Angriff auf den Berufsstand der Wohungsmakler fällt uns nur folgendes
dazu ein:  „Mit vollen Hosen ist leicht stinken!“
*****
2014-01-29

Wie verliert man seine Wohnung?


Von Krankheiten bis zum ausgeraubt werden ist alles inkludiert

Wollen Sie in die Chance kommen ausgeplündert  zu  werden  und dies unter Umständen
mit  Ihrer  Gesundheit  oder  ihrem  Leben  zu bezahlen?   Wollen  Sie  mit  an Sicherheit
grenzender  Wahrscheinlichkeit  Ihre  Wohnung  verlieren?   Dann haben wir die perfekte
Lösung für Sie.
 
Screens: facebook.com
 
Vermieten  Sie  einfach ein oder mehrere Zimmer Ihrer Wohnung an wildfremde Personen.
Bedenkt man, dass in Wien ein Pensionszimmer einfacher Art in etwa 30,- Euro pro Nacht
und Nase kostet, müssten Sie Ihre Räumlichkeiten in etwa an 3 bis 5 Personen vermieten,
um  auf  den in den obigen Inseraten versprochenen Durchschnitt von 80,- bis 150,-  Euro
pro Nacht zu kommen.
 
Abgesehen von dem zu erwartenden hygienischen Desaster,  dass sich in Ihrer Wohnung
abspielen  wird  (Wohnungen  haben meist nur ein Bad und eine Toilette),  tummeln sich
mit der Vermietung wildfremde Personen in Ihren privaten Räumen.
 
Nachdem  Sie  nicht wissen können was diese beabsichtigen,  leben Sie somit ständig in
Gefahr  zumindest  bestohlen  (wenn  nicht Schlimmeres)  zu  werden.   Eines wird Ihnen
aber ziemlich sicher ins Haus stehen,  nämlich die Kündigung Ihres Vermieters.   Uns ist
nämlich  kein  Mietvertrag  für  Mietwohnungen bekannt,  der das gewerbliche Vermieten
von Zimmern gestattet.
 
Im  Klartext heißt das:  Ein Hotelbetrieb in einer Mietwohnungen ist nicht gestattet.  Im
Gegenteil,  ein  solches  Verhalten  wird  als  Kündigungsgrund  angeführt.  Vermutlich
werden Sie zusätzlich  auch Schwierigkeiten mit der Gewerbebehörde bekommen.
 
Sollten  Sie  dann  auf der Straße sitzen spielt das auch keine große Rolle.  Sie wenden
sich dann ganz einfach an die Firma  „airbnb“  und lassen sich halt ein Zimmer vermit-
teln.
 
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2012-12-17
 

MA 62 schikaniert kranken Pensionisten


Kein Einzelfall

Über den Vorfall  in dem wir im  Beitrag   „Erteilt die MA 62 Hausarreste?“  berichteten,
dachten wir dass es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt. Es gab dazu auch
heftige Leserreaktionen,  sowie wie etliche Zuschriften bezüglich der Vorgehensweise
der MA 62.
Heute kam Herr Günther K. zu uns in die Redaktion und legte nachfolgendes Schreiben
der MA 62 vor.

Kranker Pensionist muss sich schikanieren lassen

Herr K. ist alleinstehender Pensionist und gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Hälfte
des Jahres  verbringt er  daher notgedrungen im  Krankenhaus.  Seine Post holt er regel-
mäßig ab, oder lässt diese per Postrücksendung an den Absender rücksenden, wenn wie-
der einmal ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht.
Auch besitzt er kein  Fahrzeug um die  Bezahlung einer eventuelle Verkehrsstrafe versäu-
men zu können. Daher ist es äußerst interessant, welchem Hinweis hier die MA 62 nach-
gegangen ist, um Herrn K. ein derartiges Schreiben zuzusenden.

Pensionist sieht alten Mietvertrag als mögliches Motiv?

