Deitsche Sprache nix wichtig


Lehrlingsausbildung bei der Stadt Wien

Es ist wirklich schön wenn man sieht,  dass sich die  Verantwortlichen der  Gemeinde Wien,
Sorgen um die Berufsausbildung der Jugend machen und Lehrstellen anbieten. Unter dem
Motto:  „Eine Stadt bildet aus: 750 Lehrlinge in 15 Lehrberufen“  ist auf der  Webseite der
Stadt Wien folgendes zu lesen:

„Die Lehre bei der Stadt bringt viele Vorteile:  Man kommt in Wien herum und lernt verschie-

dene Arbeitsgebiete kennen. Immer wieder neue Büros, immer wieder neue Chefinnen und
Chefs,  viele neue Kolleginnen und Kollegen.  Die  Stadt Wien  bietet eine erstklassige,  ab-
wechslungsreiche Ausbildung. Und sie ist eine krisensichere, verlässliche Ausbilderin.“

Voraussetzungen

Was erwartet die Lehrlings-Ausbildnerin  Stadt Wien von ihren  zukünftigen Arbeitnehmer-
(innen),  die früher oder später auf die  Bürger dieser Stadt losgelassen werden.  Spaß am
Arbeiten,  Interesse an den vielfältigen  Aufgaben der Stadt Wien,  Teamfähigkeit und Kon-
taktfreudigkeit mit Menschen.

Ausserdem eine gute Schul- und  Allgemeinbildung,  Genauigkeit und  Verantwortungsbe-

wusstsein. Ein gepflegtes Äußeres, Freundlichkeit und gute Umgangsformen. Also alles in
allem Anforderungen, die für einen zukünftigen Dienst am Bürger unerlässlich sein sollten.

Keine Deutschkenntnisse erforderlich

Allerdings  ist uns bei den  Anforderungsbedingungen zur  Aufnahme als Lehrling bei der
Stadt Wien eine Kleinigkeit abgegangen.  Lesen Sie sich diese in  Ruhe nochmals durch,
ob Ihnen dieses Manko auffällt. Richtig,  es werden keine Deutschkenntnisse in Wort und
Schrift gefordert.

Wenn Sie nun glauben dies sei eine  Grundvoraussetzung und  müßte nicht extra erwähnt
werden, müßen wir Sie eines Besseren belehren.  Denn sollte der/die zukünftige  Gemein-

de-Mitarbeiter(in) nicht Deutsch können, ist dies auch kein Problem. Er/Sie erhält alle Infor-
mationen über die Lehrlingsausbildung in englischer,  bosnischer,  kroatischer, polnischer,
serbischer und türkischer Sprache.


Screen: www.wien.gv.at

Traurige Zukunft

Da fragen wir uns allen Ernstes,  wie die Zukunft der  Stadt Wien eigentlich aussehen wird.
Ganz offensichtlich  beabsichtigt  man  Lehrlinge auszubilden,  die der deutschen Sprache
nicht mächtig sind.  Denn anders ist die nachfolgende  Information der Stadt Wien  (Screen
der Webseite wien.gv.at) nicht erklärbar.


Screen: www.wien.gv.at

Karrierechancen für Murat und Ali bei der Gemeinde Wien

Screen: www.wien.gv.at

Amtsstubenbesuch wird interessant werden

Da werden Personen zu  Berufsausbildung angeworben,  die nicht einmal in der Lage sind
das dazu notwendige Informationsblatt in deutscher Sprache zu lesen. Wir wünschen allen
Menschen der Stadt Wien viel Glück, wenn sie in naher Zukunft eine Amtsstube betreten.

Denn  wenn  diese  Bürger(innen)  verstanden  werden  wollen und  ihre  Anliegen,  Anträge

odgl. vorbringen, sollten sie zumindest der englischen, bosnischen, kroatischen, polnischen,
serbischen oder türkischen Sprache mächtig sein.  Denn „Deitsch ist nix mehr wichtig!“

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2011-01-04
 

Wie funktioniert eine anonyme Bewerbung?


Wer hat sich noch nicht gewundert?

Welche(r) Bürger(in) hat sich nach so manchen Besuch einer Amtsstube wohl noch nicht ge-
dacht, wie der/die Beamt(in)  zu seinem Job gekommen ist.  Da gibt es schon einige Muster-
exemplare an  Ahnungslosigkeit und  Desinterresse,  die ausschliesslich nur darauf warten
dass die Dienstzeit vorüber geht.

