Die österreichische Automobilwirtschaft weist darauf hin, dass trotz anders lautender jüngster medialer Meldungen weiterhin kein einziger Pick-up NoVA-befreit ist
Pick-Ups bleiben weiterhin nur dann steuerbefreit, wenn sie über eine einfache Ausstattung verfügen. Das Finanzministerium hat zwar das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung bleiben aber aufrecht. Das führt dazu, dass weiterhin nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt.
„Wir hoffen, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der Kriterienliste vorgezogen wird und eine realistische Definition der Kriterien erfolgt. Diese sollte sich am Markt orientieren, um Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte wie ursprünglich von der Politik zugesagt NoVA-befreit zur Verfügung zu stellen“, so Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremium Fahrzeughandel in der WKO.
Jedenfalls ist es seit der NOVA-Belastung von Pick-Ups, im Autohandel zu massiven Umsatzeinbrüchen für diese Fahrzeuge gekommen. Ganz im Gegenteil zu den Luxuskarossen der Regierungsmitglieder (welche alle vom Steuerzahler finanziert werden), dürfen jene Menschen welche einen Pick-Up aus beruflichen Gründen brauchen, nicht einmal einen elektrischen Fensterheber in diesem haben. Von anderen „Annehmlichkeiten“, die diesen Menschen den Arbeitsalltag erleichtern könnten ganz zu schweigen.
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