Eines besitzt der Pensionist jedoch,  was als Motiv für eine  „Überprüfung  der Meldung
seines Wohnsitzes“ an die MA 62 dienen könnte.  Er besitzt  nämlich einen uralten Miet-
vertrag mit sehr geringer Miete.  Günther K. meint auch, dass dies seinem Hausherrn ein
Dorn im Auge sei.
Da wir den Vermieter von Günther K.  nicht kennen und außer seiner  nicht beweisbaren
Vermutung  nichts im Raum steht,  wollen und können  wir dem Hausherrn ein derartiges
Motiv nicht unterstellen.

Methoden erinnern Anwesenheitskontrolle

Wie wir jedoch bereits im Fall Markus R. geschrieben haben,  könnte ein bösartiger Vermie-
ter sich mit Hilfe der MA 62 eines ungeliebten Mieters entledigen.  Denn wenn sich Herr K.
nicht binnen zwei Wochen mit der zuständigen  MA-Abteilung in Verbindung setzt, wird er
amtlich abgemeldet und zudem droht ihm eine Strafe bis zu 726,- Euro.
Offensichtlich hat diese Vorgehensweise bei der MA 62 Methode und erinnert eher an eine
Anwesenheitskontrolle beim Bundesheer, als an ein  bürgerfreundliches Service, zu denen
die Magistrate der Stadt Wien gegenüber den Bürgern verpflichtet wären.
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2010-10-19
 

Erteilt die MA 62 Hausarreste?


Bezahlung eines Strafmandates vergessen

Der Montagetischler Markus R., wohnt bereits seit zwei Jahren an der Adresse 1100 Wien,
Raxstraße.  Seine berufliche Tätigkeit  besteht darin wochenlang im Bundesgebiet herum-
zureisen, um die Produkte eines namhaften Küchenherstellers in Haushalten zu montieren.
Bei den vielen Kilometern die Markus R. mit dem Montage-Lkw jährlich zurücklegt, kommt
es schon ab und zu vor, dass er sich ein Strafmandat einhandelt. Eines davon war ihm of-
fenbar in Vergessenheit geraten. Nachdem die Autofahrer ohnehin die Melkkühe der Nat-
ion sind, verzichtete auch die Bundespolizei nicht darauf, die Geldstrafe einzukassieren.
Also wurde ein Gruppeninspektor an die Adresse des Montagetischlers geschickt, um den
Betrag des Strafmandates, wegen  „Parkens im Halteverbot“ einzutreiben.  Da Markus R.
wie gewohnt auf Montage war, stand der Polizeibeamte naturgemäß vor verschlossener
Türe.

Der Amtsschimmel begann wegen 21,- Euro kräftig zu wiehern

Vom dienstlichen Ehrgeiz gepackt, begann der Polizist zu ermitteln und befragte andere
Hausparteien nach dem Verbleib von  Markus R.   Möglicherweise dachte  er auch,  den
Kriminalfall seines Lebens an Land gezogen zu haben.
Wenn man bedenkt, dass in heutiger Zeit kaum ein Nachbar den anderen kennt und die
Abwesenheit einer Person oft nur wegen eines Leichengeruches bemerkt wird, war die-
ser Vorgang alles andere als intelligent.
Und so  kam es wie es  kommen  musste.  Keine anderer  Hausbewohner  hatte sich in der
Großstadt-Anonymität für den gesuchten Mitbewohner interessiert und kannten ihn daher
auch nicht. Eine ältere Dame meinte sogar zu wissen, dass dieser delogiert worden sei.
Bei der Adresse von R. handelt es sich sogar um eine Gemeindebauanlage.  Nichts  wäre
also für den übereifrigen  Gruppeninspektor einfacher gewesen, bei  „Wiener Wohnen“
anzufragen,  ob dass mit der  Delogierung überhaupt stimme.  Anstatt dessen bemühte
sicher der Gesetzeshüter nachfolgendes Schreiben an die  MA 62 zu erstellen um folgen-
den Sachverhalt mitzuteilen.
Die MA 62 schickte daraufhin Markus R. im August 2010 folgendes Schreiben. Gottseidank
passierte dies im Urlaubsmonat des Monteurs. Ansonsten hätte die Angelegenheit vermut-
lich  schwerwiegende  Folgen nach  sich ziehen können,  da er  wegen seines  Berufes die
höchst erstaunliche Frist von „14 Tagen“ nicht einhalten hätte können, da er von der Zu-
stellung dieses Schreibens keine Kenntnis gehabt hätte.

