BZÖ blüht auf
Das Schweizer Minarettverbot ist Wasser auf die Mühlen des BZÖ. Vertreter der im
Sinkflug befindlichen Minipartei, die sich nur mehr in Kärnten mit der Vermarktung
des toten Jörg Haider hält, sehen durch den Bau von islamischen Gotteshäusern die
Demokratie, Menschrechte und Freiheit in Österreich gefährdet.
„Solange fanatische Islamisten ihre eigenen Moscheen als Kasernen, die Minarette als
Bajonette und die Kuppeln als Helme der Glaubenssoldaten bezeichnen, werden wir den
Bau solcher Einrichtungen zum Schutz unserer Demokratie, unserer Menschenrechte und
unserer Freiheit verhindern“, meint der steirische BZÖ-Chef und Nationalratsabgeordnete
Gerald Grosz in einer heutigen APA-Aussendung.
Fanatiker wird es immer geben
Es wird immer fanatische Fundamentalisten geben, egal welcher Religion sie angehören.
Sich nun auf den Islam zu fixieren ist mehr als erstaunlich. Der Grund könnte sich vielleicht
in der Ermangelung jüdischer Mitbürger begründen, welche in Österreich während dem
„Dritten Reich“ stark dezimiert wurden, indem man sie ermordete.
Integration „Ja“, Religionsfreiheit „Nein“
Wie immer in Krisenzeiten versuchen Kleinparteien aus der Diskriminierung von rassischen
oder religiösen Minderheiten, politisches Kapital zu schlagen. Es fragt sich nur wie mündig
die Bürger von heute sind, um den rassistischen Brei zu fressen der ihnen da vorgesetzt
wird.
Einerseits fordern die „Orangen“ das sich Fremde bei uns zu integrieren haben und wollen
ihnen aber die Ausübung ihrer Religion verbieten, indem sie ernsthaft ein Bauverbot für
Gotteshäuser verlangen. Im konkreten Fall betrifft es islamische Moscheen.
„Ich glaube, dass gerade Kärnten hier einen sehr erfolgreichen und sachlichen Weg be-
schritten hat. Ohne Hysterie wurden die Raumordnungsgesetze geändert, der Bau von
Minaretten unterbunden und damit eine emotionale Diskussion verhindert“, so Grosz weiter
und dürfte auf diese Ausführung noch stolz sein.
Statt Diskussion lieber Gesetzesänderung
Ob das Unterbinden von Diskussionen durch die Änderung eines Gesetzes einer Demokratie
würdig ist, sei dahingestellt. Warum hat sich das BZÖ nicht einer Volksbefragung gestellt um
zu erfahren, ob die Kärntner(innen) ebenso engstirnig denken wie die Schweizer(innen).
Das Judenproblem
Antisemitismus ist ein hausgemachtes Problem, so ist es zumindest einem Aufsatz von Jean-
Paul Sartres zu entnehmen. Religiöse, orthodoxe Juden wurden als nicht angepasst ver-
dammt.
Juden die aber hingegen angepasst lebten wurden verdächtigt, die Gesellschaft zu täuschen,
um mit ihrer vorgetäuschten Anpassung nur ein Ziel zu verfolgen, nämlich die Gesellschaft
und ihre Institutionen zu okkupieren.
Dieser perversen Logik der Antisemiten dürften nun die Islamisten zum Opfer fallen. Da es
nicht mehr genügend Juden gibt, wären verbale Angriffe auf orthodoxe Juden und deren
Synagogen zwecklos. Außerdem könnte man ja in den Verdacht kommen ein „Nazi“ zu
sein.
Völkerwanderung der Jetztzeit
Da kommt doch die moderne Völkerwanderung etlichen Damen und Herren der Parteien
BZÖ und FPÖ sehr entgegen. Muslime soweit das Auge reicht. Dunklere Hautfarbe und
fremde kulturelle Verhaltensweisen, schlagen sich in Hetzreden gut zu Buche.
In Zeiten einer Hochkonjunktur würden die Hetzreden solcher Herrschaften ungehört ver-
hallen. In Krisenzeiten ist dies schon etwas anders. War früher der „Jud“ an allem Schuld,
ist nun der „Moslem“ am besten Weg dazu, dem Juden seinen Rang abzulaufen.
Extreme Bildungslücken
Vielleicht sollten jene Herrschaften die Hetzreden über irgendeine Religions- oder Völker-
gruppe halten, sich vorher über die Lebensgewohnheiten von diesen Menschen infor-
mieren, um nicht einen derartigen Schwachsinn zu verzapfen.
Komplizierter Satz
Es hat schon seine Richtigkeit, dass sich unter den Moslems auch etliche Verbrecher befin-
den. Diese sind aber keine Verbrecher weil sie Moslems sind, sondern sind nur Verbrecher
weil sie eben Verbrecher sind. Haben Sie diesen Satz verstanden Herr Grosz?
Stauni
2009-11-30
Mythos im Sinkflug
Nachdem die, von einer Privatperson durchgeführte „Versteigerung“ des Porsche von Jörg
Haider mächtig flopte, versuchte nun das unter Besuchermangel leidende Bergbaumuseum
in Klagenfurt, in welcher die Haider-Ausstellung untergebracht ist, durch die Aufstellung
einer Skulptur, dass Interesse am „Mythos Haider“ wieder zu wecken.
Reichende Hände
Die Skulptur besteht aus zwei Granitblöcke, welche durch Hände verbunden sind. Unter
dem Motto „Hand mit Hand fürs Heimatland“, würdigte Landeshauptmann Gerhard
Dörfler (BZÖ), das politische Wirken von Jörg Haider.
Interesse eher gering
Großes Interesse bestand an diesem Festakt offensichtlich keines, da lediglich nur etwa
150 Besucher zur Enthüllung der Skulptur vor dem Bergbaumuseum gekommen waren.
Bedenkt man wie Jörg Haider ums Leben gekommen ist, wäre es wohl sinnvoller gewesen
nachfolgendes Plakat in überdimensionaler Größe aufzustellen.
Vielleicht würde diese Mahntafel den einen oder anderen davon abhalten, sich betrunken
hinter das Steuer seines Wagens zu setzen.
Stauni
2009-11-30
Ein Grund für Wahlniederlagen
Das die SPÖ von einer „Wahlschlappe“ zur anderen läuft, kann sie auch jenem Umstand
verdanken, dass sie Leute wie den Multifunktionär Fritz Sulzbacher beheimatet. Im Beitrag
„Dicke Autos für dicke Männer“ können Sie nachlesen, mit welcher Unverfrorenheit der
sozialistische Voest-Betriebsrat und SP-Landtagsabgeodnete, trotz Krise ein Luxusgelände-
auto der Marke Audi Q7 als Dienstwagen orderte.
Kaufpreis blieb geheim
Da der mediale Druck auf den Multifunktionär zu groß wurde, entschied er sich schweren
Herzens in seine private Geldbörse zu greifen und den Audi Q7, von seinem Dienstgeber
privat zu erwerben. Der Kaufpreis blieb bis zu heutigem Tage ein wohlbehütetes Geheimnis.
(Fotoquelle:www.land-oberoesterreich.gv.at)

Multifunktionär Fritz Sulzbacher
Quad für die Jagd
Wer nun glaubt, dass Sulzbacher aus der Dienstwagenaffäre etwas gelernt hat, der irrt
gewaltig. Als Abschiedsgeschenk für seine bevorstehende Pensionierung wünscht sich
der schwergewichtige Multifunktionär ein Quad, um seinem Hobby dem Erschiessen von
Tieren oder auch Jagd genannt, besser fröhnen zu können.
Aber nur vom Feinsten
Da aber Sulzbacher nur das Beste vom Besten gewöhnt ist, will er die neueste Entwicklung
von Harley Davdison, nämlich das Harley Quad Q4. Für dieses Gefährt gibt es noch keine
Preisangaben, da aber Harley im Hochpreissegment angesiedelt ist, dürfte der Kaufpreis
nicht unter einer fünstelligen Eurosumme liegen. Bezahlen soll das Ganze natürlich der
Steuerzahler.
Nächste Niederlage in Wien?
Es sind Personen wie Sulzbacher, die der SPÖ gewaltigen Schaden zufügen. Sollte die
Führungsspitze der Sozialdemokraten dem Treiben dieser Leute weiterhin ungerührt zu-
sehen, wird auch die bevorstehende Wahl in Wien in einem Desaster enden.
Stauni
2009-11-29
Gewaltspiele
Es gibt viele Computerspiele deren Spielablauf hauptsächlich von Gewalt geprägt ist.
Normal sind es aber keine „realen“ Figuren die geschlagen, gequält oder erschossen
werden, obwohl die grafischen Darstellungen der Realität oft sehr nahe kommen.
Hit the Bitch
Auf Youtube haben wir dieses „Videospiel“ entdeckt. In diesem abartigen Game kann der
Macho von heute, seine Macht demonstrieren und virtuell eine junge Dame „abwatschen“.
Das Game nennt sich „Hit the Bitch“, zu Deutsch „Schlag die Schlampe“.
Per Mausklick kann man auf dem Monitor eine junge Frau bis zur Bewusstlosigkeit schlagen.
Angeblich soll der tiefere Sinn dieses Computerspiels, eine Kampagne gegen Gewalt von
Frauen sein.

(Fotoquelle:cache.gawker.com)
Simulator für Perverse
Ob diese Botschaft bei allen ankommt ist fraglich. Wir glauben, dass sich dieses Game
vielmehr zum Partyklassiker für feuchtfröhlichen Männerrunden entwickeln, oder als
Trainingssimulator für Perverslinge dienen wird.
Ego-Shooter und Frauenschlagen
Da dieses Computerspiel ja angeblich pädagogisch wertvoll ist, sollte es von „gigg.at“
neben den Ego-Shooter-Games ins Programm aufgenommen werden. Schließlich sollte
die Subvention der Gemeinde Wien von 612.000,-Euro ihren Sinn erfüllen.
Stauni
2009-11-28
400.000 Zwangsmitglieder
Selbst auf die Gefahr unsere Leser(innen) mit dem Thema „Wirtschaftskammer“ vielleicht
ein wenig zu langweilen, ist die letzte Meldung der WKÖ einen kleinen Beitrag wert.
Der reisefreudige Präsident der WKÖ, Cristoph Leitl der auch schon EU-Ambitionen zeigte,
gratulierte sich selbst zum 400.000 Mitglied. Weil dies offensichtlich ein besonderer
Anlass war, ließ sich Leitl mit der hübschen Jungunternehmerin Petra Niedermoser (24)
mediengerecht abbilden.

(Fotoquelle APA-OTS)
Nun da wollen wir auch keine Spielverderber sein und gratulieren ebenfalls recht
herzlichst zum 400.000ten „ZWANGSMITGLIED.“
Stauni
2009-11-28
Wirtschaftskammer reagierte diesmal erstaunlich schnell
Im Beitrag „Sittenwidrig?“ haben wir die Meinung vertreten, dass es für eine Interessens-
vertretung einen Interessenskonflikt bilde, wenn dieser Strafgelder zugeführt werden, die
von der Behörde bei den Gewerbebetrieben kassiert wurden.
Die dazu gesetzliche Bestimmung in der Gewerbeordnung, ist unserer Ansicht nach sitten-
widrig. Noch dazu hat die Wirtschaftskammer bei der Erarbeitung bzw. Novellierung der
Gewerbeordnung, ein gewichtiges Wort mitzureden.
Das die Wirtschaftskammer, die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, ihre finan-
ziellen Einläufe verteidigt war und ist klar. Allerdings sind die Argumentationen für die
Vereinnahmung von Strafgeldern, die jenen Leuten von der Behörde angeknöpft werden,
welche von der Wirtschaftskammer eigentlich vertreten werden sollten, in der Tat sehr
erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle 1907
das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die entsprech-
ende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete Krankenkassen
der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkrankenkasse abzuführen hatte.
Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle hätte uns-
eres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Berufung auf ein 150 Jahre altes Gesetz
Die Wirtschaftskammer beruft sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1859, welches 1907 novel-
liert wurde. Allein die Tatsache mit einem 150 Jahre alten Gesetz zu argumentieren, welches
vor 102 Jahre eine „Modernisierung“ erfahren hatte, beweist wie dringend notwendig eine
Novellierung der Gewerbeordnung ist.
Bäckerschupfen
In einem Punkt geben wir aber der Wirtschaftskammer recht. Eine weitergehende Recherche
der Rechtslage vor dieser Gewerberechtsnovelle, hätte sich wirklich nicht gelohnt. Da wäre
man vermutlich im Mittelalter gelandet, wo die Prügelstrafe oder das Bäckerschupfen noch
hochaktuell war.
Vielleicht wurden diese Strafmassnahmen seinerzeit von den Zunftmeistern durchgeführt,
wenn der Gewerbetreibende seinen Obolus nicht entrichtet hatte. Allerdings entzieht sich
dies unserer Kenntnis.
Kein Platz für Schwache
Die Wirtschaft ist kein Sanatorium und bietet keinen Platz für Schwache. Sollte jemand dem
beruflichen Druck eines Selbständigen nicht standhalten können, so ist er in diesem Business
eindeutig fehl am Platz.
Für solche Personen gibt es in Österreich anderwärtige Beschäftigungsmöglichkeiten. Beim
Staat oder den Gemeinden bzw. deren Betrieben sind Stellen vorhanden, wo man Personen
in weniger verantwortungsvollen Positionen „mitleben“ lässt, auch wenn diese dem geford-
erten Leistungsdruck nicht standhalten können.
Jeder ist sich selbst der Nächste
Dieses „Privileg“ gibt es bei Selbständige nicht. Hier heißt es „fressen“ oder „gefressen“
werden. Und das ist auch gut so, denn dadurch wird der Streu vom Weizen getrennt. Da
erscheint uns eine weitere Argumentation der Wirtschaftskammer wieder sehr erstaunlich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Vielmehr besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den
Gewerbebehörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet
in Not geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Wer sind die Opfer?
Was bedeutet „unverschuldet in Not geraten“ eigentlich? Ist der/die Betreffende viel-
leicht Opfer eines Erdbebens oder Terroranschlags geworden? Uns ist kein derartiger Fall
bekannt.
