Lautes Schnitzelklopfen
„Sie haben am 28.02.2012 von 22.20 bis 22.34 Uhr in X durch das Klopfen einer großen
Menge von Fleisch (Schnitzel) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt.“
„Am 28.02.2012 um 22.35 Uhr wurde X (X, Gl und ML) in die X beordert, da dort angeblich
Lärm erregt wird. Am EO eingetroffen konnte von uns keinerlei Lärm festgestellt werden.
Mit dem angeblichen Lärmverursacher X, Nat. i. A., wurde Kontakt aufgenommen. Dieser
gab an, dass er im Laufe des Tages Unmengen an Schnitzel geklopft hätte, weil er am
29.02.2012 heiratet.“ Rechtsentscheidung unter diesem LINK.
Häuslbauer: ja nicht auf den Sicherheitsplan vergessen
„Sie haben als Bauherr nicht dafür gesorgt, dass die auf der Baustelle tätigen Arbeit-
nehmer Zugang zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hatten. Der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan lag am 5.12.2011 nicht auf der Baustelle auf.“ Rechtsentscheidung
unter diesem LINK.
Gebrauchsanweisung für Leiterbenützung
Es gibt natürlich auch eine Strafe, wenn ein Idiot auf eine Leiter steigt und runterfällt –
und da soll noch einer Unternehmer werden, wenn man jedes Jahr den Mitarbeitern
erklären muss, wie sie eine Leiter zu verwenden haben.
„Jährlich zu Jahresbeginn werden im Unternehmen von der Sicherheitsfachkraft X Sicher-
heits-unterweisungen durchgeführt und die Durchführung von den Arbeitnehmern unter-
schriftlich bestätigt. An diesen hat auch der verunfallte Arbeitnehmer teilgenommen.
Weiters werden vor Beginn einer Baustelle konkret für die Baustelle Unterweisungen durch den Polier bzw. Obermonteur durchgeführt, für die konkrete Baustelle durch Herrn X. Eine diesbezügliche Unterweisung hat der Arbeitnehmer am 9.2.2011 bestätigt. Alle genannten Unterweisungen beinhalten auch die Verwendung von Leitern. Herr X ist Elektrofacharbeiter und seit 10 Jahren im Betrieb beschäftigt. Es wurden schon vor dem Tatzeitpunkt Kabel auf der Kabeltrasse gezogen und dabei ein Steiger benutzt. Es sollte nur mehr ein Kabel nachgezogen werden. Hiefür wurde dann die Anlegeleiter als Ausschubleiter der X verwendet, weil sich diese in der Halle befand.“ Rechtsent- scheidung unter diesem LINK. *****
2012-10-16