Den AK Test „Plastikgeld im Urlaub“
gibt’s unter wien.arbeiterkammer.at
Wer mit der Bankomatkarte in einem EU-Urlaubsort zahlt oder abhebt, bezahlt gewöhnlich keine Spesen. Aber Vorsicht, in Deutschland etwa können zusätzliche Spesen beim Geld abheben anfallen. Der Grund: Manche Bankomaten werden von keiner „echten“ Bank, sondern einer Abwicklungsgesellschaft betrieben. Trotzdem gilt: Die Behebung darf nicht mehr kosten als im Inland. Wer die Kredit-oder Bankomat-Karte in einem Nicht-Euro-Land zückt, muss mit unter mit hohen Spesen rechnen. Das zeigt ein AK Test von Kredit- und Maestro-, also Bankomatkarten. Wer in den Urlaub fährt, hat meist Plastikkarten fix mit im Geldbörsel. „Mit der Bankomat- karte fällt prinzipiell weder beim Abheben noch beim Einkaufen eine Gebühr in Euro- Ländern an“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Doch in Deutschland beispielsweise können sehr wohl Spesen beim Abheben anfallen. Das ist dann der Fall, wenn der Bankomatbetreiber keine „echte“ Bank ist, sondern die Automaten von soge- nannten Abwicklungsgesellschaften betrieben werden. Diese Spesen widersprechen der EU-Verordnung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Zgubic rät: „Werden Ihnen im EU-Ausland bei der Bankomatabhebung Spesen verrech- net, beeinspruchen Sie diese bei Ihrer Hausbank. Die Bankomatabhebung darf nicht mehr kosten als im Inland.“ Wer außerhalb des Euro-Raumes urlaubt, zahlt beim Ab- heben mit Bankomatkarte Spesen (0,75 Prozent zuzüglich 1,82 Euro) und beim Zahlen (0,75 Prozent plus 1,09 Euro). Wer mit der Kreditkarte im Nicht-Euro-Raum einkauft, zahlt Manipulationsgebühren von 1,5 bis zu zwei Prozent vom eingekauften Betrag. „Bargeld abheben mit der Kreditkarte kommt teuer. Im Inland und somit im Euro-Raum fallen drei Prozent vom abgehobenen Betrag an, mindestens aber 2,50 bis vier Euro“, warnt Zgubic. „Wer im Nicht-Euro-Raum abhebt, zahlt zusätzlich zu den Spesen noch die Manipulationsgebühr von bis zu zwei Prozent.“ Plastikgeld: Darauf sollten Sie achten+ Fragen Sie bei Kreditkarten immer nach, welche Spesen bei Umsätzen in Fremdwähr- ungen anfallen können. + Kontrollieren Sie Ihre Monatsabrechnungen. Bei strittigen Umsätzen informieren Sie sofort die Kreditkartenfirma. Erheben Sie gegebenenfalls schriftlichen Einspruch. + Beachten Sie: In Nicht-Euro-Ländern kann es zu Kursschwankungen kommen. Der Wechselkurs kann am „Zahltag“ ein anderer sein, als am späteren Abbuchungstag. + Nützen Sie den AK Zahlungskarten-Spesenrechner: Sie finden den Rechner unter www.ak-bankenrechner.at. Er berechnet, mit welcher Karte wo welche Spesen anfallen. (Quelle: APA/OTS)
***** 2014-07-14