Gedankenlosigkeit bei der MA 62

Offenbar  macht  man sich bei  der MA 62  nicht viele Gedanken  um die Bürger der Stadt
Wien.  Es gibt nämlich auch noch  andere Berufe  als die eines Beamten, die tagtäglich am
selben  Schreibtisch sitzen  und sich nach  Feierabend in  aller  Ruhe nach  Hause begeben
können.
Bedenkt man dass  es nicht selten  vorkommt, dass ein bösartiger Hausherr einen Mieter los-
werden will, ist die Vorgangsweise der MA 62 in der Tat erstaunlich. Der Vermieter bräuchte
sich nur der Dienste dieser Magistratsabteilung zu bedienen, und hätte einen Markus R. sehr
rasch los gehabt.
Auch zerstrittenen Lebenspartner(innen) könnten ihren ungeliebten Partner auf diese Art
loswerden. Man bräuchte nur Sorge dafür zu tragen, dass jene Person die Empfänger des
erstaunlichen  MA 62-Schreibens ist,  dieses innerhalb  von 14 Tagen  nicht zu Gesicht be-
kommt.
Jedenfalls konnte Markus R.  den Irrtum raschest aufklären,  da ihm der Umstand zu Gute
kam, dass er sich zu dieser  Zeit im Urlaub und  daher in seinen eigenen vier Wänden auf-
hielt.

Anwesenheitskontrolle

Aber ein kleines Sahnehäubchen zur Draufgabe gibt es noch. Erschien doch am 2.Septem-
ber gegen 09:00 Uhr,  eine  Kontrolleurin der  MA 62 an der Wohnungstüre des Monteurs,
läutete an und hakte auf einer „Anwesendheitsliste“ die Anwesenheit von Markus R. ab,
nachdem dieser die Türe geöffnet hatte.
Was wäre  wohl passiert,  wenn der Tischler wieder auf  Montagefahrt  gewesen wäre. Ver-
mutlich hätte sich die gesamte erstaunliche Amtshandlung der MA 62 wiederholt. Betrachtet
man die 14-Tage Frist, sowie die doch sehr anmutende Anwesenheitskontrolle, könnte man
zur Annahme kommen, dass  die MA 62  Hausarreste erteilt.
Ferner müssten alle alleinstehende Personen ihre Berufe wie Vertreter, Fernfahrer, Monteure
udgl. aufgeben,  da sie ihre Wohnung für einen  längeren Zeitraum als für 14 Tage nicht ver-
lassen dürfen. Ansonsten blüht ihnen neben der angekündigten Strafe ( bis zu 726,- Euro)
die amtliche Abmeldung.

Erweiterter Denkvorgang gefragt

Diese Abmeldung hätte wiederum zur Folge, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigen
kann. Sicherlich könnten durch aufwendige Gerichtsverfahren und horrende  Anwaltskosten
derartige Kündigungen widerrufen werden.  Aber all diese  Schwierigkeiten könnten vermie-
den werden,  wenn man bei der  MA 62 weiter  als bis zur Schreibtischkante hinaus denken
würde.
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2010-10-14
 

Aus Reichensteuer wird Volkssteuer


Was ist mit der Reichensteuer?

Aus der  Reichensteuer  welche die Vermögenden Österreichs betroffen hätte, ist wohl nichts
geworden. Auch scheinen die Pläne des Grün-Politikers David Ellensohn nicht aufgegangen
zu sein, welcher angeblich soviel Reiche kennt, die gerne eine solche Steuer freiwillig
bezahlen würden.

