Viel Lärm um Nichts
Seit 1. Jänner können Homosexuelle eine Eingetragene Partnerschaft schließen. Lesben und
Schwule können ihre Beziehung beim Magistrat oder der Bezirksverwaltungsbehörde amtlich
registrieren lassen.
Von dieser Möglichkeit haben bis zur Jahresmitte lediglich 429 Paare Gebrauch gemacht. Der
angekündigte Run auf die Standesämter blieb erwartungsgemäß aus. Aber offenbar haben es
militante Homosexuelle nur darauf angelegt, viel Lärm um Nichts zu veranstalten, wie dies
dass Beispiel mit den Meldezetteln beweist.

Die ewige Diskriminierungsschiene
Im Zuge dieser gesellschaftlichen Erneuerung, wurden amtlicherseits neue Meldezettel auf-
gelegt. Diese veranlassten gewisse Homosexuellen-Vereine sofort auf den Diskriminierungs-
zug aufzuspringen.
Grund für die angebliche Diskriminierung ist, dass der Familienstand auf dem Meldezettel-
Formular angekreuzt werden muß. Dieses Kreuzchen muß schon eh und je gemacht werden
und kein Mensch hatte sich jemals darüber aufgeregt.
Obskure Gedankengänge
Nachdem Homosexuelle amtlicherseits eine „Eingetragene Partnerschaft“ eingehen können,
so ist dies auch auf dem Formular dementsprechend anzukreuzen. Da war sofort Feuer auf
dem Dach, denn durch dieses Kreuzchen sahen sich gewisse Lesben und Schwule zwangs-
geoutet.
Wie obskur dieser Gedankengang ist beweist schon die Tatsache, dass zuerst ganz offiziell
vor der Behörde eine Partnerschaft geschlossen wird und im nachhinein die Offiziellmachung
dieser, als Diskriminierung gewertet wird.
Namensrecht als Diskriminierung
Auch in der Tatsache, dass die Eingetragene Partnerschaft nicht automatisch zu einem gemein-
samen Nachnamen führt und erst in Form eines Namensänderungsantrages separat beantragt
werden muß, wurde ein Zwangsouting und eine Diskriminierung gesehen.
Also brachte ein lesbisches Pärchen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.
Diese blitzen mit ihrem erstaunlichen Anliegen beim VfGH ab, denn die Richter(innen) bei die-
sem Höchstgericht konnten keine Menschenrechtsverletzung beim Namensrecht für Eingetra-
gene Partnerschaften erkennen und wiesen die Klage ab.
Der Gesellschaft reicht es offenbar
Die Homosexuellen-Vereinigung Lamda zeigte sich über das Urteil entäuscht, will sich aber
nicht geschlagen geben und den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Wie gesagt, viel Lärm um
Nichts. Schön langsam sollten auch Homosexuellengruppen erkennen, dass das Maß an ste-
tig geforderten Extrawürsten voll ist und die Gesellschaft offenbar dementsprechend zu rea-
gieren beginnt.
*****
2010-08-28
Pflegenotstand in Österreich
Bedenkt man dass der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Gesundheits- und
Sozialberufe, Johann Hable, noch vor wenigen Tagen vor einen zu erwartenden Pflegenot-
stand warnte und in dieser Berufssparte massiver Personalmangel herrscht, kann man über
den Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini nur ungläubig den Kopf schütteln.
Ausbildung nur für Frauen
Der 43-jährige arbeitslose Lagerist Michael K. wollte sich zum Pflegehelfer umschulen las-
sen und erhielt vom prompt eine Absage. Die erstaunliche Begründung war, nur arbeitslose
Frauen werden vom Arbeitsmarktservice für die Pflege in Altenheimen ausgebildet, Männer
nicht.
Irgendwie scheint man beim AMS im Ländle noch nicht mitbekommen zu haben, dass es ein
Gesetz gibt welches vorschreibt, dass Jobs und Ausbildungen nicht vom Geschlecht abhängig
gemacht werden dürfen.
Selbsherrlicher Landesgeschäftsführer
Strini gegenüber orf.at: „Dass Frauen über 45 Jahre dennoch in den Genuss der Ausbildung
kommen, habe etwas mit ihren sonst schlechteren Chancen zu tun. Das AMS versuche Be-
nachteiligungen am Arbeitsmarkt auszugleichen und Frauen „positiv“ zu diskriminieren.“
(Fotoquelle: http://123people.at)

Hat Anton Strini eine private Auslegung bestehender Gesetze?
Selbst der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber setzte sich erst heute für die
Einführung des Lehrberufes „Pflege und Soziales“ ein, um dem Personalmangel in den Vor-
arlberger Pflegeheimen entgegen zu wirken.
Personalmangel und trotzdem 135 arbeitslose Pflegehelferinnen
Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es auch erstaunlich dass man seitens des AMS ver-
lauten lässt, dass in Vorarlberg zur Zeit 135 Pflegehelferinnen arbeitslos sind. Dass bestätigt
uns wiederum in der Annahme, dass das AMS vorwiegend zur Verwaltung von Arbeitslosen
dient, als ihrer wirklichen Aufgabe nachzukommen und Stellen zu vermitteln.
Ist Anton Strini rücktrittsreif?
Zurück zum Vorarlberger AMS-Landesgeschäftsführer Anton Strini. Mit welcher Selbstherrlich-
keit nimmt sich dieser Mann heraus, ein bestehendes Gesetz zu missachten und die Möglich-
keit für Ausbildungen nach eigenem Gutdünken zu vergeben.
Vielleicht wäre es für die Vorarlberger Arbeitslosen besser, wenn Strini von seinem Posten
zurücktritt. Es bliebe ihm ja noch immer die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden und sich
einer eventuell privaten Gesetzesauslegung des neuen Leiters auszuliefern.
*****
2010-08-13
Nebenschauplätze
ERSTAUNLICH beschäftigt sich sehr oft mit „Nebenschauplätzen“, welche immer wieder inter-
essante Tatsachen ans Tageslicht befördern. Da Haiders Goldschatz noch immer nicht gefun-
den wurde und wir auch an der Berichterstattung von Umstandsmode beim Bundesheer kein
Interesse hatten, haben wir ein wenig im Internet gestöbert.
Aufruf an Oliver Ritter
Dabei sind wir auf eine Erstaunlichkeit gestossen, die eigentlich für Oliver Ritter, Betreiber des
Online-Magazins „thinkoutsideyourbox“, von sehr großen Interesse sein sollte. Wir wollten wis-
sen, welche Lektüren oder Bücher von homosexuellen Menschen bevorzugt werden und sind
beim Googeln auf folgende Buchhandlung gestossen.

(Screen: http://www.loewenherz.at)
Erstaunliche Datenschutzerklärung
Der erste Schritt ist für uns immer die Einsicht in das Impressum einer Webseite. Die Verantwort-
lichen für diese sind: „LÖWENHERZ Schmidt & Ostler KG“ in A-1090 Wien Berggasse 8.
Die nachfolgende Datenschutzerklärung auf dieser Seite hat es dann in sich.



(Screen: http://www.loewenherz.at)
Datenweitergabe
Hier wird dem Benutzer mitgeteilt, dass Daten von seinem Computer, einschließlich seiner
IP-Adresse gespeichert und an Google Inc. weitergeleitet werden. Dass ein Unternehmen
die Daten seiner Kunden speichert ist nichts ungewöhnliches. Warum in aller Welt aber,
leitet diese Firma die Daten an ein anderes Unternehmen weiter?
Besonders „gut“ gefällt uns der Satz: „Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls
an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten
im Auftrag von Google verarbeiten.“
Selbstouting zur Freude der Behörden
Das bedeutet im Klartext, sollte wider erwarten die Homosexualität wieder strafbar werden,
leitet Google, soferne sie dazu aufgefordert werden, die Daten an die Behörden weiter, da
dies sicher gesetzlich vorgeschrieben wird. In diesem Fall darf sich jeder homosexuelle
User gratulieren, der die Webseite der Buchhandlung „Löwenherz“ genutzt hat.
Bedenkt man welches Gezetere seitens homosexueller Seite um das Kreuzchen „Eingetrag-
ene Partnerschaft“ auf den Meldezetteln gemacht wurde, brandmarkt sich jeder homosexuelle
Mensch freiwillig selbst, wenn er die Dienste der Buchhandlung für Schwule und Lesben unter
http://www.loewenherz.at in Anspruch nimmt.
In den eigenen Reihen auskehren
In diesem Beitrag brechen wir eine Lanze für Homosexuelle, obwohl wir uns mit dieser sex-
uellen Ausrichtung nicht identifizieren können. Allerdings können wir es uns nicht verkneifen
folgenden Rat an Schwule und Lesben zu erteilen.
Kehrt einmal in Euren eigenen Reihen, bevor Ihr immer wieder Menschen die sich mit Eurer
Lebensart nicht anfreunden können, Diskriminierung und Intoleranz vorwerft. Eine Frage
allerdings hätten wir noch. Unter was fällt es eigentlich wenn Homosexuelle die Daten von
anderen homosexuellen Menschen weitergeben, die sie unter Umständen in Schwierigkei-
ten bringen könnten?
*****
2010-08-06
Beleidigende Aussage
Gerade die SPÖ gibt sich als jene Partei aus, die gegen Diskriminierung von älteren
Dienstnehmern ist. Für eine Partei die Gleichberechtigung an allen Fronten fordert,
ist die Aussage des SP-Sicherheitssprecher Godwin Schuster nicht einmal mehr er-
staunlich, sondern schon beleidigend.
Interessanter Artikel in der Krone
In der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung werden folgende Aussagen von Schuster
wiedergegeben, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Der SPÖ-Sicherheitssprecher
meint: „„Ein Viertel aller Polizisten ist älter als 50 Jahre. Wie soll denn die Kriminalität von
jemanden bekämpft werden, der 60 ist?“
„Wie soll sich ein 60-Jähriger mit der Brutalität auf der Straße auseinandersetzen? Über-
haupt nicht! Und was bringt dann die Zukunft: Uniformierte Opa-Beamte? Leidet das
Auge des Gesetzes gar jetzt schon am grauen Star?“ so der Politiker der einer Partei
angehört, die sich unter anderen gegen Altersdiskriminierung ausspricht.
Foto/Quelle: Kronen Zeitung
Erfahrenen Beamten wird altersbedingt ihre Qualifikation abgesprochen
Ab 50 zum alten Eisen?
Das heißt im Klartext, dass Godwin Schuster allen Polizeibeamten ab dem 60.Lebensjahr
die Qualifikation für ihre Arbeit abspricht. Dass Polizisten mit zunehmenden Alter ihre
Körperkraft mit Routine ausgleichen und ihren Job mindestens gleichwertig, wenn nicht
besser als ihre jungen Kollegen erledigen, scheint dem SPÖ-Sicherheitssprecher nicht
in den Sinn gekommen zu sein.
Wie lange bleibt Schuster noch im Amt?
Bei der Meinung die Schuster vertritt fragen wir uns natürlich automatisch, wie kann jemand
über 60 noch ordentliche Sicherheitspolitik betreiben? Denn der SPÖ- Sicherheitssprecher
zählt immerhin schon 59 Lenze. Folgt man seiner Aussage, bleibt dem guten Mann noch ein
Jahr in der Sicherheitspolitik tätig zu sein. Denn diese dient auch zur Bekämpfung der Krimi-
nalität.
Was anderes wäre es gewesen, wenn Schuster die Gesundheitsfrage gestellt hätte. Aber
bloß das Alter für die Disqualifizierung eines Berufes anzuführen, ist Diskriminierung in Rein-
format.
*****
2010-07-05
Misshandlungs- und Diskriminierungsvorwürfe
Die Union der Türkischen Vereine in Deutschland erhebt schwere Misshandlungsvorwürfe
gegen das österreichische Bundesheer. Dies geschieht mittels einem offenen Brief, via einer
heutigen APA-OTS Aussendung, der an den Bundeskanzler und den Verteidigungsminister
gerichtet ist.
In diesem Schreiben werden dem Oberstleutnant R. T. und dem Vizeleutnant H. S., un-
menschliche Behandlung und Diskriminierung des Rekruten Mehmet Yusuf Erdas angelastet.
Erdas ist Österreicher mit türkischer Abstammung und leistete in der Kloster Neuburger
Magdeburg Kaserne, sowie in Bruck an der Leitha seinen Präsenzdienst ab.