Oder waren es vielleicht Unfälle, Krankheiten oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen, welche
das „Opfer“ in das wirtschaftliche „Aus“ manövriert haben.
Wettbewerbsverzerrung
Aus welchem Grund muss ein selbständiger Unternehmer, einen „abgestürzten“ Konkur-
renten finanziell unter die Arme greifen, sei es auch nur mit Strafgelder die er bezahlt hat.
Durch finanzielle Hilfen an eine solche Person entsteht eine Wettbewerbsverzerrung.
Diese „Opfer“ haben sich eben aus welchen Grunde auch immer, nicht in der beinharten
Wirtschaftswelt gehalten. Ein Ausscheiden aus dieser ist daher völlig korrekt und bedarf
keiner Unterstützung.
Wirtschaftskammer und Caritas
Es gibt genug karitative Organisationen an welche sich diese Personen wenden können.
Außerdem hat Österreich ein sehr gutes Sozialsystem, welches zwar immer wieder miss-
braucht wird, aber niemanden durch den Rost fallen lässt.
Die Wirtschaftkammer hat eine Interessenvertretung der Wirtschaft zu sein und soll es
tunlichst anderen Organisationen überlassen als „Caritas“ zu fungieren. Auch das
nächste Argument, zur Verteidigung von zugeflossenen Strafgeldern, hat es in sich.
Die Wirtschaftskammer Wien schreibt:
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Lesefehler
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da dürfte Ihnen ein Fehler beim Lesen
unseres Beitrages unterlaufen sein. Wir haben nicht für eine Abschaffung von Strafbestim-
mungen plädiert, sondern kritisierten das die eingehobenen Strafgelder Ihnen als Interessens-
vertretung zufließen.
Warum sollte man die Gewerbeordnung oder deren Strafbestimmungen abschaffen? Wenn
in einem Haus eine Glühbirne kaputt ist, reißt man ja auch nicht das ganze Gebäude nieder.
Man ersetzt einfach die Glühbirne.
Novellierung erforderlich
Und so gehört auch dieser Absatz in der Gewerbeordnung, durch eine andere Bestimmung
ersetzt aus der hervorgeht, dass Strafgelder weiterhin zweckgebunden zu verwenden sind,
aber nicht der Wirtschaftskammer zuzufließen haben.
Wer hat wie viel kassiert?
Werte Damen und Herren der Wirtschaftskammer! Da uns natürlich brennend interessiert
wie viel Strafgelder Ihnen zugeflossen sind und welche Verwendung diese gefunden haben,
ersuchen wir Sie gleich auf diesem Weg, uns aussagekräftige Unterlagen der letzten 3 Jahre
zukommen zulassen.
Wir bleiben bei unserer Meinung
Abgesehen davon vertreten wir weiterhin die Meinung, dass eine Zwangsmitglied-
schaft nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings hätten Sie bei einer Abschaffung von dieser,
einen massiven Mitgliederschwund.
Auch halten wir weiter daran fest, dass Sie sich in einem Interessenskonflikt befinden, wenn
Sie als Interessenvertretung gleichzeitig Strafgelder von Behörden annehmen, welche von
Ihren Zwangsmitgliedern bezahlt wurden.
Wir glauben nicht, dass ein Autofahrerklub nur ein einziges Mitglied hätte, sollten diesen
Klubs die eingehobenen Strafgelder der Polizei zufließen.
Stauni
2009-11-26
Stellungsnahme der Wirtschaftskammer Wien zum Beitrag
Sehr geehrter Herr Reder,
herzlichen Dank für das offene, sehr sachliche Gespräch am vergangenen Freitag.
Die Wirtschaftskammer Wien vertritt zu den Bestimmungen des § 372 (1) GewO
folgenden Standpunkt:
Bereits die GewO 1859 sah in § 151 Abs. 1 leg. cit. seit der Gewerberechtsnovelle
1907 das Zufließen der Strafgelder wegen Übertretung der Gewerbeordnung an die
entsprechende Gewerbegenossenschaft vor, welche diese aber an bereits errichtete
Krankenkassen der Mitglieder der Genossenschaft bzw. an die Gehilfenkranken-
kasse abzuführen hatte. Eine weitergehende Recherche der Rechtslage vor dieser
Gewerberechtsnovelle hätte unseres Erachtens den Aufwand nicht gelohnt.
Diese Regelung wurde durch die Bundesgesetze BGBl. II Nr. 322(1934 und BGBl. Nr.
548/1935 dahingehend abgeändert, dass die Strafgelder an die damaligen (Landes-)
Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie abzuführen waren, welche wiederum die
Hälfte davon an die damalige Gewerbeförderung institute des Landes (Vorgänger der
Wirtschaftsförderungs-institute) und die zweite Hälfte dem damaligen Landesgewerbe-
verband und der Kaufmannschaft im Verhältnis 2:1 abzuführen hatten.
Im Rahmen der Gewerbeordnungsnovelle 1973, BGBl. Nr. 50/1974 wurde beschlossen,
die Bestimmung des § 151 GewO 1859 grundsätzlich in § 372 GewO 1973 beizubehalten.
die Strafgelder sollten zwar weiterhin den Wifis zufließen, allerdings nicht mehr aber den als
Rechtsnachfolger der o.a. Organisationen anzusehenden Kammergliederungen. Vielmehr
besteht seit 1.8.1974 für die Wirtschaftskammern die Verpflichtung, die von den Gewerbe-
behörden überwiesenen Beträge zum Teil auch zur Unterstützung unverschuldet in Not
geratener Gewerbetreibender zu verwenden.
Nach Ansicht der WKW ist es für die Wirtschaft insgesamt vorteilhafter, diese Mittel weiter-
hin zu erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Hilfestellung für unver-
schuldet in Not geratene Gewerbetreibende. Hätte die WKO auf diese Bestimmung ver-
zichtet, hätte dies zur Folge gehabt, dass die Strafgelder allgemein für Zwecke der Sozial-
hilfe dem Land in dessen Gebiet die Strafen verhängt wurden, bzw. den in diesen Bundes-
land bestehenden Sozialhilfeverbänden, zugeflossen wären (s. § 15 Abs. 1 VStG idgF).
Weiters ist anzumerken, dass Strafgelder wegen Nichteinhaltung von Vorschriften betref-
fend Betriebsanlagen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme der
verhängten Strafen ausmachen, gemäß § 372 Abs. 2 GewO 1994, nicht der Kammer,
sondern aufgrund der oben angeführten Bestimmung des § 15 Abs. 1 VStG dem Bundes
-land Wien bzw. den hier bestehenden Sozialhilfeverbänden zufließen.
Abgeschafft könnten die Strafbestimmungen ja nur mit der Gewerbeordnung insgesamt
werden, weil sonst die Einhaltung die Regelungen der GewO nicht mehr durchsetzbar wäre.
Ein Interessenkonflikt, wie dies auf der Homepage www.erstaunlich.at behauptet wird,
liegt aus unserer Sicht nicht vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Wirtschaftskammer
maßgeblichen Einfluss auf die Tätigkeit der Behörden nehmen könnte, was definitiv nicht
der Fall ist. Wir ersuchen im Dialog mit den Behörden vielmehr immer wieder, die Mitglieder
in erster Linie zu beraten und erst bei nachhaltigem Zuwiderhandeln mit Bestrafungen vor-
zugehen.
Wenn im Rahmen einer individuellen Beratung seitens einer/s WKW-Mitarbeiterin/ Mit-
arbeiters empfohlen wird, eine verhängte Strafe zu bezahlen, dann sicherlich nur, wenn
auf Grund der Darstellung des Mitglieds die Ergreifung eines Rechtmittels aller Voraussicht
nach nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern lediglich höhere Kosten verursachen
würde. Wenn eine gewisse Erfolgsaussicht besteht, helfen wir unseren Mitgliedern bei der
Formu-lierung des Rechtsmittels – dies ist bedeutend häufiger der Fall, als wir die Bezahlung
der Strafe empfehlen.
Wir wollen diese Gelegenheit gerne auch dazu nützen, auf unser Beratungsangebot für die
Wiener Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht nur wegen verhängter Strafen auf
Grund der GewO, sondern bei allen Rechtsund Fachfragen, aufmerksam zu machen.
Freundliche Grüße
Dr. Georg Beer
Wirtschaftskammer Wien
Abteilung Mitgliederservice
Stubenring 8 -10
1010 Wien
T 01 514 50-1504 | F 01 514 50-1735
E georg.beer@wkw.at | W http://wko.at/wien
Wir bedanken uns für die Stellungsnahme der Wirtschaftskammer. Ein Beitrag über unsere
Ansicht, der zum Teil erstaunlichen Begründungen erfolgt in Kürze.
Erich Reder
2009-11-26
Subvention für Computerspiele
Laut einer heutigen APA-Presseaussendung der ÖVP, erhält der stadtnahe Verein „Internet
for education (ICE)“ , dessen Vorsitzende die SP-Gemeinderätin Barbara Novak ist, eine
Subvention von sage und schreibe 612.000,- Euro.
Dieser Geldsegen dient für die Erhaltung einer moderierten Internetspiel-Plattform, welche
unter der Webadresse www.gigg.at erreichbar ist. Diese wird hauptsächlich von jungen
Menschen besucht.
Bei derart viel Steuergeld für Internetspiele sind wir neugierig geworden und haben uns
auf der besagten Internetadresse eingeloggt. Zuerst haben wir uns das Impressum ange-
sehen, welches wir Ihnen wortwörtlich wiedergeben wollen.
Immpressum und Blattlinie von www.gigg.at
Offenlegung gemäß § 25 MedG Abs. 4 „Blattlinie“
Der ICE-Vienna – Grundsätzliches und Arbeitsprinzipien Der Verein ICE-Vienna, gegründet
im Jahr 1997 auf Initiative der Projektpartner des Wiener Bildungsnetzes/WBN (MA 56, MA
14-ADV, MA 23 und deren Wirtschaftspartner, Stadtschulrat für Wien sowie Wienstrom),
betreut die Internetseiten des WBN.
Unsere Institution stellt mit ihren Zielgruppenwebs allen LehrerInnen, den PädagogInnen im
außerschulischen Bereich sowie Eltern und ganz besonders allen Kindern kosten- und login-
frei pädagogisch und altersadäquat aufbereiteten multimedialen Content zur Verfügung.
(Zielgruppenwebs: http://www.lehrerweb.at – http://www.lehrerInnenweb.at –
http://www.kidsweb.at – http://www.elternweb.at – http://www.ixlarge.at) Die inhaltliche
Bandbreite des Angebots reicht von allgemeinen Informationen und Tipps rund um Schule
und Freizeit bis hin zu Unterrichtsmaterialien und pädagogisch wertvollen Spielen. Die
Aufbereitung erfolgt durch ein Team von MedienexpertInnen aus den unterschiedlichsten
pädagogischen und technischen Bereichen.
Scheinbar gute Vorsätze
Die Blattlinie liest sich fast wie ein Lehrplan. Von Tipps rund um Schule und Freizeit bis hin
zu Unterrichtsmaterialien und pädagogisch wertvollen Spielen wird alles angeboten. Die
Aufbereitung erfolgt auch von Experten aus pädagogischen Bereichen.
Also ein höchstlöbliches Anliegen, dass den Mannen und natürlich auch Frauen von
www.gigg,at am Herzen liegt. Durch pädagogisch wertvolle Spiele soll der Nachwuchs
etwas fürs Leben lernen.
An der Fassade gekratzt
Also ein ehrenwertes Vorhaben, dass natürlich aus öffentlichen Mitteln mitfinanziert werden
sollte, falls die Angaben in der Blattlinie korrekt sind. Aber nachdem wir uns prinzipiell mit
der Fassade nicht zufrieden geben, haben wir ein wenig hinter die Gemäuer geschaut.
Wir wollten uns die pädagogisch wertvollen Spiele ansehen, die von „gigg“ angeboten
werden. Also haben wir weiter gestöbert und waren über das Ergebnis sehr erstaunt. Da
wird in der Rubrik „Oft gestellte Fragen“ wortwörtlich angeführt: „Folgend sind für
gigg relevante Genres aufgelistet:“
Neben Stuntgames, Rennspiele und Echtzeit-Strategiespiele, haben wir folgendes Spiele-
angebot von „gigg“ entdeckt, welches wir hier wörtlich wiedergeben wollen.
Relevante Genres bei „gigg“
First-Person-Shooter (FPS):
Als First-Person-Shooter (FPS) oder Ego-Shooter bezeichnet man eine Kategorie der
Computerspiele, bei der die Darstellung einer frei begehbaren, dreidimensionalen Spielwelt
durch die Augen eines menschlichen (oder humanoiden) Spielercharakters, also in Ego-
perspektive erfolgt und der Spielverlauf schwerpunktmäßig geprägt ist durch den Kampf
mit verschiedenen Schusswaffen gegen eine Vielzahl von unterschiedlichen Gegnern bzw.
Monstern.
Beat ‚em Up:
Beat ‚em up (englisch für „Schlag sie zusammen“), oft auch Prügelspiel genannt, ist ein
Computerspiel-Genre, das den Einsatz von direkter körperlicher Gewalt in Form von
verschiedenen, oft asiatisch inspirierten Kampfkunst-Stilen thematisiert. Die Spielfiguren
kämpfen dabei je nach Thematik eventuell mit Blankwaffen. Das Spielgeschehen ist dabei in
der Regel nicht realistisch und die Kämpfer verfügen meist über fantastische Fähigkeiten.
Pädagogische Spiele?
Während man ein „Beat ‚em Up-Game“ noch in den Bereich der Fantasiespiele verweisen
kann, dürfte dies beim „First-Person-Shooter-Game“ mit absoluter Sicherheit nicht zutreffen.
Solche Games sind zwar als Training für die Armee bestens geeignet, aber sicherlich nicht
pädagogisch wertvoll.
Das Spielhersteller und Internetplattformen mit „Brutalogames“ fette Gewinne machen ist
nicht neu. Das diese aber mit Steuergeld subventioniert werden, ist für uns eine absolute
Neuheit.
