Staatsbürger zweiter Klasse


Gebrechendienst ist nicht gleich Gebrechendienst

Welche Installateur- Elektrikerfirmen oder sonstig gleichartige Betriebe kennen das nicht? Sie
schicken  einen  Monteur  zwecks  Behebung eines Gebrechens zu einem Kunden und dieser
findet  keinen  legalen Parkplatz.   Endloses und nervenaufreibendes Kreisen um den Häuser-
block  verursachen  Wartezeit  beim  Kunden  und zusätzlichen Schadstoffausstoß durch das
Fahrzeug.
Bei A1 hat man dieses Problem nicht, denn dort wurde der Stein der Weisen gefunden.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Ein  selbst  angefertigtes  Schild,  auf dem man sich auf den  § 26A Abs. 4  der Straßenver-
kehrsordnung beruft,  sichert dem Monteur fast gänzliche Narrenfreiheit zu.
Screen: jusline.at
Die  berechtigte  Frage  die  sich nun stellt lautet:  Warum gilt eine solche Ausnahme auch
nicht  für Fahrzeuge anderer Gebrechendienste,  wie beispielsweise für Installateure oder
Elektriker?  Sind diese Firmen und deren Kunden Staatsbürger zweiter Klasse?  Offenbar
wird  hier  der  Grundsatz:  „Alle  Menschen sind vor dem  Gesetz gleich“  durch  „manche
sind halt gleicher“ erweitert.
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2013-04-21