Weitere Anklage in der Strafsache Telekom


Staatsanwaltschaft fordert Rückzahlung von € 960.000,- vom BZÖ

Die  Staatsanwaltschaft  Wien  hat  heute gegen Klaus Wittauer,  Dr. Peter Hochegger und
Ing. Mag. Rudolf Fischer  sowie  weitere  Personen  Anklage wegen des Verdachts der Un-
treue, der falschen Beweisaussage und der Geldwäscherei erhoben.
 
Im Vorfeld der Wahl zum Nationalrat im Jahr 2006 sollen von der Telekom Austria AG ohne
Wissen  der  Aktionäre und  ohne  adäquate  Gegenleistung  über  Scheinrechnungen Euro
960.000,– an zwei den Wahlkampf des BZÖ führende Werbeagenturen geflossen sein.
 
Die   Zahlungen  sollen  Dr. Peter Hochegger und Klaus Wittauer organisiert haben.   Über-
dies  sollen die genannten Personen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss
zur  Klärung von Korruptionsvorwürfen unrichtige Angaben über diese Vorgänge gemacht
haben.
 
Ob  diese  Zahlungen  mit  einer  Änderung der Universaldienstverordnung im Zusammen-
hang standen,  ist Gegenstand weiterer Ermittlungen,  für die Frage der Untreue bzw. der
Beteiligung daran jedoch irrelevant.  Die Staatsanwaltschaft Wien hat überdies beantragt,
das  BZÖ  zur  Rückzahlung der hierdurch eingetretenen unrechtmäßigen Bereicherung in
Höhe von etwa Euro 940.000,– zu verurteilen.
 
Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig;  die Angeklagten haben das Recht,  innerhalb von
14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben.   Die Staatsanwalt-
schaft Wien ermittelt im äußerst umfangreichen Faktenkomplex  „TELEKOM“  in mehreren
Ermittlungssträngen, wobei das Verfahren insgesamt gegen etwa 40 Beschuldigte geführt
wird.
 
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit diesen Zahlungen wurden im März 2011 von der
Staatsanwaltschaft aufgenommen.   Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zu
den bevorstehenden Hauptverfahren fortgesetzt.  (Quelle: APA/OTS)
 
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2013-01-21