Bedenkt man  dass die meisten Politiker  Marionetten der vermögenden  Schicht  unseres
Landes sind, braucht man sich nicht wundern dass eine „Reichensteuer“ nicht mit Gewalt
durchgesetzt wurde. Bei Abgaben und Steuern welche die breite Masse betreffen, hat man
nicht soviel Feingefühl und setzt diese stets ohne Bedenken und Rücksichtnahme durch.

Günstige Ausreden

Jeder Politiker der wirklich einen ernsthaften Versuch gestartet hätte eine derartige Steuer
durchzuboxen, würde sich im besten Fall als als mittelloser Penner wiederfinden.

Also dienten Ausreden wie die Kapitalabwanderung ins Ausland, die Abschreckung aus-
ländischer Inverstoren udgl.,  als willkommener Vorwand, von diesem rein polemisch ge-

äußerten Vorhaben schnellsten wieder Abstand zu nehmen.

Der Stein der Weisen

Daher suchen Bund und Gemeinden krampfhaft einen anderen Weg, um an frisches Bares
zu gelangen, denn in den Kassen herrscht Ebbe nachdem vorhandenes Geld verspekuliert
oder anderwärtig verschwendet wurde. Über die Arten der Verschwendung wollen wir hier
gar nicht näher eingehen,  da sonst mehrere Seiten geschrieben werden müßten.  In allen
Tageszeitungen und diversen Wochen-Magazinen kann man ohnehin darüber nachlesen.

Nun scheint der Stein der Weisen gefunden zu sein, Frisches in die maroden Kassen zu
spülen. Man will den Einheitswert von Grundstücken, an den tatsächlichen Realwert an-

passen.  Die grossen  Verlierer einer solchen  Anpassung wären Erben, welche das Ein-
familienhaus  nach dem Tod ihrer Eltern  erben oder noch zu  Lebzeiten überschrieben
bekommen würden.

Auch Wohnungsmieter werden zur Kasse gebeten

Die Grunderwerbssteuer wäre in einem solchen Fall vom tatsächlichen Realwert zu bezah-
len. Aber dem nicht genug, besteht die Absicht die Grundsteuerbemessung ebenfalls dem
Realwert des Grundstückes anzupassen und nach dem Index zu sichern.

Hier würde zusätzlich jeder Mieter einer Wohung zur Kassa gebeten. Denn es wird wohl nie-

mand ernsthaft annehmen,  dass der Vermieter einer Wohnung diese Erhöhung aus eigener
Tasche bezahlt und nicht an den Mieter weitergibt.

Bedenkt  man das die  Gemeinde Wien  der größte Hausherr in Wien ist,  kann sich jeder
Gemeindebau-Mieter schon ausrechnen, dass ihm eine Mieterhöhung ins Haus steht. Bei
den privaten Vermietern wird es nich anders aussehen.

Nach den Wahlen wird es so weit sein

Wir vermuten stark, dass die Änderung des  Einheitswertes auf den Realwert,  sowie eine
Erhöhung der Grundsteuer, nach den Landtagswahlen in Wien und der Steiermark in Kraft
treten wird. Auch all jene Politiker, welche sich zum derzeitigen Zeitpunkt gegen diese Maß-
nahmen aussprechen, werden sich nach den Wahlen nicht mehr an ihr Versprechen erinn-
ern können.

Verlierer der gescheiterten Reichensteuer wird der Mittelstand bis hinab zur Bevölkerungs-

schicht mit kleinem Einkommen sein.  Die kleinen Häuselbauer und die Mieter von Wohn-
ungen werden die Zeche bezahlen.  Sie haben ja auch kein Kapital, welches sie ins Aus-
land verbringen können und sind daher die idealen Opfer.

*****

2010-07-15
  

Die verschwundenen Bewilligungen

 

Erstaunliche Methoden

Welcher Methoden man sich bei Wiener Wohnen bedient um Mieter zu kündigen, haben
wir im „Beitrag“ vom 2.März 2010 gebracht. In diesem Fall wurde noch eine besondere
Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, da es sich um eine schwer behinderte Person handelt.