Rekrut Mehmet Yusuf Erdas
Bitte lesen Sie die Presseaussendung
Wir wollen hier nicht den gesamten Text der APA-OTS Aussendung wiedergeben und
ersuchen unsere Leser(innen) daher den verlinkten Beitrag zu lesen, um sich selbst ein Bild
über die in den Raum gestellten Vorwürfe zu machen.
Da uns diese Story interessierte, setzten wir uns mit diesem Verein in Verbindung um näheres
zu erfahren. Der Vater des betroffenen jungen Mannes rief uns an und erzählte eine erstaun-
liche Geschichte.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Beim Vater von Erdas handelt es sich um Prof. Dr. Mehmet Erdas, einen promovierten Wissen-
schaftler. Also gehen wir einmal davon aus, dass sich ein Mann mit einer derart hohen Bildung,
diese Geschichte nicht aus den Fingern gesaugt hat.
Den Wahrheitsgehalt können wir allerdings auch nicht überprüfen, dass aber an der Geschichte
etwas dran sein könnte ergibt sich aus den Tatsachen, dass bei der Staatsanwaltschaft Anzeige
erstattet wurde und einem promovierten Akademiker die Folgen einer eventuellen falschen An-
schuldigung sehr wohl bewusst sein müssten.
Verteidigungsministerium dementiert
Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dementierte die Anschuldigungen
von Prof. Dr. Mehmet Erdas und wies die Vorwürfe als haltlos zurück. In einer heutigen
APA-OTS Aussendung, die unmittelbar nach den Beschuldigungen erfolgte, meint man
dass die Misshandlungsvorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind.
Außerdem wurden mehrere Anzeigen gegen den Rekruten eingebracht und sei dieser vom
Dienst enthoben worden, was eine ungewöhnliche und äußerst seltene Maßnahme bei Wehr-
pflichtigen sei. Inzwischen wurde Mehmet Yusuf Erdas aus dem Wehrdienst entlassen.
Nicht sehr auskunftsfreudig
Wir haben natürlich auch bei der Pressestelle des Verteidigungsministeriums angerufen und
ersuchten um eine Stellungsnahme zu den schweren Vorwürfen, die gegen das Bundesheer
erhoben wurden. Zu einer solchen war man dort nicht bereit und verwies auf die APA-OTS
Aussendung.
Warum sich die Herren im Ministerium nicht näher äußern wollten ist für uns erstaunlich.
Man darf gespannt sein, ob ein unabhängiges österreichisches Gericht, Licht ins Dunkle
dieser Misshandlungs- und Diskriminierungsvorwürfe bringt.
*****
2010-05-18
Die Post AG ist vielseitig
Nun sollen Homosexuelle noch einmal behaupten, sie werden in Österreich diskriminiert.
Der Staatsbetrieb die „Österreichische Post AG“ legte zum Anlass der 15. Regenbogen-
parade eine Sonderbriefmarke für Schwule und Lesben auf.
(Screen von http://www.post.at/ausgabeprogramm.php)
Der Nennwert dieser Briefmarke beträgt 55 Eurocent und erscheint in einer Auflage von
250.000 Stück. Sie wird für die Frankierung eines Standardbriefs bzw. einer Postkarte im
Inland geeignet sein.
Diskriminierungsvorwürfe werden sicher wieder laut
Mit dem Nennwert dieser Briefmarke, welcher an untersten Grenze rangiert, werden sicher-
lich wieder Diskriminierungsvorwürfe laut. Möglicherweise wird als Argumentation eingewor-
fen, dass die Schwulen und Lesbenbewegung als billig verkauft wird.
Der Umstand dass diese Briefmarke nur im Inland verwendet werden kann, birgt ebenfalls
Diskriminierungsvorwürfe in sich. Möglicherweise wird argumentiert werden, dass das
Fehlen der Internationalisierung eine Diskriminierung darstellt. Na ja, in Uganda kommt
halt eine Homosexuellen-Briefmarke nicht so gut an.
Die Briefmarke kann ab 25. Juni, allerdings nur in ausgewählten Postfilialen und auf
Bestellung, bezogen werden. Wahrscheinlich wird ein derartiger Run auf diese ein-
setzen, sodass ein derartig gestalteter Bezug notwendig erscheint.
Achtung Strafporto
Aber Achtung, die Frankiergültigkeit dieser Sondermarke gilt erst ab dem 3.Juli 2010.
Sollte diese vor diesem Datum verwendet werden, muss der Empfänger Strafporto be-
zahlen und dass hat mit Diskriminierung nichts zu tun, auch wenn es sich so mancher
militante Homosexuellenvertreter wünscht.
*****
2010-05-03
Schon wieder Diskriminierung?
Schon wieder ertönt das Diskriminierungsgeschrei seitens militanter oder unverständiger
homosexueller Männer. Diesmal betrifft es nicht die bösen Hetero-Machos, sondern eine
ganze Organisation, nämlich das „Rote Kreuz“.
Das „Rote Kreuz“ hat es sich zur Aufgabe gemacht Leben zu retten und medizinisch zu
beschützen. Im konkret vorgeworfenen Diskriminierungsfall geht es darum, dass homo-
sexuelle Männer als Blutspender abgewiesen werden.
Schwule führen die Statistik an
Diese Maßnahme erfolgt nicht aus Jux und Tollerei oder einer intoleranten Einstellung der
Verantwortlichen beim „Roten Kreuz“. Der wahre Hintergrund ist, dass homosexuelle
Männer die größte Risikogruppe an AIDS-Erkrankten sind, gemessen am prozentmäßigen
Anteil der restlichen österreichischen Bevölkerung.
Homo- und bisexuelle Männer führen mit 33,9% unangefochten die AIDS-Statistik, von
allen AIDS-Kranken in Österreich an. Vergleicht man die Zahlen der erkrankten Männer
untereinander, sind Heteros mit 13,5%, die ebenfalls vom Blutspenden ausgeschlossenen
Drogenkranken mit 21,3% und Homosexuelle mit sage und schreibe 43% betroffen.
Diese Zahlen haben wir uns nicht aus den Fingern gesogen, sondern aus der offiziellen
AIDS-Statistik der AIDS-Hilfe Wien entnommen.
Diese Statistik spricht für sich
Sucht Schreuder schon wieder Wähler?
Angesichts dieser Zahlen, fällt die Aussage des Grünen Gemeinderatsabgeordneten Marco
Schreuder unter die Rubrik „Erstaunliches“. In diesem „Youtube-Video“ können Sie
versuchen, den Worten von Schreuder und jenen des Präsidenten vom Rechtskomitee
„Lambda“ Dr. Graupner zu folgen. Ob Sie diese auch verstehen werden können wir
Ihnen nicht garantieren.
Monogamie und Safersex
Mit dem Argument, dass nicht die Homosexualität sondern der ungeschützte Sex diese
Zahlen verursacht, wird versucht die ganze Situation herunterzuspielen. Auch die im Video
zur Schau gestellte Monogamie eines homosexuellen Mannes, der als Spender abgelehnt
wurde soll offensichtlich vermitteln, dass das Ganze nicht so arg ist und den Homosexuellen
Unrecht getan wird.
Soviel zum Safersex und Monogamie
Hier geht es um die Gesundheit
Ob es Leute wie Schreuder oder Graupner nun wahrhaben wollen oder nicht, die Fakten
sprechen für sich. Die Ablehnung von homosexuellen Männern als Blutspender ist keine
Diskriminierung, sondern dient zur Vermeidung einer eventuellen Ausbreitung von AIDS.
In diesem Fall geht es nicht um ein Kreuzchen auf dem Meldezettel, sondern um die Gesund-
heitsvorsorge von Menschen.
Allerdings dürfte den Herren entgangen sein, dass auch andere Personen vom Blutspenden
ausgenommen sind, ohne dass diese gleich die Diskriminierungsmaschine in Gang setzen.
Unter folgendem „Link“ können Sie nachlesen, wer noch als Blutspender abgelehnt wird.
*****
2010-04-07
Meldezettel zum Datenmissbrauch
Mitte Jänner 2010 hatte der Grüne Wiener Gemeinderat Marco Schreuder, die neuen Melde-
zettel noch schwer unter Beschuss genommen. Er kritisierte, dass eingetragene Partner-
schaften auf diesen Formularen gesondert anzugeben sind.
Er unterstellte auch, dass mit der Angabe dieser Daten dem Datenmissbrauch Tür und Tor
geöffnet sei. Würde ein Unwissender seinen „Beitrag“ vom 12.Jänner 2010 durchlesen,
könnte er zur Annahme kommen, dass so etwas wie eine „Watchlist“ für Homosexuelle
existiert.
In diesem Beitrag beschrieb er sogar dunkle Horrorszenarien wie, dass in Zukunft auch
Betriebe wie Fitnessstudios , Hotels, Videotheken usw. plötzlich an der sexuellen Orientier-
ung seiner Gäste Interesse zeigen könnten und dementsprechende Formulare auflegen.
Schreuder rudert zurück
Aus welchen Gründen auch immer, rudert Schreuder nun zurück und das ist auch gut so.
In seinem heutigen Webseiten-Beitrag gibt er zu erkennen, dass auch er begriffen hat,
dass Schwule und Lesben ebenfalls Rechte und Pflichten haben.
Eine der Pflichten ist eben das Ankreuzen des Feldes EP auf dem Meldezettel. Auch weist
er die Kritik einer HOSI-Sprecherin zurück, die ihm vorwarf Lesben und Schwule wieder in
den Schrank zurück schicken zu wollen.
Liberale Züge erkennbar
Was noch angenehm überrascht ist seine Aussage, jede geortete Lesbe und jeder offen
lebende Schwule ist ein Fortschritt und wichtig. Man will seinen Augen kaum trauen, aber
wir vermissen in diesem Beitrag das abgedroschene Wort „Zwangsouting“.
Auch mit der Erkenntnis offen durchs Leben zu gehen, hat Schreuder einen riesigen Fort-
schritt vollzogen. Es ist schon richtig, dass einige Personen immer wieder abfällige Bemerk-
ungen über Homosexuelle fallen lassen.
Probleme mit Homosexuelle?
Das o.a. Problem haben aber Glatzenträger, rothaarige Menschen mit Sommersprossen oder
extrem fettleibige Personen auch, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Weblog „Zur Politik“
wurde der Herausgeber dieses Magazins gefragt, ob er Probleme mit Homosexuellen hat.
Nein es gibt kein Problem mit „normalen“ Homosexuellen, sowie auch nicht mit „normalen“
Heteros. Probleme gibt’s es nur mit Personen die sich zwanghaft exhibitionieren, um von
ihrer Paranoia abzulenken. Dabei ist es egal ob es sich um einen Homosexuellen oder hetero
veranlagten Sado/Maso-Fan handelt.
Toleranz ist wichtig, nicht die Akzeptanz
Das ständige „das muss akzeptiert werden“ schafft die Probleme. Niemand muss etwas
akzeptieren, sondern ein tolerieren ist vollauf genug. Vielleicht sollte sich das auch „Oliver
Ritter“ vor Augen führen, der sich noch immer auf einem Kreuzzug gegen angebliche Dis-
kriminierung befindet.
Was bei Marco Schreuder diesen Sinneswandel ausgelöst hat wird nur er wissen, aber mit
seinem heutigen Beitrag hat er bewiesen, dass es auch anders geht. In Wirklichkeit interes-
siert es kaum einen Menschen ob sein Nachbar oder Mitarbeiter schwul ist, solange dieser
nicht dauernd schreit: „Ich bin schwul und Du musst das zur Kenntnis nehmen, sonst
bist Du ein Diskriminierer“.
*****
2010-03-30
Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt immer einen massiven Verstoß gegen das Recht auf
Leben, Freiheit und Würde und auf die körperliche und seelische Unversehrtheit der Opfer
dar. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung und widerspricht
der österreichischen Rechtsordnung.
So steht es zumindest auf der „Webseite“ der Sozialdemokratischen Partei Österreichs.
Das Gewalt nicht immer körperlicher Natur sein muß, sondern dass es diese auch in
psychischer Form gibt, dem wird wohl niemand widersprechen.
Gewalt kann auch psychisch sein
Psychische Gewalt gegen Frauen ist ebenfalls abzulehnen und dies wird auch von sozial-
demokratische Frauen so gesehen, wie der folgende Screenshot der „Webseite“ der SPÖ
Baden dokumentiert.