Dieser Zustand könnte sich in Zukunft rasant verschlimmern,  wenn es nach dem Willen des

BZÖ-Obmann, Klubobmann Josef Bucher geht, der heute mit der wohl erstaunlichsten Meld-
ung des Tages aufhorchen lässt.

Anonyme Bewerbung für den öffentlichen Dienst

Bucher schlägt allen Ernstes vor, dass Bewerbungen im öffentlichen Dienst und in staatsnahen
Unternehmen  künftig anonym erfolgen sollen und  daher  ohne den Namen,  das Geschlecht,
den Familienstand, das Religionsbekenntnis und Behinderungen angeben zu müssen.

Dass wird sicher eine Gaudi  wenn zum Beispiel die  Polizei  18-30 Jährige,  unbescholtene
und körperlich gesunde Aspiranten sucht und sich dann 70-jährige Rentner bewerben, weil
ihnen zu Hause fad ist. Eine sofortige Überprüfung des Bewerbers ist ja nicht möglich, da er

nicht einmal seinen Namen bei der Bewerbung angeben muß.

David Copperfield würde vor Neid erblassen

Erst nach einem Auswahlverfahren, bei dem nur einige wenige Kandidaten übrig bleiben, soll
es dann ein  Hearing geben, bei dem die Anonymität aufgehoben wird.  „Dann würde rein die
fachliche Qualifikation zählen-und nicht die politische Vergangenheit“
, meint Josef Bucher.

Wenn dies David Copperfield lesen könnte, würde er vor Neid erblassen. Da will Bucher doch
tatsächlich die Anonymität von Personen aufheben, deren Namen er nicht einmal weiß, da sie
diesen ja nicht angeben mussten.

Politische Vergangenheit

Und was die politische Vergangenheit von Beamten-Bewerber betrifft, haben die meisten noch
gar keine bevor sie ins Amt kommen.  Diese bildet sich  erst in der  Dienstzeit nach  dem Motto:
„Nach oben bücken und nach unten treten.“

Josef Bucher ist der Meinung, dass jeder Beamte in diesem Auswahlverfahren die gleichen
Chancen hätte, unabhängig davon, welches Parteibuch er besitzt. Abgesehen davon, dass
er die  Identität der  Bewerber gar  nicht kennt,  da diese  anonym sind,  vergisst er dass die
Personen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gar keine Beamten sind.

Es darf gelacht werden

Jedenfalls meint Bucher abschliessend, dass sein Vorschlag das Ansehen des öffentlichen
Dienstes heben würde. Wir meinen, dass der BZÖ-Obmann mit seinem Vorschlag der ano-
nymen Bewerbung, auf jeden Fall zur allgemeinen Erheiterung beigetragen hat.

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2010-08-05
 

Identitätsverlust

 

Die verlorene Identität

Herr N. Mayer der ein treuer ERSTAUNLICH-Leser ist und zufällig im selben Haus wohnt in
dem auch unsere Redaktion untergebracht ist, kam heute mit einem sehr erstaunlichen
Problem zu uns.
Er hatte seinen Reisepass verloren und wollte aus diesem Grund beim MBA 10., einen
Neuen beantragen. Also pilgerte er mit Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde
und Meldezettel zum o.a. Amt in der Laxenburgerstrasse.
  
Begleitet wurde er von seiner Ehefrau die bestätigen sollte, dass er auch wirklich er ist,
da N. Mayer ja keinen Ausweis mehr hatte.

Fünf Beamtinnen für 300 Antragsteller

Am „Glücksautomaten „  im dortigen Warteraum, zog er die Nummer 213. Nach zirka
3 Stunden Wartezeit rief die Chefin seiner Gattin an und beorderte diese in die Arbeit.
Nach zirka 4 Stunden war dann N. Mayer endlich an der Reihe. Er legte seine Dokumente
vor und wollte den Reisepassantrag abgeben.

