Animation für Kinder ?
Das Früchte-Rubbellos
So bewirbt die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“ ihr neuestes Produkt.
Das duftet nach viel Geld und Früchten!
Es ist Zeit, die Früchte zu ernten: Mit dem Rubbellos Lucky Fruits, jetzt neu mit
duftenden Rubbelflächen, warten Gewinne bis zu € 25.000,- auf Sie. Einfach die
beiden Rubbelflächen aufrubbeln und die darunter liegenden Symbole verlgeichen.
Stimmt je ein Symbol unter den beiden Flächen miteinander überein, haben Sie den
entsprechenden Betrag gewonnen. (Quelle:
Im TV-Werbespot kommen den „Rubblern“ noch zusätzlich die Augen aus dem Kopf.
Sozialer Hintergrund ?
Was für einen Sinn soll ein Rubbellos haben, das nach Früchten riecht?Auf den ersten Blick könnte man auf eine Hilfe für Sehbehinderte oder Blinde tippen. Der Geruch könnte dem Spieler verraten, wieviel er gewonnen hat.
Der Irrtum
Weit gefehlt dieser soziale Gedanke, denn auf den zweiten Blick entpuppt sichdie vermeintliche „Geruchshilfe“ jedoch nur als cleverer Werbeschachzug.
Wir haben mit einigen Trafikanten gesprochen, wer eigentlich die Käufer dieser
nach Früchte riechenden Rubbellose sind. Dabei kam erstaunliches zu Tage.
Wer sind die Käufer ?
Es sind hauptsächlich Erwachsene die von Kindern begleitet werden. Diese Kidsdrängen dann Mama oder Papa dazu ein Früchte-Rubbellos zu kaufen, weil es so
angenehm riecht und so schön bunt ist.
Und hier sind wir bei des Pudels Kern. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass
speziell Kinder auf angenehme Gerüche und bunte Farben reagieren.
Time is Money
Diese Erkenntnis dürfte die „Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H“für sich ausnützen, um die Spielergeneration von morgen heranzuzüchten.
Tja, man kann eben nicht zeitlich genug damit anfangen.
Stauni
2009-08-18Blinde Justitia
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einergebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen. Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität. Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle
Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist. Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen. Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen. Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Todeines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ? Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre undsoziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich gewesen ist. So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in Österreich tausende Male am Tag begangen wird. Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen. Stauni 2009-02-05