Worin liegt die Sinnhaftigkeit der diplomatischen Immunität?


Auch Diplomaten können nicht immer parken wo sie wollen

Foto: E. Weber
Manche Diplomaten glauben auf Grund ihre Immunität,  nicht zur Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung verpflichtet zu sein. So wie jener, der heute seinen Pkw
in  einer  Ladezone in der Wehlistraße (nächst der Millenium City),  im 2. Wiener
Gemeindebezirk parkte.
Die  MA48  ließ sich aber vom WD-Kennzeichen nicht abschrecken und schleppte
den Pkw des immunen Parksünder ab.   Dieser behinderte nämliche den Verkehr,
weil LKW zwecks Ladetätigkeit in zweiter Spur stehen bleiben mussten.
Fotos: E. Weber
Ob  der  Diplomat  die  Strafe sowie auch die Abschleppkosten berappen muss, war
nicht zu erfahren.  Die MA48 hüllte sich auf Nachfrage in Schweigen.   Es darf aber
davon  ausgegangen  werden,  dass  der immune Falschparker die Kosten nicht be-
gleichen wird und diese dem Steuerzahler angelastet werden.
Nebenbei sei bemerkt, für uns stellt sich die Sinnhaftigkeit der Immunität für Diplo-
maten  ohnehin in Frage.   Denn auch jene aus den sogenannten Schurken-Staaten
sind immun und dieser Umstand behindert die Terrorismusbekämpfung enorm.
Erich Weber
2014-10-31

Wien wird zur Finanz-Oase für saudische Islamisten


Steuerfreiheit und Diplomaten-Status

Mit  heftiger Ablehnung reagiert die freiheitliche Nationalratsabgeordnete  Susanne Winter
auf den gestrigen Ministerratsbeschluss der Bundesregierung, welcher dem „König-Abdul-
lah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“  Umsatz- und Grundsteuerfrei-
heit einräumt und den  Mitarbeitern des Zentrums zudem diplomatischen Status verleiht.
Damit  würde  beispielsweise  der Polizei der Zutritt zum Gebäude verwehrt.   „Dass ausge-
rechnet  das  strengste  islamische  Land der Welt ein Dialogzentrum in Wien errichten will,
ist schon ein starkes Stück. Nicht umsonst betrachtet selbst der Großteil der hier lebenden
Muslime  das  Projekt äußerst skeptisch.   Dass sich jedoch die Politiker von SPÖ und ÖVP
auch  noch  bemüßigt  fühlen,  dem saudischen  Umschlagplatz für islamistische Hilfsgelder
Steuervorteile einzuräumen, ist ein Skandal der Sonderklasse“, kritisiert Winter.
„Außenminister  Spindelegger  hat  mit  der  Unterzeichnung  der  Gründungsurkunde  des
fundamentalistisch orientierten Dialogzentrums im Oktober 2011 in Wien einen imposanten
Kniefall vor dem saudischen Königreich hingelegt und Tür und Tor für die weitere Expansion
des politischen Islam in Europa geöffnet.   Nunmehr dürfen sich die Islamisten über ein weit-
eres Gastgeschenk freuen: steuerliche und diplomatische Vorteile“, so Winter.
Europaweit würden Moscheen und sogar ganze muslimische Parallelwelten zur Verbreitung
des  sektiererischen  Wahhabismus  mit  finanzieller  Hilfe des saudischen Königshauses aus
dem  Boden gestampft.   Während des Bosnienkrieges flossen Millionen US-Dollar aus dem
Königreich an die Mudschaheddin-Brigaden,  reingewaschen als Spendengelder über islam-
ische Hilfsorganisationen, die ihren Sitz in Österreich hatten und teilweise in Verbindung zur
Al-Kaida oder anderen Terrororganisationen standen.
Weit  über  100 Millionen  US-Dollar sollen die saudischen Wahhabiten seit 1993 in den Bau
von bosnischen Moscheen und Koranschulen gesteckt haben. Der Großmufti von Bosnien
und Herzegowina,  Mustafa Ceric, warnt davor,  dass es in Wien „Netzwerke und Zentren“
von Islamisten gebe, deren Aktionsradius sich bis Sarajevo erstrecke.
Militante Muslime würden in Wien „rekrutiert und finanziert“, das saudische Geld fließe über
Wien nach Sarajevo. Staatsreligion in Saudi Arabien ist der Wahhabismus, eine besonders
fundamentalistische  Strömung im  Islam.   Die  Wahhabiten  betrachten sich als die einzig
wahren Muslime. Menschen,  die sich vom Islam abwenden,  droht die Todesstrafe.
„In einem aufgeklärten westlichen Land wie Österreich von dieser Position aus einen inter-
religiösen Dialog führen zu wollen, ist mehr als zynisch“, schließt Winter.
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2012-04-12
 