Kein Zeuge, kein Pass

„Wo ist Ihr Identitätszeuge?“ wurde er von der dortigen Beamtin in „Zimmer 1, Tisch 5“
gefragt.  „Diese habe zur Arbeit müssen um ihren Job nicht zu verlieren“, erklärte Mayer.
„Dann können Sie keinen Antrag auf Reisepassausstellung abgeben“, erklärte die Beamtin
knapp und komplimentierte ihn aus der Amtsstube.
N. Mayer hatte mit dem Verlust seines Reisepasses, offensichtlich auch seine Identität ver-
loren.

Es geht auch anders

Wir setzten uns mit dem Amt in Verbindung, um zu erfahren warum N. Mayer keinen
Antrag abgeben konnte.
Wir bekamen zum Glück eine ganz nette Beamtin namens Sabine Ganzwohl an den Hörer,
die uns aber auf die Durchführungsverordnung des Passgesetztes § 1 Abs.2 verwies.
 
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§ 1. (1) Zum Zwecke der Identitätsfeststellung hat der Passwerber, auch wenn er vertreten
wird, vor der Passbehörde oder einer gemäß § 16 Abs. 3 Passgesetz 1992 ermächtigten
Gemeinde persönlich zu erscheinen und einen Lichtbildausweis,
der von einer Behörde in ihrem sachlichen Wirkungsbereich in Ausübung hoheitlicher
Funktion ausgestellt wurde (amtlicher Lichtbildausweis), vorzuweisen. Das Lichtbild
muss den Passwerber zweifelsfrei erkennen lassen.
(2) Verfügt der Passwerber über keinen amtlichen Lichtbildausweis, so ist der Identitäts-
nachweis durch einen Identitätszeugen zu erbringen. Zu diesem Zweck muss sich der
Identitätszeuge durch einen amtlichen Lichtbildausweis legitimieren und die Angaben
zur Person des Passwerbers bestätigen.
(3) Von der Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder der Beibringung eines
Identitätszeugen kann abgesehen werden, wenn auf Grund der bei der Behörde auf-
liegenden Informationen die Identität des Passwerbers zweifelsfrei festgestellt werden
kann.
(4) Für die Ausstellung eines Reisepasses gemäß § 4a Passgesetz 1992 (Notpass) muss
die Identität des Passwerbers mit der dem Anlassfall gebotenen Verlässlichkeit festge-
stellt werden.
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Der Absatz in dieser Verordnung besagt, wenn ein Passwerber keinen amtlichen Lichtbildaus-
weis besitzt muss er seine Identität mittels eines Zeugen nachweisen.
Das heißt auf Deutsch, wenn einer keinen Ausweis hat, bekommt er auch keinen und das in
einem Land wo Ausweispflicht besteht. Also eine Katze die sich selbst in den Schwanz beisst.

Was ist ein Identitätsnachweis ?

Unsererseits wurde eingeworfen, dass Mayer alle persönlichen Dokumente vorgelegt hat und
damit seine Identität wohl nachzuvollziehen sei und verwiesen auf den Absatz 3.
Laut Amt genüge dies aber nicht um eine Identität nachzuweisen. Da fragen wir uns aber
schon, was der Absatz 3 dann überhaupt bedeuten soll.
Aber wie bereits gesagt, wir hatten eine ganz nette Beamtin erwischt die uns vorschlug, dass
sich jemand aus der Redaktion als Identitätszeuge zur Verfügung stellen soll.
Der Herausgeber dieses Magazins fuhr mit N. Mayer zum Amt und in 20 Minuten war alles
über die Bühne gebracht.

Was macht ein Single ?

Allerdings ändert das nichts an dieser erstaunlichen Verordnung.  Folgt man der Argumenta-
tion des Amtes, ist folgende Situation gegeben.
   
Wenn jemand einen Reisepass einreicht der noch nie einen gehabt hat, oder wie im Fall des
N. Mayer in Verlust geraten ist und keinen anderen amtlichen Lichtbildausweis oder Identitäts-
zeugen hat, weil  er/sie vielleicht alleinstehend ist, erhält diese(r) dann keinen Pass.

Renovierungsbedürftige Verordnung

In der Tat, eine sehr erstaunliche Verordnung. Vielleicht sollte der Gesetzgeber hier Klarheit
schaffen und die Vorlage von persönlichen Dokumenten wie Geburtsurkunde, Staatsbürger-
schaftsnachweis und Meldezettel, als Identitätsnachweis in diese Verordnung aufnehmen.
 
Stauni 
   
2009-06-29
   

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