Betrug mit Kommentaren und Likes ist Tür und Tor geöffnet

Gesetzgeber ist gefordert um Gesetzeslücke zu schließen

Das Thema Likes und Kommentare negativer Art sorgen zurzeit mächtig Zündstoff in den sozialen Medien. Grundsätzlich wäre festzuhalten, dass Bedrohungen gegen Leib, Leben und Vermögen ein absolutes No-Go sind. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch sollte man keine anderen Menschen mit beleidigenden Kommentaren bedenken.

Allerdings hat sich bzgl. des Internets, so eine Art Klage-Unkultur entwickelt. Da gibt es Zeitgenossen, die kräftig austeilen, polemisieren und provozieren. Man könnte fast zur Ansicht gelangen, dass es diese darauf anlegen beleidigt zu werden, um dann klagen zu können.

Unter diesen erwähnten Zeitgenossen gibt es sogar welche die sich rühmen, tausende Klagen am Laufen zu haben. Ganze Anwaltskanzleien werden engagiert, um beleidigende Kommentare und dazugehörende Likes aus dem hintersten Winkel des Internets ausfindig zu machen. Um das Prozessrisiko (Klagen kosten Geld) zu vermeiden, werden Prozess-Finanzierer bemüht. Dies kann durchaus den Eindruck erwecken, dass es sich dabei um ein Geschäftsmodel handelt.

Laut der derzeit geltenden Judikatur, ist der Betreiber eines Facebook-Accounts auch gleichzeitig Medieninhaber desselben. Das heißt im Klartext, dass der Account-Inhaber auch für Kommentare haftet, die bei ihm ohne sein Wissen oder Zustimmung hinterlassen werden.

Dies ist nicht nur eine Gesetzeslücke sondern ein riesengroßer Krater, der Betrug Tür und Tor öffnet. Wie leicht hier Geld auf unlautere Weise zu generieren und auch Schaden zu verursachen ist, möchten wir anhand von Beispielen darstellen.

Beispiel 1:
Herr Müller kann Herrn Mayer nicht leiden und möchte ihn finanziell schaden. Dazu kreiert sich Müller ein Fake-Profil (Herstellungsdauer ca. 10 Minuten). Nennen wir dieses Huber. Mit dem Fake-Profil Huber postet Müller dann auf Mayers Facebook-Seite Beleidigungen über Müller (also sich selbst). Dann wird noch ein Screenshot gemacht, der Kommentar gelöscht und gegen Mayer medienrechtliche Schritte eingeleitet. Das Fake-Profil wird anschließend gelöscht oder deaktiviert.


Wer nun meint, das wäre unter Umständen zu auffällig und könnte vor Gericht nicht halten weil dem Richter oder der Richterin die kurze Zeitdauer des Kommentars (Zeitdauer wird auf Facebook automatisch angeführt) spanisch vorkommt, für den gibt eine raffiniertere Methode, nämlich das:

Beispiel 2:
Genau wie im „Beispiel 1“ postet Müller mit seinem Fake-Account Huber auf Mayers Facebook-Seite Beleidigungen über Müller (also sich selbst). Dann deaktiviert er seinen Fake-Account Huber. Damit ist der Kommentar für niemanden mehr sichtbar, obwohl dieser noch vorhanden ist.

Nun folgt der nächste Schritt. Beispielsweise nach 14 Tagen aktiviert Müller wieder seinen Fake-Account Huber. Damit wird der seinerzeit gesetzte Kommentar wieder sichtbar und zwar mit der Facebook-Angabe „vor 14 Tagen oder dem damaligen Datum“. Dann wird noch ein Screenshot gemacht, der Kommentar gelöscht und gegen Mayer medienrechtliche Schritte – mit der Anmerkung, dass der beleidigende Kommentar seit 14 Tage ungelöscht auf Mayers Facebook-Seite steht – eingeleitet. Das Fake-Profil wird anschließend gelöscht oder deaktiviert, falls man es nochmals benötigt.

Absehen davon, dass mit solchen betrügerischen Methoden relativ leicht Geld zu generieren ist, wird dem politischen Gegner, dem Konkurrenzunternehmen oder wem sonst auch immer geschadet, da der Betroffene seine Kommentarfunktion höchstwahrscheinlich deaktivieren wird und dadurch an Reichweite einbüßt.

Unsere Beispiele sollen keineswegs als Anleitung und auch nicht als Aufforderung verstanden werden, sondern lediglich aufzeigen wie leicht mit Hilfe einer Gesetzeslücke einer Betrugsvariante Tür und Tor geöffnet ist. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber umgehend handeln sollte, um diese Gesetzeslücke zu schließen.

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