Aber auch folgende Geschichte beweist, dass Wiener Wohnen alles daran setzt, Wohn-
ungen die seinerzeit als Kategorie „C“ vermietet wurden und vom Mieter liebevoll und
kostenintensiv auf  Kategorie „A“ umgebaut wurden, unbedingt wieder „einzuziehen“.

Man ignoriert Gesetze, stellt sich unwissend oder versucht dem Mieter oder Eintrittsbe-
rechtigten das Leben schwer zu machen, indem man ihm unnötige Arbeit und Kosten
verursacht. Der nachfolgende Fall stellt dies sehr schön unter Beweis.

Wieder eine Wohnung im Visier

Im vergangenen Herbst verstarb der Mieter einer Gemeindewohnung im 12. Wiener
Gemeindebezirk. Die betreffende Altbauwohnung wurde seinerzeit vom verstorbenen
Mieter, von Kategorie „C“ auf „A“ umgebaut.

Unter anderem wurde auch eine Klimaanlage in dieser Mietwohnung installiert. Aus
einer Altbaugemeindewohnung der Kategorie „C“ wurde ein richtiges Schmuckkästchen.
Alle Um- und Einbauten führten konzessionierte Firmen durch und ließen diese auch be-
hördlich genehmigen.

Gesetzesunkundig?

Der Mietzins wurde zwischenzeitlich vom Vater des Verstorbenen weiterbezahlt. Anfangs
Jänner 2010 wollte die Nichte Cornelia U. die besagte Wohnung übernehmen. Dazu begab
sie sich mit ihrem Großonkel zu Wiener Wohnen in 1120 Wien, Ignazgasse 2-4.

Dort wurde sie mit der Begründung, sie sei mit dem verstorbenen Mieter nicht in gerader
Linie verwandt, einfach abgewiesen.  Die junge Dame resignierte und gab auf. Nicht so
ihr Bruder Patrick U., der sogar im Besitz eines Vormerkscheines war.

Absicht oder Informationsmangel?

Der Vater des Verstorbenen ist ein treuer ERSTAUNLICH-Leser und wandte sich damals
an uns. Wir haben ein wenig recherchiert und sind auf folgende gesetzliche Bestimm-
ungen gestoßen.

Erstaunlicher Informationsmangel bei Wiener Wohnen

Wir gaben den Beiden noch den Rat, bei Gesprächseröffnung nicht gleich auf dieses
Gesetz hinzuweisen, sondern ihr Begehr ganz normal vorzutragen. Bei Wiener Wohnen
spielte sich das Gleiche ab, wie schon zuvor als Cornelia U. Interesse an der Wohnung
bekundete.

Erst als Patrick U. auf dieses Gesetz hinwies und eine Broschüre darüber auf den Tisch
legte, drehte man sich im Kundenbüro bei Wiener Wohnen am Stand um. Auf einmal war
es möglich, dass der Neffe die besagte Wohnung übernehmen kann. Der Großonkel als
Erbberechtiger musste lediglich eine Verzichtserklärung  zu Gunsten von Patrick U. unter-
schreiben.

Kein schnelles Aufgeben

Aber so schnell gibt sich Wiener Wohnen nicht geschlagen, wenn es darum geht einem
ungeliebten Mieter das Leben schwer zumachen. Patrick U. wurde beauftragt Elektriker-,
Installateur- und Rauchfangkehrerbefund einzuholen und sich dann nochmals zu melden.
Man würde dann eine Besichtigung der Wohnung  machen und einem Mietvertrag stünde
in Folge nichts mehr im Wege.
Ein normaler Vorgang könnte man meinen, wenn es nicht der Gemeindebetrieb Wiener
Wohnen wäre. Obwohl gesagt wurde, dass die Befunde zuerst einzuholen sind, kam plötz-
lich alles anders.

Die Klimaanlage

Auf einmal wurde eine Wohnungsbesichtigung angesetzt, bei der vorerst keine Mängel
festgestellt wurden. Da stach dem Werkmeister Christian T. die Klimaanlage ins Auge.
Laut T. sei diese nicht genehmigt und gehöre daher unverzüglich demontiert. Nach er-
folgter Entfernung sei Wiener Wohnen telefonisch, zwecks Nachkontrolle zu kontaktieren.