Die Farce „Diplomatenpass“ ist prolongiert


Behält der Salzbaron seinen Diplomatenpass?

Aus zuverlässiger Quelle ist durchgedrungen,  dass mit der heute im Ministerrat beschlos-
senen Neuregelung bei den Diplomatenpässen weitere Ausnahmegenehmigungen für Rot
und Schwarz geschaffen werden.  Es ist zu vermuten, dass Androsch seinen Diplomaten-
pass mit dem Fiktionstitel „Regierungsbeauftragter für China“ behalten wird.

Mit der gleichen Begründung würden wir für die Ex-Politiker Karl Blecha, Franz Vranitzky,

Josef Riegler, Heinrich Neisser, Franz Fischler, Rudolf Streicher, Robert Lichal, Wolfgang
Schüssel,  Johannes Ditz,  Werner Fasslabend,  Rudolf Scholten,  Erhard Busek, Caspar
Einem,  Karl Schlögl,  Benita Ferrero-Waldner,  Viktor Klima,  Eleonore Hostasch, Rudolf
Edlinger,  Andreas Khol,  Wolfgang Ruttensdorfer, Helmut Kucacka, Franz Morak,  Alfred
Gusenbauer, Maria Berger, Heide Schmidt oder auch Peter Ambrozy wieder Tür und Tor
zum Diplomatenpass öffnen.  Auch diese Personen haben mehr oder weniger halböffent-
liche Ehrenämter, über die sich auch ein internationaler Status konstrueren lässt.

Abgesehen  von dieser Information,  ist die  Farce „Diplomatenpass“ prolongiert.   Das

Karussell  der  Erstaunlichkeiten  um  dieses  heiß begehrte Dokument  dreht sich nämlich
munter weiter, denn für die Ehepartner der Berechtigten ist ebenfalls ein Diplomatenpass
vorgesehen.

Wofür benötigen Ehepartner der Minister einen Diplomatenpass?

Absolut inakzeptabel und unverständlich ist das Vorhaben des Außenministers, für Ehepart-
ner von Ministern und  Staatssekretären auch weiterhin einen Diplomatenpass vorzusehen.
Das sei nicht „restriktiv“,  wie Spindelegger meint,  sondern geradezu das Gegenteil und in
höchstem Maße absurd.

Die  Vergabe von Diplomatenpässen an  Ehepartner schlägt dem Fass geradezu den Boden

aus und ist eine Provokation der Sonderklasse. Spindelegger möge einmal erklären, wofür
die Angetrauten dieses Dokument benötigen.

Sehr  wohl  Sinn  würde  es  machen,  dieses Dokument aber für aktive Klubobleute sowie

aktive Mitglieder des außenpolitischen Ausschusses, aber keinen Tag länger als ihre aktive
Funktion andauert und beschränkt auf die Ausübung offizieller Missionen.

Aktive Parlamentarier, die etwa auch in Krisenregionen als Wahlbeobachter unterwegs sind

oder einen Lokalaugenschein vornehmen,  sollten genauso wie die Klubobleute,  die ständig
im  internationalen  Bereich  unterwegs  sind,  den bestmöglichen Schutz ihrer Republik ge-
nießen.