Wir sehen in Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung die Ausübung von
psychischer Gewalt. Diese Meinung wird auch von der SPÖ vertreten und ist in zahlreichen
Kommentaren und Beiträgen zu finden und das ist gut so.
Kein Kommentar sagt sehr viel aus
Unserer Meinung scheint sich jedoch die SPÖ-Politikerin Frau Tanja Wehsely, ihres Zei-
chens Gemeinderätin und Landtagsabgeordnete in Wien, nicht anzuschliessen oder folgt
einem Maulkorberlass.
Sie verfasste am 26.März 2010 nachstehenden Beitrag auf ihrer “ Webseite“.

Da uns die Art mit der gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz verfahren wird nicht nur
äußerst primitiv und widerlich erscheint, sondern wir diese als psychische Gewalt
werten, wollten wir die SPÖ-Gemeinderätin um eine Stellungsnahme ersuchen.
Falsche Zahlen aber viel Enthusiasmus
Vorallem weil in ihrem Beitrag sehr viel Enthusiasmus zu erkennen ist, wollten wir
von ihr wissen, was sie von Gewalt gegen Frauen hält, da ihre Partei diese strikt
ablehnt. Abgesehen davon, hatte sie sich gründlichst in der Teilnehmerzahl dieser
obskuren Veranstaltung „Lichtertanz gegen Rosenkranz“ geirrt.
Ihre einzige Tätigkeit zu unserer Anfrage betreffend ihres Beitrags war die Löschung
unseres Kommentars. Ehrlich gesagt haben wir auch nichts anderes erwartet. Möglich-
erweise sieht Tanja Wehsely in Barbara Rosenkranz auch keine Frau, da diese einem
anderen politischen Lager angehört.
Lippenbekenntnis
Immer wieder wird von der SPÖ und auch von den Grünen proklamiert, dass Gewalt ge-
gen Frauen abzulehnen ist. Wenn wir nun beobachten, mit welcher Verächtlichmachung,
Beschimpfung und Diskriminierung gegen die BP-Kandidatin Rosenkranz vorgegangen
wird, sind diese Antigewalt-Aussagen, für uns nicht mehr als ein inhaltsloses Lippenbe-
kenntnis.
Versuchte Selbstjustiz?
Auch wenn Barbara Rosenkranz politische Aussagen getätigt hat die nicht ins Programm
von Linksparteien passen, ist dies kein Grund dafür jegliche Zivilisation missen zu lassen.
Sollte sie strafrelevante Aussagen getätigt haben, so ist es die Aufgabe eines ordent-
lichen Gerichts darüber zu urteilen. Dies dürfte aber offensichtlich nicht der Fall gewesen
sein, da Rosenkranz noch immer ein politisches Amt bekleidet und als Kandidatin zur
BP-Wahl zugelassen wurde.
Überträgt man die Art des bisherigen Wahlkampfes ins normale Leben, würde jede kont-
räre Meinung einer anderen Person mit Gewalt goutiert werden. Die Gerichte würden ver-
mutlich aus allen Nähten platzen.
Auf Straches Spuren?
Es ist erstaunlich, dass sich ausgerechnet SPÖ und Grüne so verhalten. Gerade diese
Parteien, die auf Demokratie so großen Wert legen sollten wissen, dass es in demokra-
tischen Systemen mehr als eine Meinung gibt.
Verächtlichmachung, Beschimpfung und Diskriminierung eines politischen Gegners, hat
mit Demokratie nicht das Geringste zu tun. Dies sind genau jene Punkte, welche dem Polit-
Rambo H.C. Strache immer wieder vorgehalten wurden. Mit ihrer bisherigen Wahlkampf-
führung gegen Rosenkranz, haben SPÖ und Grüne jegliches Recht verloren, diesem Mann
in Zukunft Vorhaltungen zu machen.
*****
2010-03-27
Mengele-Abklatsch erfährt jahrelange Huldigung
Im Beitrag „Steyr glorifiziert Nazi-Arzt“ haben wir berichtet, dass in der oberösterreichischen
Stadt dem Mengele-Abklatsch, Robert Stigler mittels Strassennamen gehuldigt wird. Das
erstaunliche daran ist, dass die Strassenbezeichnung nicht unter freiheitlicher Federführung
entstand.
(Fotoquelle: www.ooenachrichten.at)

Dem Nazi-Arzt Stigler wurde jahrelang unter der SPÖ-Regierung gehuldigt
Erstaunliche Rechtfertigung
Noch erstaunlicher ist der Umstand, dass die seit Jahren in Steyr regierenden Sozialdemo-
kraten, jahrelange Proteste für diese Nazi-Huldigung einfach ignorierten. Als Rechtfertigung
wurde der Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung herangezogen. In diesem
konnten keine wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des
Naziregimes gefunden werden konnten.
Und das bei einem Mann, der unter anderen an farbigen Kriegsgefangenen krankhafte und
perverse Studien durchgeführt hatte. Stigler hatte den Männern ohne Narkose mit Stichen
ins Brustbein, Knochenmark für Untersuchungen entnommen.
Hut ab, vor den Grünen
Wir halten zwar die Grünen in den meisten Fällen für realitätsfremd, müssen ihnen aber in
diesem Fall, für ihren dauerhaften Einsatz Respekt zollen. Auf Grund ihres politischen
Drucks, sowie den der Medien, wird der braune Schandfleck in Steyr nun entfernt.
Dümmer geht’s wohl nicht mehr
Erstaunlich ist auch nun die neuerliche Rechtfertigung der Rathaus-SPÖ in der Stadt Steyr,
warum einem Naziverbrecher derartig gehuldigt wurde. Robert Stigler habe auch die Ge-
birgsbahre erfunden, welche vielen verunglückten Bergsteigern das Leben gerettet hat,
lautet nun das Argument der Stigler-Fans in den sozialdemokratischen Reihen.
Da ist es doch erstaunlich, dass gerade aus den Reihen der Sozialdemokraten die Nazi-
keule gegen die BP-Kanditatin Barbara Rosenkranz geschwungen wird. Vielleicht sollten
sich so manche Genossen einmal in den eigenen Reihen umsehen.
*****
2010-03-07
Schreuder fordert Rücktritt von Graf
Für Gemeinderat Marco Schreuder, Sprecher der Grünen Andersrum, stellt der Beitrag eine
unentschuldbare homophobe Entgleisung dar: „Martin Graf ist Eigentümer von „www.unzen-
suriert.at“ und bewirbt den Beitrag in seinem Newsletter. Diese Zeilen waren vorgestern in
einer „APA-OTS“ Aussendung zu lesen. Ferner forderte er Dr. Martin Graf zu Rücktritt auf.
Gestern wurde die Aussage von Schreuder korrigiert. Wien (OTS) – „KORREKTUR:“ Die
Website „www.unzensuriert.at“ wird nicht mehr von Martin Graf, sondern vom Verein zur
Förderung der Medienvielfalt betrieben, dessen Obmann der Büroleiter von Martin Graf,
DI Walter Asperl ist.
Parteisoldat Ritter
Auch Oliver Ritter, der Herausgeber von „thinkoutsideyourbox.net“, hält wie ein braver
Parteisoldat dem Grünen Gemeindrat Schreuder die Stange. In seinem „Beitrag“ sieht
er durch den Artikel auf „unzensuriert.at“ erneut Angriffe und Diskriminierungen gegen
Schwule und Lesben.
Und weil dem Otto Normalverbraucher diese ewige Diskriminierungsmasche wahrschein-
lich schon beim Hals heraushängt, unterstreicht er die Wichtigkeit damit, dass diese An-
griffe aus dem rechten, politischen Lager erfolgen.
Schreuder schweigt auf seiner Webseite
Während sich Schreuder auf seiner Webseite in nobler Zurückhaltung übte und kein Wort
über die geortete „Unentschuldbare homophobe Entgleisung aus dem Büro des dritten
Nationalratspräsidenten“ schrieb, holte Ritter zu einem Rundumschlag aus, der schon
fast paranoide Züge aufweist.
Graf hin oder Graf her. Und ob „unzensuriert.at“ vom rechten Lager betrieben wird oder
nicht, erschien uns nicht wirklich wichtig. Was uns interessierte, war der Inhalt dieses
angeblichen Dikriminierungbeitrags gegen Homosexuelle.
Der angeblich diskriminierende Inhalt


Warum wollen homosexuelle Sportler unter sich bleiben?
Was daran diskriminierend sein soll wenn festgehalten wird, dass es in Vancouver ein eigen-
es Zentrum für schwule und lesbische Athleten gibt, in dem in Pausen ein Drink konsumiert
werden kann, ist uns schleierhaft.
Das die Antidiskriminierungs-Propagandisten in allen Lebensbereichen ganze Arbeit leisten
entspricht der Wahrheit. Auch die Kritik zum Verhältnis von Angebot und Nachfrage ist legi-
tim. Für uns wirft es noch zusätzlich die Frage auf, warum die homosexuellen Sportler unter
sich bleiben wollen?
Outing oder Exebitionismus
Das die sexuelle Orientierung nicht überall Thema sein muss, finden völlig legitim. Das es
einem Konsument egal ist, ob er seine Wurstsemmel oder sein Auto bei einem Schwulen
oder einer Lesbe kauft, entspricht ebenfalls der Realität.
Das man bei Homosexuellen den Eindruck gewinnt, sich mit allen Mitteln in den Vorder-
grund drängen zu wollen, ist leider traurige Wahrheit. Der Otto Normalbürger traut sich oft
gar keine Kritik mehr zu üben, um nicht als Diskriminierer dargestellt zu werden.
Durch die permanenten Predigten ihrer sexuellen Orientierung, laufen Homosexuelle tat-
sächlich in Gefahr, eine Parallelgesellschaft zu werden und sich gesellschaftlich selbst in
ein Eck zu stellen. Kein Hetero, egal welche sexuellen Vorlieben er/sie hat, tritt laufend in
der Öffentlichkeit auf um seine sexuellen Neigungen einem Publikum mitzuteilen, welches
gar nicht daran interessiert ist.
Das Problem liegt in der Profilierungssucht
Allerdings muss man dem überwiegenden Teil der Homosexuellen zu Gute halten, dass
es nicht sie sind, die diesen Aktionismus betreiben. Es ist lediglich eine populistische Rand-
gruppe, die sich mit ihrer militanten und profilierungssüchtigen Art um jeden Preis Gehör
verschaffen wollen. Das dies auf Kosten der ganz normallebenden Homosexuellen geht
ist ihnen offensichtlich egal.
Diese Gruppe akzeptiert keine Kritik und agiert unter dem Motto „Bist Du nicht für mich,
dann bist Du gegen mich“. Mit dieser Politik erweisen sie keinem Homosexuellen, der sein
Leben ganz normal wie ein Hetero lebt und nicht permanent seine sexuellen Vorlieben in
der Öffentlichkeit vorträgt, keinen Gefallen.
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2010-02-27
Schön wäre es ja gewesen
Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedankens, als Oliver Ritter gestern auf seiner „Web-
seite“, die erste homosexuelle eingetragene Partnerschaft in Vorarlberg angekündigt hatte.
Das ist die Realität
Wir haben ein wenig recherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen. Seit der Ein-
führung der Möglichkeit, dass auch Homosexuelle ihre Lebensgemeinschaft amtlich bestät-
igen lassen können, haben ganze 76 Paare davon Gebrauch gemacht.
58 schwule und 18 lesbische Pärchen ließen sich im ersten Monat seit Inkrafttreten des
neuen Gesetzes, ihre Homopartnerschaft behördlich besiegeln. In Wien waren es 43, in
Niederösterreich 13, in der Steiermark 8, in Kärnten 5, in Oberösterreich 4, in Tirol 2 und
in Salzburg war es lediglich 1 Pärchen, dass ihre Partnerschaft eintragen ließ.
Vorarlberg und Burgenland schwulen- und lesbenfrei?
In Vorarlberg und dem Burgenland gibt es entweder keine Homosexuellen oder diese wollen
von der gesetzlichen Möglichkeit keinen Gebrauch machen. Erinnern wir uns, welcher Polit-
wirbel von den GRÜNEN veranstaltet wurde, bis endlich alle Beteiligten zur Möglichkeit der
„Amtlichmachung“ in Form einer „Eingetragenen Partnerschaft“ nickten.
