Israelitische Kultusgemeinde Salzburg, Steiermark und Kärnten wirft Vizekanzler Stimmungsmache in der Debatte um die Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel vor
In einem X-Posting vom heutigen Tag hat der österreichische Vizekanzler Andreas Babler zur möglichen Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel Stellung bezogen und damit selbstbewusst nun auch das außenpolitische Parkett beschritten. Die Maßnahme wird pauschal als Angriff auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit dargestellt und mit dem Vorwurf verbunden, sie richte sich de facto gegen Palästinenserinnen und Palästinenser.
Heftige Kritik an Bablers Stellungnahme übt der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Kärnten, Elie Rosen. Ganz nach der Manier der Linken zeichne Babler ein verkürztes und einseitiges Bild.
Die Darstellung blendet jedoch den ganz wesentlichen Kontext aus, nämlich die sicherheitspolitische Lage Israels und die anhaltenden, teils massiven Terroranschläge gegen die Zivilbevölkerung. Die Debatte in Israel findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern vor dem Hintergrund konkreter Bedrohungen, auf die ein demokratischer Staat reagieren muss.
Rosen meint dazu, dass gleichzeitig auffällt, dass vergleichbare oder deutlich weitergehende Anwendungen der Todesstrafe in mehr als zwei Dutzend Staaten, darunter auch die USA und Japan, weltweit – vielfach systematisch und ohne rechtsstaatliche Standards – in der politischen Diskussion weit weniger scharf kritisiert werden. Diese gewohnt selektive Empörung der politischen Linken lege jenen doppelten Maßstab nahe, der dem jüdischen Staat von diesen vollkommen ungehemmt entgegenschlägt.
Wer die Todesstrafe aus prinzipiellen Gründen ablehnt, solle dies konsequent und global tun. Eine isolierte und besonders zugespitzte Kritik an Israel, ohne den sicherheitspolitischen Kontext zu berücksichtigen und ohne vergleichbare Maßstäbe an andere Staaten – im offensichtlichen Kontext etwa den Iran, Irak, den Friedensvermittler Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate – anzulegen, schwäche die Glaubwürdigkeit menschenrechtlicher Argumentation insgesamt.
„Gerade weil es sich bei Israel um einen demokratischen Rechtsstaat handelt, werde jede derartige Maßnahme intensiv diskutiert und rechtlich überprüft. Diese Differenzierung bleibe im Posting unberücksichtigt und entlarve die einseitige Stimmungsmache des Verfassers. Eine ernsthafte Debatte über Menschenrechte braucht Konsistenz, Kontext und Maß – nicht selektive Zuspitzung. Die Ausflüge Bablers in die Außenpolitik seien daher mehr als entbehrlich und durchschaubar“, so Rosen.
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