Internet-Terror

Werte Leserin, werter Leser

Wir hätten Ihnen gerne zum gestrigen Beitrag „Kriminelle Internetauswüchse“ , Fotos
und Daten vom Verantwortlichen Gottfried D., des besagten staatsfeindlichen Forums,
zur Ansicht gestellt.
Wie in unserer Blattlinie festgehalten ist, berichten wir auch über erstaunliche
Personen. Obwohl ihn wahrscheinlich, ausser seiner Hardcore-Schreiber-Gemeinde
niemand kennt und vermutlich auch sonst keiner auf seine Bekanntschaft Wert legt,
ist Gottfried D. für uns eine „erstaunliche“ Person, allerdings im negativen Sinne.

Wir halten uns an das Gesetz

Nach einem Gespräch mit unserem Anwalt, haben wir von der Veröffentlichung
von Daten und Bildern Abstand genommen. Es wäre ein medienrechtlicher Verstoß
gewesen und wir wollen uns nicht ausserhalb des gesetzlichen Rahmen bewegen.
Wir wollen uns nicht auf die gleiche Stufe wie „Genderwahn“ setzen.
Es ist jedoch äußerst erstaunlich, daß ein Mann, nur weil er sich in der Anonymität
bewegt, so lange schon ein derartiges Forum betreiben kann.
Aber wie bereits gestern erwähnt, ermitteln die Behörden bereits.

Zivil- oder Strafrecht ?

Von zivilrechtlichen Klagen dürften die Betroffenen Abstand genommen haben, um
nicht in das Motto „ausser Spesen nichts gewesen“ zu fallen.
Gottfried D. Ist mittellos und dies dürfte ihn noch zusätzlich inspirieren, Leute am
laufenden Band zu beleidigen oder beleidigen zu lassen.
Mit einer strafrechtlichen Verurteilung könnte sich das Blatt aber für ihn wenden.
Zumindestens müßte er aus seiner viel geschätzten Anonymität heraustreten und
das behagt ihm sicher nicht.

Ausreichende Tatbestände

Nun, Gründe gäbe es genug. Einige Minuten Durchsicht des kriminellen Forums
würden ausreichen, quer durch das Strafgesetzbuch, Anzeigen zu erstatten.
Wir sind nicht sehr klagefreudig, aber unser Anwalt hat uns dazu geraten, Straf-
anzeige gegen Gottfried D., betreffend der strafbaren Handlungen gegen unseren
Chefredakteur, zu erstatten.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Gottfried D. Mit Ignoranz zu belegen um seine
Euphorie zu bremsen, oder ihn anzuzeigen um ihn aus der Anonymität zu locken.
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung, hätten wir die rechtliche Möglichkeit Fotos
und Daten zu veröffentlichen.
Aber wie bereits Eingangs erwähnt, wem interessiert schon ein Gottfried D.
Welche der beiden Möglichkeit für uns in Betracht kommt, werden wir uns
überlegen.
Stauni
  
2009-02-28