Kindstötung ohne strafrechtliche Folgen


Neugeborenes getötet

Im August dieses Jahres gebar eine 22-jährige Grazerin, einen gesunden und lebensfähigen
Knaben. Die Studentin brachte ihr Kind heimlich im Wohnhaus ihrer Eltern zur Welt. Von der,
seit 2001 bestehenden Möglichkeit einer anonymen Geburt, bzw. der Inanspruchnahme einer
Babyklappe machte sie keinen Gebrauch, sondern erstickte das Neugeborene gleich nach der
Geburt.

Spitalspersonal verständigte Polizei

Das Ganze kam ans Tageslicht, weil die 22-Jährige einige Stunden nach der Geburt starke
Blutungen bekam und ins LKH Graz eingeliefert wurde. Dort stellte man sofort fest, dass die
junge Frau entbunden haben mußte. Weil aber vom Säugling jegliche Spur fehlte, wurde
die Polizei informiert.

Staatsanwaltschaft ermittelte

Bei der Suche nach dem Neugeborenen traf die Polizei die Eltern der Studentin an, wie
diese gerade massiv vorhandene Blutspuren wegwischten. Laut Polizei ist nicht bekannt
ob die Eltern von der Geburt wußten, aber ein „psychischen Ausnahmezustand“ der 22-
Jährigen, wurde seitens der Sicherheitsbehörde bestätigt. Der Fall wurde der Staatan-
waltschaft Graz übergeben.

Was sagt das Gesetz

Das Gesetz schlägt bei einer solchen Kindstötung zwar nicht mit voller Härte zu, jedoch ist
die Rechtslage in Österreich eindeutig geregelt.

§79 StGB: Tötung eines Kindes bei der Geburt: Eine Mutter, die das Kind während der Geburt
oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht, tötet, ist mit Frei-
heitsstrafe von einem bis fünf Jahren zu bestrafen.

Anklage zurückgelegt

Da ist doch erstaunlich, dass die Grazer Staatsanwaltschaft heute die Anklage gegen die
junge Frau zurücklegte. Diese präsentierte nämlich ein Gutachten, dass sie zum Tatzeit-
punkt wegen hohen Blutverlustes nicht zurechnungsfähig gewesen sei.

Auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stand nicht zur De-

batte, da die Studentin jetzt wieder im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ist. Für die Staats-
anwaltschaft Graz hat sich der Fall damit erledigt.

Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich?

In unserer Naivität glauben wir immer wieder, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Für diese Irrmeinung werden wir aber immer wieder mit der harten Realität bestraft.
 
Eine 17-Jährige, die sicherlich nicht den Reifegrad einer 22-jährigen Studentin aufweist und
sich psychisch ebenfalls in einer Ausnahmesitation befunden haben muss, wurde heuer in
Niederösterreich genau für das gleiche Delikt, „strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.“

*****

2009-12-30
  

Doppelmord TEIL 3

 

Verdächtiger ausgeliefert

Der tatverdächtige bulgarische Staatsbürger Tsvetan R., der in Pachfurth (NÖ) das Heurigen-
wirtsehepaar Christoph und Monika Timm erschossen und deren Tochter Tamara schwer
verletzt haben soll, wurde nun endlich nach Österreich ausgeliefert.

In U-Haft

Zur Zeit befindet er sich in der Justizanstalt Korneuburg in Untersuchungshaft, die von der
zuständigen Haftrichterin über ihn verhängt wurde.
Ihm werden folgende Taten zur Last gelegt. Schwere Raub mit Todesfolge und versuchter
Mord.

Groteske Auflagen

Ohne eine Vorverurteilung vornehmen zu wollen, stehen auf diese Delikte immerhin lebens
-lange Haft. Und jetzt kommt das Erstaunliche bei der ganzen Angelegenheit. Der mutmaß-
liche Täter wurde von den bulgarischen Behörden nur für die Dauer von sechs Monaten an
die österreichische Justiz ausgeliefert.

Tatverdächtiger nur ausgeborgt

Was spielt sich da zwischen Österrreich und Bulgarien eigentlich ab ?
„Rent a Beschuldigten“ oder so ähnlich. Wenn Tsvetan R. wirklich der Täter war, haben die
österreichischen Behörden jedes Recht, sich Zeit zu nehmen um das Verbrechen lückenlos
aufzuklären und den Täter einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Das Setzen eines Zeitlimits für eine Ermittlung bei einer derart abscheulichen Tat, darf wohl

als Verhöhnung des österreichischen Rechtsstaates gewertet werden.

Bulgarien das Menschenrechtsland

Klar, werden nun einige Stimmen sagen, dies dient nur zur Verhinderung einer endlos
langen Untersuchungshaft. Auch klar sagen wir, den der ehemalige Ostblockstaat
Bulgarien ist ja hinlänglich für die Einhaltung von Menschenrechten bekannt.