Die Diskriminierungsmasche
Hatten doch die Grünen und auch ein Teil des linken Randes der Sozialdemokraten prophe-
zeit, welcher Ansturm den zuständigen Behörden bevorstehen würde, weil bislang alle
Homosexellen diskriminiert wurden.
Die Diskriminierung bestand angeblich darin, dass homosexuelle Paare gezwungen waren,
in einer quasi wilden Ehe zusammen zu leben, da die Rechtsgrundlage für einen „Trau-
schein“ fehlte.
Selbst nach Erschaffung der Möglichkeit einer „Eingetragenen Partnerschaft“ gin-
gen die Diskriminierungsvorwürfe weiter, da homosexuellen Paaren eine Trauung wie
sie Heteropaare erfahren, von den Behörden verweigert wurde.
Um Ausreden nicht verlegen
Sieht man die ganze Angelegenheit nun rückblickend an, ist einem sofort klar dass hier
viel Wirbel um „Nichts“ gemacht wurde. Lediglich 76 homosexuelle Paare besiegelten
ihre Partnerschaft amtlich.
Und jetzt wird es erst erstaunlich, wenn man sich die Ausreden für dieses Waterloo an-
hört. Schuld an dem Desinteresse soll nun das kalte Wetter und die neuen Meldezettel
sein, auf denen sich Homosexuelle zwangsouten müssen.
Diese Rechtfertigungen fallen wohl unter das Motto „Ausrede verlasse mich nicht“.
Offensichtlich haben jene Akteure die pausenlos auf der Diskriminierungswelle reiten
nicht erkannt, dass der größte Teil der Homosexuellen gar keinen Wert auf dieses
„Kino“ legt.
Abtrünnige Homosexuelle zwangsbeglücken?
Das kann der Präsident des Rechtskomitee Lambda und Homosexuellen-Lobby, Helmut
Graupner nicht auf sich sitzen lassen. Wäre doch gelacht, wenn sich jene Homosexuelle
die mit diesem ganzen Zirkus nichts zu tun haben wollen, nicht eines Besseren belehren
lassen.
Also werden die nächsten Schritte geplant. Am Rechtsweg sollen nun folgende Punkte
erstritten werden. Die Möglichkeit der „medizinisch unterstützten Fortpflanzung“
für Homosexuelle.
Na da darf man jetzt schon gespannt sein, wie viele Homosexuelle von so einer Möglichkeit
Gebrauch machen werden. Ob die Schwangerschaftszeit mit neun Monaten gleich bleibt,
oder Anträge auf Verkürzung bzw. Verlängerung gemacht werden, ist noch nicht bekannt.
Auch Heteros sollen ihr Fett abbekommen
Der nächste Punkt betrifft die Durchsetzung der „Verpartnerung“ von heterosexueller
Paare. Herrn Graupner dürfte es zwar egal sein ob Heteros das überhaupt wollen, aber
wie heißt es so schön „Wer lange fragt, geht lange irr“.
La Cage aux Folles
Der letzte Punkt, wie könnte es anders sein, ist die Eintragung der Partnerschaft am Stan-
desamt und die Möglichkeit einer rechtswirksamen Zeremonie außerhalb der Amtsräume.
Wahrscheinlich soll mit dieser Option endlich der prophezeite Ansturm der Homosexuellen
erfolgen.
Irgendwie erinnert uns das ganze Theater an die französische Komödie „La Cage aux Folles“
aus dem Jahr 1978, mit den hervorragenden Darstellern Ugo Tognazzi und Michel Serrault.
*****
2010-02-15
Wer war Robert Stigler?
Wissen Sie wer Robert Stigler war? Wenn nicht, dann wollen wir Sie darüber aufklären. Er
wurde am 18.04.1878 in Steyr (Oberösterreich) geboren und starb am 09.08.1975 in Kirch-
berg (Tirol).
Stigler studierte in Wien von 1897-1903 Medizin. Der erklärte NSDAP-Anhänger leitete
die medizinische Gruppe der Abteilung „Rasse und Rassenhygiene“ der Gauleitung der
NSDAP in Wien.
Im Rahmen seiner rassenphysiologischen Forschungen führte Stigler 1940, Untersuchungen
an schwarzen Kriegsgefangenen im Kriegsgefangenenlager Kaisersteinbruch im Burgenland
durch.
Robert Stigler wurde im Zuge der Entnazifizierungsmaßnahmen im Jahre 1945 aus seinen
Ämtern enthoben und wurde ab 1947 pensioniert. Ein richtig angenehmer Zeitgenosse,
muss dieser Arzt gewesen sein.
Aussagen eines Nazi-Arztes
Er hat auch etliche (un)sinnige Aussagen von sich gegeben, von denen wir eine kleine Kost-
probe wiedergeben wollen. So kam er z.B. zu der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Weiße
aufgrund des Klimas nicht dauerhaft in den Tropen leben sollten und plädierte dafür, afri-
kanische Kolonien als reines Reservoir beispielsweise für Bodenschätze zu betrachten und
„Schwarze“ dabei als Arbeitskräfte einzusetzen.
Auch vertrat er die von ihm wissenschaftlich fundierte Meinung, dass ein Weißer einem
Schwarzen überlegen sei und aus diesem Grund nur als Herrscher unter den Eingeborenen
leben kann.
Besonders am Herzen lag Stigler die Warnung vor der „Rassenmischung“. Er lehnte sexuelle
Beziehungen und Ehen zwischen Schwarzen und Weißen vehement ab, da er allen Ernstes
die Ansicht vertrat, dass es durch diese eine „Degeneration“ der Nachkommen gäbe und
der Verfall der deutschen Kultur bevorstünde.
Sollten Sie an weitere schwachsinnigen Theorien des Robert Stigler interessiert sein, dann
können Sie diese unter diesem „Link“ nachlesen. Nun, warum haben wir Ihnen diesen Zeit-
genossen nähergebracht? Gab es doch etliche Wahnsinnige von dieser Sorte im Dritten
Reich.
Steyr ehrt seinen Sohn
Offensichtlich unter dem Motto „Heimat bist Du großer Söhne“ wird einem „Rassen-
forscher“ der Nazizeit, in seiner Geburtsstadt mit einer Strassenbenennung gehuldigt. In
der Stadt Steyr gibt es tatsächlich eine Strasse mit dem Namen „Robert Stigler Strasse“
und diese ist auch dem Nazi-Rassenforscher gewidmet.
Da hat die Stadt Günzburg in Deutschland, der Stadt Steyr einiges voraus. Denn eine Josef
Mengele Strasse gibt es in der Geburtsstadt dieses Nazi-Arztes nicht.
(Fotoquelle: www.ooenachrichten.at)
Erstaunliches Denkmal in altdeutschen Schriftzügen
Wie den „Oberösterreichischen Nachrichten“ zu entnehmen ist, setzt sich der Altbürger-
meister von Steyr, David Forstenlechner dafür ein, dass die Straßenbenennung nach dem
Nazi-Arzt umgehend rückgängig gemacht werden soll.
Keine Verfehlungen entdeckt
Erstaunlich ist es jedoch, dass laut Amtsbericht der Fachabteilung für Altstadterhaltung keine
wesentlichen Verfehlungen des NSDAP-Mitgliedes und Rassenforscher des Naziregimes
gefunden werden konnten.
Möglicherweise wurden seine Aufzeichnungen über „rassenphysiologische“ Untersuchun-
gen die er an Kriegsgefangenen im Lager Kaisersteinbruch durchgeführt hatte, nicht sehr
genau studiert.
Jedenfalls ist die Glorifizierung eines Nazi-Arztes eine eindeutige Diskriminierung jenen
Leuten gegenüber, die unter Stigler zu leiden hatten und noch leben, sowie deren Nach-
fahren.
Wo bleiben hier die Diskriminierungsgegner?
Vielleicht sollte jemand die Anwältinnen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sowie die
Frauenministerin Heinisch-Hosek auf den erstaunlichen Umstand in Steyr aufmerksam
machen.
Dann wäre es vielleicht nicht mehr so vorrangig, ob eine Maßschneiderei eine Damen-
schneiderin oder ein Discobetreiber einen Türsteher sucht und das Stelleninserat aus
ökonomischen Gründen nicht geschlechtsneutral ausschreibt.
*****
2010-02-08
Änderung der Klassenkampfziele
War es in Zeiten des Klassenkampfes vorrangiges Ziel der Sozialisten und Kommunisten,
Grund-, Hausbesitzer und Fabrikanten ihrer Besitztümer zu enteignen, haben sich im 21.
Jahrhundert die Ziele etwas geändert.
Da die ehemaligen Klassenkampf-Kämpfer von damals, heute selbst Besitzer von Betriebs-
stätten und Wohnhäuser (Gemeindebauten in Wien) sind, würde den Klassenkampfschmäh
niemand mehr glauben.
Meinungsenteignung und Genderwahn
Also haben sich die Genossen auf die Enteignung der Meinungen und Standpunkte von
Andersdenkenden spezialisiert. Unter dem neuen Modewort „Diskriminierung“ wird ver-
sucht, alles und jeden der z.B. traditionsgemäß anderer Meinung ist, mittels Strafandroh-
ung zu disziplinieren.
Arbeitsstellen müssen „geschlechtsneutral“ ausgeschrieben werden, als wenn es einen
Sinn machen würde, wenn eine Baufirma einen Eisenbieger, ein Discobetreiber einen Tür-
steher sucht und dies nicht im Stelleninserat verlautbaren darf.
Natürlich auch umgekehrt hat der Genderwahn seine Blüten getrieben. Die direkte Stellen-
ausschreibung einer Kellnerin, Zimmermädchen oder Damenschneiderin sind ebenfalls
verboten und strafbar.
Andere Meinung gleicht bereits Diskriminierung
Auch die Homosexualität wurde k(r)ampfartig salonfähig gemacht. Heteros dürfen nur mehr
hinter vorgehaltener Hand, ihre Meinung über das evolutionsbedingte anormale Sexualver-
halten von Homos kundtun, um nicht als Diskriminierer zu gelten.
Eine typische Vertreterin solcher Meinungsenteigner ist die Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hosek. Wie erst kürzlich in diversen Presseaussendungen zu lesen war, sollen
laut ihr, oben angeführte und die nachfolgenden „Diskriminierungen“ strenger verfolgt
werden.
Wohnungen für Jeder(frau)mann
In Zukunft sollen auch bei der Vergabe von Wohnraum oder bei Lokalbesuchen strengere
Maßstäbe angelegt werden. Wenn z.B. ein Hausherr die Wohnungsvergabe an einen Zigeu-
nerclan verweigert weil er befürchtet, dass diese auf Grund ihrer ethnischen Herkunft even-
tuell nicht sorgsam mit den vermieteten Wohnräumen umgehen, wäre das der klassische
Fall einer Diskriminierung.
Männerclubs ade
Auch die Verweigerung des Zutrittes in ein Lokal auf Grund des Geschlechts oder der
sexueller Orientierung, ist ein schwerer Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgesetz.
Vorbei sind jene Zeiten, wo in domänen Männerclubs das starke Geschlecht unter sich
weilte, denn wer einer Frau den Zutritt in diesen auf Grund ihres Geschlechts ver-
wehrt wird, macht sich der Diskriminierung strafbar.
Schwule im Swingerclub
Das „Zuckerl“ an fehlinterpretierter Diskriminierung haben wir uns für den Schluss auf-
gehoben. Die Besitzer von sogenannten Swingerclubs sind am ärmsten dran. Stellen
Sie sich folgendes Szenario vor, wenn zwei Schwule einen Swingerclub betreten wollen.
Das erste Problem würde sich bereits beim Bezahlen des Eintrittsgeldes, falls es über-
haupt so weit kommt, ergeben. In diesen Clubs haben Damen in der Regel freien Ein-
tritt. Welcher der beiden Schwulen würde nun als Dame gelten, um in den Genuss des
Gratiseintritts zu gelangen?
Männerfranzösisch
Vermutlich würde der Betreiber die Beiden ohnehin abweisen, da sie ihm einen finanziellen
Schaden zufügen würden. Bei den Heteroswingers würde es aus evolutionsbedingten Grün-
den, mit absoluter Sicherheit nicht gut ankommen, wenn plötzlich zwei Männer gegenseitig
an ihrem Penis saugen, oder andere homosexuelle Praktiken vollziehen.
War Nestroy ein Hellseher?