Spindelegger schüttet das Kind mit dem Bade aus,  nimmt den außenpolitisch tätigen Parla-

mentariern ein nicht unerhebliches Schutzdokument weg und gewährt es den Ehepartnern
der  rot-schwarzen Ministerriege weiter,  für welche dieses Dokument  nicht einmal im An-
satz zu rechtfertigen ist.

Nationalratspräsidentin  Prammer  ist  gefordert,  sich in wenigstens  einmal vor  die Parla-
mentarier  zu stellen.   Wenn nämlich  die rot-schwarzen Ehepartner  mehr an  Schutz er-
halten  sollen  als  aktive  Parlamentarier,  die immer wieder  auch international in heiklen
Gebieten offiziell unterwegs sind, dann ist dies mehr als unverständlich.

Entweder  wird der Diplomatenpass nur mehr für  Diplomaten im engeren  Sinn vergeben,
was  auch ein Aus für Diplomatenpässe an Regierungsmitglieder einschließt,  oder die Re-

publik  gewährt  diese  Schutzfunktion  für all jene,  welche  tatsächlich  außenpolitisch im
Interesse der Republik bzw. auch des Parlamentes unterwegs sind, was ein richtiger Weg
wäre.

Ehepartner  sind bei beiden Varianten  jedoch keine tragfähige  Variante und genauso  ein
Skandal  wie die Vergabe an Diplomatenpässen für ausgeschiedene Politiker.   Aber offen-
sichtlich hält sich Spindelegger an die Gesinnung seiner Parteikollegin und mittlerweile aus

ihren politischen Ämtern ausgeschiedenen Rauch-Kallat,  die den Diplomatenpass ihres an-
getrauten Grafen bis aufs Messer verteidigt.   Wo kämen wir denn hin,  wenn sich die Ehe-
leute von Politiker(innen) wie das gemeine Volk anstellen müssten.

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2012-01-17 
 

Grasser verlängerte Diplomatenpass


Keine Diplomaten,  aber trotzdem Diplomatenpässe

In einer heutigen  APA-OTS-Aussendung  berichtet der  KURIER  über ein erstaunliches
Privileg, welches Ex-Minister Grasser,  Strasser,  Scheibner und Gorbach genießen.

 

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im November 2011 seinen Diplomatenpass um
weitere fünf Jahre verlängern lassen. Das ergaben KURIER-Recherchen, die vom Außen-
ministerium bestätigt wurden.

 

Kurios: Die Gesetzeslage in Österreich  erlaubt es selbst ehemaligen  Kurzzeit-Ministern

und -Staatssekretären, alle fünf Jahre ihre Diplomatenpässe zu verlängern  – auch wenn

sie  längst nicht mehr in offizieller Mission reisen. Inhaber von Diplomatenpässen werden

im Ausland kaum kontrolliert und genießen an Grenzübergängen Sonderbehandlung.

 

Wie bereits eingangs erwähnt, besitzen neben  Karl H. Grasser auch weitere umstrittene

Ex-Minister  wie  Ernst Strasser,  Hubert Gorbach  oder  Herbert Scheibner  Diplomaten-

pässe.   Irgendwie praktisch  finden  wir,  denn mit der  bevorzugten Behandlung  an den

Grenzen,  lassen sich beispielsweise  Plastiksackerln mit  diversen  Inhalten  unbehelligt
von einem Land ins andere verbringen.

 

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2012-01-05
 

Keine Zwangsmitgliedschaft in der AK


Eine Neuigkeit

Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt?  Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.

Wer darf mitspielen?

Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten  und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten.  Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.

Auch andere werden zwangsbeglückt

Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.

Realismus und Dogmatismus

Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“

Konkurrenz unerwünscht

Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
„Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“

AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt

Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.

Realitätsverlust oder Absicht?

Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
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2010-01-26
 

Inhalts-Ende

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