Es sind schon Personen wegen weitaus geringerer Delikte länger in U-Haft gesessen.
Also was soll dieser Schwachsinn mit einem mutmaßlichen Täter auf Zeit. Aber das ist

noch nicht alles.

Sollte dem Tsvetan R. die Tat nachgewiesen werden und dies zu einer gerichtlichen

Verurteilung führen, haben die Bulgaren eine neuerliche Auflage für die österreichische
Justiz parat.

Bulgaren wollen ihn wieder haben

R. wäre in diesem Fall wieder nach Bulgarien auszuliefern um dort seine Haftstrafe abzu-
sitzen. Wir würden es uns noch einreden lassen, wenn die österreichischen Behörden den
Mann los werden wollen, da unsere Gefängnisse ohnehin überfüllt sind und um einen
ausländischen Verbrecher  nicht bis an sein Lebensende durchzufüttern.

Was ist da wirklich los ?

Was aber um alles in der Welt veranlasst die bulgarische Justiz dazu, einen verurteilten
Raubmörder wieder in ihr Land zu importieren. Normalerweise wäre jeder Staat glücklich
darüber, einen derartigen Verbrecher loszuwerden.

Da kommt doch der Verdacht auf, dass dies ein abgekartetes Spiel ist und Tsvetan R. ein

bulgarisches Gefängnis, vermutlich wenn überhaupt nur für ganz kurze Zeit von innen sehen
wird.

Korruptionsfrei

Da wie ebenfalls hinlänglich bekannt, ist ja Bulgarien frei von jeglicher Korruption und wer
würde da schon auf die Idee kommen, dass es sich Tsvetan R. eventuell schon im Vorfeld
„gerichtet“ hat.

Tja, wer kann schon ahnen wie die bulgarischen Behörden ticken. Vielleicht denken sie, man

kann nie wissen wofür man diesen Mann noch brauchen kann.

Stauni

  
2009-07-30
  

Korrupt ?

 

Gesetze

Einfach ausgedrückt dienen Gesetze eigentlich dazu, den Bürgern mitzuteilen, was
verboten bzw. erlaubt ist . Dadurch wird auch das Zusammenleben weitgehend geregelt.
Wenn sich ein jeder Mensch an die Gesetze halten würde,  gäbe es keine Kriminalität.
Das ist natürlich ein frommer Wunschtraum, der jeglicher Realität entbehrt.
Das Strafmaß ist meistens an die Schwere des Deliktes angepasst, sofern so etwas bei
gewissen Verbrechen überhaupt möglich ist.

Verschärfung

Sollte sich dieses Strafmass in der Praxis als zu  gering oder die Auslegung eines
Gesetzes als zu unpräzise erweisen, beschließt der Gesetzgeber meistens eine Ver-
schärfung des Gesetzestextes, bzw. des Strafausmaßes.
Da ist es doch erstaunlich, dass es in Österreich offensichtlich notwendig war, das
Antikorruptionsgesetz zu verschärfen.
Zwar ist die Bevölkerung großteils der Meinung, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beamten
im allgemeinen nicht die schnellsten  und gewiefsten sind ,  jedoch hat die Beamtenschaft in 
Österreich durchwegs nicht als korrupt gegolten.
Schwarze Schafe hat es sicherlich immer gegeben und wird es immer geben.
Da lässt einen doch die Aussage der Innenministerin Dr. Maria Fekter erstaunt aufhorchen.
Wir zitieren aus der Website des Bundesministerium für Inneres:
„Mein Ziel ist, dass Österreich das sicherste Land der Welt mit der höchsten Lebens-
qualität wird. Ein wesentlicher Beitrag dazu ist das heute beschlossene Bundesamt
zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“, zeigte sich Innenministerin
Dr. Maria Fekter nach dem heutigen Ministerrat erfreut.

Den gesamten Textinhalt können Sie nachfolgendem Link entnehmen:
 
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI/_news/BMI.aspx?id=72655461746D5A703365673D&page=0&view=1

(Foto Quelle: BMFI)
     Ist über die Gesetzesverschärfung erfreut
 

Sind unsere Beamten korrupt ?

 
Um das Ziel,  das Österreich eines der sichersten Länder der Welt wird, war es offen-
sichtlich notwendig, das Antikorruptionsgesetz zu verschärfen.
Hier weis die Innenministerin augenscheinlich mehr, als der Rest der Bevölkerung.
Wenn man der Aussage von Frau Dr. Fekter folgt, muss der Bevölkerung die Tatsache
einer „ausufernden korrupten Beamtenschaft“  verheimlicht worden sein, ansonsten
wäre ja eine Verschärfung dieses Gesetzes nicht notwendig gewesen.
Es ist eigentlich erstaunlich, welches Vertrauen die Innenministerin in ihre Beamten
haben muss, um über eine derartige Gesetzesverschärfung so erfreut zu sein.
Stauni
  
2009-06-10
   

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