Das die Heteros die Lokalität verlassen würden, kann sich der Clubbetreiber schon im
Vorfeld ausrechnen und er wird daher die beiden Schwulen, auf Grund ihrer sexueller
Orientierung abweisen. Damit macht er sich der Diskriminierung schuldig und könnte
bestraft werden.
Wie sang schon der Schustergeselle Knieriem in Nestroys Lumpazivagabundus: „Die
Welt steht nimmer lang..“
*****
2010-02-07
Schreuder surft weiter
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder, surft in seinem
heutigen „Blog-Beitrag“ wiederholt auf der Diskriminierungswelle. Grund dafür sind die
unlängst erschienen Meldezettel, auf denen der Familienstand eingetragen werden muss.
Er ist nach wie vor der Meinung, dass durch diesen Eintrag, Homosexuelle zwangs-
geoutet werden. Wir verstehen den Begriff „Zwangsouting“ nicht ganz, nachdem
sich die betreffenden Personen am Standesamt selbst geoutet haben.
Schreuder meint wörtlich:“Heteros waren sicher auch „geoutet“, allerdings haben Hetero-
sexuelle kaum mit Diskriminierungen aufgrund einer sexuellen Orientierung zu kämpfen.“
Nun da wollen wir den Grünpolitiker einmal auf den Boden der Realität zurückholen.
Wie schaut es wirklich aus?
Wir haben den heutigen Tag mit umfangreichen Internetrecherchen und zahlreichen Tele-
fonaten verbracht, um die Diskriminierungsgefahr für folgende in Österreich lebende
Minderheiten zu ermitteln.
Jüdische und islamitische Mitbürger, sowie in Österreich lebende Ausländer egal welcher
Herkunft. Diese Minderheiten müssen neben ihrem Familienstand, wie jeder Melde-
pflichtige, Religionsbekenntnis, Geburtsort und Staatsbürgerschaft eintragen.
Die Hälfte der Österreicher zeigt Tendenz zu Fremdenfeindlichkeit. Zu diesem Ergebnis
kommt eine Studie der Universität Innsbruck. Als harter Kern und Diskriminierungs-
gefahr, bleiben immerhin noch stolze 26 Prozent.
Der Anteil der Antisemiten in der österreichischen Bevölkerung, beträgt immerhin 23
Prozent. Diese ermittelte Gruppe neigt dazu, jüdische Mitbürger zu diskriminieren.
Außerdem ist es noch gar nicht solange her, dass diese Mitbürger in Österreich, auf
Grund ihres Religionsbekenntnisses umgebracht wurden.
Im Spitzenfeld der Ablehnung befinden sich Personen mit islamitischen Glaubens-
bekenntnis. Diese werden immerhin von 28 Prozent der Österreicher(innen) abgelehnt.
Noch dazu fährt eine österreichische Partei (FPÖ) ganz unverblümt einen Anti-Islamkurs.
Bis zum heutigen Tage, kamen von diesen Minderheiten keine Diskriminierungsvor-
würfe, welche den Eintrag in den Meldezettel betrifft und das obwohl es in Österreich
mit der Akzeptanz dieser Leute ebenfalls nicht ums Beste bestellt ist.
Türke, Schwarzafrikaner oder Homosexueller?
Wir wollen Ihnen ein kleines Beispiel vor Augen führen. Was glauben Sie, wen sich Öster-
reicher mit einem o.a. Ablehnungsverhalten wohl eher als Wohnungsnachbarn vorstellen
können. Eine Türkenfamilie, einen Schwarzafrikaner oder ein homosexuelles Paar?
Richtig geraten, die Homosexuellen werden eindeutig der Türkenfamilie oder dem Schwarz-
afrikaner vorgezogen werden.
Man sucht ein Problem, das keines ist
In Angesicht der o.a. Tatsachen fragen wir uns schon, mit welcher Unverfrorenheit sich
manche Homosexuelle das Recht herausnehmen, sich als Diskriminierungsopfer darzu-
stellen. Es entsteht der optische Eindruck, dass sich einige Vertreter dieser sexuell anders
orientierten Menschen, eine Diskriminierung herbeiwünschen.
Allerdings glauben wir, dass dieses erstaunliche Politikum von den Grünen absichtlich als
Diskriminierungsproblem hingestellt wird, um von den eigenen wirklichen Problemen ab-
zulenken. Ob die Grünen mit einer derartigen Gangart den Homosexuellen einen Gefallen
erweisen, sei dahingestellt.
*****
2010-01-18
Das ewige Thema
Eigentlich wollten wir das Thema Homosexualität wieder für eine Weile gut sein lassen.
Allerdings eine heutige APA-Aussendung der Grünen veranlasst uns wieder dazu Stellung
zu nehmen.
Wie wir im „Beitrag“ vom 13.01.2010 geschrieben haben, wurde durch eine Gesetzes-
änderung welche bewirkt, dass Homosexuelle nun standesamtlich heiraten können, auch
eine Änderung des Meldegesetzes ausgelöst.
Grüner Politiker auf Gay-Website
Die Grünen orten bei diesen Meldezetteln eine Diskriminierung für Homosexuelle. Das
finden wir erstaunlich, denn es ist ausgerechnet ein grüner Politiker, der ganz freizügig
auf der Schwulen-Kontaktbörse „Gay-Romeo“ erscheint.“
Der betreffende Grünpolitiker „Gebi Mair“ ist halbnackt, mit teils sehr intimen Angaben zu
seiner Person auf dieser Webseite abgebildet. Hoffentlich hat das Mair von sich aus freiwillig
veranlasst und hat kein Datenmissbrauch stattgefunden, um einen Homosexuellen zu dis-
kriminieren.
Kennt Schreuder die Gesetze nicht?
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder fordert eine sofortige
Änderung im Meldegesetz. Eine gemeinsame Bezeichnung wie von den Grünen gefordert
„verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend“, entspricht jedoch nicht den
gesetzlichen Vorschriften.
Diskriminierung von Heteros
Außerdem wie kommt ein Hetero dazu, sich wegen einer Minderheit die Frage gefallen
lassen zu müssen, ob er/sie vielleicht Homosexuell sei. Niemand wird in Österreich ge-
zwungen seine homosexuelle Partnerschaft amtlich bekannt zugeben.
Da Ja-Wort bedeutet Bekenntnis
Wenn sich allerdings ein Paar dazu entschließt, sollte man soviel Anstand haben und im
Nachhinein kein Geheimnis daraus machen. Ob die Grünen mit ihren erstaunlichen
Forderungen und der ewigen Diskriminierungsmasche den Homosexuellen einen guten
Dienst erweisen, sei dahingestellt.
*****
2010-01-15
Keine Rechte ohne Pflichten
Wie hinlänglich bekannt, haben sich die Homosexuellen durchgesetzt. Sie haben die
gleichen Rechte wie Heteros bei der Partnerschaftsschließung gefordert und schluss-
endlich auch erhalten.
Aus allen Rechten leiten sich aber naturgemäß Pflichten ab. Eine Pflicht davon ist die
Angabe des Familienstandes gegenüber der Behörde. Seit eh und je ist auf amtlichen
Meldezetteln unter anderem anzugeben, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder ver-
witwet ist.
Wirbel um neue Meldezetteln
Über diese von der Meldebehörde verlangte Auskunft, hat sich noch nie ein Hetero auf-
geregt. Nachdem nun unsere Gesellschaftsordnung geupdated wurde und Homosexualität
als evolutionsbedingt normal anzusehen und offensichtlich gesellschaftsfähig geworden
ist, sah sich die Behörde korrekterweise dazu veranlasst, neue Meldezetteln einzuführen.
Personen die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen und diese auch standesamtlich
bestätigen lassen, werden nun aufgefordert über den Status Quo ihrer eingetragenen
Partnerschaft Auskunft zu geben.
Wer ist nun wirklich ein Diskriminierer?
Auf einmal ist Feuer am Dach und in Online-Magazinen, Blogs und Foren, die vorwiegend
von Homosexuellen oder deren Sympathisanten betrieben werden, wird das als Diskriminier-
ung dargestellt.
Irgendwie ist uns jetzt die Orientierung abhanden gekommen. Lehnt jemand Homosexuali-
tät ab ist er ein Diskriminierer. Anerkannt er diese diskriminiert er ebenfalls Menschen mit
dieser sexuellen Neigung.
Schreuder ortet gefährliche Situation
Der grüne Gemeinderat und Landtagsabgeordnete Marco Schreuder meint in seinem „Blog“,
dass das Sammeln von Daten über die sexuelle Orientierung, eine gefährliche Situation dar-
stellt. Erstaunlich sagen wir, denn bis dato hat es niemanden gestört und war auch unge-
fährlich.
Schreuder meint auch wörtlich: „Mit diesem Meldezettel bist du immer geoutet – bis
in den Tod. Einmal verpartnert, immer aktenkundig sozusagen.“ Da dürfte dem
grünen Gemeiderat entfallen sein, dass mit der Partnerschaftsschliessung am Standesamt
die Aktenkundigkeit ohnehin gegeben ist.
Lebenslange Aktenkundigkeit
Die Aktenkundigkeit begleitet einen Menschen ohnehin sein ganzes Leben lang. Sei es bei der
Führerscheinanmeldung, Aussagen vor Behörden und Gerichten, Pensions- Arbeitslosen-
oder Sozialhilfeanträgen und dergleichen mehr.
Überall hat der Antragsteller gegenüber der Behörde über seine persönlichen Daten Auskunft
zu erteilen und bis jetzt hat dies niemanden wirklich gestört. Doch plötzlich wo Homosexuelle
die sich ohnehin geoutet haben in diese Pflicht genommen werden, ist es auf einmal gefähr-
lich.
Nur Homosexuelle vom Datenmissbrauch betroffen?
Einen eventuellen Datenmissbrauch als Argument anzuführen, ist wohl mehr als erstaunlich.
Ein solcher kann nämlich Heteros und Homosexuelle gleichermaßen betreffen. Wenn man
dieser scheinheiligen Schlussfolgerung folgt, dürfte wohl niemand mehr seine persönlichen
Daten preisgeben.
Worin besteht die Missachtung?
Wenn Schreuder nun der Innenministerin eine Missachtung von Lesben und Schwulen
unterstellt, fehlt uns dafür die Begründung. Einerseits outen sich Homosexuelle in dem
sie schmusend und händchenhaltend durch die Gegend schlendern, Plakate anbringen,
an Demonstrationen teilnehmen und ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft standes-
amtlich besiegeln lassen, während sie anderseits nicht als Homosexuelle anerkannt werden
wollen.
Und wenn’s ums Geld geht?
Allerdings tut sich für uns folgende Frage auf. Personen welche sich mit einem standes-
amtlichen Festakt als Homosexuelle geoutet haben und im Falle einer Einreichung um
eine Witwen- bzw. Witwerpension oder Einlösung einer Lebensversicherung ihre amtliche
Partnerschaftsurkunde vorlegen müssen, dann dies auch als Diskriminierung sehen, wenn
es ums liebe Geld geht.
*****
2010-01-13
Verein der schönen Menschen
Sachen gibt’s, die gibt’s eigentlich gar nicht. In einer heutigen APA-Presseaussendung
wurden wir auf die Website www.BeautifulPeople.com aufmerksam. Bei diesem Online-
Portal dürfen sich nur „schöne“ Menschen um eine Mitgliedschaft bewerben.
In dieser Dating- und Networking-Community, sind hässliche Menschen strikt verboten.
Da die Schönheit bekanntlich im Auge des Betrachters liegt, würde uns interessieren wer
bei diesem erstaunlichen Verein, über schön oder hässlich entscheidet.
Wer überprüft Wahrheitsgehalt?
Noch interessanter erscheint uns, wie die Juroren von „Beautiful-People“ den Wahr-
heitsgehalt der um die Mitgliedschaft werbenden Personen überprüfen. Nachdem man
sich bei diesem Portal mit Fotos und seiner wie immer gearteten Personenbeschreib-
ung bewerben kann, führt sich dieser Verein selbst absurdum.
Die Privilegien
Aber egal, die schönsten Menschen der Welt, zu der nach Aussage von „Beautiful-Peo-
ple“ die Brasilianer(innen) gehören, genießen als Mitglieder folgende Privilegien.