Wer sind diese Pädagogen?
Interessant wäre es auch zu wissen, wer die pädagogischen Experten sind auf die sich „gigg“
beruft und ob die Verantwortlichen vom Wiener Bildungsnetzes/WBN (MA 56, MA 4-ADV,
MA 23 und dem Stadtschulrat für Wien in Kenntnis sind, dass „Ego-Shooter-Spiele“ mit
612.000,- Euro Steuergeld subventioniert werden.
Eigenverantwortung
Ob Eltern ihren Sprösslingen derartige Spiele kaufen, liegt in deren Verantwortungsbereich.
Erstaunlich wird es auf jeden Fall, wenn diese Spiele im Namen der pädagogischen Bildung
angeboten werden und dabei noch hoch subventioniert sind.
Ablehnung von verantwortungsvollen Personen
Viele Eltern und Politiker sprechen sich gegen diese Spiele aus, da nach deren Ansicht
nicht auszuschließen ist, dass durch diese Gewaltaktionen ausgelöst werden können. Jedes-
mal wenn ein Jugendlicher Amok läuft, kommen diese „Ego-Shooter-Spiele“ ins Gerede.
Auch Pädagogen lehnen diese Art der Computerspiele ab, da sie in diesen eine Gewalt-
verherrlichung sehen und nicht ausschließen, dass der Spieler irgendwann zwischen dem
Spiel und der Realität nicht mehr unterscheiden kann.
Aktionen gegen Gewalt
Da ist es doch erstaunlich, dass gerade zu einem Zeitpunkt wo alle politischen Parteien gegen
die Gewalt von Frauen aufrufen und sich bei dieser Aktion die SPÖ ganz besonders hervor tut,
Computerspiele bei denen es ausschließlich um Gewalt geht, von der Stadt Wien mit einem
Betrag von 612.000,- Euro gefördert werden.
Nachwuchs züchten?
Vielleicht steckt auch Absicht dahinter. Umso zeitiger man Kinder und Jugendliche „Ego-
Shooter-Spiele“ zugängig macht, umso eher besteht die Chance das diese eventuell ge-
walttätig werden. Das berechtigt dann wieder in regelmäßigen Abständen, Aktionen gegen
Gewalt auszurufen.
Stauni
2009-11-25
Kein Papstmobil
Große Ernüchterung bei den Jörg Haider Fans. Hatten diese doch tatsächlich geglaubt,
dass der selige Landeshauptmann von Kärnten mindestens mit dem noch unter den
Lebenden verweilenden, Papst Benedikt konkurrieren könnte.
Während der Uralt-Golf von Herrn Ratzinger, alias „der heilige Vater“ , bei einer Versteig-
erung im Jahre 2005 in Deutschland einen Traumpreis von 190.000,- Euro einfuhr, flopte
die Versteigerung des Porsches von Jörg Haider.
Das elfeinhalb Jahre alte „911er-Cabrio“ des tödlich verunglückten Landeshauptmanns,
hat einen Schätzwert von ungefähr 40.000,- Euro. Jörg Haider hatte sich den Boliden im
Jahre 2002 angeschafft.
Unökonomischer Kauf
Wir fanden es ohnehin erstaunlich, dass in Zeiten wo Autos die über 10 Liter auf 100 Kilo-
meter verbrauchen fast unverkäuflich sind und weit unter dem Schätz- oder Zeitwert an-
geboten werden, ein derartiger Run auf dieses Fahrzeug eingesetzt haben soll.
Permanent Jubelmeldungen
Denn immer wieder erschienen Zeitungsmeldungen in denen berichtet wurde, dass „zig-
tausende“ Bieter den Preis bereits auf „soundsoviel“ Euros hinaufgetrieben haben.
Der jetzige Besitzer Mario Kimmer, rieb sich vermutlich schon die Hände als am Sonntag-
abend die Online-Versteigerung zu Ende war und ein Bestbieterangebot von 90.250,-
Euro vorlag.
Bestbieter hatte keine Ahnung
Der Bestbieter, ein Mann aus Vorarlberg wusste aber gar nichts davon, dass er an der On-
line-Auktion teilgenommen hatte. Laut seiner Aussage, soll ihm sein Code für die Internet-
plattform „eBay“ gestohlen worden sein.
Auch Zweitbieter denkt nach
Da nun auch der Zweitbieter, der nur 50,- Euro unter dem angeblichen Spaßbieter lag, sich
seiner Sache auch nicht mehr so sicher ist, ob er das Auto haben will, greift man zu recht-
lichen Maßnahmen.
Anzeige
Der Vorarlberger, der gar nicht mitgeboten haben will, soll nun angezeigt werden. Auf den
Ausgang des Verfahrens sind wir schon jetzt gespannt. Wäre doch gelacht, wenn man ein
derartiges Kultobjekt nicht an den Mann bzw. Frau bringt.
Verhandlung außerhalb Kärntens
Wir meinen, dass die Verhandlung aus Objektivitätsgründen nicht in Kärnten stattfinden
sollte. Eine Frage tut sich jedoch für uns auf. Wenn der Porsche, nur auf Grund das Haider
der Vorbesitzer war, nicht um einen weit überteuerten Preis über die Bühne geht, könnte
das vielleicht das nahende Ende des Haiderkults bedeuten?
Stauni
2009-11-24
Adresse des Vereinssitzes korrigiert
Erstaunlich schnelle Reaktion der Verantwortlichen vom Spendenverein „Engel auf Pfoten“.
Während gestern noch der Vereinssitz in einem Büro war, der durch die Vereinsleitung schon
vor geraumer Zeit aufgekündigt worden war, wurde dieser zumindest auf der Vereinswebseite,
heute schnellstens korrigiert.
Wahrscheinlich sind die Vereinsverantwortlichen, eifrige Stammleser von ERSTAUNLICH“
und wurden durch unseren gestrigen Beitrag „Engel auf Pfoten“, auf den Missstand aufmerk-
sam gemacht.
Die Zustelladresse eines Toten
Der neue Vereinssitz und zugleich Büroadresse von „Engel auf Pfoten“ ist nun im 3. Wiener
Gemeindebezirk, in der Ditscheinergasse 4/6. Allerdings scheint im behördlichen Vereinsregister
-auszug des BMI, nach wie vor als Zustelladresse, die des verstorbenen Roland Komuczky auf.
Stauni
2009-11-24
Ein wahrer Menschenfreund
Was ist eigentlich aus dem Verein „Engel auf Pfoten“ geworden? Nach dem unerwarteten
Ableben des Vereinsgründer R. Komuczky wurde der Verein von einem gewissen Nenad
Vigele übernommen.
Wir haben über diesen Mann ein wenig recherchiert und stellten dabei fest, dass es sich
bei diesem um einen wahren Philanthropen handeln muss. Diesbezüglich werden wir
einen eigenen Beitrag verfassen.
Schnelle Vereinsübernahme
Nun aber wieder zurück zum Gründungsvater des Blindenvereins Roland Komuczky
und dem weiteren Werdegang des Vereins. Der verwaiste Verein blieb nicht lange alleine,
den bereits 7(!) Tage nach dem mysteriösen Tod von Komuczky, war Nenad Vigele der
neue Obmann von „Engel auf Pfoten“.
In diese Position gelangte er, durch den in einem anonymen WordPress-Blog, vielge-
schmähten Rafael Wunderer. In diesem Webblog über den wir einige Male berichtet
haben, wurde Komuczky beschuldigt, sich Wunderer als Strohmann gehalten zu haben.
Nun ist Vigele der neue Obmann und Rafael Wunderer ist wieder mit von der Partie.
So dreht sich das Karussell des Blindenvereines weiter im Kreis. Warum eine derart
schnelle Übernahme erfolgte, weiß sicher nur der neue Obmann.
Starkes Interesse
Nun was passierte weiter? Da Herr Vigele ein schier unendliches Interesse am Verein
gehabt und haben dürfte, erschien er in Begleitung des Herrn Peter Swoboda, bei der
notariellen „Begehung“ der Privatwohnung des verstorbenen R. Komuczky.
Was er und sein Begleiter dort wollten oder gesucht haben, bleibt weiter im Dunkeln. Jeden-
falls wurde den beiden Herren, vom Notar der Zutritt verweigert und so mussten sie unver-
richteter Dinge wieder abziehen, weiß Alfred Komuczky zu berichten.
Umfangreiche Aktivitäten
Dafür war man bei den Büroräumlichkeiten des Vereins, in 1100 Wien, Kundratstrasse 6
umso aktiver. Da wurde hin- und hergeräumt, Plafondkassetten ab- und wieder anmontiert.
Es herrschte reges handwerkliches Treiben. Eine anonyme Person, hatte uns diesbezüglich
umfangreiches Bildmaterial zugesandt.
Interessant sind auch die Personen die sich bei den Arbeiten als Professionisten versuchten.
Aber dazu wird es später ebenfalls einen eigenen Beitrag geben. Jedenfalls dürfte der neue
Vereinsboss mit den alten Vereinsräumlichkeiten nicht mehr so wirklich zufrieden gewesen
sein.
Ein Spendenverein ohne Adresse
Was ihn an diesen so plötzlich gestört hatte, obwohl er es so eilig hatte diese zu betreten,
ist ebenfalls ein Geheimnis des Herrn Nenad Vigele. Wo der Verein, der ja immerhin um
Spendengelder bittet jetzt residiert ist unbekannt.
In der Kundratstrasse ist dieser Blindenverein mit Sicherheit nicht mehr etabliert. Denn ein
Anruf in der Vorwoche bei der Hausverwaltung ergab, dass die ehemaligen Büroräumlich-
keiten aufgekündigt wurden und zur sofortigen Anmietung zur Verfügung stehen.
Aktuelle Datenabfrage erfolgte heute
Da ist es doch erstaunlich, dass auf der Webseite des Blindenvereines, der Vereinssitz mit
A-1100, Kundratstrasse 6/3/2/10 angegeben wird. Noch erstaunlicher ist, dass im Vereins-
registerauszug des BMI, als Zustelladresse A-1120 Wien, Wienerbergstrasse 16 vermerkt
ist, handelt es sich doch bei dieser Adresse um den ehemaligen Wohnsitz des verstorbenen
Roland Komuczky.
Behörden und Spender sind sicher interessiert
Sollte Herr Vigele vielleicht in der Aufregung vergessen haben, gegenüber den Behörden
und seinen Spendern eine korrekte Vereinsadresse und Zustellanschrift anzugeben?
An einer bestimmten Adresse des neuen Vereinsboss befinden sich ohnehin schon einige
karitative Organisationen. Da wird es doch auf diesen Verein nicht mehr ankommen.
Plötzlich Lobeshymnen auf Komuczky
Erstaunlich ist auch, was wir auf der Webseite von „Engel auf Pfoten“ zu lesen bekamen.
Aus dem viel verschmähten, als Verbrecher, Betrüger und mit sonstigen Schimpfwörtern
bedachten R. Komuczky, wurde ein aufrechter Gefährte und beispielloses Vorbild, wenn
man den Ausführungen seiner engsten Freunde und Wegbegleiter Glauben schenken darf.
Es wäre interessant zu wissen, wer auf einmal diese engsten Freunde und Wegbegleiter sind,
welche nun im Blindenverein sitzen und Lobeshymnen auf den Verstorbenen anstimmen.
Wir zitieren wörtlich aus der Vereinswebseite:
Doch wie viele große Männer seines Schlages, musste auch Roland Komuczky sich immer
wieder den gemeinen Neidern und Missgönnern seines großen Lebenswerkes erwehren.
Üble Nachreden und böse, völlig aus dem Zusammenhang gerissene Unterstellungen,
feindlich gesinnter Institutionen und skrupelloser Geschäftemacher, machten nicht nur dem
Menschen Roland Komuczky, sondern auch dem Verein „Engel auf Pfoten“ schwer zu
schaffen.
Treue Spender und Unterstützer des Vereines, wurden durch hinterhältige Lügengeschichten
und geschmacklose Fotomontagen, auf verschiedenen Internetseiten, immer wieder verun-
sichert und in ihrem festen Glauben, an die gute Sache des Vereines erschüttert.
Verbrecher oder Ehrenmann?
Jetzt kennen wir uns aber nicht mehr aus. Was stimmt nun? War R. Komuczky ein Ver-
brecher und Betrüger, der sich aus Spendenerlösen einen Ferrari kaufte und gegen den
bereits behördlich ermittelt wurde?
Oder war er ein aufrechter Mann und beispielloses Vorbild, der von Neidern in den Dreck
gezogen wurde. Wenn ersteres stimmt, warum sind die Stimmen aus dem anonymen
WordPress-Blogs auf einmal verstummt.
Wo sind die Moralisten geblieben?
Müssten diese nicht weiter für Recht und Ordnung kämpfen, da ja laut Vereinsmitteilung
alles in Ordnung war, was Komuczky getan hatte und wir zitieren wortwörtlich: „Die Idee
und den Verein „Engel auf Pfoten“, im Sinne unseres Gründers weiter zu führen.“
Wenn zweiteres stimmt und er die Geschäfte ordnungsgemäß geleitet hatte, entsteht für
uns der subjektive Eindruck, dass man Komuczky den Verein abjagen wollte, indem man
ihn schwerstens beschuldigte und verunglimpfte.
Leider kam der unerwartete Tod des Roland Komuczky dazwischen und beendete die Jagd.
In dieser Causa wird es sicher noch die eine oder andere Überraschung geben. Wir bleiben
auf jeden Fall am Ball und werden wieder darüber berichten.
Stauni
2009-11-23
Erstaunlicher Selbstmord
Heute nachmittag beendete ein 31-jähriger Mann in Wien, auf erstaunliche Weise sein
Leben. Er ließ sich von einem Polizeibeamten erschießen.
Täuschend echt nachgemachte Gaspistole.
Notruf von der Lebensgefährtin
Die Polizei war wegen eines angekündigten Selbstmordes, von der Lebensgefährtin des
Lebensmüden verständigt worden. Die Beamten trafen gegen 13:00 Uhr in der Wohnung
des lebensmüden Mannes, im 10. Wiener Gemeindebezirk ein.
