Großangelegte Roadrunner-Schwerpunktaktion der Polizei Wien

18 Führerscheine und 12 Kennzeichen abgenommen, sowie 160 Organmandate ausgestellt

Die Landesverkehrsabteilung Wien führte von gestern auf heute eine umfassende verkehrspolizeiliche Schwerpunktaktion mit besonderem Augenmerk auf die sogenannte Roadrunner-Szene durch. Anlass waren unter anderem Ankündigungen in sozialen Netzwerken zu einem Treffen der Szene in einem slowakischen Ort nahe der Grenze zu Österreich. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse war von einer organisierten Kolonnenfahrt aus Wien und Niederösterreich auszugehen.

Der Einsatz der Landesverkehrsabteilung Wien erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Stadtpolizeikommanden Ottakring, Döbling und Donaustadt. Ziel der Schwerpunktaktion war es, verkehrsgefährdendes Verhalten bereits im Inland konsequent zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Durch sichtbare Polizeipräsenz, mobile Kontrollen sowie gezielte Anhaltungen konnten zahlreiche Verwaltungsübertretungen festgestellt werden.

Das geplante Treffen wurde von den zuständigen slowakischen Behörden kurzfristig untersagt. In weiterer Folge bewegte sich die Gruppierung in Richtung Bratislava weiter.

Vorläufige Bilanz des Einsatzes:
° 15 Schnellrichteranzeigen
° 746 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
° 4 Anzeigen wegen fehlender Lenkberechtigung
° 59 technische Beanstandungen an Fahrzeugen
° 18 Führerscheinabnahmen (v.a. wegen Schnellfahrens)
° 12 Kennzeichenabnahmen
° 160 Organmandate

Besonders hervorzuheben ist eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A22/A23, bei der ein Motorradlenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 85 km/h überschritt. Zudem war der Lenker nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung. Das Motorrad wurde vorläufig beschlagnahmt und der Lenker entsprechend angezeigt.

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Ab 1.März 2024 kann Rasern das Auto (Motorrad) weggenommen werden

Der ÖAMTC bezweifelt Wirksamkeit und plädiert für zielgerichtete Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto oder Motorrad beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Rennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser oder der Raserin, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessor(innen) konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

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