Glamouröse Partys und ein weltweites Jet-Set-Netzwerk, Zugang zu den schönsten Men-
schen aus ihrer Region und weltweit, Ansprache durch führende Film- und Fernsehunter-
nehmen, potenzielle Verträge von führenden Modelagenturen, erweiterte professionelle
Netzwerke durch ausgewählte Partnerschaften zwischen Beautiful-People und führenden
Unternehmen.
Aktionsfeld für Diskriminierungsgegner
So weit, so gut. Die Bewerbung bei einem Verein bleibt jedem selbst überlassen, auch wenn
die Aufnahmebedingungen noch so erstaunlich sind. An und für sich wären diese jedoch,
bereits ein Fall für die Diskriminierungsgegner in den Reihen der GRÜNEN.
Für diese legen wir aber noch einen drauf. Zum Jahreswechsel warf der Verein weltweit rund
5.000 Mitglieder raus, da sich diese über die Feiertage zu sehr gehen ließen. Das Weihnachts-
gebäck hatte bei diesen, mehr oder weniger deutliche Spuren hinterlassen.
Blöd war nur, dass die Frevler nach den Feiertagen neue Fotos hochgeladen hatten und die
strengen Sittenwächter von Beautiful-People, das eine oder andere Fettpölsterchen entdeckt
haben. Dieser Müßiggang hatte den Rauswurf zur Folge.
Dicke Menschen sind gefährlich
Robert Hintze, Gründer von Beautiful-People bedauert den Verlust jeden Mitgliedes, aber
weist auf die Tatsache hin, dass die Ermöglichung eines freien Zugang von dicken Menschen
zu dieser Webseite, eine direkte Bedrohung des Geschäftsmodells und des Gründungs-
konzepts von BeautifulPeople.com darstellen würde.
Einen derartigen Schwachsinn haben wir selten gehört oder gelesen. Den rausgeworfenen
Mitgliedern bleibt nur eines übrig. Sie müssen sich wieder in Form bringen, um bei diesem
Verein wieder aufgenommen zu werden.
Irgendwann kommt der Tag der Tage
Wir spielen dieses Spiel aber weiter. Für jeden Mann oder jede Frau kommt irgendwann
unweigerlich der Tag, wo die besten Diäten und das schärfste Fitnessprogramm nichts
mehr nützt. Die Schwerkraft schlägt bei jedem mit absoluter Sicherheit zu.
Vielleicht kann der kosmetische Chirurg noch etwas nachhelfen, aber wie Barbie oder Ken
auszusehen ist auch nicht jedermanns Sache. Also das war es dann mit der Mitgliedschaft
im Verein der schönsten Menschen.
Liebe Grüne, werdet aktiv!
Liebe Grüne, die ihr uns immer für unseren Standpunkt bezüglich der Homosexualität
prügelt. Mit diesem Beitrag hoffen wir, Euch ein wirkliches Beispiel an Diskriminierung
geliefert zu haben. Also ergreift die Initiative und macht was draus.
*****
2010-01-04
Ein sonderbares Gesetz
Wir haben im März dieses Jahres den Beitrag „Geschlechtsneutral“ verfasst. In diesem geht
es um das erstaunliche Gesetz der geschlechtsneutrale Stellenausschreibung. Mit diesem
Gesetz werden Unternehmer daran gehindert, rasch und zielgerecht geeignetes Personal
für ihre Betriebe zu suchen.
Da die Stellenausschreibungen geschlechtsneutral und ohne spezielle Anforderungen, wie
Höchst- oder Mindestalter oder eventuelle körperliche Voraussetzungen udgl. mehr ausge-
schrieben werden müssen, erschwert dieses Gesetz auch den Arbeitssuchenden die Suche
nach einer geeigneten Stelle und erweckt vielleicht Hoffnungen, die dann nicht erfüllt werden
können.
Verwarnung für Schneidermeister
Welche seltsame Blüten dieses Gesetz nun hervorgebracht hat, war gestern auf „salzburg.orf.
at“ zu lesen. Ein Schneidermeister aus Salzburg suchte per Inserat eine Damenschneiderin
für seine Maßschneiderei.
Das bescherte ihm eine Verwarnung der Gleichbehandlungsanwältin Monika Groser, da der
Unternehmer die Stelle auch männlichen Bewerbern anbieten hätte müssen. Der Schneider-
meister wollte aber keinen Mann für die Damenabteilung seiner Maßschneiderei.
Weibliche Kundschaft will weibliche Bedienung
Als Begründung führte er an, dass seine weibliche Kundschaft keinen Wert darauf lege, wenn
ein Mann im Damenschritt Maß nehme. Eine völlig einleuchtende Begründung finden wir. Als
Kunde muß es wohl jedem Einzelnen überlassen sein, von wem er bedient werden will.
Unterschied zwischen Frauenarzt und Schneiderei
Die Frauenanwältin Monika Groser sah dies jedoch anders und begründete ihre Verwarnung
damit, dass auch 80 Prozent der Gynäkologen Männer sind. Aus diesem Satz schliessen wir,
dass Frau Groser entweder noch nie beim Frauenarzt oder nie in einer Maßschneiderei war,
denn sonst würde sie den Unterschied kennen.
Gesetzestreues Inserat
Für diese Dame haben wir heute in der Kronen Zeitung, auf Seite 36 unter der Rubrik Touristik-
Hotellerie/Gastgwerbe folgendes Inserat gefunden, welches wir wörtlich wiedergeben.
SUCHEN Stubenmädchen (m/w) für 3*** Hotel in Wien, Montag bis Freitag, geringfügig. Tel:
0650/……
Mit diesem Text hat der Hotelunternehmer dem Gesetz der geschlechtsneutralen Stellenaus-
schreibung voll genüge getan. Da wird sich auch eine Frau Groser die Zähne daran ausbeißen,
wenn sie hier eine Verwaltungsstrafe verhängen oder eine Verwarnung aussprechen will.
Lügen oder sich zum Affen machen
Allerdings hat sich dieser Unternehmer aus der Not heraus zum Affen gemacht. Denn ein männ-
liches Stubenmädchen gibt es nicht. Das ergibt sich schon allein aus dem femininen Wort „Stu-
benmädchen“.
Dieses erstaunliche Gesetz, dass völlig praxisfremd und unlogisch ist, zwingt Unternehmer zum
Lügen oder sich als Trottel darzustellen.
Nachdenken wäre erwünscht
Vielleicht sollte Frau Groser in einer besinnlichen Stunde in sich gehen und darüber nachdenken.
Laut ihrer eigenen Aussage ist jedes vierte Inserat nicht geschlechtsneutral und das werte Frau
Gleichbehandlungsanwältin hat auch seinen guten Grund.
Wenn Frau Groser einmal nach Wien kommt, sollte sie unbedingt die nach einer Oper benannten
Konditoreikette besuchen. Obwohl diese Firma ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Gesetz
geschlechtsneutral verfasst, haben wir noch in keiner einzigen Filiale eine männliche Bedienung
gesehen.
Bauer sucht…..
Aber wir können Frau Groser noch einen Tip geben. Die im „ATV“ laufende Sendung „Bauer
sucht Frau“, wäre eigentlich auch nicht gesetzeskonform. Zum Ersten weil die Suche nicht
geschlechtsneutral ausgeschrieben ist und zum Zweiten weil dadurch Schwule diskriminiert
werden.
Also folgt man den Buchstaben des Gesetzes, müsste es heißen „Bauer sucht Frau oder
Mann“.
*****
2009-12-29
Burka-Verbot mit Strafsanktionen
Die SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek leidet offensichtlich an starker Unter-
beschäftigung. Sie denkt nämlich laut über ein Burkaverbot nach und begründet dies da-
mit, dass Frauen die ein solches Bekleidungsstück tragen einen erschwerten Zugang zum
Arbeitsmarkt hätten.
Sie könne sich auch vorstellen, dass Frauen welche in dieser Bekleidung ein öffentliches
Gebäude betreten, mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden. Da ist es doch beruhigend
wenn Hoschek meint, dass sie sich als Frauenministerin um alle Frauen kümmert.
Scheich Abdulla wird erfreut sein
Die einzigen Frauen die so ein erstaunliches Verbot betreffen würde, wären die millionen-
schweren Touristinnen aus Saudi-Arabien, welche von Leibwächtern umringt, in der Innen-
stadt shoppen gehen.
Wir würden uns gerne ansehen, wie dieses Burkaverbot dem Ehemann und Scheich erklärt
wird. Und zur Beruhigung von Frau Hoschek, diese Damen haben vermutlich auch kein Inter-
esse ein öffentliches Gebäude zu betreten, oder sich am österreichischen Arbeitsmarkt um
einen Job zu bewerben.
FPÖ macht sich Sorgen um Diskriminierung
Auf den Zug des Burkaverbotes springt natürlich sofort die FPÖ, in der Person der FP-Frauen
-sprecherin NAbg. Carmen Gartelgruber auf. Sie begrüßt den Vorschlag der Frauenministerin
und werde ein Burkaverbot samt Geldstrafe unterstützen.
Gartelgruber geht aber noch einen Schritt weiter und fordert ein Verbot von Kopfbedeck-
ungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes, soweit deren Dienstpflichten in geschlos-
senen Räumen ausgeübt werden.
Das heisst wenn es nach der Vorstellung von Gartelgruber geht, bekommen Juden oder
Inder keinen Job im öffentlichen Dienst. Auch die Begründung des Kopfbedeckungsver-
botes ist erstaunlich, den damit sollen Diskriminierungen vermieden werden.
Das sagt gerade eine Vertreterin der FPÖ, bei deren Wahlreden Personen diskriminiert
werden, nur weil diese Ausländer sind oder ein anderes religiöses Bekenntnis haben.
Die Grünen bringen es auf den Punkt
Die Grünen halten zwar das Tragen einer Burka und anderer Vollgesichtsverschleierungen
für frauen- und gesellschaftspolitisch nicht wünschenswert, nennen aber das Kind beim
Namen.
Statt das sich Hoschek mit den wahren Problemen von Frauen mit Migrationshintergrund
beschäftigt, denkt sie lieber über ein Verbot eines „Problems“ nach, dass in Öster-
reich nicht existent ist. Und damit haben die Grünen den Nagel auf den Kopf getroffen.
Little Istanbul ohne Burkaträgerinnen
Unser Büro liegt im 10.Wiener Gemeindebezirk Favoriten, oder auch „Little Istanbul“
genannt. In diesem Stadtteil lebt vermutlich der höchste Anteil islamischer Mitbürger-
(innen) von Wien.
Wir haben hier noch nie ein Frau, welche mit einer Burka bekleidet war gesehen. Zu unserer
Schande (oder auch nicht) haben wir ausser im Fernsehen, überhaupt noch keine Burka-
trägerin gesehen.
Falls es Frau Hoschek wirklich ernst meint, dass sie eine Kämpferin gegen die Diskrimi-
nierung islamischer Frauen ist, sollte sie den Bundeskanzler auffordern, alle diplomat-
ischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Ländern abzubrechen, in welchen Frauen
gezwungen werden, eine Burka zu tragen.
Wir nehmen aber an, dass diese Gedankenspielerei von Hoschek nur eine billige Effekt-
hascherei, in Hinblick auf die kommende Wiener Landtagswahl ist.
Weitere sinnvolle Bekleidungsverbote
Wir können der Frauenministerin noch einige Tips für Bekleidungsverbote geben, welche
den Zugang zum Arbeitsmarkt sicherlich auch erschweren.Da wären einmal Schottenröcke,
Sturmhauben von Motorradfahrer, weibliche Bekleidung für Männer welche in einem Frauen-
körper stecken udgl. mehr. Diese Bekleidungsstücke zu verbieten wäre genauso sinnvoll
wie ein Burkaverbot.
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2009-12-24
BZÖ blüht auf
Das Schweizer Minarettverbot ist Wasser auf die Mühlen des BZÖ. Vertreter der im
Sinkflug befindlichen Minipartei, die sich nur mehr in Kärnten mit der Vermarktung
des toten Jörg Haider hält, sehen durch den Bau von islamischen Gotteshäusern die
Demokratie, Menschrechte und Freiheit in Österreich gefährdet.
„Solange fanatische Islamisten ihre eigenen Moscheen als Kasernen, die Minarette als
Bajonette und die Kuppeln als Helme der Glaubenssoldaten bezeichnen, werden wir den
Bau solcher Einrichtungen zum Schutz unserer Demokratie, unserer Menschenrechte und
unserer Freiheit verhindern“, meint der steirische BZÖ-Chef und Nationalratsabgeordnete
Gerald Grosz in einer heutigen APA-Aussendung.