Während die Beamten auf den verständigten Amtsarzt, der in solchen Fällen immer gerufen
wird, warteten und den Mann zu beruhigen versuchten, zog dieser plötzlich eine Pistole
und richtete diese auf einen der Polizisten.
Suicide by Cop?
Der Beamte zog seine Dienstwaffe und feuerte zweimal auf den Mann. Tödlich getroffen sank
dieser zu Boden. Wie es sich im Nachhinein herausstellte, handelte es sich bei der Waffe des
Lebensmüden um eine Gaspistole, die einer echten Pistole täuschend echt nachgemacht war.
Vielleicht hatte der Mann vor, einen Selbstmord durch „Suicide by Cop“ durchzuführen, um
seinen Abgang spektakulär zu veranstalten. Diese Art der Selbsttötung kommt in den Verein-
igten Staaten immer wieder vor.
Gerechtfertigte Notwehr
Für den Polizeibeamten war es sicherlich eine schwierige Situation. Einserseits wollte er
dem Mann das Leben retten, anderseits gab es keinen Anlass dafür, dass er sich für seine
Hilfsbereitschaft verletzen oder gar töten lassen sollte.
Eine solche Situation ist aus unserer Sicht ein einwandfreier Fall von Notwehr, nicht so wie
in Krems wo einem 14-jährigen Einbrecher der sich bereits auf der Flucht befand, in den
Rücken geschossen wurde.
Stauni
2009-11-22
Discotime in Öpping
Ob der am Freitag, nach der fast gleichnamigen TV-Sendung „Bauer sucht Frau“, veran-
staltete Discoabend ein Erfolg war, wird nur der Betreiber des Tanzschuppens in Öpping
(OÖ) wissen, nachdem er einen Kassasturz gemacht hat.
Frauenrechtlerinnen empört
Das Motto für diesen Discoabend lautete „Bauer sucht Sau“ und wurde dementsprechend
beworben. Dafür erntete der Discobetreiber Joachim Natschläger harsche Kritik. Die Ge-
schäftsführerin des Rohrbacher FrauenTreffs, Margit Hofer bezeichnete die Veranstaltung
als abartig, primitiv, geschmacklos und frauenverachtend. So kann man es zumindest auf
OÖ-Nachrichten.at lesen.
Fetter Gewinn?
Geschadet wird dem Discobetreiber der Werbeslogan „Bauer sucht Sau“ und dem daraus
entstandene Wirbel nicht. Wir tippen eher auf einen finanziellen Nutzen, denn der Werbe-
effekt den die Frauen vom Frauentreff durch die Skandalisierung verursachten, wird für die
Veranstaltung optimal gewesen sein.
Werberat aktiviert
Obwohl der Werbslogan nicht auf dem Mist von Natschläger gewachsen war, da es unter
diesem Motto in Österreich und Deutschland schon einige Veranstaltungen gegeben hatte,
beschäftigt sich nun der „überaus wichtige“ Österreichischen Werberat damit. Eine Antwort
auf die Beschwerde ist noch ausständig.
Auch Behörden eingeschaltet
Die Chefin des Rohrbacher Frauen Treffs, Margit Hofer will die Veranstaltung „Bauer sucht
Sau“ nicht auf den Frauen sitzen lassen und wandte sich an die Anti-Diskriminierungsstelle
des Landes, an die Frauenbeauftragte und an die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Ober-
österreich.
Frau misten Ställe aus
Die ganze Truppe der emanzipierten Damen des Rohrbacher Frauen Treffs, können Sie unter
diesem „Link“ ersehen. Was uns allerdings erstaunt , dass jene Damen noch nichts gegen
die TV-Sendung „Bauer sucht Frau“ unternommen haben.
Mit den Augen einer Emanze betrachtet wäre diese Sendung ebenfalls frauenverachtend und
diskriminierend. Da reisen Frauen kilometerweit an, wühlen sogar im Dreck, misten Ställe aus
und das alles nur dafür, einen Mann abzubekommen. Also meine Damen vom Frauentreff Rohr
-bach, hier bietet sich ein neues Betätigungsfeld, falls Sie nichts besseres zu tun haben.
Die im Keller lachen
Wir sind der Meinung, dass diese Veranstaltung in keiner Weise frauenfeindlich war. Der Werbe-
slogan war zwar provozierend erheiternd, aber hat mit Diskriminierung nicht das geringste zu
tun.
Natürlich gibt es immer wieder Menschen die in den Keller lachen gehen und mit ihrer Miesel-
sucht versuchen, anderen Personen einen lustigen Abend zu verleiden. Eines würde uns aber
interessieren.
Was machen solche Damen, wenn ihnen ihr Partner beim Sex eine obszöne Schweinerei ins
Ohr flüstert?
Stauni
2009-11-21
Halbstarker auf der Flucht
Am 23.04.08 wurde der pensionierte Wiener Gemeinderat Gottfried Natschläger (64) von
einem betrunkenen Halbstarken niedergerannt, welcher auf der Flucht vor der Polizei war,
die der Zugsführer verständigt hatte, nachdem der Rowdy in einer Strassenbahn der Linie
41 mehrere Passanten anpöbelte und Streit mit diesen suchte.
Gottfried Natschläger
(Fotoquelle: ÖVP-Wien)
Sturz durch Faustschlag
Natschläger stürzte derart unglücklich und erlag seiner schweren Kopfverletzung die er sich
durch den Sturz zugezogen hatte am 3.Mai 2008. Der Anwalt des Täters erledigte seinen Job
hervorragend und stellte den Vorfall als Unfall dar, obwohl es die Anklage als erwiesen
ansah, dass der Sturz die Folge eines Faustschlages war.
Opfer sich selbst überlassen
Nach dem Vorfall ließ der Täter den Schwerverletzten liegen und begab sich auf eine Zech-
tour durch etliche Lokale. Tageszeitungen veröffentlichten Fahndungsfotos, die durch eine
Überwachungskamera aufgenommen wurden. Erst als der Fahndungsdruck zu groß wurde,
stellte sich der 19-jährige Manuel J. „freiwillig“.
Drei Monate feste Haft für einen Toten
Aus unerfindlichen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwaltes und
verhängte am 30.Oktober 2008 ein erstaunlich mildes Urteil. 24 Monate teilbedingt, davon drei
Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan waren. 21 Monate auf Bewährung. 5.000,- Euro
Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe,sowie Ersatz der Begräbniskosten.
Offene Frage
Wir haben damals über diesen Vorfall den Beitrag „Strafe für einen Toten“ geschrieben und
die Frage gestellt, was Richter und Staatsanwalt einem eventuell späteren Opfer sagen wer-
den, warum sie diesen Mann nicht länger weggesperrt haben.
Rechenaufgabe
Dieses von der Realität meilenweit entferntes und erstaunlich mildes Urteil, dürfte Manuel J.
dazu inspiriert haben, einen brutalen Überfall auf einen Supermarkt in Wien durchzuführen.
Wieviel Haft kann es schon für einen Überfall geben, wenn es für einen Toten nur drei Monate
gibt, könnte sich der Räuber gedacht haben.
Wieder ein Unfall?
Die Polizei konnte Manuel J., als mutmaßlichen Täter ausforschen und festnehmen. Jetzt sitzt
er in der Justizanstalt Josefstadt ein und wartet auf seinen Prozeß. Vielleicht findet sich auch
diesmal ein findiger Anwalt, der das Gericht überzeugen kann, dass er wieder ein „Unfall“ war.
Auch für einen Laien erkennbar
Interessant wäre es auch, was sich der damalige Richter und Staatsanwalt denken, die einen
Gewalttäter derart billig davonkommen ließen. Da Strafe auch zur Rehabilitation dienen soll,
kann sich auch ein Laie vorstellen, dass diese mit drei Monaten Haft für einen Toten unter den
damals gegebenen Umständen nicht möglich sein konnte.
Man kann nur hoffen, dass ihm der Richter in seinem jetzt zu erwartenden Prozeß jene Strafe
auferlegt, die seiner Tat entspricht. Der Ordnunghalber merken wir an, dass für Manuel J. die
Unschuldsvermutung gilt.
Stauni
2009-11-21
Schwarzmarkt für Polizeiuniformen?
Glaubte man anfänglich noch, dass die im Internet angebotenen Polizeiuniformen aus
irgendwelchen dunklen Kanälen stammen, wurden die Unwissenden eines besseren
belehrt.
Es waren verantwortliche Beamte des Innenministerium selbst, welche die Uniformen an
einen Versandhändler verkauften, da durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendar-
merie große Restposten übrig geblieben waren.
Polizist per Mausklick
Dieser Onlineversand vertreibt nun originale Polizeiuniformen via Internet und ein jeder
Ganove kann diese käuflich erwerben. Um den Hinweis „Falls Sie Uniformteile in der
Öffentlichkeit tragen wollen, müssen die amtlichen Symbole entfernt oder übernäht
werden“, werden sich diese wohl kaum kümmern.
High Noon
Da hätte man ja gleichzeitig einige „Glock´s“ unter dem Hinweis „Falls Sie die Waffe in der
Öffentlichkeit tragen wollen, müssen Sie vorher den Schlagbolzen und Munition entfernen“,
dazuverkaufen können . Dies hätte auf Gesetzesbrecher vermutlich die selbe Wirkung gehabt.
Entwertung der Uniform
Offensichtlich ist jenen Beamten, die für diesen Fauxpas verantwortlich sind nicht klar,
dass sie mit dieser Aktion die Uniform und in weiterer Folge ihre Träger entwerten.
Dies bestätigt sich auch aus der Aussage des Oberst Rudolf Gollia, seines Zeichens Sprecher
von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter.
Wir zitieren wörtlich aus der Kronen Zeitung vom 19.November 2009. “ Kauf und Besitz der
Uniformteile seien legal. Man kann die Sachen dann bei der Gartenarbeit oder am Faschings-
dienstag beim Gschnas tragen…“, meint Oberst Gollia.
Keine Erinnerungen mehr?
Vielleicht ist Oberst Gollia schon zu lange vom Straßendienst weg, um sich noch zu erinnern,
dass die Bürger eigentlich vor der Uniform (Amtskappel) Respekt haben und dadurch den
Polizeibeamten ihre Arbeit erleichtert wird. Sonst könnte man ja jeden Polizisten in Zivil-
kleidung mit einem Umhängeschild seinen Dienst versehen lassen.
Kollege trifft auf Kollege
Der freie Erwerb von Polizeiuniformen wird sicherlich einige Verbrecher dazu inspirieren
in dieser Bekleidung kriminelle Handlungen durchzuführen. Auch kann es zu tragischen
Missverständnissen kommen, wenn echte Polizisten auf verkleidete „Kollegen“ treffen.
Mit dieser erstaunlichen Geldbeschaffungsaktion haben jene Verantwortliche aus dem Innen-
ministerium, der Polizei sicher keinen Gefallen erwiesen. Aber vielleicht kommt ja noch jemand
auf die Idee, uniformierte Polizeibeamte als Nachtwächter zu vermieten. Frei nach dem Motto:
„Rent a Policeman“.
Stauni
2009-11-20
Auf politische Korrektheit achten
Politische Korrektheit muss sein. Aus unerfindlichen Gründen sind zum Beispiel die
Bezeichnungen „Negerkuss“ oder „Mohrenkopf“ für Süßigkeiten die seit eh und je
so heißen, mit einmal unkorrekt.
Rassistisches Kinderbuch
Auch nachfolgendes Kinderbuch enthält plötzlich rassistische Inhalte, obwohl es dieses
seit ewiger Zeit gibt.
Kein Mensch, bis auf jene die nichts anderes zu tun haben, wäre jemals auf den Gedanken
gekommen, dass sich dieses Buch gegen dunkelhäutige Menschen richtet. Da man aber
in Zeiten der Übergutmenschen korrekt sein will, ist für die Bildung unserer Kleinsten ein
neues Buch am Markt erschienen.
Der Inhalt dieses literarischen Werkes ist zwar sinngemäß derselbe, jedoch die „zehn
kleinen Negerlein“ wurden durch Raupen ersetzt. Man kann nur hoffen, dass es auf
Grund dieses Buches keine Probleme mit militanten Tierschützern gibt.
Dringend Autor gesucht
Für nachfolgendes Kinderbuch haben wir trotz intensivster Nachschau, keinen adäquaten
Ersatz gefunden.
Da haben doch die „zehn kleinen Negerlein“ direkt Glück gehabt, durch Insekten ersetzt
zu werden und sind daher gegenüber den Moslems eindeutig im Vorteil. Mal sehen welcher
Ersatz für „Hatschi Bratschis Luftballon“ demnächst im Kinderbuchfachhandel auftauchen
wird.
Max und Moritz
Und wenn wir schon dabei sind, dann gehören eigentlich die Bücher von Wilhelm Busch auf
den Index gesetzt. Die Texte und Bilder in „Max und Moritz“ sind ganz schön deftig, wenn
man sie mit den Augen der Gutmenschen betrachtet.
Aber was soll´s, es ist doch schön wenn es noch Leute gibt, die derartig viel Zeit haben und
plötzlich in jahrzehnten alten Kinderbüchern, Rassismus orten und diesen Schwachsinn
auch noch öffentlich hinausposaunen.
Stauni
2009-11-20
Die Interessensbewahrer
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie werden von einer Behörde beschuldigt eine Ver-
waltungsübertretung begangen zu haben, die Sie jedoch bestreiten. Um Ihr Recht durchzu-
setzen, engagieren Sie einen Rechtsanwalt.
In Ihren Augen ist dieser Anwalt der Bewahrer Ihrer Interessen und sollte sich so gut wie
möglich für Ihr Anliegen einsetzen. Dieser erhält natürlich für seine Aufgabe, das gegen-
seitig freiwillig vereinbarte Honorar von Ihnen.
Würden Sie so einen Anwalt engagieren?
Nun tritt jener Fall ein, dass Sie trotzdem gegen die Behörde verlieren und Ihnen diese
ein Bußgeld auferlegt. Sie werden sich bestimmt nicht freuen und vielleicht geben Sie auch
dem Anwalt eine Mitschuld, weil dieser Ihrer Meinung nach nicht genug aktiv war.
