Tötung bei Beleidigung des Propheten


Ungläubige dürfen nicht getötet werden, aber ……

Wie  heute  in  diversen  Medien  zu  lesen  war,  hat  der  Google-Konzern  auf  der deutschen
Seite seiner Internetsuchmaschine die Kombination  „Ungläubige töten“  gelöscht.   Gab man
bis gestern Abend auf der deutschsprachigen Seite der Suchmaschine den Begriff „Ungläub-
ige“ ein,  wurde dem Nutzer als erste Vervollständigung das Wort „töten“ vorgeschlagen.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 10.10.2014)
Bei der islamistischen Gemeinschaft „La Hawla“,  die dem „La Hawla Kulturverein“ in Wien
angehören  soll,  kommentiert man dies mehr oder weniger sarkastisch.   Den Sarkasmus
orten  wir  deswegen,  weil  der  User  Dilan  Bint Adam einen  „aufklärenden“  Kommentar
setzte,  dem seitens des Admins nicht widersprochen wurde.
Screen: facebook.com (Account: La Hawla)
Es  dürfen  also   Personen wegen  ihrer  Taten getötet  werden.    Darunter  fällt  selbstver-
ständlich auch die Beleidigung des Propheten.  Wir danken der Gemeinschaft  „La Hawla“,
welche die Seite für ein islamisches Bewusstsein betreibt,  für diese aufklärenden Worte.
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2014-10-19