Fanatiker wird es immer geben
Es wird immer fanatische Fundamentalisten geben, egal welcher Religion sie angehören.
Sich nun auf den Islam zu fixieren ist mehr als erstaunlich. Der Grund könnte sich vielleicht
in der Ermangelung jüdischer Mitbürger begründen, welche in Österreich während dem
„Dritten Reich“ stark dezimiert wurden, indem man sie ermordete.
Integration „Ja“, Religionsfreiheit „Nein“
Wie immer in Krisenzeiten versuchen Kleinparteien aus der Diskriminierung von rassischen
oder religiösen Minderheiten, politisches Kapital zu schlagen. Es fragt sich nur wie mündig
die Bürger von heute sind, um den rassistischen Brei zu fressen der ihnen da vorgesetzt
wird.
Einerseits fordern die „Orangen“ das sich Fremde bei uns zu integrieren haben und wollen
ihnen aber die Ausübung ihrer Religion verbieten, indem sie ernsthaft ein Bauverbot für
Gotteshäuser verlangen. Im konkreten Fall betrifft es islamische Moscheen.
„Ich glaube, dass gerade Kärnten hier einen sehr erfolgreichen und sachlichen Weg be-
schritten hat. Ohne Hysterie wurden die Raumordnungsgesetze geändert, der Bau von
Minaretten unterbunden und damit eine emotionale Diskussion verhindert“, so Grosz weiter
und dürfte auf diese Ausführung noch stolz sein.
Statt Diskussion lieber Gesetzesänderung
Ob das Unterbinden von Diskussionen durch die Änderung eines Gesetzes einer Demokratie
würdig ist, sei dahingestellt. Warum hat sich das BZÖ nicht einer Volksbefragung gestellt um
zu erfahren, ob die Kärntner(innen) ebenso engstirnig denken wie die Schweizer(innen).
Das Judenproblem
Antisemitismus ist ein hausgemachtes Problem, so ist es zumindest einem Aufsatz von Jean-
Paul Sartres zu entnehmen. Religiöse, orthodoxe Juden wurden als nicht angepasst ver-
dammt.
Juden die aber hingegen angepasst lebten wurden verdächtigt, die Gesellschaft zu täuschen,
um mit ihrer vorgetäuschten Anpassung nur ein Ziel zu verfolgen, nämlich die Gesellschaft
und ihre Institutionen zu okkupieren.
Dieser perversen Logik der Antisemiten dürften nun die Islamisten zum Opfer fallen. Da es
nicht mehr genügend Juden gibt, wären verbale Angriffe auf orthodoxe Juden und deren
Synagogen zwecklos. Außerdem könnte man ja in den Verdacht kommen ein „Nazi“ zu
sein.
Völkerwanderung der Jetztzeit
Da kommt doch die moderne Völkerwanderung etlichen Damen und Herren der Parteien
BZÖ und FPÖ sehr entgegen. Muslime soweit das Auge reicht. Dunklere Hautfarbe und
fremde kulturelle Verhaltensweisen, schlagen sich in Hetzreden gut zu Buche.
In Zeiten einer Hochkonjunktur würden die Hetzreden solcher Herrschaften ungehört ver-
hallen. In Krisenzeiten ist dies schon etwas anders. War früher der „Jud“ an allem Schuld,
ist nun der „Moslem“ am besten Weg dazu, dem Juden seinen Rang abzulaufen.
Extreme Bildungslücken
Vielleicht sollten jene Herrschaften die Hetzreden über irgendeine Religions- oder Völker-
gruppe halten, sich vorher über die Lebensgewohnheiten von diesen Menschen infor-
mieren, um nicht einen derartigen Schwachsinn zu verzapfen.
Komplizierter Satz
Es hat schon seine Richtigkeit, dass sich unter den Moslems auch etliche Verbrecher befin-
den. Diese sind aber keine Verbrecher weil sie Moslems sind, sondern sind nur Verbrecher
weil sie eben Verbrecher sind. Haben Sie diesen Satz verstanden Herr Grosz?
Stauni
2009-11-30
Discotime in Öpping
Ob der am Freitag, nach der fast gleichnamigen TV-Sendung „Bauer sucht Frau“, veran-
staltete Discoabend ein Erfolg war, wird nur der Betreiber des Tanzschuppens in Öpping
(OÖ) wissen, nachdem er einen Kassasturz gemacht hat.
Frauenrechtlerinnen empört
Das Motto für diesen Discoabend lautete „Bauer sucht Sau“ und wurde dementsprechend
beworben. Dafür erntete der Discobetreiber Joachim Natschläger harsche Kritik. Die Ge-
schäftsführerin des Rohrbacher FrauenTreffs, Margit Hofer bezeichnete die Veranstaltung
als abartig, primitiv, geschmacklos und frauenverachtend. So kann man es zumindest auf
OÖ-Nachrichten.at lesen.
Fetter Gewinn?
Geschadet wird dem Discobetreiber der Werbeslogan „Bauer sucht Sau“ und dem daraus
entstandene Wirbel nicht. Wir tippen eher auf einen finanziellen Nutzen, denn der Werbe-
effekt den die Frauen vom Frauentreff durch die Skandalisierung verursachten, wird für die
Veranstaltung optimal gewesen sein.
Werberat aktiviert
Obwohl der Werbslogan nicht auf dem Mist von Natschläger gewachsen war, da es unter
diesem Motto in Österreich und Deutschland schon einige Veranstaltungen gegeben hatte,
beschäftigt sich nun der „überaus wichtige“ Österreichischen Werberat damit. Eine Antwort
auf die Beschwerde ist noch ausständig.
Auch Behörden eingeschaltet
Die Chefin des Rohrbacher Frauen Treffs, Margit Hofer will die Veranstaltung „Bauer sucht
Sau“ nicht auf den Frauen sitzen lassen und wandte sich an die Anti-Diskriminierungsstelle
des Landes, an die Frauenbeauftragte und an die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Ober-
österreich.
Frau misten Ställe aus
Die ganze Truppe der emanzipierten Damen des Rohrbacher Frauen Treffs, können Sie unter
diesem „Link“ ersehen. Was uns allerdings erstaunt , dass jene Damen noch nichts gegen
die TV-Sendung „Bauer sucht Frau“ unternommen haben.
Mit den Augen einer Emanze betrachtet wäre diese Sendung ebenfalls frauenverachtend und
diskriminierend. Da reisen Frauen kilometerweit an, wühlen sogar im Dreck, misten Ställe aus
und das alles nur dafür, einen Mann abzubekommen. Also meine Damen vom Frauentreff Rohr
-bach, hier bietet sich ein neues Betätigungsfeld, falls Sie nichts besseres zu tun haben.
Die im Keller lachen
Wir sind der Meinung, dass diese Veranstaltung in keiner Weise frauenfeindlich war. Der Werbe-
slogan war zwar provozierend erheiternd, aber hat mit Diskriminierung nicht das geringste zu
tun.
Natürlich gibt es immer wieder Menschen die in den Keller lachen gehen und mit ihrer Miesel-
sucht versuchen, anderen Personen einen lustigen Abend zu verleiden. Eines würde uns aber
interessieren.
Was machen solche Damen, wenn ihnen ihr Partner beim Sex eine obszöne Schweinerei ins
Ohr flüstert?
Stauni
2009-11-21
Grüne Forderungen
Eine langjährige und für uns unverständliche Forderung der GRÜNEN, ist für diese nicht
in Erfüllung gegangen. Eine „Hochzeit“ für Schwule wird es nicht geben. Zu Recht wie
wir meinen, denn tausende Jahre gelebte Tradition kann man nicht einfach unter dem
Deckmantel des „Diskriminierungsvorwurfes“ vom Tisch wischen.
Auch wenn der GRÜNE Gemeinderatsabgeordnete Marco Schreuder noch so darüber ent-
täuscht ist, dass es keine standesamtliche „Zeremonie“ mit Reiswerfen geben wird, sollte
er sich mit dieser Tatsache abfinden.
Diskriminierungsvorwurf
Schreuder macht nun die SPÖ/ÖVP-Regierung dafür verantwortlich, dass die Anmeldung
einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft beim Standesamt, einer Autoanmeldung gleich
-kommt.
Ausserdem wirft er den Regierungsparteien vor, dass das Partnerschaftsgesetz, von dem
eigentlich Lesben und Schwule profitieren sollten, vielmehr für ein heterosexuelles, funda-
mentales-klerikales Klientel gemacht wurde.
Akzeptanz vorhanden
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind bei uns mittlerweile akzeptiert, obwohl wahr-
scheinlich nicht alle Leute diese für gut finden. Trotzdem hat sich eine Akzeptanz gegen-
über Lesben und Schwulen gebildet.
Diese könnte jedoch wieder schwinden, wenn nicht erfüllte Forderungen mit Diskriminier-
ungsvorwürfen quittiert werden, sowie es Herr Schreuder praktiziert.
Die Norm
Es gibt gewisse Normen, die das Zusammenleben von Menschen regeln. Als Norm gilt,
was vom überwiegenden Teil der Gesellschaft akzeptiert und gelebt wird. Bei der Sexuali-
tät ist es die gelebte und empfundene Norm, die durch die Evolution über millionen Jahre
hinaus die Menschheit prägte.
Es ist nun einmal eine unverrückbare Tatsache, dass zum Erhalt der Menschheit eine Frau
und ein Mann unbedingt von Nöten sind. Eine Fortpflanzung ist beim Menschen unter gleich-
geschlechtlichen Paaren nicht möglich, auch wenn so mancher homosexuelle Fanatiker immer
wieder auf wenige Ausnahmen in der Tier- und Pflanzenwelt hinweist.
Der Sinn der Hochzeit
Aus evolutionärer Sicht ist daher eine gleichgeschlechtliche sexuelle Partnerschaft unter
Menschen, als nicht normal anzusehen. Seitdem der Mensch auf zwei Beinen gehen kann,
wurde die Verbindung zwischen Mann und Frau, zwecks Familiengründung und Fortpflanz-
ung, immer mit einem Fest gefeiert.
Dieses Fest hat den Sinn, dass sich viele Leute einfinden, die dem Brautpaar viel Glück
und vorallem einen reichen Kindersegen wünschen. Dieses Fest nennt man „Hochzeit“.
Einforderungen von Rechte
Es ist daher erstaunlich, dass Lesben und Schwule das Recht einer „Hochzeit“ einfordern,
obwohl sie den eigentlichen Sinn einer solchen nicht erfüllen können. Aus biologischen
Gründen können sie sich untereinander nicht fortpflanzen.
Trotzdem versuchen immer wieder „militante“ Vertreter der Lesben und Schwulen, Rechte
für sich einzufordern, die ausschliesslich heterosexuellen Paaren vorbehalten sind.
Intolerant
Auch dem Bundeskanzler vorzuwerfen, dass ihm Menschenrechte und Antidiskriminierung
halt doch nicht so wichtig sind, wie dies Marco Schreuder in seinem „Beitrag“ tut, beweist
eine intolerante Haltung.
Liebe Lesben und Schwule. Liebt euch platonisch oder sexuell. Bildet WG oder sonstige
Lebensgemeinschaften. Nur geht mit Eurer sexuellen Ausrichtung den übrigen Mitmen-
schen nicht auf den Geist, denn damit erweist Ihr Euch keinen guten Dienst.
Stauni
2009-11-01
Werbestrategien
Werbung soll auffallen. Also was liegt näher, das bewerbende Produkt in Verbindung mit
einem schönen Körper zu bringen. Wer schaut sich schon einen Eislutscher auf einem
Werbeplakat an? Wenn dieser jedoch von einer schönen Frau im Bikini in der Hand gehalten
wird, sind die Hingucker garantiert.
Zahnlose Institution ÖWR
Welchen wirklichen Zweck der Österreichischen Werberat zu erfüllen hat, ist uns ohnehin
nicht ganz klar. Allerdings könnte man annehmen, dass verschiedene Emanzengruppen
einen Vertrag mit dieser Institution haben, um dieser eine Existenzberechtigung zu geben.
Neuer Kodex
Das es aber wenigstens so aussieht als wäre der ÖWR wichtig, hat dieser nun einen neuen
Kodex gegen Sexismus in sein Programm aufgenommen. Man will den Werbemachern, spe-
ziell bei sexistischer und frauendiskriminierender Werbung, die Grenzen aufzeigen.