Was würden Sie machen wenn Sie in Kenntnis gelangen, dass eingehobene Bußgelder
dem Anwalt überwiesen werden? Würden Sie sich von einem solchen Anwalt weiter
vertreten lassen, auch wenn er permanent beteuert Ihre Interessen zu wahren.
Wider den guten Sitten
Mit absoluter Sicherheit würden Sie mit diesem Anwalt nicht einmal ein Wort wechseln,
geschweige denn, ihn als Bewahrer Ihrer Interessen ansehen. Eine Vorgehensweise bei
der ein Interessensvertreter, gleichzeitig von den Behörden die eingehobenen Strafgelder
überwiesen bekommt, ist unserer Meinung nach wider den guten Sitten.
Gemeinsam sind wir stark
Anders dürfte dies die Wirtschaftkammer sehen. Diese braucht ohnehin von niemanden
engagiert zu werden, denn sie besteht ausschließlich aus Zwangsmitgliedern. Obwohl die
Wirtschaftskammer ständig mit dem Slogan „Gemeinsam sind wir stark“ hausieren geht,
schickte sie eine Aussendung an eine bestimmte Zwangsmitgliedergruppe.
Keine Vertretung
Die Ursache dieser Mitteilung waren Verhandlungen mit der Stadt Wien, bezüglich einer
Senkung der Vergnügungssteuer. Die Aussage in dieser Aussendung war in der Tat erstaun-
lich, denn sie lautete „Aus gesellschaftspolitischen Gründen, konnten wir Ihr Anliegen
nicht vertreten.“
Keine Moral
Allerdings hatte es die Wirtschaftkammer nicht davon abgeschreckt, weiterhin den Zwangs-
obolus bei dieser Gruppe von Gewerbetreibenden einzuheben. Geld hat kein Mascherl und
daher ist es gesellschaftspolitisch unbedenklich, wird man sich bei der Wirtschaftkammer
gedacht haben.
Pleitier als Kammerfunktionär
Noch eine von zahlreichen Episoden der Wirtschaftskammer. Ein Unternehmer der bereits
eine behördliche Löschung einer seiner zahlreichen Firmen, einen Konkurs sowie eine Kon-
kursabweisung vorweisen konnte, saß jahrelang als hoher Funktionär in einem Kammer-
gremium.
Dieser Mann war nicht einmal mehr befugt als selbständiger Fensterputzer zu agieren und
leitete Geschicke in einem Gremium mit. „ERSTAUNLICH“ deckte diesen Skandal auf und
die Wirtschaftskammer trennte sich still und leise von diesem Mann. Über diesen Vorfall
haben wir noch keinen Beitrag geschrieben, behalten uns dies aber vor.
Erstaunliche Aussage
Wir haben am 28.Oktober den Beitrag „Magistrat unterstützt Einbrecher“ verfasst. In
diesem Bericht ging es auch um die nebensächliche Aussage eines Marktamtsbeamten
der behauptete, dass die Wirtschaftkammer einen Teil der eingehobenen Strafgelder
erhält.
Erfolglose Nachfrage
Zuerst dachten wir an einen schlechten Scherz, konnten aber kein Motiv dafür finden, dass
dieser Mann die Unwahrheit sprach. Also riefen wir umgehend in der Wirtschaftskammer an
und wollten genaueres dazu wissen.
Wie wir fast erwartet hatten kam keine Antwort. Bei Nachfragen war die zuständige Juristin
entweder nicht im Zimmer oder sie telefonierte gerade. Also haben wir uns an die Magistrats-
direktion Wien gewandt und unsere Anfrage dort deponiert.
Postwendend erhielten wir per Mail folgende Antwort, die in der Tat erstaunlich ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage wurde an uns weitergeleitet.
Sollte sich diese auf ein Telefonat eines Ihrer Mitarbeiter mit mir beziehen, in dem es um
ein Organmandat wegen Übertretung einer gewerbebehördlichen Bestimmung (äußere
Geschäftsbezeichnung) gegangen ist, darf ich Ihnen folgende Bestimmung aus der Gewerbe-
ordnung 1994 zur Kenntnis bringen:
„§ 372. (1) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der
auf Grund des § 369 für verfallen erklärten Gegenstände fließen der Landeskammer der ge-
werblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die Behörde liegt, die Verwaltungsübertretung
geahndet hat. Die Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft hat diese Beträge für die Wirt-
schaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Notlage geratener Gewerbetreib-
ender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden.“
Wie dieses Gesetz enthalten auch andere Gesetze Zweckwidmungen hinsichtlich der auf
dieser Rechtsgrundlage eingehobenen Strafgelder. Bundesgesetzliche Bestimmungen sind
über das Rechtsinformationssystem des Bundes, Gesetze des Landes Wien über das Wiener
Rechtsinformationssystem abrufbar.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen:
Die Abteilungsleiterin:
Mag. Adelheid S*******
Direktorin des Marktamtes
Da hatte sich der Beamte des Marktamts ein wenig geirrt. Nicht ein Teil der eingehobenen
Strafgeldern, sondern der volle Betrag, sowie der Erlös für verfallen erklärte Gegenstände
fließt der Wirtschaftskammer zu.
Wer sind die Unterstützten?
Und das Schöne daran ist , dass diese ganze Aktion durch die Gewerbeordnung gesetzlich
gedeckt ist. Jetzt kann man noch drei mal raten, wer am Entwurf der Gewerbeordnung
mitgearbeitet hat. Richtig geraten, es ist die Wirtschaftkammer.
Mit den überwiesenen Strafgeldern soll die Wirtschaftskammer unter anderem, unverschuldet
in Notlage geratene Gewerbetreibende unterstützen. Wahrscheinlich sind das jene, die nach
Konkursen und Konkursabweisungen, als hohe Funktionäre in verschiedenen Gremien
sitzen.
Eindeutiger Interessenskonflikt
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus beiseite und betrachten diese Angelegenheit ganz
nüchtern. Eine Interessensvertretung die gleichzeitig in den Genuss der verhängten Straf-
gelder kommt, ist eindeutig in einem Interessenskonflikt.
Vermutlich ist das auch jener Grund, wenn Gewerbetreibende bei der Wirtschaftkammer
juristischen Rat suchen um sich gegen behördliche Strafen zu wehren und ihnen gesagt
wird, es sei besser zu bezahlen als lange Prozesse zu führen.
Ratschläge haben tieferen Sinn
Diese erstaunlichen Ratschläge der „Interessensvertretung“ ergeben somit auch einen
Sinn, da die Strafgelder an die Wirtschaftskammer überwiesen werden. Damit kassieren diese
doppelt, nämlich einerseits die Zwangsumlage und anderseits die Bußgelder.
Eine derartige Verhaltensweise ist in unseren Augen sittenwidrig, denn wie kann eine Interes-
sensvertretung die ausschließlich aus Zwangsmitgliedern besteht, in den Genuss von Buß-
geldern kommen, welche von Behörden verhängt werden.
Ohne Zwangsmitglieder gäbe es keine Wirtschaftkammer mehr
Das unsere Theorie stimmt, dass es die Wirtschaftskammer bei ihrer jetzigen Leistung und
Verhalten nicht mehr gäbe, wenn sie von freiwilligen Mitglieder leben müsste, lässt sich
durch diese erstaunliche Verhaltensweise einwandfrei beweisen.
Ist schon die Rekrutierung von Zwangsmitgliedern zumindest moralisch bedenklich, schlägt
wohl das Einkassieren von behördlich eingehobenen Strafgeldern als Interessensvertretung,
dem Fass den Boden aus.
Eine Lösung wird kommen müssen
In dieser Angelegenheit sollte die Wirtschaftskammer zum Vorteil ihrer „Zwangsmitglieder“
schnellstens aktiv werden, denn wir denken dass unser Beitrag sicher einige juristische
Aktivitäten auslösen wird.
Normalerweise müsste die Zwangsmitgliedschaft sofort aufgehoben werden. Mit der bis-
herigen Gangart der Wirtschaftskammer gewinnt man den Eindruck, dass es sich hier um
einen Staat im Staat handelt.
Leider sind die meisten Leute in Unkenntnis
Wir sind sich ziemlich sicher, dass diesen seltsamen Paragrafen in der Gewerbeordnung
fast niemand kennt und auch nur wenige Leute, wie Beamte und höherrangige Mitarbeiter
der Wirtschaftskammer, über diese Vorgehensweise Bescheid wissen.
Vermutlich haben wir auch deshalb keine Antwort der Wirtschaftkammer erhalten, weil diese
keinen unnötigen Staub aufwirbeln wollte. In diesem Fall hat sich die Direktion des Markt-
amtes äußerst korrekt verhalten und einem fragenden Bürger umgehend Antwort erteilt.
Stauni
2009-11-19
Werte Leserin, werter Leser!
Unsere Webseite wurde nicht gehackt, obwohl die Brisanz etlicher Beiträge sicherlich
schon einige Leute zum Nachdenken angeregt hat. AON hatte seit gestern massive
Serverprobleme und daher waren wir offline.
Seit einigen Minuten funktioniert wieder alles und wir stellen noch heute einen sehr
interessanten Beitrag online.
Stauni
2009-11-19
17:03:27
Bedenken gegen Datenspeicherung
Der freiheitliche Verfassungssprecher Nat. Abg. Mag. Harald Stefan meint, dass von
jedem demokratisch denkenden Menschen, die Speicherung von Internet- und Tele-
foniedaten durch den Netzbetreiber, strikt abgelehnt werden müsse.
Wir sind ohnehin schon überwacht
Diese Daten sollen laut Innenministerin Fekter, 6 Monate lang für den Zugriff der Polizei
gespeichert bleiben. Man kann über Sinn oder Unsinn einer solchen Maßnahme endlos
diskutieren und wird vermutlich auf keinen grünen Zweig kommen.
In Zeiten der Handyortung und der zahlreichen, allerorts gegenwärtigen Überwachungs-
kameras, wird eine Datenspeicherung das Kraut auch nicht mehr fett machen. Wie weit
wir ohnehin schon ohne unser Wissen überwacht werden, wissen wir Normalbürger ver-
mutlich sowieso nicht.
Aufklärung durch Überwachung
Das Überwachungspraktiken zur Aufklärung von Straftaten führen, hat zumindest der
jüngste Mord an einer Krankenschwester demonstriert. Der mutmaßliche Täter konnte
anhand einer Videoaufzeichnung, binnen kürzester Zeit festgenommen werden.
Wir denken, dass der „Otto Normalverbraucher“ sich über eine gesetzlich verankerte
Datenspeicherung, nicht wirklich den Kopf zerbrechen muss. Zu diesem Schluss kommen
wir deshalb, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Daten ohnehin schon aufge-
zeichnet werden, wenn eine Person für bestimmte Stellen interessant wird.
CIA mischt mit
Mag. Harald Stefan sieht in einer solchen Datenspeicherung den direkten Weg zum
Orwellschen Überwachungsstaat. Er meint auch, dass dadurch Gefahr bestünde
Österreichs Bürger an die US-Geheimdienste auszuliefern.
Es mag Ansichtssache sein, ob Mag. Stefan die Situation übertrieben beurteilt oder
nicht. Es dürfte offensichtlich seine Meinung sein und diese steht ihm in einer Demo-
kratie auch zu.
Falsche Partei
Allerdings dürfte der Mann in der falschen Partei sein. Denn seine Parteikollegen wie Gudenus,
Matiasek, Strache, Haimbuchner und viele mehr, fordern permanent mehr Polizei, den raschen
Ausbau aller sicherheitspolitischen Maßnahmen, die Einrichtung eines städtischen Ordnungs-
dienstes, etc., etc.
Sollten alle von der FPÖ gestellten Forderungen realisiert werden, dann werter Herr Mag.
Stefan, würden wir uns in einem Orwellschen Überwachungsstaat befinden. Vielleicht sollten
Sie innerhalb der FPÖ einmal klären, was diese wirklich wollen, außer ständig zu polemisieren.
Stauni
2009-11-17
Zu- bzw. Umbau notwendig
Auf Grund der vielen Hochwasserkatastrophen in jüngster Zeit ist es notwendig,
beim örtlichen Feuerwehrhaus einige Zu- bzw. Umbauten vorzunehmen, um die
Geräte für diese Einsätze sicher zu verwahren.
Bauarbeiten kosten Geld und daher ist die FF Pachfurth auf Spenden aus der
Bevölkerung angewiesen. Besuchen Sie daher bitte recht zahlreich das Stelzen-
schnapsen am 21.November 2009.
Stauni
2009-11-17
Unangebrachter Stolz
Voll Stolz wird in einer heutigen Presseausendung das Ergebnis einer gestrigen Kontrolle,
bezüglich der Einhaltung der Öffnungszeitenvorschriften präsentiert. Von den pragmati-
sierten Beamten des Marktamtes (MA 59), die allesamt einen sicheren Arbeitsplatz haben,
weil dieser durch die Steuerzahler finanziert wird, wurden 41(!) Anzeigen erstattet.
Am siebenten Tage sollst Du ruh´n
Grund für diese Anzeigeflut bei der gestrigen Schwerpunktkontrolle in Wien, war die Nicht-
einhaltung der Sonntagsruhe. Wer waren diese Betriebe die sich erdreisteten am Tag des
Herren oder des Marx, ihre Rollläden offen zu lassen.
Nein, es waren keine großen Handelsketten, die ihre Mitarbeiter gezwungen hatten zwischen
Sonntagsarbeit und Kündigung zu wählen. Es waren kleine Lebensmittelgeschäfte, meist Fa-
milienbetriebe.
Marktamt zockt ab
Hinter dem Verkaufspult standen also Herr und Frau Kleinunternehmer persönlich und keine
geknechteten Arbeitsnehmer(innen). In wirtschaftlich schweren Zeiten, so wie sie jetzt gegeben
sind, ist man froh wenn einige Euros zusätzlich in die Kassa fließen.
Das werden sich auch die Verantwortlichen des Marktamtes gedacht haben und haben unter
Anwendung eines völlig veralteten Gesetzes kräftig abkassiert. In der Markamtverordnung wim-
melt es nur so von unzeitgemäßen Gesetzen und Vorschriften.
