54-jährige Frau wegen COVID-Tod des Nachbarn verurteilt

Da könnte sich eine neue Geldquelle auftun

Ein recht erstaunliches Urteil fiel heute, am 12.09.2024, am Landesgericht Klagenfurt.  Eine 54-jährige Kärntnerin soll einen krebskranken Nachbarn, am Gang des Wohnhauses, mit COVID angesteckt haben.  Das behauptete zumindest ein Sachverständiger, worauf die 54-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier Monate bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt wurde. (Quelle: GMX/Panorama)

Man darf schon gespannt sein, was dieses Urteil auslösen wird. Da wird es sicher einige findige Rechtsanwälte geben, die hier eine Geldquelle sehen. Möglicherweise wird in Zukunft jeder Mensch einen anderen anzeigen können, wenn in dieser mit einer Grippe ansteckt. Dabei muss bzw. darf der Ausgang nicht tödlich sein, denn sonst hat ja der Anzeiger nichts mehr davon.  Denn nach dem Urteil nach, welches heute am Landesgericht Klagenfurt gefällt wurde, müsste zumindest eine Körperverletzung drinnen sein. Da winkt Schmerzensgeld und ein fetter Boni für den Anwalt!

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