Was ist Sexismus?
Laut Wikipedia versteht man unter Sexismus die Diskriminierung oder Unterdrückung von
Menschen allein aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit. Das bedeutet die Ausbeutung,
Vernichtung, Beherrschung und Verfolgung einer Person, auf Grund deren Geschlechtes.
Die Sicht der Emanzen
Das sehen Kampfemanzen naturgemäß anders. Sie verbinden Sexismus ausschliesslich
mit dem weiblichen Geschlecht. Die Darstellung eines fast nackten Mannes in einer Deo-
werbung lässt sie kalt, während ein Werbe-Banner einer Baumax-Werbung, auf dem eine
Frau in einem roten, engen Shirt und enger Hose abgebildet ist, als sexistisch gilt.
Für dieses Baumax-Werbung gab es auch eine Zitrone von den Standard-Emanzen auf
„diestandard.at“. Diese Zitronenverteilerinen sind ohnehin sehr erstaunlich. Einerseits
befürworten sie das Frauboxen und haben nichts dagegen wenn sich das schwache
Geschlecht die Köpfe blutig schlagen.
Boxen ja, Kuscheln nein
Anderseits verteilen sie für ein Werbeplakat des steirischen Tourismusverbandes eine
Zitrone. Auf diesem sind auf einem Boot und auf einem Badesteg Pärchen zu sehen, die
sich vor der Kulisse einer schönen Landschaft aneinander kuscheln.
Das werten die Standard-Kampfemanzen als Sexismus, denn sie ziehen daraus den Schluss,
dass die Damen nicht alleine stehen, bzw. sitzen können und sich daher am männlichen
Part anlehnen müssen. Sie sehen darin eine Werbung für das unterwürfige Verhalten von
Frauen.
Heisser Stahl und nackte Haut
Hoffentlich besuchen diese Damen keine Auto- oder Motorradmesse, denn der Anblick der
Models würde sie vor Schreck erstarren lassen. Auch die Sichtung eines Pirelli-Kalenders
würde bei ihnen einen Schreikrampf auslösen.
Neidkomplex?
Wir haben uns etliche Fotos von bekannten Emanzen angesehen. Da wir niemanden belei-
digen wollen, unterlassen wir es Namen zu nennen. Es heisst zwar, dass die Schönheit im
Auge des Betrachters liegen soll, aber nach Durchsicht der Fotos haben wir festgestellt, dass
die meisten dieser Emanzen nicht mit Attraktivität gesegnet sind.
Da stellt sich für uns natürlich die Frage, ob das ganze Geschrei um Sexismus und Aus-
beutung der Frauen, nicht aus einem Neidkomplex entsteht, denn von diesen Damen
würde es mit Sicherheit keine in die Werbung schaffen um auf einem Plakat erstrahlen
zu können.
Stauni
2009-10-03
Fundstück 04
Bei unserer Internetrecherche über die ominöse Dame, die erst kürzlich auf einer Burg
und dann bei einem Heurigen in Niederösterreich splitternackt aufgetaucht ist, haben
wir folgend erstaunliches Fundstück gefunden.
Virtuelle Peepshow
Unter folgenden Link: http://www.incident.net/works/miseanu/nues.html können Sie eine
Flash Animation aufrufen. Wenn Sie mit der Maus auf eine der 58 vorbeiscrollenden
Damen fahren, erscheint diese dann splitternackt. Mit einem zusätzlichen Mausklick
zeigt diese dann ihr Hinterteil.
Was ist die Aussage ?
Was der Künstler Reynald Drouhin, der das Webprojekt „Mise a nu“ geschaffen hat, damit
ausdrücken wollte, bleibt für uns im Unklaren. Ist es eine Werbeaktion für einen Textildis-
counter oder soll es einen Vorstellungstermin in einer Peepshow darstellen ?
Auf jeden Fall geben wir mit diesem Beitrag, den „Kampfemanzen“ von „dieStandard“,
die zu unseren treuen Leserinnen zählen, wieder reichlich Gesprächsstoff.
(Fotoquelle: www.diestandard.at)
Auf Reaktionen gespannt
Man(n) darf auch gespannt sein, wie die feministische Aktionsgruppe dicker Frauen
dieses Webprojekt sehen wird. Sie kündigen im „die Standard“ für den 17.09.2009,
ab 17:30 Uhr ein Vernetzungstreffen mit anderen dicken Aktivistinnen an.
Diskriminierung durch fehlende Bilder
Dabei soll es um Diskriminierungen durch Vernachlässigung, Abnehmcamps, Magenband-
Operationen, Kleidergrößennorm und Schönheitsidealpropaganda gehen. Und nicht zuletzt
würden fehlende (Vor)-Bilder, das Leben von dicken Frauen beeinträchtigen.
Damit sind wir beim Kern dieses Webprojekts. Bei den gezeigten 58 Damen, ist keine einzige
dicke Frau dabei. Werden die schwergewichtigen Kampfemanzen diese Tatsache als Diskrimi-
nierung werten oder nicht ?
Stauni
2009-09-03
Ein erstaunliches Gesetz
In letzter Zeit haben wir häufig Post von Gewerbetreibenden bekommen, denen eine
„geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“, gelinde gesagt ein wenig seltsam erscheint.
Wir haben auch bei den Tageszeitungen, die Stelleninserate schalten, recherchiert und
wurden von diesen auf dieses Gesetz hingewiesen.
Wir haben uns das betreffende Gesetz einmal etwas genauer angesehen und den Passus
für diese „geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“ in der Tat erstaunlich gefunden.
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung
Gleichbehandlungsgesetz – GlBG
Inhaltsverzeichnis
I. Teil
Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung
§ 9. Der/die Arbeitgeber/in oder private/r Arbeitsvermittler/in
gemäß den §§ 4 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 31/1969, oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute
juristische Person öffentlichen Rechts darf einen Arbeitsplatz weder
öffentlich noch innerhalb des Betriebes (Unternehmens) nur für
Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte
ausschreiben lassen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist
unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen
Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen
Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen
lassen.
Zarte Frauen als Eisenbieger
Laut diesem Paragrafen, müssen Stellenangebote geschlechtsneutral verlautbart werden.
Das heißt wen jemand eine Kellnerin sucht muss er gleichzeitig die Stelle auch für einen
Kellner inserieren.
In umgekehrter Folge natürlich auch. Sucht ein Altmetallverwerter einen Eisenbieger, muss
im Inserat auch Eisenbiegerin enthalten sein.
Auch dürfen keine Altersbegrenzungen oder körperliche Voraussetzungen in der Stellenaus-
schreibung als Bedingung angegeben werden.
Erheblicher Mehraufwand für Unternehmer
Das Gesetz gilt natürlich nur für den privaten Arbeitsmarkt. Bund und Gemeinden haben da
eigenene Bestimmungen, aber dazu später.
Ein derartig, an der Praxis vorbeigehendes Gesetz haben wir selten gesehen.
Abgesehen davon, dass es jedem Unternehmer freigestellt sein muss, welche Anforderungen
er an sein zukünftiges Personal stellen darf, hat er mit diesem Gesetz einen erheblichen
Arbeitsaufwand und wird zum Lügen gezwungen, um nicht in die Diskriminierungsfalle zu
laufen.
Gehen wir in die Praxis und nehmen wir an, dass ein Discobetreiber, in dessen Lokal vor-
wiegend jüngeres männliches Publikum verkehrt und er auf Grund dieser Tatsache weibliches
Personal bis zu einem bestimmten Alter sucht, so darf er diese Tatsache nicht in sein Stellen
-angebot schreiben.
Behinderung bei gezielter Personalsuche
Er wird im Vorfeld gesetzlich daran gehindert, rasch und gezielt, geeignetes Personal für
seinen Betrieb zu finden.
Das nichtsagende und geschlechtsneutrale Inserat wird etliche Telefonanrufe oder Vor-
stellungstermine von Bewerbern zur Folge haben, die nicht den Vorstellungen des Disco-
betreibers entsprechen.
Er darf ihnen allerdings den wirklichen Grund einer Absage nicht mitteilen, sondern sagt
am besten, dass die Stelle bereits besetzt ist.
Diskriminierung
Begriffsbestimmungen
§ 5. (1) Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine
Person auf Grund ihres Geschlechtes in einer vergleichbaren
Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere
Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein
nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die
einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen
des anderen Geschlechtes benachteiligen können, es sei denn, die
betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein
rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur
Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
(3) Eine Diskriminierung liegt auch bei Anweisung einer Person zur
Diskriminierung vor.
Bleiben wir bei dem Discobetreiber. Dieser sucht noch einen Türsteher, der auch die
körperlichen Voraussetzungen für diesen Job mitbringen soll. Ein Inserat „Suche Türsteher,
Mindestgröße 1,95m, mindestens 100kg schwer, mit Kampfsporterfahrung“ wäre
gesetzeswidrig.
Aufgrund der körperlichen Voraussetzungen die hier gefordert sind, ist es ableitbar, das
solche von einer Frau nicht erfüllt werden können.
Man wird ihm unterstellen, dem Anschein nach die neutrale Vorschriften verletzt zu haben
und dies stellt zumindest eine mittelbare Diskriminierung dar.
Wir haben bei der „Anwaltschaft für Gleichbehandlung“ angerufen, da wir wissen
wollten, wie viele Betriebe im Jahr 2008 nach diesem Gesetz angezeigt wurde.
Leider führt man dort keine diesbezüglichen Aufzeichnungen .
Geltungsbereich
§ 16. (1) Die Bestimmungen des II. Teiles gelten für den Bereich
der Arbeitswelt, dazu zählen
1. Arbeitsverhältnisse aller Art, die auf privatrechtlichem
Vertrag beruhen;
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse
1. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter/innen im Sinne des
Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287;
2. zu einem Land, einem Gemeindeverband oder einer Gemeinde;
3. zum Bund.
Sonderstellung für Bund und Gemeinden
Für Bund und Gemeinden wurden aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer
Ausnahmeregelungen gefunden. Sie fallen auch nicht in das o.a. Gesetz, sondern erhielten
unten nachstehende gesetzliche Regelungen.
„Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes
(Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – B-GlBG)“
Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
§ 15. (1) In Ausschreibungen von Arbeitsplätzen und Funktionen sind die mit dem Arbeits-
platz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie
zu keiner Diskriminierung einer Person wegen einer im § 13 genannten Gründe führen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Arbeitsplätze oder für Funktionen, für die das Vorliegen eines
Merkmals, das im Zusammenhang mit einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe
steht, unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ist.
Ausnahmebestimmungen
§ 13b. (1) Bei Ungleichbehandlung wegen eines Merkmals, das im Zusammenhang mit
einem der in § 13 genannten Diskriminierungsgründe steht, liegt keine Diskriminierung
vor, wenn das betreffende Merkmal auf Grund der Art einer bestimmten beruflichen
Tätigkeit oder der Rahmenbedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und ent-
scheidende berufliche Voraussetzung darstellt und sofern es sich um einen recht-
mäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Da wir nicht den gesamten Gesetzestext in den Beitrag kopieren wollten, kann sich der
geneigte Leser unter nachfolgendem Link ausführlich informieren.
http://ris1.bka.gv.at/Appl/Authentic/SearchAuthResult.aspx?page=doc&docnr=26
Aus den Ausnahmebestimmungen zur Ausschreibung von Arbeitsplätzen und Funktionen
geht eindeutig hervor, dass Bund und Gemeinden sehr wohl körperliche Voraussetzungen
und Altersgrenzen bestimmen dürfen, ohne dabei in die Gefahr einer Diskriminierung zu
gelangen.
Zweierlei Maß
Es ist ja völlig logisch, Personal auch nach diesen Kriterien auszusuchen. Wenn z.b. die
Exekutive oder Justiz Wachbeamte sucht, ist es völlig legitim körperliche und altersmäßige
Anforderungen zu stellen.
Warum dies den Unternehmern in der Privatwirtschaft gesetzlich verwehrt wird, ist im
höchsten Maße erstaunlich.
In diesem Gesetz sind sicherlich auch viele positive Punkte enthalten, aber mit den
Bestimmungen zu den „geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen“, hat man
das Kind mit dem Bad augeschüttet.
Diese sind logisch nicht nachvollziehbar und völlig praxisfremd.
Stauni
2009-03-16