Verhöhnung
Wie ein Hohn klingt es, wenn die für das Marktamt zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger
meint: „Die Sonntagsruhe dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer(innen). Auch die
Handelsangestellten haben das Recht auf Zeit mit der Familie am Wochenende. Gegen schwarze
Schafe unter den Handelsbetrieben wollen wir daher streng vorgehen. Das sind wir auch jenen
Betrieben, die sich an die Sonntagsruhe halten, schuldig. Gesetze und Regeln haben für alle zu
gelten.“
Sicher keine Sklavenhaltung
Werte Frau Stadträtin! Die wenigen Handelsangestellten die Ihre Beamten bei dieser
Kontrolle angetroffen haben, sind sicherlich nicht zur Arbeit gezwungen worden. Dies ist
unter Bedachtnahme der großzügigen Arbeitslosenunterstützung gar nicht möglich, von
der ein(e) Arbeitnehmer(in) in diesem Fall sofort Gebrauch gemacht hätte.
Diese Arbeitnehmer haben mit absoluter Sicherheit freiwillig gearbeitet, um vielleicht für
das bevorstehende Weihnachtsfest einige Euros dazu zu verdienen, die ja schlussendlich
wieder ihren Weg in den Wirtschaftskreislauf finden.
Wie ruiniert man Betriebe?
Das von Frauenberger hochgepriesenes Gesetz, findet nicht einmal mehr in den exkom-
munistischen Ländern Anwendung. Auch in der Aussage, dass Gesetze und Regeln
für alle zu gelten haben, findet sich ein großer Widerspruch.
Denn wir können beim besten Willen nicht verstehen, dass eine Tankstelle rund um die
Uhr Lebensmittel verkaufen darf und der kleine Greissler am Eck nicht. Immer wieder
wird das Massensterben von Nahversorgungsbetrieben kritisiert. Mit diesen stolz ver-
kündeten „Kontrollen“ trägt das Marktamt massiv dazu bei.
Kein Problem mit Sonntagsarbeit
Vielleicht sollte man auch den Spitälern, Wachzimmern, Restaurants, Vergnügungsbetrieben,
Cafehäusern, Taxis, Öffis udgl. mehr, ebenfalls eine sonntägige Sperre verordnen. Denn er-
staunlicherweise gibt es bei diesen Betrieben mit der Sonntagsarbeit kein Problem und auch
keine(e) Mitarbeiter(in) fühlt sich versklavt.
Motiv ist blanker Neid
Auch die Argumentation, dass die Verstöße und die Zahl der Beschwerden zunimmt und die
Stadt Wien deshalb auf Schwerpunktaktionen setzt, ist mehr als lächerlich. Die einzigen Be-
schwerden die einlaufen sind jene von Ladenbetreibern die sonntags nicht arbeiten wollen.
Unter dem Motto „Wenn ich nichts verdiene, steht es meiner Konkurrenz auch nicht
zu“ werden Anzeigen und Beschwerden eingebracht.
Kassiert die Wirtschaftskammer mit?
Interessant wäre eine Stellungsnahme der Wirtschaftskammer zu diesem Gesetz und der
darausfolgenden Abzocke durch das Marktamt. Aber vielleicht fließen hier ja auch Anteile
der eingehobenen „Strafgelder“, der Interessensvertretung zu.
Wir haben diesbezüglich schon eine Anfrage bei der Wirtschaftskammer gestellt. Antwort
kam bis heute keine. Allerdings haben wir uns vorgenommen, an der angeblichen Straf-
gelderbeteiligung der Interessensvertretung dran zu bleiben und werden diesbezüglich
einen eigenen Beitrag verfassen.
Stauni
2009-11-16
Harmloser Beginn
Was eigentlich ganz harmlos begonnen hatte, scheint sich nun zum echten „Kriminalfall“
zu entwickeln. Vorige Woche wurde ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner festgenommen,
der offensichtlich im Forum „Genderwahn“ pausenlos Personen vom Magistratsbeamten
begonnen, bis aufwärts zum Bundespräsidenten beleidigt hatte. Der Ordnung halber merken
wir an, dass für Mag. Baumgartner die Unschuldsvermutung gilt.
Hausdurchsuchungen
Es erfolgten mehrere Hausdurchsuchungen bei verschiedenen Personen, die dem Forum
zugerechnet wurden. Da sich die Polizei erhoffte Daten zu sichern, beschlagnahmte sie
zahlreiche Computer, Harddisk etc.
Computer beschlagnahmt
Mehreren Postings auf Genderwahn ist zu entnehmen, dass ein User mit dem Nickname
„Anubix“ als Zeuge in dieser Causa geladen war. Dieser gibt auch in seinen Beiträgen
an, dass auch bei ihm Computer sichergestellt wurden. Auf einem Rechner soll sich eine
händisch getippte Worddatei befinden, welche die Aktivitäten des Marcus Oswald beweisen.
Vom Zeugen zum Beschuldigten
Laut eigenen Angaben von Anubix, wurde er in dieser Causa vom Zeugen zum Beschuldigten.
Bis hier ist eigentlich noch nichts aufregendes passiert. Übliche Polizeiarbeit, wie Hausdurch-
suchungen, Einvernahmen und Anzeigeerstattungen.
Oswald betritt die Bühne
All das wäre nicht wirklich erwähnenswert, wenn nicht auf einmal ein Marcus J. Oswald die
Bühne betreten hätte. Oswald, der sich selbst als Gründungsvater des Forums betitelt, wurde
als Zeuge geladen.
In seinem Blog B&G gibt er wortwörtlich folgendes an:
(Wien, im November 2009) Der Herausgeber des Journals, Marcus J. Oswald, machte heute,
12. November 2009, seine Aussage vor dem Landeskriminalamt Linz zum Thema Mag. Herwig
Baumgartner und seinem Internetforum. Die Zeugenvernehmung fand in den Gebäuden das
LKA Wien-Ost statt. Die Verschriftlichung der Aussage fand von 12 Uhr 30 bis 15 Uhr45
statt. Über den Inhalt wurde mit allen Seiten Stillschweigen vereinbart.
Will Oswald die Polizei diskriminieren?
Der letzte Satz hat es in sich. Wer sind die „allen Seiten“ mit denen laut Oswald, angeblich
Stillschweigen vereinbart wurde. Wie ist es überhaupt möglich über eine Zeugenaussage
Stillschweigen zu bewahren und diese gleichzeitig in einem Prozeß zu verwenden.
Versucht der selbsternannte Machtfaktor des Internet Marcus J. Oswald, den erhebenden
Kriminalbeamten ein unehrenhaftes Verhalten zu unterstellen? Dieser Frage sollte doch
einmal nachgegangen werden.
Wer ist Admin von Genderwahn?
Aber es wird noch interessanter. Unserem Beitrag „Machtgelüste“ können Sie die Macht-
bestrebungen von Oswald über die Herrschaft des Genderwahn-Forums entnehmen. In
diesem Forum wurde immer wieder behauptet, dass Oswald Administratorrechte ausübe,
was er jedoch dementierte.
Seine Dementi erscheinen jetzt jedoch in einem neuen Licht. Oswald ist laut eigenen
Angaben, im Besitz folgender Daten. Wir zitieren aus seinem Blog:
* Liste Veröffentlichungsdichte (Quantität) auf dem Baumgartner-Forum
* Liste der realen Namen, die im Baumgartner-Forum veröffentlichten (wird hier nicht komplett
veröffentlicht)
* Liste der Telefonate (alle im Volltext aufgezeichnet) mit Mitgliedern des Baumgartner-Forums
zwischen 2006 und 2009 (wird hier nicht veröffentlicht)
Der zweite Satz erscheint höchst interessant. Wie kommt Oswald zu Daten wie realen Namen
von User(innen) in diesem Genderwahn-Forum? Dazu haben wir folgende Theorien.
1.) Die Zeugeneinvernahme ist nicht so gelaufen wie es sich Oswald vorgestellt hat. Vielleicht
ist er auch nicht mehr im Status eines Zeugen und versucht den ermittelten Beamten unter-
schwellig zu unterstellen, dass er von diesen die Daten hat.
2.) Er hat das Forum gehackt, wie er es immer wieder angekündigt hat und auch andere Per-
sonen damit beauftragen wollte.
3.) Er war und ist noch immer Administrator im Genderwahn-Forum und hat Baumgartner aus-
geliefert um keinen Nebenbuhler mehr zu haben.
Ersteres können wir uns nicht vorstellen. Oswald ist eine unbedeutende Persönlichkeit, dem
nicht einmal ein Strassenkehrer den zusammengekehrten Dreck übergeben würde, geschweige
denn ein Kriminalbeamter irgendwelche Daten.
Auch die Variante zwei erscheint uns nicht real. Also bleibt nur die Theorie mit den Admin-
Rechten von Oswald in dem besagten Forum. Dies wird auch durch seine eigene Aussage
untermauert, dass er im Besitz einer Liste von Telefonaten ist, die alle Forumsmitglieder be-
treffen.
Offensichtlich versucht er sich nun als Kronzeuge der Anklage zu verkaufen, um noch zu retten
was zu retten ist. Wir glauben aber nicht, dass die Polizei so naiv ist, auf einen Marcus Oswald
reinzufallen.
Stauni
2009-11-14
Selbsternannte Experten
Die Sinnlosigkeit der Debatten von sogenannten Hundeexperten, die auf Grund von rasse-
spezifischen Eigenheiten auf die Gefährlichkeit von Hunderassen schließen, hat sich heute
mit einem tragischen Unfall bestätigt.
Rottweiler tötet Kind
Im Waldviertel wurde heute vormittag, die einjährige Tochter eines Polizeidiensthunde-
führers, von dessen Hund, einem Rottweiler angefallen und getötet. Man kann mit Sicher-
heit davon ausgehen, dass der Beamte mit dem Umgang des Hundes bestens vertraut
war und dass auch der Hund eine dementsprechende Ausbildung hatte.
Es gibt keine gefährlichen Rassen
Eine Einteilung in gefährlichen Rassen bei Hunden ist daher Schwachsinn. Normaler-
weise sind Hunde Rudeltiere und je nach Erziehung in der Hierarchie des Familienver-
bandes eingegliedert.
Die Größe entscheidet
Den selbsternannten Experten sei gesagt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes höchstens
mit dessen körperlicher Größe zu tun haben kann. Ein Minimalteser wird einem Menschen
nicht jenen Schaden zufügen können, wie ein Rottweiler.
Wobei auch diese Feststellung subjektiv ist, denn es wird auch auf die körperliche Größe
des Menschen ankommen. Der Minimalteser wird für ein Kleinkind gefährlicher werden
können, als für einen Erwachsenen.
Die Gefährlichkeit eines Hundes wird sich immer nach deren Erziehung, bzw. der ver-
säumten Erziehung richten. Wie alle Tiere sind auch Hunde unberechenbar. Dadurch
kommt es auch zu Attacken, wo man sie nicht vermutet hätte.
Komplexler sind gefährlich
Die Gefahr eines Hundeangriffes steigt natürlich, wenn sich ein geistiger Tiefflieger aus
Gründen seines Minderwertigkeitkomplexes einen Hund hält, der mühelos einen Menschen
schweren Schaden zufügen kann.
Leider halten sich solche Leute meist sogenannte „Kampfhunde“, obwohl es diese Rasse
eigentlich nicht gibt. Mangelndes Selbstbewusstsein soll mit der Kraft des Hundes kompen-
siert werden.
Vorfall sollte vertuscht werden
Kommt es dann zu einer Beissattacke, wird es dem Hund in die Schuhe geschoben. Hier ist
aber das Verschulden dem Halter zuzurechenen und nicht dem Hund.
Die Schuld des Zwischenfalls im Bezirk Lilienfeld, bei dem ein dreijähriges Mädchen anfangs
September von drei Pitbulls angefallen und schwer verletzt wurde, ist dem Hundehalter und
der Aufsichtperson des Kindes zuzuschreiben.
Offensichtlich hatte der Halter die Hunde nicht ordentlich verwahrt oder war von der Harm-
loskeit dieser überzeugt. Auf jeden Fall war Verantwortungslosigkeit im Spiel, was auch
dadurch bestätigt wurde, dass die Mutter den Vorfall vertuschen wollte.
Aber wie im aktuellen Anlassfall bestätigt wird, nützt auch die beste Ausbildung nichts.
Niemand kann sich in die Gedanken eines Tieres hineinversetzen, um deren nächsten
Schritt vorauszusehen.
Reine Polemik
Wenn sich nun Politiker als Hundeexperten aufspielen und Hunderassen wie Bullterrier,
Bandogs, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbulls und Dogo Argen-
tinos als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sehen, hat dies mit der Realität nichts
zu tun, sondern ist lediglich politische Effekthascherei.
Es gibt keinen 100% Schutz
Die einzige Möglichkeit Kinder vor Hundeattacken zu schützen wäre ein Hundeverbot, was
natürlich Nonsens ist. Es kommt auch niemand auf die Idee das Autofahren zu verbieten,
obwohl allein im Jahr 2008 (lt.Statistik Austria) bei Verkehrsunfällen 12 Kinder getötet und
3.433 verletzt wurden.
Stauni
2009-11-13
Eindeutiger Standpunkt
Prinzipiell vertreten wir in Sachen „Asyl“ eine recht eindeutige Linie, die auch aus diversen
Beiträgen nachvollzogen werden kann. Das Motto „Jedem Österreicher seinen Asylanten“
lehnen wir ab, auch wenn dafür von so manchen linken Links-Blog der hilflose und vergeb-
liche Versuch erfolgt, uns ins rechte Eck zu rücken.
Abschiebung und Flucht
Im Fall Arigona Zogaj sehen wir die Sache „Asyl“ in einem anderen Licht. Die junge
Dame kam als 9-jähriges Mädchen mit ihrer Familie nach Österreich. Nach etlichen
negativen Bescheiden und jahrelangem Hin und Her, wurde die Familie im September
2007 von der Polizei zwecks Abschiebung abgeholt.
