Erstaunliches aus der Welt des Rechtes – 42/12


Lautes Schnitzelklopfen

„Sie  haben  am  28.02.2012  von  22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
 
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm  erregt  wird.  Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A.,  wurde Kontakt aufgenommen.  Dieser
gab  an,  dass  er  im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte,  weil er am
29.02.2012 heiratet.“   Rechtsentscheidung unter diesem  LINK.
 

Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen

„Sie  haben  als  Bauherr  nicht  dafür  gesorgt,  dass  die  auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten.  Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“  Rechtsentscheidung
unter diesem  LINK.
 

Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung

Es  gibt  natürlich  auch eine Strafe,  wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und  da  soll  noch  einer  Unternehmer  werden,  wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
 
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen  durchgeführt  und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
 
Weiters  werden  vor  Beginn  einer  Baustelle  konkret  für die Baustelle Unterweisungen
durch  den  Polier  bzw.  Obermonteur  durchgeführt,  für  die  konkrete  Baustelle durch
Herrn X.  Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt.
Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern.
 
Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon
vor  dem  Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt.
Es  sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden.   Hiefür wurde dann die Anlegeleiter
als  Ausschubleiter  der  X  verwendet,  weil sich diese in der Halle befand.“   Rechtsent-
scheidung unter diesem LINK.
 
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2012-10-16