Der Dorn im Auge des Werkmeisters der Gemeinde Wien. Die Klimaanlage.

Der Einwand von Patrick U., dass sein verstorbener Onkel nichts ohne Genehmigung ge-
macht hätte und eine Bewilligung sicherlich bei Wiener Wohnen aufliegen müsste, verhallte
ungehört. Also begann der junge Mann Decken und Wände zu öffnen, um die Klimaanlage
samt Verrohrung zu demontieren.

Jede Menge unnötige Arbeit und Kosten

Genehmigungen lagen beim Notar

Dem Großonkel ließ die Angelegenheit jedoch keine Ruhe und begab sich zum Verlassen-
schaftsverwalter, der auch im Besitz etlicher Dokumente des Verstorbenen ist. Bei Durch-
sicht der Papiere, kamen die Bewilligungen der Klimaanlage zum Vorschein.

Bewiilligung des Bundesdenkmalamtes

Eine davon ist vom Bundesdenkmalamt und die andere von der Stadt Wien  MA 19 ausge-
stellt. Patrick U. rief unverzüglich bei Wiener Wohnen an und ersuchte dass man den Werk-
meister informieren möge, weil alle Papiere vorhanden sind. Außerdem müssten Originale
oder Abschriften dieser Genehmigungen ohnehin bei Wiener Wohnen aufliegen.

Bewilligung der Stadt Wien MA 19

Wiener Wohnen spielt Vogel Strauß

Seitdem gab es von Wiener Wohnen kein Bild und keinen Ton mehr.  Auch der Werkmeister
Christian T. sieht sich nicht mehr bemüßigt Kontakt aufzunehmen, obwohl er derjenige war,
welcher eine nicht genehmigte Klimaanlage festgestellt hatte.

Da man Patrick U. am Telefon bis dato nur hinhält, wird er nächste Woche bei Wiener
Wohnen selbst vorstellig, um die Angelegenheit  zu klären. Wir werden an dieser Sache
dranbleiben und wieder davon berichten.

Erstaunlich ist nur, dass vom Mieter gefordert wird alle Papiere sofort vorlegen zu können,
während der Vermieter (Gemeinde Wien) es mit der Dokumentenarchivierung  selbst nicht
so genau nimmt und Mietern dadurch vermeidbare Kosten und Arbeit aufbürdet.

*****

2010-03-19
  

AK sieht vor lauter Wald die Bäume nicht


AK greift die Berufsgruppe der Immobilienmakler an

Selbsternannte Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer griffen in letzter Zeit immer
wieder die Branche der Immobilienmakler an. Sie bezichtigten diese, sich an Wohnungs-
suchenden eine goldene Nase zu verdienen.
Da tut sich die AK beim Verdienen schon leichter, denn diese bestreitet ihre Einnahmen aus
den Beiträgen ihrer Zwangsmitglieder. Und damit sind wir beim Thema. Während ein jeder
Arbeitnehmer bei der Arbeitkammer Mitglied sein muss, auch wenn es gegen seinen Willen
ist, wird niemand gezwungen sich eines Wohnungsmaklers zu bedienen.

Schwarze Schafe gibt es überall

Sicher gibt es in dieser Branche, wie auch in jeder anderen schwarze Schafe. Doch alle über
einen Kamm zu scheren ist doch etwas erstaunlich.  Wir fragen uns, warum die AK noch
kein eigenes Maklerbüro hat, dass gratis Immobilien vermittelt, wo sie doch so philan-
thropisch veranlagt sind.
Bei Maklern gibt es Richtlinien,  welche Leistungen und Honorare regeln. In diesen sind
auch die Höchsttarife festgesetzt.  Außerdem können mit Maklerbüros auch freie Verein-
barungen über Honorare und Leistungen getroffen werden.