Arigona, die sich in ihrem jahrelangen Aufenthalt in Österrreich bestens integriert hatte,
flüchtete und versteckte sich. Der Pfarrer von Ungenach, Josef Friedl, gewährte der da-
mals 15-jährigen Unterschlupf. Für diese Aktion geniesst der Mann unseren vollen
Respekt.
Zivilcourage
Arigonas Vater und ihre vier damals noch minderjährigen Geschwister wurden in den
Kosovo abgeschoben. Die Mutter und sie selbst verblieben in Österreich. Damals wurde
auch ein mordmäßiger Medienrummel veranstaltet, der Österreich in zwei Lager spaltete.
Auf jeden Fall hat Arigona Zivilcourage bewiesen. Auch wenn man ihr Aktionismus mit
ihren rehbraunen Augen und Schmollmund vorwirft, finden wir nichts verwerfliches daran.
Es ist eben ihre Art so zu kämpfen. Auch der Vorwurf den Rechtsstaat zu erpressen, indem
sie ankündigte sich das Leben zu nehmen, ist purer Schwachsinn.
Besser im Drogenmilieu
Jeder asylwerbende, schwarzafrikanische Drogendealer wird aus der Schubhaft entlassen,
um auf nimmer Wiedersehen zu verschwinden, wenn er nur einige Tage Hungerstreik durch-
zieht.
Vielleicht sollte Arigona auf ihre schulischen Erfolge und ihr angepasstes, ordentliches Leben
verzichten und ins Drogenmilieu wechseln, um bessere Karten zu haben.
Schlechte Verlierer
Vielleicht wäre es so einigen Personen angenehm gewesen, wenn sich Arigona umgebracht
hätte, denn dann hätten sie sich mit dem „Problem“ nicht weiter beschäftigen müssen. Auf
jeden Fall fühlten sich einige „heimatverbundene“ Bürokraten kräftig auf den Schlips getreten.
Diese wollten die Sache nicht auf sich beruhen lassen und agierten munter weiter. Anstatt
einer vollintegrierten 17-jährigen Kosovarin ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren, wurde
weiter an einem Abschiebebescheid gebastelt.
Krone vor Betroffener informiert
Erstaunlich ist es auf jeden Fall, dass die Kronen-Zeitung vor der Deliquentin wusste, dass
der Abschiebebescheid fertig war. Die gestrige Schlagzeile des Familienblattes mit den vielen
Sexanzeigen lautete nämlich: „Sie erhält heute den Bescheid. Arigona Zogaj wird abgeschoben.“
Hier eröffnet sich doch ein Betätigungsfeld für so manchen heimatverbundenen und gesetzes-
treuen Bürokraten. Offensichtlich wurde hier ein bestehendes Gesetz verletzt, nämlich die
unbefugte Weitergabe von amtlichen Schriftstücken.
Keine Sportlerin
Arigona hat einen entscheidenden Nachteil. Sie ist zwar eine gute Schülerin, hat sich bis
dato nichts zu schulden kommen lassen, aber sie betreibt eben keinen Sport. Vielleicht
sollte sie Tischtennis oder Handball spielen lernen. Dann wäre ein humanitäres Aufenthalts-
recht oder gar die österreichische Staatsbürgerschaft nur ein Klacks.
Schmarotzer bevorzugt
Während man hierzulande gesunden und kräftigen Asylwerbern aus allen Herren Länder,
alle möglichen „sozialen Vergünstigungen“ in den Allerwertesten schiebt, legt man auf den
Aufenthalt einer unbescholtenen und vollintegrierten 17-Jährigen keinen Wert.
Sie soll für eine Gesetzesübertretung ihres Vaters büßen, zu dessen Zeitpunkt sie noch ein
kleines Kind war.
Stauni
2009-11-13
Präpotente Töne
Dem Mobilfunkbetreiber „Orange“ muss es wirtschaftlich sehr gut gehen, ansonsten könnte
das Unternehmen gegenüber seinen Kunden, nicht einen derart präpotenten Ton anschlagen.
Werte Leserinnen und Leser! Sollten Sie Orange-Kunde sein, dann sehen Sie doch Ihre
letzterhaltene Rechnung etwas genauer an. Nein, dass ist keine Mahnung, sondern nur
Ihre letzte Monatsrechnung.
Die obig angeführte Rechnung, wurde am 07.11.2009 erstellt. Sie lag gestern, den 11.11.09
beim Kunden im Postkasten. Fälligkeit des Betrages ist der 16.11.2009. Also der Kunde ist
mit Erhalt der Rechnung voll in der Zahlungsfrist.
Versteckte Drohung?
Trotzdem fordert „Orange“ in einem respektlosen Ton seinen Kunden auf, den Betrag bis
spätestens 16.11.2009 zu begleichen, um „künftige Unannehmlichkeiten“ zu vermeiden.
Sollte eine derartige Ausdruckweise auf einer Mahnung zu finden sein, wäre das normal.
Bei einer normalen fristgerechten Rechnung, sich dieser Sprache zu bedienen, empfinden
wir als Frechheit und mangelndem Respekt gegenüber dem zahlenden Kunden.
Beschränkte Denkweise
Auch dürfte der „Erfinder“ dieses erstaunlichen Satzgebildes nicht weiter als über seine
Nasenspitze hinausgedacht haben. Denn Bedingung um keine „künftige Unannehm-
lichkeiten“ zu haben, ist die Einzahlung mittels beigelegten Erlagscheines.
Was passiert dann?
Werte Leute von Orange! Was passiert eigentlich mit jenen Kunden die den Betrag per
Bankabbuchung oder Telebanking zur Einzahlung bringen und nicht den von Ihnen bei-
gelegten Erlagschein verwenden? Welche Art von Unannehmlichkeiten haben diese dann
zu erwarten?
Kunden kontrollieren möglicherweise genauer
Es gäbe natürlich auch eine Erklärung warum „Orange“ so respektlos mit ihren Kunden
verfährt. Vielleicht haben viele von denen unsere Beiträge „Orange oder Mandarine“ und
„Neverendig Story Orange“ gelesen.
In diesen Beiträgen geht es um erstaunliche Abrechnungspraxen des orangen Mobilfunk-
betreibers. Vielleicht kontrollieren die Kunden auf Grund dessen, ihre Rechnungen genauer
nach und bezahlen erst knapp vor der Fälligkeit.
Nervosität bei Orange?
Und vielleicht wird man auch aus diesem Grund bei der Firma „Orange“ zusehends nervöser
und sah sich veranlasst, mit einer respektlosen Aufforderung die Kunden zur schnelleren
Zahlung zu bewegen.
Stauni
2009-11-12
Politiker steht über dem Gesetz
Wir haben zu Beginn dieses Monats den Beitrag „Der Eiermann“ verfasst. In diesem Bericht
ging es darum, wie sich ein Lokalpolitiker in Goschenreith (Waldviertel, über bestehende
Gesetze hinwegsetzt und trotz eines Verbotes eine Legebatterie betreibt.
Sind Justiz und BH blind?
Nachdem weder den Ordnungskräften, noch den Beamten der dortigen Bezirkshauptmann-
schaft der gesetzeswidrige Zustand aufgefallen war, „besetzten“ Aktivisten des „VGT“ die
Tierquälerfabrik, um auf den Missstand aufmerksam zu machen.
Live-Schaltung
Während dieser „Besetzung“ waren wir zeitweise mit dem Obmann des VGT telefonisch
verbunden, der uns eine Art Live-Berichterstattung vom Ort des Geschehens ermöglichte.
Wir kannten diesen Mann bis dato nicht, waren aber sehr neugierig diesen kennen zu lernen.
Also haben wir ihn in unsere Redaktion zu einem Interview eingeladen. Wir waren direkt
erstaunt, als wir ihn gesehen haben. Unter einem „Doppeldoktor“ hatten wir eigentlich
einen verschrobenen und übergewichtigen Bürokraten erwartet.
Dieses Bild hat sich bei Balluch jedoch nicht erfüllt. Er ist ein sportlicher Typ, den man auch
seine 45 Lenze nicht ansieht. Auch vom typischen „Bürokraten“ ist er meilenweit entfernt.
Steckbrief:
Name: DDr. Martin Balluch
Alter: 45 Jahre
Hobbys: Bergsteigen und Wandern in der Wildnis
Ausbildung: Doktorate in Mathematik und Physik, sowie in Philosophie
Beruflicher Werdegang: 12 Jahre Forschung in Umwelt und Physik, an den Universitäten
Wien, Heidelberg und Cambridge. Ab 1997 Einstieg in den aktiven Tierschutz und zur Zeit
Obmann und Geschäftsführer des VGT.
ERSTAUNLICH:
Warum sind Sie aktiver Tierschützer geworden?
DDr. BALLUCH:
Meine Forschungsarbeiten an den verschieden Universitäten, befassten sich mit der Umwelt-
verschmutzung, die durch Tierfabriken verursacht werden. Bei meiner Arbeit erlangte ich
auch Kenntnis über das unendliche Leid, welches den Tieren in diesen zugefügt wird. Das
war der Auslöser dafür, dass ich in den aktiven Tierschutz eingestiegen bin.
ERSTAUNLICH:
Was sind Ihre Ziele?
DDr. BALLUCH:
Mir ist bewusst, dass ich keine Weltbewegung auslösen werde. Ich gebe mich auch keinen
Utopien hin, soviel Realist bin ich. Aber wenn man in kleinen Schritten den Leuten klar-
machen kann, dass sie vor Tiere Respekt haben sollen und der Abbau von Tierfabriken weiter
voran getrieben werden kann, ist schon viel erreicht.
ERSTAUNLICH:
Wie finanziert sich der VGT?
DDr. BALLUCH:
Der VGT hat zirka 18.000 Mitglieder. Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbei-
trägen, sowie aus freiwilligen Spenden. Staatliche Unterstützung erhalten wir keine.
Der VGT hat auch dreizehn haupt- und nebenberufliche Mitarbeiter(innen).
ERSTAUNLICH:
Was halten Sie von militanten Tierschützern?
DDr. BALLUCH:
Jeder sieht seine ethischen Ideale woanders. Trotzdem sollten auch Tierschützer(innen) einen
respektvollen Umgang mit Leuten pflegen, die nicht ihrer Meinung sind.
ERSTAUNLICH:
Was sagen Sie zum Mafiaparagrafen und deren Auswirkung?
DDr. BALLUCH:
Ich befürchte, dass sich das Lager der Tierschützer(innen) spalten wird, wenn die Justiz
den aktiven Tierschutz wie eine kriminelle Organisation verfolgt. Die eine Gruppe wird
wahrscheinlich brav werden, während die andere Gruppierung ins Extreme verfallen könnte.
Das Ziel des aktiven Tierschutzes sollte sein, in gut dosierten Dosen der Gesellschaft auf die
Nerven zu gehen, um sie auf Unrecht gegenüber Tieren aufmerksam zu machen.
ERSTAUNLICH:
Warum glauben Sie, dass die Justiz nichts gegen Tierquäler a la Goschenreith unternimmt?
DDr. BALLUCH:
Ich glaube das die Justiz diese Tierquälereien als Kavaliersdelikt ansieht. Die Tierschützer
sind in ihren Augen eher Nörgler und Wirtschaftsschädlinge. Dabei spielt der Lobbyismus
auch eine entscheidende Rolle.
ERSTAUNLICH:
Wir danken für das Gespräch.
Stauni
2009-11-11
AK meldet sich zum Wort
Es wäre doch ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, hätte sich die Arbeiterkammer nicht
zur „Causa Schweinegrippe“ zu Wort gemeldet. Schließlich muss man ja für die ein-
gehobenen Zwangbeiträge eine Serviceleistung erbringen.
Profilierungssucht?
Der Leiter des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner fühlt sich in einer Presseaussendung
bemüßigt, Arbeitnehmer(innen) folgenden „guten Rat“ zu erteilen. Kinderbetreuung
wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung.
Es wird zwar in dieser Aussendung unter Berufung auf den § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz
lapidar darauf hingewiesen, alles Zumutbare zu unternehmen um die Arbeit anzutreten,
aber in einem Atemzug der Anspruch auf Entgeltfortzahlung genannt.
Freibrief?
Wir lesen diese Aussendung der AK eher als Freibrief und Aufforderung eine Dienstver-
hinderung geltend zu machen. Der Dienstnehmer müsse zwar den Arbeitgeber rechtzeitig
verständigen, um keine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens zu riskieren, so
der O-Ton des Herrn Trenner von der AK.
Der AK-Mann, der wahrscheinlich auf einem sicheren Arbeitsplatz sitzt versichert auch, dass
bei einer Dienstverhinderung keine Urlaubstage verbraucht werden.
Keine Bemühungen der AK
Anstatt Versuche zu unternehmen, ihren Zwangsmitgliedern unter die Arme zu greifen und
Bemühungen anzustellen, Kinderbetreuungen zu organisieren falls wirklich der „Worst
Case“ eintrifft, erteilt die AK lieber den kostenlosen Ratschlag eine Dienstverhinderung in
Anspruch zu nehmen.
Großunternehmen werden den Ausfall eines Mitarbeiters vermutlich verkraften können,
ohne dabei in Schwierigkeiten zu geraten. Bei kleinen Firmen sieht es da schon ganz anders
aus.
Arbeitsplatz gefährdet
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, kann ein unplanmäßiges Fernbleiben eines
Dienstnehmers in einem Kleinbetrieb erhebliche Probleme verursachen. Da der Kragen be-
kanntlich näher als das Hemd ist, kann es durchaus möglich sein, dass der Unternehmer
den Mitarbeiter ersetzt.
Wir finden daher eine derartige Empfehlung der Arbeiterkammer an ihre Zwangsmitglieder,
gerade in Zeiten wie diesen, im höchsten Grade verantwortungslos.
Stauni
2009-11-10
Wundercremes zu stolzen Preisen
Einer heutigen APA-Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation/Testmagazin
„Konsument“ ist zu entnehmen, dass dieser Skepsis gegen die Produktlinie Botarin hegt.
Laut Werbung erhält man bei Anwendung der Präparate glatte Haut, volles Haar und eine
Traumfigur.