Honorare für Dienstleistungen

Angebot und Nachfrage bestimmen auch diesen Markt. Abgesehen davon, werden die meis-
ten Wohnungen durch Mundpropaganda gefunden bzw. weiter gegeben. Wird etwas Spe-
zielles gesucht und werden daher die Dienste eines Maklers in Anspruch genommen, sollte
man vorher die Bedingungen abklären und schriftlich festhalten.
Personen die sich an einen Makler wenden, erwarten eine professionelle Dienstleistung.
Sollte dennoch ein Beratungsfehler geschehen, haftet der Immobilienmakler mit seiner
Versicherung für den Schaden.

Ein Menschenfreund?

Einer der sich die unangebrachte Kritik der AK offensichtlich zu Nutze macht, ist ein
gewisser Patrick Steffens. Er kündigt in seiner Webseite www.immobilienwelt24.at
folgendes an: „VERMIETEN Finden Sie den richtigen Mieter-provisionsfrei für
Vermieter und Mieter!“
<<
Ein wahrer Menschenfreund dieser Steffens haben wir uns gedacht und auf der Webseite
weitergelesen. Und siehe da, gegen Ende seines Angebotes wird aus der Menschenfreund-
lichkeit ein erstaunliches Geschäft.

Vom Markt keine Ahnung

Abgesehen davon, dass eine 70 m2 Wohnung in durchschnittlich guter Lage keine 1.000,-
Euro an Miete kostet, stimmt die gesamte Rechnung nicht. Der Mietpreis einer derartigen
Immobilie beträgt laut Auskunft des Fachverbandes der Immobilientreuhänder, durchschnitt-
lich zirka 550,- Euro inkl. BK und Ust.
Auch ist es weder markt- noch branchenüblich, dass der Abgeber einer Wohnung Provisionen
an den Makler bezahlt. Grund dafür ist, dass es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Ein Makler
der von einem Hauseigner eine Provision verlangen würde, hätte keine Vermittlungsaufträge
an derartigen Mietobjekte.

Doch nicht gratis, sondern immer teurer

Auch bezieht der Philanthrop Steffens, die Kaution in seine erstaunliche Rechnung mit ein.
Näher wollen wir diese Milchmädchenrechnung gar nicht mehr kommentieren. Allerdings
ist nun für seine provisionsfreie Immobilienvermittlung doch etwas zu bezahlen, nämlich
599,- Euro zzgl. 20% Mwst.
Aber auch diese Summe stimmt nicht, wie nachfolgendes schriftliches Anbot beweist. Was
wir ebenfalls erstaunlich finden ist, dass darauf weder eine UID-Nummer, Bankverbindung
und Gerichtsstand ersichtlich ist.
Aus dem anfänglich provisionsfreien Vermittlungsangebot, ist mittlerweile eine Fixsumme
von 898,80 Euro brutto geworden, die auch zu bezahlten ist, wenn sich kein Mieter für die
Wohnung findet.

Keine Maklerberechtigung

Wir haben noch weiter recherchiert und haben auf Anfrage folgendes Mail erhalten.
Schon erstaunlich, dass sich „Immobilienwelt24“ als Makler bezeichnet, obwohl der Ge-
schäftsführer gar keine Berechtigung dazu hat. Noch zwei weitere Erstaunlichkeiten sind
zu finden.

Was für Zufälle

Der Domainname ist vermutlich nur zufälligerweise an die bekannten Immobilienplatt-
formen „Immobilenwelt“ und „Immobilienscout24“ angelehnt.  Auch findet sich
auf der Webseite des Herrn Steffens kein einziges Immobilieninserat.
Gerade die Veröffentlichung von Anfragen und Angeboten wäre auf einer derartigen
Plattform vorrangiges Ziel. Was liegt näher, als auf der eigenen Webseite die zur Ver-
mittlung anvertrauter Objekte zu vermarkten. Warum dies wohl nicht geschieht?
Vielleicht sollte die Arbeiterkammer solche Firmen genauer unter die Lupe nehmen
und ordentliche Recherchen durchführen, anstatt unqualifizierte Angriffe auf einen
ganzen Berufsstand zu starten.
*****

2010-01-25
  

Inhalts-Ende

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