Nun, man braucht kein Spezialist zu sein um zu erkennen, dass sich dies vermutlich nicht
erfüllen wird. Auf jeden Fall konstatiert die Apothekerkammer in den Versprechen des
Produktherstellers eine überzogene Werbeaussage.
Trotzdem wird das Produkt in den Apotheken zu einem stolzen Preis verkauft. Das große
Botarin-Weihnachts-Set enthält vier kleine Döschen Kosmetika und kostet rund 240,- Euro.
Hilft´s nix, schad´s nix
Tja, Geschäft ist eben Geschäft. Wahrscheinlich wissen ohnehin die meisten Interessenten,
dass die Mittelchen nicht wirken werden. Aber wie heißt es so schön, die Hoffnung stirbt
zuletzt. Und wenn das ganze Zeug nicht hilft, schadet es wenigstens nicht.
Werbung ist nicht gleich Werbung
Die Apothekerkammer erwägt aber trotzdem rechtliche Schritte gegen die Firma, da es ihrer
Ansicht nach, mit der Bewerbung des Produktes nicht korrekt abläuft.
Da verhält es sich mit den Werbemaßnahmen für das Impfserum gegen den H1N1-Virus
schon etwas anders. Hier braucht niemand zu erwähnen, wie sinnvoll es wäre sich impfen
zu lassen.
Erkrankungen immer zu Impfbeginn
Da erkrankten in „Tirol“ ein erheblicher Teil der Schüler einer Lehranstalt gerade rechtzeitig
zum Beginn der Impfaktion, nachdem die mediale Vermarktung der Erkrankung eines ein-
zelnen Mädchens nicht den gewünschten Erfolg erbracht hatte.
Das Schicksal des inzwischen verstorbenen Mädchens, sowie der erkrankten Schüler aus
Lienz ist bedauernswert. Die Bevölkerung ließ sich dadurch aber nicht in Panik versetzen
und folgte ihrem gesunden Hausverstand.
Auch Mauzi und Bello gefährdet
Der Großteil der Tiroler und Tirolerinnen lies sich nicht ins Bockshorn jagen und verweigerte
sich. Selbst die erstaunliche Meldung die daraufhin durch die Medien jagte, dass der Mensch
seine Katze oder Hund mit dem Virus anstecken könne, konnte keinen Run auf das Serum
auslösen.
Wieder ein erstaunlicher Zufall
Die Pharmaindustrie steht in diesem Fall offensichtlich vor einem Dilemma. Sie produziert
massenhaft ein Serum, das keiner haben will. Also hilft der Zufall auch wieder heute nach.
Gerade rechtzeitig zum Impfbeginn in der Bundeshauptstadt, wird die „Privatvolksschule“
der Piaristen St. Thekla in Wien-Wieden gesperrt.
Grund dafür ist, dass angeblich vermehrte Fälle von A(H1N1)-Infektionen aufgetreten sind.
Also versucht man nach den Tirolern, das goldene Wienerherz mit erkrankten Kindern zu
erweichen.
Zahlen Sie Eins und erhalten sie Zwei
Als Draufgabe zur Impfung, gibt’s noch eine Schutzmaske, die eigentlich für die Vogelgrippe
gedacht war. Aber egal, Viecherl ist Viecherl, werden sich die Werbestrategen gedacht haben.
Schließlich könnte man diese Schutzmaske ja auch als Staubschutz bei Heimwerkerarbeiten
einsetzen. Das nennt man Werbung für ein Produkt das eigentlich niemand haben will, weil
nicht einmal die Nebenwirkungen bekannt sind.
Politiker hüllen sich in Schweigen
Was machen eigentlich die Politiker in dieser Situation. Sie lehnen sich entspannt zurück und
machen gar nichts. Den „dirty Job“ der Werbung erledigen ohnehin die Medien. Egal in
welche Richtung das Pendel ausschlagen wird, die Politik ist aus dem Schneider.
Sollte diese Impfung tatsächlich lebensnotwendig sein und es kommt zu Massenerkrank-
ungen, werden die Damen und Herren Volksvertreter sagen: „Stand ja eh in den Zeitungen
und im Hör- und Sehfunk wurde auch auf die Notwendigkeit der Impfung aufmerksam
gemacht.“
Ist das Gegenteil der Fall und es kommt zu den noch nicht bekannten Nebenwirkungen,
wobei sich vielleicht noch herausstellt, dass die Impfung gar nicht notwendig war, wird
dieses Argument angeführt werden: „Na ja wenn die Leute alles glauben was sie in der
Zeitung lesen, im Radio hören oder im Fernsehen sehen, sind sie halt selbst schuld.“
Harmlose Botarin-Werbung
Da ist ja die laut Apothekerkammer überzogene Werbung der Produktlinie Botarin harm-
los, gegen die Werbeaktion für das Serum gegen das H1N1-Virus, dass fast schon einer
Panikmache gleichkommt.
Allerdings haben die Wundercremes von Botarin einen entscheidenden Vorteil, denn auch
wenn sie nutzlos sind, schaden sie wenigstens nicht. Ober der Spruch „Wenn es nicht
hilft, dann schadet es auch nicht“ beim Impfserum zutrifft, wagen wir zu bezweifeln.
Stauni
2009-11-09
Volltreffer
Mit unserer Vermutung im vorgestrigen Beitrag „Richter von eigenen Gnaden“, dass hinter
dem Oswald-Zitat: „07-2007 Handstreichartige Übernahme des Forums im Sommer 2007
durch Herwig Baumgartner…“ Wut oder Enttäuschung steckten, haben wir voll ins Schwarze
getroffen.
Thronfolger?
Kaum war dieser Herwig Baumgartner verhaftet worden, biederte sich der selbsternannte
Machtfaktor des Internet, im Forum „Genderwahn“ auf widerliche Art an. Nach dem Motto
„Der König ist tot, es lebe der König“ versuchte er sich dort einzuschleimen.
Während er auf seinem Blog B&G stolz behauptete, Baumgartner habe nun die Rechnung
präsentiert bekommen weil er sich mit ihm angelegt hatte, behauptet er nun plötzlich in
seinem Posting: „Ich habe Baumgartner nie etwas getan…“ Was stimmt nun Herr Oswald?
Erinnerungslücken
Allerdings behauptet er im selben Posting, dass er Baumgartner beim Prozess über den
Mund gefahren sei, weil dieser behauptete dass gegen seine Person irgendwelche Ver-
fahren laufen sollen.
Gegen ihn laufen keine Verfahren versichert Marcus J. Oswald. Da sind Sie im Irrtum werter
Machtfaktor. Diesem Magazin liegen Unterlagen vor aus denen hervorgeht, dass gegen
Sie sehr wohl ein gerichtliches Verfahren läuft.
Geistige Selbstbefriedigung
Weiters hält er seine Prognose bezüglich der zu erwartenden Haftstrafe für Baumgartner
aufrecht. Dies hat offensichtlich eigennützige Zwecke, um doch den Funken einer Möglich-
keit zu erhaschen, das Forum zu übernehmen.
Das anschliessende Posting des User mit dem Nickname „Anubix“ scheint die Träume eines
Marcus J. Oswald zu zerstören. Dieser bezeichnet ihn als pathologischen Lügner, der sich
bereits schon von Dr. Sigrun Roßmanith untersuchen lassen musste.
Beweise auf Computer
Auf jeden Fall dürfte dieser „Anubix“ im Besitz von Beweisen sein, welche sich auf einem
Computer befinden, der zur Zeit von der Polizei untersucht wird. Man darf gespannt sein,
welche Tatsachen hier noch ans Tageslicht befördert werden.
Entgültige Abfuhr
Zum Schluss macht ihn der User mit den eindeutigen Worten: „Sie, Herr Marcus J. Oswald,
werden nicht an diesem Tisch sitzen um ihn wieder für ihre schändlichen Zwecke zu miß-
brauchen“ klar, dass er sich keinerlei wie immer auch gearteten Hoffnungen zu machen
braucht.
Anubix in großer Gefahr?
Nun wird der selbsternannte Machtfaktor wieder vor Wut schäumen. Gibt es da doch eine
Person, die sich mit der „Internetgröße von eigenen Gnaden“ anlegt. Diese Person ist
natürlich auch in Gefahr, den Spuren des Herwig Baumgartners zu folgen, wenn man die
Zitate eines Marcus J. Oswald ernstnimmt.
Stolpergefahr
Denn mit dem Machtfaktor legt sich niemand ungestraft an, wie er selbst behauptet. Herr
Oswald, wir geben Ihnen einen kostenlosen und freundschaftlichen Ratschlag. Man sollte
sich nie Schuhe anziehen, die einem zu groß sind. Die Gefahr das man damit stolpert ist
sehr groß.
Stauni
2009-11-08
Erstaunliches Hobby
Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. Wiener
Gemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.
Kalter Kaffee?
Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“
bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.
Die Sinnhaftigkeit
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag
„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.
Auf dem Kreuzzug
Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben die
Einhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.
Nicht beliebt
Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wieder
beschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht
den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.
Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.
Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren
wörtlich:
Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden: Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,
dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde
ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von
Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch-
zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)
Nur keine Verantwortung tragen
Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.
Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-
nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato,
mehr oder weniger harmonisch miteinander.
Die EU macht es möglich
Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.
Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-
Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der
im Halteverbot parkte.
Stauni
2009-11-08
Wir haken nach
Wir haben vorgestern den Beitrag „Cyberstalking TEIL 3“ verfasst. In diesem ging es um
die Berichterstattung des Marcus J. Oswald, seines Zeichens selbsternannter „Machtfak-
tor des Internet“.
An und für sich wollten wir uns mit dem Thema nicht weiter beschäftigen, aber die selbst-
herrliche Art des Herrn Oswald, mit der er seinen Beitrag auf seinem Blog B&G nachge-
bessert hatte, veranlasste uns dazu.
Rückschau
Für die Einleitung unseres Beitrages müssen wir ein wenig ausholen. Im Februar dieses Jahres
haben wir den Beitrag „Genderwahn(sinn)“ verfasst. Darin ging es um die unkultivierte und
beleidigende Art, so einiger User im besagten Forum.
Selbsternannte Richter
Der nach einem, im LG Wien stattgefundenen Medienprozess festgenommene Herwig
Baumgartner, dürfte offensichtlich einer dieser User von „Genderwahn“ sein. Wir kennen
diesen Mann nicht und maßen uns auch nicht an, zu beurteilen ob dieser Unrecht getan hat.
Dies zu entscheiden bleibt ausschließlich einem unabhängigen Gericht vorbehalten. Erstaun-
licherweise gibt es zwei Blogger, die sich jedoch berufen fühlen Richter zu spielen. Der eine
betreibt einige linksgerichtete Billigblogs und ist für uns nicht wichtig genug, in diesem
Magazin namentlich erwähnt zu werden.
Schiefgelaufene Revolution
Beim anderen handelt es sich um Marcus J. Oswald. Eine selbsternannte Größe im Internet.
In seinem Beitrag auf B&G fiel uns folgender Satz auf: „07-2007 Handstreichartige Über-
nahme des Forums im Sommer 2007 durch Herwig Baumgartner…“
Richter von eigenen Gnaden
Analysiert man obige Worte liegt der Schluss nahe, dass diese aus Enttäuschung oder Wut
geschrieben wurden. Also begannen wir zu recherchieren, was wirklich dahinter steckt.
Kein Job für Oswald
Und wir sind fündig geworden. Oswald selbst hatte offensichtlich große Ambitionen, dass
Forum zu übernehmen, wie es folgender Originalauszug eines Mails von ihm untermauert:
„Ich wollte und musste Admin werden, weil ich rund um die Uhr online bin und es keine
Belastung gewesen wäre und zweiten, weil ich das muss, da ich als einziger auf meine
Webseite intensiv aufs Forum verlinkt habe……“
Oswald gibt nicht auf
Mit der handstreichartigen Übernahme des Forums durch Baumgartner, hatte dieser dem
Oswald einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wahrscheinlich kündigte der selbster-
nannte Machtfaktor auch aus diesem Grund dem Baumgartner die Freundschaft, welche
sie in der JVA Simmering geschlossen hatten.
Oswald postete jedoch fleißig auf Genderwahn weiter, obwohl er dort derart geschasst wurde.
Seit 17.02.2007 erstellte er immerhin 396 Beiträge. Über deren qualitativen Inhalte, sollte sich
der geneigte Leser im besagten Forum selbst ein Bild machen.
Rechtsexperte Oswald
Ein Oswald, der einschlägig gerichtsbekannt ist, dem bereits der Provider von „twoday.net“ ,
seinen Blog wegen Beitragsinhalte abgedreht hatte und der laut eigener Aussage sich von
keinem Gericht erpressen lässt und sich auch grundsätzlich keine Gerichtspost abholt, maßt
sich an ein Gerichtsurteil zu prognostizieren.
Obwohl für Baumgartner, wie auch für jeden anderen Beschuldigten die Unschuldsvermutung
gilt, meint Oswald dass dieser weit über zehn Jahre in Haft verbringen wird. Aber es kommt
noch dicker, auch wenn man es kaum glaubt.
Man soll den Machtfaktor nicht reizen
Womit begründet Oswald seine Voraussage? Wir zitieren wörtlich aus seinem Beitrag auf
B&G: „Er hat sich mit dem Herausgeber dieses Journals angelegt, obwohl ihm mehrmals
gesagt wurde, dass er das unterlassen soll. Er hat die Rechnung am Tisch.“
Größenwahn?
Wir erzittern vor Ehrfurcht. Der selbsternannte Machtfaktor Marcus J. Oswald glaubt die
österreichische Justiz soweit in der Hand zu haben, dass diese sicher zehn Jahre Haft über
eine Person verhängen wird, weil diese sich mit dem Herausgeber von B&G angelegt hat.
So, wir hoffen nun, uns auch ausreichend mit dem Machtfaktor und Herausgeber des Blogs
B&G angelegt zu haben und harren gespannt der Dinge. Der Herausgeber dieses Magazins
hat schon seine Zahnbürste eingepackt. Man weis ja nie, was Marcus J. Oswald einfällt.
Stauni
2009-11-06